Anmeldung als Mitaussteller

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1 Anmeldung als Mitaussteller Nürnberg, Germany Bitte zurück an NürnbergMesse GmbH Veranstaltungsteam Messezentrum Nürnberg Fax +49 (0) Bitte senden Sie uns die Anmeldeunterlagen nur einmal zu! (Post oder Fax oder oder Online) B Wir als Direktaussteller melden das nachfolgend genannte Unternehmen als Mitaussteller an (siehe Punkt 14 der Besonderen Teilnahmebedingungen): Rücksendetermin umgehend Fax (Firma) Firmenname Mitaussteller Inhaber/Geschäftsführer Straße PLZ, Ort, Land Tel. (Firma) (Firma) Internet USt-IdNr. Ansprechpartner Mitaussteller Tel. Korrespondenzadresse (nur falls abweichend) Fax Rechnungen erhält grundsätzlich der Direktaussteller Einordnung im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe Anmeldung als Mitaussteller (für weitere Mitaussteller bitte Kopien anfertigen) und Anerkennung der Teilnahmebedingungen 1. Wir als Direktaussteller bestätigen, dass unser Mitaussteller mit eigenem Personal und Ausstellungsgütern bzw. Dienstleistungen anwesend sein wird. Firmenname Direktaussteller: 2. Für jeden Mitaussteller wird uns eine Gebühr von jeweils EUR berechnet. Dieser Betrag beinhaltet die Mitausstellergebühr sowie die Marketing-Services und 1 Ausstellerausweis (siehe Punkt 15 der Besonderen Teilnahmebedingungen). Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist. Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten können bereits erfasst und veröffentlicht werden. Wir können der Nutzung unserer Daten durch die NürnbergMesse GmbH für Werbezwecke jederzeit schriftlich (NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, Nürnberg) oder per (info@nuernbergmesse.de) widersprechen. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Direktausstellers

2 Firmenname Mitaussteller Produktverzeichnis der Fachmesse it-sa 2016 Das Angebot unseres Mit ausstellers ist wie folgt einzuordnen: (Zutreffendes bitte ankreuzen) 5 Produkte inbegriffen, jedes weitere Produkt EUR 8 Achtung Dieses Blatt ist Bestandteil der Anmeldung als Mitaussteller. Die Rücksendung ist für den Eintrag im Print-Messekatalog zwingend erforderlich! Copyright ( ) NürnbergMesse GmbH Urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder inhaltliche Verwertung, auch von Teilen, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der NürnbergMesse GmbH. Produkte und Lösungen für IT-Sicherheit 1 Abhörschutz 2 Applikationssicherheit 3 APT-Schutz 4 Archivierung/Langzeitspeicherung 5 Asset-Management/IT-Dokumentation 6 Authentifizierung 7 Awareness 8 Backup 9 Bandbreitenmanagement 10 Banken (IT-Sicherheitslösungen) 11 Bedrohungsanalysen 12 Benutzer[rechte]verwaltung 13 Big Data 14 Biometrie 15 BSI-Grundschutz 16 Business Continuity 17 Chipkarten (Systeme und Anwendungen) 18 Cloud (Computing) Security 19 Compliance/GRC (Produkte und Dienstleistungen) 20 Computer Emergency Response Team (CERT) 21 Content Security 22 Cyber-Physical Systems Security 23 Data Leakage/Loss Prevention 24 Datenlöschung 25 Datenrettung 26 Datenschutz 27 Datenträgerentsorgung 28 Denial-of-Service-Abwehr 29 Digital/Enterprise Rights Management (DRM/ERM) 30 Dokumenten-/Medienschutz 31 Dokumentenmanagement 32 Drucklösungen (Sicherheit) 33 E-Government 34 Elektronische Signaturen 35 -Sicherheit 36 Endgerätesicherheit 37 Event Management 38 Firewalls 39 Forensik 40 Gesundheitswesen (IT-Sicherheitslösungen) 41 Green IT 42 Hardware-Sicherheit 43 Hochverfügbarkeit 44 Identitäts- und Zugriffsmanagement 45 Industrielle IT-Sicherheit 46 Internet-Provider 47 Intrusion Detection/Prevention 48 Inventarisierung 49 ISMS (ISO-IEC 2700x/BS 7799) 50 IT Service Management and Infrastructure Library 51 IT-Frühwarnung 52 Kopierschutz/Lizenzmanagement 53 KRITIS Kritische Infrastrukturen (Sicherheitslösungen) 54 Kryptografie 55 Log-/Protokolldaten-Management 56 Lokalisierung 57 Mainframe-Sicherheit 58 Managed Security Services 59 Mobile Device Management 60 Mobile Security 61 Netzwerk-Monitoring 62 Netzwerkzugangskontrolle 63 Open Source (Software und Dienstleistungen) 64 PCI-DSS 65 Penetrationstests 66 Prüflabor 67 Public-Key-Infrastruktur 68 Revision 69 RFID 70 Risikoanalyse/-management 71 Schnittstellenschutz/Device Management 72 Schwachstellen- und Patch-Management 73 Server-based Computing 74 Sichere Softwareentwicklung 75 Sicherheitsmanagement 76 Single Sign-on 77 Social Media/Networking und Web Spam-Abwehr 79 Spionageabwehr 80 Storage-Lösungen/-Security 81 System-/Client-Management 82 Testsuiten für Security-Produkte 83 Token-Systeme 84 Trust Center 85 Trusted Computing 86 Unified Threat Management (UTM)/ Security-Appliances 87 USB-Dongle 88 USB-Speichermedien 89 Viren-/Malware-Abwehr 90 Virtualisierung 91 VoIP-Sicherheit 92 VPN/Remote Access 93 Web Application Security 94 Zugriffsschutz Physische IT-Sicherheit 95 Brandschutz 96 Datensicherungsräume/-schränke 97 Diebstahlschutz 98 Einbruchmeldeanlagen 99 Klimatechnik 100Leckagefrüherkennung/ Wasserwarnanlagen 101 Physische IT-Sicherheit 102 RZ-Infrastruktur 103RZ-Sicherheit 104 Schließsysteme 105 Überspannungsschutz 106Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) 107 Video-Überwachung 108 Zeit- und Anwesenheitserfassung 109 Zugangsschutz (Zutrittskontrolle) Dienstleistungen/Beratung/ Forschung zur IT-Sicherheit 110 Behörden/Verbände/Initiativen/Institute 111 (Fach-)Hochschulen/Uni/Forschung 112 Beratung IT-Sicherheit 113 Fachpublikationen 114 Planung von RZ und IT-Infrastrukturen 115 Rechtsberatung 116 RZ-Betrieb 117 Schulung/Training/Qualifizierung 118 Versicherungen IT Security 119Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen Alle Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist. Die beiliegenden Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennen wir in allen Punkten an. Die genannten Firmendaten und Exponate können bereits erfasst und ver öffentlicht werden. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

