10. Anschluss von Verbrauchern

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1 10. Anschluss von Verbrauchern 10.1 Allgemeine Bedingungen Die Netzbetreiberin entscheidet, unter welchen Bedingungen Verbraucher angeschlossen werden können. Die Einhaltung eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Bestimmungen bezüglich sinnvoller Stromanwendung ist Sache des Installationsinhabers. Die Abklärungen sind vor dem Einreichen der Installationsanzeige vorzunehmen. Mit der Eingabe der Installationsanzeige wird das Vorhandensein allfällig notwendiger Bewilligungen bestätigt Verbraucher sind so anzuschliessen, dass die Belastung möglichst gleichmässig auf alle Polleiter verteilt ist Für Verbraucher [ausgenommen Kochherde, Rechauds und Backöfen mit gemeinsamer Zuleitung (WV 10.32), Boiler (WV 10.36), Geräte und Anlagen, die Oberschwingungen verursachen (WV 10.4), sowie Geräte und Anlagen, die Spannungsänderungen verursachen (WV 10.5)] gelten die in Tabelle aufgeführten Anschlusswerte und zugehörenden Spannungen. Tabelle Anschlusswert und zugehörende Spannung Spannung Anschlusswert 1 x 230 V bis 3,5 kw 1 x 400/230 V bis 6,0 kw ¹) 3 x 400/230 V über 6,0 kw ¹) Gerätekomponenten mit einer Leistung bis 3,5 kw dürfen an 230 V angeschlossen werden. Die Leistung ist möglichst auf alle Polleiter zu verteilen. Bei Messungen mit Vierleiterzählern sind möglichst alle Verbraucher an 3 x 400/230 V anzuschliessen.

2 10.14 Verbraucher, welche die Kurvenform der Netzspannung verzerren (Oberschwingungen) und/oder Spannungsänderungen verursachen, dürfen keine störenden Beeinflussungen im Stromversorgungsnetz hervorrufen. Erzeuger von Oberschwingungen sind vornehmlich solche Verbraucher, in denen entweder durch Gleichrichtung oder durch Phasenanschnittsteuerung eine Umformung der elektrischen Energie erfolgt. Spannungsänderungen werden durch Verbraucher mit schwankender Stromaufnahme verursacht und können je nach Häufigkeit und Amplitude störende Helligkeitsschwankungen bei Lichtanlagen (Flicker) bewirken. Siehe «Richtlinie für die Beurteilung von Netzrückwirkungen», VSE 2.72 [3] Treten durch den Betrieb von Geräten und Anlagen Störungen im Stromversorgungsnetz auf und/oder werden die Emissionsgrenzwerte gemäss «Richtlinie für die Beurteilung von Netzrückwirkungen», VSE 2.72 [3] am Verknüpfungspunkt überschritten, so kann die Netzbetreiberin besondere Massnahmen verlangen. Als Verknüpfungspunkt gilt die Eigentumsgrenze zum Stromversorgungsnetz. In der Regel sind dies die Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers im Hausanschlusskasten Für den Anschluss von Verbrauchern, welche von den im Abschnitt 10 aufgeführten Bestimmungen sowie den angegebenen Werten abweichen, ist der Netzbetreiberin frühzeitig ein begründetes Gesuch um Ausnahmebewilligung oder, wo erforderlich, ein Anschlussgesuch einzureichen (WV 2.121) Die Behebung störender Beeinflussungen auf das Stromversorgungsnetz geht zu Lasten des Installationsinhabers Gasentladungslampen Gasentladungslampen bis zu einem Gesamtanschlusswert von höchstens 1000 VA je Zählerstromkreis dürfen unkompensiert angeschlossen werden Bei Anschlusswerten von über 1000 VA je Zählerstromkreis muss der Leistungsfaktor cos phi mindestens 0,93 betragen (siehe auch WV 11.23).

