Vertrag zur Erstellung einer Website

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2 Webdesignvertrag i zwischen NN im folgenden Kunde genannt und YY im folgenden Ersteller genannt Vorbemerkung ii Der Kunde möchte eine neue Website für sein Unternehmen erstellt bekommen. Der Ersteller verfügt dafür über das nötige Wissen und verspricht dem Kunden, eine Website nach dessen Vorstellungen zu erstellen. 1 Leistungen des Erstellers iii 1. Der Ersteller erstellt die Website unter Berücksichtigung des aktuellsten Standes der Technik für Homepages (derzeit HTML) und der aktuell geltenden Rechtsvorschriften (etwa TMG). 2. Die Erstellung erfolgt auf der Basis der vom Kunden überlassenen Materialen. Es werden drei graphische Entwürfe für das Grunddesign der Website erarbeitet. Eingeschlossen ist jeweils eine Navigation der Website nach dem neuesten Stand der Navigationstechniken im Internet. 3. Der Kunde erhält für die Teile, für die es wünscht, eine Druckversion der jeweiligen Inhalte. 4. Der Kunde erhält die Homepage auf einem Speichermedium. 5. Die in diesem Vertrag genannten drei graphischen Entwürfe hat der Ersteller spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss an den Kunden zu liefern. Nach Anlieferung der drei Entwürfe wird der Kunde innerhalb von sieben Arbeitstagen einen Entwurf auswählen. Im Benehmen mit dem Ersteller werden Änderungswünsche umgesetzt. 6. Die endgültige Website hat der Ersteller spätestens vier Wochen nachdem der Kunde einen der Entwürfe freigegeben hat zu liefern. 2 Verwertungsrechte 1. Die Verwertungsrechte des Kunden an dem überlassenen Material umfassen insbesondere das Recht - das Material ganz oder teilweise auf Bild oder Tonträger zu vervielfältigen und zur Digitalisierung in einem Arbeitsspeicher zu laden; - den Inhalt der Website auf dem World Wide Web, über -Dienste und vergleichbare Netze zu verbreiten, zum Abruf bereit zu erhalten und öffentlich wiederzugeben; - das Material nach Belieben zu bearbeiten; - das Material neu zu gestalten, zu kürzen und in andere Werkformen zu übertragen auf die Pflicht des Kunden, Urheberrechte zu respektieren wird hingewiesen; - das Material an jedweder Stelle zu nutzen (Messen, Ausstellungen, Wettbewerben, zu Lehroder Forschungszwecken etc.) oder zu senden. 2. Der Ersteller verzichtet auf seine Rechte nach 25 UrhG für Jahre, gerechnet ab Übergabe der Software.

3 3 Pflichten und Leistungen des Kunden iv 1. Dem Kunden ist klar, dass die Qualität der in Auftrag gegebenen Website wesentlich von der Qualität der Vorgaben des Kunden und der Qualität des Materials, welches der Kunde liefert, abhängt. 2. Der Kunde liefert dem Ersteller alle für die Formulierung und Strukturierung der Inhalte notwendigen Informationen und Unterlagen. Soweit möglich, entwirft er die Formulierungen selbst. 3. Der Kunde liefert dem Ersteller die Texte, Fotos, Videos und Grafiken, die auf der Website zu erscheinen haben. 4. Der Ersteller erhält vom Kunden eine Grobstruktur der Inhalte der Website. 5. Der Ersteller erhält vom Kunden alle notwendigen Daten und Angaben zur Erstellung des Impressums. 6. Der Kunde sichert zu, dass er der Inhaber aller Rechte der von ihm gelieferten Texte, Fotos, Videos und Grafiken im Internet ist und stellt den Ersteller insofern von Ansprüchen Dritter frei. 4 Vergütung Website v 1. Die Erstellung der Website wird pauschal mit EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer honoriert. 2. Das Honorar ist in drei Tranchen zu zahlen: - 20 % innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsschluss % nach Abgabe der drei Entwürfe % innerhalb von fünf Tagen nach Abnahme des Werkes. 5 Gewährleistung vi 1. Treten Mängel auf, so teilt der Kunde diese dem Ersteller per innerhalb einer Frist von drei Wochen ab dem Datum, an dem er den Mangel feststellte, mit. Unterlässt der Kunde eine solche Mängelanzeige, dann erlöschen seine Ansprüche nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist. Dies gilt nicht bei Arglist des Erstellers. 2. Wird ein Mangel innerhalb der Frist gemeldet, so hat der Ersteller die Wahl, entweder innerhalb einer angemessenen Zeit den Mangel zu beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem, dann mangelfrei zu erbringen. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzögert sie sich unzumutbar oder wird sie unberechtigterweise durch den Ersteller abgelehnt, dann kann der Kunde entweder den Vertrag rückabwickeln oder den Preis mindern. 6 Haftungsbegrenzung 1. Der Ersteller haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Erstellers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Erstellers beruhen. 2. Ansonsten haftet der Ersteller unbeschränkt nur sofern die garantierte Beschaffenheit des Werks nicht gegeben ist und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner leitenden Angestellten. Für Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Ersteller nur bei leichter Fahrlässigkeit.

