Offenlegungsbericht der Sparkasse Koblenz
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- Imke Hummel
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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Koblenz Offenlegung gemäß CRR zum /08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 1 von 44
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 7 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 20 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 28 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 31 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 34 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 42 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 2 von 44
3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 3 von 44
4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Verweistabelle auf andere Offenlegungsmedien 5 Tabelle 2: Konsolidierungskreis der 6 Tabelle 3: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) 8 Tabelle 4: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 10 Tabelle 5: Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 Tabelle 6: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 20 Tabelle 7: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 21 Tabelle 8: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 23 Tabelle 9: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen 24 Tabelle 10: Risikopositionen nach Branchen (ohne Unternehmen und wirtsch. selbst. Privatpersonen) 25 Tabelle 11: Risikopositionen nach Branchen (Unternehmen und wirtsch. selbst. Privatpersonen) 26 Tabelle 12: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 27 Tabelle 13: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 29 Tabelle 14: Entwicklung der Risikovorsorge 31 Tabelle 15: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse 31 Tabelle 16: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung 33 Tabelle 17: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung 33 Tabelle 18: Wertansätze für Beteiligungspositionen 35 Tabelle 19: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 36 Tabelle 20: Besicherte Positionswerte 37 Tabelle 21: Zinsänderungsrisiko 39 Tabelle 22: Positive Wiederbeschaffungswerte 40 Tabelle 23: Belastete und unbelastete Vermögenswerte 41 Tabelle 24: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 41 Tabelle 25: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 42 Tabelle 26: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) 43 Tabelle 27: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) 44 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 4 von 44
5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei- Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem 26a KWG a.f. und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) a.f. in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen Vorgaben der SolvV ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR, in denen bereits nach der CRR darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Offenlegungsbericht nicht mehr dargestellt werden. Artikel CRR Information Verweis auf Offenlegungsmedium 435 (1) CRR Risikomanagementziele und - politik Lagebericht zum Jahresabschluss , Kapitel Risikobericht Absatz (2) Buchstabe d Angaben zum Risikoausschuss Kein separater Risikoausschuss vorhanden. Risikomanagementorganisation ist beschrieben im Lagebericht zum Jahresabschluss , Kapitel Risikobericht Absatz (2) Buchstabe e) Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Lagebericht zum Jahresabschluss , Kapitel Risikobericht Absatz Buchstabe a) Angemessenheit des internen Kapitals Lagebericht zum Jahresabschluss , Kapitel Risikobericht Absatz Beteiligung im Anlagebuch Anhang zum Jahresabschluss Buchstabe a) und b) Art, Schlüsselannahmen zum Zinsrisiko im Anlagebuch Lagebericht zum Jahresabschluss , Kapitel Risikobericht Absatz a (1) Satz 4 KWG Kapitalrendite Lagebericht zum Jahresabschluss , Kapitel 2.2 Ertragslage Tabelle 1: Verweistabelle auf andere Offenlegungsmedien 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a (1) Satz 1 KWG) Qualitative Angaben Die ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Aufsichtsrechtlich werden bei der als übergeordnetes Unternehmen die Immobilien GmbH der und die Koblenzer Immobilien Verwaltungs GmbH voll konsolidiert. Die Immobilien GmbH der ist als Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Anbieter von Nebendienstleistungen nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR) zu 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 5 von 44
6 qualifizieren. Der Geschäftszweck der Koblenzer Immobilien Verwaltungs GmbH ist die Verwaltung und Verwertung eigenen Grundbesitzes und somit als Finanzinstitut nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR einzustufen. Im Folgenden werden für die namentlich genannten Unternehmen die Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und bankaufsichtsrechtlicher Konsolidierung dargestellt: Beschreibung Kreditinstitute Finanzinstitut Anbieter von Nebendienstleistungen Name Sparkasse Koblenz Koblenzer Immobilien Verwaltungs- GmbH Immobilien- GmbH der Sparkasse Koblenz Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung nach Rech- Konsolidierung risikogewichtetnungslegungsstandard (Art. 13 CRR) Abzugsmethode Beteiligungen voll quotal voll quotal X X Tabelle 2: Konsolidierungskreis der Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 438 Buchstabe b) CRR (Eine Offenlegung der SREP - Kapitalzuschläge wurde von der nationalen Aufsicht bisher nicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 6 von 44
