Anmeldung Hauptaussteller

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1 Bestellschein TURNING-DAYS-VS 12. bis 14. April 2007 Anmeldung Hauptaussteller Rückfax +49(0) Meldeschluss: Die Platzierung erfolgt in der Reihenfolge des Buchungseingangs. Bei verspäteter Anmeldung ist der Grundeintrag in eine Messepublikation und das Internet nicht gewährleistet. Eingangsstempel Hauptaussteller: Telefon: Telefax: Telefon-Durchwahl: Kontakt (Name, Vorname): Mobil-Telefon: Ust. Id. Nr. oder St. Nr. Rechnungsanschrift (falls abweichend): Standfläche: Mehrheitlich stehen Reihenstände (1 Seite offen) zur Verfügung. In begrenzter Anzahl stehen außerdem zur Verfügung: Reihenstand (2 gegenüberliegende Seiten offen), Eckstand (2 Seiten offen), Kopfstand (3 Seiten offen) und Blockstand (4 Seiten offen). Die Platzierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung und bleibt dem Veranstalter überlassen. Sollte die gewünschte Standform nicht mehr verfügbar sein, wird vom Veranstalter eine möglichst ähnliche verfügbare Standform zugewiesen. Abweichungen von bis zu 10% der gewünschten Standgröße müssen dabei toleriert werden. Die Mindeststandgröße beträgt 9 qm. Die maximale Bodenbelastbarkeit beträgt in den festen Messehallen 1000 kgqm, in den Leichtbauhallen (Zelthallen) 800 kgqm. Standfläche ohne Systembaustand (vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Fläche): Gewünschte Standmaße in m x m Reihenstand 1 Seite offen, pro qm Reihenstand 2 Seiten offen, pro qm Eckstand 2 Seiten offen, pro qm Kopfstand 3 Seiten offen, pro qm Blockstand 4 Seiten offen, pro qm Komplettstände incl. Systembaustand (vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Fläche): Auf Wunsch bieten wir auch komplette Systemstände an. Diese bestehen aus weißen Wänden, Blende, grauem Teppichboden, Deckenraster mit ausreichender Standbeleuchtung. Zusätzliche Standausstattung wie Mietmöbel, Versorgungsanschlüsse u.s.w. müssen gesondert bestellt werden. Gewünschte Standmaße in m x m Reihenstand 1 Seite offen, pro qm Reihenstand 2 Seiten offen, pro qm Eckstand 2 Seiten offen, pro qm Kopfstand 3 Seiten offen, pro qm Blockstand 4 Seiten offen Bitte individuell anfragen OrtDatum Stempel und rechtsgültige Unterschrift Die Forderungen aus der Anmeldung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig bis zum Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen. Alle Zahlungen erfolgen spesenfrei auf die angegebenen Konten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne: 49(0)

2 Bestellschein TURNING-DAYS-VS 12. bis 14. April 2007 Anmeldung Unteraussteller Rückfax +49(0) Meldeschluss: Bei verspäteter Anmeldung ist der Grundeintrag in eine Messepublikation und das Internet nicht gewährleistet. Eingangsstempel Unteraussteller: Telefon: Telefax: Telefon-Durchwahl: Kontakt (Name, Vorname): Mobil-Telefon: Ust. Id. Nr. oder St. Nr. Rechnungsanschrift (falls abweichend): Hauptaussteller: Kosten: Pro Unteraussteller werden 250,00 zzgl. gesetzl. MwSt. als Organisationspauschale berechnet. Dies beinhaltet einen kostenlosen Grundeintrag in einer Messepublikation und im Internetauftritt unter OrtDatum Stempel und rechtsgültige Unterschrift Die Forderungen aus der Anmeldung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig bis zum Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen. Alle Zahlungen erfolgen spesenfrei auf die angegebenen Konten. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne: 49(0)

