Mittagsinfo zum Thema
|
|
- Emil Boer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1
2 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II. III. Grundlagen des Datenschutzrechts Beispiele aus Praxis Öffentlichkeitsprinzip Folie 2
3 Datenschutz als Grundrecht Individuell Schutz der Privatsphäre Kollektiv Schutz als Lebensvoraussetzung für eine auf Freiheit und Selbstverantwortung bauende Gesellschaft einen demokratischen Staat eine auf Wettbewerb basierende Wirtschaft Folie 3
4 Gesetzgebung in der Schweiz Datenschutzgesetz Bund (seit 1993) Datenbearbeitung durch - Bundesbehörde - Private Kantonale Datenschutzgesetzgebungen Datenbearbeitung durch - kantonale und - kommunale Behörden Folie 4
5 Begriffe Personendaten - Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen Besonders schützenswerte Personendaten - religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten - Gesundheit - Intimsphäre und Rassenzugehörigkeit - Massnahmen der sozialen Hilfe - strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen Folie 5
6 Begriffe Anonymisierung - Verändern personenbezogener Daten in der Weise, dass Angaben/Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Folie 6
7 Prinzip der Rechtmässigkeit Unter welchen Voraussetzungen dürfen Personendaten überhaupt beschafft und bearbeitet werden? im öffentlich-rechtlichen Bereich: bei Bearbeitung durch Behörden/Verwaltungen? im Privatrechtsbereich: bei Bearbeitung durch Privatpersonen? Folie 7
8 Prinzip der Rechtmässigkeit bei Bearbeitung durch Behörden/Verwaltungen bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage bei Einwilligung wenn Daten allgemein zugänglich sind Folie 8
9 Prinzip der Rechtmässigkeit bei Bearbeitung durch Privatpersonen bei Einwilligung wenn Daten allgemein zugänglich sind bei überwiegenden Interessen (z.b. bei Vertragsbeziehungen) bei Erlaubnis/Verpflichtung durch Gesetz (z.b. Sozialversicherungsgesetze/Konsumkreditgesetz) Folie 9
10 Prinzip der Transparenz Datenbeschaffung muss für Betroffene erkennbar sein Informationspflicht bei besonders schützenswerten Personendaten Datenbeschaffung in der Regel bei betroffener Person Folie 10
11 Prinzip der Zweckgebundenheit Verwendung der Daten nur zum vorgegebenen Zweck keine Datensammlungen auf Vorrat Folie 11
12 Prinzip der Verhältnism ltnismässigkeitssigkeit Bearbeitung nur soweit wie für Aufgabenerfüllung notwendig und geeignet Verhältnismässigkeit bezieht sich auf Inhalt: Welche Daten dürfen überhaupt bearbeitet werden? Berechtigte: Wer darf Einblick in Daten haben? Wer darf Daten bearbeiten? Zeitdauer: Wie lange dürfen Daten bearbeitet werden? Folie 12
13 Prinzip der Richtigkeit Daten müssen richtig und vollständig sein Hohe Integrität v.a. bei sensiblen Daten verlangt (bspw. Gesundheitsdaten, Polizeidaten) Folie 13
14 Datensicherheit Personendaten müssen durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Folie 14
15 Datensicherheit Datensicherheit ist kein starres System, sondern immer ein Abwägen Kriterien für Anforderungen an Datensicherheit Sensibilität der Daten Interaktion der Daten Menge der Daten Anzahl Betroffene Akzeptanz Folie 15
16 Rechtmässigkeit Datensicherheit Prinzipien der Datenbearbeitung Folie 16 Verhältnismässigkeit Transparenz Zweckbindung Richtigkeit
17 Rechte der Betroffenen (1) Auskunftsrecht Jede Person kann Auskunft verlangen über alle sie betreffenden Daten Grundsätzlich kostenlos, mittels Zustellung von Kopien oder durch Einsichtnahme Einschränkungen möglich bei gesetzlicher Grundlage, überwiegenden Interessen Dritter oder überwiegenden öffentlichen Interessen Folie 17
18 Rechte der Betroffenen (2) Weitere Rechte Berichtigung oder Vernichtung von Daten Mitteilung/Veröffentlichung der Berichtigung Anbringung eines Vermerks (wenn weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit bewiesen werden kann) Folie 18
19 Öffentlichkeitsprinzip Kantonsverfassung Kanton Zürich Grundrecht auf Informationszugang Jede Person hat das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, Transparenzgebot für Behörden Die Behörden informieren von sich aus und auf Anfrage über ihre Tätigkeit, Folie 19
20 Zugangsrecht zu Informationen Anspruch auf Zugang auf vorhandene Informationen auf eigene Personendaten ohne besonderen Interessensnachweis Folie 20
21 Datenschutzbeauftragter der Stadt Zürich Röslistrasse Zürich Tel: Mail: Folie 21
Agenda. Umgang mit vertraulichen Personendaten. SG-Weiterbildungsveranstaltung. 30. Januar 2014. 2. Teil. 1. Teil. Informationsaustausch.
