Thüringer Landesamt für Statistik. Web-Programm. Feuerwehrstatistik. Grundsätze und Erläuterungen. Stand:
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- Hella Ursler
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1 Thüringer Landesamt für Statistik Web-Programm Grundsätze und en Stand:
2 Seite 2 Inhalt 1 GRUNDSÄTZE BEGRIFFE ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DES FEU 905 GRUNDSÄTZE BEGRIFFE ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 23
3 Seite 3 1 Grundsätze Rechtliche Grundlage Einsatzstatistik Web-Programm Erfassungsart Erhebungsmerkmale Es besteht gemäß der Thüringer Verordnung zur Erhebung von Statistiken über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBrandStatVO) eine B e r i c h t s p f l i c h t für die Aufgabenträger des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie die Unternehmen mit Werkfeuerwehren. Die Erfassung von Angaben zu Brand- und Hilfeleistungseinsätzen setzt sich zusammen aus - den Einsatzberichten (Brand- bzw. Hilfeleistungsberichte - (BB/HB Teil 1) der Feuerwehr vor Ort und - der Brand- und Hilfeleistungsstatistik (BS/HS Teil 2), d. h. den Daten die von Landesinteresse sind. Zur Erhebung der Daten wurde seitens des Landes ein Web-Programm entwickelt, welches den Aufgabenträgern über das Landesamt für Statistik (TLS) kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Im Programm sind Plausibilitätskontrollen hinterlegt, die die Korrektheit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten überprüfen. Zur Programm- Bedienung wurde eine Anwenderdokumentation erstellt, die unter Hilfe im Programm abgerufen werden kann. Das Web-Programm bietet jeder Gemeinde am Anfang eines jeden Berichtsjahres einmalig die Gelegenheit, zwischen zwei Arten der Datenerfassung wählen: Variante 1: Erfassung über Brand- und Hilfeleistungsberichte (Einsatzberichte) Variante 2: Erfassung über Brand- und Hilfeleistungsstatistik (Einsatzstatistik) Die Auswahl zur Erfassungsart (Variante 1 oder 2) kann nur durch das Login des OBM erfolgen, bleibt über das gesamte Berichtsjahr bestehen und kann innerhalb des Berichtsjahres nicht geändert werden. Siehe auch Ziffer 2.2 der Dokumentation zum Web-Programm. sind die für die Einsatzstatistik des Landes (HS/BS Teil 2) notwendigen zu erhebenden Daten. Die Einsatzberichte der Aufgabenträger müssen mindestens diese Daten enthalten, können darüber hinaus aber weitere - für die Arbeit der Gemeinde - wichtige Daten umfassen. Die über das TLS in Form der Web-Anwendung zur Verfügung gestellten Formulare (Einsatzberichte BB/HB Teil 1 und Einsatzstatistik BS/HS Teil 2) beinhalten bereits diese notwendigen Erhebungsmerkmale. Die darin enthaltenen Ausfüllhinweise (siehe auch Kommentare/ Tooltips) sind Grundlage der Berichterstattung.
4 Seite 4 1 Grundsätze Einsatzbericht Hauptbericht Nebenbericht Brandbericht/Hilfeleistungsbericht (BB/HB Teil 1) Brand- und Hilfeleistungsstatistik (BS/HS Teil 2) Jede Feuerwehr, die in einem Einsatz war, fertigt einen Einsatzbericht als Haupt- oder Nebenbericht. Dabei erstellt die örtlich zuständige Feuerwehr den Hauptbericht, alle anderen beteiligten Feuerwehren arbeiten über ihren Nebenbericht ihre Angaben zu. Generell wird für jeden Einsatz e i n Hauptbericht erstellt, der alle beteiligten Feuerwehreinsatzkräfte berücksichtigt. Soweit notwendig, arbeiten die beteiligten Feuerwehren über Nebenberichte ihre Angaben zu. Es ist anzukreuzen, um welche Art von Bericht es sich handelt. Die Nebenberichte sind der Einsatzbeleg für die beteiligte Feuerwehr. Sie sind der für den Einsatz zuständigen Feuerwehr zuzuleiten, die diese Nebenberichte im Hauptbericht zusammenfasst. Es ist anzukreuzen, um welche Art von Bericht es sich handelt. Einsatzberichte, die je nach Ereignisart mit bestimmten Erhebungsmerkmalen erfasst werden. Für die Verwendung der Art des Berichtes (BB oder HB) ist die ursprüngliche Ursache maßgebend. Sollte z. B. bei Eintreffen der Feuerwehr der Brand bereits gelöscht sein, aber Lüftungsmaßnahmen bzw. Messungen durchgeführt worden sein, ist der Brandbericht zu verwenden. Pro Einsatz ist e i n entsprechender Hauptbericht durch die zuständige Gemeinde zu erstellen. Die Brand- und Hilfeleistungsberichte verbleiben bei der Gemeinde. Lediglich die monatlich zusammengefassten Angaben für die Brand und Hilfeleistungsstatistik (BS/HS Teil 2) werden nach Freigabe durch die Gemeinde bis zum 15. des Folgemonats über das Web-Programm dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Brand- und Hilfeleistungsstatistik enthält die Angaben zum Einsatzgeschehen (Erhebungsmerkmale), die dem Land zu melden sind. Zur Berichterstattung sind die im Web-Programm enthaltenen Formulare zu verwenden. Die in den Formularen enthaltenden Angaben müssen bereits über die jeweiligen Einsatzberichte erfasst werden. Dabei sind nur die Angaben der Hauptberichte BB/HB Teil 1 zusammenzufassen. Die BS/HS Teil 2 werden durch die Gemeinden einmal monatlich elektronisch bis zum 15. Folgemonats im Web-Programm freigegeben. Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen am Ende jedes Quartals innerhalb der gesetzten Frist, ob die im Web-Programm hinterlegten monatlichen Einsatzstatistiken ihres Zuständigkeitsbereiches vollständig und korrekt vorliegen. Notwendige Änderungen müssen mit den Gemeinden abgestimmt und durch diese umgesetzt werden. Erst wenn diese Prüfung durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt positiv abgeschlossen ist, wird die vom
