LWL-Rechnungsprüfungsamt. Bericht. über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

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1 LWL-Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum 31. Dezember 2012

2 LWL-Rechnungsprüfungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen Lage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Stellungnahme zur Lagebeurteilung Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Zusammenfassende Beurteilung Unregelmäßigkeiten Sonstige Unregelmäßigkeiten 6 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 7 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wesentliche Bewertungsgrundlagen Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Vermögens- und Schuldenlage Ertragslage Finanzlage Soll-Ist-Vergleich 24

3 LWL-Rechnungsprüfungsamt 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Schlussbemerkung 29 Verzeichnis der Abkürzungen 30 Anlagen zum Prüfungsbericht 31 Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

4 LWL-Rechnungsprüfungsamt 1. PRÜFUNGSAUFTRAG Aus 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) ergibt sich, dass für den Haushalt, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, die Verwaltung des Vermögens, die wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung, die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss sowie das Prüfungswesen sinngemäß die Vorschriften der Gemeindeordnung und ihrer Durchführungsverordnungen gelten. Entsprechend 101 Abs. 1 GO NRW obliegt somit dem Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes zum 31. Dezember Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - nachfolgend auch Landschaftsverband bzw. LWL genannt - bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung ( 101 Abs. 8 GO NRW). Das LWL-Rechnungsprüfungsamt prüfte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung des Lageberichtes gemäß 101 Abs. 1 bis 7 GO NRW. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurden in die Prüfung einbezogen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 ist in Anlehnung an die Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR-L-260) erstellt worden

5 LWL-Rechnungsprüfungsamt 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 2.1 Lage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Die gesetzlichen Vertreter des LWL haben im Jahresabschluss und im Lagebericht zur Lage des LWL Stellung genommen. Der Lagebericht hat einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im Jahr 2012 zu geben ( 48 GemHVO NRW). Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Landschaftsverbandes vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Landschaftsverbandes einzugehen. Die vom Direktor des Landschaftsverbandes bestätigte Lagebeurteilung des LWL-Kämmerers ist durch das LWL-Rechnungsprüfungsamt als Prüfer des Jahresabschlusses zu beurteilen (vgl. 101 Abs. 6 GO NRW) Stellungnahme zur Lagebeurteilung Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des LWL durch die gesetzlichen Vertreter dar: Der Ansatz im Haushaltsjahr 2012 weist im Ergebnisplan einen haushaltswirtschaftlichen Fehlbedarf in Höhe von 21,3 Mio. EUR aus. Da dieser Fehlbedarf durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden konnte, ist die Verpflichtung eines ausgeglichenen Haushalts im Sinne von 75 Abs. 2 GO NRW erfüllt. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) hat sich mit seinem Genehmigungserlass vom 14. Mai 2012 noch einmal bereit erklärt, die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage mitzutragen

6 LWL-Rechnungsprüfungsamt Der Hebesatz zur Landschaftsumlage beträgt 16,1% und ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,4%-Punkte gestiegen. Im Haushaltsjahr 2012 verbleibt in der Ergebnisrechnung ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,0 Mio. EUR, was einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz um 19,3 Mio. EUR entspricht. Über den Ausgleich des Jahresfehlbetrages entscheiden gemäß 96 Abs. 1 GO NRW die zuständigen parlamentarischen Gremien des LWL bis zum 31. Dezember Die Finanzrechnung verzeichnet zum Planansatz eine Verbesserung von rd. 62,1 Mio. EUR im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit. Es werden die wesentlichen Ereignisse unter Einbezug von Planabweichungen auf Dezernatsebene erläutert. Weiterhin wird zu den einzelnen Positionen der Bilanz im Vergleich zum Vorjahr Stellung bezogen sowie über die Posten der Ergebnis- und Finanzrechnung berichtet. Der Lagebericht enthält neben der Kennzahlenübersicht auf Grundlage des Runderlasses des MIK vom 01. Oktober / /08 zusätzlich eine LWL-spezifische Kennzahlenübersicht Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht werden folgende wesentliche Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Landschaftsverbandes getroffen: Ein Risikofrüherkennungssystem, wie es für Eigenbetriebe gemäß 10 Abs. 1 EigVO NRW vorgeschrieben ist, ist beim LWL in Ansätzen vorhanden und wird weiter ausgebaut. Der LWL betreibt nach 31 GemHVO NRW ein gesetzlich vorgeschriebenes, speziell für die Haushaltswirtschaft zugeschnittenes Internes Kontrollsystem (IKS-Haushaltswirtschaft)

