NIEDERSCHRIFT. 8. Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: Teilnehmende Personen:

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1 NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 8. Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum Mittwoch, Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 20:15 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal Rathaus Weichs Zuhörer: Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl Erscheint zu TOP 2 Gemeinderatsmitglieder: Herr Christian Blumenschein Herr Manfred Braun Herr Heinrich Fitger Herr Benno Fuchs Herr Sebastian Graf Entschuldigt fehlend wegen Studium Herr Horst Haasz Herr Roland sen. Harzer Beruflich entschuldigt fehlend Frau Petra Hesse Herr Martin Hofmann Leitet die Sitzung bis einschließlich TOP 1 Herr Andreas jun. Lamprecht Herr Robert Neisser Herr Herbert Rahn Herr Thomas Sänger Herr Günter Schilcher Frau Birgit Singer Herr Thomas Stiefelmayer

2 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung Sitzungsprotokoll vom ; öffentlicher Teil 2. Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet südlich der Münchner Straße 3. Straßennamen für das neue Gewerbegebiet 4. Einführung der Bayerischen Mittelschule; Entscheidung über die Teilnahme am neuen Schulverbund Markt Indersdorf 5. Erlass einer neuen Friedhofsatzung und Friedhofgebührensatzung

3 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, Top 1 Genehmigung Sitzungsprotokoll vom ; öffentlicher Teil Das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom wird in der vorliegenden Form genehmigt. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Top 2 Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet südlich der Münchner Straße Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am wurde unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges darüber beraten, den Bereich südlich der Münchner Straße mit einem Bebauungsplan städtebaulich zu ordnen, um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Mit Architekt Schaffner aus München wurde aus diesem Grund ein Gespräch über einen möglichen Bebauungsplan geführt. Zusammen mit der Verwaltung wurde folgendes Bebauungsplankonzept erarbeitet: Die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans ohne die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen) und dem Maß der baulichen Nutzung (Grundfläche, Wandhöhe, Dachneigung), für den noch nicht beplanten Bereich südlich der Münchner Straße, zwischen dem Gehweg Bäckerweg und der Sonnenstraße. Im Bebauungsplan wird lediglich die Art der baulichen Nutzung festgelegt, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich im Übrigen nach 34 BauGB, dem Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 30 Münchner Straße Süd. Mit dem Bebauungsplan soll die innerörtliche Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, wird in den Erdgeschossen der Gebäude nur gewerbliche Nutzung festgesetzt. Die bestehenden, reinen Wohngebäude (Münchner Str. 7 und 11) haben Bestandsschutz, nach Abbruch eines Gebäudes wäre aber nur noch eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zulässig. Diese Grundstücke von dieser Verpflichtung auszuschließen wäre willkürlich und städtebaulich nicht zu begründen. Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am mit dem Sachverhalt befasst, ist aber zu keinem einheitlichen Abstimmungsergebnis hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses gekommen. Einige Bauausschussmitglieder waren der Ansicht, dass derzeit eine Bebauungsplanaufstellung nur Kosten erzeugt und die Eigentümer der reinen Wohngebäude sicherlich kein Verständnis für diese bauliche Einschränkung haben werden. Ärger ist sicherlich vorprogrammiert. Bei konkreten Nutzungsänderungsabsichten (Einreichung Bauantrag), könnte ein Bebauungsplan aufgestellt und eine Veränderungssperre für 2 Jahre erlassen werden, die bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Entlang der Freisinger Straße (altes Anwesen Reindl) besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der Gewerbe in den Untergeschossen vorsieht. Bei Umsetzung dieses, als Ortszentrum geplanten Bereiches, stehen genügend Gewerbefläche innerorts zur Verfügung. Andere Bauausschussmitglieder sprachen sich für einen Bebauungsplan aus, damit die Eigentümer nicht in die Versuchung kommen, eine Nutzungsänderung für Wohnungen zu beantragen, sondern erst geeignete Gewerbebetriebe suchen. Grundsätzlich sollten die Bäckerei und die Metzgerei zur Versorgung der fußläufigen Nahversorgung erhalten bleiben. Bis zur Gemeinderatssitzung soll mit dem Landratsamt Dachau und Architekt Schaffner erneut geklärt werden, ob eine Alternativmöglichkeit für die derzeit reinen Wohngebäude in den Bebauungsplan dahingehend festgesetzt werden kann, dass bei diesen eine gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen zwar möglich, aber nicht zwingen vorgeschrieben ist. Das Ergebnis liegt in Gestalt einer, von Architekt Schaffner verfassten Aktennotiz vor und wird an die