5 Seite 5 1 Grundsätze Jahresstatistik (FEU 905) Web-Programm aus den vorliegenden Monatsstatistiken gebildete Quartalsstatistik durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt elektronisch bis zum 25. des ersten Monats des folgenden Quartals freigegeben. Die Gemeinden fertigen aus den vorliegenden Daten entsprechend der in den Formularen des Web-Programms beschriebenen Erhebungsmerkmale die Jahresstatistik (FEU 905) und übermitteln diese elektronisch innerhalb der gesetzten Frist an das TLS. Die Erhebungsmerkmale übernehmen die Vorgaben des Formulars des Deutschen Feuerwehrverbandes FEU 905 (Bogen A und B) und werden durch landesspezifische Erhebungsmerkmale ergänzt. Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen die durch das TLS aus den einzelnen Gemeindestatistiken zusammengefassten Jahresstatistiken für alle Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren ihres Zuständigkeitsbereiches auf Vollständigkeit und Korrektheit. Notwendige Änderungen müssen mit den Gemeinden abgestimmt und durch diese umgesetzt werden. Einzelne zusätzliche Angaben (z. B. zu Katastrophenschutzeinsätzen oder zur Funkausstattung im Rettungsdienst) werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte ergänzt. Erst wenn diese Prüfung durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt positiv abgeschlossen ist, wird die Jahresstatistik innerhalb der gesetzten Frist über das Web-Programm an das TLS freigegeben. Fehlmeldungen eine Feuerwehr im Einsatz mehrere Feuerwehren im Einsatz keine Einsätze im jeweiligen Berichtszeitraum. Eine F r e i g a b e der F e h l m e l d u n g an das TLS ist dennoch in jedem Fall e r f o r d e r l i c h und jeweils fristgerecht abzugeben. Wird nur eine Feuerwehr eingesetzt, so ist der Einsatzbericht durch diese zu fertigen. Kommen mehrere Feuerwehren zum Einsatz, so ist der Hauptbericht von der zuständigen örtlichen oder an deren Stelle eingesetzten Feuerwehr (z. B. Stützpunktfeuerwehr.) zu fertigen. Dabei sind die zusätzlich eingesetzten Feuerwehren, deren Kräfte und Einsatzstunden zu den örtlich zuständigen Feuerwehren zu addieren. Dies trifft auch bei überkreislichen Einsätzen zu. Alle zugeordneten Feuerwehren, die keinen Hauptbericht erstellen müssen, haben ihren Einsatz in einem Nebenbericht nachzuweisen. Die Erfassung der Anzahl der am Einsatz beteiligten Feuerwehren erfolgt in einem getrennten Feld unter ausgerückte Kräfte.
6 Seite 6 1 Grundsätze Einsätze über die Landesgrenze hinaus Kommentare (Tooltips) Bei Einsätzen außerhalb Thüringens (z. B. gemeinsame Einsatzbewältigung in der Nähe der Landesgrenze Thüringens), bei denen die Einsatzleitung nicht von einer Thüringer Feuerwehr übernommen wurde, erstellt die Feuerwehr in Thüringen mit dem größten Einsatzanteil den Hauptbericht. Weitere beteiligte Feuerwehren aus Thüringen arbeiten über Nebenberichte zu. Bei Einsätzen in Thüringen arbeiten die aus dem benachbarten Bundesland beteiligten Feuerwehren über die Nebenberichte Angaben zu und werden im Hauptbericht und der statistischen Erfassung berücksichtigt. Zu einzelnen Feldern der Formulare sind zusätzlich zu diesen Hinweisen Kommentare (Tooltips) enthalten. Diese sind zu beachten und sollen dem Bearbeiter das Ausfüllen erleichtern. Die Kommentare können zusätzlich unter Hilfe im Web-Programm abgerufen werden. Klassifikation des Hilfeleistungseinsatzes/ Brandumfang/ Angaben zum Brandobjekt Bei mehreren zutreffenden Angaben ist die überwiegende zu benennen. Mehrfachbenennungen sind nicht möglich. Gemeinden Landkreise Die Formulare der Web-Anwendung werden durch die Gemeinden ausgefüllt, ggf. lassen sie sich dabei von den OT zuarbeiten und fassen die Angaben zusammen. Je Gemeinde (auch Städte mit BF!) werden maximal e i n e BF, e i n e Fw und e i n e JF - soweit vorhanden - gemeldet. Die OT-Fw sind integriert und werden nicht separat aufgeführt. Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen die durch das TLS aus den einzelnen Gemeindestatistiken zusammengefassten Jahresstatistiken für alle Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren ihres Zuständigkeitsbereiches auf Vollständigkeit und Korrektheit. Notwendige Änderungen müssen mit den Gemeinden abgestimmt und durch diese umgesetzt werden. Einzelne zusätzliche Angaben (z. B. zu Katastrophenschutzeinsätzen oder zur Funkausstattung im Rettungsdienst) werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte ergänzt. Erst wenn diese Prüfung durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt positiv abgeschlossen ist, wird die Jahresstatistik innerhalb der gesetzten Frist über das Web-Programm freigegeben und das Prüfergebnis dem TLS übermittelt.
