Betriebssicherheitsverordnung
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- Lukas Baumann
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1 Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln - Dieter Seibel - Cuxhaven, den 04. September 2008 Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201 Prüfung elektrischer Arbeitsmittel BGV A3 5 Zusammenwirken/Rechtsvereinbarung!! UVV-BGV A3 BGR A3 Ergänzende Technische Regel TRBS 2131xxx Bezugnahme: VDE ? Verweis auf: VDE Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 2 1
2 Betreiber elektrischer Anlagen! Der Anlagen- Betreiber ist eine vom Unternehmer beauftragte natürliche / juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage (Teilanlage) wahrnimmt. Quelle: K224 vom Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 3 Ablösung der UVV-VGB 4/BGV A3! Ersatz durch BetrSichV und konkretisierende Technische Regeln? Einführung elektrotechnischer Regeln Prüfungen Anpassung an bestehende E.R. Teilweiser Berührungsschutz Geänderte DA Okt Fachkräfte für festgelegte Tätigkeiten Neues Arbeitsschutzrecht /2008 Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 4 2
3 Betriebssicherheitsverordnung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 5 Technische Regeln zur Betriebssicherheit - TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Vom 15. September 2006; BAnz 232a vom 9. Dezember 2006, S11) 2.4 Prüffrist Prüffrist ist der Zeitraum bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung. Sie muss so festgelegt werden, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutzt werden kann. Kriterien gemäß Abs für die Festlegung von Prüfristen können sein: Einsatzbedingungen (spezielle Belastungen, Benutzungszeit je Tag usw.) bei denen das Arbeitsmittel benutzt wird Herstellerhinweise, die in der Betriebsanleitung enthalten sind Schädigung des Arbeitsmittels, Qualifikation der Beschäftigten, Erfahrungen mit dem Ausfallverhalten des Arbeitsmittels Funktionsfähigkeit eines Verfahrens, mit dem eine planmäßige Instandhaltung (ständige Überwachung), insbesondere für sicherheitsrelevante Bau- und Verschleißteile erfolgt Unfallgeschehen oder Häufung von Mängeln an vergleichbaren Arbeitsmitteln Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 6 3
4 Gefährdungsbeurteilung 3 BetrSichV Prüfungen nach 3 Abs. 3 Durchführung übertragbar auf geeigneten Personenkreis, z. B. Nutzer, Verwender, Instandhalter Prüfungen nach 10, 14, 15 durch befähigte Personen Prüfungen nach 14, 15 durch zugelassene Überwachungsstellen Keine befähigte Person Keine Dokumentationspflicht Festlegung aufgrund Betriebserfahrung und Herstellerinformation; z. B. Sicht- oder Funktionsprüfung TRBS 1201 Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 7 (1) 5 Prüfungen - Prüffristen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittelauf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. (2) (3)...Beachtung elektrotechnischer Regeln...Prüfbuch (4)...Errichterbestätigung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 8 4
5 Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Anlage/Betriebsmittel Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen Prüffrist 4 Jahre 1 Jahr 1 Monat Art der Prüfung auf ordnungsgemäßem Zustand auf Wirksamkeit Prüfer Elektrofachkraft Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Personen bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte Fehlerstrom-, Differenzstromund Fehlerspannungs- Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Bestätigen der Prüfeinrichtung Benutzer Tabelle 1A Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 9 Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Anlage/Betriebsmittel - Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) - Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen - Anschlussleitungen mit Stecker - bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Tabelle 1B Prüffrist Richt- und Maximal- Werte Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. *) Konkretisierung siehe Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz- Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen. Art der Prüfung auf ordnungsgemäßem Zustand Prüfer Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 10 5
