Das Geschäftsjahr 2010

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1 Das Geschäftsjahr 2010

2 kreuz und quer

3 Inhalt Editorial 5 Die Kennzahlen 7 Das Geschäftsjahr Jahresrechnung Bilanz 21 Betriebsrechnung 22 Anhang 1. Grundlagen und Organisation Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner Art der Umsetzung des Zwecks Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit Versicherungstechnische Risiken/Risikodeckung/Deckungsgrad Erläuterung der Vermögensanlage und des Netto-Ergebnisses aus Vermögensanlage Erläuterung weiterer Positionen der Bilanz und Betriebsrechnung Auflagen der Aufsichtsbehörde Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 46 Bericht der Kontrollstelle 48 Übrige Angaben Organe 50 Vertrauensärzte 51 Personal der Aargauischen Pensionskasse 51 Liste der angeschlossenen Arbeitgeber 52 Immobilien Direktanlagen 54 Abkürzungen und Fachbegriffe 56 Adresse und Impressum 58 3

4 klipp und klar

5 Editorial Liebe Leserin Lieber Leser Für den Vorstand stand das zurückliegende Jahr ganz im Zeichen der Erarbeitung und Auswertung der periodisch durchzuführenden Asset- und Liability-Analyse. Mit diesen Arbeiten wurden aufgrund statistischer Daten und prognostischer Annahmen die künftigen Verbindlichkeiten der Kasse ermittelt und ihre Vermögensentwicklung gemäss aktueller Anlagestrategie mit möglichen Anpassungen verglichen. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, wie sich die finanzielle Lage der Kasse unter sich verändernden Einflussfaktoren entwickeln dürfte. Als Einflussfaktoren fallen auf der Vermögensseite insbesondere die Ertragsmöglichkeiten der verschiedenen Anlageklassen ins Gewicht, vor allem die Höhe der Zinsen und der Aktienerträge. Auf der Verpflichtungsseite spielen die Lebenserwartung der Destinatäre und die Zinssätze, mit welcher die Versicherten- und Rentnervermögen verzinst werden, eine ausschlaggebende Rolle. Beide Seiten werden zudem wesentlich beeinflusst durch die Inflation. Das Positive vorweg: Die Ertragsmöglichkeiten der optimierten Anlagestrategie lassen langfristig einen Wiederaufbau der Reserven erwarten und das Risiko einer wesentlichen Unterdeckung nimmt weiter ab. Der bisherige technische Zinssatz von 3.5 %, mit welchem die Rentnervermögen verzinst werden, kann beibehalten werden. Es kann auch davon ausgegangen werden, dass sich die Guthaben der Versicherten langfristig in entsprechender Höhe verzinsen lassen. Zu beachten ist allerdings, dass das Risiko ungenügender Kapitalerträge derzeit einseitig von den Versicherten getragen wird. Dies zeigt sich unmittelbar in der jährlichen Verzinsung der Guthaben der Versicherten bzw. im Deckungsgrad der Kasse. Vom gesamten Ertrag der Kasse steht für die Verzinsung der Versichertenguthaben eben nur zur Verfügung, was nicht bereits für die Verzinsung der Rentnervermögen (mit fixen 3.5 %) erforderlich ist. Das Risiko ungenügender Erträge erhöht sich zulasten der Versicherten umso stärker, als die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Versicherten weiter zunimmt. Die demografischen Prognosen sprechen eine deutliche Sprache. Um eine Benachteiligung der Gruppe der Versicherten zu vermeiden, ist ein Rentensystem mit einem fixen und einem ertragsabhängigen variablen Teil in Betracht zu ziehen. Ein solches System könnte nicht nur eine Umverteilung von den Versicherten zu den Rentnern minimieren, sondern es würde auch die Gefahr eines Absinkens des Deckungsgrades der Kasse wesentlich verringern. Zudem böte es den Rentnern die Chance auf einen gewissen Teuerungsausgleich, der unter dem heutigen Regime über Jahre hinaus nicht finanzierbar sein dürfte. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Lebenserwartung, die auch in den letzten Jahren weiter zugenommen hat. Die technischen Grundlagen, die letztmals im Jahr 2005 angepasst worden sind, müssen durch aktuelle ersetzt werden. Und der Umwandlungssatz für Alterspensionierungen ab 2014 soll neu festgelegt werden. Der Vorstand wird über den Anpassungsbedarf und die Übergangsregelungen bis Ende 2012 entscheiden. Dieses Vorgehen gewährleistet eine frühzeitige Information der Versicherten. Eine nachhaltige und stabile Finanzierung liegt im langfristigen Interesse der Versicherten und der Arbeitgebenden wie auch der Rentner. Dafür setzen wir uns ein. Martin Sacher, Präsident des Vorstandes 5

6 einst und jetzt

7 Die Kennzahlen Versicherte 27'338 26'459 Rentnerinnen und Rentner 8'306 7'981 Gesamtbestand 35'644 34'440 Verhältnis Versicherte zu Rentnerinnen und Rentnern Angeschlossene Arbeitgeber Verfügbares Vermögen CHF Mia. CHF Mia. Performance +2.8 % % Verwaltungskosten pro Person CHF 96 CHF 100 Deckungsgrad BVG 98.9 % 99.8 % 7

8 Das Geschäftsjahr 2010 Allgemeines Jahresergebnis Nach dem sehr guten Nettoergebnis aus Vermögensanlagen 2009, das den BVG-Deckungsgrad um knapp 7 Prozent auf 99.8 Prozent anhob, schien ein Deckungsgrad von hundert Prozent in Griffweite wurde jedoch ein Anlagejahr in einem sehr schwierigen Marktumfeld. Die Vermögensanlagen warfen zwar mit 2.8 Prozent ein im Marktvergleich gutes Ergebnis ab. Doch für die Verzinsung der Vorsorgekapitalien sowie die Erhöhung der technischen Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung reichte dieser Vermögensertrag nicht aus. In der Betriebsrechnung ergab sich ein Aufwandüberschuss von CHF 75 Mio. Damit sank der Deckungsgrad um 0.9 Prozent auf neu 98.9 Prozent per 31. Dezember Die finanzielle Sicherheit war während dem ganzen Jahr 2010 stets gewährleistet. Die vom Vorstand weitergeführte Minderverzinsung der Sparguthaben der Versicherten genügt zusammen mit den Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung als Massnahme. Die vom Experten für berufliche Vorsorge durchgeführte Analyse ergibt, dass keine weiteren Massnahmen getroffen werden müssen. Ersatzwahl Vorstand Der Vorstand ist das oberste Organ der APK und setzt sich aus je fünf Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Delegiertenversammlung hatte am 31. Mai 2010 für den Rest der Amtsperiode eine Ersatzwahl vorzunehmen. Frau Carmen Dollinger hatte nach mehrjähriger, engagierter Mitarbeit im Vorstand der APK auf den Zeitpunkt der ordentlichen Delegiertenversammlung ihren Rücktritt erklärt. Alle Delegierten wurden eingeladen, entsprechend dem Anforderungsprofil Wahlvorschläge einzubringen. Bis zum Ablauf der Frist gingen drei Wahlvorschläge ein. Alle drei Kandidaten stellten sich an der Delegiertenversammlung für die Ersatzwahl zur Verfügung. Die Delegiertenversammlung wählte mit grossem Mehr Herrn Ernst Keller, Wirtschaftslehrer und Referent Erwachsenenbildung, Künten, in den Vorstand. Weitere Informationen zu den Vorstandsmitgliedern sind auf Seite 50 (übrige Angaben) aufgeführt. Kundenbeziehungen 8 Zwischen Oktober 2009 und März 2010 führte die APK bei grösseren Arbeitgebern sowie den Delegierten eine Kundenumfrage durch. Sie ergab, dass die APK ausgesprochen positiv wahrgenommen wird. Geprägt wurde dieses Bild namentlich durch den laufenden Kontakt mit kompetenten und kundenorientierten Mitarbeitenden der APK, den guten Service sowie das flexible und konkurrenzfähige Eingehen auf Kundenbedürfnisse. Aufgrund der Anregungen und Wünsche der Kunden wurde das Kommunikationsangebot um zwei Kanäle erweitert: Newsletter: In regelmässigen Abständen und bei konkreten Anlässen versendet die APK einen elektronischen Newsletter. Er wird allen Delegierten und Arbeitgebern zugestellt. Versicherte und Renten beziehende Personen sowie alle weiteren interessierten Kreise können die Zustellung auf der Webseite der APK aktivieren. Der erste Newsletter erschien im November 2010.