7 Seite 7 1 Grundsätze Werkfeuerwehr Aufbewahrungsfristen Datenerfassung Datenfreigabe Datenauswertung Die Werkfeuerwehren (anerkannt, angeordnet) des Freistaates Thüringen geben ihre Daten zur Jahresstatistik (FEU 905) direkt einmal jährlich über das Web-Programm ein und bis zum des Folgejahres frei. Werkfeuerwehren werden von den Gemeinden und Landkreisen nicht mit erfasst. Für alle Daten der elektronischen Erfassung ist eine fünfjährige Speicherung auf der Datenbank des TLS vorgesehen. Ansonsten verbleiben die Berichte über die jeweiligen Einsätze grundsätzlich bei den Gemeinden und werden dort mindestens fünf Jahre aufbewahrt. Eine eventuelle Archivierung der statistischen Angaben nach Ablauf der fünf Jahre ist durch die Aufgabenträger selbst zu veranlassen. steht im Web-Programm für das Eingeben und Speichern von Daten. Gespeicherte Daten können nur durch den jeweiligen Nutzer eingesehen werden. steht im Web-Programm für die notwendige Freigabe von gespeicherten Daten (Einsatzberichte und Statistiken) durch den Ortsbrandmeister. Freigegebene Statistiken (keine Einsatzberichte!) werden für andere Nutzer (Landkreis, Land) sichtbar. steht im Web-Programm für die Ansicht und Zusammenfassung der freigegebenen Statistiken.
8 Seite 8 2 e Identifikationsnummer der Gemeinde gemäß dem Schlüsselverzeichnis des Landes, Gemeindekennzahl besteht aus 8 Ziffern (für Thüringen:16 0 xx xxx), die ersten beiden stehen für das Bundesland (TH=16), die folgende für das Regierungspräsidium (in TH=0), die folgenden zwei für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt und die letzten drei für die Gemeinde, die Identifikationsnummer wird automatisch durch das Web-Programm erzeugt. Einsatznummer Die Einsatznummer zählt fortlaufend die Brand- und Hilfeleistungseinsätze, sie wird in jeder Gemeinde nur einmal im Jahr vergeben. Es wird empfohlen, die Einsatznummer mit der zuständigen Zentralen Leitstelle abzugleichen bzw. die dort vergebenen Nummern zu verwenden. Zusätzliche Differenzierungen (z. B. zu Ortsteilen) können, soweit notwendig, in der Einsatznummer vorgenommen werden. Im Web-Programm ist die Eingabe von Zahlen, Zeichen und Buchstaben bis zu 20 Stellen möglich. Gesamtzahl der Brandeinsätze Gesamtzahl der Hilfeleistungseinsätze Brand Brandumfang Kleinbrand a Kleinbrand b Mittelbrand Großbrand ohne Fehlalarmierungen, Summe aus Kleinbrand a, b; Mittel- und Großbrand = Summe der Brandobjekte ohne Fehlalarmierungen, Summe aus allen Klassifikationen nicht bestimmungsgemäßes Brennen (z. B. Schadenfeuer), dass sich unkontrolliert ausbreiten kann Der Brandumfang ist durch einen der folgenden e zu kennzeichnen: Einsetzen von nicht mehr als einem kleinen Löschgerät Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren kleines Löschgerät entspricht einer Feuerpatsche, Eimer mit Sand, Kübel- und Einstellspritze, Feuerlöscher, 1 DM-Strahlrohr, 1 Sprinkler
9 Seite 9 1 C-Rohr entspricht 1 Hohlstrahlrohr mit Abgabe von bis zu 200 l/min, 1 Fog-Nail, 1 Schwerschaumstrahlrohr S 2, 1 Mittelschaumrohr M 2, 1 Leichtschaumgenerator bis 200 l/min, 1 Pulverlöschgerät mit einem Löschmittelvorrat bis zu 200 kg, 1 Kohlenstoffdioxidgerät mit einem Löschmittelvorrat bis zu 200 kg, 2-3 Sprinkler 2 C-Rohre entsprechen 1 BM-Strahlrohr, 1 Hohlstrahlrohr mit Abgabe von mehr als 200 l/min, 1 C-Rohr mit Abgabe von CAFS-Schaum, 1 Schwerschaumstrahlrohr S 4, 1 Mittelschaumstrahlrohr M 4, 1 Leichtschaumgenerator mit mehr als 200 l/min, 1 Löschgerät mit 250 kg bis 750 kg Löschmittelvorrat 4 C-Rohre entsprechen 1 Schwerschaumstrahlrohr S 8, 1 Pulverlöschgerät mit über 1500 kg Löschmittelvorrat Fehlalarmierung blinder Alarm Ausrücken der Feuerwehr, obwohl keine Gefahr vorlag oder keine sonstige Hilfeleistung durchzuführen war. Ein Fehleinsatz kann aufgrund einer Meldung erfolgen, die in gutem Glauben, durch einen technischen Defekt einer Anlage, durch Fehlverhalten von Beschäftigten oder böswillig abgegeben wird. Vor Eintreffen gelöscht wird jedoch als Brandeinsatz gezählt, siehe auch Grundsätze BB/HB Teil 1. Vermeintlicher Einsatz, da in gutem Glauben ggf. auch durch falsche Wahrnehmung alarmiert wurde, jedoch kein realer Brand, sondern z. B. angebranntes Essen, Hitzeflimmern, Rauchbelästigung anderer Art usw. böswilliger Alarm missbräuchliche Alarmierung, vorsätzliche Irreführung, Straftatbestand Fehlalarmierung durch BMA/GMA Falsch- oder Täuschungsalarm, der aus anderen Gründen als einem Brand bzw. einer Gefahr ausgelöst wird, z. B. durch einen technischen Fehler, durch Witterungseinflüsse oder durch Fehlverhalten von Beschäftigten. Unter BMA/GMA sind a u t o m a t i s c h e Anlagen zu verstehen, d. h. es erfolgt eine Weiterleitung an die Zentrale Leitstelle. Fehlalarmierungen durch Rauchwarnmelder in Wohnungen sind hingegen unter Sonstiges zu erfassen. Sonstiges (unter Fehlalarmierungen) mehrere Notrufe wegen dem gleichen Ereignis oder Feststellung am Ereignisort, dass kein Brand- oder Hilfeleistungseinsatz erforderlich war oder Ausprobieren von Notruftasten von Handys, Fehlalarmierungen durch Heimrauchmelder usw.
