S25 Schwerbehinderung

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1 S25 Schwerbehinderung Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Rechtsgrundlagen und deren Veröffentlichungen 2 3 Umsetzung im IPV-System Personenbezogene Daten Arbeitgeberdaten Auswertung der Daten 4 4 Personenbezogene Daten Infotyp Behinderung (IT 0004) Infotyp Statistik (IT 0033) Weitere Infotypen 5 5 Arbeitgeberdaten Arbeitgeber Betrieb Betriebsnummer 6 6 Auswertung der Daten Erzeugen von Daten für die Bundesagentur für Arbeit und für die Senatsverwaltung für Inneres Fehlermeldungen und Fehlerbereinigung 7 Autor: LVwA PS IPV Seite S25-1

2 1 Allgemeines Landesverwaltungsamt Berlin Die Hinweise zum Schwerpunktthema Schwerbehinderung ergänzen folgende Beschreibungen: Infotyp Behinderung (IT 0004) in Kapitel 01 Infotyp Statistik (IT 0033) in Kapitel 01 Auswertung nach 80 SGB IX in Kapitel 09 In diesem Schwerpunktthema soll auf die Zusammenhänge zwischen den Rechtsgrundlagen, den Daten im IPV-System (personenbezogene Daten und Arbeitgeberdaten) und den im Anzeigeverfahren an die Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Daten in Form von Anzeige und Verzeichnis nach 80 SGB IX hingewiesen werden. 2 Rechtsgrundlagen und deren Veröffentlichungen Die Aktivitäten der Arbeitgeber zum Schwerbehindertenrecht sind vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen [SGB IX] geregelt. Die Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist im SGB IX Teil 2 Kapitel 2 ( 71ff), die sonstigen Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der schwerbehinderten Menschen im SGB IX Teil 2 Kapitel 3 ( 80ff) geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem SGB IX sind zu beachten, wenn Sachverhalte zum Schwerbehindertenrecht im IPV-System abgebildet werden. Die Anzeige der Daten an die Bundesagentur für Arbeit zum 31. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr erfolgt mit der Software des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln REHADAT-Elan Elektronische Anzeige nach 80 SGB IX. Informationen zu REHADAT-Elan sind im Internet unter folgendem Pfad zu finden: Unter dem Menüpunkt Vorschriften befindet sich im oberen Teil der Seite ein Link auf die aktuellste Version der Erläuterungen zum Anzeigeverfahren (Erläuterungen der Bundesagentur). Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen mit den jeweils neuesten Änderungen für das aktuelle Anzeigejahr dargestellt, sowie die Erläuterungen der Vordrucke. Unter dem Menüpunkt Importschnittstelle steht die Schnittstellenbeschreibung zum Download bereit. Hier wird der Satzaufbau der zu übermittelnden Dateien beschrieben. Im IPV- System werden die Dateien nach diesen Vorgaben erstellt. Autor: LVwA PS IPV Seite S25-2

3 Die auf den Internetseiten beschriebenen Schritte zum Ausfüllen der Vordrucke müssen nicht ausgeführt werden. Die Dateien zur Erstellung der Vordrucke werden im IPV-System vom Report Anzeige gem. 80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) erzeugt, der unter dem Stichwort Auswertung der Daten beschrieben ist. Der Hinweis auf die Internetseiten dient als Nachweis der gesetzlichen Bestimmungen und als Hilfestellung bei der Pflege von personenbezogenen Daten und von Arbeitgeberdaten im IPV-System. 3 Umsetzung im IPV-System 3.1 Personenbezogene Daten Im IPV-System gibt es speziell zur Pflege von Personalstammdaten zur Schwerbehinderung folgende Infotypen: Infotyp Behinderung (IT 0004) Infotyp Statistik (IT 0033) Bei der Auswertung werden auch Informationen aus anderen Infotypen verarbeitet. Alle Daten eines Personalfalls, die an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden, enthält der Vordruck Verzeichnis (s. Erläuterungen der Bundesagentur auf den Internetseiten von REHADAT-Elan). 3.2 Arbeitgeberdaten Arbeitgeber im Sinne des SGB IX ist grundsätzlich das Land Berlin als oberste Landesbehörde. Betriebe in diesem Sinne sind demzufolge die einzelnen Behörden und ggf. nach dem SGB IX gesondert zu meldende Dienststellen, besondere Einrichtungen usw. Im IPV- Verfahren wird jede melderelevante Behörde, Dienststelle, besondere Einrichtungen usw. nicht nur als Arbeitgeber sondern auch als Betrieb dargestellt. Die Zuordnung zu Arbeitgeber und Betrieb für die Anzeige und das Verzeichnis nach 80 SGB IX erfolgt über Personalbereich/Personalteilbereich im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) und die zum Personalteilbereich hinterlegte Betriebsnummer. Angaben zum Begriff öffentlicher Arbeitgeber finden sich im 71 SGB IX. Eine Änderung der zu meldenden Arbeitgeber-/Betriebsdaten für Anzeige und Verzeichnis nach 80 SGB IX und die damit verbundene Änderung der Unternehmensstruktur ist nur in Autor: LVwA PS IPV Seite S25-3