7 LWL-Rechnungsprüfungsamt Die anhaltende Finanzkrise im Euro-Raum beeinflusst die konjunkturelle Entwicklung und damit die Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen des LWL. Als Chance wird das Bundesleistungsgesetz zur Regelung der Eingliederungshilfe gewertet, welches in der nächsten Legislaturperiode geschaffen werden soll. Die Landschaftsverbände fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes, um den Bund an den Aufwendungen für die Eingliederungshilfe zu beteiligen und somit die Kommunen dauerhaft strukturell zu entlasten. Am 22. März 2013 wurde das vom Land NRW in Auftrag gegebene Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW veröffentlicht. Die möglichen strukturellen Änderungen im kommunalen Finanzausgleich werden als Risiko, aber auch als mögliche Chance bewertet. Der LWL beabsichtigt, ein Projekt zur EU-beihilferechtlichen Überprüfung der Tätigkeiten in seinen Aufgabenbereichen durchzuführen. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Haushaltsausgleich führt zum Anstieg der Liquiditätskredite. Im Zuge des Finanzierungs- und Liquiditätsmanagements sollen durch den Liquiditätsverbund sowie durch ein aktives Zins- und Schuldenmanagement Chancen genutzt und Risiken verringert werden. Das dauerhafte Kernproblem für den LWL-Haushalt bleiben die Fallzahlen und die Kostensteigerungen bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Für die LWL-Schulen und LWL-Internate sind bei der Schulentwicklungsplanung die Anforderungen aus der inklusiven Beschulung zu berücksichtigen. Das Risiko im Bereich der pflegerischen Versorgung an den LWL- Förderschulen liegt in der Aussetzung des Zivildienstes, welches man durch den verstärkten Einsatz von Hilfskräften im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres zu kompensieren versucht

8 LWL-Rechnungsprüfungsamt Der Bund übernimmt ab dem Jahr 2013 die Leistungen der Grundsicherung zu 75 % und ab dem Jahr 2014 zu 100 %. Der ungebrochene Fallzahlanstieg im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen führt weiterhin zu einer deutlich steigenden Haushaltsbelastung. Die Landesregierung plant den Ausbau des Maßregelvollzugs in NRW, so dass mit einer Übernahme von weiteren 2-3 Einrichtungen gerechnet wird. Im Bereich des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen stellt der LWL eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 42 Mio. EUR für besonders erforderliche Investitionen zur Verfügung. Der LWL ist über die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh (WLV) indirekt zu 40 % an der Provinzial NordWest Holding AG (PNWH) beteiligt. Die weitere Entwicklung, auch hinsichtlich einer möglichen Fusion mit der Provinzial Rheinland-Gruppe, ist von erheblicher Bedeutung für den LWL. Gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) bestehen Garantieverpflichtungen in Höhe von 8,5 Mio. EUR, für die in 2009 eine entsprechende Rückstellung gebildet wurde. Die Rückstellung ist nicht auf den Maximalbetrag von 26,0 Mio. EUR entsprechend der WestLB-Eckpunktevereinbarung erhöht worden, da die Inanspruchnahme als unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Mit Ablauf des 31. Mai 2011 ist der LWL aus der NRW.BANK ausgeschieden. Der LWL haftet anteilig für die Verbindlichkeiten der NRW.BANK fort, die im Zeitpunkt seines Ausscheidens begründet waren. Aufgrund der fortbestehenden Anstaltslast des Landes NRW für die NRW.BANK ist das Risiko aus der nachlaufenden Gewährträgerhaftung aber begrenzt

9 LWL-Rechnungsprüfungsamt Zusammenfassende Beurteilung Die Darstellung und Beurteilung der Lage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des LWL ist aus Sicht des LWL-Rechnungsprüfungsamtes als Abschlussprüfer plausibel und zutreffend. 2.2 Unregelmäßigkeiten Sonstige Unregelmäßigkeiten Der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ist nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31. März 2013 dem Landschaftsausschuss zur Feststellung zugeleitet worden ( 95 Abs. 3 GO NRW). 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Landschaftsverbandes. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW sowie der sie ergänzenden Bestimmungen aufzustellen. Aufgabe des LWL-Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft

10 LWL-Rechnungsprüfungsamt Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Tatbeständen, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes betreffen, nicht Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Das LWL-Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresabschlussprüfung gemäß 101 und 103 GO NRW nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgestellten Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-200) vorgenommen. Demnach ist die kommunale Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat das LWL-Rechnungsprüfungsamt eine am Risiko des Landschaftsverbandes ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage von Auskünften der Verwaltungsleitung und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt. Darauf aufbauend wurde ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Landschaftsverbandes Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Entsprechend der Risikoeinschätzung hat das LWL-Rechnungsprüfungsamt in dem Prüfprogramm in erster Linie analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) sowie umfangreiche einzelfallbezogene Prüfungshandlungen - 7 -

11 LWL-Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Die in weiten Teilen dezentrale Organisation der Geschäftsbuchhaltung birgt ein erhöhtes Fehlerpotenzial in sich, weshalb ein intensiver Kontrollaufwand durch die LWL-Finanzabteilung erforderlich ist. Die LWL- Finanzabteilung hat gemäß 93 Abs. 3 GO NRW die ordnungsgemäße Erledigung und Prüfung der Finanzbuchhaltung zu gewährleisten. Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfungen zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Verfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewendet wurde. Die Stichproben wurden so gewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses und Lageberichtes Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Direktors des Landschaftsverbandes sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Abschlussprüfung gewonnen Erkenntnisse dahin gehend beurteilt worden, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landschaftsverbandes vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Prüfung umfasst aussagebezogene einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen; die angewandten Verfahren zur Auswahl der risikoorientierten Prüfungshandlungen basieren auf einer bewussten Auswahl bzw. zum Teil auf mathematisch-statistischen Verfahren