9 Extranet: Die angeschlossenen Arbeitgebenden können auf dieser geschützten Plattform alle für sie relevanten Unterlagen herunterladen sowie die Meldeformulare benutzerfreundlich ausfüllen. Das Extranet steht den Arbeitgebenden seit Mitte Dezember 2010 zur Verfügung. Im Laufe des Jahres konnten neue Anschlussvereinbarungen mit der Pflegezentrum Barmelweid AG und dem Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrer-Verband (alv) abgeschlossen werden. Die Anschlüsse erfolgen per 1. Januar Das bisher bei verschiedenen kantonalen Pensionskassen versicherte Personal der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW wurde per 1. Januar 2011 in ein eigenes Vorsorgewerk bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse überführt. Dies führte bei der APK zur Auflösung der Anschlussvereinbarung für das im Kanton Aargau angestellte Personal per 31. Dezember Vorbereitung Tarifumstellung Die Berechnungen der Verpflichtungen der Pensionskassen basieren auf biometrischen Grundlagen, also beispielsweise der Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden oder zu heiraten. Diese Wahrscheinlichkeiten werden aus Statistiken gewonnen, die aufgrund von Beobachtungen grosser Versichertenbestände über mehrere Jahre erstellt werden. Die Zusammenstellung aller Wahrscheinlichkeiten inklusive den sich daraus ergebenden Barwerten zur Berechnung von Pensionsverpflichtungen wird als «technische Grundlagen» bezeichnet. Die technischen Grundlagen müssen regelmässig, in der Regel nach fünf bis zehn Jahren, den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Für die Altersvorsorge sind die technischen Grundlagen von besonderer Bedeutung. Aus ihnen leitet sich einerseits die Höhe des Umwandlungssatzes und somit die Höhe der Altersrente ab. Anderseits werden mit Hilfe der technischen Grundlagen die Vorsorgekapitalien berechnet, welche die Pensionskasse für die lebenslängliche Ausrichtung der Altersrenten bereit halten muss. Die APK verwendet seit dem Jahr 2005 die technischen Grundlagen EVK 2000 (Eidg. Versicherungskasse, heute Publica). Diese beruhen auf den Beobachtungen des Versicherten- und Rentnerbestandes der Pensionskasse des Bundes im Zeitraum von 1993 bis Die EVK- Grundlagen werden von der Publica nicht mehr weitergeführt. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, in der Jahresrechnung 2013 auf die technischen Grundlagen VZ 2010 umzustellen. Diese basieren auf den Beobachtungen der Pensionskasse der Stadt Zürich sowie weiterer 15 öffentlich-rechtlicher Pensionskassen und erscheinen Ende Auch die APK stellt Daten dafür zur Verfügung. Die Lebenserwartung nahm in den letzten Jahren weiter zu. Deshalb werden sich mit der Umstellung auf VZ 2010 auch die notwendigen Vorsorgekapitalien für die lebenslängliche Ausrichtung der Altersrenten erhöhen. Dafür bildet die APK die Rückstellungen. Für Pensionierungen von Versicherten ab 2014 muss zusätzlich der Umwandlungssatz angepasst werden. Zur finanziellen Abfederung der Senkung des Umwandlungssatzes stehen die in den letzten Jahren gebildeten technischen Rückstellungen zur Verfügung (vgl. Ziff des Anhangs). Der Vorstand wird den Anpassungsbedarf sowie Übergangslösungen im Detail prüfen und seine Entscheide bis Ende 2012 bekannt geben. Dieses Vorgehen gewährleistet eine frühzeitige Information der Versicherten. 9

10 Versicherung Versicherte Versichertenbestand Versicherter Lohn Beiträge Anzahl % Anzahl Mio. CHF % Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Kanton 13' ' Selbst. Staatsanstalten 1' ' Kantonsspitäler 4' ' Gemeinden 1' ' Institutionen 5' ' Total 27' '459 1' ' Der Versichertenbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 879 Personen (+3.3 %) auf insgesamt 27'338. Die Zunahme des Versichertenbestandes führte auch zu einer Erhöhung der Lohnsumme. Die Entwicklung der versicherten Löhne kann im Vergleich zur Zunahme des Versichertenbestandes als normal bezeichnet werden. Die eingenommenen Beiträge erhöhten sich um 3.4 %. Gesetzliche und reglementarische Anpassungen Gestützt auf eine parlamentarische Initiative «Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer» hat der Gesetzgeber auf den 1. Januar 2010 das Freizügigkeitsgesetz (FZG) angepasst. Dies führte zu einem Anpassungsbedarf des Vorsorgereglements. Nach Vollendung des 58. Altersjahres trat gemäss bisheriger Regelung der Vorsorgefall «Alter» ein. Die Ausrichtung einer Austrittsleistung war deshalb ab diesem Zeitpunkt nur noch möglich, wenn die versicherte Person in einer neuen Vorsorgeeinrichtung versichert wurde. Die geänderten Bestimmungen sehen vor, dass die Austrittsleistung auf Begehren auch dann auszurichten ist, wenn die versicherte Person als arbeitslos gemeldet wird. In diesem Zusammenhang hat die APK die Alterslimite für einen Vorbezug bzw. eine Verpfändung Wohneigentumsförderung angepasst (nun bis drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters möglich). Einkäufe der Versicherten Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann sich die versicherte Person mittels persönlicher Einlagen in die reglementarischen Vorsorgeleistungen einkaufen. Die Einlagen werden ihrem Sparkonto gutgeschrieben. Wenn die versicherte Person voll eingekauft ist, kann sie ein Zusatzsparkonto eröffnen, mit dem je nach Wahl finanziert wird: a) der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung und/oder b) die Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV. 10

