Referat für Bildung und Sport Sportamt
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- Fabian Steinmann
- vor 6 Jahren
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1 Telefon: Telefax: Referat für Bildung und Sport Sportamt Seite 1 von 8 Münchner Radsportverein Tretlager e.v. 1. Langfristige Überlassung des städt. Grundstücks an der Fidelio-/Salzenderstraße in Johanneskirchen 2. Erschließung des Grundstücks durch die Landeshauptstadt München 3. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Lageplan Luftbild Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Ausgangslage Der Münchner Radsportverein TRET-LAGER e.v. wurde im Jahr 2004 gegründet, um die Sportarten Dualslalom und Dirtjumpen mit BMX-Fahrrädern und Mountainbikes zu fördern. In München betreiben eine stetig wachsende Anzahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Sport mit BMX-Fahrrädern und Mountainbikes. Bis zum Jahr 2006 existierte auf dem Privatgrundstück des Fitnessclubs Elixia an der Leopoldstraße 250 ein entsprechendes Trainingsgelände, das durch die Sportlerinnen und Sportler in Eigenleistung errichtet wurde. Durch den Standortwechsel des Fitnessclubs musste das Gelände aufgegeben werden. Weitere BMX-Strecken in Johanneskirchen und beim Radstadion im Olympiapark wurden ebenfalls vor einigen Jahren geschlossen. Spätestens jedoch mit der Beseitigung des sogenannten Bombenkraters im März 2009 hat der Verein kaum mehr die Möglichkeit, seine Sportart angemessen auszuleben.
2 Seite 2 von 8 Auf dem Gelände am Ostufer unterhalb der Grünwalder Brücke entstand in den letzten 20 Jahren aus Eigeninitiative ein Trainingsparcours für den Radsport. Die Nutzung des Geländes war zu keiner Zeit offiziell genehmigt und musste schließlich vom Landratsamt München aus naturschutzrechtlichen Gründen unterbunden werden. Seit Gründung des Radsportvereins ist dieser aktiv auf der Suche nach einem geeigneten Trainingsgelände und hat im Jahr 2006 beim Referat für Bildung und Sport - Sportamt einen Antrag auf entsprechende Unterstützung gestellt. Seitdem wurden in Zusammenarbeit mit dem Verein verschiedene städtische Grundstücke (u.a. Papinstraße 22) auf ihre Eignung zur Nutzung als Dirt-Bike-Anlage untersucht. Als geeignetes Gelände hinsichtlich Lage, Beschaffenheit und unter Berücksichtigung der naturschutz-/baurechtlichen Belange konnte schließlich das städtische Grundstück an der Fidelio-/Salzenderstraße in Johanneskirchen gefunden werden. Der Verein möchte das Grundstück langfristig für die Errichtung einer Dirt-Bike-Anlage anmieten und in Vereinsträgerschaft betreiben. Das Baureferat bietet in öffentlichen Grünanlagen BMX-Parcours im Bereich zwischen der Neuherbergstraße und der Nordheide, in der Triebstraße und an der Silberdistelstraße in Pasing an. Es ist beabsichtigt, weitere derartige Anlagen, die der unentgeltlichen, frei zugänglichen sportlichen Betätigung der Allgemeinheit dienen, verteilt im Stadtgebiet und in Zusammenarbeit mit engagierten Kindern und Jugendlichen einzurichten. Auch Fahrradclubs können sich an diesen Vorhaben beteiligen. Während diese BMX-Anlagen in erster Linie auf die Benutzung von Kindern und Jugendlichen mit durchschnittlichem Fahrkönnen ausgerichtet sind, soll die geplante Anlage in Vereinsträgerschaft an der Fideliostraße/Salzsenderweg in Ergänzung dazu insbesondere auch den höheren Ansprüchen fortgeschrittener Sportlerinnen und Sportler genügen. Vereinsdaten Der TRET-LAGER e.v. ist ein gemeinnütziger, förderungsfähiger Münchner Radsportverein, der sich speziell auf BMX- und Montainbikefahrerinnen und -fahrer konzentriert. Der Verein wurde im Jahr 2004 von 10 Mitgliedern gegründet und hat heute über 200 aktive Mitglieder mit einem Jugendanteil von 27,9 %.