3 Besondere Teilnahmebedingungen der Fachmesse it-sa Veranstaltungsort, Dauer, Öffnungszeiten Veranstaltungsort: Messezentrum Nürnberg Dauer: Di 18. Do 20. Oktober 2016 Öffnungszeiten: Di Mi 19. Oktober 2016 jeweils 9 18 Uhr Do 20. Oktober Uhr 2. Veranstalter NürnbergMesse GmbH Messezentrum, Nürnberg, Deutschland Tel +49(0) , Fax +49(0) it-sa@nuernbergmesse.de Geschäftsführer: Dr. Roland Fleck, Peter Ottmann Registergericht Nürnberg HRB 761 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 3. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen für die Teilnahme an der Fachmesse it-sa 2016 sind die Besonderen Teilnahmebedingungen der Fachmesse it-sa 2016 sowie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (einschließlich Ergänzungsvereinbarung) für Messen und Ausstellungen, die Hausordnung der NürnbergMesse, die organisatorischen (z. B. Ausstellerinformationen), technischen (z. B. Online AusstellerShop) und die übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Veranstaltungsbeginn zugehen. Erbringt die NürnbergMesse auf Grund gesonderter Beauftragung weitere Messeservices durch einen ServicePartner, so gelten hierfür im Falle einer Nichtübereinstimmung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen ServicePartners vorrangig vor diesen Besonderen Teilnahmebedingungen. 4. Zulassung/Standflächenbestätigung Siehe Punkt 2 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. Für Rücktritte nach der Standflächenbestätigung gilt Punkt 7 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen. 5. Aussteller und zugelassene Ausstellungsgüter Als Aussteller sind zugelassen: Hersteller, Importeure, Groß- und Einzelhändler, Handelsvertreter, Dienstleistungsunternehmen und Verlage des In- und Auslandes mit Produkten und Dienstleistungen, die in die vorgegebenen Produktgruppen (siehe Website) einge ordnet werden können. Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung zu bezeichnen. Nicht zugelassen sind Güter, die gegen die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland verstoßen (Plagiate). 6. Beteiligungspreise Für den AUMA (Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft) werden je m² Standfläche in Ausstellungshallen EUR 0,60 erhoben und abgeführt. Mit dem Entsorgungsservice Laufzeit in Höhe von EUR 1,50/m 2 wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Der Entsorgungsservice Laufzeit wird bis zu einer Fläche von 500 m 2 berechnet; jeder weitere m 2 wird nicht berechnet. Der Entsorgungsservice Auf-/Abbau ist zusätzlich zu beauftragen, falls Sie nicht selbstständig entsorgen. Die Entsorgung erfolgt nach den Technischen Richtlinien. 6.1 Komplettstand Komplettpaket 6,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR ,0 m² Stand EUR Die genauen Inhalte des Komplettpaketes sehen Sie auf Seite A Ihrer Anmeldeunterlagen. Bei Nichtinanspruchnahme des Standbaus innerhalb des Komplettpaketes wird der Veranstalter EUR 131,50/m² vom Komplettpreis abziehen. Weitere Standgrößen prüft der Veranstalter auf Anfrage. Standgestaltung und Standausrüstung für Komplettstand Details siehe Anmeldeformular Seite C des Anmeldevordrucks. Für den Auf- und Abbau des Miet-Komplettstandes sorgt der Veranstalter. Der Miet-Komplettstand einschließlich dessen Ausstattung darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Während der Mietdauer entstandene Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Die Basisausführung des Miet-Komplettstandes kann gegen Aufpreis mit zusätzlicher Ausstattung im gleichen System ergänzt werden. Bestellungen hierfür können im Online AusstellerShop vorgenommen werden. 6.2 Größerer Stand mit eigenem Standbau Grundpreis für Stände ab 30 m 2. Für die ersten 30 m 2 : EUR ; jeder zusätzliche m 2 : Reihenstand (1 Seite offen) EUR 177/m² Eckstand (2 Seiten offen) EUR 195/m² Kopfstand (3 Seiten offen) EUR 227/m² Blockstand (4 Seiten offen) EUR 248/m² Die genauen Inhalte des Komplettpaketes sehen Sie auf Seite A Ihrer Anmeldeunterlagen. Die Standart ist abhängig von der Aufplanung, es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Standart. 7. Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldebestätigung kann dem Aussteller eine Vorauszahlung in Höhe von 25 % der voraussichtlichen Standflächenmiete berechnet werden. Mit der Standflächenbestätigung wird dem Aussteller die gesamte Standflächenmiete unter Anrechnung der Vorauszahlung berechnet. Die Vorauszahlung wird zurückerstattet, wenn keine Zulassung und keine Standflächenbestätigung erfolgt. Die Rechnungen sind zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin fällig und ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer spesenfrei und in EURO zu entrichten. Sofern der Aussteller im Anmeldeformular eine abweichende Rechnungsadresse angibt, bevollmächtigt er die angegebene Person/Firma zum Empfang der Rechnung und der sonstigen Zahlungsaufforderungen. Hierdurch wird der Aussteller von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit. Für nachträgliche Änderungen der Rechnung, die vom Aussteller zu vertreten sind, kann die NürnbergMesse eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 erheben. Ein Anspruch auf die zugeteilte Standfläche besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnungen. Der Nachweis der Bezahlung ist vom Aussteller zu erbringen. 