10 Seite 10 Einsätze in Bereitstellung Einsätze, bei denen Einsatzkräfte und Einsatzmittel im Bereitstellungsraum für den unmittelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, gegliedert und bereit gestellt oder in Reserve gehalten werden. ACHTUNG! Einsätze zur Bereitstellung werden ab 2017 n i c h t mehr s e p a r a t erfasst, da die Einsatzkräfte zwar nicht vor Ort aber dennoch im Einsatz waren. Die Feuerwehren und Einsatzkräfte in Bereitstellung sind, soweit sie nicht in einen eigenen Einsatz kommen, den Einsätzen zuzuordnen, für die sie in Bereitstellung gesammelt wurden. Sie zählen zu den ausgerückten Kräften jedoch nicht zu den eingesetzten Kräften. Zur Erfassung der Einsatzkräfte in Bereitstellung im Web-Programm wird eine neue Zeile für ein Fahrzeug erzeugt, als Funkrufnamen wird Bereits oder Ähnliches eingetragen (frei wählbar) und dann Einsatzabbruch angekreuzt. Damit wird gewährleistet, dass das System die hier eingetragenen Kräfte unter der Gesamtzahl der ausgerückten Kräfte mit aufsummiert. Bereitstellungsraum Stelle, an der Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmitelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden. Gefährdung durch Freisetzung von gefährlichen Stoffen Brandwache Hier sind die Einsätze zu zählen, bei denen eine Freisetzung von gefährlichen Stoffen in die Luft, in den Boden, in die Kanalisation oder in Gewässer und auf die Straße erfolgt, die auf Grund der großen Menge oder der Art (besonders toxisch, ätzend, explosiv usw.) zusätzliche Maßnahmen erfordern (z. B. Auffangen, Niederschlagen, Evakuieren, Abtragen von kontaminiertem Boden usw.). Eine Freisetzung von gefährlichen Stoffen ist unabhängig von der eigentlichen Einsatzart, die nach dem überwiegenden Einsatzziel bestimmt wird. So können in einem Hochwassereinsatz Kraft- und Betriebsstoffe frei werden oder bei einem Brandeinsatz in einem Betrieb gefährliche Brandgase entstehen. Andererseits gibt es Gefahrgutunfälle, bei denen es nicht zu einer Freisetzung von Gefahrstoffen in dem o. g. Maß kommt. Einsatzkräfte, die an einer Brandstelle verbleiben, um wiederaufflammbare Brandnester löschen zu können, und die auch gestellt werden kann, wenn Stoffe unter Kontrolle abbrennen sollen, jedoch n i c h t Brandsicherheitswache im Sinne von 22 ThürBKG, kein Erhebungsmerkmal der Landesstatistik, Angaben können durch Gemeinden im BB erhoben werden
11 Seite 11 Angaben zum Brandobjekt kritischer Wohnungsbrand Wohngebäude (Sonstige) Beherbergungsstätte Versammlungsstätte Verkaufsstätte Heime Krankenhaus Kindertageseinrichtungen Verkehrsanlage, Tunnel Fahrzeug in Betrieb/nicht in Betrieb keine Nutzung Bei verschiedenartiger Nutzung ist die ü b e r w i e g e n d e Nutzungsart zu markieren. Bei mehreren betroffenen Objekten ist nur die überwiegende bzw. Hauptnutzung zu benennen. Mehrfachbenennungen sind nicht möglich. Alle nicht einzeln aufgeführten Brandobjekte gemäß den hier genannten Brandobjekten sind als sonstige Nutzung (z. B. Pension mit 6 Betten, Saal mit weniger als 200 Plätzen, Einkaufsladen mit 400 m² Nutzfläche) zu zählen. Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes Neben Feuer und Rauch in der betroffenen Nutzungseinheit kommt es zum Raucheintrag in den Treppenraum. Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Außerdem muss die Brandausbreitung verhindert und der Brand gelöscht werden. (Quelle: AGBF-Bund Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, 1998/2015) alle sonstige Bränden in Wohnungen mit mehr als 12 Betten, z. B. Hotel, Gasthof, Pension Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern, z. B. Theater, Kino, Multifunktionshallen Verkaufsräume mit einer Grundfläche von mehr als 800 m², z. B. Einkaufsmarkt, Ladenpassage, Kaufhaus Alten-, Behinderten-, Jugend-, Kinder-, Pflege- und Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber mit mehr als 12 Betten mit mehr als 12 Betten Einrichtungen, in denen mehr als 10 Kinder betreut werden Straßentunnel ab einer Länge von 80 m, Eisenbahntunnel ab einer Länge von 500 m Straßen-, Schienen-, Wasser-. Luftfahrzeuge leerstehende Gebäude
12 Seite 12 Sonstige Nutzung Gefahren durch/ mit Tieren/ Insekten Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern Ölunfall/Ölspur Zugang vorhanden BMA = Brandmeldeanlage GMA = Gefahrenmeldeanlage BMA/ GMA vorhanden ortsfeste Löschanlage ortsfeste Löschanlage vorhanden Rauch- und Wärmeabzug vorhanden Alle Objekte, die keiner der genannten Kategorien zuzuordnen sind, wie z. B. Pension mit 6 Betten, Saal mit weniger als 200 Plätzen, Einkaufsladen mit 400 m² Nutzfläche. Einsätze in Verbindung mit Gefahren mit Tieren oder durch Tiere (Entfernen von Bienen- oder Wespennestern, Einfangen von Tieren auf Straße/Schiene usw.) Hier werden die Einsätze mit derartigen Stoffen ohne die separat dargestellten Ölunfälle und Ölspuren erfasst. Hilfeleistungen im