Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Lennart Hausler
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1 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags Düsseldorf für die Mitglieder des Kommunalausschusses 60-fach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3900 m - J{". April 2016 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) RR'in Stützer Telefon Telefax Schriftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales zum Antrag der Fraktion der CDU "Aktuelle Praxis der Zuweisung von Asylbewerbern an die Kommunen in Nordrhein.. Westfalen" zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 29. April , Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik übersende ich den schriftlichen Bericht zum TOP "Aktuelle Praxis der Zuweisung von Asylbewerbern an die Kommunen in Nordrhein- Westfalen". Dienstgebäude: Friedrichstr Düsseldoif Mit freundlichen Grüßen Lieferanschrift: Fürstenwa Düsseldorf Ralf Jäger Md L Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836,U71, U72, U73,U83 Haltestelle: Kirchplatz
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3 Sch riftlicher Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales zum TOP "Aktuelle Praxis der Zuweisung von Asylbewerbern an die Kommunen in Nordrhein- Westfalen" zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 29. April 2016 Zu den jeweiligen Themenkomplexen wird zusammengefast berichtet. Zuweisungspraxis/Dispenskommunen: Das Land hat zu Beginn des Jahres auf die Kritik von Kommunen reagiert, dass es für eine begrenzte Zeit bei der Umsetzung des FlüAG zu einer ungleichmäßigen Verteilung von Flüchtlingen gekommen ist. Auslöser dieser Entwicklung waren die im vierten Quartal 2015 von der Bezirksregierung Arnsberg gewährten Dispense an einige Großstädte. Denn aufgrund der damaligen hohen Zuweisungszahlen hatten die betroffenen Großstädte. massive Probleme, kurzfristig ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Das Land hat auf diese Entwicklung unverzüglich reagiert und Maßnahmen ergriffen, um dem entgegenzuwirken. Im ersten Schritt hat die Bezirksregierung Arnsberg ab Anfang Februar die Zuweisung von Flüchtlingen in nord rhein-westfälische Kommunen gedrosselt, um so die Mehrzahl der Kommunen zu entlasten. Derzeit werden rund Flüchtlinge wöchentlich zugewiesen. Das ist möglich, weil es aufgrund der in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen Flüchtlingszugänge nach NRW einen erkennbaren Handlungsspielraum bei den Landesplätzen gibt. ' Von dieser Regelung ausgenommen sind aber diejenigen Kommunen, die wegen der sprunghaften Entwicklung der Flüchtlingszahlen und struktureller Aufnahmeprobleme im letzten Quartal des Jahres 2015 von der Bezirksregierung Arnsberg Dispense erhalten haben und deshalb mit der Aufnahme von Asylbewerbern in Rückstand geraten sind. Bis auf weiteres werden Flüchtlinge nur diesen Kommunen zugewiesen, die ihre Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zurzeit deutlich untererfüllt haben. Hinzu kommen Zuweisungen aufgrund von rechtlich gebotenen Familienzusammenführungen und in. wenigen Einzelfällen freiwillige Aufnahmen von Flüchtlingen. Zum Abbau der Rückstände werden diese Kommunen noch weiterhin Zuweisungen. erhalten. Betroffen sind hier derzeit noch die Kommunen Duisburg, Essen, Köln und Düsseldorf. In diesem Kontext hat das MIK die jeweils zuständigen Bezirksregierungen beauftragt, mit diesen Kommunen Zielvereinbarungen zur weiteren möglichst raschen Aufnahme von Flüchtlingen zu schließen, um die negative Quote möglichst schnell auszugleichen. So soll erreicht werden, dass die Flüchtlinge in NRW fair und gleichmäßig auf die Kommunen verteilt sind. Gleichzeitig wird den betroffenen Großstädten ein Handlungsspielraum eingeräumt um die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme von weiteren Flüchtlingen zu treffen. 1