12 LWL-Rechnungsprüfungsamt Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: Bilanzierung und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Sondervermögen Entwicklung und Bilanzierung der Sonderposten Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt bzw. folgende Prüfungsergebnisse und Arbeiten Dritter verwendet: Die Übersicht über die vom LWL festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Das LWL-Rechnungsprüfungsamt hat sich davon überzeugt, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet ist. Bei den Sondervermögen wurde die Änderung der Beteiligungsansätze auf Basis der Berichte über die Jahresabschlussprüfungen der wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen überprüft. Ausleihungen wurden weitgehend über Saldenbestätigungen nachgewiesen. An der Inventur der Vorräte hat das LWL-Rechnungsprüfungsamt wegen der geringen Bedeutung des Vorratsvermögens nicht teilgenommen. Ansatz und Bewertung des Vorratsvermögens wurden dem LWL-Rechnungsprüfungsamt anhand entsprechender Inventurunterlagen nachgewiesen. Zur Beurteilung der Forderungen hat das LWL-Rechnungsprüfungsamt die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen nachvollzogen. In Stichproben wurden den Forderungen zugrundeliegende Bescheide gesichtet sowie der Zah

13 LWL-Rechnungsprüfungsamt lungseingang im Folgejahr geprüft. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Sondervermögen wurden durch Saldenbestätigungen nachgewiesen. Der Bestand der liquiden Mittel wurde anhand von Kontoauszügen und Saldenbestätigungen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag geprüft. Der Ansatz und die Bewertung der Sonderposten wurden dem LWL-Rechnungsprüfungsamt anhand entsprechender Unterlagen nachgewiesen. Die Höhe der erforderlichen Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen durch die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe unter Einsatz einer Software der Heubeck AG ermittelt. Zur Prüfung der sonstigen Rückstellungen i. S. d. 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW wurden buchungsbegründende Unterlagen sowie Berechnungen vorgelegt. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen und eine kritische Beurteilung der vorgenommenen Schätzungen geprüft. Die Vollständigkeit sowie der Ansatz und die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden anhand von Vertragsunterlagen und Saldenbestätigungen der Kreditinstitute geprüft. Zum Nachweis der Transferverbindlichkeiten sowie der sonstigen Verbindlichkeiten wurden dem LWL-Rechnungsprüfungsamt im Wesentlichen Unterlagen der dezentralen Buchungseinheiten vorgelegt, in denen die abzugrenzenden, jahresübergreifenden Geschäftsvorfälle dokumentiert sind. Die gesetzlichen Vertreter des LWL haben die von dem LWL-Rechnungsprüfungsamt erbetenen Aufklärungen und Nachweise erteilt. Das LWL-Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet

14 LWL-Rechnungsprüfungsamt 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF- Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte LWL-Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer des Landschaftsverbandes aufgestellt. Die Finanzbuchhaltung des LWL ist im Bereich der Geschäftsbuchführung in weiten Teilen dezentral organisiert, während die Zahlungsabwicklung zentral von der LWL-Finanzabteilung wahrgenommen wird (vgl. 93 Abs. 1 und 3 GO NRW). Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Der Landschaftsverband stellt produktorientierte Kennzahlen und Leistungsmengen auf Basis der Vorjahreszahlen, der Planzahlen für 2012 sowie der Ist-Werte 2012 dar. Als NKF-Buchführungssystem wurde im Geschäftsjahr SAP ECC in der Version 6.0 eingesetzt. Geschäftsvorfälle in den Abteilungen LWL-Landesjugendamt, LWL- Behindertenhilfe Westfalen und LWL-Integrationsamt Westfalen werden im Wesentlichen über die Software ANLEI bzw. EDAS als Vorverfahren abgewickelt. Mittels einer Schnittstelle erfolgt die Überleitung der Massendaten in das SAP- Modul PSCD zur Weiterverarbeitung im NKF-Buchführungssystem

15 LWL-Rechnungsprüfungsamt Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen insgesamt nach der Feststellung der Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht Jahresabschluss Ausgangspunkt der Prüfung war der vom LWL-Rechnungsprüfungsamt geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 06. Juli 2012 versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Landschaftsversammlung vom 22. November 2012 festgestellt. Die Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2011 gemäß 96 Abs. 2 GO NRW erfolgte im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Ausgabe 2013 Nr. 6 vom 12. März 2013 auf der Seite 95. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet; für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden entsprechend den von der Landschaftsversammlung festgesetzten Wertgrenzen einzeln in der Teilfinanzrechnung ausgewiesen. Der Anhang enthält gemäß 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die vom Landschaftsverband angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Der Forderungsspiegel ( 44 Abs. 3, 46 GemHVO NRW) und der Verbindlichkeitenspiegel ( 44 Abs. 3, 47 GemHVO NRW) entsprechen in ihrem Aufbau

16 LWL-Rechnungsprüfungsamt den vom MIK per Runderlass vom 17. Dezember 2012 vorgegebenen Mustern. Der Forderungsspiegel und der Verbindlichkeitenspiegel enthalten alle öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Forderungen bzw. alle bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten; jeweils aufgeteilt nach Restlaufzeiten. Das LWL-Rechnungsprüfungsamt kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht Lagebericht Der vom LWL-Kämmerer aufgestellte und vom Direktor des Landschaftsverbandes bestätigte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage IX beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landschaftsverbandes vermittelt; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie alle weiteren nach 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Wir weisen darauf hin, dass im Prüfungszeitraum aber nach Aufstellung des Jahresabschlusses eine Einigung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich des Einheitslastenausgleichs erzielt wurde. Es ist mit einer zusätzlichen Belastung zu rechnen, welche nicht im Jahresabschluss 2012 berücksichtigt ist