7 Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Koblenz veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offen zu legenden Informationen findet sich im Anhang zum Jahresabschluss und Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Anhang zum Jahresabschluss und Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat nach Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts-, und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Artikel 437 CRR und Artikel 438 Buchstaben c) bis f) verzichtet. Da auf die die gemäß der EBA-Guideline (EBA/GL/2014/14; Titel V; Tz. 18) genannten Indikatoren ebenfalls nicht zutreffen, muss auch unabhängig von den nach Artikel 433 Satz 3 CRR zu prüfenden Kriterien keine häufigere Offenlegung erwogen werden. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB (Abschnitt 4) offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und am im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 7 von 44
8 Der Vorstand der erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CCR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Das zur Absorption von Risiken bereitgestellte Gesamtbank-Risikolimit (per 31. Dezember 2016 in Höhe von 190 Mio. EUR) war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets eingehalten. Am Jahresende 2016 belief sich die Auslastung auf rd. 61 %. Die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk wird durch den Bereichsleiter Gesamtbanksteuerung wahrgenommen und ist somit aufbauorganisatorisch von den die Geschäfte initiierenden Bereichen getrennt. Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählt die Unterstützung der Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, somit auch bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie, von Risikosteuerungsprozessen, Limit- und Frühwarnsystemen, etc. Der Funktionsträger ist befugt, alle notwendigen Informationen für die Erledigung seiner Aufgaben einzufordern und hat Anhörungsrechte, aber kein Veto-Recht für wichtige geschäftspolitische Entscheidungen. Er übt seine Funktion vorrangig auf Gesamtbankebene aus. Die ermittelt in regelmäßigen Abständen die Höhe ihres Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch und stellt es den aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmitteln gemäß 10 KWG entsprechend den Vorgaben der BaFin gegenüber. Bei einem Zinsänderungsschock von + 200/- 200 Basispunkten beläuft sich der Rückgang des Barwertes im ungünstigen Fall per auf rund 117 Mio. EUR. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 2 Tabelle 3: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG auch im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz enthalten. Danach bestellt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsrates in der Regel für fünf Jahre. Die Verbandsversammlung des Zweckverban- 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 8 von 44
9 des hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Bestellung zu widerrufen, wenn die persönliche Zuverlässigkeit oder die erforderliche fachliche Eignung nicht oder nicht mehr gegeben ist. Der Widerruf bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG Rheinland-Pfalz) beachtet. Ein externes Beratungsunternehmen unterstützt den Verwaltungsrat und / oder den Personalausschuss (=Unterausschuss des Verwaltungsrates) im Bedarfsfall bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Hochschulstudium, Dipl. Bankbetriebswirt, Verbandsprüferausbildung oder vergleichbare Ausbildungen) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (z. B. 5 Jahre leitende Tätigkeit als Vorstand oder in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstandes verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der werden im Wesentlichen durch den Zweckverband als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Mitarbeitervertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des 6a SpkG Rheinland-Pfalz von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Zweckverbandes und der Leiter der Verwaltung des weiteren Zweckverbandsmitgliedes im jährlichen Wechsel. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz oder einer anderen Sparkassenakademie, bzw. eines anderen Veranstalters besucht. Die Mitarbeitervertreter verfügen zudem über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass bei allen Mitgliedern ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 Risikobericht offengelegt. 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 9 von 44
10 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c), 484 (1) und (5) und 486 (5) CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung (Artikel 34 und 105 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) b) und 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) c) und 38 CRR) /08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 10 von 44
11 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) Tabelle 4: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,66 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) k. A. 26 (1) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ /08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 11 von 44
12 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 486 (2) k. A. 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) ,66 k. A. 84, 479, 480 k. A. 26 (2) ,59 34, ,40 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,27 k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. 33 (a) k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k. A. 32 (1) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 12 von 44
13 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 36 (1) (k) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld k. A. 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 48 (1), 470 (2) k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 36 (1) (a), 472 (3) k. A. 36 (1) (I) k. A. k. A. k. A /08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 13 von 44