Zusammenhang mit Mineralölprodukten, diese werden hier gesondert erfasst. ACHTUNG wird ab 2017 nicht mehr erfasst! Anlage, die zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dient und Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennt und meldet Anlage, die andere Gefahren als Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennt und meldet, wie z. B. Gasdetektoren Angaben sind nur für Einsätze in baulichen Anlagen relevant, bei anderen Einsätzen entfallen die Angaben Fehlalarmierungen durch BMA/GMA werden gesondert unter Fehlalarmierung abgefragt, eine Angabe zu BMA/GMA vorhanden erübrigt sich somit. ständig betriebsbereite Anlage, bei der aus einem ortsfest verlegten Rohrleitungssystem über geeignete Abgabevorrichtungen Löschmittel abgegeben werden und die automatisch oder von Hand ausgelöst werden kann, wie z. B. Sprinkleranlagen, Wassernebelanlagen, CO 2 -Anlagen, jedoch keine Wandhydranten Angaben sind nur für Einsätze in baulichen Anlagen (ehemals Gebäudebrände) relevant, bei anderen Einsätzen entfallen die Angaben Anlagen in einem Bauwerk zur Begrenzung der Auswirkungen von Rauch- und Wärme eines Brandes, wie maschinelle und natürliche Rauchabzugsanlagen Angaben sind nur für Einsätze in baulichen Anlagen (ehemals Gebäudebrände) relevant, bei anderen Einsätzen entfallen die Angaben
13 Seite 13 unabhängige Löschwasserversorgung (ersetzt offenes Gewässer) Anzahl der ausgerückten Feuerwehren, davon Anzahl BF Einsatzzeit Einsatzende Menschen in Notlagen Anzahl der Einsätze mit Besetzung der FEZ Gesamtanzahl der ausgerückten Kräfte Gesamtanzahl der eingesetzten Kräfte Gesamtzeit ausgerückte Kräfte Gesamtzeit eingesetzte Kräfte Anzahl geretteter Personen baulicher Rettungsweg große Wasservorräte, die unabhängig von einem Rohrnetz für Feuerlöschzwecke zur Verfügung stehen, wie Löschwasserteiche, unterirdische Löschwasserbehälter, Löschwasserbrunnen, Saugstellen an einem offenen Gewässer Anzahl der ausgerückten Gemeindefeuerwehren, die OT-Feuerwehren sind integriert und werden nicht separat aufgeführt. Die Anzahl der beteiligten Berufsfeuerwehren ist davon extra zu erfassen. Zeit von der Alarmierung der Einsatzkräfte bis zum Einsatzende die Zeit, wenn Einsatzkräfte und Fahrzeuge ins Feuerwehrhaus zurückgekehrt und wieder einsatzbereit sind wie z. B. eingeschlossene Personen im Aufzug, Türöffnung bei akuter Gefahr Anzahl der Einsätze (nicht der Personen), bei denen die nach ThürFwOrgVO vorzuhaltende FEZ besetzt wird. alle ausgerückten Kräfte einschließlich der Kräfte in den Bereitstellungsräume usw. alle eingesetzten Kräfte einschließlich der Kräfte in der FEZ Summe der Einsatzzeit der ausgerückten Kräfte einschließlich der Kräfte in den Bereitstellungsräumen Summe der Einsatzzeit der eingesetzten Kräfte einschließlich der Kräfte in der FEZ Gesamtzahl aller unverletzt geretteten und verletzt geretteten Personen, wobei unter Retten das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Menschen und/oder Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage zu verstehen ist notwendige Treppe, Sicherheitstreppenraum gemäß ThürBO und Sonderbauvorschriften
14 Seite 14 Sonstiges/ kein Löschwasser Kleinlöschgeräte (z. B. Feuerpatschen, Feuerlöscher, Kübelspritze), Sand oder kein Löschmitteleinsatz Hubrettungsfahrzeuge z. B. DL 16-4, DL (K) 12-9, DLAK 23-12, DLAK18/12, Sonstige (DL 30) tragbare Leitern Anzahl geretteter Tiere Anzahl geschädigter Feuerwehrangehöriger tödlich verunglückte FWA verletzte/verunglückte FWA Anzahl geschädigter anderer Personen tödlich verunglückte andere Personen verletzte/verunglückte andere Personen Unterstützung Rettungsdienst Amtshilfe Polizei Betriebsunfall Steckleiter, Schiebleiter Gesamtzahl aller verletzten/verunglückten sowie unverletzt geretteten Tiere, wobei unter Retten das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Tieren und/oder Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage zu verstehen ist. Anzahl der im Einsatz geschädigten Feuerwehrangehörigen Die Feststellung der Personenschäden wird zum Zeitpunkt des Berichtes getroffen. Später auftretende Folgeschäden bleiben unberücksichtigt. bei dem Schadensereignis im Feuerwehrdienst getötete Feuerwehrangehörige bei dem Schadensereignis im Feuerwehrdienst verletzte/verunglückte Feuerwehrangehörige Anzahl der bei dem (Schaden-) Ereignis geschädigten Personen. Die Feststellung der Art der Personenschäden wird zum Zeitpunkt des Berichtes getroffen. Später auftretende Folgeschäden bleiben unberücksichtigt. bei (Schaden-) Ereignis getötete Menschen bei (Schaden-) Ereignis verletzte/verunglückte Personen z. B. Ausleuchten z. B. bei Hubschrauberlandungen, Tragehilfe, First Responder Türöffnung, Türschließung, Ausleuchten, Absperren oder Reinigen von polizeilichen Einsatzstellen Hilfeleistung in Betrieben und Unternehmen, z. B. bei Havarien, Unfällen, Produktaustritten usw.
