2008einenBerichtgesendet,deraufzeigt,dassdieprivateVorsorgekeinverlässlicherSchutzgegenAltersarmutist.DieSendungkonzentriertesichauf
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- Maximilian Albrecht
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7829 Leistungsniveau der gesetzlichen Altersrente, Riesterförderung und Grundsicherung im Alter Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierungerklärteimOktober2007,dassderGesetzgebermitder öffentlichgefördertenriesterrente bewussteininstrumentgeschaffenhat, vondemgeradeauchgeringverdienendeüberproportionalprofitieren. (Bundestagsdrucksache16/6898).DasPolitikmagazinMonitorhatam10.Januar 2008einenBerichtgesendet,deraufzeigt,dassdieprivateVorsorgekeinverlässlicherSchutzgegenAltersarmutist.DieSendungkonzentriertesichauf dasproblem,dassrentenansprüchevongeringverdienendenbeieinemmöglichenbezugvongrundsicherungimalterkomplettaufdieseangerechnet werden.diehauptaussagedersendungwar,dasssichfürbestimmtegruppen mitgeringenbeitragspflichtigeneinkommenoderlückenindererwerbsbiografie eine privatealterssicherung nicht lohne. Monitorzitierteine bislangnichtöffentliche AnalysederdeutschenRentenversicherung,nachdereinVersichertermit32BeitragsjahrenunddurchschnittlichemEinkommenbeiRenteneintrittimJahr2030mitgesetzlicher RenteplusRiesterrentenichtüberdasGrundsicherungsniveaukommt.Inder PressemitteilungdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)zu dergenanntensendungführtdasministeriumaus,dass27jahrebeitragszahlungenbeieinemrentenversicherungspflichtigendurchschnittsverdienerausreichen, um das Grundsicherungsniveau von 627 Euro zu erreichen. InderAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionderFDP (Bundestagsdrucksache16/6898)führtdieBundesregierungaus,dasseinePersonüber 45Jahrerund1450Euro,über40Jahrerund1625Eurooder35Jahrerund 1850EuroimDurchschnittbruttoauseinerversicherungspflichtigenTätigkeitverdienthabenmuss,umaktuelleinenAnspruchausdergesetzlichen Rentenversicherungzuerreichen,deroberhalbdesGrundsicherungsniveaus liegt. DurchdenFernsehbeitragistdieProblematikAltersarmutundderrentenpolitischenAktivitätenundMaßnahmen,diegeeignetsind,diesezuverhindern, erneutaufdiepolitischeagendagerückt.inszentrumderdebatteumalters- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsArbeitundSoziales vom7.februar2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode armutundrentenpolitikgehörtdiepolitischgewollteniveauabsenkungbei dergesetzlichenrentenversicherung,diemaßgeblichzurvorsehbarenwiederkehrvonaltersarmutbeiträgt.diemöglichkeitenundgrenzeneineröffentlichgeförderten,privatenaltersvorsorge,dieseniveauabsenkungzukompensieren,müssenkritischüberprüftwerden.insbesonderedieleistungsfähigkeitderprivatenaltersvorsorge KostenundNutzenfürverschiedene Gruppen/Akteure,sozialselektiveWirkungenetc. gilteskritischzubeleuchten. ImRentenversicherungsbericht2007prognostiziertdieBundesregierungin derübersichtb8aufs.39dasversorgungsniveauimalterfürbestimmte Rentenzugangsjahrgänge.Für2021kommtdieBundesregierungaufeinSicherungsniveauvorSteuernvon46,2ProzentausdergesetzlichenRentenversicherungundbeiHinzuziehungdermaximalenRiesterrenteauf50,3Prozent. DieseZahlensindnurnachvollziehbar,wennzugleichdieAnnahmenoffen gelegtwerden,diediesenschätzungenzugrundeliegen.diesegiltesnachzureichen,zumaldieprognosebedeutet,dassin15jahrendasleistungsniveau ausdergrvundderprivatenaltersvorsorge (Riesterrente)nochunterdem heutigenvonrund51prozentliegt,dasalleindiegrverbringt.dieprivate AltersvorsorgekanndemnachdenLeistungsverlustausderGRVnichtkompensieren, wie es das Ziel der Regierungspolitik ist. 1.WelcheAnnahmenliegenderzitiertenPrognose (B8,S.39)imRentenversicherungsbericht zugrunde? a)vonwelcherbruttoentgeltentwicklunggehtdiebundesregierunginden Jahren 2002 bis 2030 aus (jährlich in Euro)? b)vonwelchernettoentgeltentwicklungvorsteuerngehtdiebundesregierung in den Jahren 2002 bis 2030 aus (jährlich in Euro)? c)vonwelcherentwicklungderabgabenquotederarbeitnehmerundarbeitnehmerinnennach 154SGBVIgehtdieBundesregierungfür denselbenzeitraumaus (bitteeinzelnausweisen:steuerquote,sozialversicherungsbeitragsquote und Riesterprämienquote)? d)welcheentwicklungdesaktuellenrentenwertsunterstelltdiebundesregierung für denselben Zeitraum (jährlich in Euro)? e)welchenanpassungssatzdesaktuellenrentenwertsunterstelltdie Bundesregierung für die Jahre 2002 bis 2030 (jährlich)? f)welchersozialversicherungsbeitragfürrentnerundrentnerinnenwird für die Jahre 2002 bis 2030 unterstellt (jährlich)? g)welchesteuerquotewirdfürrentnerundrentnerinnen (Alleinstehende/r,der/dieaußerGRVundRiesterrentekeinEinkommenhat) für den Zeitraum 2002 bis 2030 (jährlich nach Rentenzugang)? h)welcheentwicklungdesriester-sparkapitalswird2002bis2030unterstellt (jährlichineuro);hierbitteeinzelnaufführen:diejährliche Einzahlungenbruttoundnetto (alsoabzüglichprovision,verwaltungskostenetc.);derjährlichestanddesriesterkapitalseinschließlich Zinseszins sowie die Zinssätze 2002 bis 2030 (jährlich)? i)welchegesamtwirtschaftlicheriesterquotederarbeiterundangestelltenunterstelltdiebundesregierung2002bis2030 (jährlich) (dabeibitte separatausführen: riesternde Arbeiter/AngestelltezurZahlallerförderberechtigtenArbeiterundAngestelltensowiedieAusschöpfungder Förderquotebeiden riesternden ArbeiternundAngestellten volle Förderung/anteilige Förderung)? j)welcheslebensjahrwurdebeimzugangsowiederriesterrentenbezugsdauerbeidenrentenzugängen2010bis2030unterstellt (jährlich nach Zugangsjahr)?