3 Bestellschein TURNING-DAYS-VS 12. bis 14. April 2007 Anmeldung Maschinen Rückfax +49(0) Meldeschluss: Eingangsstempel Bei verspäteter Anmeldung erfolgt keine Gewähr für ausreichende Versorgungsanschlüsse! Hauptaussteller: Telefon: Telefax: Telefon-Durchwahl: Kontakt (Name, Vorname): Mobil-Telefon: Ust. Id. Nr. oder St. Nr. Rechnungsanschrift (falls abweichend): Wir beabsichtigen bei der Fachmesse TURNING-DAYS VILLINGENSCHWENNINGEN folgende Maschinen auszustellen. Art der Maschine Länge (cm) Breite (cm) Höhe (cm) Gewicht (kg) Energiebedarf (kw) Druckluft (bar ltrmin) Sofern weitere Maschinen ausgestellt werden sollen bitten wir Sie, diese auf einer gesonderten Anlage aufzuführen. Diese Voranmeldung dient der Messeplanung. Exakte Angaben folgen mit der Bestellung der Versorgungsanschlüsse. OrtDatum Stempel und rechtsgültige Unterschrift Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne: 49(0)

4 Infoblatt TURNING-DAYS-VS 12. bis 14. April 2007 Abbildung der Standformen Blockstand (vier Seiten offen) Eckstand (zwei Seiten offen) Eckstand (zwei Seiten offen) Reihenstand (eine Seite offen) Kopfstand (drei Seiten offen) Kopfstand (drei Seiten offen) Reihenstand (zwei Seiten offen) Kopfstand (drei Seiten offen) Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne: 49(0)

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Veranstalter PKM Pforzheim Kongress- und Marketing GmbH Am Waisenhausplatz Pforzheim Telefon Fax info@pkm.de Geschäftsführer: Günter Ihlenfeld 2 Vertragsschluss 2.1 Für alle Bestellungen über Miet- Gegenstände und aufbauten sowie die Anmietung von Ausstellungsflächen gelten die folgenden Mietbedingungen der PKM GmbH, im folgenden Vermieter genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam. 2.2 Bestellungen von Mietgut und die Anmietung von Ausstellungsflächen bedürfen der Schriftform. Alle bis zu den in den Bestellformularen genannten Anmeldeschlussterminen termingerecht eingegangenen Bestellungen und verbindlichen Messeanmeldungen werden vor Veranstaltungsbeginn bestätigt. Hat der Mieter bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn keine schriftliche Bestätigung auf seine rechtzeitig eingesandten Bestellungen und Anmeldungen erhalten, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 2.3 Der Vermieter behält sich vor, die Lieferung und Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. 3 Art und Weise der Gebrauchsüberlassung 3.1 Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. 3.2 Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt. 3.3 Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum des Vermieters, und zwar auch dann, wenn sie dem Mieter übergeben worden sind. 3.4 Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes sowie der gemieteten Ausstellungsflächen zu überzeugen. 3.5 Beim Empfang bzw. bei Mietbeginn der Ausstellungsflächen bestätigt der Mieter den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Flächen und Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich gegenüber dem Vermieter die schriftliche Mängelrüge. 3.6 Der Vermieter verpflichtet sich, bei termingerechtem Eingang der Standanmeldung und der Bestellungen, zur rechtzeitigen Lieferung und Flächennutzung zum Beginn der Veranstaltung. 3.7 Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. 3.8 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei der Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. 