8. Versicherung Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltrisikos wird empfohlen und kann über einen Rahmenvertrag durch den Veranstalter vermittelt werden. 9. Veränderungen Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder falls die Raumverhältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Auffassung des Veranstalters andere zwingende Umstände es erfordern die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in den Abmessungen zu verändern und zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. 10. Auf- und Abbau, Ausweise Aufbau: Sa 15. So 16. Oktober 2016 jeweils 7 22 Uhr Mo 17. Oktober Uhr Ausstellungsstände, für die der Aussteller selbst den Standbau leisten will und mit deren Aufbau bis Montag, 17. Oktober 2016, 15 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Abbau: Do 20. Oktober Uhr Fr 21. Oktober Uhr Der Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist nur mit gesonderten Ausweisen möglich. Diese haben für die Dauer der Veranstaltung keine Gültigkeit. 11. Standgestaltung Der Aussteller ist bei eigenem Standbau für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich. Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist die Transparenz. Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen. Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten. Ausstellungsstände, die die Höhe von 3,50 m überschreiten, bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters. Die maximale Bauhöhe beträgt 6,20 m. Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist.

4 Besondere Teilnahmebedingungen der Fachmesse it-sa 2016 (Fortsetzung) Wird kein Miet-Ausstellungsstand eingesetzt, wird die Anbringung einer Frontblende (0,30 m hoch) an allen offenen Seiten der Standfläche zur Auflage gemacht. Die Frontblende kann entfallen, wenn die erforderliche Standqualität auf andere Weise gewährleistet wird. Weitere Auflagen zur Standgestaltung bleiben vorbehalten. Vom Veranstalter gestellte Standbegrenzungswände (Hartfaserstruktur) dürfen nur mit wasserlöslichen Klebemitteln behandelt und nicht ohne vorherige Tapezierung gestrichen werden. Nach der Veranstaltung sind Tapeten oder sonstige Wandverkleidungen vom Aussteller wieder zu entfernen. Andernfalls werden die Standbegrenzungswände auf Kosten des Ausstellers gereinigt. Alle weiteren Standbegrenzungswände, Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfenweder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein. Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern: tesafix Nr. 4964) befestigt werden. Der Aussteller verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadensersatzan sprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. 12. Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandesfür das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 20 m 2 Standfläche 4 Ausweise und für je weitere angefangene 10 m 2 einen weiteren Ausweis kostenlos. Darüber hinaus benötigte Ausstellerausweise können für Berechtigte zum Einzelpreis von EUR 25 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer gekauft werden. 13. Marketing-Services für Aussteller (= Direktaussteller) Der Veranstalter stellt dem Aussteller folgende Marketing-Services zur Verfügung: Print: 100 Print-Eintrittsgutscheine (mit Eindruck des Firmennamens und der Stand-Nummer des Ausstellers) 200 Besucherprospekte (100 D GB) 300 Werbemarken SecurityGuide (MesseKatalog) Auslage Ihrer Presseinformationen im Presse-Center Bereitstellung vorgefertigter Mailings für Ihre Besuchermarketing-Aktionen Online: E-Code (elektronische Eintrittsgutschein-Codes für Ihre Kunden) Eintrag in der Aussteller- und Produktdatenbank circa ein Jahr online Online-Banner (mit Ihrer Standnummer) Die Marketing-Services sind in der Standflächenmiete inkludiert. Bei Inanspruchnahme von Teilleistungen kann keine Preisermäßigung gewährt werden. 14. Mitaussteller Mitaussteller sind Unternehmen, die mit eigenem Personal und eigenem Angebot auf dem Stand des Ausstellers (= Direktausstellers) auftreten. Die Selbstständigkeit muss auch ohne räumliche Trennung erkennbar sein. Mitaussteller können nur zugelassen werden, wenn die auf dem Anmeldevordruck für Mitausstellerabgefragten Angaben vollständig ausgefüllt sind und den Teilnahmebedingungen der Veranstaltung entsprechen. Mitaussteller unterliegen denselben Bedingungen wie der Aussteller. 15. Marketing-Services für Mitaussteller Der Veranstalter stellt jedem Mitaussteller, der ordnungsgemäß angemeldet ist und für den eine Mitausstellergebühr entrichtet wird, folgende Marketing- Services zur Verfügung: 1 Ausstellerausweis Einträge im SecurityGuide (Katalog): im alphabetischen Ausstellerverzeichnis Aufnahme in Produktverzeichnis (D + GB) Marketing-Services: Print: SecurityGuide (MesseKatalog) Auslage Ihrer Presseinformationen im Presse-Center Bereitstellung vorgefertigter Mailings für Ihre Besuchermarketing-Aktionen Werbemittelbasispaket (auf Anfrage): 100 Print-Eintrittsgutscheine (mit Eindruck des Firmennamens und der Stand-Nummer des Ausstellers) 200 Besucherprospekte (100 D GB) 300 Werbemarken Online: E-Code (elektronische Eintrittsgutschein-Codes für Ihre Kunden) Eintrag in der Aussteller- und Produktdatenbank circa ein Jahr online Online-Banner (mit Ihrer Standnummer) Die Marketing-Services sind in der Mitausstellergebühr von EUR inkludiert. Bei Inanspruchnahme von Teilleistungen kann keine Preisermäßigung gewährt werden. 16. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Tag der Veranstaltung. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat. Alle genannten Preise (wenn nicht anders gekennzeichnet) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutschland steuerbar ist.