11 Sparguthaben: Einkäufe 2010 in Mio. CHF Zusatzsparkonto 3.7 Sparguthaben (max. Einkauf) 18.7 Altersleistungen Ordentliches Pensionierungsalter und flexibler Altersrücktritt Das ordentliche Pensionierungsalter wird im Vorsorgeplan festgelegt. Der Altersrücktritt kann auch vor oder nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erfolgen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 58. Altersjahr wurden Altersleistungen ausgerichtet, wenn die versicherte Person nicht in die Vorsorgeeinrichtung eines neuen Arbeitgebers aufgenommen oder als arbeitslos gemeldet wurde. In der nachfolgenden Auswertung der 492 Alterspensionierungen im Laufe des Jahres 2010 werden folgende Kategorien unterschieden: Alterspensionierung zwischen Alter 58 und 63 Alterspensionierung über Alter 63 bis 65 Alterspensionierung über Alter 65 Effektiv fanden Pensionierungen zwischen dem Alter 58 und 67 statt. Alterspensionierungen 2010 über Alter 65 5 % Altersleistungen 2010: Bezugsart Renten (Anzahl) Alter 58 bis % Alter 63 bis % Rente und Kapitalbezug 146 Nur Rente 346 Altersrente und Alterskapital Auf Antrag der versicherten Person wird ein Teil der Altersrente als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des Alterskapitals entspricht nach Wahl der versicherten Person: a) einem Viertel des BVG-Altersguthabens oder b) der Hälfte des BVG-Altersguthabens oder c) dem Gesamt- oder einem Teilbetrag desjenigen Teils des Sparguthabens, der den Betrag der zehnfachen maximalen jährlichen AHV-Altersrente übersteigt. Der durchschnittliche Kapitalbezug betrug rund CHF 192'

12 Invalidenleistungen 86 Anträge auf Invalidenrenten (Vorjahr 179) konnten erledigt werden. Der Anteil der Ablehnungen betrug 26.7 % (Vorjahr 15.1 %). Dabei fällt auf, dass vermehrt Invalidenrenten abgewiesen werden mussten, bei denen eine andauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus medizinischer Sicht nicht begründbar war. Die Neuanmeldungen (86) nahmen im Vergleich zum Vorjahr (75) zu. Im gleichen Zeitraum wurden 319 Meldungen für Beitragsbefreiung (Vorjahr 278) eingereicht. 234 Gesuche um Beitragsbefreiung (Vorjahr 147) konnten erledigt werden. Dabei wurden gesamthaft CHF 547'059 an Sparbeiträgen aus Beitragsbefreiung gutgeschrieben. IV-Rentnerinnen und -Rentner in % der Versicherten 5.0 % 4.0 % 3.0 % 2.0 % 1.0 % 5.0 % 0 % Die statistische Auswertung der seit 1999 zugesprochenen Invalidenrenten zeigt, dass Krankheit (89 %) die Hauptursache für Invalidität ist und Unfälle (11 %) in diesem Zusammenhang eine untergeordnete Rolle spielen. Die häufigsten Krankheitsursachen sind wie in den Vorjahren Erkrankungen des Bewegungsapparats (Rücken, Rheuma etc.) sowie psychische Erkrankungen. Hauptursachen der Invalidierung : Total 1'163 Fälle Unfall 11 % Andere 16 % Bewegungsapparat 25 % Tumorerkrankungen 9 % Kreislauf 5 % Psyche 34 % 12

13 Return! Ein innovatives Pilotprojekt Heute gilt praktisch ausnahmslos: «Einmal IV-RentnerIn, immer IV-RentnerIn». Die APK ist überzeugt, dass dies nicht in jedem Fall so sein muss. Deshalb prüft sie im Rahmen des Pilotprojekts «Return!» zusammen mit Fachleuten die Reintegrationsmöglichkeiten von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern. Gelingt die Rückkehr ins Erwerbsleben, stehen die Rentenbezüger und die APK als Gewinner da. Die Teilnahme ist für die Klientinnen und Klienten freiwillig und kostenlos. Sie erfolgt nicht im Rahmen der periodischen Rentenrevision. Der Datenschutz ist gewährleistet: Ohne Zustimmung der Klientinnen und Klienten werden im Rahmen dieses Projekts keinerlei Daten erhoben oder verwendet. Das Pilotprojekt «Return!» wurde im Februar 2010 gestartet und dauert bis Mitte Folgende Projektphasen können unterschieden werden: Konzeption Festlegung der Rahmenbedingungen Chancenphase Potentialabklärung Reintegrationsphase ressourcen- und erfolgsorientiertes Case Management Sieben Personen haben bis Ende 2010 die Chancenphase absolviert wurde die Reintegrationsphase gestartet. 13

14 desto kleiner hin und her

15 Kapitalanlagen und Immobilien Direktanlagen Das Anlagejahr 2010 Das Finanzjahr 2010 war geprägt von der Schuldenkrise in Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und anderen Ländern sowie der unverändert expansiven Geldpolitik der Notenbanken. Es war wiederum ein turbulentes Jahr an den Finanzmärkten. Erst gegen Jahresende kehrte etwas Ruhe ein. Die Erholung an den Aktienmärkten von 2009 hat sich 2010 fortgesetzt, wenn auch deutlich langsamer. In den ersten Monaten des Jahres 2010 profitierten die Aktienmärkte weiterhin von den guten Konjunkturdaten. Die meisten Aktienmärkte erreichten bis zum Frühjahr 2010 neue Höchststände seit dem Ausbruch der Finanzkrise. Dies änderte sich mit dem Beginn der Schulden- und Währungskrise im Euro-Raum ab dem 2. Quartal 2010 schlagartig. Die Gemeinschaftswährung erlebte ihre erste Krise seit der Einführung vor zehn Jahren. Auf einmal ging das Gespenst eines Staatsbankrotts um und drängte die guten Konjunkturdaten in den Hintergrund. Die Schreckensmeldungen über die Defizit- und Finanzierungsproblematik von Griechenland führten zu grossen Korrekturen an den Finanzmärkten. Der drohende Staatsbankrott von Griechenland bewirkte bei den Investoren einen nachhaltigen Vertrauensverlust. Dieser erfasste auch Länder wie Irland, Portugal und Spanien. Die Risikoprämien auf Anleihen dieser Länder schnellten in die Höhe und erreichten im Fall von Griechenland über 900 Basispunkte gegenüber entsprechenden Bundesanleihen. Dabei haben die Marktteilnehmer lange die niedrigen griechischen Zinsen nicht hinterfragt. Griechenland hatte über Jahre die offiziellen Haushaltstatistiken mittels kreativer Buchführung geschönt. Es entstand die unfreundliche Abkürzung «PIGS», welche neben dem Hinweis auf Portugal, Irland und Griechenland auch den Verweis auf Spanien enthält. Nicht zufällig etablierte sich auch die Variante «PIIGS», die Italien einschliesst. In dieses Umfeld von Angst und Unsicherheit passte der «Flash-Crash» in den USA, der die US-Börse an einem einzigen Tag um fast 10 % einbrechen liess. In Europa wurden aus Angst vor einem Zerfall des Euro mehrere Massnahmenpakete in Milliardenhöhe geschnürt, um diese hochverschuldeten Staaten zu retten. Unter den Rettungsschirm in der Höhe von 750 Mrd. Euro, der für weitere potentiell strauchelnde Euro-Länder gespannt wurde, flüchtete sich im November auch Irland. Die Sorgen der Investoren wegen den Schuldenbergen und Haushaltsproblemen bleiben aber weiterhin bestehen. Der einzige Ausweg führt über die rasche Sanierung der Staatsfinanzen, damit das Vertrauen in die Währungsunion wieder zurückkehrt. Der schwache Euro brachte für einige Staaten aber auch Vorteile. So konnte insbesondere Deutschland als klassische Exportnation davon profitieren und wuchs im vergangenen Jahr so stark wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Die Überschuldung der USA ist nach wie vor hoch und weiterhin steigend. Die Eurokrise führte zu einem starken Anstieg des Schweizer Frankens. Die Schweizerische Nationalbank versuchte, die rasche Aufwertung des Frankens mit massiven Zukäufen von Fremdwährungen (Euro und US Dollar) abzufedern oder gar zu stoppen. Trotzdem legte der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 16 % an Wert zu. Der Franken diente einmal mehr als sicherer Hafen in Krisenzeiten. 15