14 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k. A. 467 k. A. 468 k. A b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k. A. 481 davon:... k. A Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt ,27 36 (1) (j) 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,40 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft , ,27 k. A. 51, 52 k. A. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k. A. k. A. 486 (3) k. A. 483 (3) k. A. 85, 86, 480 k. A. 486 (3) k. A. k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. 56 (b), 58, 475 (3) 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 14 von 44
15 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne ,27 k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) ,27 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) ,27 k. A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k. A. k. A. 467, 468, 481 k. A. 467 k. A. 468 davon:... k. A Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten k. A. 56 (e) ,27 36 (1) (j) 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 15 von 44
16 Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,40 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k. A. 62, , (4) ,00 k. A. 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k. A. 87, 88, 480 k. A. 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen ,43 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,00 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. k. A. 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 16 von 44
17 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. k. A. 467, 468, 481 k. A. 467 k. A. 468 davon:... k. A Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k. A. 58 Ergänzungskapital (T2) ,43 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,83 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k. A. 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 17 von 44
18 davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k. A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k. A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,15 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,96 92 (2) (a), Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,96 92 (2) (b), ,29 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 0,63 CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,63 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 67 davon: Systemrisikopuffer 0 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 0 CRD 131 7,96 CRD /08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 18 von 44
19 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) ,04 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), ,43 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) , ,43 62 k. A Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k. A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle 5: Art und Beträge der Eigenmittelelemente k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 19 von 44
20 Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 2.3 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und am im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 12 Öffentliche Stellen 85 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 895 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 388 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 20 von 44
21 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz 0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0 Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Standardmethode 1 Tabelle 6: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisiko-position Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Deutschland ,57 0,00 Frankreich ,37 0,00 Niederlande ,53 0,00 Italien ,04 0,00 Irland ,01 0,00 Dänemark ,00 0,00 Portugal ,02 0,00 Spanien ,06 0,00 Belgien ,04 0,00 Luxemburg ,14 0,00 Norwegen ,00 1,50 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 21 von 44
22 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisiko-position Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Schweden ,00 1,50 Finnland ,08 0,00 Liechtenstein ,05 0,00 Österreich ,25 0,00 Schweiz ,43 0,00 Türkei ,00 0,00 Polen ,00 0,00 Tschechische Republik ,00 0,00 Ungarn ,00 0,00 Belarus ,00 0,00 Russische Föderation ,00 0,00 Großbritannien ,04 0,00 Südafrika ,00 0,00 USA ,23 0,00 Kanada ,04 0,00 Guatemala ,00 0,00 Bolivien ,00 0,00 Iran ,00 0,00 Israel ,00 0,00 Abu Dhabi ,03 0,00 Thailand ,01 0,00 Singapur ,01 0,00 China, Volksrepublik ,00 0,00 Republik Korea ,00 0,00 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 22 von 44
23 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisiko-position Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Japan ,02 0,00 Hongkong ,00 0,625 Australien ,01 0,00 Neuseeland ,00 0,00 Summe ,00 Tabelle 7: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffer s wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in ) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in ) 0,00 Tabelle 8: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfall- 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 23 von 44
24 risiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 OGA Sonstige Posten Gesamt Tabelle 9: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten (Artikel 432 CRR) auf eine geografische Aufgliederung (Artikel 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. 26/08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 24 von 44
25 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Artikel 442 Buchstabe e) CRR) Risikopositionen nach Branchen Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft * Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung /08/2016 Offenlegungsbericht nach CRR Seite: 25 von 44
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