5 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen StandSeptember2014 ImFalleeinerNichtübereinstimmunggeltendieBesonderenTeilnahmebedingungenvorrangigvordenAllgemeinenTeilnahmebedingungen. 1. Anmeldung DieAnmeldungzueinerMesseoderAusstellung(Veranstaltung)erfolgtaufdem Vordruck Anmeldung,dervollständigauszufüllenundrechtsverbindlichzuunterzeichnenist.AlternativkanndieAnmeldungonlinedurchvollständigesAusfüllenundAbsendendesOnlineformularserfolgen. DieAnmeldungisteinVertragsangebotandenVeranstalterundkannnichtmit BedingungenundVorbehaltenversehenwerden,insbesonderestellenPlatzierungswünschekeineBedingungfürdieTeilnahmedar. MitderUnterzeichnungdesAnmeldevordrucksoderAbsendendesOnlineformulars werdendieallgemeinenundbesonderenteilnahmebedingungenverbindlichvom AnmeldendenanerkanntundindasAngebotaufgenommen.Erhaftetdafür,dassauchdievonihmaufderVeranstaltungbeschäftigtenPersonendieseBedingungeneinhalten. 2. Zulassung/Standflächenbestätigung ÜberdieZulassungdesAnmeldendenundderangemeldetenGegenständezuder VeranstaltungentscheidetderVeranstalterdurcheineschriftlicheStandflächenbe- stätigung.dieseistmaschinellerstelltundunterzeichnetundohnehandschriftliche Unterschriftgültig. MitderZulassungkommtderVertragzustande.IndieAnmeldungaufgenommene VorbehalteoderBedingungenbedürfenzuihrerWirksamkeitderschriftlichen BestätigungdurchdenVeranstalter.WeichtderInhaltderZulassungwesentlich vominhaltderanmeldungab,sokommtdervertragnachmaßgabeder Zulassungzustande,wennderAusstellernichtinnerhalbvon2Wochennach Zugangschriftlichwiderspricht. EinRechtsanspruchaufZulassungbestehtnicht.GehenbeidemVeranstaltervor AblaufderAnmeldefristmehrAnmeldungenein,diedemAnforderungsprofilentsprechen,alsAusstellungsflächevorhandenist,entscheidetderVeranstalterüberdieZulassungnachbilligemErmessen.Eristfernerberechtigt,eineBeschränkungderangemeldetenAusstellungsgegenständevorzunehmen. DieZulassunggiltnurfürdieangemeldetenAusstellungsgegenstände,dieinder StandflächenbestätigungbestimmtenAusstellerunddiedarinangegebeneStandfläche.AnderealsdieangemeldetenundzugelassenenGegenständedürfennichtausgestelltwerden. SoweiteinAusstellerseinenfinanziellenVerpflichtungengegenüberdemVeran- stalterbereitseinmalnichtodernichtrechtzeitignachgekommenist,kanndieser AusstellervonderZulassungausgeschlossenwerden. 3. Standflächenzuteilung SiewirdvomVeranstalterunterBerücksichtigungderProduktgruppenundder GliederungderjeweiligenVeranstaltungsowiederzurVerfügungstehenden Räumlichkeitenvorgenommen.InderAnmeldunggeäußertePlatzierungswünschewerdennachMöglichkeitbeachtet.DiezeitlicheReihenfolgedesEingangsder AnmeldungenistfürdieStandflächenzuteilungnichtalleinmaßgebend. DerVeranstalteristberechtigt,demAusstellerimEinzelfallauswichtigemGrund nachträglicheinevonderzulassungabweichendestandflächezuzuteilen,größe, MaßeundLagezuändern,ohnedassderAusstellerRechteherleitenkann.Vonder NotwendigkeiteinersolchenMaßnahmemachtderVeranstalterdemAussteller unverzüglichmitteilung,wobeierihmnachmöglichkeiteinegleichwertigeandere Standflächezuteilt.VerändertsichdieStandmiete,soerfolgtErstattungoder Nachberechnung.DerAusstelleristberechtigt,innerhalbvon2WochennachErhaltderMitteilungseineAnmeldungzurückzunehmen.DerAusstellermussinKaufnehmen,dasssichbeiBeginnderMesseoderAusstellungdieLagederübrigen StandflächengegenüberdemZeitpunktderZulassungveränderthat;Ansprüchekannerhierausnichtherleiten. EinTauschderzugeteiltenStandflächemiteinemanderenAusstellersowieeineteilweiseodervollständigeÜberlassungderStandflächeanDritteistohneZustimmungdesVeranstaltersnichtgestattet. 4. Gemeinschaftsaussteller StandflächenwerdengrundsätzlichnuralsGanzesundnuraneinenVertragspartnerüberlassen.HiervonkönnengegebenenfallsAusnahmengemachtwerden. WollenmehrereAusstellergemeinsameineStandflächemieten,sohabensieinder AnmeldungeinenvonihnenbevollmächtigtengemeinschaftlichenAusstellungsvertreterzubenennen,derverbindlicherAnsprechpartnerdesVeranstaltersist. 5. Mitaussteller FürdieBenutzungderStandflächedurcheinweiteresUnternehmenmiteigenen ProduktenundeigenemPersonal(Mitaussteller)isteinbesondererAntragundeine ZulassungdurchdenVeranstaltererforderlich.DieZulassungeinesodermehrerer MitausstellerunterliegteinerzusätzlichenGebühr.FürdieErfüllungallerAusstellerverpflichtungendurchdenoderdieMitausstellerhaftetderHauptaussteller, gegebenenfallsnebendemmitaussteller. 6. Standmieten, Pfandrecht DieHöhederMietsätzeunddieZahlungsweisesindindenBesonderenTeilnahmebedingungenfestgelegt. DieBezahlungderStandmietenrechnungzudenfestgesetztenTerminenistVoraussetzungfürdieNutzungderzugeteiltenStandfläche.BeanstandungenderRechnungwerdennurberücksichtigtinnerhalbvon14TagennachRechnungsstellung. ZurSicherungderForderungenbehältsichderVeranstaltervor,dasVermieterpfandrechtauszuübenunddasPfandgutnachschriftlicherAnkündigungfreihändigzuverkaufen.EineHaftungfürSchädenandemPfandgutwird,außerimFallevon VorsatzodergroberFahrlässigkeit,nichtübernommen. 