15 Seite 15 eingesetzte Geräte Verbrauchsmaterial alle Geräte, die nicht als Normbeladung auf den Feuerwehrfahrzeugen verlastet sind z. B. Schaummittel in größeren Mengen 3 Zusätzliche en zum Ausfüllen des FEU 905 Grundsätze - Zusätzliche en zum Ausfüllen des FEU 905 Grundsätze - Datenerfassung Jahresstatistik (Feu905) Datenerfassung Sachgruppen Datenerfassung Sachgruppe Aufgaben und Organisation Datenerfassung Sachgruppe Technik Achtung neu ab 2017! Die Datenerfassung erfolgt künftig nicht mehr in den Bögen A bis E des FEU 905, sondern nach Sachgruppen (Aufgaben und Organisation, Mitglieder, Technik, Einsätze). Es werden nur noch die Angaben abgefragt, die zusätzlich zur Einsatzstatistik benötigt werden. Allgemeine Daten zur Gemeinde (Identifikationsnummer, Einwohnerzahl) werden durch das TLS automatisch hinzugefügt. die Datenerfassung erfolgt über die Sachgruppen - Aufgaben und Organisation - Mitglieder - Technik - Einsätze Hier werden allgemeine Angaben zum Aufbau und den Aufgaben Feuerwehr erfasst. In der Datenauswertung werden die Daten auf Bogen A und C dargestellt. Hier erfolgen Angaben zur technischen Ausstattung (Fahrzeuge und Kommunikationstechnik). In der Datenauswertung werden die Daten auf Bogen B und E dargestellt.
16 Zusätzliche en zum Ausfüllen des FEU 905 Grundsätze - Seite 16 Datenerfassung Sachgruppe Mitglieder Datenerfassung Sachgruppe Einsätze Datenauswertung Jahresstatistik (Feu905) Bundesland Landkreis/ kfs Die Mitglieder der JF und der Aktiven sind nach der Altersstruktur zu untersetzen, um Trends in der Mitgliederentwicklung schneller zu erkennen. Die Summe der Mitglieder der JF muss der Anzahl in den Anträgen auf Förderung der JF entsprechen. Jugendliche im Alter von Jahren sind nur dann zur JF zu zählen, wenn sie noch n i c h t Mitglied der E i n s a t z a b t e i l u n g (Aktive) sind. Haupt- und nebenberufliche Angehörige der BF/ FF /WF sind separat zu erfassen. Bei WF entfällt die Erfassung der Jugendfeuerwehrangehörigen. In der Datenauswertung werden die Daten auf Bogen A, C und D (Landkreisübersicht JF) dargestellt. Angaben zu Einsätzen auf Bogen A werden als über das Jahr aufsummierte Zahlen aus der BS und HS übernommen. Lediglich die Einsatzzahlen im RD (Eintrag nur durch BF, die im Rettungsdienst mitfahren möglich!) und Einsätze und Alarme im Katastrophenschutz (Eintrag nur durch Landkreise und kreisfreie Städte möglich) sowie die gesamten Einsätze der Werkfeuerwehren werden im Feu905 für das Berichtsjahr ergänzt. In der Datenauswertung werden die Daten auf Bogen A dargestellt. Die über die Datenerfassung eingegebenen Zahlenangaben werden bei der Datenauswertung im Web-Programm automatisch den bisherigen Bögen A bis E wie folgt zugeordnet: - die Einsatzzahlen der Gemeinden werden durch das Web-Programm automatisch aus der Jahressumme der Einsatzstatistiken (BS/HS Teil 2) übernommen und dem Bogen A zugeordnet, die in der Sachgruppe Einsätze erfassten Daten werden ebenfalls im Bogen A abgebildet, - die in der Sachgruppe Aufgaben und Organisation zu erfassenden Mitgliederzahlen werden automatisch auf Bogen A und C abgebildet, - die in der Sachgruppe Technik erfassten Daten werden automatisch im Bogen B (Fahrzeuge) und im Bogen E (BOS-Funkanlagen und Anzahl EFA) abgebildet. - der Bogen D (Übersicht der Jugendfeuerwehren - gemeindebezogen) wird automatisch durch das Web- Programm erzeugt. Thüringen, wird automatisch durch das Web-Programm erzeugt Name des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, wird automatisch mit dem Login durch das Web-Programm erzeugt
