GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME
|
|
- Erica Schäfer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME GELSENWASSER AG Dipl.-Ing. Tim Bunthoff
2 Einfluss der Rechtsgrundlage auf Verwertung Düngemittelrecht: Düngegesetz Düngemittelverordnung Düngeverordnung Klärschlammverwertung Klärschlammverordnung Abfallrecht: Kreislaufwirtschaftsgesetz 2
3 Novellierung von Düngegesetz & Düngeverordnung Düngegesetz Regelung der Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Zustimmung des Bundestages zur Reformierung erfolgte am 16. Februar 2017 Düngeverordnung Regelung fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Zustimmung des Bundestages zur Reformierung erfolgte am 31. März 2017 Inkrafttreten für Ende Mai bis Anfang Juni angekündigt Folgen: Ausweitung von allgemeinen Düngegabesperrfristen Zusätzliche Beschränkung von Stickstoffgaben im Herbst Reduzierung der Aufbringflächen => Gülle und Gärreste werden Klärschlamm in der landwirtschaftlichen Verwertung stärker verdrängen als zuvor. 3
4 Novellierung der Düngemittelverordnung Düngemittelverordnung Regelung der Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung ist am in Kraft getreten Neuerungen Wieder uneingeschränkte Nutzung synthetische Polymere bis zum 31. Dezember 2018 Kennzeichnungspflicht für synthetische Polymere mit einer Abbaurate kleiner 20% per anno ab 1. Januar 2019 Maximal zulässige Aufbringmenge Menge an synthetischen Polymeren = 45 kg Wirksubstanz je Hektar innerhalb von drei Jahren => Begrenzung der Aufbringmenge erschwert die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme. 4
5 Novellierung der Klärschlammverordnung Die durch die Novellierung der Dünge- & Düngemittelverordnung einhergehenden Einschränkungen führen langfristig zu einer Verdrängung des Klärschlamms aus der landwirtschaftlichen Verwertung Die Möglichkeiten und Vorgaben zur thermischen Verwertung werden maßgeblich durch die Klärschlammverordnung vorgegeben Klärschlammverordnung Regelung der Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Zustimmung des Bundesrat zur Reformierung erfolgte am 12. Mai 2017 Veröffentlichung / Inkrafttreten Juni
6 Novellierung der Klärschlammverordnung relevante Inhalte des Kabinettsbeschluss Phosphorrecyclingpflicht & Verwertungswege Quelle: Bergs, MKULNV 6
7 Novellierung der Klärschlammverordnung Relevante Inhalte des Kabinettsbeschluss Einführung von Definitionen für Anlagen zur Klärschlammmineralisierung und derer Produkte Landwirtschaftliche Verwertung von Mineralgütern erfüllt Recyclingpflicht Deponierung und P-Rückgewinnung aus Mineralgütern ist zulässig Produkte aus Klärschlämmen werden eindeutig als kein Klärschlamm definiert Grenzwerte für AOX (400 mg/kg TS), PCB (0,1 mg/kg TS) und Benzo(a)pyren (1 mg/kg TS) 7
8 Novellierung der Klärschlammverordnung Beschlossene Empfehlung der Bundesratsausschüsse Bei P-Recycling aus Klärschlamm müssen 50% zurückgewonnen werden, oder der Gehalt auf unter 20g/kg TM reduziert werden. Bei P-Recycling aus Aschen sind weiterhin 80% zurück zu gewinnen. Keine Rückgewinnungspflicht bei der Verbrennung von Schlämmen mit einem P-Gehalt kleiner 20 g/kg TS Untersuchungspflicht auf Chrom und Chrom-VI Auch bei Beauftragung Dritter verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung beim Erzeuger. Verringerung der zulässigen Feldrandlagerung auf nunmehr eine Woche Keine landwirtschaftliche Verwertung mehr in Wasserschutzzone 3 Auflage zur Verwendung aschearmer Kohlen bei Mitverbrennung entfällt. Kohlekraftwerke können weiter KS mitverbrennen, wenn sie P-Rückgewinnung aus der Asche durchführen 8
9 Fazit Fazit & Zusammenfassung Landwirtschaftliche Verwertung bleibt durch Übergangsfrist theoretisch möglich Der Wettbewerb durch Gülle und Gärreste wird weiter zunehmen. Die Ausbringung im Herbst wird stark eingeschränkt. Die Landwirtschaftliche Verwertung bleibt weiterhin rückläufig Der Bedarf an thermischen Entsorgungswegen steigt. Die P-Rückgewinnung wird eine Herausforderung. Bereits heute kaum Entsorgungssicherheit und steigende Entsorgungskosten Kurzfristig dringender Bedarf an thermischen Verwertungsanlagen 9
