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1 Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren vor uns liegt ein Vorschlag, den der Hauptausschuss uns zur Beschlussfassung empfohlen hat. In drei Punkten soll die Hauptsatzung geändert werden: Längere amtliche Bekanntmachungen sollen nicht mehr wie bisher in voller Länge z. T. über mehrere Seiten - im OHA abgedruckt werden, sondern im Internet auf der Seite der Stadt Eutin veröffentlicht werden. Im OHA soll dann nur noch der Hinweis auf die Internet-Veröffentlichung abgedruckt werden. Das mag bei der Fortentwicklung der Telekommunikation ein Fortschritt sein, bedenken möge man bitte aber auch die Minderheit, die noch über keinen Internet-Anschluss verfügen. Deshalb hat der Hauptausschuss angeregt, den Passus hinzuzufügen, dass die im Internet veröffentlichte Bekanntmachung zeitgleich zur Einsichtnahme im Bürgerbüro ausliegt. Protokoll-Notiz für die Niederschrift aus der BM-Mail Wenn das denn tatsächlich so auch passiert, ist das akzeptabel. Der zweite Punkt der Hauptsatzungsänderung betrifft die Durchführung von Einwohnerversammlungen in Eutin. Das Land hatte die glorreiche Idee nachdem es den Kommunen 120 Mio Euro abzwackte, um die eigenen Haushaltsprobleme zu lindern eben diese Kommunen durch geeignete Maßnahmen finanziell zu entlasten. Einen dieser finanziellen Befreiungsschläge für die Kommunen sehen wir hier, indem hier nur ein Wort in der Hauptsatzung geändert wird: Einwohnerversammlungen müssen nicht mehr, sondern können durchgeführt werden.

2 Damit soll bei den Kommunen beträchtlich Geld eingespart werden. Diese Farce machen wir Sozialdemokraten nicht mit. Hier wird ein Stück Bürgernähe abgebaut, hier wird eine Chance vertan, mit den Bürgern zu sprechen und ihnen zuzuhören. Und das täte der Politik insgesamt doch einmal gut, wenn sie mehr zuhören würde. Wir wollen wie bisher die Pflicht für eine Einwohnerversammlung pro Jahr für die Stadt erhalten wissen. Die Dorfschaftsversammlungen sind von diesen Einsparungsmöglichkeiten nicht betroffen, sodass es nur um eine einzige Veranstaltung pro Jahr geht. Das lehnen wir Sozialdemokraten ab, die vorgeschlagene Satzungsänderung können wir nicht mittragen. Abschließend noch ein Verbesserungsvorschlag an den Bürgermeister, um diese Einwohnerversammlungen kostengünstiger gestalten zu können: Es ist wirklich nicht notwendig, wenn die Verwaltung in nahezu kompletter Mannschaftsstärke dort präsent ist. Das bindet nur unnötige Arbeitszeit, weniger ist manchmal besser. Und nun zum dritten Punkt. Auf Initiative der CDU-Fraktion soll die Hauptsatzung der Stadt Eutin wie folgt geändert: Der Bürgermeister/in wird auf die Dauer von 8 Jahren gewählt. Hier könnte ich Ihnen noch einmal Argumente vortragen, die gegen eine Amtszeitverlängerung des Bürgermeisters sprechen:

3 Sie greifen mit dieser Änderung elementar und ohne nachhaltige Begründung in die Rechte des Wählers ein. Der Wähler ist das Souverän, dem wir alle Rechenschaft schuldig sind. Und dem Wähler nehmen sie durch diese willkürliche Amtszeitverlängerung die Möglichkeit, im Jahr 2014 wieder sein Wahlrecht ausüben zu können. Sie begründen die Amtszeitverlängerung damit, dass sie mit Bürgermeister Schulz zufrieden sind und dass er bis zur Pension Bürgermeister bleiben soll. Aber darüber hat auch der Wähler ein Stückchen mitzuentscheiden, und möglicherweise macht der Wähler gerade ihre parteitaktischen Spielchen nicht mit. Und dann müssen sie 8 Jahre mit einem Bürgermeister zusammenarbeiten, den sie gar nicht gewollt haben. Was sie hier vorführen, das ist reine Selbstversorgungpolitik für CDU-Mitglieder. Aber das ist ja nicht neu. Auch den ostholsteinischen Landrat Sager haben ihre Parteifreunde im Kreistag so gut versorgt. Und in der letzten Woche funktionierte ich hätte fast gesagt diese Seilschaft ich meine aber diese Selbstversorgung auf Kosten des Steuerzahlers auch in Malente. Das Verfolgen persönlicher Interessen vor den Interessen des Allgemeinwohls und das in diesem Fall nicht zum ersten Mal in dieser Stadt: Das wollen wir nicht. Ein guter Bürgermeister braucht keine Angst zu haben, sich bereits wieder nach 6 Jahren dem Votum der Wähler zu stellen. Am stand schon einmal ein solcher Hauptsatzungs-Änderungsantrag auf der Tagesordnung

4 der Eutiner Stadtvertretung - auch damals war es ein Antrag der CDU-Fraktion. Ich habe hier die Niederschrift der damaligen Stadtvertretersitzung. Die Argumente waren damals weitgehend die gleichen wie heute. Vor gut 17 Jahren wurde mit den Stimmen von CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen es gab eine 14:13-Mehrheit die Wahlzeit des zu wählenden Bürgermeisters von 6 auf 12 Jahre verlängert. In der Folgezeit hat so manch einer von den Stadtvertretern, die damals zugestimmt haben, ihre Entscheidung bereut. Lernen sie aus den Fehlern ihrer Vorgänger, lassen sie die Finger weg von der Amtszeit des Bürgermeisters, 6 Jahre sind genug. Über die biologischen Probleme von Beamten jenseits der 60 Jahre hat Herr Sommerfeld am hier schon sehr anschaulich berichtet, darauf brauche ich ja sicher nicht näher einzugehen. Dabei möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass es mir nicht um die Person Klaus-Dieter Schulz geht. Er ist einer der Bewerber, der sich der Wahl stellen werden. Und ich muss kein Prophet sein, um zu behaupten, er wird mit Sicherheit nicht der einzige bleiben. Es geht uns Sozialdemokraten grundsätzlich darum, Sachentscheidungen und Personalentscheidung sauber zu trennen. Die Stadt Eutin darf nicht zu einem Selbstbedienungsladen einer Partei werden, das gilt für jede Partei und Gruppierung. Wir werden deshalb der Verlängerung der Amtszeit des künftigen Bürgermeisters von 6 auf 8 Jahre nicht zustimmen.

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