Absicherung von Großveranstaltungen Großveranstaltungen und Einbindung der Ressourcen des Rettungsdienstes in Einsatzplanung und Einsatzführung
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- Damian Koch
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1 Hausl Johann Peter Bereichsleiter Rettungsdienst BRK München Absicherung von Großveranstaltungen Großveranstaltungen und Einbindung der Ressourcen des Rettungsdienstes in Einsatzplanung und Einsatzführung
2 Rechtsgrundlagen Planungsgrundlagen Sanitäts- und Rettungsdienst Führung und Leitung Folie 2
3 Rechtsgrundlagen: - Vertrag: Vertragspartner Veranstalter Hilfsorganisation z.b. DRK Kreisverband Verträge bedürfen aus haftungsrechtlichen Gründen unbedingt der Schriftform! Folie 3
4 Rechtsgrundlagen: - Vertrag: Vertragsinhalte: - Leistungsumfang - Gefahrenanalyse und Geschäftsgrundlage - Pflichten und Aufgaben des Auftragsnehmers - Pflichten und Aufgaben des Veranstalters - Haftungsregelungen - Kosten und Vergütung - Sonstige Vereinbarungen - Salvatorische Klausel Folie 4
5 Rechtsgrundlagen: - Vertrag: Vertragsinhalte: - Besondere Vertragsinhalte Richtlinien für das Sanitäts- und Rettungswesen im Motorsport Organisation und Notfallvorsorgedienste / Deutsche Reiterliche Vereinigung e.v. Bestehende Vorgaben durch Behörden (Standards) Folie 5
6 Planungsgrundlagen - Angaben des Veranstalters - polizeiliche Erkenntnisse - behördliche Erkenntnisse - Anordnungen und Auflagen - Erfahrungswerte - Gefahrenanalyse - Personalbedarf - besonderer Personalbedarf - Materialbedarf - besonderer Materialbedarf Folie 6
7 Planungsgrundlagen Planungsgruppe: Einsatzleitung Sanitätsdienst Polizei Feuerwehr Leitstelle ILS Genehmigungsbehörde OrgL LNA Einsatzleitung Rettungsdienst Einsatzleitung Betreuungsdienst Folie 7
8 Planungsgrundlagen Planungsgruppe: Leitstelle ILS OrgL LNA Einsatzleitung Sanitätsdienst Einsatzleitung Rettungsdienst Einsatzleitung Betreuungsdienst Sanitätsdienst Rettungsdienst Betreuungsdienst Einsatzleitung MANV Folie 8
9 Planungsgrundlagen Planungsgruppe: Einsatzleitung Sanitätsdienst Sanitätsdienst Die Einsatzleitung Sanitätsdienst leitet und koordiniert den vertraglich definierten Einsatz. Seine Aufgabe endet bei Übernahme des/von Patienten durch den Rettungsdienst, oder bei Übernahme des Einsatzes durch andere bestellte Führungsdienste ( EL-RD; OrgL; LNA SanEl ) Folie 9
10 Planungsgrundlagen Anpassung: Einsatzleitung Sanitätsdienst Sanitätsdienst Leitstelle ILS OrgL LNA Einsatzleitung Rettungsdienst Folie 10
11 Planungsgrundlagen Einsatzabschnitte Schadenbekämpfung Patientenbehandlung Dekon V- Patientenablage Behandlungsplatz Transportorganisation Bereitstellungsraum / Sammelraum Betreuung / Betreuungsplatz Logistik / Technik Folie 11
12 Planungsgrundlagen Einsatzleitung im Rettungsdienst Sanitätseinsatzleitung OrgL LNA Bereitstellungsraum Patientenbehandlung Betreuung Patientenablage Behandlungsplatz Transportorganisation Folie 12
13 Patientenablage An der Patientenablage werden die Kräfte des Sanitätsdienstes und die ersteintreffenden Rettungsmittel ( gem. definierter Einsatzmittelkette ) des Rettungsdienstes tätig. Notfallmedizinische Grundversorgung Strukturierung nach Sichtungskategorien Ausstattung der Betroffenen mit Anhängekarten Erste Sichtung ggf. Sweeping Triage Übergabe der Notfallpatienten an Tragetrupps Transport der Patienten zum Behandlungsplatz Rettungs- und Sanitätsdienst Anhängekarte ngekarte Verletzte/Kranke Anhängekarte ngekarte Verletzte/Kranke Folie 13