10 VIELEN DANK!
Umsetzung der Klärschlammkonzeption für den Freistaat Sachsen Eberhard Kietz
Umsetzung der Klärschlammkonzeption für den Freistaat Sachsen Eberhard Kietz Gliederung Entsorgungssituation in Sachsen im bundesdeutschen Vergleich Rechtliche Rahmenbedingungen Düngemittelverordnung Novelle
MehrDie Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung
Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung Ralf Hilmer, 14. April 2016 in Hildesheim Gliederung Klärschlammverordnung Düngemittelverordnung
MehrRechtlicher Rahmen der Klärschlammverwertung aktuelle Entwicklungen
aktuelle Entwicklungen Zweibrücken, den 21. April 2016 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1 Einleitung Neue Ausrichtung auf
MehrWas sollte bei aktuellen Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesetzeslage beachtet werden?
Was sollte bei aktuellen Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesetzeslage beachtet werden? Markranstädt, 15.05.2014 Inhalt I. Grundlagen Vergaberecht Dauer von VOL-Vergabeverfahren
MehrZukunft der Klärschlammentsorgung in Mecklenburg Vorpommern
16. Dialog Abfallwirtschaft MV Rostock 03.04.2014 Zukunft der Klärschlammentsorgung in Mecklenburg Vorpommern Inhalt Klärschlamm Mengen und Qualität Gegenwärtige Klärschlammentsorgung Zukünftige Klärschlammentsorgung
MehrN i e d e r s c h r i f t
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2016 N i e d e r s c h r i f t über die 1. Sitzung des Werkausschusses der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau vom 1. März 2016 ö 5: Beratungsgegenstand Klärschlammverwertung
MehrKlärschlammentsorgung und Phosphor-Rückgewinnung in Baden-Württemberg. Daniel Laux Referat 25 - Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik
Klärschlammentsorgung und Phosphor-Rückgewinnung in Baden-Württemberg Daniel Laux Referat 25 - Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Rechtlicher Hintergrund Klärschlamm unterliegt innerhalb einer
MehrAugen auf beim Düngemittelkauf
Hinweise Oldenburg, Februar 2014 Augen auf beim Düngemittelkauf Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel gemäß Düngemittelverordnung (DüMV)
MehrZusammenwirken von Düngemittel- und Klärschlammverordnung
Regierungspräsidium Kassel Rechtliche Rahmenbedingungen des Nährstoffrecyclings Zusammenwirken von Düngemittel- und Klärschlammverordnung VQSD Fachveranstaltung Ressource Abwasserschlamm 18.06.2013, Johannesberg
MehrVor einer Revolution ist alles Bestreben,... Referent: Dipl.-Ing. Heinfried Stübner
Vor einer Revolution ist alles Bestreben,... Referent: Wohin mit dem Klärschlamm? Aktueller Stand der Diskussionen um die zukünftige Entsorgung Referent: Zahlen zur Klärschlammentsorgung ca. 700.000 t
MehrDWA-Positionen. Positionen zur Klärschlammentsorgung
DWA-Positionen Positionen zur Klärschlammentsorgung Entsorgungssicherheit für Klärschlamm wahren Ressourcen durch Kreislaufführung von Nährstoffen schonen Sonderregelungen für qualitätsgesicherte Schlämme
MehrAktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bodenschutzrecht Düngerecht Naturschutzrecht Tierseuchenrecht
MehrKleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5145 -
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/0000 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5145 - Zukunft der Klärschlammentsorgung in Niedersachsen
MehrVom Gärrest zum Düngemittel
Vom Gärrest zum Düngemittel Rechtliche Anforderungen beim Inverkehrbringen von Gärresten Dr. Jons Eisele Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
MehrSeminar Abwasserreinigung und Klärschlamm Neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis
