Vom Diplom-Ingenieur zum Bachelor / Master
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- David Fromm
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1 Vom Diplom-Ingenieur zum Bachelor / Master Absolventenfeier des Fachbereichs Bauwesen der FH Gießen-Friedberg am in Gießen Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Vizepräsident Bundesingenieurkammer kluge@bingk.de 1
2 2
3 Diplom-Ingenieur Hochschulen Hauptstudium Vorstudium (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 3
4 Hochschulen berufsqualifizierender Abschluss (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 4
5 Hochschulen berufsqualifizierender Abschluss Ingenieurgesetze Ingenieur (Berufsbezeichnung) Zeit (Ausbildungsdauer, Berufserfahrung) Zulassungs- Kriterien Qualifikation (Inhalte von Studium und Fortbildung) (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 5
6 Berufsbezeichnung Ingenieur Beispiel: Ingenieurgesetz - Hessen Die Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin allein oder in einer Wortverbindung darf führen, wer das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs theoretischen Studiensemestern oder von drei Jahren an einer dt. Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder an einer staatlich anerkannten Berufsakademie mit Erfolg abgeschlossen hat. Anforderungen zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur - mind. Studiendauer: 6 theoretische Semester - technische oder naturwissenschaftliche Ausrichtung - unabhängig vom Studienabschluss oder 6
7 Vom Diplom-Ingenieur zum Bachelor / Master Dipl.-Ing. I. Kluge Absolventenfeier, Fachbereich Bauwesen der FH Gießen-Friedberg am in Gießen 7
8 Zuständige Stelle generell: Sachsen-Anhalt ( 2, Abs. 6, Ing.Kamm.G.) für auswärtige Ingenieure: Brandenburg Bremen Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Ingenieurgesetze Ingenieur (Berufsbezeichnung) Hochschulen berufsqualifizierender Abschluss (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 8
9 Dr. - Ingenieur Ziel Hochschulgesetze Ingenieurgesetze Diplom-Ingenieur (Titel) Ingenieur (Berufsbezeichnung) Hochschulen berufsqualifizierender Abschluss (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 9
10 Wiedereinführung des akad. Titels Diplom-Ingenieur 10
11 Wiedereinführung des akad. Titels Diplom-Ingenieur 11
12 Ingenieur-Ausweis 12
13 Empfehlung Ausschuss Berufsrecht Dr. - Ingenieur Dipl.-Ing. (neu)? Hochschulen Zus. Qualifikation berufsqualifizierender Abschluss Professioneller Ingenieur (PI) chartered engineer professional engineer diplomierter Ingenieur Oberingenieur Ingenieur Ingenieurgesetze Zeit (Ausbildungsdauer, Berufserfahrung) Zulassungs- Kriterien Qualifikation (Inhalte von Studium und Fortbildung) (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 13
14 Fachingenieur (neu) Fachplaner Brandschutz Fachpl. Energieeffizienz Fachpl. Nachhalt. Bauen Koordinator / BaustellV sonstige Qualifikationen (freiwillige Listen).. Prüfingenieure ist noch nicht abschließend diskutiert!!! Prüfsachverständige Nachweisberechtigte Bauvorlageberechtigte ö.b.u.v. Sachverständige Besondere Qualifikationen (Anforderungen auf gesetzlicher Grundlage) Dipl.-Ing. (neu)? Zus. Qualifikation Hochschulen Professioneller Ingenieur (PI) chartered engineer professional engineer diplomierter Ingenieur Oberingenieur berufsqualifizierender Abschluss Ingenieur Zeit (Ausbildungsdauer, Berufserfahrung) Zulassungs- Kriterien Qualifikation (Inhalte von Studium und Fortbildung) Besondere Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung) (Erst-) Ausbildung / Berufsstand 14
15 Dr. - Ingenieur Dipl.-Ing. (neu)? Zus. Qualifikation Hochschulen Ingenieur berufsqualifizierender Abschluss Qualitätsstandard; Freiberuflichkeit frei von Lieferinteressen 3 (2) J. Berufserfahrung Ingenieurgesetze ( Pflicht -Mitglied) Beratender Ing. (freiwilliges) Mitglied Kammergesetze Zeit (Ausbildungsdauer, Berufserfahrung) Zulassungs- Kriterien Qualifikation (Inhalte von Studium und Fortbildung) (Erst-) Ausbildung / Berufsstand Kammer- Mitgliedschaft 15
16 Berufsverbände (Auswahl) + Kammern 16
17 Lebenslanges Lernen - long life learning frei nach Wilhelm Busch: Also lautet ein Beschluss, dass ein Mensch was lernen muss, lernen kann man Gott sei dank aber auch ein Leben lang! 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Vizepräsident Bundesingenieurkammer Vorstandsmitglied Ingenieurkammer Hessen 18
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