Praktische Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht
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- Werner Schulze
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1 VERWALTUNGSRECHT Praktische Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht Klausuraufgaben mit Lösungen und Hinweise zur Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren 6. vollständig überarbeitete Auflage von Thomas Palm Thomas Rohde Harald Hofmann Verlag Bernhardt-Witten Witten
2 2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Verlag: Satz: Druck: Bernhardt-Witten, Bruchstr. 33, Witten , Telefax Internet: Schreibservice Bernhardt, Witten inprint druck und service, Erlangen 2014 by Verlag Bernhardt-Witten Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung, insbesondere das Nachdrucken oder Fotokopieren, ist nach Urheberrechtsgesetz nicht gestattet - auch nicht für Unterrichtszwecke - und strafbar ( 106 UrhG: "... mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe..."). Dies gilt sowohl für Studierende als auch für Lehrende. Im Falle der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt und Schadensersatz geltend gemacht.
3 3 Dr. Thomas Palm Zu den Autoren Der Verfasser wurde 1958 geboren. Nach seiner Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen studierte er Rechtwissenschaften an der Ruhr-Universität zu Bochum. Seit 1989 ist er Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Von 1994 bis 1996 war er an das Verwaltungsgericht Potsdam abgeordnet und dort als Funktionsvorsitzender tätig. Der Verfasser promovierte im Jahr 2001 an der Universität Potsdam zu dem Thema der Akteneinsicht im Öffentlichen Recht. Er ist zudem Leiter von juristischen Referendararbeitsgemeinschaften und unterrichtet seit mehreren Jahren an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Gelsenkirchen, als Lehrbeauftragter u.a. in dem Fach AVR. Bis 2012 war der Verfasser Mitglied einer Prüfungskommission für die Staatsprüfung des gehobenen nichttechnischen Dienstes. Thomas Rohde Nach seinem Jurastudium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster wurde der Verfasser im Jahre 2005 in den höheren Verwaltungsdienst der Stadt Osnabrück eingestellt und begleitete im Rechtsamt die juristischen Belange der Stadt. Im August 2011 wechselte er zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Verbundabteilung Münster, Studienort Münster. Er lehrt in den Fächern AVR, Vollstreckungsrecht, Kommunalrecht und Juristische Methodik. Bis 2012 war er Mitglied einer Prüfungskommission für die Staatsprüfung des gehobenen nichttechnischen Dienstes. Dr. Harald Hofmann Der Verfasser studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn und München. Er promovierte mit Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung (über mitbestimmungsrechtliche Fragen internationaler Unternehmenskonzentration in der EG) an der Universität Bonn. Nach seinem zweiten Staatsexamen war er zuerst als Rechtsanwalt, danach bei der Bezirksregierung in Münster tätig. Seit 1991 lehrt und forscht er als Professor an der FHöV NRW, Abt. Köln, wo er insbesondere das Fach Verwaltungsrecht vertritt. Der Verfasser ist seit 1994 bis heute auf verschiedenen Ebenen als Berater bei der Reform von Kommunal-, Regional- und Staatsverwaltungen im Ausland tätig. Ein Forschungsschwerpunkt ist das Thema Bürgerbeteiligung (insbesondere Bürgerbegehren und Bürgerentscheid), ein anderer das inzwischen recht umfangreiche Verwaltungsrecht in der Volksrepublik China. Der Verfasser hat den Fall Nr. 7 zur Fallsammlung beigetragen.