Seminar Abwasserreinigung und Klärschlamm Neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis Ausblick Klärschlammentsorgung in Niedersachsen Gliederung Verwertung u. Mengenbetrachtung Politische Vorgaben Verhältnis
MehrGärrest, Gülle und Co. - Anforderungen an organische Dünger -
Gärrest, Gülle und Co. - Anforderungen an organische Dünger - Pflanzenbautagung der Bezirksstelle Uelzen 14.01.2016 Birgit Blum Überblick Gesetzliche Grundlagen Düngegesetz Meldeverordnung Ermächtigungsgrundlagefür
MehrGrenzüberschreitende Verbringungen von organischen Düngemitteln. 7. VQSD-Fachveranstaltung in Luxemburg
Grenzüberschreitende Verbringungen von organischen Düngemitteln 12.06.2014 in Luxemburg Luise Engelke, Renke Oltmanns Landwirtschaftskammer Niedersachsen Was kann gehandelt werden? Export/Import von Abfällen
MehrUMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - VOLLZUGSHINWEISE
UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - Berlin, den 01.10.2013 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Einleitung Verwertung von Bioabfällen Bioabfallverordnung
MehrNaturstoffliche Klärschlammverwertung mit Zukunft. Schließe den Kreislauf!
Naturstoffliche Klärschlammverwertung mit Zukunft Schließe den Kreislauf! 11.03.2014 16. Dresdner Abwassertagung 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten Rechtliche Regelungen zum Einsatz von Klärschlamm
MehrPferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp
Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist Th. Heuss, 1. dt. Bundespräsident
MehrAbwasserreinigungsanlagen in Vorarlberg - Jahresbericht 2006
4. Klärschlamm Durch die Vorgaben der Klärschlammverordnung 1997 [8] ist in Vorarlberg seit 1.1.1999 die Ausbringung von aerob oder anaerob stabilisiertem Klärschlamm in flüssiger oder lediglich mechanisch
MehrErfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz
Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung
MehrKlärschlamm-Monoverbrennungsanlage
Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage im Bioenergiepark Saerbeck 06.09.2016 Inhalt Klärschlammverwertung Projektziele Standort Mittel zur Umsetzung Auswirkungen des Vorhabens Genehmigungsrecht Termine MaXXcon
MehrChamposteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen
Champosteinsatz in NRW Was gilt wie wird es gemacht - was kann kommen Michael Schmitz Maschinenring Rheinland-West e.v. Bernd Lüttgens Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.v. Gebiet des MR Rheinland-West
MehrRechtsgrundlage für den Einsatz von Biogasgülle und Gärresten aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft
Merkblatt Rechtsgrundlage für den Einsatz von Biogasgülle und Gärresten aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft 1 Problemstellung Der Betrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen ist von einer Vielzahl
MehrKonsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten
Konsequenzen des Düngerechts für die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 12.04.2016 Kassel Michael Schneider Konsequenzen des Düngerechts auf die Vermarktung
MehrAusschreibung der Klärschlammverwertung
Klärschlammnetzwerk Nord-Ost 2. Regionalgruppentreffen Mecklenburg-Vorpommern 07.09.2016 Ausschreibung der Klärschlammverwertung Thomas Langenohl Einleitung - Gesetzliche Grundlagen - Konzeption von Ausschreibung
MehrVerordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Bundesrat Drucksache 305/10 19.05.10 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz AV Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger A.