4 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, Gemeinderatsmitglieder ausgehändigt. Die Verwaltung braucht eine Entscheidung, ob unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Bürgermeister Mundl eröffnet die Beratung und berichtet von einem Gespräch mit dem hauptsächlich betroffenen Grundeigentümer Mandl. Derzeit bestehe keine Absicht die Pachtverhältnisse mit der Metzgerei und Bäckerei aufzugeben. Der Gastronomiebereich sei problematischer. Er könne aber nicht wissen, was die Zukunft bringt. Er glaube nicht, dass Weichs zu viele Firmen in den angesprochenen Branchen verkrafte. Auf Dauer ist er mit einer derartigen Festsetzung, bzw. Einschränkung nicht einverstanden. Es wird festgestellt, dass ein Gespräch mit dem Grundeigentümer wichtig ist. Die angesprochene juristische Prüfung garantiere nicht, dass man im Streitfall vor einem Gericht obsiegt. Auf Bitten von Bürgermeister Mundl zitiert Herr Kerzel aus 6 BauNVO. Hier ist aufgelistet, welche Nutzungen in einem Mischgebiet zulässig sind. Diese Vorschrift erlaubt es allerdings nicht, gewisse Nutzungen grundstücksbezogen festzusetzen. Frau Hesse beurteilt die Aufstellung eines Bebauungsplans kritisch und sieht dies als enteignend an. Ihrer Meinung nach hat die Gemeinde Weichs keinen Einfluss darauf, welches Gewerbe festgesetzt werden kann. Herr Neisser befürchtet ein Verschwinden von Gewerbe in der Ortsmitte wenn man nicht in eine Bauleitplanung einsteige. Er wünscht dort, wo jetzt Gewerbe ist, auch weiterhin ein Gewerbe festzusetzen, um die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im bisherigen Umfang sicherzustellen. Gemeinderatsmitglied Stiefelmayer sieht in der Aufstellung eines Bebauungsplans mehr Ärger als Nutzen. Der Fortbestand von Gewerbe an diesem Ort sei zwar wünschenswert, aber man könne nicht festlegen, welche gewerbliche Nutzung in welchem Gebäude ausgeübt wird. Herr Hofmann denkt, dass sich dieser Bereich als idealer Standort für Gewerbe anbietet, und deshalb nicht ohne Not von den Grundeigentümern aufgegeben wird. Das Bestandsgewerbe sieht er nicht als gefährdet. In der Diskussion wird noch die Möglichkeit des Erlasses eines Bebauungsplans und einer Veränderungssperre angesprochen, sollte vom Grundeigentümer beabsichtigt sein, später einmal Metzgerei- und Bäckereifiliale aufzugeben. Frau Hesse würde in einem Gespräch Herrn Mandl gegenüber den guten Willen der Gemeinde Weichs zeigen, dass betreffend dieses Thema nichts unternommen wird, wenn er Bäckerei und Metzgerei erhalten will. Abschließend ergeht folgender Beschluss: Es wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Bürgermeister Mundl hat mit dem, in erster Linie betroffenen Grundeigentümer Mandl ein Gespräch zu führen. Es sind dabei die Konsequenzen des Erlasses einer Bebauungsplansatzung mit Veränderungssperre aufzuzeigen, falls später einmal die derzeit mit einer Metzgerei- und Bäckereifiliale genutzten Gebäudeteile zu Wohnzwecken umgenutzt werden sollten. Ein, im Bereich der jetzigen Gastronomie geplanter Neubau sollte sich architektonisch einfügen. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 1

