Ausbildung am Lernort Praxis (ALP)

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1 Ausbildung am Lernort Praxis (ALP) Richtlinien für die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik - Teilzeitform 1. Jahr - Pestalozzi-Seminar Pastor-Badenhop-Weg Burgwedel Tel: / Fax: / pestalozzi-seminar@pestalozzi-stiftung.de Seite: 1 / 8

2 Inhalt Richtlinien für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis Anlagen Bestätigung des Lernortes Praxis (1) Beurteilungskriterien/Orientierungshilfen für die Abschlussbeurteilungen der Ausbildung am Lernort Praxis (2) Seite: 2 / 8

3 Richtlinien für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis 1. Die praktische Ausbildung am Lernort Praxis Der Ausbildungsabschnitt in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher kann in der Einrichtung durchgeführt werden, in der die Schülerin/der Schüler ausbildungsbegleitend tätig ist. Er kann auch in einer anderen Arbeitsfeld der Frühund Elementarpädagogik, Hilfen zur Erziehung, Behindertenhilfe und Jugendpflege (z.b. Haus der Jugend) durchgeführt werden. Die Wahl des Lernortes und ggf. die Bewerbung darum sind Aufgaben der Schülerin/des Schülers. Der Lernort bedarf der Genehmigung der Fachschule und darf nicht weiter als 50 km von dieser entfernt sein. Während der Ausbildung am Lernort Praxis wird die Schülerin/der Schüler von einer sozialpädagogischen Fachkraft der Einrichtung (Praxisanleiter/in) und einer Lehrkraft der Schule begleitet. 2. Ziele und Inhalte der praktischen Ausbildung Die Schülerin/der Schüler soll erworbene Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen auf ausgewählte Bereiche und Aufgabenfelder der Praxis übertragen und Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz vor dem Hintergrund selbständigen und zunehmend eigenverantwortlichen pädagogischen Handelns weiter entwickeln. (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium: Innovationsvorhaben im Bereich der berufsbildenden Schulen. Leitfaden für die praktische Ausbildung am Lernort Praxis. Hannover 2004) Für einen umfangreichen Einblick in das Arbeitsfeld ist es wünschenswert, dass die Schülerin/der Schüler die Möglichkeit erhält, an allen dienstlichen Besprechungen und allen Aktivitäten der Einrichtung (Wochenenddienste, Nachtbereitschaften, Feste, Elterngespräche, etc.) teilnehmen zu können. 3. Ausbildungsaufgaben der Praxisanleiterin / des Praxisanleiters Die zentrale Aufgabe besteht darin, die Schülerin/dem Schüler für die Dauer des praktischen Ausbildungsabschnitts fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dabei stehen in Abgrenzung zu der Lehrkraft solche Aufgaben im Vordergrund, die der Schülerin/dem Schüler dabei helfen, sich im sozialpädagogischen Berufsalltag besser und schneller zurechtzufinden und bei Fragen und Unsicherheiten eine feste Ansprechperson zu haben. Durch ihre pädagogische Vorbildfunktion leistet eine Anleitung einen wichtigen Beitrag dazu, Schülerinnen und Schülern in der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und Professionalität zu unterstützen. Dies geschieht durch regelmäßig stattfindende reflektierende Gespräche, in denen zum einen die Wirksamkeit der eigenen Persönlichkeit und des eigenen beruflichen Handelns in Selbst- und Fremdwahrnehmung erkannt und analysiert wird. Zum anderen dient die Anleitung der Schülerin/dem Schüler als Vorbild für pädagogisches Handeln in komplexen Praxissituationen (...). (ebd, 5f.) Seite: 3 / 8