17 LWL-Rechnungsprüfungsamt 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum 31. Dezember 2012 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Wesentliche Bewertungsgrundlagen Es wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses des Landschaftsverbandes (Anlage IV) verwiesen Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Über die im Anhang dargestellten und ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus hat der Landschaftsverband keine weiteren ausgeübt. Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 4.3 Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Zur Unterstützung der Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses hat das LWL-Rechnungsprüfungsamt eine Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des LWL vorgenommen. Die Rechnungsprüfung verweist darüber hinaus auf die weitergehenden sonstigen Aufgliederungen und Erläuterungen im Lagebericht

18 LWL-Rechnungsprüfungsamt Vermögens- und Schuldenlage AKTIVA Mio. EUR % Mio. EUR % Veränderung Mio. EUR Anlagevermögen 2.043,65 82,9% 2.045,77 84,5% -2,12 Immaterielle Vermögensgegenstände 3,22 0,1% 2,39 0,1% 0,83 Sachanlagevermögen 159,21 6,5% 160,25 6,6% -1,04 Finanzanlagevermögen 1.881,22 76,3% 1.883,13 77,8% -1,91 Umlaufvermögen 417,96 16,9% 369,13 15,3% 48,83 Vorräte 0,90 0,0% 0,90 0,0% 0,00 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 219,53 8,9% 232,86 9,6% -13,33 Liquide Mittel 197,53 8,0% 135,37 5,6% 62,16 Aktive Rechnungsabgrenzung 5,00 0,2% 5,15 0,2% -0,15 Gesamtvermögen 2.466,61 100,0% 2.420,05 100,0% 46,

19 LWL-Rechnungsprüfungsamt PASSIVA Mio. EUR % Mio. EUR % Veränderung Mio. EUR Eigenkapital 829,30 33,6% 824,23 34,1% 5,07 Sonderposten 139,85 5,7% 141,89 5,9% -2,04 für Zuwendungen 5,89 0,2% 6,29 0,3% -0,40 Sonstige Sonderposten 133,96 5,4% 135,60 5,6% -1,64 Rückstellungen 660,33 26,8% 634,99 26,2% 25,34 Pensionsrückstellungen 438,05 17,8% 456,27 18,8% -18,22 Sonstige Rückstellungen 222,28 9,0% 178,72 7,4% 43,56 Verbindlichkeiten 836,86 33,9% 818,73 33,8% 18,13 aus Krediten für Investitionen 262,15 10,6% 274,19 11,3% -12,04 zur Liquiditätssicherung 228,00 9,2% 186,50 7,7% 41,50 aus Lieferungen und Leistungen 8,44 0,3% 8,89 0,4% -0,45 aus Transferleistungen 115,67 4,7% 111,70 4,6% 3,97 Sonstige Verbindlichkeiten 222,60 9,0% 237,45 9,8% -14,85 Passive Rechnungsabgrenzung 0,27 0,0% 0,21 0,0% 0,06 Gesamtkapital 2.466,61 100,0% 2.420,05 100,0% 46,56 Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.043,65 Mio. EUR und entspricht somit 82,9 % der Bilanzsumme. Der Anteil des Sachanlagevermögens (6,5 %) am gesamten Vermögen fällt im Vergleich zum Finanzanlagevermögen (76,3 %) gering aus, da der LWL über kein Infrastrukturvermögen verfügt und das immobile Anlagevermögen auf den LWL-BLB ausgegliedert hat. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 7,1 Mio. EUR. In gleicher Höhe wurden Abschreibungen verrechnet. Das Finanzanlagevermögen sinkt um 1,9 Mio. EUR. Auf die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und sonstige Darlehensempfänger entfallen Rückzahlungen in Höhe von 25,7 Mio. EUR (davon LWL-BLB:

20 LWL-Rechnungsprüfungsamt 14,7 Mio. EUR). Die Vergabe neuer Darlehen summiert sich auf 27,6 Mio. EUR (davon LWL-BLB: 17,1 Mio. EUR). Auf die nicht rückzahlbaren Ausleihungen sind planmäßige Abschreibungen über 5,2 Mio. EUR verrechnet worden. Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 417,96 Mio. EUR (16,9 % der Bilanzsumme). Die Forderungen in Höhe von 219,5 Mio. EUR (Vj. 232,9 Mio. EUR) setzen sich im Wesentlichen aus Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen in Höhe von 115,1 Mio. EUR (Vj. 120,3 Mio. EUR) sowie aus Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 73,2 Mio. EUR (Vj. 81,6 Mio. EUR) zusammen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus Erstattungen von Versorgungsleistungen in Höhe von 68,2 Mio. EUR (Vj. 77,8 Mio. EUR) enthalten. Zum Prüfungszeitpunkt ist ein Großteil der Forderungen ausgeglichen. Der Bestand an liquiden Mitteln betrifft vor allem die Guthaben bei Kreditinstituten über 197,4 Mio. EUR (Vj. 135,3 Mio. EUR). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet größtenteils die Beiträge zur Versorgungskasse und Dienstbezüge der Beamten für den Monat Januar des Folgejahres und beträgt 5,0 Mio. EUR (Vj. 5,1 Mio. EUR). Das Eigenkapital steigt um 5,1 Mio. EUR auf 829,3 Mio. EUR. Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres über 161,3 Mio. EUR ist lt. Beschluss der Landschaftsversammlung vom 22. November 2012 der Ausgleichsrücklage entnommen worden. Der Wert der Sonderposten summiert sich zum Bilanzstichtag auf 139,9 Mio. EUR (Vj. 141,9 Mio. EUR). Hiervon entfällt der Betrag von 126,7 Mio. EUR (Vj. 126,2 Mio. EUR) auf den Sonderposten für die Ausgleichsabgabe. Darüber hinaus sind Sonderposten für Zuwendungen, für die Haftpflichtversicherung der LWL-Kliniken, die Altenpflegeumlage und rechtlich unselbständige Stiftungen enthalten