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8016 Antwort zu den Fragen 1a bis 1j. Gemäß 154SGBVI (SechstesBuchSozialgesetzbuch)hatdieBundesregierungdengesetzgebendenKörperschaftenjährlichbiszum30.Novembereinen Rentenversicherungsberichtvorzulegen.Gemäß 154Abs.1enthältderBerichtModellrechnungenzurEntwicklungvonEinnahmenundAusgaben,der NachhaltigkeitsrücklagesowiedesjeweilserforderlichenBeitragssatzesinden künftigen15kalenderjahren.entsprechendreichendieberechnungsergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2007 bis zum Jahr Gemäß 154Abs.3SGBVIistimRentenversicherungsberichtzuprüfen,ob derverhältniswertauseinerjahresdurchschnittlichenverfügbarenstandardrenteunddemverfügbarendurchschnittsentgeltindermittlerenvarianteder 15-jährigenVorausberechnungendesRentenversicherungsberichts (SicherungsniveauvorSteuern)biszumJahr202046vomHundertoderbiszumJahr vomHundertunterschreitet.DieverfügbareStandardrenteistdieRegelaltersrenteausderallgemeinenRentenversicherungmit45Entgeltpunkten ohneberücksichtigungderaufsieentfallendensteuern,gemindertumden durchschnittlichenbeitragsanteilzurkranken-undpflegeversicherung.bezüglichderbeitragssätzewirdindenmodellrechnungenmittel-undlangfristig nichtzwischenarbeitnehmernundrentnernunterschieden.dasverfügbare DurchschnittsentgeltistdasDurchschnittsentgeltohneBerücksichtigungder daraufentfallendensteuern,gemindertumdendurchschnittlichzuentrichtendenarbeitnehmersozialbeitrageinschließlichdesdurchschnittlichenaufwandszurzusätzlichenaltersvorsorge.indenmodellrechnungensinddaher keineannahmenzusteuerquotenerforderlich.aufanregungdessozialbeirats enthältderrentenversicherungsberichtnichtnurberechnungenzumsicherungsniveauvorsteuern,sondernberücksichtigtnebenderrentedergesetzlichenrentenversicherungaucheinezusätzlicheversorgungsleistungauseiner Riester-Rente. FürdieRentedergesetzlichenRentenversicherungwirddieEntwicklungdes aktuellenrentenwerts (zum1.juli)inübersichtb14ausgewiesen.imvorausberechnungszeitraumdesrentenversicherungsberichtsergibtsicheinedurchschnittlicherentenanpassungvon1,7prozentprojahr.dieentwicklungdes Sicherungsniveaus vor Steuern wird in Übersicht B8 aufgezeigt. ÜbersichtB8zeigtdarüberhinausauchdieEntwicklungdesVersorgungsniveausvorSteuern,dassichausgesetzlicherRenteundRiester-Renteergibt. BeiderBerechnungdesRiester-SparkapitalswirdrechnerischimJahr2002mit demsparenbegonnen.dasbruttoentgeltsteigtvon28626euroimjahr2002 biszumjahr2021umdurchschnittlich2,1prozentprojahrauf42254euroan (vgl.auchübersichtb14).dasnettoentgeltvorsteuernsteigtvon24074 EuroimJahr2002umdurchschnittlich2,0ProzentproJahrauf35081Euro an.dieetwasflachereentwicklungdernettoentgeltevorsteuernberuhtaufeinerzunahmederabgabenquote,fürdienebendemanstiegdesbeitragssatzes zurgesetzlichenrentenversicherung (vgl.übersichtb8)aucheinezunahme derbeiträgeanriester-rentenverantwortlichist,diesauchaufgrunddes AnstiegsdesförderfähigenHöchstsatzesvon1Prozentauf4Prozentbiszum Jahr2008.BeiträgezuRiester-RentensindgemäßdemEuropäischenSystem VolkswirtschaftlicherGesamtrechnungen (ESVG)alsSozialbeiträgederArbeitnehmerzubuchen.DerAnstiegderAbgabenquotederArbeitnehmerauf 17,0ProzentimJahr2021inderlangfristigenVorausberechnungwirdaberim WesentlichenvonderHöhedesBeitragssatzeszuRentenversicherungbestimmt (vgl. Übersicht B8). BeiderBerechnungdesRiester-SparkapitalswirdentsprechenddenStufendes förderfähigenhöchstsatzesfolgendesunterstellt.der (Brutto-)Sparbetragbeträgt1ProzentdesBruttoverdienstesindenJahren2002und2003,2Prozent desbruttoverdienstesindenjahren2004und2005,3prozentdesbrutto-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode verdienstesindenjahren2006und2007.ab2008wirdeinsparbetragvon 4ProzentdesBruttoverdiensteskonstantgehalten.Vom (Brutto-)Sparbetrag werdenkonstant10prozentverwaltungskostenabgezogen.dersichsoergebende (Netto-)Sparbetragwirdmit4ProzentproJahrverzinst.ImErgebnis wirdz.b.beieinemrentenzugangimjahr2021einkapitalstockvon rd.30000euroerreicht.fürallezugangsjahrewirdhiervoneinemeinheitlichenzugangsaltervon65jahrenausgegangen.beimrentenbezugwirddieim RentenversicherungsberichtunterlegtefernereLebenserwartung65-Jähriger unterstellt. DiedemRentenversicherungsbericht2007zugrundeliegendenDatenfürden Zeitraum2002bis2021sinddennachstehendenTabellenzuentnehmen. Jahr Bruttoentgelt Entgelt vor Steuern Abgabenquote ( ( 1-2 ) / 1 ) Aktueller Rentenwert zum 1.7. in p.a. in p.a. in % zum 1.7. in Veränderung in % ,9 25,86 2, ,3 26,13 1, ,3 26,13 0, ,5 26,13 0, ,9 26,13 0, ,6 26,27 0, ,5 26,54 1, ,6 26,97 1, ,6 27,15 0, ,5 27,26 0, ,4 27,63 1, ,4 28,30 2, ,4 28,94 2, ,4 29,53 2, ,4 30,21 2, ,5 30,92 2, ,8 31,64 2, ,8 32,10 1, ,8 32,94 2, ,0 33,83 2,70