16 Die Schuldenkrise rückte im zweiten Halbjahr 2010 etwas in den Hintergrund, und die Aktienmärkte profitierten von sehr guten Firmenabschlüssen. Auch die Ängste vor einem «Double Dip» verschwanden mit den guten Konjunkturdaten. Zusammen mit einer weiteren Lockerung der US-Notenbankpolitik mittels Aufkäufen weiterer Staatsanleihen im Umfang von über 600 Mrd. US Dollar (QE2) setzte ein eindrückliches Aktienrally ein, das bis zum Jahresende anhielt. Die momentane Wirtschaftserholung dürfte sich fortsetzen, wenn auch in etwas geringerem Tempo. Die anhaltende Tiefzinspolitik der Notenbanken wird bald ein Ende finden, und die ersten Anzeichen einer Zinserhöhung in den USA könnten auf den Finanzmärkten zu Turbulenzen führen. In vielen Schwellenländern führte der Wirtschaftsboom bereits zu höherer Inflation, worauf viele Notenbanken solcher Länder bereits mit einer restriktiveren Geldpolitik reagierten. Die APK geht davon aus, dass sich die Zinsen an einem Wendepunkt befinden und künftig eher steigen werden. Asset- und Liability-Analyse Die APK hat im vergangenen Jahr eine ausführliche Asset- und Liability-Analyse mit einem externen Spezialisten durchgeführt. Diese erfolgte nach einer Ausschreibung mit der Firma Ortec, einem führenden Berater für Pensionskassen mit Sitz in Holland. Mit dieser Analyse wurde eine Standortbestimmung vorgenommen und die Anlagestrategie erneut auf die voraussichtliche Entwicklung der Verpflichtungen der APK und der Finanzmärkte sowie auf die Risikofähigkeit der Pensionskasse ausgerichtet. Mit der optimierten Anlagestrategie sollen die zu erwartenden marktbedingten Schwankungen des Gesamtvermögens verringert und die laufenden sowie künftigen Vorsorgeverpflichtungen wie Rentenzahlungen und Freizügigkeitsleistungen sichergestellt werden. Anlagetätigkeit Die APK profitierte bei der Anlagekategorie der Schweizer Aktien von der Übergewichtung in sogenannte Small & Mid Caps (Aktien von Firmen kleiner und mittlerer Grösse). Deren Aktien entwickelten sich im vergangenen Jahr besonders gut und legten um % zu (Benchmark SPI ex SLI %). Auch bei den Schweizer Blue Chips erzielte die APK ein gutes Resultat mit +4.1 % (Benchmark SLI +1.4 %). Gesamthaft erzielte die APK damit ein überragendes Ergebnis von +8.5 % bei den Schweizer Aktien und sie lag deutlich über der Benchmark von +2.9 % (SPI). Die Aktien Ausland litten unter der Euro- und Dollarschwäche und waren in Schweizerfranken gemessen mit -1.2 % (Benchmark -0.7 %) leicht im Minus, nachdem diese Anlageklasse 2009 noch um % hatte zulegen können. Die Rohstoffe erzielten mit +6.8 % ein ansprechendes Resultat, obwohl die Benchmark (DJUBS) % zulegte. Gegenüber dem ebenfalls häufig verwendeten Vergleichsindex (S&P GSCI, mit hohem Energieanteil), der 2010 um +8.9 % anstieg, wäre der Performancerückstand aber deutlich geringer ausgefallen. Die Obligationen Schweiz profitierten im ersten Halbjahr weiter von sinkenden Zinsen und der steigenden Nachfrage nach Qualität (Staatsanleihen). Im zweiten Halbjahr ebbte die Schulden- 16

17 krise etwas ab und die guten Konjunkturaussichten liessen die Zinsen wieder leicht ansteigen. Am Ende des Jahres erzielte die APK mit Obligationen in Schweizerfranken eine Performance von +3.5 % (Benchmark: +3.7 %). Die APK hält einen Teil der Obligationenanlagen aus Diversifikationsüberlegungen im Ausland. Bei den Obligationen in Fremdwährungen litten die Anlagen unter dem starken Schweizerfranken. Allein im letzten Monat des Jahres verlor der Euro nochmals fast 4 % und der US Dollar schwächte sich gar um fast 7 % ab. Über das ganze Jahr verlor der Euro gegenüber dem Franken 15.7 % an Wert. Der US Dollar büsste mit -9.7 % etwas weniger an Wert ein. Das Resultat der Fremdwährungsobligationen ist mit -7.6 % enttäuschend, obwohl das Resultat die Benchmark (-9.5 %) deutlich übertrifft. Die Zinsen befinden sich seit Jahren auf sehr tiefem Niveau. Bei Zinserhöhungen besteht das Risiko von Kursverlusten, weshalb die APK den Obligationenanteil in der Schweiz und im Ausland weiterhin tief hält und die Laufzeiten im Portefeuille ebenso reduziert hat. Die Hedge Funds haben ein enttäuschendes Resultat erzielt. Die Performance von -2.1 % weicht deutlich von der Benchmark (+4.4 %) ab. Die einzelnen Manager trauten dem Markt immer noch nicht und waren deshalb zu vorsichtig investiert. Performance Die Gesamtperformance betrug +2.8 % (Benchmark: +2.9 %). Detaillierte Angaben finden sich in Ziff. 6.7 des Anhangs. Performance über verschiedene Zeiträume Jahr Performance % % % % % % % % % % -1.4 % 1.4 % 2.3 % 17