7. Rücktritt von der Anmeldung, Teilstornierung der Standfläche SagtderAusstellerab,storniertereinenTeilderStandflächeodernimmterander Veranstaltungnichtteil,istderVeranstalterberechtigt,diegemieteteStandflächeoderdenstorniertenTeildergemietetenStandflächeanderweitigzunutzenundanDrittezuvermieten. SoweitdemAusstellerkeinzwingendesgesetzlichesRücktritts-bzw.Kündigungs- rechtzusteht,bleibtderausstellernachderzulassungauchbeistornierungoder TeilstornierungzurZahlungeinerStornogebührwiefolgtverpflichtet: bis90tagevorbeginnderveranstaltung50% bis30tagevorbeginnderveranstaltung80%und ab29tagevorbeginnderveranstaltungfälltdievollehöhedervereinbarten StandmietefürdiestornierteStandflächean. DemAusstellerbleibtinjedemdieserFällederNachweisvorbehalten,dasssichder VeranstalterinfolgederStornierung,derTeilstornierungoderderNichtteilnahmeweitereimAbschlagunberücksichtigteAufwendungenersparthatundVorteile erlangthat.sofernfürdieveranstaltungnochanderefreiestandflächenimumfang derandenausstellervermietetenstandflächezurverfügungstehen,kannsichder AusstellerjedochdabeiinderRegelnichtdaraufberufen,derVeranstalterhabe durcheineanderweitigevermietungodernutzungderstandflächeodereines TeilsderStandflächeVorteile,insbesondereinFormdererzieltenMiete,erlangt. 8. Widerruf der Zulassung DerVeranstalteristzumWiderrufderZulassungundzuranderweitigenVergabederStandflächeinfolgendenFällenberechtigt: DieStandflächewirdnichtrechtzeitig,dasheißtbisspätestens24StundenvorderoffiziellenEröffnung,erkennbarbelegt. DerAusstellerlässtimFallederNichtzahlungderStandmietezudenfestgesetzten TermineneinevomVeranstaltergesetzteNachfristfruchtlosverstreichen. ÜberdasVermögendesAusstellerswirdeinAntragaufEröffnungdes Insolvenzverfahrensgestellt,mangelsMasseabgewiesenodereinInsolvenzverfahrenwurdebereitseröffnet. DieVoraussetzungenfürdieStandflächenbestätigungseitensdesangemeldeten AusstellerssindnichtmehrgegebenoderdemVeranstalterwerdennachträglich Gründebekannt,derenrechtzeitigeKenntniseineNichtzulassunggerechtfertigthätten. DerAusstellerverstößtgegendasHausrechtdesVeranstalters. AuchindiesenFällenbehältsichderVeranstalterdieGeltendmachungvon Schadenersatzansprüchenvor.DerAusstellerhatseinerseitskeineAnsprücheauf Schadenersatz. 9. Stornierung von Miet-Ausstellungsständen und weiteren Dienstleistungen NachderZulassunghatderAusstellereineVergütungauchdannzuzahlen,wenn erabsagtodernichtteilnimmt.derveranstalterbehältsichdarüberhinausvor, Schadenersatzansprüchegeltendzumachen.StorniertderAusstellerdieBestellungvonMiet-Ausstellungsständenund/oderweiterenDienstleistungen,isteineStornogebührabhängigvomBestellwertzuzahlen: 90Tagebis15TagevorAufbaubeginn(sieheBesondereTeilnahmebedingungen) derveranstaltung25%desbestellwertes 14Tagebis1TagvorAufbaubeginn(sieheBesondereTeilnahmebedingungen) derveranstaltung80%desbestellwertes abaufbaubeginnfälltdievollehöhean. DemAusstellerbleibtderNachweisvorbehalten,dassdievonihmverlangte Kostenbeteiligungzuhochist. 10. Ausschluss von Gegenständen DerVeranstalterkannverlangen,dassGegenständeentferntwerden,dieinder Anmeldungnichtenthaltenwarenodersichalsbelästigend,gefährdendodersonstwieungeeigneterweisenodernachweislichgegengewerblicheSchutzrechte verstoßen.wirddiesemverlangennichtentsprochen,soerfolgtdieentfernungdergegenständedurchdenveranstalteraufkostendesausstellers.imfalleeinerdemausstellernachgewiesenenschutzrechtsverletzung(z.b.aufgrundeinerrechtskräftigengerichtlichenentscheidunggegendenaussteller)kannderveranstalterdenausstellervonderteilnahmeaneinerfolgeveranstaltungausschließen. 11. Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung DerAusstellungsstandmussdemGesamtplanderVeranstaltungangepasstsein. DerVeranstalterbehältsichvor,denAufbauunpassendoderunzureichendausgestatteterStändezuuntersagenoderaufKostendesAusstellersabzuändern. DieStandflächemusswährenddergesamtenDauerderVeranstaltungzuden festgesetztenöffnungszeitenordnungsgemäßausgestattetundmitfachkundigem Personalbesetztsein.DerAufbaumussspätestensbiszumAufbauendtermin abgeschlossenundderstandvonverpackungsmaterialgeräumtsein.derabtransportvonausstellungsgüternundderabbauvonständenvorschlussderveranstaltungistunzulässig. FirmennameundSitzdesAusstellersmüssendurcheineStandbeschriftungdeutlichsichtbargemachtwerden. ImFalleeinerNichtübereinstimmunggeltendieBesonderenTeilnahmebedingungenvorrangigvordenAllgemeinenTeilnahmebedingungen. EineÜberschreitungderfestgesetztenHöhenbegrenzungfürdieStändebedarfder ZustimmungdesVeranstalters.DasgleichegiltfürdieAusstellungvonbesondersschwerenAusstellungsgütern.VerankerungenimHallenbodensindnichtzulässig.

