BDAE Deutschland Kühnehöfe 3 D Hamburg. EURO CARE P.O. Box: 4610 SEMINOLE, FL USA

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2 04/03/14 2

3 04/03/14 3 BDAE Deutschland Kühnehöfe 3 D Hamburg EURO CARE P.O. Box: 4610 SEMINOLE, FL USA BDAE EXPAT CONSULTANCY JLT P.O. Box: Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

4 04/03/14 4 Unternehmen Rentner Expatriates Studierende Impatriates Auswanderer

5 04/03/14 5 Geschäftsreiseversicherung (Krankenversicherung) Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung

6 04/03/14 6 Services für Expats Auslandsversicherung Arbeits- & Steuerrecht BDAE Interkulturelles Training Sozialversicherung Vergütungsfragen Visum

7 04/03/14 7 Versicherte: Mitglieder BDAE E.V.: Firmenkunden: 700

8 04/03/14 8 Besucher: Seitenbesuche: Verweildauer: 2 min, 50 sek Absprungrate: 9,8 % Kernzielgruppen: Personalverantwortliche Mitarbeiter international tätige Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden Expatriates/Mitarbeiter, die von ihren Unternehmen ins Ausland entsendet werden Geschäftsreisende Auswanderer Studenten/Praktikanten, die ins Ausland gehen

9 Abordnung Locals Secondment Commuter - KEINE EINHEITLICHE TERMINOLOGIE - 04/03/14 9

10 04/03/14 10 Zu differenzieren ist zwischen Dienstreise, Abordnung, Delegation, Übertritt und Entsendung. Von einer Entsendung spricht man in der Regel dann, wenn ein Mitarbeiter für längere Zeit, in der Regel zwischen 2 und 4 Jahren, ins Ausland gesandt wird. Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter (Mudter & Collegen) Dienstreise Abordnung Delegation Entsendung Übertritt 3 Monate 3 bis 12 Monate 12 Monate bis 2 Jahre 2 bis 5 Jahre Unbefristeter Aufenthalt

11 versus 04/03/14 11

12 04/03/14 12 Zweck ist kurzfristige Projektsteuerung oder realisierung vor Ort Bis zu einer Dauer von max. 3 Monaten steuerrechtlich u.u. unproblematisch Begründung: Zahlung von Zulagen bleibt steuerfrei Bei Verlängerung der Dienstreise findet u.a auch die steuerrechtliche 183-Tage-Regelung Anwendung Wichtig: Steuerpflicht im Gastland vermeiden

13 04/03/14 13 Entsendung ist kein definierter Rechtsbegriff Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind alle befristeten Personaleinsätze eine Entsendung die Dauer oder Art des Personaleinsatzes ist damit kein Unterscheidungsmerkmal für eine Entsendung

14 04/03/14 14 Der Begriff Entsendung hat seinen Ursprung im deutschen Sozialversicherungsrecht. 4 SGB IV 1. Die weisungsgemäße Aufnahme einer Tätigkeit 2. in einem anderen Land als der BRD 3. für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber 4. im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses

15 04/03/14 15 EU/EWR = 24 Monate Abkommens-Staaten= Monate Vertragsloses Ausland = befristet Ausnahmevereinbarung = 5 Jahre

16 04/03/14 16 Das Heizungsunternehmen A aus Köln hat Heizungsinstallateur X für eine Projektbetreuung mehrfach bei einem Kunden in Frankreich eingesetzt: Jan - März (3 Monate Dienstreise) April - Mai (2 Monate Dienstreise) Juli - Sept. (3 Monate Dienstreise) Nov.- Dez. (2 Monate Dienstreise) Insgesamt 26 Monate Feb bis Mai 2012 = 16 Monate

17 04/03/14 17 Mitarbeiter X hat zwar das Projekt beendet und sollte jedoch die Ergebnisse kontrollieren. Juni - August (3 Monate Dienstreise) Okt.- Dez (2 Monate Dienstreise) Insgesamt 11 Monate Feb bis Juli 2013 = 6 Monate Monate überschritten Sozialversicherungspflicht in Frankreich

18 04/03/14 18 Mitarbeiter muss rückwirkend in der französischen Sozialversicherung angemeldet werden. Beiträge müssen nachgezahlt werden. Beiträge in Deutschland müssen zurückgefordert werden (Verjährung?) Krankheitsfall (z.b. Koma) Arbeitgeber informiert GKV Muss GKV zahlen? Weiteres Problem: fehlende Entsendebescheinigung = Schwarzarbeit (z.b. Belgien, Spanien, USA)

19 04/03/14 19 Dienstreise ab Beginn immer bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers melden. Krankenkasse zählt die Dauer mit und informiert darüber, ob die Sozialversicherungspflicht in Deutschland endet. Seit Mai 2010 besteht für Unternehmen die allgemeine Verpflichtung, bei einer Entsendung (und damit auch bei einer Dienstreise von kurzer Dauer) eine Bescheinigung über die anzuwendenden Vorschriften über die soziale Sicherheit (Vordruck A1) zu beantragen.