18 Performance-Vergleich über 5 Jahre In der Gegenüberstellung mit dem unabhängigen Performance-Vergleich für Anlagestiftungen der 2. Säule, der von der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) herausgegeben wird, liegt das Resultat der APK mit 1.4 % weiterhin über dem Durchschnittswert in den Referenzgruppen. 4 % 3 % 2 % 1 % 0 % -1 % 1.3 % 0.8 % 0.6 % Min. APK Max. Min. APK Max. Min. APK Max. Aktienanteil % Aktienanteil % Aktienanteil % Durchschnittswert KGAST Immobilien Direktanlagen Wie bereits im Vorjahr war im Schweizer Bau- und Immobilienmarkt auch 2010 wenig von der Finanzkrise zu spüren. Die Bautätigkeit im Wohnimmobilienmarkt war weiterhin auf hohem Niveau. Wüest & Partner gehen davon aus, dass das Bauvolumen 2011 weiterhin etwa dem von 2010 entsprechen wird. Ein grosses Interesse bestand 2010 am Kauf von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen. Dies wird voraussichtlich auch 2011 so bleiben und die Kaufpreise hochhalten. Nach Aussage von Wüest & Partner (Immo-Monitoring 2011/1) ergeben sich aus gesamtschweizerischer Sicht keine klaren Anzeichen für die Bildung einer Immobilienblase. Mietzinse Die APK nahm per 1. April 2010 bei den Wohnliegenschaften eine Mietzinsreduktion von -0.2 % bis % (mehrheitlich %) auf die Referenzzinsbasis von 3.0 % vor. Gleichzeitig wurden bei einigen Liegenschaften die monatlichen Akontozahlungen für die Heiz- und Nebenkosten erhöht. Das Bundesamt für Wohnungswesen gab am 1. Dezember 2010 eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes von 0.25 % auf 2.75 % bekannt. Im Dezember 2010 zeigte die APK bei den Wohnliegenschaften erneut eine generelle Mietzinsreduktion von % bis % auf den 1. April 2011 an. Alle Wohnungsmietzinse basieren ab 1. April 2011 auf einem Hypothekarzinssatz von 2.75 %. 18

19 Bauprojekte/Renovationen Projekt Casa «Güpf», 5610 Wohlen Der Spatenstich für die Überbauung «Betreutes Wohnen im Alter» mit einem Investitionsvolumen von rund CHF 37 Mio. erfolgte am 29. März 2010 mit Behördenteilnahme und löste ein positives Echo in den Medien aus. Es entstehen 70 Wohnungen, eine Pflegeabteilung mit 18 Zimmern und eine Gewerbefläche mit rund 1'900 m2. Die Bauarbeiten verlaufen plangemäss. Der Bezug des Neubaus ist per 1. Oktober 2011 vorgesehen. Mehrfamilienhaus Mühlemattweg 23/25, 5034 Suhr Die Totalsanierung des 1976 erstellten Mehrfamilienhauses mit 25 Wohnungen konnte Ende März 2010 nach einer 7-monatigen Bauzeit erfolgreich abgeschlossen werden. Die Erneuerung wurde im Minergiestandard ausgeführt. Die prognostizierten Investitionskosten von rund CHF 3.3 Mio. wurden eingehalten. Das Mehrfamilienhaus ist vollvermietet und sehr gefragt als Mietobjekt. Mehrfamilienhaus Sämisweidstrasse 1 5, 5035 Unterentfelden Im August 2010 wurde beschlossen, die 1966 erstellten Wohnliegenschaften einer Gesamterneuerung im Minergiestandard zu unterziehen. Die dafür notwendige Baubewilligung wurde am 15. November 2010 erteilt. Die Sanierungsarbeiten sollen im April 2011 beginnen und nach sechs Monaten abgeschlossen werden. Die Investition wird sich auf rund CHF 4.95 Mio. belaufen. Verkäufe/Käufe Mehrfamilienhaus Pestalozzistrasse 14-20, 5210 Windisch Auf den 1. April 2010 veräusserte die APK ihren 50 %-Miteigentumsanteil (24 Wohnungen) des 1978 erstellten Mehrfamilienhauses zu CHF 4.0 Mio. (Marktwert , CHF Mio.). Wohn-/Geschäftsliegenschaft Behmen II Süd, 5000 Aarau Per 1. Januar 2010 erwarb die APK zum Kaufpreis von CHF 25.5 Mio. von der AXA Leben AG deren Miteigentumsanteil von 60 % und ist seither Alleineigentümerin. Hauptmieter der 2003 erstellten Liegenschaft ist die Kantonale Verwaltung. 19

20 einfach und doppelt

21 Jahresrechnung Jahresrechnung Bilanz Aktiven Anhang CHF CHF Ziffer Vermögensanlagen Forderungen 55'083'146 48'690' Forderungen Beiträge Arbeitgeber 2'677'415 3'196' Liquidität 848'830' '485'511 Obligationen CHF 1'077'456'910 1'049'812'840 Obligationen FW 788'573' '718'298 Aktien CHF 925'399' '058'298 Aktien FW 976'879'861 1'029'841'005 Hypothekardarlehen 380'262' '543'329 Darlehen an angeschlossene Arbeitgeber 694'059' '360' Darlehen an Übrige 23'823'453 21'813'340 Immobilien Direktanlagen 418'820' '383'559 Immobilien indirekte Anlagen 655'449' '098'784 Hedge Funds 309'757' '063'817 Commodities 708'977' '968'611 Infrastruktur-Projekte 140'066' '571'139 Währungsmanagement 123'598' '868'619 8'129'715'651 7'878'474'563 Aktive Rechnungsabgrenzung 2'273'846 12'546' Total Aktiven 8'131'989'497 7'891'020'630 Passiven Anhang CHF CHF Ziffer Verbindlichkeiten Freizügigkeitsleistungen und Renten 12'647'003 10'668'857 Andere Verbindlichkeiten 59'794'575 52'391' '441'578 63'060'455 Passive Rechnungsabgrenzung 2'346'618 2'821' Arbeitgeberbeitragsreserven Ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve ohne Verwendungsverzicht 27'921'014 22'211' Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung 1'013'943'195 1'013'283' '041'864'209 1'035'495'678 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen Vorsorgekapital Versicherte 4'307'780'147 4'083'247' Vorsorgekapital Renten 3'198'177'193 3'117'558' Technische Rückstellungen 615'531' '116' '121'488'853 7'820'922'550 Unterdeckung Stand zu Beginn der Periode -1'031'279'479-1'547'186'020 Ertrags- (+)/Aufwandüberschuss (-) -74'872' '906'541 Stand am Ende der Periode -1'106'151'761-1'031'279'479 Total Passiven 8'131'989'497 7'891'020'630 21