6 Begriffe TRBS 1201 Ermittlung des Ist-Zustandes eines Arbeitsmittels Prüfung Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Sollzustand Bewertung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Sollzustand Prüfarten Prüfumfang Prüffrist z. B. Ordnungsprüfung, technische Prüfung Auswahl der Prüfgegenstände und Tiefe der jeweiligen Prüfung Zeitraum bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 11 Ermittlung des notwendigen Prüfbedarfs Gefährdungsermittlung (nach TRBS 1111) Auswahl von Prüfart, Prüfumfang, Festlegung der Prüffrist (nach TRBS 1201) Gefährdungsbeurteilung Auswahl der mit der Prüfung beauftragten Personen: - Prüfung durch Arbeitgeber - Prüfung durch befähigte Person (TRBS 1203ff) Abweichung zwischen Sollzustand und Istzustand Prüfung Bewertung der gegebenenfalls vorhandenen Abweichung zwischen Sollzustand und Istzustand Maßnahme erforderlich Prüfergebnis Keine Maßnahme erforderlich Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 12 Ende 6
7 Prüfen elektrischer Betriebsmittel Warum Prüfungen? Thermische Überlastung eines Dreifachsteckers durch erhöhten hten Übergangswiderstand an den Steck- Kontakten Quelle: de Hausgeräte , Seite 8, Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 13 Betriebssicherheitsverordnung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 14 7
8 Prüfung durch befähigte Personen nach 10 BetrSichV Prüfungen aufgrund schadenverursachender Einflüsse, die zu gefährlichen Situationen führen können (wiederkehrend) Prüfungen aufgrund einzelner Anlässe (z. B. Montage, außergewöhnliche Ereignisse, Schadensfälle, Unfälle, Instandsetzung) Festlegung der Prüfart Festlegung des Prüfumfangs Festlegung von Prüffristen - Prüfergebnis - Festlegung der Prüfart Festlegung des Prüfumfangs Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 15 Prüffristen für ortsfeste elektrische Arbeitsmittel Bisher bewährte Prüffrist für ortsfeste elektrische Arbeitsmittel: soweit erforderlich, jedoch mindestens alle 4 Jahre. Vergleich mit der eigenen betrieblichen Situation: Betriebliche Situation Mögliche Auswirkung auf die Prüffrist In dem Betrieb sind Elektrofachkräfte beschäftigt, deren Aufgabenbereich auch die Instandhaltung und Überwachung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel umfasst Verlängerung der Prüffrist siehe ständige Überwachung DA BGV A3, 5 Stark beanspruchte elektrische Arbeitsmittel Verkürzung der Prüffrist Kongress für betrieblichen Arbeits- 4. September und Gesundheitsschutz 2008, Cuxhaven Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 16 8
9 Bisher bewährte Prüffrist für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel: Soweit erforderlich, jedoch mindestens jährlich. Vergleich mit der eigenen betrieblichen Situation: Betriebliche Situation Mögliche Auswirkung auf die Prüffrist handgeführte elektrische Arbeitsmittel und andere während der Benutzung bewegte oder ähnlich stark beanspruchte elektrische Arbeitsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Verkürzung der Prüffrist (auf die Hälfte) wie oben, aber auf Baustellen Erhebliche Verkürzung der Prüffrist (auf ein Viertel) bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss, Anschlussleitungen mit Stecker in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen Verlängerung der Prüffrist (Verdoppelung) Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 17 Sollzustand technischer Arbeitsmittel; BetrSichV = Soll-Zustand der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung Zu berücksichtigen sind: Informationen des Herstellers Betriebsbedingungen Betriebliche Erfahrungen Informationen zum Stand der Technik Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 18 9
