Zwischenfruchtanbau/Untersaaten, mit und ohne Mulchsaat-Verfahren

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1 Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Die Zusatzpakete können ausschließlich für Ackerflächen beantragt werden. Zusatzpaket 1 Zwischenfruchtanbau/Untersaaten, mit und ohne Mulchsaat-Verfahren Der Landwirt verpflichtet sich, bei früh geernteten Kulturen (z.b. Getreide, Raps) mit anschließendem Sommerunganbau den Zwischenfruchtanbau nach folgenden Richtlinien durchzuführen: Die Zwischenfrucht ist spätestens bis zum 01. September anzubauen. Als Zwischenfrüchte sind Leguminosen nur dann erlaubt, wenn sie im Gemenge mit mindestens 50 % Nichtleguminosen angebaut werden. Eine organische Düngung mit maximal 40 kg/ha anrechenbarem Stickstoff zur Zwischenfrucht ist außer in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar gestattet, wenn diese nach guter fachlicher Praxis ausgebracht wird. Die Einarbeitung der Zwischenfrucht/Untersaat darf frühestens ab 01. Dezember erfolgen. Die Ausgleichsleistung ist nach dem Einarbeitungszeitpunkt gestaffelt: 1.1: 88,- /ha bei Einarbeitung der Zwischenfrucht und/oder Untersaat ab dem 01. Dezember 1.2: 118,- /ha bei Einarbeitung der Zwischenfrucht und/oder Untersaat ab dem 01. März 1.3: 147,- /ha bei Mulchsaat der Nachkultur ab dem 01. März NEU ZP 1.4 und ZP 1.5 ZP 1.4 und ZP 1.5 werden nur gewährt für Zwischenfruchtmischungen, die in der beiliegenden Liste (siehe Seite 5) aufgeführt sind. Sie sind grundsätzlich sofort nach der Ernte der Hauptkultur auszusäen, spätestens jedoch bis zum 01. September. Da die Zwischenfruchtmischungen Leguminosen enthalten, ist die Anrechnung von mindestens 40 kg N/ha für die Folgekultur verpflichtend. Nach Vorlage einer Kopie des Rechnungsbeleges für das Saatgut kann ZP 1.4 und ZP 1.5 beantragt werden. Größere Aufwuchsmassen dürfen frühestens ab dem gemulcht bzw. abgeschlegelt werden. Die Einarbeitung der Zwischenfruchtmischungen ist wie folgt gestaffelt: 1.4: 158,- /ha bei Einarbeitung der Zwischenfruchtmischung ab dem 01. März 1.5: 187,- /ha bei Mulchsaat der Nachkultur ab dem 01. März

2 2 Zusatzpaket Begrünung von Stilllegungsflächen Stilllegungsflächen sind gezielt mit leguminosenarmen Gräsermischungen zu begrünen. Ausgleichsleistung bei Stilllegung: Herbst- oder Frühjahrsaussaat: 203,- /ha 2.2. Begrünung in Dauer- und Sonderkulturen Für gezielte Begrünung in Dauer- und Sonderkulturen wird eine Ausgleichsleistung von 88,- /ha gewährt. Zusatzpaket 3 Mehrjähriger Feldfutteranbau Bei mehrjährigem Feldfutteranbau, von Luzerne, Klee oder Luzernegras oder Kleegrasbeständen, wird eine Ausgleichsleistung in Höhe von 57,- /ha gewährt. Es muß jedoch nach dem Ansaatjahr eine mindestens 4-jährige Nutzung stattfinden. Beachte: Dieses Zusatzpaket ist nicht kombinierbar mit den Zusatzpaketen 8 und 9! Zusatzpaket Aufpachtung von Flächen Es besteht die generelle Bereitschaft, Flächen (insbesondere mit hoher Nitratauswaschungsgefahr) aufzupachten und in Grünland umzuwandeln. Die Flächen müssen im Kulap beantragt werden. Die Ausgleichsleistung muß von Fall zu Fall einzeln geregelt werden. 4.2 Ankauf von Flächen Es besteht die generelle Bereitschaft, Flächen (insbesondere mit hoher Nitratauswaschungsgefahr) innerhalb der Wasserschutzgebiete anzukaufen. Weitere Regelungen sind nur im Einzelfall möglich. Zusatzpaket 5 Zuschuß beim Kauf moderner Technik zum grundwasserschonenden Landbau Es besteht die generelle Bereitschaft zur Anschaffung von Geräten modernster Technik zum grundwassserschonenden Landbau (insbesondere zur mechanischen Unkrautbekämpfung, extensiven Bodenbearbeitungs- und Aussaatverfahren, u.dgl.) Zuschüsse zu gewähren. Dies gilt auch sinngemäß an Kosten für angemietete Spezialgeräte, z.b. im Rahmen des Maschinenringes.