4 Zusammenarbeit mit dem SSC möglich und mittels Formular IPV-Hotlineanfrage per an zu beantragen. 3.3 Auswertung der Daten Die Auswertung von Daten zur Schwerbehinderung erfolgt von der Abrechnungssachbearbeitung Tarif mit dem Report Anzeige gem. 80 Abs. 2 SGB IX Hinweis Eine korrekte Auswertung von Daten gemäß 80 SGB IX kann nur mit diesem Report erzielt werden, denn nur hier erfolgt der Zugriff auf die im IPV-System umgesetzten gesetzlichen Bestimmungen aus dem SGB IX. 4 Personenbezogene Daten 4.1 Infotyp Behinderung (IT 0004) Auf die Beschreibung im IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 01 Infotyp Behinderung (IT 0004) wird verwiesen. Die jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen sind auf den Internetseiten von REHADAT-Elan zu finden, s. hierzu die Ausführungen unter dem Stichwort Rechtsgrundlagen und deren Veröffentlichungen. Insbesondere kann es zu Änderungen bei den auf Pflichtarbeitsplätze anrechenbaren Personengruppen kommen. Gesetzliche Änderungen werden im IPV-System aktualisiert. Damit enthält die Wertehilfe zum Feld Behindertengruppe im Infotyp Behinderung (IT 0004) die jeweils aktuellen Einträge. Im Infotyp Behinderung (IT 0004) im Block Daten zur Behinderung bei den Feldern Art des Nachweises sowie im Block Ausstellende Behörde im Feld Dienststelle kann es ebenfalls zu Aktualisierungen durch Änderungen von Rechtsgrundlagen kommen, die im IPV-System berücksichtigt werden. 4.2 Infotyp Statistik (IT 0033) Auf die Beschreibung im IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 01 Infotyp Statistik (IT 0033) wird verwiesen. Im Dokument Erläuterungen zum Anzeigeverfahren der Bundesagentur für Arbeit werden unter der Überschrift Berechnungsbogen Ausführungen zu Stellen gemacht, die als Arbeits- Autor: LVwA PS IPV Seite S25-4

5 platz oder nicht als Arbeitsplatz gelten; ebenfalls zu Stellen, die auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden oder nicht auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Für diese Stellen wird im Infotyp Statistik (IT 0033) die zutreffende Ausnahme in der Wertehilfe zum Feld Ausnahmen in Statistiken angeboten. Datensätze zum Infotyp Statistik (IT 0033) können für behinderte Mitarbeiter und für Mitarbeiter ohne Behinderung angelegt werden. 4.3 Weitere Infotypen Bei der Zuordnung von Stellen zu Arbeitsplätzen und zu Pflichtarbeitsplätzen werden auch Daten aus dem Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) und dem Infotyp DEÜV (IT 0020) herangezogen. 5 Arbeitgeberdaten 5.1 Arbeitgeber Die Zuordnung von Personalfällen zu einem Arbeitgeber erfolgt im IPV-System mittels Zusammenfassung von Personalbereichen und/oder Personalteilbereichen. Für jeden Arbeitgeber wird genau eine Anzeige erstellt. Eine diesbezügliche Änderung kann nur erfolgen, wenn die Änderung dem SSC mitgeteilt wird. Folgende Angaben auf dem maschinell erstellten Vordruck Anzeige sind zu prüfen. Bezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers [Ziffer I.] Betriebsnummer [Ziffer I.] Für den Arbeitgeber zuständige Agentur für Arbeit [Ziffer I.] Weitere Angaben über den Arbeitgeber [Ziffer II.] Angaben zur Rechtsform [Ziffer I.] für öffentliche Arbeitgeber sind entbehrlich. Das für den Arbeitgeber-Hauptsitz Land Berlin zuständige Integrationsamt [Ziffer III.] ist Berlin, hier müssen keine Angaben gemacht werden. Ggf. sind zu aktualisierende Angaben oder Änderungen von Sachverhalten dem SSC mittels Formular mitzuteilen. 5.2 Betrieb Die Zuordnung von Personalfällen zu einem Betrieb erfolgt im IPV-System mittels Zusammenfassung von Personalbereichen und/oder Personalteilbereichen. Für jeden Betrieb wird Autor: LVwA PS IPV Seite S25-5

