GIP Rollout in den Bezirkshauptmannschaften. Einführung des Maßnahmenassistenten. Anton Willi 1

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1 GIP Rollout in den Bezirkshauptmannschaften Einführung des Maßnahmenassistenten Anton Willi 1

2 Was ist der Maßnahmenassisten: Erfassung von StVO Maßnahmen Referenziert auf die GIP Wirkungsableitung ->Routing Anton Willi 2

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6 Tirol hat 278 Gemeinden + Innsbruck 8 Bezirksverwaltungsbehörden mit je ~ 30 Gemeinden (Innsbruck Land 60 Gemeinden) Abt. Verkehrsrecht Anton Willi 6

7 Ausgangssituation: Ende 2013 Entscheidung Projektpartner GIP.gv.at Sicherung der Fördergelder Anton Willi 7

8 Prozess der Entscheidungsfindung: Ein Bezirkshauptmann als treibende Kraft Teststellung mit zwei BH s eingerichtet Einbindung des Verkehrsreferenten in den BH s Information Testphase über mehrere Monate/Schulungen Zusammenstellung eines Projektteams ein Verantwortlicher für BH Software (20 Anwendungen) Entscheidung der BH s muss von innen kommen Anton Willi 8

9 Gründe für den Einsatz: Aufbauend auf gemeinsamen Straßengraph Österreichweite Datenverbund Gesetzliche Vorgaben, Richtlinien, Auskunftspflichten.kein zusätzliches Personal -> Erfassungsaufwand wird durch suchen kompensiert Wann, wenn nicht jetzt Förderung durch Klima- und Energiefonds Anton Willi 9

10 Förderprogramm des Klima- und Energiefonds für die Umsetzung Rollout Plan ist zu erstellen Wie liegen die Daten vor Wie wird vorgegangen gestartet Zeitplan Anton Willi 10

11 StVO Verordnungen rechtliche Hintergrund Dauerverordnungen Baustellen, Veranstaltungen Auf welchen Straßen verordnet die BH: Bundes- und Landesstraßen B + L Straßen die von allen zu gleichen Bedingungen genutzt werden können (Felbertauern, Parkplätze ) Anton Willi 11

12 Wer kann noch StVO Maßnahmen erlassen: Ministerium (Fahrverbotskalender) Landesregierung (Nachtfahrverbot) Gemeinden nach 94 d (Eigene Wirkungsbereich der Gemeinde) = Gemeindestraßen Kurzparkzonen, Fußgängerzone, Geschwindigkeitsbeschränkungen Übertragung der BH an Gemeinden Forststraßen Anton Willi 12

13 Ablage des bestehenden Datenbestandes: Gemeindeweise in Ordner Nach Straßenzügen für B + L Straßen z.b. B100 Zusätzlich Listen Anton Willi 13

14 Verordnungsdokumente: Jede Maßnahme eine Verordnung Sammelverordnung (alles auf der B180) Eine Verordnung + Anlage Mehrere Maßnahmen auf unterschiedlichen Straßen in einer Verordnung Wichtig: mit dem MAA wird nicht in die Verordnungspraxis der BH eingegriffen. Anton Willi 14

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18 Überregionale Verkehrskommission: Anton Willi 18

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20 Landesstraßen: B -> km L -> km Überholen verboten B -> 209 L -> 51 Ortsgebiete B -> 216 L -> 473 Geschwindigkeitsbeschr. B -> 364 L -> 385 Mengengerüst: Maßnahmen Anton Willi 20

21 Vorgangsweise: Alle neuen Maßnahmen (< 50 Jahr) Priorisierung Altbestand Landesstraßen B + L mit abgewerteten Straßen Gemeindestraßen -> routingrelevant Anton Willi 21

22 Unterlagen/Unterstützung: Ansprechperson Benutzerhandbuch Regelwerk Meldesystem für Ergänzungen/Fehler am Graphen Anton Willi 22

23 Mängel Fehlerquellen - > Einsprüche: Stationierung ändert sich (Umkilometrierung) Lage des Bezugspunktes ändert sich (3 5 m) Verfahren früher einfacher Unterlagen nicht mehr auffindbar Maßnahme nie verordnet (Feldwege) Maßnahme ohne Wissen der BH entfernt Nicht richtig kundgemacht (Anrainer ausgenommen, ausgenommen Anrainer) Bodenmarkierungen nach Asphaltierungen

24 Einflußfaktoren auf Produktwahl: Ankauf + Wartung und Support über vier Jahre ~ Zusätzliche Ressourcen in der EDV Abteilung Eigenprogrammierung -> Erfassung von Linien und Punkten (billiger) Überzeugungsarbeit -> Ableitung einer Wirkung (BH braucht keine Wirkung) Sicht über den Tellerrand Anton Willi 24

25 Mit dem MAA wird: Nicht in die Verordnungpraxis eingreifen BH sehr autonom selbst verantwortlich (Verkehrsjurist und 1-2 Mitarbeiter) Es wird die Wirkung veröffentlicht Anton Willi 25

26 Danke für die Aufmerksamkeit Anton Willi 26

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2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28

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