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1 I NFORMATIONSVERANSTALTUNG Wir laden Sie herzlich zur Informationsveranstaltung Gemeinschaftsstand des Bundesandes Bremen auf der Hannover Messe 2010 ein: am: um: im: 18. November :00 Uhr Kontorhaus am Markt (WFB Bremen) Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1) Bremen Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und unverbindlich. Quelle: Google Maps I HR A NSPRECHPARTNER G EMEINSCHAFTSSTAND DES B UNDESLANDES B REMEN Alesja Alewelt Messemanager H ANNOVER M ESSE 2010 I I NDUSTRIAL A UTOMATION FAIRworldwide I Alesja Alewelt Hermann-Köhl-Str Bremen A PRIL 2010 Tel.: Mail: a.alewelt@fairworldwide.com Web:

2 IHR KOMPLETTPAKET IHRE VORTEILE VORTEILE IHRER MESSEPRÄSENZ Erschließung neuer, kapitalstarker Absatzmärkte Persönlicher Dialog mit Entscheidern Minimierung von Streuverlusten durch Fachpublikum Kooperationsmöglichkeiten mit nationalen und internationalen Vertriebspartnern ORGANISATORISCHE VORTEILE PAUSCHALPREIS: 3.995,00 EURO ZZGL. MWST. Optimales Preis- I Leistungsverhältnis Budgetsicherheit durch attraktives Komplettpaket Koordination, Organisation und Nachbereitung des Gemeinschaftsauftrittes durch Messeexperten minimale Personalbindung STANDBAU-PAKET Standmiete Standkonzeption, -design und-bau Standausstattung mit Mietmobiliar Bediente Gemeinschaftslounge mit Heißund Kaltgetränken, Süß- und Salzgebäck WORKSTATION-PAKET Individuelle Blendenbeschriftung Internetzugang Abschließbarer Unterschrank 2 Barhocker 1 Dreifachsteckdose 1 Papierkorb SERVICE-PAKET Standreinigung Abfallentsorgung Elektroanschluss incl. Verbrauch Ausstellerausweise Registrierungspfl. Fachbesuchertickets Versicherung MARKETING-PAKET Pressearbeit Gemeinsame Pressemappe Unternehmensdarstellung Produktbeschreibungen Kostenfreie Werbemittel VORTEILE DES GEMEINSCHAFTSAUFTRITTES Attraktive Gemeinschaftslounge mit Raum für Business-Talk Große Medienwirksamkeit Hoher Aufmerksamkeitsfaktor des Gemeinschaftsstandes auf der Messe

3 April 2010 Das weltweit wichtigste Technologieereignis Industrial Automation Factory Automation Internationale Leitmesse der Fertigungsautomation (Hallen 8, 9, 11, 14 17) Process Automation Internationale Leitmesse der Prozessautomation (Hallen 7 9, 11) Energy Energy Internationale Leitmesse der erneuerbaren und konventionellen Energieerzeugung, Energieversorgung, -übertragung und -verteilung (Hallen 27, 11 13) Power Plant Technology Internationale Leitmesse für Kraftwerksplanung, -bau, -betrieb und -instandhaltung (Halle 13) MobiliTec Internationale Leitmesse für hybride & elektrische Antriebstechnologien, mobile Energiespeicher und alternative Mobilitätstechnologien (Halle 27) Digital Factory Internationale Leitmesse für integrierte Prozesse und IT-Lösungen (Halle 17) Industrial Supply Internationale Leitmesse für industrielle Zulieferlösungen und Leichtbau (Hallen 3 6) CoilTechnica Internationale Leitmesse für die Fertigung von Spulen, Transformatoren und Elektromotoren (Halle 6) MicroNanoTec Internationale Leitmesse der Mikro- und Nanotechnologie sowie Laser in der Mikromaterialbearbeitung (Halle 6) Research & Technology Innovationsmarkt Forschung und Entwicklung (Halle 2) Informations-Centrum Convention Center International Forum Design Tagungsräume Robotation Academy (P36) PROMOTION WORLD (H18) Haus der Nationen Energy Park Eingang Stand 10/2009 Änderungen vorbehalten Version 7 de 91020