MehrKonzept zur Integration einer Monoklärschlammverbrennung in das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof
Konzept zur Integration einer Monoklärschlammverbrennung in das Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof Dipl.-Ing. Yves Noël, Jan Stockschläder M. Sc., Prof. Dr.-Ing. Peter Quicker RWTH Aachen Dipl.-Ing. Jens
MehrPhosphor wo geht die Reise hin? Ziele und Vorstellungen der Politik
Phosphor wo geht die Reise hin? Ziele und Vorstellungen der Politik Dr. Bergs, Claus-Gerhard, BMUB, Bonn 1 / 31 Überblick I. Phosphor und Phosphorrecycling einige Fakten II. EU- Aspekte einer nachhaltigen
MehrRechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Merkblatt Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft 1 Problemstellung Der Betrieb landwirtschaftlicher
MehrEntsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden
1 Workshop Pechhaltiger Straßenaufbruch Mainz, 19. März 2009 Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden Dr. Barbara Zeschmar-Lahl BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Schwerpunkte
MehrVerwertung von Gärresten in der Landwirtschaft. Karl Severin
Verwertung von Gärresten in der Landwirtschaft Karl Severin Verwertung von Gärresten Eine Biogasanlage ist eine Produktionsstätte zur Erzeugung von Energie Düngemitteln Die landbauliche Verwertung beginnt
MehrKlärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren Aufgabenübertragung
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe Az.: 43.03; 43.11-729.902-2460097 Sitzungsvorlage 21/2015 Klärschlammbeseitigung durch den Klärschlammverband Karlsruhe- Land - Zustimmung zur weiteren
MehrINSPEKTIONSBERICHT SE/V-BADHALL1116. Klärschlammeignung für landwirtschaftliche Verwertung. Wasserverband Kurbezirk Bad Hall
INSPEKTIONSBERICHT SE/V-BADHALL1116 Klärschlammeignung für landwirtschaftliche Verwertung Kläranlage Wasserverband Kurbezirk Bad Hall Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Direktion Umwelt und
MehrDüngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?
Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de
MehrRechtliche Rahmenbedingungen zur Düngung Dr. Heinrich Holzner
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Düngung Dr. Heinrich Holzner Der Rahmen Abfallrecht Düngemittelrecht Immissionsschutzgesetz Luft Düngung Forstrecht allgemein anerkannte Normen und Empfehlungen Bodenschutzrecht
MehrRAL-Gütesicherungen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel
RAL-Gütesicherungen für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel Möglichkeit der Qualitätssicherung von Biokohle im Rahmen der RAL-Gütesicherungen 72. ANS-Symposium S Biokohle - Klimaretter oder Mogelpackung
MehrZukunft der Klärschlammverwertung in Schleswig-Holstein
Zukunft der Klärschlammverwertung in Schleswig-Holstein Regina Kleinhans (MELUR) Fortbildungsveranstaltung Abwasserentsorgung am 26.09 2013, R. Kleinhans 1 Vortragsinhalte Überblick Klärschlammentsorgung
MehrÄnderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand -
Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand - St. Martin, den 18. Mai 2016 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1 Änderungen
MehrCross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017
Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz
Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der
MehrHTC: Neue Technologie - Herausfordernder Weg zum ersten Grossprojekt in der Schweiz
Ich will fliegen!!! HTC: Neue Technologie - Herausfordernder Weg zum ersten Grossprojekt in der Schweiz Dr. Reto v. Schulthess HOLINGER AG, Luzern 8. Mai 2014 Das Projekt ARA Oftringen Ausgangslage Zweistufige
MehrFachveranstaltung LAV Markranstädt GmbH. Planung und Vision- Klärschlammentsorgung ab 2015
Fachveranstaltung LAV Markranstädt GmbH Planung und Vision- Klärschlammentsorgung ab 2015 LAV Landwirtschaftliches Verarbeitungszentrum Markranstädt GmbH Nordstraße 15/17 04420 Markranstädt Inhalt 1. Allgemeine
MehrSTELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrHolzasche - Abfall, Rest- oder Wertstoff? Dr. Heinrich Holzner, LK Steiermark
Holzasche - Abfall, Rest- oder Wertstoff? Dr. Heinrich Holzner, LK Steiermark Was ist...? - Definitionen Pflanzenaschen aus Biomassefeuerungen sind die bei der Verbrennung von nach der Ernte chemisch unbehandelter
MehrÖffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hamburg 2015 Teil 3: Klärschlamm
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q I 1 - j 15, Teil 3 HH Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hamburg 2015 Teil 3: Klärschlamm Herausgegeben
MehrRegierungspräsidium Kassel Dezernat 25 Landwirtschaft und Fischerei Steinweg 6, Kassel
Regierungspräsidium Kassel Dezernat 25 Landwirtschaft und Fischerei Steinweg 6, 34117 Kassel Düngerechtliche Bestimmungen an die Abgabe von Klärschlämmen zur landwirtschaftlichen Verwertung (Stand 1/2015)
MehrEnergieausweis. Einführung in Pflicht ab Inhalt und Zweck des Energieausweises. Fristen und Übergangsfristen
Energieausweis Einführung in 2007 - Pflicht ab 2008 Ob als Energieausweis oder Energiepass bezeichnet: Ab 2008 müssen Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den
MehrVerwertung von Klärschlamm vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen. Kaiserslautern, 8.9. 2006
Verwertung von Klärschlamm vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen Kaiserslautern, 8.9. 26 Vortragsüberblick: Was machen eigentlich...... die Verwertungsmengen?... die Schadstoffe?...
