Vorgaben bei einer bauseitigen Ausführung von Tiefbauarbeiten für die Verlegung von Hausanschluss-

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1 Formblatt A12 von Tiefbauarbeiten Vorgaben bei einer bauseitigen Ausführung von Tiefbauarbeiten für die Verlegung von Hausanschluss- Versorgungsleitungen der MEGA GmbH Damit bei einer vom Kunden, Architekten, Bau- und Erschließungsträger (bauseitigen) Beauftragung von Tiefbauarbeiten für die Verlegung von Versorgungsleitungen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen, bitten wir folgendes zu beachten: Allgemeine Hinweise 1.) Eine Zustimmung über die bauseitige Ausführung von Tiefbauarbeiten erfolgt nur, wenn die Vorgaben bei bauseitiger Ausführung von Erdarbeiten anerkannt und eingehalten werden. Die MEGA hat Weisungsrecht gegenüber der Tiefbaufirma, wenn Auflagen, z.b. kein Verbau von Gräben und Gruben, nicht beachtet wurden. 2.) Es wird empfohlen, die Durchführung von Arbeiten auf dem Grund und Boden des Anschlussnehmers von einem qualifizierten Fachunternehmen ausführen zu lassen. 3.) Vor Arbeitsbeginn wird bauseitig ein Ortstermin mit der Tiefbaufirma und der MEGA abgestimmt, bei dem die Trasse, die Grabenausführung und der Ausführungszeitraum festgelegt werden. Die Vorgaben und Termine werden schriftlich fixiert und sind verbindlich. Aus Nichtbeachtung der Auflagen, Vorlagen und Termine der MEGA resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers. 4.) Das mit der Ausführung auf dem Privatgrundstück beauftragte Unternehmen ist für die Erkundung sämtlicher Leitungen diverser Netzbetreiber verantwortlich. 5.) Vor Verlegung der Versorgungsleitung kann im Bereich der Keller- oder Bodenplattenanfüllungen eine Verdichtungsprüfung durch die MEGA durchgeführt werden, die zu Lasten des Anschlussnehmers geht (siehe MB_A8, Bild 1). 6.) Erst nach erfolgter Einmessung der verlegten Leitung sowie unter der Beachtung von Pos. 2.4 und 2.5 ist die weitere Verfüllung der Gräben oder Gruben zulässig. Ausführung der Tiefbauarbeiten 1.) Grabenprofile werden vor Ort von der MEGA in Anlehnung an die DIN 4124 vorgegeben, ggf. werden weitere zu beachtende Auflagen wie Einschränkung oder Verbot von Maschineneinsatz oder dgl. erteilt. Die Anweisungen und Auflagen der MEGA sind strikt einzuhalten. 2.) Die Herstellung von Gräben, Muffen- und Schweißgruben, Mauerdurchbrüchen und Kernbohrungen sind ebenso nach den Angaben der MEGA auszuführen. Insbesondere die ordnungsgemäße Ausführung von Grabenverbauten oder deren geböschte Ausführung gemäß DIN 4124 (siehe MB_A8, Tabelle 1) ist zu beachten. Die Verdichtung der Grabensohle nach Ausschachtung hat bauseits zu erfolgen. 3.) Die Herstellung eines beiderseitigen begehbaren Randstreifens entlang von Gräben und Gruben mit einer Breite von je 60 cm ist erforderlich. 4.) Das Einbringen der Einsandung der kompletten Rohrzone mit Reinsand 0/2 erfolgt durch die MEGA oder ihre Rahmenvertragspartnerunternehmen, wenn die bauseitige Tiefbauleistung nicht durch ein präqualifiziertes Unternehmen durchgeführt wird. Der Termin der Einsandung wird im Vorfeld zwischen der MEGA und der ausführenden Tiefbaufirma schriftlich fixiert. Es ist erforderlich, die verlegten Leitungen/Rohre durch ein von der MEGA ausgehändigtes Trassenwarnband kenntlich zu machen. Datei: FB_A12.docx Version und Stand: 1.0/ Seite 1 von 2

2 Formblatt A12 von Tiefbauarbeiten 5.) Nach erfolgreicher Erstellung/Ausführung der Hausanschlüsse oder Freigabe durch die MEGA hat die Verfüllung der Gräben und Gruben unverzüglich bauseits zu erfolgen. Für auftretende Schäden, verursacht durch unsachgemäße Grabenverfüllung und Verdichtung, haftet der Anschlussnehmer in vollem Umfang. Die Ausführungshinweise bei bauseitiger Ausführung der Tiefbauarbeiten wurden vom Bauherrn bzw. seinem Vertreter anerkannt. (Baumaßnahme, Straße, HsNr.) (Datum/Unterschrift des Bauherrn bzw. Vertreters) Datei: FB_A12.docx Version und Stand: 1.0/ Seite 2 von 2

3 Merkblatt A8 Bauseitige Bauausführung Übersichtsblatt Anlage 1 Bild 1:Musterrohrgraben für Hausanschlussleitungen Gas; Wasser, Strom und TK Bild2: Verdichtung im Bereich Keller, Bodenplattenverfüllung Tabelle1: Regelabmessung für Kabel- und Rohrgraben Versorgungsarten Grabentiefe b [m] Grabenbreite a [m] Gas 0,70 0,30 Wasser 0,90 0,40 Gas und Wasser 0,90 0,40 Strom 0,70 0,30 Gas und Strom 0,70 0,30 Wasser und Strom 0,90 0,40 Gas, Wasser und Strom 0,90 0,50 Datei: MB_A8.docx Version und Stand: 1.0/ Seite 1 von 2

4 Merkblatt A8 Bauseitige Bauausführung Übersichtsblatt Anlage 1 Bild 3: Mustergräben Bild 5: Gashauseinführung in ein nicht unterkellertes Gebäude Wichtig: Eine Überbauung oder Überpflanzung der verlegten Leitungen ist nicht zugelassen. Hierzu zählen: Garagen, Müllboxen, Stützmauern, Treppen, Terrassen, Wintergärten, Zierteiche, hoch wachsende Bäume usw. Sollten Sie noch Fragen zu den Ausführungshinweisen haben, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Baubeauftragten. Adressen und Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem Vertragsangebot. Datei: MB_A8.docx Version und Stand: 1.0/ Seite 2 von 2

5 Merkblatt A9 -innen- Datei: MB_A9.docx Version und Stand: 1.0/ Seite 1 von 1

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