5 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, Top 3 Straßennamen für das neue Gewerbegebiet Dieser, in der Gemeinderatssitzung am behandelte TOP, wurde auf die heutige Sitzung vertagt. Die Mitglieder des Gemeinderates sollten sich bis heute noch geeignete Vorschläge überlegen und diese der Verwaltung mitteilen. Neben den vom Bauausschuss bereits genannten Vorschlägen Hochlandstraße, Adolf-Wagner-Straße und Erich-Bagusat-Straße, wurden in der Gemeinderatssitzung noch Industriestraße, Georg-Seyfang- Straße, Technikerstraße, Handelsstraße oder Sanitärstraße ins Gespräch gebracht. Bis zur heutigen Sitzung wurden noch Gewerbepark und Gewerbestraße vorgeschlagen. Von Herr Blersch wurde nach Rückfrage mit Bürgermeister Mundl, Konrad Zuse vorgeschlagen, mehr oder weniger der Vater aller Computer. Von Herrn Fitger kamen per noch verschiedene Vorschläge. Er favorisiert dabei den Müller Georg Seyfang und schlägt die Namen Georg-Seyfang oder Müller-Seyfang- Straße vor. Für Seyfang spricht, dass es zwei Träger dieses Namens gab, Vater und Sohn, die an die 80 Jahre mit der Mühle Weichs, einem noch existierenden Bauwerk, verbunden waren; und dass Georg Seyfang jr. sich in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg als großer Wohltäter betätigte, an den sich viele Jahre lang Menschen aus dem München-Dachauer Raum mit Dankbarkeit erinnerten. Nicht umsonst steht in der Weichser Ortschronik "So war's bei uns" auf Seite 81, linke Spalte: "würde einen Gedenkstein verdienen..." Bürgermeister Mundl findet diesen Vorschlag und Adolf-Wagner-Straße in Ordnung Gemeinderatsmitglied Stiefelmayer spricht sich ebenfalls für diese Vorschläge aus, allerdings mit einem erläuternden Zusatzschild Der Vorschlag von Herrn Haasz, den kürzlich verstorbenen Martin Edelmann mit einer, nach ihm benannten Straße zu würdigen, erscheint dem übrigen Gemeinderat momentan noch zu früh. Es werden sich im Lauf der nächsten Jahre sicher noch Gelegenheiten dazu ergeben. Es ergeht abschließend folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Straße Weiherweg in Georg-Seyfang-Straße umzubenennen. Das Straßen- und Wegeverzeichnis ist entsprechend zu ändern. Der weitere Straßenverlauf im Gewerbegebiet und der Stich nach Süden zur Staatsstraße erhält ebenfalls die Bezeichnung Georg-Seyfang-Straße. Die Stichstraße nach Norden erhält die Bezeichnung Adolf-Wagner-Straße Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Top 4 Einführung der Bayerischen Mittelschule; Entscheidung über die Teilnahme am neuen Schulverbund Markt Indersdorf Die Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Mittelschulen setzt die Gründung eines Schulverbundes voraus. Zur Gründung eines Schulverbundes ist die Zustimmung aller betroffenen Gemeinden und der beteiligten Hauptschulen erforderlich.