MehrTrocknung und thermische Behandlung von Klärschlamm
Trocknung und thermische Behandlung von Klärschlamm 04.09.2009 erarbeitet von Dipl.-Ing. Thomas Obermeier, Dipl.-Ing. Sylvia Lehmann TOMMC Thomas Obermeier Management & Consulting Inhaltsverzeichnis Trocknung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung Stand
Stellungnahme 10.09.2014 Stellungnahme des VHE - Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.v. zum Entwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung (Stand 18.08.2014) Verwendete Abkürzungen:
MehrVeterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt
Veterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt Dipl.-Ing. David Wilken Fachverband Biogas e.v. Referat: Abfall, Düngung und Hygiene
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Düngegesetz *) DüngG Ausfertigungsdatum: 09.01.2009 Vollzitat: "Düngegesetz *) vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54 (136))" *) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und
MehrThermische Klärschlammverwertung am Beispiel der Kläranlage in Bergen auf Rügen
Thermische Klärschlammverwertung am Beispiel der Kläranlage in Bergen auf Rügen ZWA Rügen gegründet 1992 152 Beschäftigte 300 Mio. Investitionen seit 1992 (2013) 235 Mio. Bilanzsumme (2013) 24,8 Mio. Jahresumsatz
MehrVerwertung von Wirtschaftsund Sekundärrohstoffdüngern in der Landwirtschaft
KTBL-Schrift 444 Verwertung von Wirtschaftsund Sekundärrohstoffdüngern in der Landwirtschaft Nutzen und Risiken KTBL-Vortragstagung vom 19. bis 20. April 2006 in Osnabrück Herausgeber Kuratorium für Technik
MehrRÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN
RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN TR-Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung? Vortrag 06.02.2014 in Duisburg TR Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung?
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrFeste Gemische sind "allgemein wassergefährdende" Stoffe
Feste Gemische sind "allgemein wassergefährdende" Stoffe Informationsveranstaltung des BMU, des UBA und der KBwS, Berlin 10./11.10.2013 "Einstufung wassergefährdender Stoffe Neuerungen durch die Bundesverordnung
MehrDie neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft
Die neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft Die EG-VO 517-2014 über teilfluorierte Treibhausgase hebt die Verordnung Nr. 842/2006 auf. Im Folgenden erfahren Sie, welche praktischen
MehrVerordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung TierNebV)
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung TierNebV) Vom 27. Juli 2006 (BGBl.
