Hinweise zur Erstellung von Bachelor-, Seminar- und Diplom- und Masterarbeiten

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1 Universität Bielefeld Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Steuerlehre Prof. Dr. Rolf König Hinweise zur Erstellung von Bachelor-, Seminar- und Diplom- und Masterarbeiten Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Niels Lüking Vorabversion Bielefeld, Dezember 2006

2 INHALTSVERZEICHNIS I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis II 1 Formale Gestaltung der Arbeit Allgemeine Hinweise Aufbau und Form der Arbeit Zitierweise und Literaturverzeichnis Tabellen, Abbildungen und Formeln Inhaltliche Gestaltung der Arbeit Problemstellung Hauptteil Zusammenfassung Endfassung 8 4 Ergänzungen für Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten 8 Anhang III A Aufbau von Deckblättern III A.1 Beispiel: Aufbau des Deckblattes einer SA/BA III A.2 Beispiel: Aufbau des Deckblattes einer DA/MA IV B Aufbau eines Rechtsquellenverzeichnisses VI Literatur VII

3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS II Abkürzungsverzeichnis Aufl. Auflage BA Bachelorarbeit BFH Bundesfinanzhof BStBl. Bundessteuerblatt BVerfG. Bundesverfassungsgericht bzw. beziehungsweise d.h. das heißt CD Compact Disk DA Diplomarbeit et al. et alii (und andere) f. folgende ff. fortfolgende FG Finanzgericht ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsmäiger Buchführung Hrsg. Herausgeber i.d.r. in der Regel MA Masterarbeit o.ä. oder Ähnliches S. Seite u.a. unter anderem URL Uniform Resource Locator Vgl. Vergleiche vs. versus z.b. zum Beispiel ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

4 1 Formale Gestaltung der Arbeit 1 1 Formale Gestaltung der Arbeit Die nachfolgend aufgeführten Richtlinien sind verbindlich für die am Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre an der Universität Bielefeld angefertigten wissenschaftlichen Arbeiten. Seminararbeiten sollen eine Generalprobe für die spätere Diplomarbeit (DA) bzw. Masterarbeit (MA) darstellen. Deshalb sollte schon auf die Form von Seminararbeiten ebensoviel Wert gelegt werden, wie auf die Form der DA selbst. Entsprechendes gilt für die Bachelorarbeit (BA) als erste schriftliche Ausarbeitung und abschließende Einzelleistung der ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. 1.1 Allgemeine Hinweise Die Abgabe der Seminararbeiten erfolgt generell in der ersten Woche des neuen Semesters in zweifacher Ausfertigung in schriftlicher Form auf einseitig bedrucktem weißen Papier sowie zusätzlich als elektronisches Dokument auf CD. Dabei sollte die Arbeit als eine Datei im pdf-format abgespeichert werden. In der Arbeit ist unpersönlich zu argumentieren. Um eigene Meinungen hervorzuheben, kann abweichend davon in ausgewählten Fällen die ich - bzw. wir -Form verwendet werden. Von der umgangssprachlichen Verwendung von man ist abzusehen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten über die Anwendung der neuen Rechtschreibung nach der Rechtschreibreform ist es dem Verfasser freigestellt, die alte oder die neue Rechtschreibung zu verwenden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass eine einmal gewählte Form innerhalb der Arbeit durchgängig beibehalten wird. Im Text der Arbeit dürfen grundsätzlich nur Abkürzungen nach dem Duden, Abkürzungen von Gesetzestexten und Zeitschriften sowie die üblichen Abkürzungen der Fachterminologie verwendet werden. Für Abkürzungen, die nicht im Duden stehen, ist ein alphabetisch geordnetes Abkürzungsverzeichnis zu erstellen. Außerdem sind diese Abkürzungen bei ihrer erstmaligen Verwendung im Text zu erläutern (Beispiel: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)... ). Sofern ein Abkürzungsverzeichnis erstellt wird, sind auch die zuerst genannten Abkürzungen in diesem aufzuführen.

