DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER. VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Vortrag auf dem Pflegeforum

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1 DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Vortrag auf dem Pflegeforum

2 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009 Professor an der Katholischen Hochschule NRW Abt. Aachen ZUR PERSON

3 GLIEDERUNG 1. Die aktuelle Entwicklung 2. Pflege-Fachkräftemangel in EUREGIO Maas-Rhein Ärzte und Pflegekräfte aus der Europäischen Union Ärzte und Pflegekräfte aus Drittstaaten 5. Probleme 5. Stock, Berufsanerkennung 2013 Christof Stock Berufsanerkennung Folie 3 von 55

4 DIE AKTUELLE ENTWICKLUNG 1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 4 von 55

5 ERWERBSTÄTIGKEIT IN BILDERN

6 ERWERBSTÄTIGKEIT IN ZAHLEN THESE: Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird begleitet durch eine zunehmende Alterung! Heute leben in Deutschland etwa 50 Mio. Menschen im erwerbsfähigen Alter; 2030 werden es voraussichtlich nur noch 42 Mio. sein 8 Mio. weniger Erwerbstätige in den nächsten 17 Jahren! Zum Vergleich: In Bayern gab es 2010 ca. 6,7 Mio. Erwerbstätige! Gleichzeitig werden im Jahr % der Bevölkerung mind. 55 Jahre alt sein 2010 waren es nur knapp über 30 %. FAZIT: Deutschland muss stärker als attraktiver Arbeits- und Lebensstandort wahrgenommen werden und seine Bemühungen um eine Willkommenskultur verstärken!

7 PFLEGEHEIM RATING REPORT 2013 Boomender Markt: stationäre Pflegeplätze werden bis 2030 zusätzlich benötigt Steigender Personalbedarf: Bis zu zusätzliche Stellen müssen in der ambulanten und stationären Pflege bis 2030 geschaffen werden Vom Krankenhaus ins Pflegeheim: 60 Prozent aller Neuzugänge kamen 2011 direkt aus dem Krankenhaus, fast drei Mal so viel wie noch 2003 Investitionsstau: Zwischen 54 und 73 Milliarden Euro werden zur Finanzierung der zusätzlichen Pflegeplätze bis 2030 benötigt

8 AKTUELLE ZUWANDERUNG IN GRAFIKEN

9 DER OECD-BERICHT ZUWANDERUNG AUSLÄNDISCHER ARBEITSKRÄFTE: DEUTSCHLAND 1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 9 von 55

10 OECD-BERICHT FEBRUAR 2013 Nach den jüngeren Reformen des Zuwanderungsrechts ist Deutschland mittlerweile eines der OECD-Länder mit den geringsten Beschränkungen für die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte Selbst Arbeitgeber, die Engpässe melden, greifen bislang auf internationale Personalbeschaffung zurück. Gründe: Zu viele versch. Akteure beteiligt Personalgewinnung im Ausland sei komplex und unzuverlässig Es fehle an Transparenz für Antragsteller und Arbeitgeber

11 DIE FÖRDERPROGRAMME MOBIPRO-EU UND MAKE-IT-IN-GERMANY 1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 11 von 55

12 MOBIPRO-EU Sonderprogramm der Bundesregierung (Start Januar 2013) Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa Zielgruppe: Junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Ziel: Das Programm eröffnet interessierten Jugendlichen aus Mitgliedstaaten der EU eine berufliche Perspektive in Deutschland Auszubildende: betriebliche Berufsausbildung in einem Engpassbzw. Mangelberuf Ausgebildete: Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung Sprachprogramme im Herkunftsland und in der BRD Zuständig: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA)

13 MAKE-IT-IN-GERMANY Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit Mehrsprachiges Willkommensportal, das sich an internationale Fachkräfte richtet. Es bündelt Informationen zu Karriere und Leben in Deutschland.

14 FACHKRÄFTEMANGEL PFLEGE IN DER EUREGIO 2 Pflege- Fachkräftemangel, Folie 14 von 55

15 PFLEGEKRÄFTEMANGEL IN DER EUREGIO MAAS RHEIN? Care Sector Ziud- Limburg Vlaams- Brabant Belgisch- Limburg DG Regio Aachen Liège Number of residential care centres aantal woonzorgcentra Number of residential care centres for handicaped people aantal woonzorgcentra voor personen met een handicap 137?? 38? 47 Recognised number of beds in resthomes aantal woongelegen heden in woon-en zorgcentra Quelle: Future Proof for Cure and Care Aktion 1: Nullmessung