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8016 Sparanteil Anteil Sparanteil Kapital zum Jahr Bruttoentgelt Sparanteil Brutto Verwaltung Netto Zinssatz Jahresende in p.a. in % in p.a. in % in p.a. in % in a)WiehochsinddieKostenderöffentlichenFörderungderprivatenAltersvorsorge,d.h.dieZulagenplusSteuerausfälledurchdenSonderausgabenabzugfürdenBundeshaushalt (bittejährlich2002bis2007separateist-wertesowiejährlicheannahmenderbundesregierungbis 2030)? FürdieZulagennach 84,85desEinkommensteuergesetzes EStG (Grundzulagen,Kinderzulagen)werdenkeineAusgabenansätzeimBundeshaushalt gebildet.dadiezulagendirektausdemlohnsteueraufkommengezahltwerden,mindernsiedasaufkommenderlohnsteuerfürdenbund,dieländerund diegemeinden.imrahmenderregelmäßigensteuerschätzungwerdendiese Rotbuchungen jeweils neu und aktuell geschätzt. DerdieZulagenergänzendeSonderausgabenabzugsenktdagegenunmittelbar daseinkommensteueraufkommen.dersonderausgabenabzugnach 10aEStG füraltersvorsorgebeiträgeisterstnachdeneinkommensteuerveranlagungen undderdurchführungdersteuerstatistischenerhebungenbezifferbar.eskann allerdingsdavonausgegangenwerden,dassmaximal50prozentdeszulagenvolumensalssonderausgabenabzughinzukommendürfte.diedatenzumzulagenvolumenkönnendernachfolgendenübersichtentnommenwerden.dabei istfolgendeszubeachten:fürdiebeispielsweisefürdasjahr2004entstandenenzulagenansprüchewerdendiezulageninabhängigkeitdeszeitpunktes derantragstellungindenjahren2005,2006und2007ausgezahlt.diealtersvorsorgezulagekannbeiderzentralenzulagenstellefüraltersvermögeninnerhalbeineszeitraumsvon2jahrennachabschlussdesbeitragsjahresbeantragt werden (ZulageantragfürdasBeitragsjahr2004kannbiszumAblaufdesJahres2006gestelltwerden,sodassdieZulagenauszahlungspätestenszum15.Februar2007erfolgt).DieAltersvorsorgezulagewurdeerstmalsimJahr2003 ausgezahlt.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode JahrAltersvorsorgezulage in Mio , , , , ,8 Quelle: Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen NacheineraktuellenAuswertungdesStatistischenBundesamtesausdenbisher vorliegendendatendereinkommensteuerstatistikfürdiejahre2002bis2004 gestaltetesichdieüberdenzulageanspruchhinausgehendesteuerlichewirkung in den einzelnen Veranlagungsjahren wie folgt: Jahr Auswirkung des 10 a EStG in Mio , , ,4 1 Für das Veranlagungsjahr 2004 sind nur die bis zum 28. Februar 2007 veranlagten Steuerpflichtigen erfasst. b)wiehochistdersparanteilandeneingezahltenbeiträgenineinerriestergeförderten privaten Altersvorsorge durchschnittlich? DerSparanteilandeneingezahltenBeträgenistabhängigvomProduktdergefördertenAltersvorsorgesowievondenKonditionenderjeweiligenAnbieter. DiewichtigstenFormensinddieprivateRentenversicherung (Lebensversicherung), Banksparpläne sowie Investmentfonds. BeidenRiester-Produkten,dievonLebensversicherernangebotenwerden, liegtderdurchschnittlichesparbeitragbeird.84prozentdesbeitrags.dabeiist aberzuberücksichtigen,dassdersparanteilüberdielaufzeitdesvertrages nichtkonstantist.indenerstenjahrenistdersparanteilwegenderabschlusskostenverteilungimallgemeinenniedriger.überdieeinzelheitenwirdder Versicherungsnehmer informiert, siehe Antwort zu Frage 2d). HinsichtlichderRiesterprodukteausdemBanken-undInvestmentbereichliegenkeinekonkretenErkenntnisseüberdieHöhedesSparanteilsvor.Bei BanksparplänenverringertsichderSparanteilumeventuelleKontoführungsgebühren.BeifondsgebundenenSparplänenfallenebenfallsentsprechendeKostenan,diebeispielsweisedadurcherhobenwerden,dassVerwaltungsgebühren aus dem Fondsvermögen entnommen werden. c)wiebewertetdiebundesregierungdieschätzungdeslehrbuchs SozialpolitikundsozialeLageinDeutschland,20074.Auflage,Band2, S.455),dassdieserWertdurchschnittlichwenigerals85Prozentder eingezahlten Gelder beträgt? FürdieRiester-Produkte,dievonLebensversicherernangebotenwerden,kann dieseschätzungbestätigtwerden.beilebensversicherungstarifensetztsich derbeitragauseinemspar-,einemrisiko-undeinemkostenanteilzusammen. DiesgiltinsbesondereauchfürdievondenLebensversicherernangebotenen Riesterprodukte.GenerellliegtderSparanteilbeikapitalbildendenLebensversicherungstarifenimDurchschnittbeigut82ProzentdesBeitrags.Gemäßder