5 1.2 Aufbau und Form der Arbeit Aufbau und Form der Arbeit Die Arbeit muss mit einem elektronischen Textverarbeitungssystem im Blocksatz erstellt werden. Insbesondere sind handschriftliche Teile nicht zulässig. Die Gliederung der Arbeit sollte einen logischen Aufbau widerspiegeln ( roter Faden ) und dem Leser erste Informationen über den Inhalt der Arbeit vermitteln. Das Inhaltsverzeichnis ist folglich das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit der eigenen Problemstellung. Für die formalen Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit gilt die folgende Reihenfolge: ˆ Titel-bzw. Deckblatt 1 ˆ Inhaltsverzeichnis ˆ ggf. Abbildungsverzeichnis 2 ˆ ggf. Tabellenverzeichnis ˆ ggf. Abkürzungsverzeichnis 3 ˆ ggf. Symbolverzeichnis 4 ˆ Text der Arbeit (Problemstellung, Hauptteil, Zusammenfassung) ˆ ggf. Anhang ˆ Literatur ˆ ggf. Rechtsquellen 5 Der Textteil der Bachelor-/Seminararbeit beträgt Seiten 6 (DIN A4; 1,5-facher Zeilenabstand, bei Fußnoten 1,0; Schriftgröße: 12pt, bei Fußnoten 10pt; Rand: links 5cm 1 Vgl. Kapitel A ab Seite III. 2 Sowohl Abbildungen als auch Tabellen sind in den entsprechenden Verzeichnissen mit Seitenzahlen anzugeben. 3 Falls das Abkürzungsverzeichnis den üblichen Umfang übersteigt, kann dies aus Gründen der Übersichtlichkeit z. B. durch Leerzeilen stärker differenziert werden. Entsprechendes gilt für das Symbolverzeichnis. 4 Symbole sind in der gesamten Arbeit einheitlich, eindeutig und logisch sowie inhaltlich mit korrekten Bezeichungen zu versehen. 5 Das Rechtsquellenverzeichnis kann weiterhin in z. B. Urteile, Verordnungen, Gesetzestexte,... unterteilt werden. 6 Wird die Arbeit von zwei bzw. drei Studenten erstellt, dann beträgt der Textteil bzw Seiten.

6 1.3 Zitierweise und Literaturverzeichnis 3 und rechts 1cm; Schrifttyp: z.b. Times New Roman). Für Diplom- und Masterarbeiten werden Seiten empfohlen, die jeweils ohne Berücksichtigung von Tabellen, Abbildungen, Verzeichnissen o.ä. gewertet werden. Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren. Für die Seiten vor und nach dem Textteil sind römische Ziffern zu verwenden. Dabei ist das Deckblatt nicht mitzuzählen oder zu nummerieren. Anschließend sind - wieder mit 1 beginnend - arabische Ziffern zu verwenden. Von jedem Absatz sollten vor und nach einem Seitenumbruch mindestens zwei Zeilen auf derselben Seite erscheinen. Überschriften werden durch Fettdruck kenntlich gemacht. Eine über drei ggf. vier Stufen hinausgehende Gliederungstiefe ist zu vermeiden. Jede Gliederungsstufe muss mindestens zwei Gliederungspunkte enthalten. Folgt auf einen vorgelagerten ein nachgelagerter Gliederungspunkt, so sollte dazwischen Text stehen. Das Inhaltsverzeichnis ist entsprechend der Gliederung mit Seitenangaben zu erstellen. 7 Dabei ist u.a. darauf zu achten, dass möglichst nicht mehr als zwei ggf. drei Gliederungspunkte auf einer Seite beginnen. Im Anhang sind ausschließlich Informationen anzugeben, die für das unmittelbare Verständnis der Arbeit nicht notwendig sind. Tabellen und Abbildungen, die Zusammenhänge deutlich machen, gehören in den Textteil. 1.3 Zitierweise und Literaturverzeichnis Werden Gedanken anderer Autoren wörtlich oder sinngemäß entnommen, so besteht die Pflicht, diese als Zitate kenntlich zu machen. Grundsätzlich ist dabei von der literaturverzeichnisbezogenen Kurzzitierweise Gebrauch zu machen Direkte Zitate müssen grundsätzlich vollkommen mit dem Originaltext übereinstimmen. Wird für die gesamte Arbeit die neue Rechtschreibung angewandt, dann ist zu beachten, dass ältere Quellen i.d.r. noch nach den alten Rechtschreibregelungen verfasst wurden und so auch zu zitieren sind. Hervorhebungen im zitierten Text sollten grundsätzlich übernommen werden. Bei eigenen Hervorhebungen ist die Fußnote mit dem Zusatz Hervorhebung durch den Verfasser zu versehen. Ein direktes Zitat muss im Text in Anführungszeichen gesetzt werden; der Zitatvermerk in der Fußnote beginnt mit dem Nachnamen des zitierten Autors ohne hinweisende Vorbemerkung: 7 Dies gilt ebenso für das Abbildungs- sowie das Tebellenverzeichnis, welche ggf. auf einer Seite zusammen aufgeführt werden können. 8 Vgl. Theissen, M. R. (1998) Seite. 128 ff.