3.9 Liefertermine und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. 4 Gewährleistung 4.1 Hat der Mieter die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht des Vermieters auf Nachbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. Dem Vermieter steht die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. 5 Bestellungen nach Anmelde-Schluss 5.1 Erfolgt die Bestellung durch den Mieter nach dem ihm bekannten Anmeldeschluss (siehe Anmelde- und Bestellformulare), so übernimmt der Vermieter keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Anlieferung. Vor allem kann nicht gewährleistet werden, dass die Gegenstände in der bestellten Form zur Auslieferung gelangen. 5.2 Ist in diesen Fällen eine rechtzeitige Übergabe noch möglich, wird dem Mieter für die durch die verspätete Bestellung entstandenen Mehrkosten ein Aufschlag von mindestens 50% auf die Miete gesondert in Rechnung gestellt. 5.3 Bei verspäteter Bestellung von Versorgungsanschlüssen erfolgt die Berechnung der Mehrkosten nach Aufwand, mindesten 50% des Bestellwertes. 6 Zahlungsbestimmungen 67.1 Die Zahlung der Rechnung hat innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist ohne Abzüge zu erfolgen. 6.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe der vom Vermieter zu zahlenden Bankzinsen zu entrichten. Gegenüber den in 24 Abs. 1 AGB-Gesetz bezeichneten Personen ist der Vermieter auch ohne Verzug berechtigt, bei Fälligkeit bankübliche Zinsen, mindestens jedoch 5,0 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt vorbehalten. 6.3 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen; sie gelten nicht als Barzahlung. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage. Sämtliche Kosten und Spesen, insbesondere Diskontspesen trägt der Auftraggeber Kann der Vermieter vor Veranstaltungsbeginn keinen Zahlungseingang feststellen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 6.5 Bestellungen, die 1 Woche oder weniger vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden nur gegen Vorkasse angenommen. 7 Haftung des Mieters 7.1 Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste der ihm überlassenen Sachen beginnt mit der Übergabe und endet spätestens mit der Rücknahme bzw. Übergabe durch den Vermieter nach Veranstaltungs-Ende. 7.2 Die Haftung erstreckt sich auf die Erfüllungsgehilfen des Mieters. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden auf Seiten des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen liegt. Der Vermieter haftet hierbei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Das Mietgut darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden. 7.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichnungen dürfen vom Mieter nicht entfernt werden. Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 7.5 Das Mietgut ist vom Mieter nach Veranstaltungsschluss unverzüglich abholbereit zur Verfügung zu stellen. 7.6 Gerät der Mieter mit der Übergabe des Mietgutes in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Mieters wird hierzu vorausgesetzt. 8 Haftung des Vermieters 8.1 Der Vermieter haftet nicht für Personenund Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, er, oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt. 8.2 Kommt der Vermieter mit seiner Leistung in Verzug, so haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 9 Rücktritt des Ausstellers 9.1 Wird nach verbindlicher Anmeldung ( 2) dem Mieter vom Vermieter der Rücktritt zuge-