MehrKlimaschutz durch regionales Klärschlammmanagement
Klimaschutz durch regionales Klärschlammmanagement Dipl.- Ing. Christina Pop Tiefbauamt, Stadt Straubing - 87 - - 88 - Klimaschutz durch regionales Klärschlammmanagement 09.03.2010 1 Gliederung 1. Ausgangssituation
MehrDie Novelle der Klärschlammverordnung vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages Planung und Vision Klärschlammverwertung ab 2015 LAV Markranstädt
Die Nvelle der Klärschlammverrdnung vr dem Hintergrund des Kalitinsvertrages Planung und Visin Klärschlammverwertung ab 2015 LAV Markranstädt 15.5.2014 Ausgangssituatin Kalitinsvereinbarung: Der Schutz
MehrPlanung der Klärschlammverwertung auf der Insel Rügen. Planung der Klärschlammverwertung auf der Insel 3. April 2014 Axel Rödiger
Planung der Klärschlammverwertung auf der Insel Rügen Planung der Klärschlammverwertung auf der Insel Ein kurzer Überblick ZWA Rügen & Ausgangslage Grenzwerte, Richtlinien & Verordnungen Von der Studie
MehrAbwasserreinigungsanlagen in Vorarlberg - Jahresbericht 2003
4. Klärschlamm Durch die Vorgaben der Klärschlammverordnung 1997 [8] ist in Vorarlberg seit 01.01.1999 die Ausbringung von aerob- oder anaerob stabilisiertem Klärschlamm in flüssiger oder lediglich mechanisch
MehrEntsorgung von EPS/Styropor
Entsorgung von EPS/Styropor Informationen zur Verwertung/Entsorgung von EPS (Styropor ) HBCD-Verbot und neues Flammschutzmittel Update: 01.12.2016 Verwertung/Entsorgung von EPS mit/ohne HBCD Empfehlungen
MehrThüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Zwischenbericht Ergebnisse des Landesklärschlammkatasters (2002 bis 2006) Themen-Nr. 46.06.211/2007 Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz
MehrNeue Düngemittelverordnung in Kraft
Neue Düngemittelverordnung in Kraft Die neue Düngemittelverordnung(DüMV) ist im Bundesgesetzblatt verkündet und am 20.12.2008 in Kraft getreten. Die alte Version von 2003 ist noch übergangsweise bis Ende
MehrAktuelles Recht zu Gülle und Gärprodukten
Aktuelles Recht zu Gülle und Gärprodukten Dipl.-Ing. David Wilken Fachverband Biogas e.v. Referat: Abfall, Düngung und Hygiene Biogas Fachtagung Thüringen, Gülle, Substrat und Gärproduktaufbereitung Bösleben,
Mehrfür die Gemeinden Tirols
85. Jahrgang / Juni 2012 Merkblatt für die Gemeinden Tirols HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEANGELEGENHEITEN INHALT 32. Aktionsprogramm Nitrat 2012 33. Ergänzungsband
MehrPhosphorrückgewinnung aus Abwasser:
Kanton Zürich Amt für Abfall, Wasser, Luft und Energie (AWEL) Phosphorrückgewinnung aus Abwasser: Strategie und Umsetzung im Kanton Zürich Dr. Leo S. Morf i-net Technology Event «Rückgewinnung von Phosphor
MehrPflanzenkohle Herstellung im PYREG- Verfahren
Pflanzenkohle Herstellung im PYREG- Verfahren 72. Symposium ANS e.v., Berlin 2011 Klimaschädigende klassische Pyrolyseverfahren 72. Symposium ANS e.v., Berlin 2011 Anforderungen an Pflanzenkohle Herstellung
MehrFachinformation. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Fachinformation Hinweise zur Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (21.07.2010) Mit den Bundesländern Brandenburg,
MehrKlärschlammentsorgung
Landesamt für Umweltschutz Fachbereich Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Anlagentechnik Wasserwirtschaft Klärschlammentsorgung Ermittlung von Daten zur Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen unter besonderer
MehrHintergründe der Freigabe zur Beseitigung
Hintergründe der Freigabe zur Beseitigung Buchen, 12. November 2013 Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick De minimis-konzept (10 µsv/a) Methodik bei der Herleitung der Freigabewerte
MehrKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit
MehrEinstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -
Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz
MehrGesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
MehrVerordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) Inkrafttreten vorgesehen am 1. Januar 2017 Inhalt der Änderungen und Kommentar Bern, August 2015 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 3 2 Bestimmungen
MehrPraxisbeispiel dezentrale thermische Klärschlammbehandlung. Dr. Born Dr. Ermel GmbH Jörn Franck 3. März 2016
Praxisbeispiel dezentrale thermische Klärschlammbehandlung Dr. Born Dr. Ermel GmbH Jörn Franck 3. März 2016 Gliederung Einleitung und Ausgangslage Anlagenkonzept / Projektrealisierung Wirtschaftlichkeit
MehrÄnderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten
Düngeplan gemäß Artikel 5 der Entscheidung der EU Kommission Jahr: (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) Betriebsnummer: 0 1 0 8 Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Werden die Nährstoffberechnungen
MehrBeck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage
Beck-Texte im dtv 5569 Abfallrecht: AbfR Textausgabe von Prof. Dr. Martin Beckmann 14., überarbeitete Auflage Abfallrecht: AbfR Beckmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrThermische Klärschlammverwertung. (und P-Rückgewinnung)
Thermische Klärschlammverwertung (und P-Rückgewinnung) Phosphorproblematik - Endliche Vorkommen an zugänglichen Rohphosphaten (30 300 Jahren) - Steigende Umweltproblematik in Förderländern - Steigende
MehrEmpfehlungen zur Beprobung und Analytik von Kofermenteanlagen aus der Praxis
Empfehlungen zur Beprobung und Analytik von Kofermenteanlagen aus der Praxis, Biogasforum, Hannover, 12.11.2014 Agenda 1. Vorstellung der Aktivitäten im Bereich bei der EWE 2. Gesetzliche Grundlagen 3.