3 10.3 Wärmeapparate Allgemeines Steuerverfahren (Phasenanschnittsteuerung), die Oberschwingungen erzeugen, sind zur Leistungsvariation von Raum- und Klimaheizelementen sowie von anderen ohmschen Wärmeapparaten (z.b. Widerstandsheizungen) nicht zugelassen Für Verbraucher mit Schwingungspaketsteuerung gelten die Bestimmungen bezüglich Spannungsänderungen gemäss WV Energieverbraucher mit grösserem Anschlusswert als 25 kw sind in mehreren Stufen verzögert zu schalten. Grösse und Anzahl der einzelnen Stufen bestimmt die Netzbetreiberin Bei grösseren Energieverbrauchern kann die Netzbetreiberin eine Sperrung während der Spitzenbelastungszeit verlangen Kochherde, Rechauds und Backöfen CKW EBS EWS EWA Für Kochherde oder Rechauds und Backöfen mit gemeinsamer Zuleitung, gelten die in Tabelle aufgeführten Anschlusswerte und zugehörenden Spannungen. Tabelle Anschlusswerte von Verbraucher mit Spannung Verbraucher Spannung Anschlusswert Kochherd oder Rechaud und Backofen an gemeinsamer Zuleitung 1 x 400/230 V 3 x 400/230 V bis 10 kw über 10 kw Gerätekomponenten mit einer Leistung bis 3.5 kw dürfen an 230 V angeschlossen werden. Die Leistung ist möglichst auf alle Polleiter zu verteilen. Wenn bereits ein Vierleiterzähler (3x400/230 V) vorhanden ist, oder ein solcher infolge anderer Drehstromverbraucher montiert werden muss, sind möglichst auch Kochherd, Rechaud oder Backofen an 3x400 V anzuschliessen. ewl EWN EWO WWZ Es werden grundsätzlich Vierleiterzähler (3x400/230 V) vorgesehen. Aus diesem Grund sind auch Kochherd, Rechaud oder Backofen gemäss Tabelle anzuschliessen.

4 10.33 Waschmaschinen, Wäschetrockner usw CKW EWA EWN EWO WWZ Wird je Messkreis zu einer Waschmaschine auch ein Wäschetrockner betrieben und übersteigt der totale Anschlusswert beider Apparate 10 kw, so ist die Waschmaschine oder der Trockner während der Spitzenbelastungs-z zu sperren (ausgenommen in Anlagen mit Leistungszählern oder bei welc Umschalter für die beiden Apparate eingebaut sind). Waschmaschine, Wäschetrockner, Sauna werden während der Spitzenbelastungszeit normalerweise nicht gesperrt. Die installationsseitigen Einrichtungen zur Sperrung sind aber vollständig auszuführen, damit die Netzbetreiberin bei Bedarf diese Apparate sperren kann. Waschmaschine sowie Kombinationen mit Wäschetrockner, Sauna und dergleichen mit einer Leistung von mehr als 4 kw je Messkreis, sind während der Spitzenbelastungszeit zu sperren. Waschmaschine, Wäschetrockner, Sauna, Heizgeräte und deren Kombinationen, die gemäss den geltenden Tarifbestimmungen keinen Leistungszähler erfordern, sind während den Spitzenbelastungszeiten zu sperren. [A] In Mehrfamilienhäusern können Waschmaschine und Wäschetrockner mittels Umschalter an die wohnungseigenen Messeinrichtungen angeschlossen werden. Die Netzbetreiberin lehnt jedoch bezüglich richtiger Zuteilung des Energiebezuges jede Haftung ausdrücklich ab Widerstandsheizungen Für den Anschluss von Raumheizungen und Heizungen im Freien gelten besondere Bedingungen und Richtlinien [6] Der Netzbetreiberin ist in jedem Fall vorgängig ein Anschlussgesuch [6] einzureichen. CKW Ein Anschlussgesuch [6] ist ab 10 kw Anschlussleistung vorgängig einzureichen Die entsprechenden Bedingungen und Auflagen bezüglich Dimensionierung, Anschlusskosten, Energietarif, allfälliger separater Messeinrichtung usw. werden dem Installationsinhaber bzw. Gesuchsteller bei bewilligtem Gesuch schriftlich mitgeteilt Durchlauferhitzer Durchlauferhitzer mit einer Leistung über 3,5 kw erfordern eine spezielle Anschlussbewilligung der Netzbetreiberin.

