Gleichstellung in den Kommunen Chancen und Grenzen
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- Hertha Baumann
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1 Gleichstellung in den Kommunen Chancen und Grenzen Anhörung der Fraktion Grüne im Landtag Positionen und Forderungen der LAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg
2 Übersicht Wo stehen wir? Auftrag im Koalitionsvertrag: Novellierung des LandesChancenG Was soll sich ändern? Positionen der LAG
3 Landeschancengleichheitsgesetz BW (2005) 23 (1) Die Verwirklichung des Verfassungsgebots von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe. Die Gemeinden und die Landkreise stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, - dass Aufgaben der Frauenförderung wahrgenommen werden und - Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt sowie inhaltlich und fachlich begleitet wird
4 Landeschancengleichheitsgesetz BW (2005) 23 (2) Die Stadt- und Landkreise benennen eine Person oder eine Organisationseinheit, die Aufgaben der fachlichen und inhaltlichen Begleitung wahrnimmt.
5 Landeschancengleichheitsgesetz BW (2005) 24 (1) Gemeinden mit mehr als 8000 Einwohnern sowie Stadt- und Landkreise sollen Chancengleichheitspläne erstellen.
6 Gleichstellung in der Kommune was soll sich ändern? Gleichstellungsauftrag bezogen auf Arbeitgeberin Dienstleisterin Auftraggeberin politische Instanz
7 Verwirklichung folgender Grundsätze für Frauen und Männer gleiche Mitwirkung an öffentlichen Entscheidungsprozessen
8 gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, an einer eigenständigen Existenzsicherung und Beseitigung der Entgeltungleichheit.
9 gleichberechtigte Teilhabe an allen öffentlichen Ressourcen
10 Abbau von Geschlechterstereotypen
11 hinwirken auf Gewaltfreiheit im Geschlechterverhältnis
12 Das Aufzeigen und die Beseitigung bestehender Benachteiligungen in der Verwaltung (intern) und der Kommune (extern)
13 Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Vorgaben - im Landeschancengleichheitsgesetz - und Verankerung in der Gemeinde- und Landkreisordnung
14 Stelle - Ausstattung - Kommunen - gestaffelt nach Größe - bestellen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und deren Vertreterin - Öffentliche Ausschreibung der Stelle - Entsprechende Ausstattung mit finanziellen, sachlichen und personellen Mitteln
15 Anforderungen an Stelle / Stelleninhaberin Fachliche Qualifikation den umfassenden Anforderungen entsprechend Anforderungsprofil entspricht Amts- bzw. Fachbereichsleitung mit entsprechendem Entgelt
16 Rechtsstellung / Rechte Eigenständige Organisationseinheit mit Querschnittsfunktion Unmittelbare Zuordnung zur Dienststellenleitung (Oberbürgermeister/in, Landrat/Landrätin) Weisungsfreiheit Unmittelbares Vortragsrecht bei Verwaltungsspitze Initiativrecht
17 Rechte Teilnahme- und Rederecht an den Sitzungen des Gemeinderats / Kreistags und seiner Ausschüsse sowie an den strategischen Lenkungsgremien Beanstandungsrecht mit aufschiebender Wirkung Recht zu eigenständiger Öffentlichkeitsarbeit Informationsrecht frühzeitig und umfassend damit Möglichkeit zur Mitwirkung, Einfluss auf Entscheidungsfindung
18 Aufgaben Unterstützung der Verwaltungsspitze und aller nachgeordneten Organisationseinheiten Ziel: Chancengleichheit auf der kommunalen Ebene intern und extern zu verwirklichen Kontrolle Wächterinnenfunktion Anlaufstelle, Kooperations- und Vernetzungsstelle für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und gesellschaftliche Gruppen Mitwirkung bei der Erstellung der Chancengleichheitspläne
19 Chancengleichheitspläne Gemeinden mit mehr als 8000 EinwohnerInnen sowie Stadt- und Landkreise erstellen Chancengleichheitspläne. Inhalt: - gleichstellungspolitische Ziele / Maßnahmen zum Erreichen der Chancengleichheit (extern) - gleichstellungspolitische Ziele bezogen auf Kommune als Arbeitgeberin (intern = kommunale Chancengleichheitsplan Personal) Aufstellung alle drei Jahre Verabschiedung durch Gemeinderat und Kreistag. Regelmäßige Berichterstattung mit Stellungnahme der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
20 Vernetzung in BW Einrichtung einer Geschäftsstelle durch das Land % Stellenanteile Fachkräfte sowie entsprechende Sachmittel. Aufgabe: - Vernetzung innerhalb der LAG - Unterstützung der Gleichstellungsarbeit in den Kommunen
21 Umsetzung des Leitprinzips beim Land Geschlechtergerechte Sprache und Bildgestaltung Geschlechterspezifische Datenaufbereitung Geschlechtergerechte Besetzung der Gremien Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe
22 Kontrolle der Umsetzung der kommunalen Chancengleichheitspläne wirksame Sanktionen bei Verstoß Bilanzbericht alle drei Jahre Klärung grundsätzlicher Fragen durch die Landesregierung
23 Lassen Sie uns gemeinsam die Chancengleichheit in Baden-Württemberg verwirklichen!
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