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8016 AntwortzuFrage2bbeträgtderSparanteilbeiRiester-ProduktenimDurchschnitt84ProzentdesBeitrags.InsoweitunterscheidensichdieseRiester-ProduktenichtwesentlichvondenanderenkapitalbildendenLebensversicherungstarifen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2b. d)wiehochsinddurchschnittlichderkosten-undderrisikoanteilbei den Produkten der privaten Altersvorsorge? DerBundesregierungsindwederderRisikoanteilnochdiedurchschnittlichen KostenbeidenProduktenderprivatenAltersvorsorge (Rentenversicherungen, BanksparpläneundInvestmentverträge)bekannt.Zudemistnichtbekannt, welcheinvestmentfondsimrahmenvonaltersvorsorgeverträgennachdem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)konkretgenutzt werden.konkreteerkenntnisseliegennurhinsichtlichderlebensversicherung vor.dortmachenkosten-undrisikoanteilzusammenimdurchschnittrund 16 Prozent des Beitrags aus. AllgemeinistzudenzertifiziertenProduktenderAltersvorsorgeaufFolgendes hinzuweisen: ImZertifizierungsverfahrenprüftdieZertifizierungsstellegemäß 1Abs.1 Satz1Nr.8AltZertGausschließlichdieVerteilungderAbschluss-undVertriebskosten.DerprivateAltersvorsorgevertragmussunabhängigvomkonkretenProdukteineRegelungvorsehen, dassdieinansatzgebrachtenabschluss-undvertriebskostenübereinenzeitraumvonmindestensfünfjahren ingleichmäßigenjahresbeiträgenverteiltwerden,soweitsienichtalsvomhundertsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden. IndervorvertraglichenInformationgemäß 7Abs.1Nr.1und2AltZertGhat deranbieterüberdiehöheundzeitlicheverteilungderzutragendenabschluss-undvertriebskostenbzw.diekostenfürdieverwaltungdesgebildeten Kapitals zu informieren. Gemäß 7Abs.4AltZertGmussderAnbieterseinenVertragspartnerjährlich schriftlichüberdieeinbehaltenenanteiligenabschluss-undvertriebskosten sowie die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals informieren. DerAnbietermussdiejährlicheVerbraucherinformationnichtderZertifizierungsstellevorlegen.DieZertifizierungsstellehatsomitkeinenMarktüberblick, welchedurchschnittlichenkostenerhobenwerden.insoweitwerdenlediglich Stichprobenprüfungen bei einzelnen Anbietern durchgeführt. e)unterliegtdieangemessenheitdeskostenanteilseineröffentlichen Kontrolle,undwennja,inwelcherWeisewirddieAngemessenheit kontrolliertund transparent gemacht? DieAngemessenheitdesKostenanteilswirdwederimRahmendesZertifizierungsverfahrensnochvonderzuständigenOrdnungswidrigkeitenbehördeformal geprüft. ImBereichderVersicherungsaufsichtwirdvonderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)imRahmenderinternenBerichterstattungvon VersicherungsunternehmenallerdingsdieKostenentwicklungindeneinzelnen Bestandsgruppen bzw. Abrechnungsverbänden kontrolliert. AußerdemhatgemäßderVerordnungüberInformationspflichtenbeiVersicherungsverträgenvom18.Dezember2007beiderLebensversicherungderVersichererdemVersicherungsnehmerAngabenzurHöhederindiePrämie einkalkulierten Kosten zur Verfügung zu stellen.