6 genau ein Verzeichnis erstellt. Eine diesbezügliche Änderung kann nur erfolgen, wenn die Änderung dem SSC mitgeteilt wird. Folgende Angaben auf dem maschinell erstellten Vordruck Verzeichnis sind zu prüfen. Bezeichnung und Anschrift des Betriebes / der Dienststelle [Ziffer II.a)] Betriebsnummer [Ziffer II.a)] Angaben zur Dauer der Betriebstätigkeit [Ziffer II.b)] Ggf. sind zu aktualisierende Angaben oder Änderungen von Sachverhalten dem SSC mittels Formular mitzuteilen. Einem Arbeitgeber können ggf. mehrere Betriebe zugeordnet werden, einem Betrieb jedoch nicht mehrere Arbeitgeber. Die Angaben zum Arbeitgeber im Verzeichnis des Betriebes entsprechen den Angaben zum Arbeitgeber in der Anzeige. 5.3 Betriebsnummer Die Betriebsnummer wird sowohl für Meldungen zur Sozialversicherung als auch als Schlüssel für Beschäftigungsstatistiken verwendet. Zum Begriff Betriebsnummer wird auf die Internetseiten der für die Vergabe von Betriebsnummern zuständigen Stelle Betriebsnummern- Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken Unternehmen Sozialversicherung verwiesen. Die Betriebsnummer wird im IPV-System zum Personalteilbereich hinterlegt und steuert u.a. die Zuordnung zu Arbeitgeber und Betrieb nach 80 SGB IX. 6 Auswertung der Daten 6.1 Erzeugen von Daten für die Bundesagentur für Arbeit und für die Senatsverwaltung für Inneres Mit dem Report Anzeige gem. 80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) werden Dateien erstellt, die auf einem externen Speicherplatz abgelegt und mit der Software REHA- DAT-Elan an die Bundesagentur für Arbeit in Form von Anzeige und Verzeichnis gemeldet werden. Der Report Anzeige gem. 80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) verarbeitet die Daten aller Personalfälle eines Buchungskreises. Aus technischen Gründen ist der Report im rollenbezogenen Benutzermenü der Abrechnungssachbearbeitung Tarif eingebunden worden. Da das Land Berlin ein Arbeitgeber ist, auch im Sinne der ggf. zu zahlenden Ausgleichsabgabe nach 77 SGB IX, werden die Daten zum Schwerbehindertenrecht aus allen Dienst- Autor: LVwA PS IPV Seite S25-6

7 stellen bei der Senatsverwaltung für Inneres zusammengeführt. Dazu ist ein Exemplar der mit REHADAT-Elan ausgedruckten Anzeige an die Senatsverwaltung für Inneres zur Berechnung der Gesamtanzahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze des Landes Berlin, daraus folgend der jahresdurchschnittlichen Beschäftigung und der ggf. zu zahlenden Ausgleichsabgabe zu übersenden. 6.2 Fehlermeldungen und Fehlerbereinigung Der Report dient auch dazu, in Testläufen die für das Schwerbehindertenrecht relevanten Daten im IPV-Verfahren zu überprüfen. Testläufe (hier werden keine Dateien für den Export nach REHADAT-Elan erstellt) können jederzeit ausgeführt werden. Wird der Report Anzeige gem. 80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) als Testlauf ausgeführt, werden Spoolaufträge erzeugt, die mitunter Warnungen und Fehlermeldungen enthalten. Auf die Hinweise zu den Fehlermeldungen und den Beschreibungen zur Behebung von Fehlern im Ablauf Auswertung 80 nach SGB IX Testlauf wird verwiesen. Des Weiteren kann jederzeit eine Übersicht schwerbehinderter Mitarbeiter im Testlauf erstellt werden. Autor: LVwA PS IPV Seite S25-7

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