4 Am Ende des praktischen Ausbildungsabschnitts erstellt die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter eine schriftliche Beurteilung. Die in Anlage 2 aufgelisteten Kriterien können als Orientierung genutzt werden. 4. Ausbildungsaufgaben der Lehrkraft Die Lehrkraft hilft der Schülerin/dem Schüler, sozialpädagogische Inhalte und Methoden sowie sozialpädagogische Medien in ihrem/seinem praktischen Handeln ein- und umsetzen zu können. Hierbei wird eine Verbindung von Theorie und Praxis hergestellt. Es gilt, in komplexen Praxissituationen fachliche Kenntnisse und erworbene Schlüsselqualifikationen aus dem Unterricht im eigenen Tun zu integrieren und berufliche Handlungskompetenz zu erwerben und zu reflektieren. Die Funktion der Lehrkraft ist es, eine Klammer zu bilden zwischen den unterschiedlichen Lernprozessen im Unterricht und in der Praxis. Die Schülerin/der Schüler wird durch die Lehrkraft unterstützt, selbst den Theorie-Praxis-Bezug herzustellen, der die Professionalität des Berufes der Erzieherin/des Erziehers ausmacht. (ebd, 5) Die Lehrkraft nimmt an einer Aktivität teil und benotet Planung, ggf. Durchführung und Reflexion der Aktivität. 5. Kooperation zwischen Fachschule/Lehrkraft und Lernort/Praxisanleiterin Lehrkraft und Anleitung kooperieren in der praktischen Ausbildung. Weder die Fachschulen noch die Lernorte Praxis sind allein in der Lage, eine qualifizierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu gewährleisten. Daher garantiert nur eine enge Kooperation eine hohe Ausbildungsqualität. Praxisanleitertreffen in der Fachschule, Ausbildungsbesuch der Lehrkraft am Lernort und zeitnahe Kontaktaufname bei Fragen oder auftretenden Problemen unterstützen eine gute Zusammenarbeit. 6. Ausbildungsaufgaben der Schülerin/des Schülers Damit die unter Punkt 2 genannten Ziele und Inhalte erreicht werden können, sind von der Schülerin/dem Schüler folgende Aufgaben zu erfüllen: Die Schülerin/der Schüler 6.1 wählt einen Lernort und lässt sich diesen von der Fachschule genehmigen. Der Abgabetermin wird von der Lehrkraft bekannt gegeben, die im Klassenverband auf die Praxisphase vorbereitet. Dies erfolgt in der Regel im Fach Sozialpädagogische Bildungsarbeit (Lernfeld 4) führt zu Beginn der praktischen Ausbildung mit der Praxisanleiterin / dem Praxisanleiter ein Planungsgespräch, bei dem Praxisstelle und Schülerin/Schüler die Bereiche und Aufgaben festlegen, die im Laufe der praktischen Ausbildung kennen gelernt, bzw. vertieft und durchgeführt werden sollen. Die gegenseitigen Erwartungen und wichtige Formalia der Einrichtung sind weitere Inhalte des Gesprächs. Dieses Planungsgespräch wird von der Schülerin/dem Schüler protokolliert und der betreuenden Lehrkraft in der ersten Reflexion abgegeben. Seite: 4 / 8

5 führt zwei Standardsituationen des pädagogischen Alltags durch. Eine schriftliche Beschreibung des Normalablaufes, die Planung der Durchführung und ebenfalls schriftliche Reflexion sind Bestandteile dieser Aufgabe. Standardsituationen können sein: Morgenkreis, Gruppengespräche, Einnehmen von Mahlzeiten, Gespräche mit Kindern/Jugendlichen, z.b. Hilfeplangespräch, uvam.) entwickelt für die Klientel eine neue Aktivität und führt diese wie unter 6.3 beschrieben durch. ( Neu meint: von der Schülerin/dem Schüler und der Einrichtung noch nicht durchgeführt.) wählt für den Besuch der Lehrkraft eines der folgenden Themen aus: - Durchführung und Reflexion einer Standardsituation - Durchführung und Reflexion einer neu entwickelten Aktivität - Vorstellung der drei Aktivitäten mit geeigneten Präsentationstechniken, Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, Eltern und/oder Team nimmt an den Reflexionen in der Fachschule teil wertet schriftlich den eigenen Lernprozess des praktischen Ausbildungsabschnittes aus. 7. Bewertung der Ausbildung am Lernort Praxis Bewertung Protokoll des Planungsgespräches 5 % Bewertung der beobachteten Aktivität 15 % Bewertung Abschlussreflexion 30 % Beurteilung des Lernortes Praxis 50 % = Note für das Fach Sozialpädagogische Praxis Die Bewertungen der zwei weiteren Aktivitäten fließen in das Lernfeld 4 ein. Seite: 5 / 8