3 Seite 3 von 8 Mitgliederstruktur: Stand männlich weiblich gesamt Kinder bis 6 Jahre Kinder von 6-14 Jahre Jugendliche von Jahre Erwachsene von Jahre Erwachsene von Jahre Erwachsene von Jahre Erwachsene über 60 Jahre Passive gesamt Gelände an der Fideliostraße Das Grundstück Fl.Nr. 816 der Gemarkung Daglfing ist im Bebauungsplan 43d als Bezirkssportanlage ausgewiesen und steht beim Unterabschnitt 5640 Bezirkssportanlagen zu Buche. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von knapp m² und besteht derzeit als gepflegte Wiese mit einem Erdhügel. Die Realisierung einer Bezirkssportanlage ist jedoch wegen der Entwicklung der umliegenden Wohnbebauung und der Regelungen der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht mehr realisierbar. Da es sich bei Dirtbike um eine eher stille Sportart handelt, die nur eine geringe Lärmentwicklung erwarten lässt, erscheint eine Dirtline jedoch diesbezüglich unproblematisch. Für eine Sporthalle, die eine weitere Möglichkeit der Sportnutzung auf der Fläche darstellt, ist insofern hier sportfachlich kein Bedarf, da in unmittelbarer Nähe bereits zwei Einfachhallen auf dem Schulgelände Kappertsbuschstr. 43 bestehen und des Weiteren eine Dreifachhalle beim dringend notwendigen Grundschulneubau im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Prinz-Eugen-Kaserne vorgesehen ist, vgl. RIS Vorlagen-Nr.: / V Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Prinz-Eugen- Kaserne, Cosimastr Stadtbezirk Bogenhausen). Der gesamte Bereich westlich des Hügels ist im Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt München (ABSP) als Ökofläche kartiert. Wertvoll ist vor allem die offene, extensive Struktur des Altgrasbestands in sonnig exponierter Lage, der unter anderem Lebensraum für den geschützten Idas-Bläuling ist. Die vorgesehene Lage führt nur zu einer sehr geringen Reduzierung des Altgrasbestands westlich von Auf der Lehmzunge, sodass ausreichend Lebens- und Rückzugsraum für Flora und Fauna vorhanden bleibt. Im vorgesehenen Bereich kann der vorhandene Erdhügel am Salzsenderweg als Starthügel verwendet werden, wodurch größere Erdbewegungen entfallen. Des Weiteren
4 Seite 4 von 8 ist durch die dichte Vegetation ein natürlicher Windschutz gegeben, der eine Austrocknung der für die Ausübung des Sports erforderlichen Lehmbahnen verhindert. Gleichzeitig fände auf der Ostseite von Auf der Lehmzunge noch ein Bolzplatz von etwa 25x45 m Platz. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände zur Wohnbebauung (155m; reines Wohngebiet) wäre dieser Bolzplatz im Gegensatz zu einer Bezirkssportanlage, die eine wesentlich größere Fläche einnehmen und damit wesentlich näher an die Wohnbebauung rücken würde, auch immissionsschutzrechtlich realisierbar. Es bietet sich daher an, zumindest einen Teil der Fläche der sportlichen Nutzung zuzuführen. Wie im beiliegenden Plan ersichtlich, soll dem Verein Tretlager e.v. eine Teilfläche von m² zur Errichtung der Dirt-Bike-Anlage überlassen werden. Die restliche Fläche soll dem Baureferat-Gartenbau übertragen werden, um dort eine Freizeitnutzung für alle Altersgruppen zu gewährleisten. Das Referat für Bildung und Sport Sportamt schlägt vor, das Grundstück im Rahmen der Sportförderrichtlinien zu folgenden Konditionen zu überlassen: Laufzeit: Überlassungsentgelt: Im Rahmen der städt. Sportförderung wird die Teilfläche des städt. Grundstücks FlSt.Nr. 816, Gemarkung Daglfing ab auf die Dauer von 10 Jahren bis zum überlassen. 0,01 Euro/m²/Jahr für die unbebaute Fläche 0,41 Euro/m²/Jahr für die überbaute Fläche Das Überlassungsentgelt kann angepasst werden, wenn der Stadtrat eine allgemeine Erhöhung der Nutzungsentgelte beschließt. Betriebskosten: Kündigung: Der Mieter trägt alle Nebenkosten, z. B. Wasser, Strom, Müllentsorgung, gesamter Unterhalt der Freiflächen inkl. der Zaunanlage, gesamter Bauunterhalt des Gebäudes, Reinigung und Sicherung der Freifläche. Ausnahme hiervon sind die Kosten für Straßenreinigung, Erschließung und Grundsteuer. Sie gehen zu Lasten der Stadt. Das Nutzungsrecht wird unkündbar, unabdingbar und uneingeschränkt eingeräumt. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist nur im Rahmen des 543 BGB i.v.m. 581 Abs. 2 BGB möglich.