4 Die einstigen "Dispens-Kommunen" Bochum', Mönchengladbach, Dortmund, Wuppertal und Krefeld haben ihre Aufnahmerückstände abbauen können. Die Verfahrensweise des Landes entlastet die große Mehrzahl der Kommunen seit Februar 2016 spürbar. Ob diese Verfahrensweise längerfristig aufrechterhalten werden kann, hängt von der weiteren Zugangsentwicklung ab. Anspruch der Landesregierung ist es, die Verteilung von Flüchtlingen transparent zu gestalten. Die für die Zuweisungen von Flüchtlingen zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat Parameter für eine zukünftige Veröffentlichung der relevanten statistischen Informationen erarbeitet, da die Verteilerstatistik in ihrer bisherigen Form nicht selbsterklärend war. Für die erstmalige Veröffentlichung in neuer Form werden die Bestandszahlen zum Stichtag zugrunde gelegt. Die Bestandszahlen werden quartalsweise zu den Stichtagen 1.1., 1.4., 1.7. und erhoben. Sie verändern sich täglich durch Zu- und Abgänge, weshalb valide Angaben nur zu den jeweiligen Stichtagen vorliegen können. Die Datenlage zum Stichtag wird derzeit gemeinsam mit den Kommunen aufbereitet. Zur Beratung der Kommunen hat die für Zuweisungen von Flüchtlingen zuständige Bezirksregierung Arnsberg eine Clearing-Stelle eingerichtet, mit deren Hilfe mögliche Unsicherheiten über die Berechnungsgrundlage rund um die Zuweisungen von Flüchtlingen in die Städte und Gemeinden des Landes schnell aufgeklärt und beseitigt werden können. Um eine individuelle Überprüfung der jeweiligen Berechnungen zu ermöglichen, können sich Kommunen unter der Mail-Adresse an die Bezirksregierung Arnsberg wenden. Hier beantworten Mitarbeiter die Anfragen der Kommunen zur Verteilstatistik auf der Basis des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FIÜAG). Anpassung der Kapazitäten in den Landeseinrichtungen: Die Planungen des Landes werden mit Blick auf die Entwicklung der Zugangszahlen laufend überprüft und angepasst. Bereits mit Erlass vom an die Bezirksregierungen. hat die Landesregierung verfügt, dass rund Plätze in Landeseinrichtungen abgebaut werden. Dabei hat die Landesregierung darum gebeten, vorwiegend Plätze in Sporthallen aufzugeben. So heißt es im Erlass vom wörtlich: "Bei den Überlegungen bitte ich zu berücksichtigen, soweit möglich vorrangig Schul- und Vereinssporthallen frei zu geben:' Bei dem Abbau der Liegenschaften haben sich die Bezirksregierungen stets um die Benehmensherstellung mit der jeweils betroffenen Kommune bemüht. Aus wirtschaftlichen Gründen wurden bevorzugt auch die Einrichtungen geschlossen, bei denen die Schließung kompatibel war mit dem Auslaufen von Verträgen mit Betreuungsdienstleistern und Sicherheitsdiensten. Außerdem wurde auf eine ausgewogene regionale Verteilung der aufzugebenden Unterkünfte geachtet. Dies bedeutete im Ergebnis, dass im ersten Zuge nicht ausschließlich Sporthallen aufgegeben wurden, sondern au~h andere lmmobilien. Im Rahmen der Umsetzung des Erlasses vom wurde die Nutzung von damals 73 Sporthallen als Notunterkunft um mittlerweile ca. 50 % reduziert. Derzeit werden im Land NRW noch 35 Sporthallen im Rahmen der Landeserstaufnahme mit 2
5 7.442 Plätzen für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Bei 34 Hallen handelt es sich um Schulsporthallen. Bis Ende April werden weitere 15 Sporthallen mit Plätzen freigegeben. Bis Juli werden weitere 11 Sporthallen und damit Plätze aufgegeben. Derzeit bereitet das Ministerium für Inneres und Kommunales mit den Bezirksregierungen den Abbau weiterer Plätze vor. Dies bedarf eines eng abgestimmten Vorgehens insbesondere vor dem Hintergrund einer angemessenen Verteilung der Unterkünfte über das Land. Hinzu kommt, dass viele Kommunen ein Interesse daran haben, Landeseinrichtungen zu halten. Aktionsplan Westbalkan: Für den Aktionsplan werden Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen in Bonn-Bad Godesberg, Willich, Büren und Hövelhof-Staumühle