6 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, Zustimmung der betroffenen Schulverbände Der Schulverband Erdweg hat in seiner Sitzung am beschlossen künftig grundsätzlich einen Schulverbund mit dem Markt Markt Indersdorf und dem Markt Altomünster zu favorisieren und anzustreben. Der Schulverband Altomünster hat in seiner Sitzung am ebenfalls einen Schulverbund mit den Schulverbänden Erdweg, Altomünster und Markt Indersdorf beschlossen. Eine Beteiligung der benachbarten Gemeinden Sielenbach und Adelzhausen an diesem Schulverbund wird positiv gesehen und ausdrücklich begrüßt. Zustimmung der betroffenen Gemeinden Die betroffenen Gemeinden haben sich zur Gründung eines Schulverbundes wie folgt entschieden: Gemeinde Schwabhausen Zustimmung mit Gemeinderatsbeschluss vom Gemeinde Erdweg Zustimmung mit Gemeinderatsbeschluss vom Ausnahme: Ein Schulverband mit den Gemeinden und Schulverbänden Adelzhausen und Sielenbach wird abgelehnt. Gemeinde Röhrmoos Zustimmung mit Gemeinderatsbeschluss vom Markt Altomünster Zustimmung mit Gemeinderatsbeschluss vom Gemeinde Hilgertshausen-Tandern Zustimmung mit Gemeinderatsbeschluss vom Es gibt in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Gemeinde Röhrmoos vom , welches an die 1.Bürgermeister der Gemeinden Weichs, Altomünster, Markt Indersdorf, Schwabhausen, Petershausen, Vierkirchen und Hilgertshausen-Tandern gerichtet ist. Der 1. Bürgermeister, Herr Lingl schreibt folgendes: Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister, die Neufassung des Gesetzes zur Änderung des BayEUG und weiterer Vorschriften (Inkrafttreten geplant am ) fordert im Art. 32a Abs. 2 Satz 3 zur Gründung eines Schulverbundes Bayerische Mittelschule" die Zustimmung der beteiligten Schulen und der Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in den Verbund einbezogen werden soll, gegenüber einem der zuständigen Schulaufwandsträger. Der Gemeinderat Röhrmoos hat am die Teilnahme am Schulverbund Bay. Mittelschule" mit Markt Indersdorf und ggfls. weiteren Verbundgemeinden beschlossen. Zurzeit besuchen nur die Grundund Hauptschüler aus Sigmertshausen die Grund- und Hauptschule in Markt Indersdorf. Künftig sollen alle Hauptschüler aus dem Gemeindegebiet Röhrmoos in den Schulverbund Bay. Mittelschule" mit Markt Indersdorf integriert werden. Der Rektor der Hauptschule Markt Indersdorf und der Schulverband Markt Indersdorf haben dem Antrag der Gemeinde Röhrmoos bereits zugestimmt. Ich bitte diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen. Die Beschlüsse der am künftigen Schulverbund Bayerische Mittelschule Markt Indersdorf beteiligten Gemeinden sollten jetzt gefasst werden, damit keine vermeidbaren zeitlichen Verzögerungen im Hinblick auf die Gründung des Schulverbundes Bay. Mittelschule" zum Schuljahr 2011/2012 entstehen. Nach Vorliegen der Beschlüsse aller künftigen Mitgliedsgemeinden des zu gründenden Schulverbundes Bayerische Mittelschule Markt Indersdorf wird der Schulverbandsvorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Josef Kreitmeir den Antrag auf Errichtung dieses Schulverbundes an das Staatliche Schulamt Dachau stellen. Weitere Schreiben der Gemeinde Röhrmoos sowie der Hauptschule Indersdorf und ein Beschlussbuch-

7 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, auszug aus der Schulverbandsversammlung des Schulverbands Markt Indersdorf vom sind als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigelegt. Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion betreffend eine vermutete Zunahme der Schülerbeförderung zu den einzelnen Hauptschulen. Nach Einschätzung von Bürgermeister Mundl wird dies aber wahrscheinlich für Weichs kaum zutreffen, weil in Indersdorf voraussichtlich alle Zweige angeboten werden können. Generell macht sich der Gemeinderat Sorgen um mögliche Kostensteigerungen. Die Organisation des Schulverbundes betreffend die diskutierten Sachverhalte erfolgt durch die Rektoren. Es ergeht abschließend folgender Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weichs beschließt die Teilnahme am Schulverbund Bayerische Mittelschule Markt Indersdorf ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser Verbund mit dem Projekt startet. Der Start sollte im Schuljahr 2011/2012 erfolgen. Die Verwaltung hat alles Weitere zu veranlassen. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Top 5 Erlass einer neuen Friedhofsatzung und Friedhofgebührensatzung Wie allgemein bekannt ist, wird derzeit sehr umfangreich der gemeindliche Friedhof erweitert, mit geschätzten Kosten (ohne Aussegnungshalle) von ca (davon allein schon ca für Bodenaustausch). Der 2. Bauabschnitt wird demnächst fertig gestellt sein, der 3. Bauabschnitt folgt später. Die derzeitige Friedhofsatzung stammt aus dem Jahr 1978 und sollte auf die aktuellen Verhältnisse (insbesondere auch im Hinblick auf die Möglichkeit, künftig in einer Urnenwand bestatten zu können) angepasst werden. In Anbetracht der bisher sehr geringen Grabnutzungsgebühren erscheint auch eine Anpassung der Gebühren unumgänglich, durch Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung. Die derzeitigen Gebühren betragen bei einer 15-jährigen Ruhefrist: Einzelgrab: 205 Familiengrab: 360 Die Leichenhausbenutzungsgebühr beträgt 25. Aus Sicht der Verwaltung ist vorab festzustellen, dass das Kostendeckungsprinzip, wie es bei öffentlichen Einrichtungen (z.b. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) anzuwenden ist, dem Grunde nach auch auf die Kalkulation von Gebühren im Bestattungswesen Anwendung finden müsste. Bei einer wirtschaftlichen, auf einen 50-jährigen Zeitraum angelegten Kalkulation ergäben sich unter Berücksichtigung von ca Investitionskosten (ohne Aussegnungshalle) und unter Berücksichtigung auch der laufenden Unterhaltskosten, folgende neuen Gebühren, bezogen auf eine 15-jährige Ruhefrist / Grabnutzungsdauer: Einzelgrab: 1039,80 Familiengrab: 2079,60 Urnenfach mit 2 Urnen: 1039,80 Urnenfach mit 4 Urnen: 2079,60