22 Jahresrechnung Betriebsrechnung Anhang CHF CHF Ziffer Ordentliche und übrige Beiträge und Einlagen Beiträge Arbeitnehmer 137'593' '311'391 Beiträge Arbeitgeber 200'981' '615'791 Einmaleinlagen und Einkaufssummen 22'437'951 23'248'536 Einkauf von Leistungsverbesserungen 391'346 50' '403' '226'463 Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserven 5'804'729 13'375'660 Zuschüsse Sicherheitsfonds 2'019 0 Eintrittsleistungen Freizügigkeitseinlagen 151'282' '607'894 Rückzahlungen Wohneigentumsförderung/Einzahlungen Scheidung 11'227'327 7'000'796 Vorsorgekapital aus Kollektiveintritten 3'870'921 9'651'853 Vorsorgekapital aus Rentenübernahme 420' '801' '260'543 Zufluss aus Beiträgen, Eintrittsleistungen und Einlagen 534'011' '862'666 Reglementarische Leistungen Altersrenten -202'848' '764'851 Hinterlassenenrenten -34'546'031-33'433'977 Invalidenrenten -31'160'417-30'339' '555' '537' Kapitalleistungen bei Pensionierung -15'486'906-9'444'697 Kapitalleistungen bei Tod und Invalidität -2'128'640-1'214'517-17'615'546-10'659'214 Total reglementarische Leistungen -286'170' '197'044 Austrittsleistungen Freizügigkeitsleistungen bei Austritt -146'841' '752'049 Vorbezüge Wohneigentumsförderung/Scheidung -23'915'461-23'302' '757' '054'067 Kollektivaustritte -58' '554 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge -456'986' '650'557 Bildung (-)/Auflösung (+) Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Arbeitgeberbeitragsreserven Vorsorgekapital Versicherte -151'372' '483' Vorsorgekapital Renten -80'618'602-80'740' Technische Rückstellungen 1'071'407-12'089' Verzinsung des Sparkapitals -73'354'827-50'734' Ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungsverzicht -5'574'140-13'375' Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht -661'465-1'835' '510' '259'900 Ertrag aus Versicherungsleistungen 219'710 2'539 Beiträge an Sicherheitsfonds -1'877'146-1'930'241 Nettoergebnis aus dem Versicherungsteil -235'142' '975'493 22

23 Jahresrechnung Anhang CHF CHF Ziffer Nettoergebnis aus Vermögensanlage 6.7 Ertrag aus Liquidität 1'245'381 5'820'491 Ertrag aus Obligationen CHF 36'908'460 77'235'846 Ertrag aus Obligationen FW -62'808'534 49'744'645 Ertrag aus Aktien CHF 54'405' '824'465 Ertrag aus Aktien FW 14'586' '766'997 Ertrag aus Hypothekardarlehen 6'929'890 7'456'955 Ertrag aus Darlehen an angeschlossene Arbeitgeber 19'398'251 21'585'343 Ertrag aus übrigen Darlehen 614' '757 Ertrag aus Immobilien Direktanlagen 27'552'938 19'873' Ertrag aus Immobilien indirekte Anlagen 57'720'671 41'911'232 Ertrag aus Hedge-Funds -10'176'754 5'984'797 Ertrag aus Commodities 41'975' '872'653 Ertrag aus Infrastruktur-Projekten -1'661'909 4'062'433 Ertrag aus Währungsmanagement -9'584'782-7'278'630 Diverser Kapitalertrag aus Wertschriften -1'362'464-6'873'912 Zinsen aus Versicherungsteil -190' '059 Zinsen auf Arbeitgeberbeitragsreserven -168' '555 Aufwand Vermögensverwaltung -11'681'827-7'533' Nettoergebnis aus Vermögensanlage 163'701' '278'717 Sonstiger Ertrag 15'922 72'238 Sonstiger Aufwand -41'718-13'725 Verwaltungsaufwand Betrieb -3'406'101-3'455' Ertrags- (+)/Aufwandüberschuss (-) vor Bildung Wertschwankungsreserve -74'872' '906'541 Auflösung (+)/Bildung (-) Wertschwankungsreserve 0 0 Ertrags- (+)/Aufwandüberschuss (-) -74'872' '906'541 23

24 auf und davon

25 Anhang 1. Grundlagen und Organisation 1.1 Rechtsform und Zweck Die APK ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit im Sinne von Art. 48 Abs. 2 BVG mit Sitz in Aarau ( 1 Pensionskassendekret). Sie führt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften und des Pensionskassendekrets die berufliche Vorsorge durch für: a) die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons und seiner selbständigen Anstalten sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird; b) das Personal der Arbeitgeber, die mit der APK eine schriftliche Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben. 1.2 Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die APK ist im BVG-Register des Kantons Aargau unter der Nr. AG 255 als Personalvorsorgeeinrichtung eingetragen. Im Berichtsjahr entrichtete die APK dem Sicherheitsfonds BVG Beiträge in der Höhe von CHF 1'877'146 (Vorjahr CHF 1'930'241). Der Sicherheitsfonds gewährte im Berichtsjahr Zuschüsse für ungünstige Altersstruktur von CHF 2'019 (Vorjahr CHF 0). 1.3 Urkunde und Reglemente 1) genehmigt durch Grossen Rat 2) genehmigt durch Regierungsrat Seit 1. Januar 2008 bilden das vom Grossen Rat erlassene Pensionskassendekret und die von der APK erlassenen Reglemente die massgebenden Rechtsgrundlagen der APK. Folgende Reglemente waren im Berichtsjahr in Kraft: Vorsorgereglement vom 4. April/26. Juni ), Änderung vom 31. Mai/26. Oktober ) Kernplan vom 4. April/26. Juni ), Änderung vom 30. Juni/18. August ) Organisationsreglement vom 4. April 2007 Reglement über die Organisation der Geschäftsleitung vom 30. Januar 2008 mit Anhang (Funktionendiagramm; Stand 23. Dezember 2009) Reglement über Rückstellungen und Reserven vom 27. Januar 2010 (Stand 27. Oktober 2010) Reglement über den Anschluss und Austritt von Arbeitgebenden vom 28. November 2007 (Stand 29. April 2009) Reglement über die Arbeitgeberbeitragsreserve zur Absicherung der Wertschwankungsreserve vom 29. April 2009 Reglement über die ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserve vom 17. Dezember 2008 (Stand 25. März 2009) Reglement zum Zeichnungsrecht vom 30. Januar 2008 (Stand 27. August 2008) mit Anhang (Stand 24. Juli 2009) Personalreglement vom 28. November 2007/Januar ) mit Anhang (Stand 28. Oktober 2009) Reglement über die Weiterbildung vom 28. April