SG-Weiterbildungsveranstaltung Umgang mit vertraulichen Personendaten 30. Januar 2014 Folie 1 Agenda 1. Teil 2. Teil Datenschutz Amtsgeheimnis Besondere Geheimhaltungspflichten Informationsaustausch Rechtliche
MehrBig Data Was ist erlaubt - wo liegen die Grenzen?
Big Data Was ist erlaubt - wo liegen die Grenzen? mag. iur. Maria Winkler Themen Kurze Einführung ins Datenschutzrecht Datenschutzrechtliche Bearbeitungsgrundsätze und Big Data Empfehlungen für Big Data
MehrDatenschutz und Archivierung
Datenschutz und Archivierung www.datenschutz-sz-ow-nw.ch 1 Ziele Aufgabe und Organisation der Datenschutzstelle bekannt WesentlicheGrundsätze des neuen Datenschutzgesetzes bekannt Bezug und Zusammenhang
MehrDatenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht
1 Vorlesung Veranstaltungen 19. September: 26. September: Urheberrecht 3. Oktober: Patent- und Markenrecht 10. Oktober: Kartell- und Lauterkeitsrecht 17. Oktober: Telekommunikationsrecht 24. Oktober: Grundtypen
MehrVielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931
MehrBig Data wohin geht das Recht. Claudia Keller, Rechtsanwältin
Big Data wohin geht das Recht Claudia Keller, Rechtsanwältin Zürich, 24. September 2014 1 Schlagwort Big Data Big Data describes the process of extracting actionable intelligence from disparate, and often
MehrProbleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin
Probleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin Ursula Uttinger, lic. iur., MBA HSG, Präsidentin Datenschutz-Forum Schweiz 1 Hauptprinzipien Transparenz Informationelle Selbstbestimmung 2 Geltungsbereich
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrFachInfo Dezember 2012
FachInfo Dezember 2012 Datenschutz in der Asylsozialhilfe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundsätze des Datenschutzes... 2 2.1 Verhältnismässigkeit...2 2.2 Zweckbindung...2 2.3 Richtigkeit und
MehrEndgültige Vernichtung von Daten Risiken und rechtliche Anforderungen
Endgültige Vernichtung von Daten Risiken und rechtliche Anforderungen Security Zone 2010 Themen Müssen Daten und Dokumente vernichtet werden? Informationssicherheit Geheimhaltungspflichten Datenschutzrecht
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrSchweizerisches Bundesverwaltungsrecht
Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 36 BGE 138 II 346 ff. EuGH, Urteil
MehrVersenden digitaler Patientendaten: Probleme aus Sicht des Juristen
Versenden digitaler Patientendaten: Probleme aus Sicht des Juristen Marco Donatsch Dr. iur., Rechtsanwalt marco.donatsch@bratschi-law.ch www.bratschi-law.ch 21. Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft
MehrMerkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz
Merkblatt Ihre Rechte nach dem Informations- und Datenschutzgesetz 1. Welches Ziel verfolgt das Informations- und Datenschutzgesetz? Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) gibt Ihnen das Recht,
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrWas ist Datenschutz? Was ist eigentlich Datenschutz?