4 4 Inhaltsverzeichnis Zu den Autoren... 3 Abkürzungsverzeichnis... 7 I. Einleitung... 9 II. Allgemeine Hinweise für das Anfertigen von Klausuren Ziel von Klausuren Kriterien für die Bewertung Lernziel des AVR Mögliche Aufgabenstellungen von Klausuren Grundregeln für Klausuren Nervosität und Prüfungsangst im Vorfeld reduzieren Systematische Vorbereitung auf die Klausur und Zeitmanagement Erfassen des Sachverhalts und der Aufgabe Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage bestimmen Erstellen einer Lösungsskizze Verwenden aller Sachverhaltsangaben Niederschrift Zulässige Hilfsmittel Zusammenfassung III. Wichtige Begriffe Gutachten- und Bescheid- bzw. Urteilstechnik Gutachtentechnik Bescheid- bzw. Urteilstechnik Rechts-, Ermächtigungs- und Anspruchsgrundlage Gebots- und Verbotsnorm Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung und Nebenbestimmungen Bereits erlassener und noch nicht erlassener VA Formelle und materielle Rechtmäßigkeit Formelle und materielle Bestandskraft Zweitbescheid und wiederholende Verfügung Aufschiebende Wirkung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Aussetzung der Vollziehung, Sofortvollzug Aufhebung von Verwaltungsakten Behörde, Widerspruchsbehörde, Beliehener und Verwaltungshelfer Widerspruchsfrist, Klagefrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Ermessensentscheidung und gebundene Entscheidung Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren Bekanntgabe und Zustellung Bekanntgabe durch die Post mit (einfachem) Brief Bekanntgabe durch die Post mit Zustellungsurkunde Zustellung durch die Post mittels Einschreiben Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis Sonderarten der Zustellung Zustellung an gesetzliche Vertreter und an Bevollmächtigte Fehler beim Erlass eines VA und ihre Folgen Erfolgreicher, zulässiger und begründeter Widerspruch und Klage IV. Bescheid (Muster) V. Tenöre (Beispiele) VI. Abhilfebescheid, Widerspruchsbescheid (Muster) VII. Tenöre (Beispiele)... 41
5 VIII. Kostenentscheidung und Tenorierung IX. Durchsetzung von Verwaltungsakten X. Gerichtliches Verfahren: Klageverfahren und vorläufiger Rechtsschutz XI. Schemata RM eines erlassenen VA RM einer Ordnungsverfügung gemäß 14 Abs. 1 OBG RM eines zu erlassenden VA RM eines Widerspruchsbescheides RM eines Rücknahmebescheides gemäß 48 Abs. 1 VwVfG gemäß 48 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwVfG RM eines Widerrufsbescheides gemäß 49 Abs. 1, 2, 3 VwVfG RM eines Leistungsbescheides gemäß 6 VwVG RM des Verwaltungszwangs gemäß 55 Abs. 1 VwVG RM des Verwaltungszwangs gemäß 55 Abs. 2 VwVG RM eines Kostenbescheides gemäß 20 Abs. 2 Nr. 7 VO VwVG Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs RM eines Antrages auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß 51 VwVfG RM eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß 54 ff. VwVfG Anfechtungsklage gemäß 42 Abs. 1 Fall 1 VwGO Antrag gemäß 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO Verpflichtungsklage gemäß 42 Abs. 1 Fall 2 VwGO Antrag gemäß 123 Abs. 1 VwGO Anhang 1: Praktische Fälle mit Musterlösungen Praktischer Fall Nr Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwVfG: Rücknahme eines rechtswidrigen VA - 49 a VwVfG: Erstattung bereits erbrachter Leistungen - Prüfung der Rechtmäßigkeit eines zu erlassenden VA (Gutachten) - Formelle und materielle Rechtmäßigkeit Praktischer Fall Nr Entwurf eines vollständigen Widerspruchsbescheides - Erstellen einer Begleitverfügung - Erhebung eines Widerspruchs gegen zwei Verfügungen - Fortsetzungsfeststellungswiderspruch - Erfassen und Einordnen unbekannter Normen aus dem Schulrecht - Fallvariante: Entwurf eines Vorlageberichtes Praktischer Fall Nr Entwurf einer Ordnungsverfügung gemäß 14 Abs. 1 OBG - Verwaltungszwang gemäß 55 Abs. 1 VwVG (Androhung von Zwangsgeld) - Fallvariante: Entwurf einer Antragserwiderung gemäß 80 Abs. 5 VwGO Praktischer Fall Nr Entwurf einer ordnungsrechtlichen Verfügung - Verwaltungszwang gemäß 55 Abs. 1 VwVG (Androhung eines Zwangsmittels) - Alternative: Verwaltungszwang gemäß 55 Abs. 2 VwVG
6 6 Praktischer Fall Nr Entwurf einer Klageerwiderung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Verwaltungszwang gemäß 55 Abs. 1 VwVG (Androhung von unmittelbarem Zwang) Praktischer Fall Nr Entwurf einer Antragserwiderung gemäß 80 Abs. 5 VwGO - Ordnungsverfügungen wegen Warnungen vor Radarmessungen und wegen des Mitführens einer Radarwarnanlage - Verwaltungszwang gemäß 55 Abs. 1 VwVG (Androhung von Zwangsgeld) Praktischer Fall Nr Die Bescheinigung einer Fiktion - Genehmigungsfiktion und Bescheinigungsanspruch - Rücknahme einer fingierten Genehmigung Anhang 2 Nachweise aus der Rechtsprechung NRW zur Vertiefung der Problematik
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