10. Runder Tisch Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum

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1 10. Runder Tisch Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum

2 Tagesordnung Parkierung angrenzend zur Altstadt Platzgestaltung Metzgergasse Historisches Rathaus Nutzungskonzept Erdgeschoss Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Collegiums- / Froschgasse Zinserdreieck Umgestaltung Poststraße mit Verkehrslenkung Rückblick auf 10 Runde Tische mit einem Ausblick auf neue Themenfelder Sonstiges

3 Parkierung angrenzend zur Altstadt

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6 Parkierungsregelung Doblerstraße Derzeitige Regelung Alternative 1 Alternative Uhr Mit Parkschein Bewohner Gebiet 2 Mit Parkschein Mit Parkschein 20 8 Uhr Gebührenfrei für alle Gebührenfrei für alle Bewohner Gebiet 2 Alternative 3 Bereich Gericht (23 Plätze) Mit Parkschein Ab Kurvenbereich (33 Plätze) Mit Parkschein Bewohner Gebiet 2 Gebührenfrei für alle Gebührenfrei für alle

7 Platzgestaltung Metzgergasse

8 Stadtbücherei Nonnenhaus Am Lustnauer Tor Am Markt Holzmarkt

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11 Vorschlag der Verwaltung: Erarbeitung eines Gestaltungskonzeptes unter Beachtung der Lage im Stadtgefüge mit vorhandenen Fußwegebeziehungen Integration von Spiel- und Aufenthaltsbereichen Prüfung der Einbeziehung des Elementes Wasser

12 Historisches Rathaus Nutzungskonzept Erdgeschoss

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16 Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Collegiums- u. Froschgasse

17 Beschlussvorlage 195/2013 Beschlussantrag: In der Collegiumsgasse, der Hirschgasse und der Froschgasse wird ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet Ziel: Durch die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches und die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll die Verkehrssicherheit in diesem Bereich erhöht werden.

18 Anlass / Problemstellung Seit Umbau der Hafengasse in einen verkehrsberuhigten Bereich beschleunigen viele motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei Einfahrt in die Collegiumsgasse, da ab hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Im Februar ging ein von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden verfasstes Schreiben bei der Verwaltung ein, in dem diese die Verwaltung aufforderten, den Bereich der Ammerkanalbrücke und der Einmündung der Neustadtgasse in der Froschgasse als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

19 Anlass / Problemstellung Wenn dies nicht möglich sei, baten die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden darum, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für diesen Bereich anzuordnen. Ziel: Durch die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches und die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll die Verkehrssicherheit in diesem Bereich erhöht werden.

20 Sachstand Ein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist laut 45 Abs. 1d der StVO eine Geschwindigkeitszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h. Er wird in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion empfohlen. Ein solcher Bereich findet überwiegend als Tempo-10- oder Tempo-20-Zone Anwendung.

21 Sachstand Im gesamten Bereich gilt ab der Hafengasse derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In der Collegiumsgasse und der Hirschgasse ist stellenweise beidseitig Gewerbe angesiedelt. Das Fußgängeraufkommen kann als hoch bezeichnet werden, viele Fußgängerinnen und Fußgänger benutzen oder queren die Fahrbahn. Radverkehr findet in beide Richtungen statt. Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Verkehrssicherheit vor allem in den Bereichen, in denen häufig Fußgängerquerungen stattfinden, gesteigert werden. Durch die Reduzierung der Lärmbelastung wird die Wohn- und Aufenthaltsqualität ebenfalls deutlich verbessert.

22 Vorschlag der Verwaltung Die Collegiumsgasse wird ab der Hafengasse bis zur St. Johannes Kirche in der Froschgasse als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 10 km/h ausgewiesen.

23 Lösungsvarianten Lediglich die Engstelle ab der Kreuzung Collegiumsgasse/Hirschgasse bis zur St. Johannes Kirche in der Froschgasse wird als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 10 km/h ausgewiesen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 20 km/h reduziert.

24 Übersichtsplan

25 Umbaumaßnahme Zinserdreieck / Poststraße

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27 10 Runde Tische Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum

28 Themenschwerpunkte Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum Öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität in der Altstadt Handel- und Gewerbestruktur Branchenmix Nutzungsansprüche an die Altstadt Verkehr

29 Rückblick Verbindung Altstadt Südliches Stadtzentrum Zinserdreieck Nutzungsgefüge Europaplatz Gestaltung öffentlicher Raum Mobilität / Erreichbarkeit (Altstadtbus)

30 Öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität in der Altstadt Umgestaltung Hafengasse, Pfleghofstraße, Neue Straße Bodenbelagskonzept

31 Handel- und Gewerbestruktur Branchenmix Impulsreferat des HGV Tü-Card W-LAN in den zentralen Lagen Nutzungansprüche an die Altstadt - Nutzergruppen Öffentlicher Raum, Veranstaltungen, Gastronomie, Wochenmarkt Diskussion mit dem Jugendgemeinderat Tübinger Night-Life Beschilderungskonzeption

32 Verkehr Erreichbarkeit der Altstadt Parkraumbewirtschaftung Handwerker- / Lieferverkehr

33 Themenausblick Qualifizierung des öffentlichen Raums /Aufwertung Sondernutzungen Möblierung Beleuchtung (Schaufenster etc.) Stärkung Handelsnutzungen Altstadtkaufhaus Öffnungszeiten Flächenpool - Marketingstrategien Aufenthaltsbereiche gezielt stärken Metzgergasse, Jakobuskirche, Burse

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