BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
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- Ruth Beck
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/701 - Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) A Problem Die Neuordnung der Krankenkassenlandschaft und die damit einhergehenden Fusionen innerhalb der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK Nordost, AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nord-West) haben in der Freien und Hansestadt Hamburg, in Schleswig-Holstein sowie in Mecklenburg-Vorpommern zu grundlegenden Veränderungen für den Prüfdienst der Krankenkassen geführt. Infolge der Fusionen sind die Aufsichtszuständigkeiten dieser Länder für die landesunmittelbaren Krankenkassen weggefallen und die Erstattungen der Kosten gemäß 274 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) für die mit der Prüfung befassten Stellen durch eine mitgliederbezogene Umlage bei den landesunmittelbaren Krankenkassen entfallen. Zudem sind die Strukturen in den einzelnen Ländern nicht ausreichend, um eine angemessene Beratung der zu prüfenden Einrichtungen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund soll ein gemeinsamer Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Länder Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg sowie Mecklenburg-Vorpommern am Standort Hamburg gebildet werden, der effektive Strukturen sowie Synergieeffekte mit Blick auf die Personalwirtschaft und auf die Qualität der Prüfungen schafft und nicht zu vertretende Kostenbelastungen der zu prüfenden Institutionen vermeidet. Die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geben insoweit ihre gemäß 274 SGB V und 46 SGB XI eingeräumten hoheitlichen Befugnisse an den gemeinsamen Prüfdienst ab.
2 Drucksache 7/1148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) bedarf gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. B Lösung Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Staatsvertrag in Landesrecht transformiert werden. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Mehrheitsentscheidung im Ausschuss C Alternativen Keine. D Kosten Die Personal- und Sachkosten werden sich voraussichtlich auf ca Euro pro Jahr belaufen und sollen grundsätzlich nach Prüfaufwand von den zu prüfenden Einrichtungen getragen werden. Die laufenden Kosten sollen zunächst von den Ländern Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg in Form eines Vorschusses in Höhe von jeweils Euro in den Jahren 2018 bis 2020 finanziert werden. Die Kostenrefinanzierung erfolgt durch die In-Rechnung-Stellung des entstandenen Prüfaufwandes gegenüber den geprüften Institutionen nach 274 Absatz 2 Satz 3 und 4 SGB V. Im Folgejahr reduzieren sich die Abschlagszahlungen um die jeweils im Vorjahr erzielten Einnahmen. Alle fünf Jahre wird zwischen den Ländern eine auf den Prüfungsaufwand bezogene Gesamtabrechnung unter Einbeziehung der aufgewendeten Personal- und Sachkosten und der von den Institutionen eingenommenen Prüfkosten vorgenommen. Insgesamt wird eine Kostenneutralität angestrebt. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1148 Beschlussempfehlung Der Landtag möge beschließen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/701 unverändert anzunehmen. Schwerin, den 5. Oktober 2017 Der Wirtschaftsausschuss Dietmar Eifler Vorsitzender und Berichterstatter 3
4 Drucksache 7/1148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Dietmar Eifler I. Allgemeines Der Landtag hat in seiner 16. Sitzung am 12. Juli 2017 den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/701 in Erster Lesung beraten und diesen zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanz- und Sozialausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 5. Oktober 2017 abschließend beraten. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse 1. Finanzausschuss Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 17. Sitzung am 14. September 2017 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf aus finanzpolitischer Sicht unverändert anzunehmen. 2. Sozialausschuss Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner 15. Sitzung am 13. September 2017 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. III. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Wirtschaftsausschusses 1. Allgemeines Vonseiten der Landesregierung ist darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der Fusionen der Allgemeinen Ortskrankenkassen die Geschäftssitze verlegt worden seien, sodass die Freie und Hansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern keine Aufsichtsfunktion mehr über die landesunmittelbaren Krankenkassen ausübten. Der Prüfung durch den Prüfdienst der Krankenversicherung unterlägen nur noch die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Aus Gründen der Effektivität und Wirtschaftlichkeit hätten sich die drei norddeutschen Länder verständigt, einen gemeinsamen Prüfdienst mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg zu schaffen und ihre hoheitlichen Aufgaben auf diesen Prüfdienst zu übertragen. Der gemeinsame Prüfdienst werde zunächst durch alle drei Bundesländer in gleicher Höhe finanziert. Die jeweils geprüften Einrichtungen würden an den Kosten beteiligt, sodass sich in den Folgejahren die Beiträge der Länder reduzierten. Nach fünf Jahren werde eine Schlussrechnung erstellt und es erfolge eine Kostenaufteilung zwischen den Ländern für die Folgejahre. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzierung und der Personalausstattung sei eine vollständige Refinanzierung möglich. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1148 Seitens der Fraktion der AfD ist in Frage gestellt worden, ob mit dem gemeinsamen Prüfdienst der effektivste Weg gewählt worden sei. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Einrichtung eines gemeinsamen Prüfdienstes nunmehr eine VK-Stelle finanziere, obwohl für die im Land verbliebenen Aufgaben nur eine halbe VK-Stelle benötigt werde. Im Übrigen sei keine besondere Sachkenntnis für die Prüfung erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Übertragung der Prüfungsaufgaben auf den Landesrechnungshof in Betracht gezogen werden. Dies würde zu einer Stärkung des Landesrechnungshofes führen, zudem verbliebe das Know-how im Land und es entstünden geringere Kosten. Das Wirtschaftsministerium prüfe derzeit, ob 274 SGB V einer Übertragung der Prüfungsaufgaben auf den Landesrechnungshof entgegenstehe. Die Fraktion der AfD hatte beantragt, zunächst das Ergebnis der Prüfung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Frage der möglichen Übertragung der Prüfungsaufgaben auf den Landesrechnungshof abzuwarten, bevor die Beschlussempfehlung erarbeitet werde. Der Ausschuss hat den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU, Zustimmung der Fraktion der AfD und bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der BMV abgelehnt. 2. Zur Überschrift und zu den Artikeln 1 und 2 Der Wirtschaftsausschuss hat der Überschrift und den Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfes jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der BMV zugestimmt. 3. Zum Gesetzentwurf insgesamt Der Wirtschaftsausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und DIE LINKE bei Enthaltung seitens der Fraktion der BMV beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/701 unverändert anzunehmen. Schwerin, den 5. Oktober 2017 Dietmar Eifler Berichterstatter 5
BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
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