3 3 Zusatzpaket 6 Gesamtbetriebliche Umstellung und Anschluß an einen anerkannten Verband des ökologischen Landbaus (AGÖL). Es besteht die Bereitschaft, die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf ökologischen Landbau durch Anpassungshilfen und Förderung der Vermarktung zu unterstützen. Ausgleichsleistungen in der Größenordnung von 280,- /ha und Jahr für einen Zeitraum von 6 Jahren sind denkbar. Dies gilt sinngemäß auch für den Weinbau. Zusatzpaket 7 Einsatz von stabilisierten N-Düngern (Nitrifikationshemmer) Es besteht die generelle Bereitschaft den Einsatz von stabilisierten Stickstoffdüngern für den Ackerbau im Wasserschutzgebiet zu fördern. Als Vergleichsbasis zum Nitrifikationshemmer Entec (26 % N) dient hier der Kalkammonsalpeter (kurz: KAS, 27 % N). Dem Landwirt werden nach Vorlage des Kaufbeleges die Mehrkosten zum KAS erstattet. Der Ausgleichsbetrag wird jährlich nach Rücksprache mit örtlichen Großhändlern neu festgelegt. Der Einsatz von DIDIN in der Gülle wird ebenfalls gefördert. Zusatzpaket 8 (für Ackerland) jähriger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Bei einem 1-jährigen Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz einschließlich von Wachstumsregulatoren wird eine Ausgleichsleistung von 113,- /ha gewährt oder mehrjähriger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Bei einem 2- oder mehrjährigen Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz einschließlich von Wachstumsregulatoren wird eine Ausgleichsleistung von 140,- /ha und Jahr gewährt jähriger Herbizidverzicht im Kartoffelbau Bei einem 1-jährigen Verzicht auf Herbizideinsatz (ausgenommen chemische Krautabtötung) im Kartoffelbau wird eine Ausgleichsleistung von 57,- /ha gewährt.

4 4 Zusatzpaket 9 (für Ackerland) jähriger Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger Bei einem 1-jährigen Verzicht auf N-Mineraldünger wird eine Ausgleichsleistung von 113,- /ha gewährt oder mehrjähriger Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger Bei einem 2- oder mehrjährigen Verzicht auf N-Mineraldünger wird eine Ausgleichsleistung von 140,- /ha und Jahr gewährt. Die einzelnen Maßnahmen aus den Zusatzpaketen sind jährlich gesondert mit beiliegendem Formblatt zu beantragen. Alle Ausgleichsbeträge werden mit dem Grundpaket zum 15. April für das abgelaufene Jahr zur Zahlung fällig, sofern alle für die Auszahlung notwendigen Unterlagen und Nachweise vorgelegt sind. Die Kündigung des Grundpaketes führt zur sofortigen Auflösung auch der vereinbarten Zusatzpakete. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Büchelberger Gruppe kann bei Verstößen gegen das Zusatzpaket jederzeit zum Schluß des Kalenderjahres entschädigungslos kündigen. Auch die jeweilige Zusatzvereinbarung erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres, indem ggf. die gesetzliche Grundlage des 19 Abs. 4 WHG bzw. Art. 74 Abs. 6 BayWG sich ändert oder wegfällt und/oder durch den Freistaat Bayern eine landesweite einheitliche Regelung (z.b. Wassergroschen) erfolgt. Die 10 und 11 des Grundpaketes gelten sinngemäß auch für das Zusatzpaket. Stand: Juli 2012

5 5 Liste der förderfähigen Zwischenfruchtmischungen für das ZP 1.4 und ZP 1.5 Alle aufgeführten Zwischenfruchtmischungen frieren über Winter ab, enthalten Leguminosen (Stickstoffsammler) und müssen nach vorheriger sorgfältiger Saatbettbereitung wie eine Hauptfrucht ausgesät werden. Sie eigenen sich für Mulchsaaten der Folgekultur. MS 100 A Mulchsaat-Aktivator (Bayerische Futtersaatbau, BSV) Zusammensetzung: Alexandrinerklee, Saatwicke, Serradella, Kresse, Phacelia, Ramtillkraut Aussaatstärke: 34 kg/ha, Saat bis Mitte August Empfehlung: v. a. nach frühräumenden Kulturen SB 100 Sommerbegrünung (Bayerische Futtersaatbau, BSV) Zusammensetzung: Saatwicke, Alexandrinerklee, Perserklee, Phacelia Aussaatstärke: 20 kg/ha, Saat bis Ende August Empfehlung: auf Grund des hohen Leguminosenanteils baut die Mischung Humus auf und senkt die Düngerkosten, gut geeignet in Rübenfruchtfolgen Terra Life Rigol (Deutsche Saatveredelung, DSV) Zusammensetzung: Bitterlupinen, Buchweizen, Schwarzhafer, Öllein, Serradella, Sonnenblumen, Alexandrinerklee, Phacelia Aussaatstärke: 45 kg/ha, Saat bis Ende August Empfehlung: Starke Wurzelbildung zur Stabilisierung des Bodengefüges Böden mit ph > 6,8 nicht geeignet, v. a. für Sandböden geeignet Terra Life N-Fixx (Deutsche Saatveredelung, DSV) Zusammensetzung: Erbsen, Alexandrinerklee, Perserklee, Serradella, Phacelia, Ramtillkraut, Buchweizen, Sonnenblumen, Sommerwicke Aussaatstärke: 45 kg/ha, Saat bis Mitte August Empfehlung: Schnelle Bodenbedeckung und Stickstofffixierung, gut geeignet nach GPS- und Wintergerstenanbau, hervorragend vor Raps Terra Life Biomax (Deutsche Saatveredelung, DSV) Zusammensetzung: Ölrettich, Buchweizen, Sonnenblume, Hafer, Phacelia, Alexandrinerklee, Gelbsenf Aussaatstärke: 25 kg/ha, Saat im August Empfehlung: schnellwachsende Mischung zur optimalen Verwertung und Konservierung von Nährstoffen aus der Gülle nicht in Rapsfruchtfolgen Stand Januar 2012

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