16 PFLEGE KRÄFTE- MANGEL IN DER EUREGIO?

17 FACHKRÄFTEMANGEL IN DER REGIO AC? Quelle: DIP 2012 Ausgangsanalyse gendermed

18 FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Quelle: DIP 2012 Ausgangsanalyse gendermed

19 FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE In Aachen sind 10 bis 20 arbeitslose Pflegekräfte gemeldet. 37,2 % der Krankenhäuser in NRW haben Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu besetzen Damit hat sich der Bedarf an Pflege(fach)kräften seit 2009 verdoppelt Das betrifft v.a. große Krankenhäusern ab 600 Betten In NRW gibt es offene Stellen für Pflegekräfte

20 FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Quelle: DIP 2012 Ausgangsanalyse gendermed

21 FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE Wie viele Pflegekräfte werden 2030 zusätzlich benötigt? NRW Aachen Starkes Engagement der Angehörigen Schwaches Engagement der Angehörigen

22 RAHMENBEDINGUNGEN Familie, Freunde, Gesellschaft Aufenthaltsrecht Kulturelle Identität wahren Berufserlaubnis Wohnen Bildung Arbeitsplatz

23 RAHMENBEDINGUNGEN Grenzinfopunkt Aachen im Bürgerservice - Verwaltungsgebäude am Katschhof Johannes-Paul-II.-Str Aachen Telefon: +49 (0) Grenzinfopunkt Aachen-Eurode Eurode Business Center Eurode Park Herzogenrath Tel. +49 (0) (D) Tel. +31 (0) (NL)

24 1. FALLGRUPPE: PFLEGEKRÄFTE AUS DER EU MIT AUSNAHME VON RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN 3 Pflegekräfte aus der EU, Folie 24 von 55

25 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PRIVILEGIERTE Nicht erforderlich 1. Visum für die Einreise 2. Titel für den Aufenthalt 3. Beschäftigungserlaubnis Familie, Freunde, Gesellschaft Aufenthaltsrecht Kulturelle Identität wahren Berufsrechtliche Anerkennung 1. Automatisch bei Krankenpflege aus EU Wohnen Bildung Arbeitsplatz 2. Automatisch bei Arzt aus der EU 3. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU 4. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung 5. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege 6. Einzelfallprüfung bei Altenpflege 7. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen Berufserlaubnis

26 DAS FORSCHUNGSPROJEKT FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE 3 Pflegekräfte aus der EU, Folie 26 von 55

27 FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenz-Campus für Pflegeberufe Ziel: Fachkräftemangel der EUREGIO MAAS RHEIN in der Gesundheitsbranche entgegenwirken! 27 Projektpartner aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden Auf deutscher Seite 1. Stadt Aachen: Amt für Wirtschaftsförderung 2. Städteregion Aachen: Amt für Altenarbeit 3. KatHO NRW, Abt. Aachen 4. RWTH: Universitätsklinikum Aachen, 5. Luisenhospital: Bildungsakademie Aachen

28 FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE Aktion 1: Ausgangslage in der Euregio Maas Rhein Aktion 2: Euregionales Monitoring Pflege Aktion 3: Euregionale Zusammenarbeit der Bildungsträger Aktion 4: Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflegekräfte Aktion 5: Master-Classes in der Euregio Maas Rhein Aktion 6: Marketing und Imagebildung für die Pflegeberufe Aktion 7: Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen Aktion 8: Projektintervision Aktion 9: Projektmanagement, und -koordination Aktion 10: Kommunikation

29 Belgien Deutschsprachige Gemeinschaft Belgie - Vlaamse Gemeenschap Belgique Région Wallonie Deutschland Nederland Content of Directive 2005/36/EU / Contenu de la Dircective 2005/36 /Translation necessary/ Inhalt der Richtlinie EU 2005/ a) Krankenpfleger(-in) a) Verpleegassistent(e) a) Bachelier en soins Gesundheits-und Professional b) Krankenpfleger(-in) b) Ziekenhuisverpleeger(- infirmiers Krankenpfleger Name Brevet verploegster) b) Infirmier breveté Proof of Training The training certificate issuing authority - Diplom eines Graduierten Krankenpflegers / einer graduierten Krankenpflegerin - Brevet eines Krankenpflegers / einer Krankenpflegerin - Brevet einer Pflegeassistentin - Die anerkannten Ausbildungsanstalten - Der zuständige Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Diploma gegradueerde verpleger/verpleegster - Diplomain de ziekenhuisverpleegkunde - Brevet van verpleegsassistent(e) - De erkennende opleidingsinstituten - De bevoegte Examencommissie van de Vlaamse Gemeenschap - Diplôme de bachelier en soins infirmier - Brevet d infirmier(ère) hospitalier (-ère) - Brevet d hospitalier (- ère) Brevet d aideinfirmier (-ière) - Les établissements d enseignement reconnus - Le Jury compétent d enseignement de la Communauté française Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege Staatlicher Prüfungsausschuss Verpleegkundige - Diploma s verpleeger A, verpleegster A, verpleegkundige A - Diploma verpleegkundige MBOV (Middelbare Beroepspleiding Verpleegkundige - Diploma verpleegkundige HBOV (Hogere Beroepspleiding Verpleegkundige - Diploma beroepsonderwij s verpleegkundige Kwalificatienniv eau4 - Diploma hogere Beroepsopleidin g verpleegkundige - Kwalificatienniv eau 5