10 Prüffristen gemäß BetrSichV Prüffristen sind so festzulegen, dass offensichtliche Abweichungen vom Sollzustand rechtzeitig erkannt werden können Prüfungen durch befähigte Personen: Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme, wiederkehrend Kriterien zur Festlegung der Prüffrist: Einsatzbedingungen, Herstellerhinweise, Erfahrungen mit dem Ausfallverhalten, Funktionsfähigkeit einer planmäßigen Instandhaltung, Unfallgeschehen => Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen: Ermittlung auf Basis der sicherheitstechnischen Bewertung; Höchstfristen der Verordnung beachten Prüfungen durch Unterwiesene: in der Regel arbeitstäglich bzw. vor jeweiliger Benutzung => keine Aufzeichnungs- oder Dokumentationspflicht Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 19 Vorbeugende Instandhaltung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch IR-Diagnose Lokalisierung partieller Bereiche mit erhöhten hten Betriebstemperaturen Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 20 10
11 Vorbeugende Instandhaltung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch IR-Diagnose Lokalisierung partieller Bereiche mit erhöhten hten Betriebstemperaturen Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 21 Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfen Prüfen Auswertung und Dokumentation der Messwerte über spezielle Software Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 22 11
12 Arbeitsplätze Quelle: Bildmaterial Umicore Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 23 Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen Prüffristen für Arbeitsmittel im Bürobereich - Prüffristen sind bei neuen Verhältnissen bindend (z. B. neues Büro/Werk) - gelten auch für privat angeschaffte Geräte Betriebliche Festlegung Verlängerung der Prüffristen - Bei Nachweis Fehlerquote < 2 % können die Prüffristen schrittweise durch jeweilige Verdopplung bis zum empfohlenen Maximalwert verlängert werden. - Nachweis kann zum Beispiel an Hand einer Statistik der letzten 3 Jahre erfolgen. Unabhängig von den empfohlenen Prüffristen sollten durch eine Begehung elektrische Arbeitsmittel in Büroräumen jährlich auf sichtbare Mängel geprüft werden. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 24! 12
13 Eckdatenerfassung Angabe des Betriebsmittels (Inventarnummer) Baujahr Prüfzeichen / CE-Zeichen Betriebsmittel bei gleichen Einsatzbedingungen zusammenfassen Ersteller / Erstelldatum Einsatzort: Unternehmen / Betriebsteil / Bereich Gerätekategorie (K1/K2) nur ortsveränderl. el. Betriebmittel vorgenommene Veränderungen empfohlenes / max. Prüfintervall nach Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 25 Zustandsermittlung (nicht abschließend) Verwendung / Einsatz des Betriebsmittels selten, häufig, ständig Befestigungen Körper Befestigungen Leitungen Kennzeichnung der Leitung Schutzart IP Ergebnis der letzten Prüfung Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Prüfung Verschleiß Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 26 13
14 äußere Gefährdungsfaktoren (nicht abschließend) Witterungsbedingungen am Einsatzort Nässe und Staub leitende Stäube Ordnung und Sauberkeit am Einsatzort Anwenderkontakt Fachkunde des Anwenders Herstellerangaben bezgl. der Prüffrist: Bedienungsanleitung Prüfintervall: Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 27 5 Stufenplan Inhaltsübersicht und Terminfestlegung Quelle: Umicore Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 28 14
15 Bereitstellung von Arbeitsmitteln Prüfung nach der Errichtung Schutzmaßnahmen; insbesondere Abschaltbedingung und Erdungswiderstand. Erde Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 29 Prüffestlegungen durch den Arbeitgeber Art und Umfang der Prüfungen. Befähigte Person Prüffristen, Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 30 15
16 Betriebsmitteleinsatz Betriebsmittelüberprüfung BGV A3 5, VDE 0105 Abs. 5 Defekter Leitungsroller Quelle: sicher ist sicher - Arbeitsschutz aktuell, Heft 6/2005, Seite 28, Erich Schmidt Verlag - Berlin Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 31 Wiederholungsprüfungen Prüffristen anpassen! Z. B. 3 Monate oder kürzer. Beschädigter Außenmantel Verlängerungsleitungen und Leitungsroller auf Baustellen. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 32 16