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BeiInvestmentfondsunterliegendiedemFondsvermögeninRechnunggestelltenKostenkeinerGenehmigungdurchdieBaFin.DiesesindjedochindenVertragsbedingungenundimVerkaufsprospekttransparentzumachen.DieEinhaltungdieserTransparenzanforderungenunterliegtderAufsichtdurchdieBaFin. Allgemeinistzuergänzen,dassdieeuropäischeRichtlinieMiFID (Marketsin FinancialInstrumentsDirective),diedurchdasFinanzmarktrichtlinie-UmsetzungsgesetzinnationalesRechtumgesetztwurde,dieeuropaweiteVerbesserungdesAnlegerschutzesdurchneueVerhaltens-undTransparenzpflichten zumzielhat.sohabendieanbieterunteranderemdieverpflichtung,kosten (Provisionenetc.)transparentzumachenundzuveröffentlichensowieeine dem Kunden angemessene Beratung zu gewährleisten. f)welchemonatlicheauszahlungkanneinvollzeiterwerbstätigerdurchschnittsverdiener (zweivarianten:alleinstehende/rsowiealleinverdiener/inmitzweikindern)beieinermaximalenförderungnach20,30und 40JahrenEinzahlungenineineRiesterrenteerwarten (beieinemgarantiezinsvon2007von2,25prozent;alternativ:3prozentund4prozent)? g)welchemonatlicheauszahlungkannein/evollzeiterwerbstätige/rniedriglohnverdiener/in (definiertalsbruttomonatseinkommenvonzwei DrittelndesMediansnachIAB)unterdenselbenBedingungenwie2f erwarten? h)welchemonatlicheauszahlungkannein/evollzeiterwerbstätige/rverdiener/inmit1400eurobruttoeinkommenunterdenselbenbedingungen wie 2f erwarten? Antwort zu den Fragen 2f bis 2h. DieBerechnungsergebnissefürMonatsrentenfürverschiedeneVerdienste,unterschiedlicheEinzahlungsdauernundZinssätzesinddernachstehendenTabelle zu entnehmen. Zinssatz 2,25% 3% 4% mtl. Bruttoeinkommen Jahre der Einzahlung i)wiebewertetdiebundesregierungdieergebnissederstudievoncorneoundkollegen ( corneo/dp/riester_cks.pdf),nachderdieriesterförderungnichtzu einererhöhungdersparneigungvongeringverdienernführtunddaher die Riesterförderung massive Mitnahmeeffekte produziert? DieStudie ErhöhtdieRiester-FörderungdieSparneigungvonGeringverdienern? vonprof.corneoetal.basiertaufeinemsehrabstraktenmethodischen AnsatzundeinerempirischnursehrbegrenztaussagekräftigenDatengrundlage.SomussnacheigenerAussagezurAbsicherungeinesausreichenden StichprobenumfangseinrelativbreiterEinkommensbereicheinbezogenwer-
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/8016 den,sodassdiebetrachtungvon Geringverdienern problematischist.zudem lässtderstützzeitraum2000bis2004diefürdaswachstumbeidenriester- VerträgenbesondersdynamischenJahre2006und2007außenvor.Zentrales ErgebnisderStudieist,dassbis2005GeringverdienerihreSparleistungin unveränderterhöheinriester-verträgeumgeschichtethabensollen.dieses ErgebnisistjedochvordemHintergrunddesmethodischenAnsatzesundder DatenbasiszweifelhaftundwirdselbstvonProf.Corneoalsnichtsichereingeschätzt.DochselbstwenndasErgebnisderRealitätentspräche,wärediesnicht alskritikanderriester-rentezuwerten,dasichdiealtersvorsorgedergeringverdiener in jedem Fall verbessert hätte. j)plantdiebundesregierung wievondengenanntenautorenangeraten (a.a.o.,s.18) eineumfassendeevaluierungderförderungderprivatenaltersvorsorge,bevorsiediemassivesubventionierungderprivaten Altersvorsorge fortführt oder sogar noch ausweitet? k)welcheschwerpunktesetztdiebundesregierungineinersolchenevaluierung? Falls keine Überprüfung geplant ist, bitte begründen warum nicht? Antwort zu den Fragen 2j und 2k. SeitInkrafttretendesAltersvermögensgesetzessieht 154SGBVIvor,dass derinjederwahlperiodevorzulegendeergänzendeberichtzumrentenversicherungsbericht (Alterssicherungsbericht)umDarstellungenzurstaatlichen FörderungderzusätzlichenAltersvorsorgezuergänzenist.Insbesondereist überdenumfangderinanspruchnahmederriester-förderungunddersteuerlichenförderungderbetrieblichenaltersversorgungsowieüberdendadurch erreichtenverbreitungsgradzuberichten.dienächstenaktuellenzahlenzur SituationundEntwicklungderzusätzlichenAltersvorsorgewerdenimRahmen des2008zuerstattendenalterssicherungsberichtsderbundesregierungvorliegen. 3.a)IstderBundesregierungdievon Monitor zitierteanalysederdeutschenrentenversicherungbekannt,seitwannsindihrdieseinformationen gegebenenfalls bekannt? InderMonitor-Sendung TrotzRiester-RentekeinenCentzusätzlich am 10.Januar2008wurdeaufBerechnungenderDeutschenRentenversicherung Bezuggenommen.DieBerechnungenwurdenlautHandelsblattvom14.Januar 2008vonderDeutschenRentenversicherungBaden-WürttembergfürWalter Hirrlinger (PräsidentdesVdK)erstellt.ErgebnissedieserBerechnungenwurdeninderMonitor-Sendungam10.Januar2008präsentiert.ZumTeilwurden diesebereitsinderankündigungdersendunggenannt.diebundesregierung erhielt erst durch diese Ankündigung von den Berechnungen Kenntnis. b)wieerklärtdiebundesregierungdiediskrepanzzwischenderanalyse der Rentenversicherung und ihren eigenen Berechnungen? BerechnungenzumVerhältnisvongesetzlicherRentezurGrundsicherungkönnenseriösnuraufBasisheutigerWerteerfolgen,weildaszukünftigeGrundsicherungsniveaunichtbekanntist.EntsprechenderreichteinDurchschnittsverdiener,dernebenBeiträgenzurgesetzlichenRentenversicherungauchfür eineriester-renteanspart,nach20jahreneinalterseinkommenausbeiden Quellen,dasüberdemdurchschnittlichenGrundsicherungsbedarfder65-JährigenundÄltereninHöhevon627Euroliegt.OhneRiester-Rentesind27Jahre erforderlich.diezitierteberechnungkommtzueinemanderenergebnis,weil sie nicht auf heutigen Werten basiert.