30 AUTOMATISIERTE ANERKENNUNG Zuständigkeit Antragsunterlagen Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postfach Düsseldorf Formular: ngsamt/pdf/antragberufsanerkennung2012.pdf Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei: Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen Abschlusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass) Tabellarischer Lebenslauf Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes Heiratsurkunde Praktikumszeugnisse von Tätigkeiten im erlernten Beruf in Deutschland

31 NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN Beruf Fachweiterbildungen Intensiv- /Anästhesie-/, OP-Assistenz Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz Behörde Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Gesetz 16 AnerkennungsG NRW 2 KrPflG Altenpflegefachkraft Bezirksregierung (Köln) 2 AltPflG-Bund, 1 AltPflG-NRW Altenpflegehelfer 1, 6 AltPflG-NRW

32 EINZELFALLPRÜFUNG (NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN) Kriterien für die (fehlende) Gleichwertigkeit 1. Die im Ausland erworbene Ausbildung war mindestens 1 Jahr kürzer als die deutsche Ausbildung 2. in der Ausbildung fehlen Fächer, die für die Ausübung des Berufs in Deutschland wesentlich sind 3. Der in Deutschland erstrebte Beruf enthält reglementierte Tätigkeiten, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil der Ausbildung oder des Berufes sind und: die Defizite werden nicht durch Berufserfahrung kompensiert. Konsequenzen bei fehlender Gleichwertigkeit: 1. Eignungsprüfung (=Defizitprüfung), Kenntnisstandprüfung oder 2. Anpassungslehrgang

33 2. FALLGRUPPE: ÄRZTE UND PFLEGEKRÄFTE AUS DRITTSTAATEN EINSCHLIEßLICH RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN 4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 33 von 55

34 FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN Quelle: DIP 2012 Ausgangsanalyse gendermed

35 FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN

36 AMBULANTE MEDIZINISCHE VERSORGUNG Auf Einwohner kommen. Ärzte Aachen Stadt: 243 Aachen Kreis: 138 Heinsberg: 135 Düren: 137 Euskirchen: 134 Köln: 243

37 FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT

38 FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT

39 AUSLÄNDISCHE ÄRZTE IN DER MEDIZIN Quelle: Statistik der BÄK

40 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DRITTSTAATSANGEHÖRIGE Erforderlich 1. Visum für die Einreise 2. Titel für den Aufenthalt 3. Beschäftigungserlaubnis Familie, Freunde, Gesellschaft Aufenthaltsrecht Kulturelle Identität wahren Berufserlaubnis Berufsrechtliche Anerkennung Wohnen 1. Automatisch bei Nachweis aus der EU Bildung 2. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU Arbeitsplatz 3. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung 4. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege 5. Einzelfallprüfung bei Altenpflege 6. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen

41 AUFENTHALTSRECHT: PERSONENGRUPPEN UND AUFENTHALTSZWECKE 4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 41 von 55

42 AUFENTHALTSRECHT STAATSANGEHÖRIGKEIT Staatsangehörige der EU sowie Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein Türkei Israel, Kanada, USA u.a. Staatsangehörige aus Bulgarien, Rumänien, Kroatien Drittstaatsangehörige Kein Visum für die Einreise Kein Aufenthaltstitel keine Genehmigung zur Beschäftigung Visum für die Einreise Deutschkenntnisse vor der Einreise Aufenthaltstitel notwendig Grundsatz: Vorrangprüfung: Beschäftigung von EU- Bürgern möglich?

43 AUFENTHALTSZWECKE Kurz- oder Besuchsaufenthalte (Besuchsvisum) Familiäre Gründe Humanitäre Gründe Ausbildung Erwerbstätigkeit

44 AUFENTHALTSTITEL ZUR ERWERBSTÄTIGKEIT 1. Blue Card EU (Ärzte) 2. Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (Pflegekräfte) 3. Studium 4. Betriebliche Weiterbildung (Facharztausbildung) 5. Schengen-Visum 6. Forscher, Selbständige

45 BLUE CARD Voraussetzungen: 1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation 2. Zustimmungsfreie Beschäftigung oder Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 3. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechende Beschäftigung und Bezahlung. Folgen: a. Die Blue Card wird für max. 4 Jahre oder entsprechend Vertragsbefristung + 3 Monate erteilt b. Verfestigungsmöglichkeiten bereits nach 21 Monaten c. Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige, 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

46 BLUE CARD - KONKRET FÜR ÄRZTE Voraussetzungen: 1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation 2. Arzt ist Mangelberuf gem. 2 Abs. 2 BeschV 2013 > Ausreichend ist ein Jahresgehalt von brutto p.a. 3. Zustimmungserfordernis (ZAV prüft gleiche Arbeitsbedingungen wie für Inländer), aber > keine Vorrangprüfung.