14 Behandlungsplatz Am Behandlungsplatz werden Notfallpatienten von Notärzten gesichtet und gem. der Sichtungskategorie durch die Einsatzkräfte notfallmedizinisch behandelt und die Transportfähigkeit von Notfallpatienten hergestellt und aufrechterhalten. Es erfolgt die Registrierung, Dokumentation und Kennzeichnung der Patienten sowie ein koordinierter Weitertransport über den Bereich Transportorganisation in medizinische Einrichtungen. Unverletzte Betroffene werden unverzüglich den Bereich Betreuung zugeführt. Folie 14
15 4 Sichtungskategorien % Patienten Symptome Maßnahmen I incl. IV Atmung gestört, Bewusstsein gestört, RR < 100 Schwerstverletzt Sofortige Behandlung II Atmung, Bewusstsein, Circulation momentan stabil, Störungen nicht auszuschließen Schwer verletzt Dringliche Behandlung III Leicht verletzt oder erkrankt Spätere Behandlung Betreuung Sammeltransport IV Wie I, allerdings infauste Prognose ohne Überlebenschance Betreuende (abwartende) Behandlung Folie 15
16 Transportorganisation Partientenverteilung / Dokumentation Rettungsmittelhalteplatz Hubschrauberlandeplatz Folie 16
17 Betreuungsplatz Auf dem Betreuungsplatz erfolgt im Rahmen der Soforthilfe eine entsprechende Betreuung der Betroffenen und unter Umständen auch von den Angehörigen. Die Einsatzkräfte des Betreuungsdienstes sollten über Grundkenntnisse und Fähigkeiten der Psychosozialen Unterstützung (psychische Erste Hilfe) verfügen. Spezielle Fachkräfte aus dem Bereich Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) und Notfallseelsorge (NFS) müssen entsprechend in diesen Einsatzabschnitt integriert werden. Soziale Betreuung Verpflegung Transport Personenunterkunft Begleitkarte Begleitkarte Folie 17
18 Dekonbereich Rettungsfachpersonal Folie 18
19 Verletzte Rettungsdienst Unterstützungsgruppen Rettungsdienst Benachbarte Rettungsdienstbereiche Sanitätsgerätewagen SEG Sanitätsdienst SEG Betreuungsdienst SEG Gefahrgut Dekon V Kriseninterventionsdienst Zeit Folie 19
20 Regelrettungsdienst MANV/E Stufe 1 MANV/E Stufe 2 Spitzenbedarf Grundbedarf Sonderbedarf - 50 Verletzte Erkrankte Verletzte Erkrankte Art. 1 (1-11 ) BayRDG Art. 19 (1) BayRDG Land Sanitätsdienst Rettungsdienst Folie 20
21 Als wir das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen Mark Twain Um bei Großveranstaltungen auch größeren Schadenszenarien gerecht zu werden ist es unabdingbar bereits bei der Planung die Ressourcen und Führungselemente des Rettungsdienstes mit einzubeziehen, um den Schadensaufwuchs aus der Veranstaltung heraus abarbeiten zu können. Folie 21
22 Artikel 20 BayRDG Die für die Entgegennahme der Anzeige oder die Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung zuständige Behörde hat unverzüglich nach Eingang der Anzeige oder des Genehmigungsantrages den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung über Veranstaltungen zu informieren, bei denen die Einrichtung eines Sanitätsdienstes zum Schutz von Leben und Gesundheit insbesondere von Veranstaltungsteilnehmern und Besuchern erforderlich ist. Sie soll ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Folie 22
23 Artikel 20 BayRDG Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung kann für Veranstaltungen, bei denen die rettungsdienstliche Absicherung nicht anders möglich ist, eine kurzfristige Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung vorsehen und Durchführende der Notfallrettung insoweit mit der Durchführung beauftragen. Einer Zustimmung der Sozialversicherungsträger nach Art. 6 bedarf es in diesen Fällen nicht. Folie 23
24 Hausl Johann Peter Bereichsleiter Rettungsdienst BRK München Absicherung von Großveranstaltungen lichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hausl Johann Peter Bereichsleiter Rettungsdienst LV Bayerisches Rotes Kreuz
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