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)wieverändertsichdieanzahldernotwenigenjahrebeitragszahlungen füreine/ndurchschnittsverdiener/in (alternativ:niedriglohnverdiener/ in),umeinealtersrenteoberhalbdesgrundsicherungsniveauszuerreichen bis 2030 (ohne Riesterrente)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. d)wieverändertsichdieanzahldernotwenigenjahrebeitragszahlungen füreine/ndurchschnittsverdiener/in (alternativ:niedriglohnverdiener/ in),umeinealtersrenteoberhalbdesgrundsicherungsniveauszuerreichen bis 2030 (mit maximaler Riesterrente)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 4.IstdasgesetzlichnormierteMindestsicherungsniveauvorSteuernvon 46ProzentbiszumJahr2020und43ProzentbiszumJahr2030geeignet undausreichend,umrentenansprücheoberhalbdesgrundsicherungsniveaus zu garantieren? GrundsätzlichhandeltessichbeiderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungumeinebedarfsabhängigeundnachrangigeSozialhilfeleistung.EinAnspruchaufLeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungbestehtdann,wennalleverfügbarenMittelnichtausreichen, einenlebensunterhaltinhöhedesgrundsicherungsniveaus (soziokulturelles Existenzminimum)zubestreiten.ObheuteoderinderZukunftAnspruchauf GrundsicherungimAlterbesteht,hängtdahernichtdavonab,obundwennja inwelcherhöherentenausdergesetzlichenrentenversicherungbezogenwerden,sondernentscheidendsindalleeinkünfte,dasvorhandenevermögensowieunterhaltsansprüchegegenehegattenundlebenspartner.imübrigenwird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 5.a)WiehochliegtbeidenletztenRentenzugangsjahrgängendiedurchschnittliche Anzahl von Beitragsjahren? DieHöhederdurchschnittlichenAnzahlvonBeitragsjahrenbeimRentenzugangderVersichertenrentenindenJahren1993bis2006sindderfolgenden Tabelle zu entnehmen:
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/8016 Durchschnittliche Beitragsjahre der Versichertenrenten beim Rentenzugang Jahr Alte Bundesländer Neue Bundesländer Männer Frauen Männer Frauen ,2 21,6 42,8 34, ,4 22,5 42,8 34, ,4 23,2 42,6 36, ,7 23,7 40,8 36, ,0 23,8 40,4 36, ,2 24,2 40,2 37, ,1 24,0 40,7 37, ,2 23,3 40,9 37, ,1 23,1 40,7 37, ,0 22,4 40,8 37, ,3 22,3 41,0 37, ,7 22,2 40,7 37, ,5 21,8 40,9 37, ,5 22,7 40,4 37,1 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung b)wiehochistderzeit (nachdenletzenverfügbarenstatistiken)deranteilanerwerbstätigenpersonen,diewenigerals1450euro (alternativ: und Euro) brutto verdienen? EineVerteilungderversicherungspflichtigBeschäftigtennachKlassen (2500 Euro)hochgerechneterJahresentgelteistausderStatistikderDeutschenRentenversicherungzuletztfürdasJahr2005verfügbar.Danacherzieltenrund 24ProzentderversicherungspflichtigBeschäftigteneinbeitragspflichtigesJahresentgeltvonbiszu17500Euro,rund31ProzenteinEntgeltvonbiszu Euro und rund 38 Prozent ein Entgelt von bis zu Euro. AusdieserStatistikkönnenallerdingskeineSchlüsseüberdieHöhederzukünftigenAltersversorgungdieserPersonengezogenwerden,dadieseVerdienstenurfürdiesesJahrgeltenunddiezukünftigeRentenanwartschaftbei einererwerbskarrierevon45jahrennurzugut2prozentbestimmen.viele,die sichheuteinausbildungbefindenoderetwawegeneinervorübergehenden Teilzeitbeschäftigungwenigverdienen,werdeninZukunfthöhereVerdienste erzielenunddamitauchhöhererentenanwartschaftenerhalten.zudemsteigt derverdiensttypischerweiseimlaufedererwerbsbiografiean.fürdiehöhe derrentenanwartschaftistderverlaufderentgelteüberdiegesamteerwerbskarrieremaßgeblich.dieeinkommensverteilungeineskalenderjahresliefert hier keinen Erkenntniswert.