5 10.36 Elektro-Boiler Für Elektro-Boiler gelten die in den Tabellen a und b aufgeführten Anschlussleistungen und zugehörenden Spannungen. Die Netzbetreiberin legt in jedem Fall die anzuwendende Leistungsreihe und Freigabezeit fest, insbesondere auch bei Auswechslung oder Erweiterung bestehender Anlagen. Tabelle a (für Neuanlagen und Erweiterungen) Elektro-Boiler Wassererwärmung von 10 C auf 60 C minimale Freigabezeit (3 h) 4 h 6 h Leistungsreihe I II III Spannung [V] Liter Leistung [W] Leistung [W] Leistung [W] x 230 oder x 400 ¹) x 400 ¹) x Tabelle b (nur für bestehende Anlagen und bewilligte Spezialfälle) ²) Elektro-Boiler Wassererwärmung von 10 C auf 80 C minimale Freigabezeit 4 h 6 h 8 h Leistungsreihe I II III Spannung [V] Liter Leistung [W] Leistung [W] Leistung [W] x 230 oder x 400 ¹) x 400 ¹) x ¹) bei vorhandenem Vierleiterzähler Anschluss an 3 x 400 V möglich ²) vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen

6 Elektro-Boiler mit einem Inhalt von 100 l und mehr werden über die Spitzenbelastungszeit gesperrt Für Warmwasserautomaten gelten die in Tabellen a+b aufgeführten Freigabezeiten und zugehörigen maximal gleichzeitig einschaltbaren Heizleistungen Warmwasserautomaten können ohne Spitzensperrung angeschlossen werden Wärmepumpen-Boiler mit einem elektrischen Heizeinsatz bis höchstens 3,5 kw können ohne Sperrung angeschlossen werden. Für die elektrischen Heizeinsätze gelten die in Tabellen a+b aufgeführten Anschlussleistungen und zugehörenden Spannungen Wärmepumpenanlagen für Heizung Für den Anschluss von Wärmepumpenanlagen gelten besondere Bedingungen und Richtlinien [6] Der Netzbetreiberin ist in jedem Fall vorgängig ein Anschlussgesuch [6] einzureichen. CKW Ein Anschlussgesuch [6] ist gemäss Tabelle vorgängig einzureichen Die entsprechenden Bedingungen und Auflagen bezüglich Sperrung, Dimensionierung, Anschlusskosten, Energietarif, allfälliger separater Messeinrichtung usw. werden dem Installationsinhaber bzw. Gesuchsteller mit der Bewilligung schriftlich mitgeteilt.

7 10.4 Geräte und Anlagen, die Oberschwingungen verursachen Für den Anschluss von Geräten und Anlagen, die Oberschwingungen verursachen, welche am Verknüpfungspunkt (WV 10.15) die in der Tabelle aufgeführten Werte überschreiten, oder den Bestimmungen der Norm EN nicht entsprechen, ist der Netzbetreiberin vor der Installationsanzeige ein Anschlussgesuch [3] einzureichen. Tabelle Anschluss- Überstromunterbrecher [A] Einzelgerät [kva] Summe aller Geräte ¹) (Oberschwingungserzeuger) [kva] ¹) Summe der bereits vorhandenen und neuen Geräte (inkl. steckbare Geräte) Anmerkung: Als Oberschwingungserzeuger gelten insbesondere: Stromrichter, Drehstromsteller, elektronisch geregelte Wechselstrommotoren, Induktions-Kochherde, Dimmer, TV-Geräte, Computer einschliesslich Peripheriegeräte, Kompaktleuchtstoffröhren mit elektronischem Vorschaltgerät und Geräte der Unterhaltungselektronik.

