Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen
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- Monika Knopp
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1 Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ (Office) Prof. Dr. med. M. Schaller (Pforte) (Labor) (Fax) Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen zwischen Ausführende Stelle: - nachstehend AUFTRAGGEBER genannt und Klinik/Institut Hautklinik, Elektronenmikroskopisches Labor Adresse Liebermeisterstr. 25, Tübingen - nachstehend KLINIKUM genannt -
2 1. Vertragsgegenstand Fragestellung: Kurze Beschreibung des Projekts 2. Qualifikation Das Klinikum versichert, dass das zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personal die zur Übernahme dieser Funktion erforderlichen Qualifikationen hat. 3. Vergütung 3.1 Der Auftraggeber zahlt für jede vom Klinikum im Rahmen dieses Vertrages durchgeführte Untersuchung den Betrag laut Gebührentabelle zuzüglich Umsatzsteuer. Gebühren EM Routineeinbettung Zusatzkosten: Elementanalyse Negativstaining an Cryoschnitten vor Einbettung Kosten für weitere Färbung bis zu 10 Netzen Interne Nutzer L1 200 L11 50 L12 50 L L L L L 17 Externe Nutzer 1 L2 250 L21 60 L22 60 L L L L L27 Externe Nutzer 2 L3 800 L L L L L L L37 2
3 Gebühren CLSM Routinefärbung Mikroskopieren/ Probe Färben+Mikroskopieren/Probe Kosten für weitere Färbung bis zu 10 OTs Interne Nutzer L5 140 L51 50 L L L54 Externe Nutzer 1 L6 180 L61 60 L L L64 Externe Nutzer 2 L7 730 L L L L Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. 3.3 Die Rechnungsbeträge sind auf nachfolgendes Konto des Klinikums zu überweisen: Kontoinhaber: Bank: BLZ: Konto-Nr.: Kostenstelle: Haftung Das Klinikum wird die Arbeiten sorgfältig und unter Einhaltung anerkannter wissenschaftlicher Standards durchführen. Das Klinikum übernimmt keinerlei Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder dafür, dass das Arbeitsergebnis für einen bestimmten Zweck verwendet oder wirtschaftlich verwertet werden kann oder frei von Schutzrechten Dritter ist. Soweit entgegenstehende Schutzrechte bekannt werden, teilt das Klinikum dies unverzüglich dem Auftraggeber mit. Eine Haftung wird soweit gesetzlich zulässig auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere wird eine Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne aufgrund der Ergebnisse und deren Verwertbarkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 3
4 5. Vertraulichkeit 5.1 Alle im Zusammenhang mit den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse sowie alle vom AUFTRAGGEBER übermittelten Informationen und Berichte sind vom KLINIKUM streng vertraulich zu behandeln. Die Ergebnisse sind nach durchgeführter Analyse an den AUFTRAGGEBER vertraulich zu übermitteln. 5.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliches Einverständnis von dem AUFTRAGGEBER nicht statthaft. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Dauer des Vertrages, mindestens jedoch 5 Jahre nach Abschluss der Untersuchungen. 6. Vertragsdauer 6.1 Der Vertrag beginnt mit vollständiger Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen. 6.2 Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 6.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 7.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame oder nichtige Bestimmung unverzüglich durch eine rechtlich zulässige, in ihrem Gehalt der Unwirksamen in der Zielsetzung möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen. 7.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Tübingen. 4
5 Auftraggeber UNIVERSITÄTSKLINIKUM..., den... Tübingen, den Prof. Dr. M. Schaller Leiter Core Facility Elektronenmikroskopie, stellvertretender Ärztlicher Direktor 5
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