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.WiebewertetdieBundesregierungzweiaktuelldiskutierteVorschlägezur Reform der Alterssicherung: a)denvorschlagzureinführungeiner Sockelrente indergesetzlichen RentenversicherungfürlangjährigeBeitragszahlerund-zahlerinnen (Vorschlag: Prof. Rürup)? DerVorschlagistabzulehnen.MitdendreiSäulengesetzlicheRentenversicherung,privateAltersvorsorgeundbetrieblicheAlterssicherungverfügtDeutschlandübereinstabiles,belastbares,flexiblesundzukunftsfähigesRenten-und Altersvorsorgesystem.EsbestehtkeineNotwendigkeitfüreinegrundlegende ÄnderungdesAlterssicherungssystems,wieesdieEinführungeinerSockelrentebedeutenwürde.IhreEinführungwürdezugleichdieaufdienachhaltige SicherungderSozialsystemegerichtetenMaßnahmenderletztenJahreunterlaufen,dasie jenachausgestaltung mitfinanziellenbelastungeninmilliardenhöheverbundenwäre.eineeinseitigandiedauerderbeitragszahlungaber nichtandiehöhederbeiträgegeknüpfte,steuerfinanziertesockelrentewidersprichtzudemdemäquivalenzprinzipderdeutschenrentenversicherung. WennBeitragsleistungennichtmehrzuentsprechendenRentenleistungenführen,schafftdiesnegativeLeistungsanreizeundführtzuunerwünschtenMitnahmeeffekten.ZumBeispielwürdeeineausTeilzeitbeschäftigungmitunterdurchschnittlicherVergütungresultierendeRenteaufeineSockelrenteaufgestockt,auchwenndiekonkreteVermögenssituationeinesolchesteuerfinanzierte Pauschalleistung gar nicht erfordert. b)denvorschlagzureinführungeiner (teilweisen)nichtanrechnungder Erträge aus einer Riesterrente bei der Grundsicherung im Alter? c)istdiebundesregierungdermeinung,dassdurchdiesemaßnahmendie privatealterssicherunggegenüberdergesetzlichenrentenversicherungprivilegiertwürde,weildiese imgegensatzzurgesetzlichen Rente zu mindestens teilweise anrechnungsfrei gestellt würde? Antwort zu den Fragen 6b und 6c. DerVorschlagistabzulehnen.BeiderGrundsicherungimAlterundbei ErwerbsminderunghandeltessichnichtumeinevonderpersönlichenSituationunabhängigeMindest-oderGrundrente,sondernumeinebedarfsabhängigeSozialhilfeleistung.AusnahmeregelungenbeiderAnrechnungvon Einkünftenstehendeshalbmitdemin 2desZwölftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXII)festgeschriebenenNachranggrundsatzderSozialhilfeinKonflikt.AusdemNachranggrundsatzfolgt,dasszurBestreitungdesLebensunterhaltsalleverfügbarenMitteleingesetztwerdenmüssen,umHilfebedürftigkeit zuvermeidenoderzumindestzuvermindern.beiälterenmenschenzählenzu denverfügbarenmittelnalleeinkünfte,dasvorhandenevermögensowieunterhaltsansprüche gegen Ehegatten und Lebenspartner. AlsEinkommengeltenalleEinkünfteinGeldoderGeldeswert.Einkommen, dienichtausdrücklichfüreinenanderenzweckbestimmtsind,müssendeshalb fürdenlebensunterhalteingesetztwerden.eineriester-rentedientebenso wieeinerenteausdergesetzlichenrentenversicherungderbestreitungdes LebensunterhaltsimAlter,beideAlterseinkünftesinddeshalbinvollemUmfang auf einen Grundsicherungsanspruch anzurechnen. EineBegrenzungderAnrechnungeinerRiester-RenteimAlteraufbeispielsweise50Prozentwürdedazuführen,dassältereMenschen,dienebeneiner Riester-RenteauchLeistungenderGrundsicherungimAlterundbeiErwerbsminderungbeziehen,einverfügbaresEinkommenerhalten,dasum50Prozent derbezogenenriester-renteerhöhtist.diesbedeutet,dassmitsozialhilfeleistungeneinoberhalbdessoziokulturellenexistenzminimumsliegenderlebensstandard finanziert würde.
