Mindestabstände M 1:60.000
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- Paulina Maike Zimmermann
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1 Anhang II: Karten Karte 1 Windhöffigkeit M 1: Karte 2 Windhöffigkeit ( 5,25 m/s, mind. 60. % EEG-Referenzertrag) M 1:60.00 Karte 3 Naturschutzbelange I, Tabubereiche M 1: Karte 4 Schutzabstände Lärm, Verkehr Mindestabstände M 1: Karte 5 Schutzabstände Lärm, Erweiterte Vorsorgeabstände M 1: Karte 6 Schutzabstände Flugsicherheit, Militär M 1: Karte 7 Überlagerung Ausschlussbereiche M 1: Karte 8 Naturschutzbelange II, Restriktionsflächen M 1: Karte 9 Regionalplanerische Restriktionen M 1: Karte 10 Landschaftsbildbewertung M 1: Karte 11 Sichtfeldanalyse Konzentrationszone 1 M 1: Karte 12 Sichtfeldanalyse Konzentrationszone 2 und 3 M 1: Karte 13 Sichtfeldanalyse Konzentrationszonen 4 M 1: Karte 14 Sichtfeldanalyse Konzentrationszone 9 M 1: Karte 15 Konzentrationszonen Flächenkulisse zur Offenlage M 1:60.000
2 Stadt 2. Änderung Windenergie Windhöffigkeit Geschwindigkeit 100 m über Grund in m/s < Stadt - FNP 2010 plus 2. Änderung Windenergie Planbez. Windhöffigkeit Maßstab 1: Bearbeiter Plannr. MG/CJ 1 Datum L:\uvs\128-, Wind\GIS\e\170310_Abgabe\01_windhoeffigkeit_allg_ mxd
3 Stadt 2. Änderung Windenergie Windhöffigkeit > 5,25 m/s (entspr. 60 % EEG-Referenzertrag) weiches Tabukriterium Text WEA Bestand WEA genehmigte Planung Stadt - FNP 2010 plus 2. Änderung Windenergie Planbez. Windhöffigkeit > 5,25 m/s (mind. 60 % EEG-Referenzertrag) Maßstab 1: Bearbeiter MG/CJ Plannr. 2 Datum L:\uvs\128-, Wind\GIS\e\170310_Abgabe\02_windhoeffigkeit_LK_ mxd
4 Stadt 2. Änderung Windenergie Naturschutzbelange I Tabubereiche nach WEE Ziffer und 4.2 hartes Tabukriterium Wasserschutzgebiet Zone I u. II Heilquellenschutzgebiet Naturschutzgebiet Nach 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (*) Naturdenkmal (*) Windhöffige Flächen > 5,25 m/s WEA Bestand WEA genehmigte Planung * = In gesetzlich geschützten Biotopen ( 30 BNatSchG, 32 NatSchG, 30a LWaldG) und Naturdenkmalen ( 28 BNatSchG) sind Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl ). Sie schließen jedoch eine Überplanung dieser Bereiche durch ein Vorranggebiet oder eine Konzentrationszone nicht aus. Die Vereinbarkeit mit den geschützten Bereichen ist dann im Wege der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung über eine entsprechende Standortwahl, Ausgleichsmaßnahmen etc. sicher zu stellen Stadt - FNP 2010 plus 2. Änderung Windenergie Planbez. Naturschutzbelange I Tabubereiche Maßstab 1: Bearbeiter MG/CJ Plannr. 3 Datum L:\uvs\128-, Wind\GIS\e\170310_Abgabe\uvs128_Plan03_schutzgebiete_harte_tabus_ mxd
5 Schutzabstände Lärm, Verkehr Mindestabstände Stadt 2. Änderung Windenergie hartes Tabukriterium Mindestabstände einzelne Referenzanlage V126, NH:140, RD:126, Schalleistung 106 db 160 m (Lärm-)Schutzabstand Gewerbegebiete 350 m (Lärm-)Schutzabstand Mischgebietsnutzung (Innen- und Aussenbereich) 575 m (Lärm-)Schutzabstand Wohnflächen (Innenbereich) 575 m (Lärm-)Schutzabstand Wohnflächen (Aussenbereich) Anbauabstände Straßenverkehr hartes Tabukriterium Kreisstrasse Landestrasse Bundesstrasse Bundesautobahn Anbauabstand zu Straßen (*) WEA Bestand WEA genehmigte Planung * Die Anbauverbotszone und grundsätzlich auch die Anbaubeschränkungszone sind von der Windenergieanlage einschließlich ihres Rotors freizuhalten (bei Bundesautobahnen ein Bereich 100 m ab Fahrbahnrand, bei Bundesstraßen 40 m, bei Landesstraßen 40 m und bei Kreisstraßen 30 m). In die überschlägige Ermittlung wurden Straßenbreiten von 40 m für die Bundesautobahn, sowie 5 m für alle weiteren Straßentypen angenommen. Stadt - FNP 2010 plus 2. Änderung Windenergie Planbez. Schutzabstände Lärm, Verkehr Plannr. 4 Mindestabstände Maßstab 1: Bearbeiter MG/CJ Datum L:\uvs\128-, Wind\GIS\e\170310_Abgabe\uvs128_Plan04_harte_schutzabstaende_I_ mxd
6 Stadt 2. Änderung Windenergie Schutzabstände Lärm weiches Tabukriterium Erweiterte planerische Vorsorgeabstände Vorsorgeabstände für Konzentrationszonen mit drei Referenzanlagen V126, NH:140, RD:126, Schalleistung 106 db 250 m (Lärm-)Schutzabstand Gewerbegebiete 700 m (Lärm-) Schutzabstand Mischgebietsnutzung (innen- und Aussenbereich) 700 m (Lärm-)Schutzabstand Wohngebietsnutzung (Aussenbereich) 950 m (Lärm-) Schutzabstand Wohngebietsnutzung (Innenbereich) Windhöffige Flächen > 5,25 m/s WEA Bestand WEA genehmigte Planung Stadt - FNP 2010 plus 2. Änderung Windenergie Planbez. Schutzabstände Lärm Plannr. 5 Erweiterte planerische Vorsorgeabstände Maßstab 1: Bearbeiter MG/CJ Datum L:\uvs\128-, Wind\GIS\e\170310_Abgabe\uvs128_Plan05_weiche_Schutzabstaende_ mxd
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