4 Gemeinschaftsstand des Bundeslandes Bremen auf der HANNOVER MESSE 2010 Anmeldung und Anerkennung der Teilnahmebedingungen Zurück an Fax: Ihr Ansprechpartner Alesja Alewelt I FAIRworldwide Tel: a.alewelt@fairworldwide.com Anmeldeschluss: 21. Dezember 2009 Wir melden uns zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand des Bundeslandes Bremen im Rahmen der HANNOVER MESSE an und bitten um die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes. Die beiliegenden Teilnahmebedingungen erkennen wir mit der Anmeldung in allen Punkten an. KOMPLETTANGEBOT 3.995,00 EURO Pauschalpreis pro Einheit zzgl. MwSt. AUSSTELLER ANSPRECHPARTNER Firmenname Messeabwicklung Straße Telefon PLZ I Ort Fax Telefon Mobiltelefon Internetadresse Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und erkenne diese an. Datum und Ort Rechtsverbindliche Unterschrift Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden Sie es per Fax an oder per Post an FAIRworldwide I Alesja Alewelt, Hermann-Köhl-Str. 7, Bremen. Der Gemeinschaftsstand des Bundeslandes Bremen auf der HANNOVER MESSE 2010 basiert auf einer Kooperation zwischen der WFB Wirtschaftsförderung GmbH, FAIRworldwide I Alesja Alewelt und der Deutsche Messe AG. FAIRWORLDWIDE I ALESJA ALEWELT Hermann-Köhl-Str Bremen T mail@fairworldwide.com

5 Teilnahmebedingungen Gemeinschaftsstand des Bundeslandes Bremen zur HANNOVER MESSE 2010 Die nachfolgenden Bedingungen zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand des Bundeslandes Bremen im Rahmen der HANNOVER MESSE 2010 werden von dem Aussteller mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung in allen Punkten rechtsverbindlich anerkannt. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an der Veranstaltung. 1. Allgemeines Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH veranstaltet in Kooperation mit FAIRworldwide I Alesja Alewelt anlässlich der HANNOVER MESSE 2010 den Gemeinschaftsstand des Bundeslandes Bremen. Mit Zustandekommen des Vertrages erhält der Aussteller das Recht, die nachfolgend genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen und auf der angemieteten Fläche seine Produkte und Anwendungen zu demonstrieren. 2. Zulassungsvoraussetzungen Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen offen. Die Deutsche Messe entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers aufgrund der Zugehörigkeit seines Ausstellungsprogramms zum Produktverzeichnis der Veranstaltung. Erzeugnisse, die nicht dem Produktgruppenverzeichnis der Veranstaltung entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden, soweit sie nicht für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des eigenen Ausstellungsobjektes unabdingbar erforderlich sind. Die Deutsche Messe ist berechtigt, Exponate, die nicht dem Produktgruppenverzeichnis entsprechen, vom Stand zu entfernen. 3. Vertragsabschluss Die Bestellung eines Arbeitsplatzes erfolgt durch Einsendung der ausgefüllten Anmeldeformulare. Mit Übersendung der Bestätigung durch FAIRworldwide I Alesja Alewelt kommt der Vertrag zustande. Der konkrete Standort steht erst nach Abschluss aller Planungsarbeiten fest und kann dem Aussteller daher erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden. Sofern bis zum die vorliegenden Anmeldungen nicht die vorgesehene Mindestgröße des Gemeinschaftsstandes von 100 m erreicht haben, erhält die WFB Wirtschaftsförderung Bremen in Kooperation mit FAIRworldwide I Alesja Alewelt das Recht, die Durchführung des Gemeinschaftsstandes abzusagen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Aussteller wird im Falle der Nichtdurchführung des Gemeinschafts umgehend durch FAIRworldwide I Alesja Alewelt informiert. Ansprüche des Ausstellers wegen der Nichtdurchführung sind ausgeschlossen. 