6 standen, so schuldet der Mieter 25% der vereinbarten Standmiete und hat auf seien Veranlassung hin entstandene Kosten zu erstatten. 9.2 Der Rücktritt bedarf des schriftlichen Antrags. Er wird erst wirksam, wenn er vom Vermieter schriftlich angenommen ist. Der Vermieter kann die Gewährung des Rücktritts davon abhängig machen, dass die gemietete Standfläche anderweitig vermietet wird. Gelingt die Neuvermietung, so gilt der Rücktritt als zugestanden; der rücktrittswillige Aussteller hat jedoch neben den nach Ziffer 1 geschuldeten Beträgen auch die eventuelle Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlich erzielten Miete zu tragen. Kann die Standfläche nicht anderweitig vermietet werden, so ist der Vermieter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen Aussteller von einem anderen Stand auf die vom rücktrittswilligen Mieter nicht bezogene Standfläche zu verlegen oder die Standfläche in anderer Art und Weise auszufüllen. Der Anspruch des Vermieters aus Ziffer 1 bleibt davon unberührt. Bei bloßer Auffüllung Dekoration gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Mieters, und zwar zusätzlich zu dem Betrag unter Ziffer Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter in den unter 9.1 und 91.2 genannten Fällen ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Vermieter kann einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend machen. 10 Umbuchungen 10.1 Die Standanmeldung ist verbindlich. Eine Umbuchung auf andere Flächenzuschnitte und der Verzicht eines Systemstandes bei gebuchten Standmodulen ist nur bis zum jeweiligen Meldeschluss kostenfrei möglich. Die Umsetzung eines anderen Flächenzuschnitts bleibt der PKM GmbH vorbehalten Nach Meldeschluss sind Umbuchungen auf andere Flächenzuschnitte ausgeschlossen. Umbuchungen von Standmodul auf Standfläche sind bis maximal 70 Tage vor Messebeginn möglich und werden mit 50% des Differenzbetrages zwischen dem qm-preis für Standmodule und Standfläche ohne Systembaustand berechnet. 11 Nichtbelegung der Standfläche 11.1 Wird vom Mieter eine Standfläche nicht bis zum der Veranstaltung vorhergehenden Abend belegt, so kann der Vermieter im Interesse des Gesamtbildes die Fläche in anderer Art und Weise ausfüllen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Mieter Der Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung bleibt davon unberührt. 12 Höhere Gewalt 12.1 Kann der Vermieter aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchführen, so hat er die Mieter unverzüglich davon zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der Vermieter vom Mieter bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, so weit das Ergebnis für den Mieter noch von Interesse ist Sollte der Vermieter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so hat er die Mieter unverzüglich davon zu unterrichten. Die Mieter sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahmen zu dem veränderten Termin abzusagen. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erlass der Standmiete Muss der Vermieter aufgrund Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung kürzen oder absagen, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erlass der Standmiete. 13 Betreten fremder Messestände Die Mieter sind nicht berechtigt, außerhalb der Ausstellungszeiten ohne Einwilligung des jeweiligen Standinhabers fremde Stände zu betreten oder zu besichtigen. Dies gilt auch für Vortragsräume, ausgewiesene Aktionsflächen und alle anderen Räume, die in der Verantwortung des Vermieters liegen. Diebstahl oder mutwillige Beschädigung wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht. 14 Straßenverkehrsordnung 14.1 Für den Kraftfahrzeugverkehr auf dem gesamten Messegelände sowie auf den Messeparkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung Auf den Messeparkplätzen ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. 15 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 15.1 Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet. 16 Schlussbestimmungen 16.1 Die Wirksamkeit der AGB bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Klauseln unberührt Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, soweit in den Geschäftsbedingungen des Vermieters nichts anderes vereinbart ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim. Ordnungsbestimmungen 1. Jeglicher Verkauf an Messebesuchter ist untersagt. Dies bezieht sich auch auf Speisen und Getränke. 2. Musikalische Untermalung ist nur in Absprache mit den Standnachbarn und in moderater Lautstärke gestattet. 2.1 Die Gema-Gebühren trägt der Mieter. 3. Das Auslegen, Plakatieren und Verteilen von politischem Informationsmaterial etc. ist untersagt. Ebenso muss bei der Standgestaltung und Dekoration auf jede politische Aussage verzichtet werden. 4. Das Bekleben der Wände und des Bodens außerhalb des gemieteten Standes mit Plakaten und Aufklebern ist untersagt. 5. Das Entladen von Waren aus Fahrzeugen während der Messe muss spätestens vor Beginn der täglichen Öffnungszeiten abgeschlossen werden. Binnen einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher müssen Aussteller und Begleitpersonen das Messegelände verlassen haben. Personen, welche die Messe mit Paketen verlassen wollen, müssen bei der Ausgangskontrolle deren Herkunft nachweisen. 6. An den Auf- und Abbautagen ist vor Befahren des Messegeländes eine Kaution zu hinterlegen. Diese wird in voller Höhe zurückgezahlt, wenn der Mieter das Gelände in der vorgegebenen Zeit wieder verlässt. 7. Tiere dürfen während der Messe und der Auf- und Abbauzeiten nicht mitgebracht werden. 8. Der Vermieter übt das alleinige Hausrecht aus. Den Anweisungen der Erfüllungsgehilfen des Vermieters ist Folge zu leisten. 9. Bei Verletzung dieser Ordnungsbestimmungen obliegt es dem Veranstalter, Aussteller von einer zukünftigen Teilnahme einer Messe der PKM auszuschließen.

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