Katastrophenschutz in der. Region Hannover

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1 Katastrophenschutz in der Region Hannover

2 Einordnung des Katastrophenschutzes Katastrophenschutz nach Landesrecht (Nds. Katastrophenschutzgesetz) Zivilschutz nach Bundesrecht (Zivilschutzgesetz) Im Frieden (Art. 70 GG) Ergänzung der Ausstattung Verteidigungsfall (Art 73 GG) Region Hannover hat die Aufgabe Katastrophenschutz als untere Katastrophenschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis auszuführen Katastrophenschutz im Zivilschutz

3 Was ist eine Katastrophe? (Definition d. NKatSG i.d.f.v ) 1 Absatz 2 NKatSG Ein Katastrophenfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert. wird nach 20 NKatSG durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt.

4 Maßnahmen bei Katastrophen Feststellung des Katastrophenfalles Zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung Bestimmung der Technischen Einsatzleiter/Innen Zuweisung der Einsatzkräfte Nachbarschaftshilfe und überörtliche Hilfe (auch außerhalb des Landes) Anforderungen bei anderen Behörden Erklärung von Sperrgebieten Anordnung von Evakuierungen Anforderungen von Sachleistungen

5 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde Bildung eines Katastrophenschutzstabes Ermittlung der Katastrophengefahren Erfassung der Einsatzkräfte Ausbildung von Führungspersonal Bildung von Technischen Einsatzleitungen Erstellung eines Katastrophenschutzplans - externe Notfallpläne - Sonderplänen Durchführung von Katastrophenschutzübungen

6 Aufbau Katastrophenschutzplan (VSNfD) landesweit einheitlicher Aufbau gem. Nds. MI RdErl. v Gliederung: 1. Allgemeines (Sofortmaßnahmen im Kat-Fall, Meldewesen, Dienstanweisungen) 2. Einsatzkräfte der Fachdienste 3. Behörden, Dienststellen, öffentliche Einrichtungen 4. Gerät und Potenzial im eigenen Bereich 5. Gerät und Potenzial, überörtlich 6. Städte und Gemeinden 7. Besondere Einrichtungen im eigenen Zuständigkeitsbereich (Krankenhäuser, Heime, Anlagen d. Energievers., Wasserwerke, Notbrunnen) 8. Besondere Schadenslagen (Sonderpläne, Notfallpläne) 9. Anlagen

7 Katastrophenschutzplan Region Hannover Externe Notfallpläne und Sonderpläne Externe Notfallpläne: - Fa. Honeywell in Seelze - Fa. Primagas in Barsinghausen - Gasspeicheranlage E.ON Ruhrgas AG in Lehrte (befreit) - Gasspeicheranlage GHG in Empelde - Fa. CG Chemikalien in Laatzen (in Arbeit) - Fa. Raffinerie Dollbergen (freiwillig) Sonderpläne: - Flugunfall - Anschlussplan KKW Grohnde - Massenanfall von Verletzten - Witterungsbedingte Unterrichtsausfälle - Evakuierung -Tierseuchen - Epidemien - Zugunglück (Musterentwurf) - Hochwasservorsorgeplanung (in Arbeit) - Musterkommunikationsplan

8 Einheiten und Einrichtungen, die im Katastrophenschutz in der Region Hannover mitwirken Kleinen Einsatzstab Dez. IV, FBL 32, TL 32.05, RegBM, Leiter FEL/RLS Katastrophenschutzstab Technische Einsatzleitung Hannover (von Region und LHH) Regionsleitstelle, Fernmeldezentrale, Bürgertelefon ÖEL RettD Einheiten

9 Katastrophenschutzstab Führungsebenen in der Gefahrenabwehr/KatS Technische Einsatzleitung Technische Einsatzleitung Einsatzabschnitte Unterabschnitte Taktische Einheiten Taktische Einheiten

10 Organisation der Führungsstrukturen in der Region Hannover Regionspräsident Katastrophenschutzstab administrativ-organisatorische Ebene Regionsleitstelle Regionsverwaltung Pressestelle Andere Behörden Bürgertelefon Rettungsdienst Tagesgeschäft T E L operativ-taktische Ebene Einsatzeinheiten im Schadensgebiet

11 Aufgaben des Stabes Beratung und Unterstützung des Regionspräsidenten bei den zu treffenden Entscheidungen Leitung und Koordinierung der Einsatzmaßnahmen nach Weisung des Regionspräsidenten Wahrnehmung administrativ-organisatorischer Maßnahmen aufgrund - rechtlicher Vorgaben - finanzieller Zuständigkeiten - politischer Verantwortung schnell ausgewogen unter Abwägung aller Besonderheiten Dies können z.b. Entscheidungen sein über: - Evakuierung, Räumung, Sperrung - Information und Warnung der Bevölkerung - Gesundheitsvorsorge - Eigentumssicherung

12 S t a b s r a u m!

13 S t a b s a r b e i t!

14 Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover Praktizierte Zusammenarbeit: Gemeinsame Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst (ÖEL RettD) Gemeinsame Technische Einsatzleitung (TEL Hannover) Gemeinsame Leitstelle (ab )

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