47 BLUE CARD FÜR ÄRZTE ANTRAGSTELLUNG VOM AUSLAND AUS 1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des Herkunftslandes 2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten 3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde 4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV): Prüfung des Mindestgehalts, keine Vorrangprüfung. 5. Erteilung oder Zusage der Approbation: Prüfung der Gleichwertigkeit

48 Auswärtige Botschaft ZAB Zentralstelle für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Bundesverwaltungs amt Bonn Bezirksregierung prüft Approbation Kuddelmuddel? Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Örtliches Ausländeramt

49 AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR PFLEGEKRÄFTE Voraussetzungen: 1. Mindestens 2-jährige Ausbildung führt zu qualifiziertem Abschluss; nicht: Altenpflegehilfe nicht: Krankenpflegeassistenz 2. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechender Beschäftigung und Bezahlung 3. Gleichwertigkeit der Berufsausbildung führt zu Berufserlaubnis 4. Vermittlung über die ZAV (derzeit) notwendig. Folgen: a. Die Aufenthaltserlaubnis wird i.d.r. für 2 Jahre befristet und auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt. b. Verfestigungsmöglichkeit: Niederlassungserlaubnis: i.d.r. nach 5 Jahren c. Eingeschränkter Familiennachzug mit beschränkter Beschäftigungsmöglichkeit: 29 AufenthG

50 AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR PFLEGEKRÄFTE 1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des Herkunftslandes 2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten 3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde 4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV), wenn: a. Gleichwertige Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren der zuständigen Stelle) b. Vermittlungsabsprache zwischen Arbeitsagentur und Herkunftsland(wie bisher) c. Keine Vorrangprüfung

51 Auswärtige Botschaft Bezirksregierung prüft Berufserlaubnis Kuddelmuddel? Bundesverwaltungsamt Bonn Zentrale Auslandsund Fachvermittlung Örtliches Ausländeramt

52 PROBLEME DER ARBEITSMIGRATION UND BERUFSANERKENNUNG IN DER EMR 5 Probleme, Folie 52 von 55

53 PROBLEM 1: DIE SPRACHE Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. 1. Die Antragsteller müssen sich spontan und weitgehend fließend insbesondere mit Patientinnen und Patienten angemessen verständigen können sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben können 2. Allgemeines Sprachniveau: Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens 3. Fachsprachentest a. Text: 500 Wörter nach 20 Minuten Vorbereitung widergeben b. 20-minütiges Patientengespräch

54 PROBLEM 2: DIE KOMPLEXITÄT DER VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN 1. Zuständigkeiten 2. Intransparenz 3. Inkompetenz 4. Dauer

55 PROBLEM 3: MUT UND WILLE IN DER EUREGIO 1. Ist Migration in der EUREGIO Maas Rhein wirklich erwünscht? 2. Ist ausreichend Mut und Wille vorhanden die sprachlichen Unterschiede zu überwinden? die unterschiedlichen Systeme und Ausbildungsgänge der Euregio Maas Rhein kennenzulernen? die Defizite zu benennen und festzustellen? 3. Schließlich: Tear down this wall?

56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stock, Berufsanerkennung 2013 Christof Stock Finito, Folie 56 von 55

57 ANKÜNDIGUNG

58 QUELLENANGABEN Blum et al. (2011): Krankenhaus Barometer. Umfrage 2011, Düsseldorf EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein (2013) Isfort, Michael (2012): Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW. Pflegepersonalmonitoring NRW, Vortrag am in Münster Pohl, Carsten (2011): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in Nordrhein-Westfalen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr 2030, Nürnberg Ponds / van Woerkens / Marlet (2013) : Chancenaltlas für Süd-Limburg, Tongeren, Lüttich und Aachen Rahne, Friderike / Oberhäuser, Thomas (2013): Arbeitsrecht / Ausländerund Asylrecht / Verwaltungsrecht. Sicherung der Zukunft durch Arbeitsmigration anwaltliche Aufgabe der nächsten Dekaden, Vortrag auf dem 64. Deutschen Anwaltstag am in Düsseldorf

59 KONTAKTDATEN Prof. Dr. Christof Stock Delheid Soiron Hammer Rechtsanwälte Friedrichstrasse Aachen Tel. 0241/ Fax 0241/

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