MehrPhosphorrückgewinnung im Technologie- und Kompetenzzentrum organisches Reststoffrecycling
Wasser und Wertstoffe Kreislaufwirtschaft als Wachstumsimpuls Phosphorrückgewinnung im Technologie- und Kompetenzzentrum organisches Reststoffrecycling Matthias Hoger LAV Landwirtschaftliches Verarbeitungszentrum
MehrKennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV
Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht
MehrAntragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein
Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Name, Vorname Straße, Nr. Telefon: Fax: PLZ, Wohnort Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein An das
MehrAnforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe
Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe Aktualisierung der techn. Regeln für Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14) Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft
MehrInhaltsverzeichnis. Helmut Kroiß Neue internationale Entwicklungen auf dem Gebiet Klärschlamm
Inhaltsverzeichnis Dietmar Moser 1-24 Aktuelle Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Klärschlammverwertung und -entsorgung in Österreich und in der EU Helmut Kroiß 25-42 Neue internationale
MehrMinisterium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrOrdnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring
Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel.
MehrEnergie und Rohstoffe aus landwirtschaftlichen Reststoffen Hydrothermale Carbonisierung ein geeignetes Verfahren? Berlin 5.
Energie und Rohstoffe aus landwirtschaftlichen Reststoffen Hydrothermale Carbonisierung ein geeignetes Verfahren? Berlin 5. März 2009 Bedeutung der HTC für den Klimaschutz Dr. Claus Bormuth Bundesministerium
MehrHinweise zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen
Hinweise zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen Nr. V 2/2009 Zusammengestellt von der Arbeitsgruppe V (Betriebs- und volkswirtschaftliche Bewertung) im Biogas Forum Bayern von: Kerstin Bayer Bayerische Landesanstalt
MehrVerwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum. Vom 18. August 2005 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum Vom 18. August 2005 Az.: 5-8950.11/ Einleitung Das Ziel der Abwasserbehandlung, Belastungen der Gewässer so
MehrTIERMATERIALIENVERORDNUNG. (TiermaterialienVO)
1030 Wien Schwarzenbergplatz 4 T (01) 7130253 F (01) 7152107 voeb@voeb.at www.voeb.at TIERMATERIALIENVERORDNUNG BGBl II 484/2008 (TiermaterialienVO) Stellungnahme des Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe
MehrAktueller Sachstand zur Düngeverordnung
Mitglieder- und Jahreshauptversammlung ALB Hessen am 21. Mai 2014 in Fulda Aktueller Sachstand zur Düngeverordnung HMUKLV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik, Umweltangelegenheiten
MehrVerordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV)
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) TierNebV Ausfertigungsdatum: 27.07.2006 Vollzitat: "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
MehrDr.-Ing. Gerrit Ermel Geschäftsführer Unternehmensleitung. Dipl.-Ing. Lutz Schröder. Projektingenieur. Dr. Born - Dr. Ermel GmbH - Ingenieure -
Klärschlammverbrennung für kleinere und mittlere Kläranlagen Dr.-Ing. Gerrit Ermel Geschäftsführer Unternehmensleitung Dr. Born - Dr. Ermel GmbH - Ingenieure - Dipl.-Ing. Lutz Schröder Projektingenieur
Mehr