8 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, Der Gemeinderat hat sich bereits in vergangener nichtöffentlicher Sitzung mit diesem Thema befasst. Er stellt fest, dass sich die Gemeinde, unter Einbeziehung von Umfrageergebnissen bei anderen Gemeinden im Landkreis Dachau, nicht genau an die Obergrenze der kalkulierten Gebühren halten muss. Im Hinblick auf das Selbstverwaltungsrecht verbleibt ein gewisser Spielraum. Nur bei sehr schlechter Haushaltslage (Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit) sollte das Kostendeckungsprinzip beachtet werden. Der Gemeinderat war der Auffassung, dass dies für die Gemeinde Weichs nicht zutrifft, weshalb die Gebühren maßvoll zu erhöhen sind. Der Gemeinderat hat deshalb folgende Gebühren, bezogen auf eine 15-jährige Ruhefrist, vorgeschlagen: Einzelgrab: 328,50 Familiengrab: 602,25 Urnenfach mit 2 Urnen: 328,50 Urnenfach mit 4 Urnen: 602,25 Die Leichenhausbenutzungsgebühr bleibt bei 25. Bis zu dieser Gemeinderatssitzung wurden von der Verwaltung Entwürfe einer Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie einer Friedhofsgebührensatzung gefertigt und dem Gemeinderat zusammen mit der Ladung zugestellt. Mit vom schreibt das Gemeinderatsmitglied Fitger folgendes: Lieber Harry, liebe Gemeinderatskollegen und -kolleginnen, ich wurde heute darauf angesprochen, ob man dem gemeindlichen Friedhof nicht einen Namen geben könne, der gleich auch die Lage bezeichnet. Ich finde das eine gute Idee. "Waldfriedhof" ist vielleicht nicht ganz passend, weil es bis zum Wald ja noch eine ziemliche Entfernung ist. Aber wie wäre es ganz einfach mit "Friedhof an der Fränkinger Str." Das würde Auswärtigen das Finden doch sehr erleichtern. Bitte überlegen und am Mittwoch evtl. gleich mit beschließen. Gemeinderatsmitglied Fitger eröffnet die kurze Beratung mit der Bemerkung, dass der Wortlaut der Friedhofssatzung juristisch nüchtern klingt. Es fehle ihm in der Satzung ein Hinweis auf die Lage des Friedhofs. Herr Kerzel wird 1 (1) der Satzung um folgenden Wortlaut ergänzen:.friedhof an der Fränkinger Straße mit Des Weiteren gibt Gemeinderatsmitglied Fitger zu bedenken, ob die Gebühren im Hinblick darauf, dass die Satzungen doch länger Bestand haben sollen, nicht noch etwas nach oben anzupassen sind. Dieser Vorschlag stößt im Gemeinderat auf Ablehnung. Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Erlass der, von der Verwaltung vorgelegten neuen Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) und den Erlass der ebenfalls vorgelegten neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Die beiden Satzungen sollen am in Kraft treten. Die Verwaltung hat das erforderliche Verfahren durchzuführen.

9 8. Sitzung des Gemeinderates - öffentlich, Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Für die Richtigkeit: Weichs, den Harald Mundl 1. Bürgermeister Werner Kerzel Schriftführer

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