21 LWL-Rechnungsprüfungsamt Den Pensionsrückstellungen sind 12,8 Mio. EUR zugeführt worden. Die Entnahmen betragen 30,4 Mio. EUR, was u. a. auf die überdurchschnittlich verringerte Anzahl der Leistungsempfänger zurückzuführen ist. Die Sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem Garantieleistungen im Rahmen des Phoenix-Risikoschirms für die WestLB AG in Höhe von 38,0 Mio. EUR (Vj. 53,4 Mio. EUR) sowie Verpflichtungen aus Leistungsgewährungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Höhe von 119,6 Mio. EUR (Vj. 76,6 Mio. EUR). Es bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 490,2 Mio. EUR (Vj. 460,7 Mio. EUR). Darin enthalten sind Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 228,0 Mio. EUR (Vj. 186,5 Mio. EUR). Im Bereich der Investitionskredite erfolgten Darlehensaufnahmen über 85,3 Mio. EUR und Darlehenstilgungen über 97,3 Mio. EUR. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen insbesondere die Abrechnungen von stationären Einrichtungen für 2012 sowie Zuwendungen im Rahmen der integrativen Erziehung. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden schwerpunktmäßig die in der Kernverwaltung des LWL verwalteten Mittel der Sondervermögen in Höhe von 198,4 Mio. EUR (Vj. 214,6 Mio. EUR) ausgewiesen

22 LWL-Rechnungsprüfungsamt Ertragslage Veränderung Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2.200, ,26 239,08 12,19% Sonstige Transfererträge 232,40 212,64 19,76 9,29% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 11,80 11,96-0,16-1,34% Privatrechtliche Leistungsentgelte 37,47 33,75 3,72 11,02% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 103,96 64,49 39,47 61,20% Sonstige ordentliche Erträge 18,94 136,61-117,67-86,14% Aktivierte Eigenleistungen 0,07 0,10-0,03-30,00% Ordentliche Erträge 2.604, ,81 184,17 7,61% Personalaufwendungen 167,07 161,85 5,22 3,23% Versorgungsaufwendungen 4,35 26,14-21,79-83,36% Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 110,45 67,66 42,79 63,24% Bilanzielle Abschreibungen 13,00 138,44-125,44-90,61% Transferaufwendungen 2.259, ,60 60,32 2,74% Sonstige ordentliche Aufwendungen 85,91 61,29 24,62 40,17% Ordentliche Aufwendungen 2.640, ,98-14,28-0,54% Ordentliches Ergebnis -35,72-234,17 198,45-84,75% Finanzerträge 48,27 87,76-39,49-45,00% Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 14,54 14,90-0,36-2,42% Finanzergebnis 33,73 72,86-39,13-53,71% Jahresfehlbetrag -1,99-161,31 159,32-98,77% Die Zuwendungen und Umlagen betreffen im Wesentlichen die Landschaftsumlage. Diese ist um 184,7 Mio. EUR auf 1,7 Mrd. EUR gestiegen. Zudem haben sich die Schlüsselzuweisungen sowie die Allgemeinen Zuweisungen des Landes um 49,8 Mio. EUR erhöht. Ab 2012 werden die Erträge aus der Ausgleichsabgabe unter den sonstigen Transfererträgen erfasst. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter der Position Finanzerträge. Unter den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wird erstmalig die Altenpflegeumlage in Höhe von 42,4 Mio. EUR erfasst. Die entsprechenden Aufwendungen in Höhe von 38,4 Mio. EUR werden unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gezeigt. Abzüglich der Verwaltungskostenerstattungen in Höhe