20 Antrag auf A1-Entsendebescheinigung (EU/EWR) 04/03/14 20

21 Antrag auf Entsendebescheinigung für vertragsloses Ausland 04/03/14 21

22 04/03/14 22 Die Bank B aus Berlin hat einen Controller für eine Projektbetreuung zwei Wochen in die USA-Niederlassung geschickt: Keine Meldung an die GKV Mitarbeiter erleidet Blinddarm-Durchbruch OP-Kosten in Deutschland: ca Euro OP-Kosten in den USA: ca bis Euro Wer trägt die Kosten???

23 04/03/14 23 Behandlung eines Herzinfarkts Deutschland: ca Euro USA: bis zu Euro China: ca Euro Krankenrücktransporte mit Ambulanzflugzeug bis Euro EU: in GKV nicht mitversichert Bei einer Entsendung ins Ausland muss der Arbeitgeber die durch Krankheit entstehenden Kosten tragen ohne Wenn und Aber! Dies gilt auch für familienversicherte Familienangehörige, wenn diese ihn ins Ausland begleiten.

24 04/03/14 24 Ein Bauunternehmen aus Stuttgart entsendet einen Bauleiter für ein Großprojekt mehrere Jahre nach Singapur. Keine Meldung an GKV Lokaler Arbeitsvertrag in Singapur SV-Beiträge werden weiter in Deutschland gezahlt MA lernt Frau kennen, bewirbt sich um weitere Projekte Nach 5 Jahren erleidet MA Arbeitsunfall und wird erwerbsunfähig.

25 RV-Beitrag Leistungsanspruch 04/03/14 25 LEISTUNGSLÜCKEN BEI GESETZL. ERWERBSMINDERUNGSRENTE Ausstrahlung liegt nicht vor und es besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Alternative Absicherung der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit ist erforderlich! kein gesetzlicher Anspruch Nur wer innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre am Stück Beiträge in die gesetzliche Erwerbsminderungskasse einzahlt, hat Anspruch auf Leistung! Auslandsaufenthalt Alter in Jahren Die Grafik zeigt die Lücke (orange), die im Leistungsanspruch des Expatriates entsteht, wenn er nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus abgesichert wurde.

26 04/03/14 26 Ein großer deutscher Getränkehersteller entsendet einen Vertriebsmitarbeiter nach Frankreich. SV-Beiträge werden weiter in Deutschland gezahlt Keine Meldung an GKV (Zeitraum 10 Jahre)!!! Nach 10 Jahren betriebsbedingte Kündigung durch Getränkehersteller

27 04/03/14 27 MA beantragt Arbeitslosengeld in Frankreich Ablehnung durch französischen ALV-Träger Antrag in D, aber Angabe Tätigkeit Frankreich (A1- Bescheinigung) GKV nie informiert keine Entsendung Arbeitsagentur in Deutschland verweigert Zahlung Rentenansprüche massiv gemindert Schadenhöhe: Euro Mitarbeiter verklagt Getränkehersteller

28

29 04/03/14 29 Hauptgründe für den Abbruch einer Entsendung (sehr oft genannt) Steuerliche/Versicherungs-/Einwanderungsprobleme Unzufriedenheit mit Unterstützung Intransparenz bei Karriereentwicklung Probleme im Arbeitsalltag aufgrund von kulturellen Unterschieden Vorzeitige Rückholung des Expats Integrationsprobleme des Expats Allgemeine geschäftliche Probleme (z.b. Restrukturierung) Integrationsprobleme der begleitenden Familien Daten: Deloitte: Entsendungsmanagement im Wandel. 2008

30 04/03/14 30 Vor der Auslandstätigkeit PHASE 1: Auswahlprozess (mindestens 6 Monate vor der Entsendung) 1 2 PHASE 2: Look-and-See-Trip (unmittelbar nach Kandidatenauswahl) PHASE 3: Vorbereitungsphase 3 4 Beginn der Auslandstätigkeit PHASE 4: Eingewöhnungsphase/ Integration PHASE 5: Umsetzungsphase (durchschnittlich 2-5 Jahre) 5 PHASE 6: Abschlussphase (6 Monate vor Ende der Entsendung) 6 7 Ende der Auslandstätigkeit/Rückkehr PHASE 7: Reintegrationsphase (unmittelbar nach der Rückkehr)