7 1.3 Zitierweise und Literaturverzeichnis 4 Steuerlich motivierte Gewinnverlagerungen in die Kapitalgesellschaft sind nur bei einem hohen Einkommensteuersatz und Thesaurierung sinnvoll Bei indirekten Zitaten ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Aussagen, wie sie in Lehrbüchern zu finden sind, und speziellen Aussagen eines Autors. Indirekte Zitate werden nicht in Anführungszeichen gesetzt, dafür beginnt der Zitatvermerk in der Fußnote mit Vgl. o.ä. Bei allgemeinen Aussagen erfolgt die Quellenangabe in einer Fußnote, auch wenn dies durch mehrere Quellen belegt wird: Die typische Einteilung der verschiedenen Steuersysteme erfolgt unter vornehmlicher Berücksichtigung der Einkommen- und Körperschaftsteuer in drei Bereiche Bei speziellen Aussagen erfolgt die Quellenangabe auch schon im Text: Oestreicher und Spengel zeigen, dass die Standortwahl von Unternehmen in nicht unerheblichem Maße von den Steuerbelastungen in den entsprechenden Staaten und Regionen abhängig gemacht werden Bei Zitaten aus der Rechtsprechung sind anzugeben: die Bezeichnung des Gerichts, der Tag der Entscheidung, die genaue Bezeichnung der Fundstelle, die erste Seite der Entscheidung und in Klammern die Seite, auf die Bezug genommen wird oder die entsprechende Teilziffer/Randnummer. Entscheidungen des BFH sind möglichst aus dem Bundessteuerblatt (BStBl.) zu zitieren. Sämtliche Zitate aus der Rechtsprechung sind in einem Rechtsquellenverzeichnis aufzuführen, welches zugleich Gesetze u.ä. enthält und sinnvoll gegliedert ist. Dabei sind für alle Zitate grundsätzlich Originalquellen heranzuziehen. Nur wenn diese objektiv nicht zugänglich sind, kann mit dem Zusatz zitiert nach zitiert werden. Die Fußnoten sind in der gesamten Arbeit fortlaufend zu nummerieren. Neben Quellenangaben der Zitate können sie auch zusätzliche Hinweise des Verfassers, Begriffserläuterungen oder kurze Übersichten über Meinungen anderer Autoren enthalten. Fußnoten sind Sätze, d.h. insbesondere, dass sie am Anfang groß geschrieben und mit einem Punkt beendet werden. Im Literaturverzeichnis sind alle innerhalb der Arbeit zitierten Quellen in alphabetischer Reihenfolge der Autoren aufzulisten. Quellen, die nicht in der Arbeit zitiert wurden, 9 König, R. und Sureth, C. (2002) Seite Vgl. Spengel, C. (2004) Seite. 114 ff. und Jacobs, O. H. (2005) Seite. 42 ff. 11 Vgl. Oestreicher, A. und Spengel, C. (2003) Seite. 137 ff.