6 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen (Fortsetzung) NachBeendigungderVeranstaltungistderGrundaufbau,soweitervomVeran- staltererstelltwordenist,unbeschädigtzurückzugebenundderursprüngliche Zustandwiederherzustellen.Schäden,diedurchunsachgemäßeBehandlungverursachtodernichtunverzüglichnachSchadenseintrittgemeldetwurden,hatderAusstellerzuersetzen.Ausstellungsgüter,diesichnachdemAbbauendterminnochaufdenStändenbefinden,könnenaufKostendesAusstellersabtransportiertundeingelagertwerden. 12. Höhere Gewalt, Veranstaltungsabsage KannderVeranstalteraufGrundhöhererGewaltoderdurchsonstigeUmstände, dieernichtzuvertretenhat,dieveranstaltungnichtdurchführen,sohaterdie Ausstellerunverzüglichhiervonzuunterrichten. GrundsätzlichentfälltderAnspruchaufStandmiete,jedochkannderVeranstalter vomausstellerbeiihminauftraggegebenearbeiteninhöhederentstandenen AufwendungeninRechnungstellen,soweitdasErgebnisderArbeitenfürden AusstellernochvonInteresseist. SolltederVeranstalterinderLagesein,dieVeranstaltungzueinemspäterenTermindurchzuführen,sohaterdieAusstellerhiervonunverzüglichzuunterrichten. DieAusstellersindberechtigt,innerhalbvonzweiWochennachZugangdieser MitteilungihreTeilnahmezudemverändertenTerminabzusagen.IndiesemFallehabensieAnspruchaufRückerstattungbzw.ErlassderStandmiete. MussderVeranstalteraufGrundEintrittshöhererGewaltoderaufGrundsonstiger Umstände,dieernichtzuvertretenhat,einebegonneneVeranstaltungverkürzenoderabsagen,sohatderAusstellerkeinenAnspruchaufRückzahlungoderErlassderStandmiete. 13. Auf- und Abbauausweise, Ausstellerausweise DerAusstellererhältfürsichundfürdiewährenddesAuf-undAbbauseingesetzten HilfskräftegegebenenfallsAuf-undAbbauausweise.Diesegeltennurwährendder Auf-undAbbauzeitundberechtigennichtzumBetretendesAusstellungsgeländeswährendderVeranstaltung. FürdieLaufzeitderVeranstaltungerhaltendieAusstellerfürsichunddievonihnenbeschäftigtenPersoneneinebegrenzteAnzahlvonAusstellerausweisen,diezumkostenlosenZutrittberechtigen. DieAusweisesindaufdenNamenausgestelltundvomInhabereigenhändigzuunterschreiben.SiesindnichtübertragbarundnurgültiginVerbindungmiteinemamtlichenAusweis.BeiMissbrauchwirdderAusweisersatzloseingezogen. DurchdieAufnahmevonMitausstellernerhöhtsichdieZahlderAusweisenicht. ZusätzlichbenötigteAusweisesindgegenBerechnungerhältlich. 14. Werbung WerbungallerArtistinnerhalbdervomAusstellerangemietetenStandflächefürdieeigeneFirmadesAusstellersundnurfürdievonihrhergestelltenodervertriebenenErzeugnisseund/oderDienstleistungenerlaubt,soweitdieseangemeldetundzugelassensind. DieVerwendungvonGerätenundEinrichtungen,durchdieoptischund/oder akustischeinegesteigertewerbewirkungerzieltwerdensoll,bedürfenderschriftlichengenehmigungdesveranstalters. WerbungaußerhalbdervomAusstellerangemietetenStandflächeistnurmöglichimRahmendervomVeranstalterangebotenenWerbe-undSponsoringmaßnahmen. WerbungpolitischenCharaktersistgrundsätzlichunzulässig. 15. Fotografien, Zeichnungen, Filmaufnahmen DerVeranstalteristberechtigt,Fotografien,ZeichnungenundFilmaufnahmen vomausstellungsgeschehen,vondenausstellungsbautenund-ständenunddenausgestelltengegenständenanfertigenzulassenundfürwerbungoderpresseveröffentlichungenzuverwenden,ohnedassderausstellerausirgendwelchen GründenEinwendungendagegenerhebenkann.DasgiltauchfürAufnahmen,die PresseoderFernsehenmitZustimmungdesVeranstaltersdirektanfertigen. AufträgefürFotografien,ZeichnungenundFilmaufnahmendesAusstellungsstandesgegenEntgeltdarfderAusstellernurandievomVeranstalterzugelassenenundmiteinementsprechendenAusweisversehenenDienstleistungsunternehmenvergeben.MitderAnfertigungvorBeginnundnachSchlussdertäglichenÖffnungszeitdürfennurdieseDienstleistungsunternehmenbeauftragtwerden.Andere DienstleistungsunternehmenerhaltenzudiesenZeitenkeinenEinlass. DemAusstelleristesnichtgestattet,Fotografien,ZeichnungenundFilmaufnahmenvonStändenundAusstellungsgüternandererAusstelleranzufertigen. 16. Direktverkauf DerDirektverkaufistnichtgestattet,sofernernichtdurchdieBesonderenTeilnahmebedingungenausdrücklichzugelassenwird.ImFalldesgenehmigten DirektverkaufssinddieVerkaufsobjektemitdeutlichlesbarenPreisschildernzu versehen.diebeschaffungundeinhaltungvongewerbe-undgesundheitspolizeilichengenehmigungensindsachedesausstellers. 17. Reinigung DerVeranstaltersorgtfürdieallgemeineReinigungdesMesse-undAusstellungsgeländesundderHallengänge.DieReinigungdesStandesobliegtdemAussteller. SiemusstäglichvorÖffnungderVeranstaltungbeendetsein.BeiderVergabe derstandreinigungsollsichderausstellerdesvomveranstaltereingesetzten Reinigungsunternehmensbedienen. 