31 04/03/14 31 Start: mindestens 6 Monate vor der geplanten Entsendung Eignungsprüfung des Mitarbeiters (soziale Kompetenz, fachliche Qualifikation, Gesundheit) Definition der Auslandstätigkeit (Welchen Job soll der Expat im Ausland ausüben?) Definition der Entsendeziele (beispielsweise Umsetzung eines Projekts, Gründung einer Niederlassung, Aufbau lokaler Vertriebsstrukturen)

32 04/03/14 32 Unmittelbar nach der Kandidatenauswahl Mitarbeiter reist für eine Woche in das Entsendeland (ggf. mit Familie) Prüfung, ob längerer Aufenthalt möglich ist (klimatische Bedingungen, Infrastruktur, interkulturelle Bedingungen) Erstes Kennenlernen der ausländischen Firma; bei Niederlassungsgründung erstes Treffen mit Kontaktpersonen und Partnern

33 04/03/14 33 Erstellen von Checklisten in der Personalabteilung und Klärung von Verantwortlichkeiten: Welche Aufgaben werden im Home und welche im Host übernommen? Geht die Familie mit ins Ausland? eventuell Dual-Career-Problem (17 % Ablehnung, weil Partner Karriere nicht unterbrechen will) Ausarbeitung des Entsendevertrags und der Entsenderichtlinie (Dauer, Vergütung, Zulagen, Positionsbeschreibung des Expats, Rückkehrklausel etc.)

34 % der Befragten, die der Aussage zustimmen 04/03/14 34 Welchen Aussagen über Dual-Career-Couples stimmen Sie zu? Weniger wahrscheinlich, dass sich betroffener Personenkreis freiwillig meldet Erhöhte Expat wird weniger lange Wahrscheinlichkeit für ins Ausland wollen Scheitern der Entsendung Hat keinen Einfluss auf die Entsendung Keine der anderen Optionen Daten: KPMG s Global Assignment Policies and Practices Survey 2009

35 04/03/14 35 Was gehört zur Vorbereitung, wer übernimmt die Organisation (Arbeitserlaubnis, Visa, Pässe etc.) Notwendigkeit von medizinischen Untersuchungen (z.b. Tropentauglichkeit) Verhalten im Einsatzland (z.b. Ausschluss politischer Tätigkeiten, Produktionsverordnung) Dubai (Ramadan), Venezuela (Verkehrskontrollen), Sicherheit, Betriebsinterna, Datensicherheit etc. Zahlungsquelle (entsendendes oder ausländisches Unternehmen), Höhe der Vergütung sowie gesonderte Zulagen (z.b. Lebenshaltungskostenausgleich, Miete, Schulgeld), Heimatflüge (Europa, außerhalb Europas etc.) Kosten für Sozialversicherung und ggf. für Steuerberater

36 04/03/14 36 Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Verbleib im deutschen SV-System oder Übertritt ins System des Gastlandes, ggf. Zusatzversicherung) Klärung des steuerrechtlichen Status (Payroll: Zahlt deutsche Muttergesellschaft oder ausländ. Niederlassung das Gehalt? Bleibt Wohnsitz des Expats bestehen?) Gesundheitsprävention (z.b. Impfungen, ggf. Empfehlungen des Tropeninstituts, Gesundheitscheck) u.u. Tropentauglichkeitsprüfung ( 2 ArbMedVV und Grundsatz 35 der Berufsgenossenschaft)

37 04/03/14 37 Interkulturelles Training zur Sensibilisierung des Expats (ggf. interkulturelles Sicherheitstraining) Wenn erforderlich: Sprachkurs Einbeziehen eines Relocation-Partners für Wohnungssuche, Umzug, Schulen etc.)

38 Größte Schwierigkeiten für ausländische Expats sonstige Mangel an Respekt für ausländischen Manager unangemessener Lebensstandard oder Lebensqualität mangelnde Vorbereitung für Expats Vorwurf der Arroganz/Überheblichkeit gegen ausländische Manager Verstimmung wegen Gehaltsabweichungen zwischen Expats und locals Unfähigkeit der ausländischen Manager die lokale Sprache zu sprechen Verschiedene Arbeitsgewohnheiten und Büroregeln Unfähigkeit der ausländischen Manager die lokale Kultur zu verstehen Kulturelle oder nationale Konflikte innerhalb der Belegschaft Daten: The Economist Intelligence Unit Limited /03/14 38