8 1.3 Zitierweise und Literaturverzeichnis 5 gehören nicht in das Literaturverzeichnis. Bei mehreren Arbeiten desselben Autors ist aufsteigend nach dem Erscheinungsjahr zu sortieren. Mehrere Arbeiten desselben Autors aus einem Jahr werden unterschieden, indem das Erscheinungsjahr um den Zusatz a, b, c,... ergänzt wird. Die Vornamen der Autoren sollten nach dem ersten Buchstaben abgekürzt werden, nur bei Verwechslungsgefahr sind sie auszuschreiben. Bei gemeinschaftlichen Werken von bis zu drei Autoren sind die Namen aller Autoren aufzuführen, darüber hinaus genügt die Angabe der ersten drei Autoren und der Zusatz u. a. bzw. et al.. Die Einträge im Literaturverzeichnis werden ebenfalls mit einem Satzpunkt abgeschlossen. Beiträge in Sammelwerken, Aufsätze in Zeitschriften und Quellen aus dem Internet sind wie folgt anzugeben: 1. Beiträge in Sammelwerken: Pitlik, H. (2003). Steuerwettbewerb vs. Steuerharmonisierung: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Steuerraum. In: Caesar, R. und Scharrer, H.-E. (Hrsg.), Der unvollendete Binnenmarkt, Seite Baden-Baden: Nomos- Verlagsgesellschaft. 2. Bei Aufsätzen in Zeitschriften ist zusätzlich der Jahrgang und ggf. die Nummer anzugeben: Tibout, C. (1956). A Pure Theory of Local Expenditures. Journal of Political Economy Society 64 (5), In diesem Fall ist der Jahrgang (64) und die Nummer (5) des entsprechenden Jahres mit anzugeben. Diese ist insbesondere notwendig, falls in einem Jahrgang mehrere Hefte des entsprechenden Journals erschienen sind. 3. Urteile sind mit Angabe des Gerichts, Datums, Aktenzeichen, Fundstelle sowie Seitenangabe im Hauptteil der Arbeit wie folgt anzugeben: Vgl. BFH vom I 209/55, BStBl 1956 III, Seite. 149 ff. Entsprechendes gilt für die Verwendung im Rechtsquellenverzeichnis, welches beispielhaft im Anhang A.2 auf Seite VI dargestellt ist. 4. Quellen aus dem Internet: Internetquellen werden analog zu anderen Quellen zitiert. Hier ist anstelle von Verlagsort und Erscheinungsjahr zur Identifikation der Quelle

9 1.4 Tabellen, Abbildungen und Formeln 6 der individuelle Uniform Resource Locator (URL) und das Abrufdatum anzugeben. Informationen aus Internetquellen sind nicht dauerhaft nachprüfbar. Daher ist das (letzte) Abrufdatum mit anzugeben. Spengel, C. (2003). Unternehmensgewinne und Steuerbelastung im internationalen Vergleich - Indikator der Leistungsfähikeit. gel.pdf ( ). Schriften ohne Verfasserangabe sind ohne Verfasser im Literaturverzeichnis einzuordnen. Mehrere Titel ohne Verfasser sind chronologisch in aufsteigender Reihenfolge (also beginnend mit dem ältesten Titel) aufzuführen Tabellen, Abbildungen und Formeln Tabellen und Abbildungen sind fortlaufend (ggf. innerhalb der Kapitel: z.b. Tabelle 4.3: Einkommensteuertarif in Tschechien; Tabelle 4.4: Einkommensteuertarif in Frankreich) 13 zu nummerieren. Bei Abbildungen oder Tabellen, die aus fremden Arbeiten übernommen wurden, muss die Quelle angegeben werden. Zu den Tabellen bzw. Abbildungen gehört an geeigneter Stelle ein Bezug im Text. Weiterhin sollten diese möglichst selbst erstellt werden, da sie dann sich besser in das Gesamtbild einfügen sowie qualitativ hochwertiger sind. Bei eigenen Ergänzungen bzw. Änderungen ist die Abbildung bzw. Tabelle mit in Anlehnung an zu zitieren. Bei der Verwendung von Formeln ist darauf zu achten, dass diese in adäquater Form, z.b. mit einem Formeleditor, erstellt werden. Die Formeln sind dann zu nummerieren, wenn im Text auf sie Bezug genommen wird. Es ist auch möglich, sämtliche Formeln durchgängig zu nummerieren. Formeln sind optisch vom Text abzusetzen (extra Zeile), aber sprachlich in den Text einzubinden. Entsprechend den Abbildungen bzw. Tabellen kann auch eine kapitelbezogene Nummerierung erfolgen. 12 Vgl. Theissen, M. R. (1998) Seite. 173 f. 13 Entsprechendes gilt für die Anhänge: Abbildung A.1: Grenzen der Einkommensteuerstufen in Frankreich; Abbildung A.2: Grenzen der Einkommensteuerstufen in Dänemark.