23 LWL-Rechnungsprüfungsamt von 0,3 Mio. EUR verbleibt ein Betrag von 3,6 Mio. EUR, der unter den Sonderposten ausgewiesen wird. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden im Vorjahr die Erträge aus der Auflösung der Rückstellung (119,1 Mio. EUR) für die Gewährträgerhaftung an der NRW.BANK ausgewiesen. Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen ist insbesondere auf die Veränderung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Unter den Abschreibungen wurde im Vorjahr der Abgang der Beteiligung an der NRW.BANK ausgewiesen. Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist vor allem auf Wertkorrekturen von Forderungen aus Versorgungsleistungen zurückzuführen. Vom Jahresfehlbetrag entfallen auf die einzelnen Dezernate: Veränderung Dezernat Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR LWL-Direktor 26,82 25,00 1,82 LWL-Erster Landesrat ohne PG ,49-52,52-2,97 LWL-Dezernat BLB und KVW 5,29 8,25-2,96 LWL-Jugenddezernat -176,16-174,74-1,42 LWL-Sozialdezernat , ,38-44,93 LWL-Maßregelvollzugsdezernat 0,26 0,23 0,03 LWL-Krankenhausdezernat -3,66-9,34 5,68 LWL-Kulturdezernat -66,80-66,84 0,04 LWL-Sonstige Budgets -2,38-2,54 0,16 Zwischensumme , ,88-44,55 PG , ,57 203,87 Jahresfehlbetrag -1,99-161,31 159,

24 LWL-Rechnungsprüfungsamt Finanzlage I. Mittelherkunft/ -verwendung aus Veränderung laufender Verwaltungstätigkeit Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2.181, ,98 238,22 Sonstige Transfereinzahlungen 232,98 212,18 20,80 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 11,66 12,76-1,10 Privatrechtliche Leistungsentgelte 36,64 33,93 2,71 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 104,75 63,71 41,04 Sonstige Einzahlungen 2,83 2,46 0,37 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 48,03 87,94-39,91 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.618, ,96 262,13 Personalauszahlungen 150,64 144,46 6,18 Versorgungsauszahlungen 29,75 30,65-0,90 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 108,54 68,19 40,35 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14,07 14,30-0,23 Transferauszahlungen 2.219, ,00 1,20 Sonstige Auszahlungen 61,57 58,54 3,03 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.583,77 Abbau/ Zunahme der Liquidität durch laufende Verwaltungstätigkeit 34, ,14 49,63-178,18 212,50 II. Mittelherkunft/ -verwendung aus Veränderung Investitionstätigkeit Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 18,52 18,15 0,37 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,04 0,04 0,00 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 25,70 28,48-2,78 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 44,26 46,67-2,41 Auszahlungen für Grundstücke und Gebäude 0,81 0,00 0,81 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 6,82 7,53-0,71 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 27,11 50,34-23,23 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 34,74 57,87-23,13 Abbau/ Zunahme der Liquidität durch Investitionstätigkeit 9,52-11,20 20,72 III. Mittelherkunft/ -verwendung aus Veränderung Finanzierungstätigkeit Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 85,30 71,27 14,03 Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.514,50 578,00 936,50 Tilgung und Gewährung von Darlehen -97,34-47,61-49,73 Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung ,00-416, ,50 Zunahme der Liquidität durch Finanzierungstätigkeit 29,46 185,16-155,

25 LWL-Rechnungsprüfungsamt IV. Entwicklung der liquiden Veränderung Mittel insgesamt Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Abbau der Liquidität aus laufender Verwaltungstätigkeit 34,32-178,18 212,50 Abbau/ Zunahme der Liquidität aus Investitionstätigkeit 9,53-11,2 20,73 Zunahme der Liquidität aus Finanzierungstätigkeit 29,46 185,16-155,7 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 73,31-4,22 77,53 Anfangsbestand an Finanzmitteln 135,37 112,90 22,47 Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -11,15 26,69-37,84 Liquide Mittel 197,53 135,37 62,16 Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöhen sich die liquiden Mittel um 34,3 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einzahlungen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen durch die Landschaftsumlage und verschiedene Zuweisungen des Landes gestiegen. Aus der geänderten Zuordnung der Ausgleichsabgabe ergeben sich höhere sonstige Transfereinzahlungen. Die Auszahlungen steigen im Vorjahresvergleich vor allem durch die Altenpflegeumlage. Die Investitionstätigkeit betrifft vor allem die Kreditvergabe an Sondervermögen, verbundene Unternehmen und Beteiligungen. Aus diesem Bereich ergibt sich eine Zunahme der Liquidität um 9,5 Mio. EUR. Aus der Finanzierungstätigkeit fließen liquide Mittel in Höhe von 29,5 Mio. EUR zu. An Krediten zur Liquiditätssicherung sind im Vergleich zum Vorjahr 936,5 Mio. EUR mehr benötigt worden. Zugleich erfolgte eine um 1.056,5 Mio. EUR höhere Rückzahlung der Liquiditätskredite. Im Geschäftsjahr 2012 wurde aus allen Tätigkeitsbereichen ein positiver Liquiditätsfluss erzielt

26 LWL-Rechnungsprüfungsamt Im langfristigen Bereich zeigt sich folgende Entwicklung: In % In % der Bilanz der Bilanz- Veränderung Mio. EUR summe Mio. EUR summe Mio. EUR Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 162,43 6,6% 162,64 6,7% -0,21 Finanzanlagevermögen 1.881,22 76,3% 1.883,13 77,8% -1,91 Langfristig gebundenes Vermögen 2.043,65 82,9% 2.045,77 84,5% -2,12 Zur Finanzierung stehen zur Verfügung: Eigenkapital 829,30 33,6% 824,23 34,1% 5,07 Sonderposten 139,85 5,7% 141,89 5,9% -2,04 Pensionsrückstellungen 438,05 17,8% 456,27 18,8% -18,22 Lang- und mittelfristige Rückstellungen 74,94 3,0% 87,61 3,6% -12,67 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 262,15 10,6% 274,19 11,3% -12,04 Langfristiges Kapital 1.744,29 70,7% 1.784,19 73,7% -39,90 Unter-/ Überdeckung -299,36-12,1% -261,58-10,8% -37,78 Die langfristig gebundenen Vermögensgegenstände werden nur zu 85,4% durch fristengleiche Mittel finanziert. Zum 31. Dezember 2012 ergibt sich folgende Kapitalstruktur: 29% 34% Eigenkapital Sonderposten Langfristiges Fremdkapital 6% Kurzfristiges Fremdkapital 31%