18. Bewachung DieallgemeineBewachungdesMesse-undAusstellungsgeländesgeschiehtdurch BeauftragtedesVeranstalters.DurchdieallgemeineBewachungbleibtdiein Punkt19getroffeneHaftungsregelungunberührt. DerAusstelleristfürdieBeaufsichtigungseinesStandesundseinerAusstellungsgegenständeselbstverantwortlich.Ihmwirddringendempfohlen,seinenStandbeaufsichtigenzulassenundSchädendurchgeeignetenVersicherungsschutz abzuwenden.zurnachtzeitmüssenwertvolle,leichtzuentfernendegegenständeunterverschlussgenommenwerden. FüreinezusätzlicheStandbewachungmusssichderAusstelleraufseineKostendesvomVeranstaltereingesetztenBewachungsunternehmensbedienen. 19. Haftung, Versicherung, Unfallschutz DerVeranstalterhaftetunbeschränktnurinFällendesVorsatzesoderdergroben FahrlässigkeitsowiefürSchädenwegenderVerletzungvonLeben,Körperoder Gesundheit. InallenanderenFällenhaftetderVeranstalternur beiderverletzungvonkardinalpflichten.kardinalpflichtensindpflichten,deren ErfüllungdieordnungsgemäßeDurchführungdesVertragesüberhaupterst ermöglichtundaufdereneinhaltungderausstellerregelmäßigvertrauendarf. soweitderveranstaltergesetzlichzumabschlusseinerhaftpflichtversicherungverpflichtetoderdiesüblichist. soweitderveranstalterinbesonderemmaßevertrauenfürsichinanspruch genommenbzw.einequalifiziertevertrauensstellunginnehat. IndiesenFällenhaftetderVeranstalterjedochnurfürdenvertragstypischen, vorhersehbarenschaden(damitinderregelnichtfürfolgeschäden)undauchdannnurhöchstensbiseur jeschadensfall.diehaftungsbegrenzunggiltnurgegenüberunternehmern,juristischenpersonendesöffentlichenrechtsundöffentlich-rechtlichensondervermögen.imübrigenistdiehaftungwegeneinfacherodermittlererfahrlässigkeitausgeschlossen.diesehaftungsbegrenzunggiltauchfürdasverhaltendererfüllungs-undverrichtungsgehilfendesveranstalters. DerAussteller/Mit-undGemeinschaftsausstellerhaftetseinerseitsfüretwaige Schäden,diedurchihn,seineAngestellten,seineBeauftragtenoderseineAusstellungsgegenständeund-einrichtungenanPersonenoderSachenschuldhaftverursachtwerden. DerAbschlusseinerAusstellerversicherungwirddringendempfohlen. DerAusstelleristverpflichtet,andenausgestelltenMaschinenundGeräten Schutzvorrichtungenanzubringen,diedenberufsgenossenschaftlichenUnfallverhütungsvorschriftenentsprechen.DerVeranstalteristberechtigt,dasAusstellenoderdieInbetriebnahmevonMaschinenundGerätennachseinemErmessenzuuntersagen. 20. Gewerblicher Rechtschutz DieSicherstellungderUrheberrechteodersonstigergewerblicherSchutzrechteandenAusstellungsobjektenistSachedesAusstellers.EinsechsmonatigerSchutzvonBeginneinerAusstellunganaufGrunddesGesetzesbetreffenddenSchutzvonErfindungen,MusternundWarenzeichenvom (RGBl.S.141)trittnurein,wennderBundesministerfürJustizfüreinebestimmteAusstellungeineentsprechendeBekanntmachungimBundesgesetzblattveröffentlichthat(siehe BesondereTeilnahmebedingungen,Messepriorität). 21. Hausrecht, Zuwiderhandlungen DerAusstellerunterwirftsichwährendderVeranstaltungaufdemgesamten MessegeländedemHausrechtdesVeranstalters.DenAnordnungenderdort Beschäftigten,diesichdurcheinenDienstausweislegitimieren,istFolgezuleisten. VerstößegegendieAllgemeinenundBesonderenTeilnahmebedingungenoder gegendieanordnungenimrahmendeshausrechtsberechtigtendenveranstalter, wenndiezuwiderhandlungennachaufforderungnichteingestelltwerden,zur sofortigenentschädigungslosenschließungdesstandeszulastendesausstellersundohnehaftungfürschäden. 22. Erfüllungsort, Gerichtsstand ErfüllungsortistNürnberg.DasgiltauchfürdenGerichtsstand,wennderMieter KaufmannodereinejuristischePersondesöffentlichenRechtsistoderkeinen allgemeinengerichtsstandiminlandhat.derveranstalteristauchberechtigt,den AusstellerandessenallgemeinenGerichtsstandzuverklagen. 23. Datenschutzhinweis PersonenbezogeneDatenwerdenvondemVeranstalterundgegebenenfallsvon ServicePartnernunterBeachtungderVorschriftendesBundesdatenschutzgesetzessowieweiterereinschlägigerDatenschutzvorschriftenzurBetreuungundInformationvonKundenundInteressentensowiezurAbwicklungderangebotenenDienstleistungenerhoben,verarbeitetundgenutzt. 24. Einwilligung in Datennutzung Der Aussteller ist damit einverstanden, dass seine mit Einreichung der Anmeldung übermittelten Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon-/Faxnummer und -Adresse) von dem Veranstalter und gegebenenfalls von ServicePartnern veranstaltungsbezogen und zu Informationszwecken (Werbung) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden, ohne dass hierfür gesonderte Kosten neben den üblichen Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen. 25. Salvatorische Klausel SolltendieTeilnahmebedingungenteilweiserechtsunwirksamoderlückenhaftsein, sowirdhierdurchdiegültigkeitderübrigenbestimmungensowiedesvertragesnichtberührt.indiesemfallverpflichtensichdieparteien,dieunwirksamebestimmungdurcheinesolcheregelungzuersetzenbzw.dielückedurcheinesolche Regelungauszufüllen,mitderdervondenParteienverfolgtewirtschaftliche Zweckamehestenerreichtwerdenkann.