10 2 Inhaltliche Gestaltung der Arbeit 7 2 Inhaltliche Gestaltung der Arbeit Nachfolgend sind noch einige grundsätzliche Fakten zusammengetragen, die für den inhaltlichen Aufbau einer Arbeit zu berücksichtigen sind und dem Verfasser als Orientierung dienen. 2.1 Problemstellung Die Einleitung der Arbeit motiviert das Thema und enthält demzufolge die Problemstellung, ggf. einen kurzen geschichtlichen Überblick und/oder einen allgemeinen Literaturüberblick. Im letzten Absatz ist der inhaltliche Aufbau der weiteren Arbeit darzustellen. Die Einleitung sollte im Allgemeinen nicht länger sein als eine Seite (zwei Seiten bei Bearbeitung durch zwei Studenten oder der Erstellung der DA). 2.2 Hauptteil Der Hauptteil der Arbeit ist übersichtlich zu strukturieren, insbesondere sind mehr als fünf Hauptgliederungspunkte zu vermeiden. 14 In diesem Teil kann sich der Autor mit persönlichen Meinungen, Anregungen oder Kritikpunkten einbringen. Allgemein ist die Arbeit in zwei Bereiche aufzuteilen, den ersten darstellenden und den zweiten analysierenden. Ersterer besteht aus der Einleitung der Motivation, der Hinführung zum Thema sowie der Darstellung der Rechtslage und sollte insgesamt 1/3 15 des Gesamtumfangs der Arbeit nicht überschreiten. Für den zweiten, analytischen Teil sind dann die weiteren 2/3 des Gesamtumfangs aufzuwenden. Insbesondere sollte sowohl in Seminar- als auch Diplom- und Masterarbeiten der Versuch unternommen werden eine formale, mathematische Umsetzung der Thematik in die wissenschaftliche Abhandlung einzubauen. Zudem sind geeignete Beispiele in die Arbeit zu integrieren. Entsprechend der Aufteilung der Arbeit ist hier die erforderliche Eigenleistung zu erbringen. 14 Die Einleitung und das Fazit werden dem hinzugefügt. Bei Diplom- und Masterarbeiten können bis zu drei weitere Hauptgliederungspunkte hinzugefügt werden. 15 Bei der Erstellung der Bachlorarbeiten kann das Verhältnis, aufgrund der weniger wissenschaftlichen Ausrichtung des Studienabschlusses, etwas zu Gunsten des darstellenden Anteils abweichen.