27 LWL-Rechnungsprüfungsamt Soll-Ist-Vergleich Die nachfolgenden Tabellen stellen die Abweichungen der Ergebnisrechnung sowie der Finanzrechnung zu den Planansätzen dar. Ergebnisrechnung Soll 2012 Ist 2012 Veränderung Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2.188, ,34 11,43 Sonstige Transfererträge 178,71 232,40 53,69 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 12,48 11,80-0,68 Privatrechtliche Leistungsentgelte 37,01 37,47 0,46 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 139,74 103,96-35,78 Sonstige ordentliche Erträge 4,09 18,94 14,85 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,07 0,07 Ordentliche Erträge 2.560, ,98 44,04 Personalaufwendungen 163,99 167,07 3,08 Versorgungsaufwendungen 23,47 4,35-19,12 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 156,98 110,45-46,53 Bilanzielle Abschreibungen 12,30 13,00 0,70 Transferaufwendungen 2.220, ,92 39,83 Sonstige ordentliche Aufwendungen 63,76 85,91 22,15 Ordentliche Aufwendungen 2.640, ,70 0,11 Ordentliches Ergebnis -79,65-35,72 43,93 Finanzerträge 81,48 48,27-33,21 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23,11 14,54-8,57 Finanzergebnis 58,37 33,73-24,64 Jahresfehlbetrag -21,28-1,99 19,29 Die ordentlichen Erträge steigen gegenüber dem Planansatz um 44,0 Mio. EUR. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere der geänderte Ausweis der Ausgleichsabgabe mit entsprechend höheren Transfererträgen. Im Vergleich zum Planansatz führt dieses - bei nahezu planmäßigen ordentlichen Aufwendungen - zu einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses um 43,9 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Umgliederung der Ausgleichsabgabe fällt das Finanzergebnis höher aus als geplant. Gegenüber dem Haushaltsplan ergibt sich ein um 19,3 Mio. EUR geringerer Fehlbetrag

28 LWL-Rechnungsprüfungsamt Finanzrechnung Soll 2012 Ist 2012 Veränderung Mittelherkunft/ - verwendung aus laufender Verwaltungstätigkeit Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2.169, ,20 11,39 Sonstige Transfereinzahlungen 178,71 232,98 54,27 Sonstige Einzahlungen 272,15 203,91-68,24 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.620, ,09-2,58 Personal- und Versorgungauszahlungen 185,32 180,40-4,92 Transferauszahlungen 2.220, ,20-0,89 Sonstige Auszahlungen 243,07 184,17-58,90 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.648, ,77-64,71 Abbau/ Zunahme der Liquidität durch laufende Verwaltungstätigkeit -27,81 Mittelherkunft/ - verwendung aus Investitionstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 18,43 18,53 0,10 Veräußerung von Sach- und Finanzanlagen 42,14 25,73-16,41 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 60,57 44,26-16,31 Auszahlungen für Sachanlagen 10,74 7,62-3,12 Auszahlungen für Finanzanlagen 17,77 27,11 9,34 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 28,51 34,73 6,22 Zunahme der Liquidität durch Investitionstätigkeit 32,06 9,53 Mittelherkunft/ - verwendung aus Finanzierungstätigkeit Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 12,21 85,30 73,09 Aufnahme von Liquiditätskrediten (saldiert) 0,00 41,50 41,50 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 12,21 114,59 Tilgung und Gewährung von Darlehen 26,77 97,34 70,57 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 26,77 97,34 70,57 Abbau/ Zunahme der Liquidität durch Finanzierungstätigkeit -14,56 34,32 62,13 126,8 29,46-22,53 44,02 Abbau der liquiden Mittel -10,31 73,31 83,

29 LWL-Rechnungsprüfungsamt Im Vergleich zum Haushaltsplan sind neben geringeren Personal- und Versorgungsauszahlungen hauptsächlich weniger Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen angefallen. Dadurch nimmt die Liquidität aus Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Planansatz um 62,1 Mio. EUR zu. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit sinken vor allem aufgrund einer geringeren Rückführung des Gesellschafterdarlehens durch die WLV. Der Anstieg der Ausgaben aus der Investitionstätigkeit ist auf höhere Ausleihungen an die Sondervermögen des LWL, insbesondere den LWL-BLB, zurückzuführen. Der Planansatz für die Investitionstätigkeit wurde um 22,5 Mio. EUR überschritten, die jedoch durch Ermächtigungsübertragungen gedeckt waren. Die Darlehensaufnahmen und -tilgungen steigen durch Umschuldungsmaßnahmen um 69,0 Mio. EUR. Im Vergleich zum Haushaltsplan erhöhen sich die liquiden Mittel aus der Finanzierungstätigkeit um 44,0 Mio. EUR vor allem durch die Liquiditätskredite. Diese betragen zum Bilanzstichtag 228,0 Mio. EUR (Vj 186,5 Mio. EUR)