4 3. Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch den Ersteller kommt nur in Frage, sofern eine Pflicht verletzt wurde, die zur Erzielung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Ist nur leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer Kardinalspflicht gegeben, so beschränkt sich die Haftung auf EUR. 4. Für Datenverlust wird nur insofern gehaftet, als der typische Wiederherstellungsaufwand zu leisten ist, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre sofern nicht ein Fall von Abs. 2 oder 3 dieses Paragraphen gegeben ist. 5. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist nicht abgedungen. 6. Der Kunde stellt den Ersteller von einer Haftung Dritten gegenüber wegen des Inhalts der Website vollständig frei. 7 Schlussbestimmungen 1. Nebenabreden zu diesem Vertrag gibt es nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll der Vertrag im Übrigen gleichwohl gelten. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass sie dem beabsichtigten Zweck am nähesten kommen. Dies gilt auch für Regelungslücken. 3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Ort des Erstellers. >>Ort, Datum<< Kunde Ersteller i Der Vertrag zur Erstellung einer Website oder Homepage wird auch Webdesignvertrag genannt. Zwar gibt es Stimmen, die diese Vertragsart als Dienstvertrag verstehen, da aber der wesentliche Inhalt des Vertrages ist, eine Homepage zu erstellen, wird man hier Werkvertragsrecht anwenden. ii Die Vorbemerkung sollte möglichst präzise und kurz den Sinn des Vertrages zusammenfassen. Im konkreten Fall wäre also evtl. zu sagen, was der Sinn der Website ist (Präsentation des Unternehmens, Verkauf von Gütern etc.). Diese Zusammenfassung dient im Streitfall der Auslegung des Vertrages. iii Bei der Formulierung der Leistungspflichten des Erstellers geht es vor allem darum, sicherzustellen, dass dieser nach dem neuesten Stand der Technik zu arbeiten hat (derzeit mittels der Programmiersprache HTML) und die neueste Rechtslage (z. B. nach dem Telemediengesetz - TMG) zu berücksichtigen ist. Der Kunde bekommt bestimmte Rechte (etwa einen Anspruch auf die Druckversion der jeweiligen Inhalte und die Website auf einem Speichermedium). Es sollte geklärt werden, in welchen zeitlichen Abständen die verschiedenen Arbeitsschritte zu erfolgen haben.

5 iv Der Kunde ist der Auftraggeber, aber auch derjenige, der den Ersteller mit dem für seine Arbeit nötigen Material versehen muss. Je mehr der Kunde insbesondere bei der Formulierung der Inhalte selbst übernehmen kann, umso sicherer kann er sein, dass das von ihm gewollte Ziel erreicht wird. Häufig aber bietet der Ersteller auch ausdrücklich an, auch die Formulierung der Texte zu übernehmen. Immer muss klar sein, dass der Kunde die Rechte an den Materialien hat, die er liefert. v Es sind verschiedene Modelle möglich, das Honorar festzulegen. Hier im Muster wird ein Pauschalhonorar vorgeschlagen, das in drei Tranchen zu zahlen ist. Dies ist eine verbreitete Art der Honorierung. Zu denken ist auch an ein Fixhonorar, gekoppelt mit einem Stundenhonorar. Diese Art der Honorierung sichert dem Ersteller eine Ausweitung seines Honorars für den Fall, dass die Arbeit zeitlich umfangreicher ist als vorhergesehen. Auf der anderen Seite birgt sie für den Kunden das Problem, dass er die Kostenentwicklung nicht übersehen kann. vi Die Frage der Haftung für Mängel ist für den Ersteller von großer Bedeutung. Es ist klar, dass er sich hier möglichst freizeichnen möchte. Seit einiger Zeit haftet der Ersteller einer Website nach den allgemeinen Regeln, also kann er auch nach den allgemeinen Regeln seine Haftung einschränken.

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