11 2.3 Zusammenfassung Zusammenfassung Der Schlussteil der Arbeit enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und ggf einen Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen. Wertungen oder Kritik sind hier zu vermeiden. Der Schlussteil sollte nicht mehr als eine Seite umfassen (zwei Seiten bei Bearbeitung durch zwei Studenten oder der Erstellung der DA). 3 Endfassung Vor der Abgabe der Arbeit ist unbedingt zu überprüfen, ob alle Quellenangaben im Text korrekt sind und hinsichtlich der Schreibweise und der Seitenangaben mit den Angaben im Literaturverzeichnis übereinstimmen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Seitenzahlen in den Verzeichnissen mit den entsprechenden Seitenzahlen im Textteil übereinstimmen. Probleme hierbei sind weitestgehend vermeidbar, wenn die entsprechenden Verzeichnisse automatisch erstellt werden. Weiterhin ist das gesamte Schriftbild zu überprüfen, beispielsweise sind Überschriften am Seitenende nicht zulässig. Insbesondere sollten auch auf der folgenden Seite mindestens drei Zeilen stehen bevor ein neuer Absatz bzw. Gliederungspunkt beginnt. 4 Ergänzungen für Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten Für Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten ist eine Versicherung anzufügen, welche allerdings nicht in das Inhaltsverzeichnis aufgenommen wird. Eine Seitenanzahl ist dennoch zu vermerken. Nach etwa vier bzw. sechs Wochen sollte im Rahmen von Diplom- bzw. Masterarbeiten eine maschinengeschriebene Gliederung bei dem Betreuer eingereicht werden. Bei Erstellung einer DA bzw. MA sollte zudem darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Kapitel (1...., 2....) auf neuen Seiten beginnen, dies ist für deutlich kürzere Bachelorund Seminararbeiten nicht vorgesehen. Die Abgaben von Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten erfolgt jeweils fristgerecht in dem zuständigen Prüfungsamt der Universität Bielefeld.

12 A Aufbau von Deckblättern III Anhang A Aufbau von Deckblättern A.1 Beispiel: Aufbau des Deckblattes einer SA/BA Universität Bielefeld Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Steuerlehre Prof. Dr. Rolf König Dipl.-Kffr. Susanne Sigge Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Niels Lüking Seminararbeit/Bachelorarbeit Titel von: Name: XY Matrikelnummer: Fachsemester: X. Ort, Datum

13 A.2 Beispiel: Aufbau des Deckblattes einer Diplomarbeit IV A.2 Beispiel: Aufbau des Deckblattes einer DA/MA Universität Bielefeld Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Steuerlehre Prof. Dr. Rolf König Diplom-/Masterarbeit Titel eingereicht bei: Prof. Dr. Rolf König vorgelegt von: Name Ort, Datum

14 A.2 Beispiel: Aufbau des Deckblattes einer DA/MA V Erstprüfer : Prof. Dr. Rolf König Zweitprüfer : Prof. Dr. XY

15 B Aufbau eines Rechtsquellenverzeichnisses VI B Aufbau eines Rechtsquellenverzeichnisses Rechtsquellen Entscheidungen 1. BVerfG 2. BFH 3. FG Datum Aktenzeichen amtliche Quellen oder Fundstelle I 209/55 BStBl 1956 III Seite. 149 ff

16 LITERATUR VII Literatur Jacobs, O. H. (2005). Vergleichende Analyse der Steuerbelastung von Unternehmen in Europa und den USA. In A. Oestreicher (Hrsg.), Internationale Steuerplanung, Herne/Berlin: Verlag Neue Wirtschafts-Briefe. König, R. und Sureth, C. (2002). Besteuerung und Rechtsformwahl (3. Aufl.). Herne/Berlin: Verlag Neue Wirtschaftsbriefe. Oestreicher, A. und Spengel, C. (2003). Steuerliche Abschreibung und Standortattraktivität. Schriftenreihe des ZEW 66. Spengel, C. (2004). Unternehmensbesteuerung in der EU - quo vadis? In Lüdicke, J. (Hrsg.), Deutsches Steuerrecht im europäischen Rahmen, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt. Theissen, M. R. (1998). Wissenschaftliches Arbeiten (9. Aufl.). München: Vahlen Verlag.

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