30 LWL-Rechnungsprüfungsamt 5. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBE- MERKUNG 5.1 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Das LWL-Rechnungsprüfungsamt hat dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in der diesem Bericht als Anlagen I bis VIII (Jahresabschluss) und IX (Lagebericht) beigefügten Fassung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des LWL-Rechnungsprüfungsamtes: Das LWL-Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Direktors des Landschaftsverbandes. Die Aufgabe des LWL-Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer formulierten Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittel

31 LWL-Rechnungsprüfungsamt ten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Direktors des Landschaftsverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das LWL-Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung des LWL-Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Münster, 5. Juli 2013 LWL-Rechnungsprüfungsamt Thomas Streffing Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes

32 LWL-Rechnungsprüfungsamt 5.2 SCHLUSSBEMERKUNG Der vorstehende Prüfungsbericht wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR-L-260) erstellt. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor der erneuten Stellungnahme des LWL-Rechnungsprüfungsausschusses, sofern hierbei der Bestätigungsvermerk zitiert oder auf die Prüfung hingewiesen wird. Münster, 5. Juli 2013 Thomas Streffing Leiter des LWL-Rechnungsprüfungsamtes

33 LWL-Rechnungsprüfungsamt VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN ANLEI BBW BLB EAA EDAS EigVO NRW GemHVO NRW GO NRW GPA NRW IDR IDR-L LVerbO NKF NRW / NW NRW.BANK PSCD SAP ECC SGB WLV DV-Unterstützung für die Antragsaufnahme und Leistungsgewährung in der Sozialhilfe Berufsbildungswerk Bau- und Liegenschaftsbetrieb Erste Abwicklungsanstalt DV-Unterstützung für die Erhebung und Einziehung der Ausgleichsabgabe Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen, Gemeindehaushaltsverordnung NRW Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.v. Leitlinie des IDR für die Durchführung und Berichterstattung bei kommunalen Jahresabschlussprüfungen Landschaftsverbandsordnung Neues Kommunales Finanzmanagement Nordrhein-Westfalen NRW.BANK AöR DV-Unterstützung für das Kassen- und Einnahmemanagement (Public Sector Collection and Disbursement) DV-Unterstützung zur Unternehmensinformation (Enterprise-Resource-Planning Central Component) Sozialgesetzbuch Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh

34 LWL-Rechnungsprüfungsamt ANLAGEN ZUM BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUS- SES UND DES LAGEBERICHTES DES LANDSCHAFTSVERBANDES WEST- FALEN-LIPPE ZUM 31. DEZEMBER 2012 Anlage I: Bilanz Anlage II: Ergebnisrechnung Anlage III: Finanzrechnung Anlage IV: Anhang Anlage V: Anlagenspiegel Anlage VI: Forderungsspiegel Anlage VII: Rückstellungsspiegel Anlage VIII: Verbindlichkeitenspiegel Anlage IX: Lagebericht Anlage X: Bestätigungsvermerk des LWL-Rechnungsprüfungsausschusses -Entwurf

35 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Jahresabschluss zum Bilanz - Anlage I

36 Landschaftsverband Westfalen-Lippe Aktiva Bilanz Passiva Euro Euro Euro Euro 1. Anlagevermögen Eigenkapital Immaterielle Vermögensgegenstände , , Allgemeine Rücklage , , Sachanlagen 1.2 Sonderrücklagen , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Bauten auf fremdem Grund und Boden , , Ausgleichsrücklage , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge , , Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , , Anlagen im Bau , , , ,45 2. Sonderposten 1.3 Finanzanlagen 2.1 für Zuwendungen , , Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen , , Sonstige Sonderposten Sondervermögen , , Sonderposten aus der Haftpflichtversicherung der Kliniken , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Sonderposten Ausgleichsabgabe , , Ausleihungen Sonderposten Altenpflegeumlage ,63 0, Ausleihungen an verbundene Unternehmen (WLV) , , Sonderposten unselbständige Stiftungen , , Ausleihungen an Sondervermögen , , Sonderposten Piepmeyer-Stiftung , , Sonstige Ausleihungen , , Sonderposten LWL-BBW Soest 0, , , , , , , ,71 3. Rückstellungen 2. Umlaufvermögen 3.1 Pensionsrückstellungen , , Vorräte 3.2 Sonstige Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und 5 GemHVO , , Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , , , ,69 4. Verbindlichkeiten 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentl.-rechtl. Forderungen, Ford. aus Transferleistungen , , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Privatrechtliche Forderungen , , Sonstige Vermögensgegenstände , , vom öffentlichen Bereich , , , , von Kreditinstituten , , Liquide Mittel , , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , , , , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,39 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , Sonstige Verbindlichkeiten , , Erhaltene Anzahlungen 700,00 0, , ,49 5. Passive Rechnungsabgrenzung , , , , , ,84 Münster (Westf.), 03. April 2013

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