17 Zusätzliche en zum Ausfüllen des FEU 905 Grundsätze - Seite 17 Stadt/ Gemeinde Ident-Nr. Stadt/ Gemeinde Einwohnerzahl Gemeinden Fw-Abteilungen nach BOS-Funkrichtlinie 1.5 (Feuerwehr) nach BOS-Funkrichtlinie 1.6 (KatS) nach BOS-Funkrichtlinie 1.7 (RD) Name der Gemeinde, Ortsteile nicht separat, wird automatisch mit dem Login durch das Web-Programm erzeugt wird automatisch mit dem Login durch das Web-Programm erzeugt Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde (incl. aller Ortsteile), Stand des betreffenden Jahres, die Einwohnerzahl wird automatisch durch das Web-Programm erzeugt Anzahl der Gemeinden pro Landkreis Stand des betreffenden Jahres, Gemeinden tragen hier eine 1 ein, wird automatisch durch das Web-Programm erzeugt Anzahl der Ortsteil- und Stadtteilfeuerwehren für Datenauswertung Bogen E Rufname "FLORIAN" für Datenauswertung Bogen E Rufname "KATER" für Datenauswertung Bogen E Rufname der Hilfsorganisationen 4 e Datenerfassung Sachgruppe Aufgaben und Organisation Feuerwehren gesamt Pro Gemeinde max. 1 FF, 1 JF und ggf. 1 BF (Ortsteilfeuerwehren werden hier nicht separat erfasst!). Feuerwehrhäuser gesamt Anzahl aller in der Gemeinde vorhandenen Feuerwehrhäuser/-wachen
18 Seite 18 davon mit ständiger Besetzung Anzahl der ständig (rund um die Uhr!) besetzten Feuerwachen in der Gemeinde Strahlenschutz/Gefahrgut (überörtlich) Anzahl der Feuerwehren (nicht der Fahrzeuge), bei denen Fahrzeuge des Gefahrgutzuges stationiert sind musiktreibende Züge in der Fw Gesamtzahl aller Musikzugarten Datenerfassung Sachgruppe Mitglieder Gesamtanzahl der Angehörigen der Jugendfeuerwehr Anzahl der JF-Mitglieder der Gemeinde, die n i c h t in der Einsatzabteilung (aktive Mitglieder) sind, getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht ( Achtung! Anzahl muss identisch sein mit der Anzahl auf dem Antrag auf Förderung Jugendfeuerwehr!) Anzahl der JF-Mitglieder, die nicht in der Einsatzabteilung (aktive Mitglieder) sind >18 Jahre Anzahl der JF-Mitglieder, die nicht in der Einsatzabteilung sind! aktive Angehörige in der Feuerwehr Gesamtzahl der aktiven Mitglieder der Einsatzabteilung in der Gemeinde bzw. im Landkreis (inclusive aller Ortsteile) aufgeteilt nach BF und FF, die Anzahl ist getrennt nach weiblich/männlich und nach Altersgruppen einzutragen. AS-Geräteträger Atemschutz-Geräteträger mit Nachweis G 26 Gruppenführer Zugführer BF Ausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst schließt Gruppenführer ein, Anzahl mit berücksichtigen BF Ausbildung gehobener/höherer feuerwehrtechnischer Dienst schließt Zugführer ein, Anzahl mit berücksichtigen
19 Seite 19 Hauptberufliche Aktive gesamt Anzahl der hauptberuflich Aktiven in der Gemeinde (BF und FF) Datenerfassung Sachgruppe Technik Löschfahrzeuge TSF (u. TSF-Tr) KLF, KLF B 1000 ohne KLF-Thüringen KLF-Th KLF-Thüringen TSF-W TSF-W, StLF 10/6, MLF LF 8 LF 8, LF 8 LO LF 8/6 LF 8/6, LF 10/6, LF 10 LF 16-TS LF 16-TS, LF-KatS, LF 16 W 50, LF 20 KatS LF 16/12 LF 16/12, LF 20/16, LF 20 HLF HLF 10/6, HLF 10, HLF 20/16, HLF 20 TLF 8/18 TLF 8/18, TLF 2000 TLF 16/24-Tr TLF 16/24-Tr, TLF 3000 TLF 16/25 TLF 16/25, TLF 16 TLF 24/50 TLF 24/50, TLF 20/40, TLF 20/40-SL, TLF 4000, TLF 32 TroTLF 16 Trockentanklöschfahrzeug
20 Seite 20 Sonstige TroTLF TroTLF, AB, AB SLM (Sonder-Löschmittel) Hubrettungsfahrzeuge DL 16-4 DL 12-9 DLK 12-9 DL 23/12 DLK 23/12 DLAK 23/12 DL18-12 DLK DLAK 18/12 GM/TM Gelenkmast/Teleskopmast Sonstige z.b. DL 30 Sanitätsfahrzeuge KTW GRTW GKTW NAW RTW Sonstige Rüst- und Gerätewagen RW 3 GW-G 1 GW-G 2 GW-AS ausschließlich Sanitätsfahrzeuge bei der Feuerwehr (nicht bei den HiOrgs) KTW, KTW Typ A, KTW Typ B Großraum-Rettungswagen Großraum-Krankentransportwagen NEF/NAW RTW, Schwerlast-RTW z.b. SEG-Fahrzeuge Bei den Rüst- und Gerätewagen werden auch die Abrollbehälter mit dieser Funktion erfasst. Die restlichen Abrollbehälter (z. B. Mulden) sind unter sonstigen Fahrzeugen als AB zu zählen. RW 3, RW, AB Rüst GW-G 1, GW-L 1 / GW-L 2 jeweils mit Zusatzbeladung Gefahrgut GW-G 2, GW-G, AB GG GW-AS, AB AS