vorgehalten. Die Gesamtkapazität dieser vier Einrichtungen liegt bei Plätzen, von denen unter Einschluss sonstiger Asylsuchender wiederum insgesamt Plätze belegt waren. Die Nutzung freier Platzkapazitäten erfolgt bedarfsabhängig. Mit Stand vom waren insgesamt Asylsuchende im Bereich der Landesaufnahme von beschleunigten Asylverfahren umfasst. Diese Zahl unterliegt aufgruna laufender Zu- und Abgänge einer ständigen Veränderung. Die durchschnittliche Aufenthattsdauer der Asylsuchenden in den Aktionsplaneinrichtungen beträgt unter Berücksichtigung der freiwilligen Ausreisen und der Rückführungsmaßnahmen derzeit 42 Tage. Mit Stand erfolgten seit dem im Rahmen des Aktionsplanverfahrens bei bislang ablehnenden Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlingen freiwillige Ausreisen und 132 Abschiebungen. Angesichts der ungewissen Zugangsentwicklung auch bezüglich der vom Aktionsplan umfassten Herkunftsstaaten ist eine Änderung der vorgehaltenen Kapazitäten zunächst nicht geplant. Das Ministerium für Inneres und Kommunales prüft zudem ständig zusätzliche sinnvolle Ausweitungsmöglichkeiten des Aktionsplans. Voraussetzung sind aber nicht nur entsprechende kurzfristige Entscheidungsmöglichkeiten des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in den Asylverfahren, sondern ebenso kurzfristige Rückführungsmöglichkeiten in das entsprechende Herkunftsland. Denn nach 49 Absatz 1 Asylgesetz ist die Verpflichtung, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu beenden, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist. Hieran ändert auch 47 Absatz 1 a Asylgesetz ausdrücklich nichts. Bereits zugewiesene Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern: Die Landesregierung unterstützt die Kommunen verstärkt bei der Rückführung der Flüchtlinge durch die Einrichtung einer "Landeszentrale Koordinierungsstelle" im Bereich der Zentralen Ausländerbehärde (ZAB) Bielefeld. 3
6 Darüber hin,aus ist die Wohnverpflichtung von Asylbewerbern in Landeseinrichtungen zu beenden, wenn eine kurzfristige Rückführung der Personen nicht möglich ist ( 49 Abs. 1 AsyIG). Demnach sind auch Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern und aus Herkunftsländern mit geringer Anerkennungsquote weiterhin in die Kommunen zu verteben, wenn sich die Herkunftständer einer Rückführung verweigern. Flüchtlinge ohne BAMF-Termin in den Kommunen: Aufgrund der hohen Zugangszahlen ab September des vergangenen Jahres mussten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und wegen beschränkter Kapazitäten des BAMF für die Annahme und Bearbeitung von Asylanträgen in NRW angekommene Flüchtlinge teilweise ohne Gelegenheit zur AsylantragsteIlung den Kommunen zugewiesen werden. Wie in anderen Ländern halten sich deshalb auch hier weiterhin Flüchtlinge nur mit Landesregistrierung und einer Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber (BüMA) in den Kommunen auf. Eine bereits im März durchgeführte Abfrage der Bezirksregierungen bei den Kommunen nach der Anzahl von zugewiesenen Flüchtlingen, die bislang noch ohne BAMF-Termin sind, hat kein valides Bild ergeben, weil die Kommunen z.t. nur Schätzungen abgegeben oder keine Zahlen berichtet haben. Die Möglichkeiten der AntragsteIlung beim zuständigen BAMF bestehen in Abhängigkeit der dortigen Kapazitäten. Diese baut das BAMF derzeit in NRW aus und richtet neben den bisherigen AußensteIlen des Bundesamtes zu-künftig in allen Bundesländern sogenannte "Ankunftszentren" ein. Das Bundesamt plant in jedem Regierungsbezirk ein Ankunftszentrum - in Bielefeld, Dortmund, Köln/Bann, Mönchengladbach und Münster - mit einer Gesamtkapazität von bis zu rund Zugängen pro Tag. Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Konzept zur Unterstützung der Kommunen bei der Zuführung der ihnen bereits zugewiesenen Flüchtlinge zum BAMF. 4
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