39 04/03/14 39

40 % der Befragten bieten Training für diese Zielgruppe an 04/03/14 40 Entsendepolicy: Wird Interkulturelles Training angeboten? Ja, für Expats Ja, für Expats und Partner Ja, für Expat, Partner und Kinder Nein Adressatenkreis Daten: KPMG s Global Assignment Policies and Practices Survey 2009

41 04/03/14 41 Letzte Abstimmungen mit Relocation-Partner Kennenlernen der Unternehmenskultur und strukturen sowie des Arbeitsteams Bei Niederlassungsgründung: Treffen mit Partnern/Sponsoren, Zusammenstellung des Teams, operativer Beginn der Entsendung Interkulturelle Eingewöhnung (Ziel: Abmilderung des Kulturschocks) Aufbau sozialer Kontakte (meist innerhalb der Expat Community) Wenn Familie mitkommt: ggf. Jobsuche für den Partner)

42 04/03/14 42 Durchführung des Projekts (Umsetzen der Entsendeziele) Zwischenphasen: Heimataufenthalte und Dienstreisen zur Muttergesellschaft Zwischenevaluation: aktueller Stand des Projekts, Abstimmungsprozesse mit entsendender Firma, Kontaktpflege Expat koordiniert Zielvorgaben/Wünsche der Muttergesellschaft mit operativen Prozessen im Gastland

43 04/03/14 43 Rückabwicklung in Zusammenarbeit mit Personalabteilung der Muttergesellschaft Klärung des Aufgabenbereichs und Neudefinition der beruflichen Position im alten Unternehmen (ggf. Beförderung) Einbeziehen des Relocation-Partners (Wohnungsauflösung, Umzug etc.) 38 % aller zurückgekehrten Expats verlassen ihr Unternehmen innerhalb von 2 Jahren (Brookfield 2010) Keine Möglichkeit, neuerworbene Kenntnisse einzusetzen Status- und Positionsverlust Abwerbung durch Konkurrenz

44 04/03/14 44 Evaluation der Entsendung (Sind Ziele erreicht? Welche Probleme gab es? Welche Qualifikationen hat Expat gewonnen?) Aufnahme der neu erworbenen Qualifikationen in Tätigkeit bei der Muttergesellschaft Karrieresprung Maßnahmen zur Abmilderung eines etwaigen umgekehrten Kulturschocks, da sich Expat erst wieder an deutsche Gepflogenheiten und Geschäftsstrukturen gewöhnen muss

45 04/03/14 45

46 04/03/14 46 Alle Krankenversicherungsprodukte mit Assistance-Leistungen Mehrsprachige, qualifizierte 24-h- Notfallhotline Organisation der Aufnahme in ein Krankenhaus und von Notfallevakuierungen sowie Verlegung in geeignete Krankenhäuser Durchführung von Repatriierungen und Überführungen Zugriff auf weltweite medizinische Informationen auf Deutsch und Englisch Organisation von Dolmetschern

47 04/03/14 47 Mitarbeiter von juristischen Personen sowie deren Familienangehörige Einschluss von Vorerkrankungen möglich Keine Angaben zum Gesundheitszustand Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr möglich Beitrag ab 128,00 für Mitarbeiter Beitrag ab 170,00 für Familienangehörige

48 04/03/14 48 Mitarbeiter von juristischen Personen Keine Angaben zum Gesundheitszustand Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr möglich Maximale Leistungsdauer im Versicherungsfall bis zu 546 Tagen Versicherungssumme max. 150,00 pro Tag, abschließbar ab dem 14. / 42. / 91. oder 183. Tag

49 04/03/14 49 Mitarbeiter von juristischen Personen Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr möglich Maximale Leistungsdauer im Versicherungsfall bis zu 24 Monate Versicherungssumme max Euro pro Monat Errechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt in Anlehnung an das SGB III

50 Fotos: Fotolia.com 04/03/14 50

51 04/03/14 51 ANNE-KATRIN SCHULZ (Unternehmenskommunikation) Tel.: Web:

BDAE Deutschland Kühnehöfe 3 D22761 - Hamburg. EURO CARE P.O. Box: 4610 SEMINOLE, FL 33775-4610 USA

BDAE Deutschland Kühnehöfe 3 D22761 - Hamburg. EURO CARE P.O. Box: 4610 SEMINOLE, FL 33775-4610 USA 04/03/14 2 04/03/14 3 BDAE Deutschland Kühnehöfe 3 D22761 - Hamburg EURO CARE P.O. Box: 4610 SEMINOLE, FL 33775-4610 USA BDAE EXPAT CONSULTANCY JLT P.O. Box: 111634 Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

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