Was ist eigentlich Datenschutz? Dies ist Herr Giacomelli Er ist Küchenchef in einem Luxus-Restaurant und auch zu Hause ein begeisterter Koch. Häufig bestellt er spezielle Zutaten für seine Gerichte per
MehrMUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI
MUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI FOLGENDE THEMEN WERDEN BEHANDELT: Einführung Archivierungsprozess Kategorien
MehrDatenschutz-Management-System Datenschutzpolitik (13/20)
Gemeindeverwaltung Worb, Präsidialabteilung, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb Telefon 031 838 07 00, Telefax 031 838 07 09, www.worb.ch Datenschutz-Management-System Datenschutzpolitik (13/20) Autorin/Autor:
MehrBiometrische Systeme und Datenschutzgesetze
Biometrische Systeme und Datenschutzgesetze Inhalt Einleitung Datenschutzgesetze der Schweiz Biometrische Systeme BioLANCC Tipps für BioLANCC zum Datenschutz Diskussion Datenschutz in der Schweiz -1 Datensammlung:
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrDatenschutz im Spannungsfeld von Wikileaks und Facebook
Datenschutz im Spannungsfeld von Wikileaks und Facebook Datenschutzbeauftragter des Kantons Graubünden Schlagzeilen der letzten Wochen Weltgrösster Datenskandal ist Tatsache Bei dem Angriff auf die Online-Plattform
MehrGesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz)
Datenschutzgesetz 236.1 Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz) (vom 6. Juni 1993) 1 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Grundrechte von Personen, über
Mehr13.11.2015. Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht
Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht 16. forumsante.ch David Rosenthal, 3. Februar 2015 1 In der Schweiz ist es einfacher Im privaten Bereich genügen im Datenschutzgesetz (DSG) ein
MehrDatenschutz-Forum HSW. Dienstag, 5. Juni 2007, Luzern. Ursula Sury, Rechtsanwältin, Prof. an der FHZ für Informatikrecht
Datenschutz-Forum Dienstag, 5. Juni 2007, Luzern Hochschule für Wirtschaft, HSW Ursula Sury, Rechtsanwältin, Prof. an Underwriting Vertragsabschluss Neue Offerte Schaden Schadenbehebung Fallablage Underwriting
MehrDatenschutz und Qualitätssicherung
Datenschutz und Qualitätssicherung AQC-Tagung 2015 David Rosenthal 19. November 2015 1 Datenschutz? Personendaten? Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Bestimmbarkeit?
MehrSchweizerisches Bundesverwaltungsrecht
Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 35 Hintergrund Steuerstreit CH USA
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrObservation Nutzen und Grenzen
Observation Nutzen und Grenzen Die Optik des Privatrechts Worum geht es überhaupt? Exemplarisch: BGE 136 III 410 X. wird Opfer eines Verkehrsunfalls und erhebt Klage auf Ersatz des Haushaltschadens Die
MehrReglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me
GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me Inhaltsverzeichnis A. Zugang zu amtlichen Dokumenten... 3 1 Anwendbares Recht... 3 2 Entgegennahme
MehrInternet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz
Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano
Mehr1 Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe.
70.7 Gesetz über den Datenschutz vom 9. November 987 ) I. Allgemeine Bestimmungen Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe. Die Bestimmungen
MehrDatenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Zusammengestellt für Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Vermögensberater, Finanzberater, Personalvermittler,
MehrRechtliche Aspekte von Informationssicherheitsmessungen
iimt information security brush-up workshop 11/02/2003 measuring information security state of the art and best practices Rechtliche Aspekte von Informationssicherheitsmessungen Dr. Wolfgang Straub Überblick
MehrGLÜCKSSPIEL ALS GRUNDRECHT?
Vorabend-Veranstaltung des Datenschutzforums Schweiz Referent: RA Matthias Horschik, Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich (www.horschik.ch) Baden, den 21. Januar 2014 GLÜCKSSPIEL ALS GRUNDRECHT? AUSGEWÄHLTE
MehrReglement über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung Würenlos
Reglement über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung Würenlos vom 1. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis I. Zugang zu amtlichen Dokumenten 1 Anwendbares Recht 2 Entgegennahme des Gesuches 3 Gesuchsbehandlung
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrDATENSCHUTZREGLEMENT. vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006
DATENSCHUTZREGLEMENT vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006 in Vollzug ab 22. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 I. Grundlagen Gemeindegesetz
MehrDATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG
DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz bei Portfoliotransfers in der Schweiz. Zürich, 28. März 2014 René Schnichels
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz bei Portfoliotransfers in der Schweiz Zürich, 28. März 2014 René Schnichels I Wann spielt Datenschutz eine Rolle? 1. Vorbereitung der Bestandsübertragung: Due Diligence,
MehrRechtliche Herausforderungen für IT-Security-Verantwortliche
Rechtliche Herausforderungen für IT-Security-Verantwortliche lic. iur. David Rosenthal ETH Life 2 Handelsblatt 3 SDA 4 5 20 Minuten/Keystone Die Folgen - Image- und Vertrauensschaden - Umsatzausfälle -
Mehr10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.