17 Elektrotechnische Einrichtungen in einem Zementwerk Prüffristen Erhöhte Staubbelastung der Elektro- Antriebe innerhalb einer Zementaufbereitungsanlage Schäden verursachenden Einflüssen Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 33 Einsatz handgeführter Elektrowerkzeuge Einsatz im Freien Schäden verursachenden Einflüssen Garten- und Landschaftsbau Trennen von Natursteinen Erhebliche Staubbelastung, Beeinträchtigung der Wärmeableitung und Reduzierung der Luft- und Kriechstrecken. Erhöhte Berührungsströme. Prüffristen! Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 34 17
18 Prüffestlegung durch Arbeitgeber? 1. Auswahl der Arbeitsmittel 2. Bestimmungsgemäßer Betrieb 3. Beanspruchung und Wechselwirkung der einzelnen Arbeitsmittel 4. Hier: Erhöhte Staub- Beanspruchung 5. Prüffristen? Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 35 Einsatz handgeführter Elektrowerkzeuge Garten- und Landschaftsbau II Staubbelastung Reduzierte Kühlwirkung Eindringen möglicher leitfähiger Partikel durch angesaugte Kühlluft Schäden verursachenden Einflüssen Prüffristen Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 36 18
19 Bauarbeiten Arbeiten am Mauerwerk zur Einbringung einer elektrischen Anlage Gefährdungsermittlung Staubbelastung Lärmeinwirkung Vibrationen Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 37 Einsatz elektrotechnischer Arbeitsmittel Arbeitsplatzgestaltung und angepasste Prüffristen - Dentalarbeitsplatz - Erforderliche (betriebliche) Prüffristen bei Trocken- und Nassfräsarbeiten im Dentalbereich. Beeinträchtigung der Isolationswiderstände/ erhöhte Ableitstromwerte. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 38 19
20 Prüf- Arbeitshilfen Prüffristen Hier: Isolationswiderstandsmessungen Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 39 Arbeitsmittel in einem Holz-/ Kunststoffbearbeitungsbetrieb Schutzart (Befehlsgeräte) Isolationswiderstand Sicherheitseinrichtung Zuschneiden von Fensterprofilen Festlegung der notwendigen Prüffrist(en) durch befähigte Person(en) Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 40 20
21 Bau- und Montagestellen Vorbereitende Arbeiten zur Schiffsinstandsetzung Erhöhte hte mechanische Beanspruchung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 41 Nichtstationäre Prüfanlage Wiederholungsprüfung Stromwandlerprüfung innerhalb einer Freiluftschaltanlage Vorbeugende Instandhaltung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 42 21
22 Handgeführte elektrische Betriebsmittel Fehlerstellen Fehlerstelle Netzanschlussleitung oder: H 05 RN-F bis max. 4 m Leitungslänge Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 43 Prüfung an einer Textilbearbeitungsmaschine Vorbereitung der Isolationswiderstandsmessung an einem industriellen Waschautomat während der Serienfertigung. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 44 22
23 Ständige Überwachung Wiederholungsprüfungen?? Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden. Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich - von Elektrofachkräften instandgehalten und - durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden. Die ständige Überwachung als Ersatz für die Wiederholungsprüfung gilt nicht für die elektrischen Betriebsmittel der Tabellen 1B und 1C. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 45 Mögliche Regelungen für die betriebliche Praxis Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 46 23
24 RCM Fehlerstromerkennung Funktionsprinzip Visuelle Zuordnung und Messgrößenerfassung der überwachten Stromkreise Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 47 RCM-Einrichtung Prinzipschaltbild der Stromversorgung und der einzelnen Fehlerstromerkennung Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 48 24