7 Ergänzungsvereinbarung zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen Bayerische Versammlungsstättenverordnung Anwendung im Messezentrum Nürnberg 1. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung Alleöffentlich-rechtlichenSicherheitsvorschriften,insbesonderedieVorschriftenderBayerischenVersammlungsstättenverordnungsinddurchdenAusstellereinzuhalten.InsbesondereistderAusstellerverpflichtet,nureinwandfreigewarteteundgesicherteApparateundAusstellungsgegenständeindieMessehalleneinzubringen,dieallengesetzlichenVorschriftenüberdietechnischeSicherheitderArbeitsmittelentsprechen. 2. Rettungswege RettungswegeinderAusstellungshallemüssenständig,auchwährenddesAuf- undabbaus,freigehaltenwerden.zuwiderhandlungenwerdenmitbußgeldbelegt. 3. Eingebrachte Gegenstände RequisitenundAusschmückungensowiesonstigeGegenständemüssenausschwerentflammbaremMaterialbestehen. PyrotechnischeGegenstände,brennbareFlüssigkeitenundanderesbrennbares Material,insbesonderePackmaterial,dürfennurinbesonderenvonderNürnbergMessezurVerfügunggestelltenRäumlichkeitenaufbewahrtwerden. BeidemBetriebvonLaseranlagensinddiearbeitsschutzrechtlichenVorschriftenentsprechendanzuwenden,auchsoweitfürBesucherzugänglicheBereichebetroffensind. 4. Brandschutzordnung und Sicherheitskonzept DieNürnbergMessehateineBrandschutzordnungerlassen,diedurchAushangbekanntgemachtist;dieseistVertragsgegenstand. DieNürnbergMessewirdimVollzugderBayVStättVinAbstimmungmitzustän- digenbehördeneinsicherheitskonzepterstellen.dessenumsetzungwirdim RahmenderbestehendenVerträgegesondertgeregeltwerden. 5. Ordnungsdienst, Ordnungsdienstleiter DieEinhaltungderöffentlichenSicherheitunddieBeachtungderVorgaben derbayvstättvwirddurcheinenbesonderenordnungsdienstüberwacht,der Ordnungsdienstleiteristbefugt,insbesonderebeiGefährdungderSicherheitder VeranstaltungbindendeWeisungenzuerteilen. 6. Veranstaltungsleiter und Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik DervonderNürnbergMessebestellteVeranstaltungsleiterhatfürdieEinhal- tungderöffentlich-rechtlichensicherheitsvorschriftenundinsbesondereder VorschriftenderBayVStättVzusorgen.DerVeranstaltungsleiteristinsbesondereauchbefugt,dieVeranstaltungaufzulösen.DenAnordnungendesVeranstaltungsleitersistunbedingtFolgezuleisten. DiePersondesVeranstaltungsleitersbzw.dessenVertreterwerdenmitausreichendzeitlichemVorlaufschriftlichvorderjeweiligenVeranstaltungbekanntgegeben. DerVeranstaltungsleiteristüberbesondereVorkommnisse,welchedieSicherheitderVeranstaltungbeeinträchtigenkönnen,umgehendzuunterrichten. DerVerantwortlichefürVeranstaltungstechnikmussdieSicherheitundFunktions- fähigkeitdertechnischeneinrichtungenderversammlungsstättehinsichtlichdes BrandschutzeswährendderoffiziellenÖffnungszeitgewährleisten. DerVeranstaltungsleiteroderderVertreteristwährendderoffiziellenÖffnungs- zeitderausstellungständigpersönlichanwesend,derverantwortlichefür VeranstaltungstechnikoderderOrdnungsdienstleiterauchfürdieZeiträumedes Auf-undAbbaus. 7. Sicherheitsanordnung DieOrdnungsbehördensowiedereingesetzteVeranstaltungsleiter,derVerantwortlichefürVeranstaltungstechniksowiederOrdnungsdienstleitersindberechtigt,WeisungenimRahmenderSicherheitsbestimmungenzugeben.Diesen WeisungenistinjedemFallFolgezuleisten. Bayerisches Gesetz zum Schutz der Gesundheit Anwendung im Messezentrum Nürnberg ImMessezentrumNürnberggilteingenerellesRauchverbotinHallen,Kongresssälen, Tagungsräumen,Restaurants,Cafeterien,mobilenGastronomiezonenundServicebereichen mitausnahmespeziellhierfürausgewiesenerraucherbereiche.

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