M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrWebinar Datenschutzerklärung. Internet. Severin Walz, MLaw Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch
Webinar Datenschutzerklärung im Internet Severin Walz, MLaw Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch 1 Überblick Worum geht s. Definition Was ist eine Datenschutzerklärung?. Wie sieht der rechtliche Rahmen
MehrDatenschutz-Politik der MS Direct AG
Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrGEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT. 1 Zweck
GEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT 1 Zweck Dieses Reglement dient dem Schutz natürlicher und juristischer Personen vor einem allfälligen Missbrauch von Daten; die durch die Gemeindeverwaltung über
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrDatenschutzgesetz (DSchG)
Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 009 7.800 Datenschutzgesetz (DSchG) vom 0. April 000 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes über den Datenschutz
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
Mehr«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren
«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren Erfahrungsaustausch Bürgerrecht vom 29. Oktober 2015 1 Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter Rechtsgrundlage Gesetz über die Öffentlichkeit der
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
Mehr%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ
%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich
MehrStadt Frauenfeld. Datenschutzreglement
Stadt Frauenfeld Datenschutzreglement Gültig ab 1. Januar 1992 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD DATENSCHUTZREGLEMENT vom 23. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Seite Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrZwei Schwerpunkte aus Sicht der ärzteeigenen Datensammlung. Tarifdelegierten-Tag Bern, 23. Oktober 2013
Zwei Schwerpunkte aus Sicht der ärzteeigenen Datensammlung Tarifdelegierten-Tag Bern, 23. Oktober 2013 Themen Pseudonymisierung Übersicht Datensammlung Datenschutz & Umgang mit Patientendaten Wie wird
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
Mehr1. Frage: Sind Sie für einen besseren Schutz der Menschen- und Grundrechte in der Stadt und Landkreis Bad Kreuznach?
Die Offene Umfrage zur Menschenrechtsstadt KH Teil (A) richtet sich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadt sowie des Landkreises Bad Kreuznach! 1. Frage: Sind Sie für einen besseren Schutz der
MehrVerordnung über den Schutz von Personendaten (Kantonale Datenschutzverordnung)
74.0 Verordnung über den Schutz von Personendaten (Kantonale Datenschutzverordnung) vom 8. Februar 995 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 8 Abs., 6 Abs. und des Gesetzes über
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
Mehrnach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom 13. September 1994; auf Antrag dieser Behörde,
7. Gesetz vom 5. November 994 über den Datenschutz (DSchG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom. September 994; auf Antrag dieser Behörde, beschliesst:.
Mehr«Zertifizierter» Datenschutz
«Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrDATENSCHUTZ. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSICHERUNGSMEDIZIN DATENSCHUTZ Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Legal aspects of working as a physician C PH 85 Physicians' obligations: to treat, to protect confidential
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
MehrVortrag gehalten an der Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz vom 21. Juni 2011 in Bern. RA Dr. Omar Abo Youssef
Smartphone-User zwischen unbegrenzten Möglichkeiten und Überwachung Gedanken eines Strafrechtlers zum strafrechtlichen und strafprozessualen Schutz der Privatsphäre Vortrag gehalten an der Veranstaltung
MehrBericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat
Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat 28. November 2013 Nr. 2013-716 R-721-11 Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat zur Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung;
MehrSystem des Datenschutzes in der Schweiz und in Luzern
System des Datenschutzes in der Schweiz und in Luzern Referat von Dr. iur. Amédéo Wermelinger, Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern für die korpsspezifische Ausbildung Kapo/Stapo Luzern Mittwoch,
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
Mehr2 Grundsätze der Datenbeschaffung im Bewerbungsverfahren
M erkblatt O nline-recherchen über Stellenbewerber 1 Ziel und Adressaten des Merkblatts Dieses Merkblatt informiert darüber, in welchen Fällen ein öffentliches Organ als Arbeitgeberin im Bewerbungsverfahren
MehrProduktbeschreibung utilitas Ticketsystem
Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Inhalt Zusammenfassung... 2 Vorteile... 3 Berechtigungen... 3 Ticketadministrator... 3 Ticketbearbeiter... 3 Tickets... 4 Ticketerstellung... 4 Ticketbearbeitung...
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrWerte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?
Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze
MehrCloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht
Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation aus datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht Women in IP Suisse, Präsentation 26.10.2012 RA Ursula Sury Was ist Cloud Computing? IT- Leistungen
MehrReglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz
Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrOLXTeamOutlook 1.5 für Outlook 2003, 2002/XP, 2000 und 97/98
OLXTeamOutlook 1.5 für Outlook 2003, 2002/XP, 2000 und 97/98 Neue Version: Outlook-Termine, Kontakte, Mails usw. ohne Exchange-Server auf mehreren Rechnern nutzen! Mit der neuesten Generation intelligenter
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
MehrRehabilitation und Datenschutz
Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener
Mehr