4. Leistungsumfang 4.1. Ausstattung der Gemeinschaftsfläche - 1 mehrsprachige Hostess, Küche mit Spüle und Wasseranschluss, 1 Flaschenkühlschrank, Geschirr in angemessener Auswahl und Anzahl, 1 Kaffeemaschine, 1 Wasserkocher, Loungemöblierung, - Catering: Softdrinks, Kaffee, Tee, Süß- und Salzgebäck - Faxanschluss incl. -gerät - Telefonanschluss incl. -gerät 4.2. Ausstattung des Arbeitsplatzes - Individuelle Blendenbeschriftung - Teppichboden: Rips-Qualität in Standard Farben, einheitlich für die gesamte Fläche - PC Arbeitsplatz: Dreiecksäule aus Stützen und Zargen in Alu-natur, System Octanorm, Füllflächen KS 16mm grau sowie Acryl-opal (weiß), hinterleuchtet, Arbeitsplatte: Multiplex-Buche, Dreieck mit Rundecken 1170x940x30mm auf Edelstahlstützrohren H=1000mm und Platte für Monitor 500x350x20mm bei H=1200 mm, Unterschrank L/B/H = 300/500/770mm, grau, inkl. 1 Dreifachsteckdose, 1 Papierkorb - Internetzugang 4.3. Serviceleistungen - Standreinigung: Die Grundreinigung vor Messebeginn und die tägliche Standreinigung abends während der Veranstaltung umfassen die Fußbodenpflege sowie die Reinigung der Standeinrichtung (ohne Exponate und ohne Glas). Darüber hinausgehende Leistungen können bestellt werden. - Abfallentsorgung: Die Abfallentsorgung umfasst die tägliche abendliche Abholung und Entsorgung des Standabfalls. Die dafür erforderlichen Abfallbeutel werden durch das von der Deutschen Messe beauftragte Reinigungs-/Entsorgungsunternehmen auf den Stand geliefert. Der zu entsorgende Abfall ist nach Wert- und Reststoffen zu trennen und täglich nach Veranstaltungsschluss vor dem Stand bereit zu stellen. Sollte der tägliche Standabfall die übliche Menge übersteigen, wird die Mehr-Entsorgung gesondert in Rechnung gestellt. - Elektroanschluss: Es wird ein Elektroanschluss mit Standzuleitung bis zu 3 KW gestellt. Die Anschlussgebühr und die Verbrauchskosten sind im Preis enthalten. - Registrierungspflichtige Fachbesucher-Tickets, die ohne weitere Berechnung abgefordert und eingelöst werden können (print oder elektronisch; max. 150 Tickets pro Aussteller). - Zwei kostenlose Ausstellerausweise stehen pro Arbeitsplatz zur Verfügung. Ausstellerausweise dienen dazu, dem Standpersonal des Ausstellers den Zu - gang zum Messestand zu ermöglichen. Sie berechtigen den Inhaber, die Hallen in der Zeit zwischen 7.00 und Uhr zu betreten. - Versicherung: Ihr Equipment sowie alle Exponate werden mit 3.500" zzgl. MwSt pro Arbeitsinsel pauschal versichert Marketingleistungen - Die Ankündigung des gemeinschaftlichen Messeauftrittes auf der HANNOVER MESSE 2010 erfolgt durch eine Basis-Pressearbeit. - Es wird eine gemeinsame Pressemappe erstellt. - Erweiterte Internetpräsenz mit Unternehmensdarstellung sowie 5 ausführliche Produktbeschreibungen mit jeweils bis zu vier Produktgruppenzuordnungen. Die Einpflege kann durch einen kostenlosen Redaktionsservice erfolgen, weitere Produktbeschreibungen sind bei eigener Pflege online in unbegrenzter Anzahl kostenlos möglich. - Presseführer Online: Im Presseführer Online werden Ihre Ansprechpartner für Journalisten, Ihre Pessestandnummer, Telefon- und Fax-Nr., - Adresse sowie Ihre Heimatadresse veröffentlicht. Der Presseführer wird im Internet auf dem Presseserver bereitgestellt. - Kooperative Besucherwerbung: eine Vielzahl HANNOVER MESSE-Werbemittel (z.b. Besucherprospekte, Einladungen, Plakate) werden in der bestellten Anzahl und Sprachversion zur Verfügung gestellt. 5. Beteiligungspreise und Zahlungstermine Der Grundpreis beträgt pauschal EUR 3.995,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Arbeitsplatz. Der Beteiligungspreis nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen zu zahlen. Soweit zusätzliche kostenpflichtige Serviceleistungen bestellt werden, wird nach Beendigung der Veranstaltung eine gesonderte Serviceleistungsabrechnung ausgestellt. 