Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Melde- und Verteilverfahren
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- Monika Geiger
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Melde- und Verteilverfahren
2 Meldeverfahren Strikte Trennung in zahlenmäßiges Meldeverfahren und personenbezogenes Verteilverfahren Jedes Jugendamt (JA) meldet werktäglich (außer samstags) bis Uhr die UMA- Fallzahlen über ein Web-Portal an das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Berlin
3 Meldeverfahren Das BVA stellt täglich im Web-Portal eine Aufstellung der Fallzahlen aller Bundesländer bereit. Diese dient als Grundlage für die bundesweite Verteilung, also die Zuweisung des BVA an die einzelnen Bundesländer Das BVA stellt außerdem täglich im Web-Portal eine auf das Bundesland bezogene Aufstellung der Fallzahlen der einzelnen JÄ bereit Diese dient der Landesverteilstelle (LVST) als Grundlage für die landesinterne Verteilung
4 Bundesweites Verteilverfahren Länder, die die Quote überschreiten, können (insoweit) beim BVA Fälle zur bundesweiten Verteilung anmelden Es erfolgt eine zahlenmäßige (keine personenbezogene) Anmeldung an das BVA Zur Verteilung dürfen im Rahmen der gesetzlichen Fristen nur neu aufgenommene UMA angemeldet werden (keine Altfälle )
5 Bundesweites Verteilverfahren Baden-Württemberg (BW) kann dem BVA derzeit keine UMA zur Verteilung anmelden (auch nicht zur Familienzusammenführung ) Verteilung und Zuweisung erfolgt einmal wöchentlich
6 Bundesweites Verteilverfahren Das BVA weist dem Land BW (i.d.r. montags) eine bestimmte Zahl an Fällen zahlenmäßig (nicht personalisiert) zu Das BVA informiert die Verteilstellen des abgebenden und aufnehmenden Bundeslands Letzte bundesweite Zuweisungen am /
7 Bundesweites Verteilverfahren Verteilstelle des abgebenden Landes wählt die Fälle (personalisiert) aus und teilt die Daten der LVST/ BW mit Die LVST/ BW weist diese Fälle innerhalb von 2 Werktagen personalisiert den einzelnen JÄ zu, unter Berücksichtigung der individuellen Quoten Abgebendes und aufnehmendes JA erhalten Zuweisungsbescheid
8 Bundesweites Verteilverfahren Das jeweils abgebende JA ist für die Begleitung und die Übergabe der UMA zuständig (Direkte Absprachen unter den JÄ) Die Übergabe erfolgt i.d.r in der Folgewoche
9 Landesinternes Verteilverfahren JÄ in BW, welche über der individuellen Quote liegen, können der LVST/ BW (insoweit) UMA zur landesinternen Verteilung (personalisiert) anmelden Zuvor müssen die Einschätzungen nach 42a SGB VIII durchgeführt, abgeschlossen und dokumentiert sein (Erstscreening) Weiterer Ablauf: Siehe bundesweites Verteilverfahren
10 UMA-Fallzahlenentwicklung Bund und Land Baden-Württemberg
11 Landesverteilstelle UMA Bundesweite Entwicklung der Fallzahlen
12 Landesverteilstelle UMA Landesinterne Entwicklung Soll Ist Differenz
13 Entwicklung der Landesquote ,3% 73,1% 78,8% 80,8% 90,1% 91,2% 93,9% 96,1% 53,9% 58,3%
14 Datenauswertung
15 Zuweisungen Baden-Württemberg bis Gesamtzahlen: UMA
16 Aufteilung nach Geschlecht ,4% Männlich 131 3,6% Weiblich
17 Aufteilung nach Alter ,36% ,78% ,14% ,03% 10 0,28% 9 0,25% 29 0,80% 88 2,42% 216 5,94% 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre
18 Aufteilung nach Herkunftsland (Stand April 2016) ,64% ,48% 266 8,67% 171 5,58% 111 3,62% 73 2,38% 47 1,53% 49 1,60% 39 1,27% 43 1,40% 18 0,59% 43 1,40% 210 6,85%
19 Aufteilung nach Herkunftsland (Stand Juli 2016) ,92% ,33% ,62% 288 7,93% 197 5,42% 114 3,14% 92 2,53% 82 2,26% 47 1,29% 46 1,27% 46 1,27% 20 0,55% 272 7,48%
20 Aktuelle Situation Seit März 2016: Bundesweiter Rückgang der Fallzahlen Seit Anfang Juni 2016: Signifikanter Anstieg der Neufälle in BW Herkunft: Insbesondere östliches und westliches Afrika Einreise: Insbesondere nach Baden Ursachen: Erhöhte Polizeipräsenz in Frankreich/ Belgien? Veränderte Fluchtrouten? (Wann) Wird BW abgebendes Bundesland?
21 Probleme / Fragestellungen
22 Probleme / Fragestellungen Altersfeststellung Gesundheitsuntersuchung Familienzusammenführung Akzeptanz von Verteilentscheidungen ( Entweichen ) Ausländer- und Melderecht Räumliche und personelle Kapazitäten vor Ort Kostenerstattung
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