25 Prüfung von Maschinen und Anlagen zur Textilverarbeitung Bestimmung des Isolationswiderstandes Elektrowärmegerät mit wärmebeständiger Netzanschlussleitung Ermittlung des Schutzleiterwiderstandes (SK I) Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 49 Konkretisierung der BetrSichV 1 Anwendungsbereich Dieser Teil stellt 2 Anforderungen an Befähigte Personen - Seite 2-3 x Muss 2.1 Berufsausbildung Die befähigte Person für muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen. 2.2 Berufserfahrung Die befähigte Person muss eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder besitzen. 2.3 Zeitnahe berufliche TätigkeitT Die befähigte Person muss - Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten technischen Regeln - Kenntnisse aktualisieren durch Schulung oder Erfahrungsaustausch Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 50 25
26 Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen TRBS 1203 Befähigte Personen Allgemeine Anforderungen 18. November 2004 TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen Elektrische Gefährdungen 9. Dezember 2006 Elektrotechnische Berufsausbildung einjährige Mindestens einj Berufserfahrung für den vorgesehenen Prüfbereich Muss Muss zeitnahe berufliche Tätigkeit UVV!! Muss Kontinuierlichen Aktualisierung der relevanten elektrotechnischen Regeln zur Durchführung hrung der Prüfung nach 10 BetrSichV. - B G V A3 Vgl. Definition: Elektrofachkraft Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 51 Aufgabentrennung und Zusammenwirken Elektrofachkraft und EuP Prüfung nach 10 BetrSichV und Festlegung der Prüffristen Prüfung elektrischer Arbeitsmittel nach 10 BetrSichV Befähigte Personen Befähigte Personen Elektrofachkräfte Übernahme von Teilaufgaben durch unterwiesene Personen (z. B. EuP gemäß 3 BetrSichV möglich) Unterwiesene Personen Systembeurteilung Nur durch Befähigte Person Abschlussbewertung und Bestätigung Befähigte Personen der ermittelten Prüffristen durch - Elektrofachkräfte - Keine Eigenständige ndige Arbeitsmittelprüfung nach 10 durch elektrotechnisch unterwiesene Personen! Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 52 26
27 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Entscheidungshilfen Richtwerte des Bundesverbandes der Unfallkassen 12 Monate 24 Monate 6 Monate 12 Monate 12 Monate Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 53 Vorschlag für Prüffristen zur Erfüllung 10 BetrSichV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Allg. elektr. Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Räume und Anlagen besonderer Art Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtung Allg. ortsv. Betriebsmittel Baustellen Enge Räume Ex-Bereiche Ortsveränderliche Betriebsmittel Prüfanlagen Textilv. Gartenbau med. Leistung Verwaltungsbereich EDV Schutz- und Hilfsmittel, PSA Prüfumfang vor Inbetriebnahme Änderung und Instand-haltung vor Inbetriebnahme Änderung und Instand-haltung Fehlererkennung vor Inbetriebnahme ordnungsgemäßer Zustand Wirksamkeit Änderung und Instand-setzung Fehlererkennung vor Inbetrieb-nahme Änderung und Instand-setzung Fehlererkennung vor Inbetrieb-nahme Änderung und Instand-setzung Fehlererkennung vor Inbetrieb-nahme Änderung und Instand-setzung Funktion- und Fehlererkennung vor Inbetriebn Änderung und Instand-setzung mögliche Ergänzung ständige Überwachung Reduzierung der Prüffrist durch Fehlerquote Hersteller befäh. Person Prüfer Anwender Elektrofachkraft Anwender Elektrofachkraft Errichter Elektro-fachkraft Errichter EF und e. u. Person Anwender EF und e. u. Person Elektrofachkraft Elektro-fachkraft EF und e. u. Person Anwender Prüffrist 4 Jahre 1 Jahr 1 Monat; arbeitstäglich soweit benutzt 6-9 Monate 3 6 Monate 3 6 Monate abhängig vom max. 12 Monate Einsatzb. max. 5 Jahre Dokumentation 11 Errichterbest. 11 Errichterbest. Messprotokoll a. Betriebsm. 10 und 11 Messprotokoll Messprotokoll Einbindung Messprotokoll a. Betriebsm. a. Betriebsm. AMS a. Betriebsm. Seibel Ermittlung der Prüffristen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Folie 54 27
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