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/8016 WegendererhöhtenBedürftigkeitsschwellewürdendeutlichmehrältereMenschenalsbisherdieAnspruchsvoraussetzungeninderGrundsicherungimAlter undbeierwerbsminderungerfüllen.diezahlderleistungsberechtigtenwürde ansteigen. ZusätzlichwürdenVeränderungenbeiderAnrechnungvonAlterseinkünften ausprivateraltersvorsorgezwangsläufigzuabgrenzungsproblemenführen. Fraglichwäre,welcheAlterseinkünftenichtodernurteilweiseaufeinen Grundsicherungsanspruchanzurechnenwären.Sowäreinsbesonderenicht begründbar,warumdierenteausdergesetzlichenrentenversicherung,diein erheblichemumfangaufvomrentnergeleistetenbeitragsanteilenberuht,in vollemumfanganzurechnenist,nichtaberriester-rentenvongeringverdienern,diewährenddererwerbsphasemitbiszu90prozentsteuerlichgefördert wurden. DeshalbwürdederVorschlagzurEinführungeinerNichtanrechnungderErträgeauseinerRiester-RenteausGleichbehandlungsgründen,aberauchum eineoffensichtlichebenachteiligungvonversichertendergesetzlichenrentenversicherungzuvermeiden,letztlichaucheineeinbeziehungvongesetzlichen RentenindieverminderteAnrechnungzurKonsequenzhaben.Damitwürde aberdasnachrangigkeitsprinzipdergrundsicherungweiterausgehöhltunddie ZahlderhilfebedürftigenPersoneninderGrundsicherungnochstärkeransteigen als nach dem ursprünglichen Vorschlag. 7.SiehtdieBundesregierungeinenHandlungsbedarfzurVerhinderungeiner massivenwiederkehrvonaltersarmut,undwelchemaßnahmeninder Rentenpolitik verfolgt sie dabei? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissebezüglicheiner massiven WiederkehrvonAltersarmut vor.nachdendatendesstatistischenbundesamtesbezogenende2006nurknapp2,3prozentder65-jährigenundälteren einegrundsicherungimalter.auchnachdenneuendatendereuropaweiten ErhebungEU-SILCzeigtsichkeinesolcheEntwicklung.DanachliegtdieArmutsrisikoquote derzufolgejemandalsarmutsgefährdetgilt,dessenäquivalenzeinkommenwenigerals60prozentdesmittlerenäquivalenzeinkommens (Median)derGesamtbevölkerungbeträgt fürdiebevölkerunginsgesamtbei 13Prozent.Fürdie65-JährigenundÄlterenliegtsiemitebenfalls13Prozent gleichauf,obwohlindiesererhebungselbstgenutzteswohneigentumvernachlässigtwird,wodurchdiearmutsrisikoquoteältererhöherausfällt.daältere HaushalteeinehöhereEigentumsquoteundgeringereHypothekenbelastungen aufweisen,weisenandereerhebungen,diediesberücksichtigen,eineunterdurchschnittlichearmutsrisikoquoteältereraus.imeuropäischenvergleich liegtdiearmutsrisikoquotederälterenindeutschlanddeutlichesechsprozentpunkte unter dem EU25-Schnitt von 19 Prozent. ObAltersarmutzukünftigeingrößeresProblemdarstellenwird,lässtsich verlässlichnichtabschätzen.eineausschließlicheorientierunganderentwicklungdesleistungsniveausdergesetzlichenrentereichtkeinesfallsaus. AktuelleUntersuchungenzeigen,dassdieEinkommenssituationimAlterbereitsheutenichtmehrvorwiegendanderHöhedergesetzlichenRentefestgemachtwerdenkannunddiesinnochgrößeremMaßefürdieZukunftgilt.Alle verfügbarenstatistischeninformationenbelegenzugleich,dasseineniedrige RenteausdergesetzlichenRentenversicherungkeinenRückschlussaufdie Einkommenssituation im Alter zulässt. DieBundesregierunghatmitderEinführungderGrundsicherungimAlterund beierwerbsminderung,derverbessertenrentenrechtlichenbewertungvonzeitenderpflegeundkindererziehungsowiedermassivenförderungderzusätz-
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lichenaltersvorsorgezielgerichtetemaßnahmenzurvermeidungzukünftiger Altersarmutumgesetzt.MitdemRentenversicherungsbericht,demAlterssicherungsberichtunddemArmuts-undReichtumsberichtdokumentiertdieBundesregierungregelmäßigundumfassenddenaktuellenErkenntnisstand.Nur aufbasissorgfältigerprüfungkannmöglicherhandlungsbedarffürdiezukunft erkannt werden. ZielderBundesregierungistesvorallem,nichterstdannMaßnahmenzuergreifen,wennAltersarmuteingetretenist.DieAlterssicherungisteinSpiegelbildderErwerbsbiografie.AltersarmutmussdahervordringlichinderErwerbsphasebekämpftwerden.EineauskömmlicheAltersversorgungsetztvoraus,dassesBeschäftigungsmöglichkeitengibtundangemesseneLöhnegezahlt werden.
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
MehrRiester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10501 16. Wahlperiode 08. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer
MehrErste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7924
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8118 16. Wahlperiode 14. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion
MehrAnnahmen der Bundesregierung über die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11744 16. Wahlperiode 28. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Katja Kipping, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1756 16. Wahlperiode 06. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1050 16. Wahlperiode 24. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Heinz Lanfermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12571 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
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