6. Durchführung / Standgestaltung Bauliche Veränderungen an den Ständen einschließlich der Ausstattung (Bekleben, Streichen etc.) dürfen nicht vorgenommen werden. Der Aussteller hat Verlust oder Beschädigungen, gleich aus welchem Grund, zu vertreten. Präsentationen dürfen nur auf der angemieteten Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände/Standflächen oder Behinderungen auf der Stand- und Gangfläche nicht entstehen. Die Einzelflächen werden jeweils einen Tag vor Beginn der Veranstaltung um 12 Uhr bezugsfertig übergeben und sind am ersten Abbautag im ordnungsgemäßen und geräumten Zustand zurückzugeben. 7. Vorzeitige Beendigung des Vertrages Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrages ist der Aussteller zur Zahlung folgender Schadenspauschalen verpflichtet: Rücktrittserklärung vom : - 25 % des Grundpreises Rücktrittserklärung vom : - 50 % des Grundpreises Rücktrittserklärung ab und später: % des Grundpreises Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei FAIRworldwide I Alesja Alewelt. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag werden dem Hauptaussteller außerdem unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Absage die von ihm abgeforderten und eingelösten Fachbesucher-Tickets zum aktuellen Vorverkaufspreis in Rechnung gestellt. Veranstaltungsdauer: Aufbaubeginn: (Änderungen vorbehalten) Abbauende: (Änderungen vorbehalten) Öffnungszeiten: Für Aussteller: Uhr I Für Besucher: Uhr Kein Eintritt für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. FAIRWORLDWIDE I ALESJA ALEWELT Hermann-Köhl-Str Bremen T mail@fairworldwide.com

6 Messen und Ausstellungen sind ein bedeutendes Instrument der Markterschließung und der Absatzförderung. Die Beteiligung von Unternehmen an Messen und Ausstellungen ist oft ein erster Schritt, um in Kontakt mit Vertretern überregionaler und ausländischer Märkte zu kommen. Da die mit Messebeteiligungen verbundenen, meist erheblichen Kosten, insbesondere für kleine Unternehmen (KU) häufig ein deutliches Hindernis darstellen, fördert das Land Bremen die Teilnahme kleiner Unternehmen an Messen und Ausstellungen von überregionaler Bedeutung im In- und Ausland im Rahmen des bremischen Außenwirtschaftsförderprogramms, Messebeteiligungen. Eine Förderung von inländischen Messebeteiligungen ist nur anhand eines ausgewählten Katalogs möglich, der vom Land Bremen jährlich neu erstellt wird. Unter einer europäischen Messe wird im Rahmen der Richtlinien eine Messe in den Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie der Schweiz und den Ländern mit offiziellen Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union verstanden, unter einer außereuropäischen Messe eine Messe im übrigen Ausland. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen. Als KU gelten gemäß den Regelungen der Europäischen Union (EU) Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte, mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 10 Mio. Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio.. Das antragstellende Unternehmen darf nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die die Definition eines KU nicht erfüllen. Darüber hinaus werden bei der Berechnung der zuvor benannten KU-Grenzwerte die Daten des jeweiligen Unternehmens, sowie aller Unternehmen, von denen es direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile hält, berücksichtigt. Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Unternehmen können einen Zuschuss bis zu 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten erhalten, jedoch maximal für inländische und europäische Messebeteiligungen maximal für außereuropäische Messebeteiligungen. Förderfähige Kosten Standkosten (Standmiete, Mietmobiliar und standausrüstung), Kosten für den Standaufbau und abbau durch Dritte (sofern sei nicht von mit dem Antragsteller verbundenen Unternehmen o- der Personen erbracht werden), Transport- und Versicherungskosten, Fremdpersonal zur Betreuung/ Unterstützung auf der Messe (Hostessen, Dolmetscher), Hotel- und Fahrtkosten (keine Reise- und Verpflegungspauschalen). Die Beträge werden maximal in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten berücksichtigt. Je Unternehmen können max. gefördert werden: max. 5 Messebeteiligungen insgesamt im Rahmen des Programms, max. 3 Förderungen für die gleiche Veranstaltung, max. 3 Teilnahmen an inländischen Messen. Bisherige Förderungen im Rahmen der Messeförderung werden auf die Fördergrenzen angerechnet. Darüber hinaus kann eine Förderung nur erfolgen, sofern der errechnete Zuschuss mindestens 20% der gesamten Projektkosten erreicht. Ferner wird ein Zuschuss nur gewährt, wenn die förderfähigen Kosten mindestens pro Messe betragen. Weitere Beschränkungen können aufgrund von EU-Vorschriften gelten. -2

7 Ab dem Jahr 2010 sind die Messen im Inland förderfähig, die bei der AUMA ( als international gelistet sind. Antragsstellung Anträge sind unter Verwendung der entsprechenden Antragformulare zu stellen und müssen vor Anmeldung zur Messe bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH eingegangen sein. Bewilligung Rechtsgrundlage sind die Richtlinien des Senators für Wirtschaft und Häfen zur Förderung der Außenwirtschaft Bremisches Außenwirtschaftsförderprogramm Messebeteiligungen. Die im Rahmen dieser Bestimmungen gewährten Zuschüsse ergehen als De Minimis -Beihilfe gemäß den EU-Regularien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bremer Aufbau-Bank GmbH entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge, sobald alle erforderlichen Angaben und Unterlagen (Antrag, Anmeldung, etc.) vorliegen. Nachweis der Verwendung/ Auszahlung Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Messe sind der Bremer Aufbau-Bank GmbH folgende Unterlagen unaufgefordert als Verwendungsnachweis einzureichen: Aufstellung über die im Rahmen der Messebeteiligung angefallenen Netto - Kosten, sowie die entsprechenden Belege. Kurzer Bericht über den Erfolg der Messebeteiligung. Eine Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen zum Verwendungsnachweis auf Basis der tatsächlichen, als förderfähig anerkannten Kosten. Hinweis Diese Förderbedingungen gelten für Anträge ab dem Die Fördermaßnahmen im Rahmen des Bremischen Außenwirtschaftsförderprogramm werden aus Mitteln der EU/ Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung unterstützt (EFRE). In diesem Zusammenhang sind auch von Ihnen als Zuwendungsnehmer verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Über konkrete Pflichten und Auflagen werden Sie im Falle einer positiven Entscheidung ihres Antrages im Rahmen der Bewilligung informiert. Falls Sie sich vorab informieren, finden Sie unter nähere Ausführungen. Beratung und Antragstellung: Bremer Aufbau-Bank GmbH Langenstr. 2/4, Bremen Frau Leslie Schoßmeier-Prigge Tel.: 0421/ Fax: 0421/ leslie.schossmeier-prigge@babbremen.de Wir bitten um Verständnis, dass möglicherweise Änderungen bzw. Neufassungen in dieser Kurzdarstellung noch nicht berücksichtigt werden konnten, da die Förderprogramme einer ständigen Aktualisierung durch EU, Bund, Land und Kommune unterliegen. Stand: 11/2009

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