26 Anhang Reglement über die leistungs- und ertragsorientierte variable Vergütung (Bonusreglement) vom 30. Januar 2008 (Stand: 28. Oktober 2009) Reglement über die Umsetzung der ASIP Charta vom 27. Januar 2010 Reglement über die Entschädigungen und Sitzungsgelder der Organe vom 30. Januar 2008 Anlagereglement vom 30. Januar 2008 (Stand 30. Juni 2010) mit Anhängen 1 (Asset Allocation; Stand 17. Dezember 2008, mit Inkrafttreten per 1. Januar 2009) und 2 (Funktionendiagramm Vermögensanlagen; Stand 27. Mai 2009) Das ab 1. Januar 2008 massgebende Reglement über die Durchführung einer Teilliquidation wird von der Aufsichtsbehörde geprüft. 1.4 Organe/Zeichnungsberechtigung Delegiertenversammlung Sie umfasst 100 Delegierte und vertritt die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner. Die Amtsdauer der Delegierten beträgt vier Jahre. Die Delegiertenversammlung ist zuständig für die Wahl der Hälfte des Vorstandes sowie den Erlass und die Änderung des Vorsorgereglements und des Organisationsreglements. Die für die Amtsdauer gewählten Delegierten sind unter (Die APK Organigramm) aufgeführt. Vorstand Der Vorstand hat die Funktion des paritätisch besetzten Organs im Sinne von Art. 51 BVG. Er ist zuständig für die strategische Führung der APK und vertritt diese nach aussen. Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern, wovon die fünf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden von der Delegiertenversammlung und die fünf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber vom Regierungsrat gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die für die Amtsperiode gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind auf Seite 50 aufgeführt. Geschäftsleitung Sie setzt sich zusammen aus der Geschäftsführerin (Vorsitz) und dem stv. Geschäftsführer (Mitglied). Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind auf Seite 50 aufgeführt. Zeichnungsberechtigung Zur rechtsgültigen Verpflichtung der APK bedarf es grundsätzlich der Unterschrift zu zweien. Bei Vorliegen einer vom Vorstand oder der Geschäftsleitung unterzeichneten Vollmacht ist im Einzelfall auch die Einzelunterschrift verpflichtend. Für die rechtsgültige Verpflichtung bei Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Grundstücken, für den Zahlungsverkehr und die Bewirtschaftung von Kapitalanlagen gelten spezielle Regelungen (Reglement zum Zeichnungsrecht mit Anhang). Seit Dezember 2009 ist die APK unter der Firmennummer CH auch im Handelsregister eingetragen. 26

27 Anhang 1.5 Kontrollstelle, Experte, Aufsichtsbehörde Kontrollstelle gemäss Art. 53 Absatz 1 BVG Ernst & Young AG, Aarau Experte für die berufliche Vorsorge gemäss Art. 53 Absatz 2 BVG Hewitt Associates SA, Zürich Aufsichtsbehörde gemäss Art. 61 Absatz 1 BVG Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht, Aarau 1.6 Angeschlossene Arbeitgeber Die APK führt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften und des Pensionskassendekrets die berufliche Vorsorge durch für: a) die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons und seiner selbständigen Anstalten sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird; b) das Personal der Arbeitgeber, die mit der APK eine schriftliche Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben. Per 31. Dezember 2010 erfolgte die Kündigung der Anschlussvereinbarung mit der Fachhochschule Nordwestschweiz Teil Aargau (vgl. Ziff. 10 des Anhangs). Der Anschluss mit der Bewährungshilfe Aargau wurde per 1. Januar 2011 infolge der organisatorischen Integration in die Kantonsverwaltung durch den Kanton Aargau übernommen. Die APK konnte mit folgenden Partnern neue Anschlussvereinbarungen abschliessen: Stadt Laufenburg (per 1. Januar 2010 für die bisher noch nicht bei der APK versicherte Personalgruppe aus der Fusion der Gemeinden Laufenburg und Sulz). Medsupply AG, Aarau Per 1. Januar 2011 waren der APK 184 Arbeitgeber angeschlossen (71 Gemeinden und 113 Institutionen). Eine Liste der per 1. Januar 2011 angeschlossenen Arbeitgeber finden Sie auf Seite 52 f. 27

28 Anhang 2. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner 2.1 Versicherte Anzahl Versicherte Veränderung in % Kanton 13' '577 Selbst. Staatsanstalten 1' '213 Kantonsspitäler 4' '558 Gemeinden 1' '581 Institutionen 5' '530 Total 27' '459 Der Versichertenbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 879 Personen (+3.3 %) auf insgesamt 27' Rentnerinnen und Rentner Anzahl Rentnerinnen und Rentner Veränderung in % Altersrenten 5' '464 Invalidenrenten 1' '188 Witwen-/Witwer-/Partnerrenten 1' '329 Kinder- und Waisenrenten Total 8' '444 Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner stieg um 303 Personen (+3.6 %), wobei die Zahl der Altersrentnerinnen und -rentner mit 262 Personen am stärksten anstieg. Die Bestandeszunahme darf als normal gewertet werden. Bei einem der per 31. Dezember 2007 aufgelösten Anschlüsse ist nach wie vor umstritten, ob die Rentnerinnen und Rentner zur neuen Vorsorgeeinrichtung überzutreten haben. Die APK hat sich bereit erklärt, die Rentenzahlungen ab 1. Januar 2008 vorläufig weiter auszurichten. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einzig im Interesse einer lückenlosen Leistungsabwicklung zugunsten der betroffenen Rentnerinnen und Rentner. 28

29 Anhang 2.3 Verhältnis Versicherte zu Rentner Versicherte 27'338 26'459 25'386 26'095 25'835 Rentnerinnen und Rentner total 8'747 8'444 8'154 8'287 7'689 Rentnerinnen und Rentner ohne Bezüger von Kinder- und Waisenrenten 8'306 7'981 7'687 7'790 7'247 Verhältnis Versicherte : Rentnerinnen und Rentner Der Anteil der Rentnerinnen und Rentner nimmt laufend zu. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Versicherten einerseits und Rentnerinnen und Rentnern andererseits hängt primär davon ab, ob die Anzahl der Versicherten steigt, stabil bleibt oder abnimmt. Bei einem stabilen oder abnehmenden Bestand sinkt das Verhältnis rasch ab. Dank dem weiter wachsenden Bestand an Versicherten bleibt der Anteil der Rentnerinnen und Rentner am Gesamtbestand jedoch fast konstant. Ein hoher Anteil von Rentnerinnen und Rentnern verringert den finanziellen Spielraum der Pensionskasse insofern, als dass diese keine Sanierungsbeiträge bezahlen und ihre Leistungen garantiert sind. 3. Art der Umsetzung des Zwecks 3.1 Erläuterung des Vorsorgeplanes Die APK ist eine umhüllende Vorsorgeeinrichtung, d.h. sie erbringt Leistungen, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Als Basis der Berechnungen für Leistungen und Beiträge dient der versicherte Lohn. Dieser entspricht dem anrechenbaren Lohn vermindert um einen Koordinationsabzug. Die Altersvorsorge wird im Beitragsprimat geführt. Das individuelle Sparguthaben wird mit Einlagen, Spargutschriften und Zinsen geäufnet. Die Leistungen bei Invalidität und Tod sind im Leistungsprimat festgelegt. Die APK bietet verschiedene Vorsorgelösungen an. Der Kernplan ist massgebend für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Für die angeschlossenen Arbeitgeber kann ein vom Kernplan abweichender Vorsorgeplan festgelegt werden. Der modulare Aufbau der Vorsorgepläne ermöglicht diverse Optionen. Aufgrund der finanziellen Situation kann die APK die Renten vorläufig nicht der Teuerung anpassen. 29

