LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU Mammographie-Screening als Brustkrebsvorsorge und ANTWORT der Landesregierung Vor dem Hintergrund der ab geplanten Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren frage ich die Landesregierung verbunden mit der Bitte um einzelne Beantwortung: 1. Wie ist der gegenwärtige Stand bei der Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in unserem Land? Die Einführung des Mammographie-Screening obliegt der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Kassenärztliche Vereinigung die Federführung. Die Selbstverwaltungspartner haben sich darauf verständigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern vier Screening-Einheiten in den Regionen Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg geschaffen werden. Konzepte für den Aufbau der Screening-Einheiten und Bewerbungen für die Übernahme der Aufgaben des programmverantwortlichen Arztes der Screening-Einheiten liegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung von Radiologen aus den Krankenhäusern Schwerin, Neubrandenburg sowie von der Universitätsklinik Greifswald vor. Aus Rostock sind noch keine genehmigungsfähigen Unterlagen eingegangen. Die Sozialministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Januar 2006 beantwortet.

2 Drucksache 4/2045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung werden die Screening-Einheit Greifswald mit Mammographie-Einheiten in Greifswald, Stralsund, Bergen, Demmin, Anklam und Pasewalk sowie die Screening-Einheit Schwerin mit Mammographie-Einheiten in Schwerin, Wismar und Ludwiglust ihren Betrieb voraussichtlich im Mai 2006 aufnehmen. Die Screening-Einheit Neubrandenburg plant den Beginn im Oktober 2006 und Rostock im Dezember Mit der Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern liegen die datenschutz- und melderechtlichen Voraussetzungen für das Einladungswesen vor. Das Sozialministerium hat das Screening nach 25 Abs. 1 der Röntgenverordnung durch Allgemeinverfügung zugelassen. 2. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern dieses Mammographie- Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren mit Beginn des Jahres 2006 bereits flächendeckend? Wenn nein, warum nicht, was waren bzw. sind die Hinderungsgründe für eine solche fristgerechte, flächendeckende Einführung? Die Screening-Einheiten dürfen nach den bundesweit geltenden Richtlinien aus Gründen der Qualitätssicherung erst dann mit dem Screening beginnen, wenn sie dafür eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben und durch die von der Selbstverwaltung auf Bundesebene geschaffene Kooperationsgemeinschaft Mammographie zertifiziert worden sind. Sowohl die Genehmigung als auch die Zertifizierung setzen u. a. den Richtlinien entsprechende Konzepte sowie abgeschlossene Fortbildungen aller beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie der Medizinischen Radiologieassistentinnen voraus. Die Kapazitäten in den von der Kooperationsgemeinschaft dafür gegründeten Referenzzentren für die Fortbildungen sind begrenzt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist auch eine den Richtlinien entsprechende technische Ausstattung der Ärzte. Die Kooperationsgemeinschaft hat erst im Mai 2005 entschieden, auch digitale Technik zuzulassen. Dies hat ebenfalls zu Verzögerungen bei der Einführung des Mammographie-Screening geführt, da sich die am Screening-Programm teilnehmenden Ärzte in der Region Greifswald und Schwerin für die digitale Technik entschieden haben. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wo, also in welchen Städten bzw. Landkreisen wird das Mammo - graphie-screening bereits angeboten und von wem dort durchgeführt? 4. Welcher Kreis von Frauen kann wo bereits von diesen Vorsorgeuntersuchungen Gebrauch machen? 5. Wann ist in Mecklenburg-Vorpommern mit der abschließenden flächendeckenden Einführung dieses flächendeckenden Mammo - graphie-screenings bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren aus heutiger Sicht voraussichtlich zu rechnen? 6. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, diesen Prozess der Ein führung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in unserem Land zu beschleunigen bzw. positiv und letztlich erfolgreich zu begleiten? Die Landesregierung begleitet und unterstützt die Selbstverwaltung bei dem Aufbau des Mammographie-Screenings. Alle Voraussetzungen, die die Landesregierung beeinflussen konnte, sind erfüllt. Die röntgenrechtlichen Betriebsgenehmigungen werden sofort bei Vorliegen der Voraussetzungen durch das Sozialministerium erteilt. 3

4 Drucksache 4/2045 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode 7. Wie bewertet die Landesregierung das flächendeckende Mammo - graphie-screening bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in unserem Land hinsichtlich seiner Notwendigkeit als Mittel der Früherkennung von Brustkrebs und dessen wirksamer, vor allem aber rechtzeitiger Behandlung? Die Landesregierung begrüßt, dass mit der Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinie die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für die Durchführung eines bundesweiten bevölkerungsbezogenen qualitätsgesicherten Mammographie-Screenings geschaffen wurden, da dieses eine wirksame Methode zur Senkung der Sterblichkeit bei Brustkrebs ist. 8. Wie ist der Stand der Einführung eines flächendeckenden Mammo - graphie-screenings bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in anderen Bundesländern und welche Gründe gibt es für eine mögliche unterschiedliche Geschwindigkeit bei der jeweiligen Einführung auf Landesebene? Nach Aussagen der Kooperationsgemeinschaft Mammographie sind deutschlandweit 90 Screening-Einheiten geplant, davon haben bis zum Ende des Jahres 2005 fünf Screening- Einheiten den Betrieb aufgenommen. Flächendeckend wird das Mammographie-Screening bisher nur in Bremen mit einer Screening-Einheit angeboten. In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2005 zwei Screening- Einheiten mit dem Screening begonnen, in Bayern und in Niedersachsen jeweils eine. Dies ist auf die Durchführung von Modellprojekten und den Aufbau von Referenzzentren zurückzuführen. Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig- Holstein und Thüringen werden im Laufe des Jahres 2006 mit dem Screening beginnen. Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen den Start Die Gründe für den unterschiedlichen Stand der Einführung des Mammographie-Screening in den anderen Ländern sind der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wird das Mammographie-Screening in Mecklenburg-Vorpommern gemäß dem Beschluss des Landtags vom auf der Basis der europäischen Leitlinien durchgeführt bzw. wie beabsichtigt die Landesregierung die Umsetzung dieses Beschlusses zu gewährleisten? Die europäischen Leitlinien sind in die Richtlinien zur Durchführung des Mammographie- Screenings und in den Anlagen zur Änderung des Bundesmantelvertrages bereits eingearbeitet worden und sind Grundlage bei der Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung und der Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Die technischen Vorgaben sind auch Voraussetzung für die Erteilung der Betriebsgenehmigung nach 3 Röntgenverordnung. 10. Wie ist die Situation in anderen Länder der Europäischen Union, insbesondere in unseren Nachbarländern Frankreich, Niederlande, Österreich usw., bei der Früherkennung von Brustkrebs und den jeweiligen Behandlungserfolgen und wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung beim Kampf gegen Brustkrebs in unserem Land im Vergleich zu der Entwicklung in anderen Ländern der Europäischen Union vor dem Hintergrund der seit rund 13 Jahren bereits bestehenden europäischen Leitlinien zur Früherkennung von Brustkrebs? Zur Situation in den anderen Ländern der Europäischen Union ergab eine Nachfrage bei der Kooperationsgemeinschaft Mammographie im Wesentlichen Folgendes: Neun Staaten der Europäischen Union (Niederlande, Schweden, Belgien, Finnland, Dänemark, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Großbritannien) bieten flächendeckend ein Screening an. In Österreich gibt es noch kein Mammographie-Screening. Der Aufbau begann in den meisten Ländern Anfang der 90er-Jahre. Die Einführungszeiten dauerten allerdings 8 bis 10 Jahre. 5

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