6 8. Verschiedenes 8.1 Arbeitszeit Der Zeitraum für die abzuleistenden 200 Stunden wird von der vorbereitenden Lehrkraft bekannt gegeben. Reflexionszeiten (in der Schule, am Lernort Praxis) und Vorbereitungszeiten sind in den 200 Stunden enthalten. Bei der Planung der Einsatzzeiten ist zu beachten, dass die schulische Ausbildung auch in diesem Zeitraum stattfindet. 8.2 Fehlzeiten Im Krankheitsfall informiert die Schülerin/der Schüler umgehend die Praxisstelle und legt am 3. Krankheitstag dem Lernort Praxis ein ärztliches Attest und der Fachschule eine Kopie des Attestes vor. Eventuelle Sonderregeln der Praxisstelle sind zu erfragen und zu beachten. Fehlzeiten in der Praxisstelle, die über 20 Zeitstunden hinausgehen, müssen nachgeholt werden. Die Termine dafür müssen im Vorfeld von der betreuenden Lehrkraft schriftlich genehmigt werden. Fehlzeiten in der Reflexionsgruppe werden als Fehlzeiten im Unterricht gewertet. 8.3 Beendigung des Praktikums Das Praktikum endet mit dem Datum, das von der Fachschule genannt ist. Veränderungen können nur nach Absprache mit allen drei Beteiligten erfolgen (Praxisstelle - Fachschule Schüler/in). Die schulrechtliche Bewertung behält sich die Konferenz vor. Seite: 6 / 8

7 Anlage 1: TZ Ausbildung / 1. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 BESTÄTIGUNG DES LERNORTES PRAXIS 1. Name der Schülerin/des Schülers Ausbildungszeit vom bis... Im oben genannten Zeitraum stellt die Praxisstelle für die o.g. Schülerin/den Schüler 200 Praxisstunden in einem sozialpädagogisches Arbeitsfeld zur Verfügung. Die Praxisanleitung übernimmt eine sozialpädagogische Fachkraft. Die Praxisanleiterin gewährleistet regelmäßige Reflexionszeiten mit der Schülerin/dem Schüler. 3. Name, Anschrift, Tel.-Nr. und der Einrichtung: Träger der Einrichtung: Praxisanleitung/stellvertretende Anleitung: Von wann bis wann wird die Schülerin/ der Schüler täglich arbeiten? Bitte konkrete Zeiten des (Rahmen-) Dienstplans angeben. von... bis... von... bis Die Richtlinien für das ALP werden zu Schulbeginn den Schülern ausgehändigt. 8. Die Schülerin/der Schüler benötigt ein Gesundheitszeugnis Immunschutznachweis (lt. Biostoffverordnung) 9. Ich/wir nehme/n am Anleitertreffen am... im Pestalozzi-Seminar teil. Ich/wir nehme/n am Anleitertreffen nicht teil.... Ort, Datum Unterschrift Lernort Praxis Unterschrift Schülerin/Schüler... Genehmigung Berufsfachschule/Fachschule Seite: 7 / 8

8 Anlage 2: TZ Ausbildung / 1. Ausbildungsjahr / Stand August 2014 Beurteilungskriterien/Orientierungshilfen für die Abschlussbeurteilungen der Ausbildung am Lernort Praxis Fachschule Sozialpädagogik (FSP). Praxisbeurteilung Der/Die Schüler/in......, geb. am..., war vom... bis... in (Name und Ort der Praxisstelle) tätig. 1. Einsatzort und Aufgaben: 2. Verhalten im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen - im Einzelkontakt - im Kontakt zur Gruppe (Flexibilität, Verhalten in Konfliktsituationen, Grenzen setzen, angemessene Sprache etc.) 3. Verhalten im Umgang mit Eltern/Angehörigen 4. Verhalten im Umgang mit den Team-Kollegen/innen (Kooperation, Absprachen einhalten, Offenheit, Ideen einbringen etc.) 5. Einsatzbereitschaft im Praxisfeld z. B. Motivation, Zuverlässigkeit 6. Planung und Durchführung von Aufgaben 7. Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit 8. Prognose der beruflichen Qualifikation Halten Sie den/die Schüler/in für dieses Praxis-/Berufsfeld geeignet? Besondere Fähigkeiten und Schwierigkeiten Fehlzeiten Notenvorschlag Ort, Datum:... Unterschrift der Anleitung:... Schüler/in (zur Kenntnis genommen):... Seite: 8 / 8

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