5 Seite 5 von 8 Mitbenutzungsregelung: Die Sportanlagen sind öffentliche Einrichtungen im Sinne des Art. 21 Gemeindeordnung. Der Mieter gestattet die unentgeltliche Mitbenutzung der Sportanlage durch die umliegenden Schulen. Um die Sportanlage auch anderen Sportgruppen und Nichtmitgliedern zugänglich zu machen, steht dem Vermieter ein Belegungsrecht zu. In diesem Fall kann eine angemessene Kostenregelung vereinbart werden. Erschließung des Grundstücks durch die LH München Nach den Sportförderrichtlinien sind die Erschließungskosten des Grundstücks von der LH München bzw. dem Referat für Bildung und Sport Sportamt als Eigentümerin des Grundstücks zu tragen. Nach der Schätzung des Baureferates sind für die Installation einer Elektroleitung und einer Wasserleitung bis zur Grundstücksgrenze sowie die damit verbundenen Erd- und Wiederherstellungsarbeiten Kosten in Höhe von rund zu kalkulieren. Finanzierung der Grundstücks-Erschließung Die Maßnahme ist im Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) noch für den Standort Papinstr. 22 in Investitionsliste 3 mit einem Betrag von vorgemerkt. Die Erschließungskosten für den neuen Standort in Johanneskirchen in Höhe von ca können ohne Ausweitung des MIP aus der Pauschale für Investitionen verschiedener Vereine finanziert werden. Hierzu ist eine Änderung des MIP , wie vom Referenten im Antrag dargestellt, erforderlich. Die notwendige Veranschlagungsberichtigung im Haushalt wird durch das Referat für Bildung und Sport beantragt. Die Beschlussvorlage wurde mit dem Baureferat und dem Kommunalreferat abgestimmt. Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht nicht, er erhält aber einen Abdruck des Beschlusses zur Kenntnisnahme. Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Beatrix Zurek, und die Verwaltungsbeirätin des Sportamtes, Frau Stadträtin Verena Dietl, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
6 Seite 6 von 8 II. Antrag des Referenten Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt als Senat: 1. Die langfristige Überlassung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 816 der Gemarkung Daglfing mittels eines Grundstücks-Mietvertrags zu den im Vortrag genannten Vertragskonditionen wird befürwortet. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, einen entsprechenden Grundstücks-Mietvertrag mit dem Tretlager e.v. abzuschließen. 3. Der Erschließung des Grundstücks mit Kosten von ca durch die Landeshauptstadt München wird zugestimmt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt als vorberatender Ausschuss: 5. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) wird wie folgt geändert: MIP alt: Pauschale für Investitionen verschiedener Sportvereine, UA 5500, Maßnahme-Nr. 7630, Rangfolge-Nr. 004, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten bis 2009 Programmjahr 2010 bis 2014 Summe nachrichtlich 2016 ff Z (988) Sum S.I St.A Tretlager e. V., Bau einer BMX-Bahn an der Papinstr. 22, UA 5500, Maßnahme-Nr. 8130, Rangfolge-Nr. 917, IL 3 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten bis 2009 Programmjahr 2010 bis 2014 Summe nachrichtlich 2016 ff Z (988) S.I St.A
7 Seite 7 von 8 MIP neu: Pauschale für Investitionen verschiedener Sportvereine, UA 5500, Maßnahme-Nr. 7630, Rangfolge-Nr. 004, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten bis 2009 Programmjahr 2010 bis 2014 Summe nachrichtlich 2016 ff Z (988) Sum S.I St.A Tretlager e. V., Bau einer Dirt-Bike-Anlage, Erschließung des Grundstücks in Johanneskirchen, UA 5500, Maßnahme-Nr. 8130, Rangfolge-Nr. 917, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten bis 2009 Programmjahr 2010 bis 2014 Summe nachrichtlich 2016 ff Z (988) S.I St.A III. Beschluss nach Antrag. Über den Antragspunkt 5 entscheidet die Vollversammlung des Stadtrates endgültig. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat
8 Seite 8 von 8 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport Sportamt Abdruck von I. mit V.: an das Direktorium HA II an das Baureferat an das Baureferat Gartenbau G 11 an das Kommunalreferat LV-I-SOB an den Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen an das Referat für Bildung und Sport G 12 (Haushalt) an das Referat für Bildung und Sport SpA/B 22 (MIP) an das Referat für Bildung und Sport ZIM/SG 1 (MIP) an das Referat für Bildung und Sport SpA/V11 zur Kenntnisnahme. Der Abdruck stimmt mit der beglaubigten Beschlussabschrift überein: Referat für Bildung und Sport Sportamt Datum:
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