21 Seite 21 sonst. RW sonst. GW sonstige Fahrzeuge ELW 1 SW 2000 FwK AB LB/LK (ohne MZB u. RTB) GW-T Sonstige FWA z.b. VRW z.b. GW-G 3, 5 t, CBRN ErkW (ABC ErkKW), GW Mess, GW-Dekon (GW Deko), GW Dekon P (Dekon P) ELW 1, Fü-KW TH SW 2000, GW-L 2 mit Zusatzbeladung Wasserversorgung, AB Schlauch, SW-2000Tr, SW-KatS Feuerwehrkran Anzahl der unter RW/GW nicht gezählten Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeuge, z. B. Mulde, MANV Löschboot/Löschkreuzer GW-Transport, GW-Technik, GW-Taucher Feuerwehranhänger Schlauch, Boot, Beleuchtung usw. Angaben zur Kommunikationstechnik BOS-Funkanlagen nach BOS-Richtlinie sowie Sirenen Kfz-Funkanlagen Ortsfeste Sender Meldeempfänger EFA Fahrzeugfunkanlagen Relaisfunkstellen, feste Landfunkstellen, auch: Leitstellengeräte, Funkgeräte in FEZ, Alarmumsetzer, Gebäudefunkanlagen tragbarer Empfänger einschließlich Antenne zur Alarmierung von Einsatzkräften Elektronische Funk-Ansteuerung für Sirenen, aufgeschlüsselt nach analogen und digitalen Anlagen Datenerfassung Sachgruppe Einsätze Notfalleinsätze der BF im Rettungsdienst nur für Landkreise, Gemeinden mit BF und Werkfeuerwehren Nur durch BF auszufüllen! Es sind nur Notfalleinsätze der Berufsfeuerwehren (Erfurt, Gera, Jena, Weimar) zu nennen, nicht die
22 Seite 22 der HiOrgs. Notfalleinsätze Gesamt davon mit Notarzt Krankentransporte Nur durch die BF, die RD fahren, auszufüllen! alle Einsätze ohne Fehleinsätze RTW ohne NEF alle Einsätze ohne Fehleinsätze NEF Nur durch BF auszufüllen! alle Einsätze ohne Fehleinsätze KTW Katastropheneinsätze/Alarme/Einsätze Nur durch die Landkreise/kreisfreien Städte auszufüllen! Als Katastrophenschutzeinsätze zählen nur die Einsätze, die nach Eintritt und Bekanntgabe eines Katastrophenfalls gemäß 34 ThürBKG erfolgen sowie die Einsätze bei Katastrophen in anderen Bundesländern, bei denen auf Anforderung des betroffenen Landes durch den Freistaat Thüringen Einheiten in dieses Land zur Unterstützung entsandt werden. Dabei handelt sich um einen Katastropheneinsatz mit einer Vielzahl von beteiligten Feuerwehren. Die Gemeinden rechnen ihre Einsätze, auch die innerhalb einer festgestellten Katastrophe, im Rahmen ihrer Brand- und Hilfeleistungsstatistik ab. Eine Zuordnung durch die Gemeinden zu einem Katastrophenschutzeinsatz erfolgt nicht. Diese Zuordnung ist nur durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte möglich. Unter Alarme in diesem Sinne sind nur die nach 34 ThürBKG festgestellten und bekanntgegebenen Katastrophenfälle zu zählen. D.h. nur der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, die den Katastrophenfall feststellt, löst den KatS- Alarm aus und gibt diesen im Formular an. Andere Aufgabenträger, die landkreisübergreifend darauf hin tätig werden, geben keinen Alarm an.
23 Seite 23 5 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung / AB Abrollbehälter BB Brandbericht BF Berufsfeuerwehr BMA Brandmeldeanlage BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BS Brandstatistik EFA Elektronische Funk-Ansteuerung FEZ Feuerwehreinsatzzentrale - Einrichtung zur Alarmierung und Führungsunterstützung bei Stützpunktfeuerwehren gemäß ThürFwOrgVO FF Freiwillige Feuerwehr EL Bestandteil der Benutzerkennung im LOGIN für Einsatzleiter Fw Feuerwehr FWA Feuerwehrangehörige GMA Gefahrenmeldeanlage HB Hilfeleistungsbericht HiOrgs Hilfsorganisationen HS Hilfeleistungsstatistik JF Jugendfeuerwehr KatS Katastrophenschutz KR Bestandteil der Benutzerkennung im LOGIN für Landkreis/Kreisfreie Stadt OBM Bestandteil der Benutzerkennung im LOGIN für Orts-/Stadtbrandmeister OT Ortsteile RD Rettungsdienst ThürBKG Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ThürBO Thüringer Bauordnung
24 ThürBrandStatVO Thüringer Verordnung über die Erhebung von Statistiken über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ThürFwOrgVO Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung TLS Thüringer Landesamt für Statistik TLVwA Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 230 TMIK Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales WF Bestandteil der Benutzerkennung im LOGIN für Werkfeuerwehren Seite 24
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