8 10.5 Geräte und Anlagen, die Spannungsänderungen verursachen Für den Anschluss von Motoren, welche die in der Tabelle aufgeführten Anlaufströme überschreiten, oder den Bestimmungen der Norm EN nicht entsprechen, ist vor der Installationsanzeige ein Anschlussgesuch [3] einzureichen. Tabelle Motoren Häufigkeit r 1/h Häufigkeit r 1/min Spannung/Anlaufstrom 1 x 230 V 3 x 400 V < 1 24 A 48 A < 20 < A 30 A < 30 < A 28 A < 60 < 1 11 A 22 A < 120 < 2 9 A 18 A Anmerkung: Die Häufigkeit r ergibt sich aus der Anzahl der Motoranläufe, die in einem Zeitintervall von 1 Minute bzw. 1 Stunde auftreten. Bei unregelmässigen Vorgängen ist für die Häufigkeit r ein repräsentativer Wert für die Anzahl der Motoranläufe je Minute einzusetzen. Diesen erhält man, wenn man aus der Summe der Schaltvorgänge in einem Zweistundenintervall mit hoher Benutzungshäufigkeit, die mittlere Schalthäufigkeit je Minute berechnet. Bei belastetem Motor (z. B. Lüfter, Pumpe, Kompressor) ist die Stern-Dreieck-Schaltung zur Reduzierung des Anlaufstromes nicht geeignet. Bei unbelastetem Hochlauf (z. B. Hobelmaschinen, Sägen, Häcksler, kuppelbare Antriebe) kann der Anlaufstrom mit Stern-Dreieck-Schalter auf einen Wert zwischen dem 2,5 3,5 fachen des Bemessungsstromes begrenzt werden. Mit Hilfe von Sanftanlaufschaltern werden hingegen auch bei Belastung Werte zwischen dem 2,5 4,5 fachen des Bemessungsstromes erreicht Für den Anschluss von Geräten und Anlagen, die Spannungsänderungen verursachen, wie Schwingungspaket-/Thermostatsteuerungen, Schweisseinrichtungen oder Röntgenanlagen, welche bei den entsprechenden Häufigkeiten und Anschlussarten die maximalen Anschlussleistungen gemäss Tabelle überschreiten oder den Bestimmungen der Norm EN nicht entsprechen, ist vor der Installationsanzeige ein Anschlussgesuch [3] einzureichen (siehe auch WV 10.14).

9 Tabelle Schwingungspaket-/Thermostatsteuerungen, Schweisseinrichtungen oder Röntgenanlagen Häufigkeit r 1/min Spannung/max. Anschlussleistung [kw bzw. kva] 1 x 230 V 1 x 400/230 V 3 x 400/230 V ,26 0,9 1, ,38 1,3 2, ,67 2,3 4,0 50 0,8 2,8 4,8 10 1,2 4,1 7,2 5 1,5 5,2 9,0 2 2,0 7,0 12,0 1 2,6 9,0 16,0 Diagramm zur Ermittlung der Zwischenwerte max. Anschlussleistung (kw bzw. kva) x x x Wiederholrate r (1/min) 1000 Anmerkung Die Häufigkeit r (Wiederholrate) ergibt sich aus der Anzahl der Spannungsänderungen, die in einem Zeitintervall von 1 Minute auftreten. Dabei verursachen Schaltvorgänge zwei Spannungsänderungen. Bei unregelmässigen Vorgängen ist für die Häufigkeit r ein repräsentativer Wert für die Anzahl der Ein- und Ausschaltungen je Minute einzusetzen. Diesen erhält man, wenn man aus der Summe der Schaltvorgänge, in einem Zweistundenintervall mit hoher Benützungshäufigkeit, die mittlere Schalthäufigkeit je Minute berechnet.

10 10.53 Zusatzbestimmungen für Motoren und Schweissapparate (siehe auch WV 10.4 und 10.5) Motoren mit Leistungen über 7,5 kw (3 x 400 V) sind in der Regel mit einer Nullspannungsauslösung auszurüsten (Nullspannungsspule oder Impulssteuerung) In Anlagen, die einen ununterbrochenen Betrieb erfordern (Pumpenanlagen, Kühlanlagen usw.), kann die Netzbetreiberin im Hinblick auf einen möglichen Netzausfall die verzögerte Wiedereinschaltung verlangen EBS Bei Motoren mit einer Leistung von über 3 kw (4 PS) darf der Motorenanlaufstrom den dreifachen Wert des Motorennennstroms nicht überschreiten ewl EWN EWA Heubelüftung und Heugebläse sind gegenseitig zu verriegeln Für rotierende Schweissumformer gelten die gleichen Bedingungen wie für Motoren Da der intermittierende Betrieb störende Einflüsse auf das Stromversorgungsnetz haben kann, behält sich die Netzbetreiberin vor, die Schweissapparate während den Höchstbelastungs- und Hauptbeleuchtungszeiten zu sperren.

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