30 Anhang 3.2 Finanzierung, Finanzierungsmethode Die APK wird im Kapitaldeckungsverfahren geführt. Die Sparbeiträge werden individuell, in Abhängigkeit vom gewählten Leistungsziel und ordentlichen Pensionierungsalter, bestimmt und altersabhängig gestaffelt. Die Risikoversicherung ist kollektiv finanziert, d.h. der Risikobeitrag wird als altersunabhängiger Einheitssatz pro Vorsorgeplan erhoben. Die Höhe des Risikobeitrages wird nach versicherungstechnischen Kriterien, abhängig von den versicherten Risikoleistungen, festgelegt. Die Spargutschriften, die Todesfall- und die Invalidenleistungen werden mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Versicherten finanziert. Der Anteil der Arbeitgeber beträgt mit Ausnahme weniger Arbeitgeber, welche die paritätische Finanzierung gewählt haben rund 60 % der gesamten Beiträge. Alle übrigen Kosten müssen mit dem Anlageertrag gedeckt werden. Neben der Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner und deren technischen Rückstellungen sind dies die Verwaltungskosten, der Beitrag an den Sicherheitsfonds und der Aufbau von Wertschwankungsreserven. 4. Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit 4.1 Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Gemäss BVV 2 ist die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften von Swiss GAAP FER 26 für Vorsorgeeinrichtungen ab 1. Januar 2005 zwingend. Die Jahresrechnung stellt die tatsächliche finanzielle Lage der APK dar. Sie entspricht den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26. Sie erfüllt sowohl die formellen Anforderungen bezüglich der Gliederung von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang als auch die materiellen Anforderungen. 4.2 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den gültigen Vorschriften des BVG (Art. 47, 48, 48a BVV 2) sowie Swiss GAAP FER 26. Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu Marktwerten bewertet. Stichtag für die Bewertung der Wertschriften ist der letzte Börsenhandelstag des Rechnungsjahres. Bei Obligationen und Aktien ist der Börsenschlusskurs an diesem Tag massgebend. Für Darlehen an Kanton oder Gemeinden sowie Kantonalbanken, Hypothekardarlehen sowie Kassaobligationen wird der Nominalwert verwendet. Die Umrechnung der bilanzierten Fremdwährungspositionen erfolgt zu Jahresendkursen. Bei Fonds wird der Jahresendwert, bei Anlagestiftungen der Rücknahmewert verwendet. 30

31 Anhang Die Marktwerte der einzelnen Liegenschaften basieren auf der durch die Firma Wüest & Partner ermittelten umfassenden Bewertung (DCF-Methode) per 31. Dezember Der ausgewiesene Marktwert bei Bauprojekten entspricht dem investierten Kapital. Die übrigen Aktiven sind zu Nominalwerten eingesetzt. Die Vorsorgekapitalien für die Renten sind vom Experten für die berufliche Vorsorge per Bilanzstichtag geprüft. 4.3 Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Keine Änderungen. 5. Versicherungstechnische Risiken/Risikodeckung/Deckungsgrad 5.1 Art der Risikodeckung, Rückversicherungen Die APK ist eine autonome Pensionskasse und hat keine Rückversicherungsverträge abgeschlossen. Durch ihren grossen Versichertenbestand kann die APK sämtliche versicherungstechnischen Risiken selbst tragen. 5.2 Entwicklung und Verzinsung des Vorsorgekapitals der Versicherten Zusammensetzung des Vorsorgekapitals per 1. Januar CHF CHF Sparguthaben 4'068'440'640 3'805'202'822 Barwerte der per bereits erworbenen Altersrenten von Versicherten* 11'517'651 52'415'132 Differenz zu Mindestleistung 3'289'327 8'905'490 Total Vorsorgekapital per '083'247'618 3'866'523'444 * Versicherte, die am 1. Januar 2008 das damalige Schlussalter 63 bereits überschritten hatten, haben ihre Altersrente nach früherem Recht bereits erworben. Die Verpflichtung der APK besteht deshalb nicht aus einem Sparguthaben, sondern aus dem Barwert der erworbenen Altersrente. 31

32 Anhang Entwicklung und Verzinsung des Vorsorgekapitals CHF CHF Stand per '083'247'618 3'866'523'444 Spargutschriften 282'491' '525'857 Eintrittsleistungen und Einkäufe 188'818' '509'078 Erworbene Zusatzgutschriften 85'856'974 90'551'000 Zinsen (2010: 1.75%; 2009: 1.25%) 73'354'827 50'734'690 Austrittsleistungen -146'841' '752'049 WEF-Vorbezüge und Überträge Scheidung -23'915'461-23'302'018 Kapitalbezüge und Abfindungen -17'615'545-10'659'214 Übertrag in Rentenbestand -215'504' '607'193 Übrige Veränderungen -2'112'893-10'275'977 Stand am '307'780'147 4'083'247' Ergänzung auf die Mindestleistung bei Austritt CHF CHF Anfangsbestand per '289'327 8'905'490 Abnahme -1'507'079-5'616'163 Stand am '782'248 3'289'327 Fälle, in denen die Austrittsleistung gemäss FZG Art. 17 (Mindestbetrag) höher ist als das Sparguthaben, sind auf das Leistungsprimat zurückzuführen. Die aktuellen Vorsorgepläne im Beitragsprimat sind so finanziert, dass der Mindestbetrag nur in Ausnahmefällen höher sein kann als das Sparguthaben. Der Betrag der Mindestleistung hat deshalb weiter abgenommen. Die Position ist Bestandteil des Sparguthabens (s. Tabelle 5.2.2) Zusammensetzung des Vorsorgekapitals am 31. Dezember CHF CHF Sparguthaben 4'302'140'302 4'068'440'640 Barwerte der per bereits erworbenen Altersrenten von Versicherten* 3'857'597 11'517'651 Ergänzung auf die Mindestleistung bei Austritt (s ) 1'782'248 3'289'327 Total Vorsorgekapital per '307'780'147 4'083'247'618 * vgl. Ziff des Anhangs 32

33 Anhang 5.3 Summe der Altersguthaben nach BVG Die Altersguthaben gemäss Art. 15 BVG sind im angegebenen Vorsorgekapital der Versicherten enthalten und betragen per 31. Dezember 2010 CHF 1'759'495'987 (per 31. Dezember 2009 CHF 1'666'024'755). Der vom Bundesrat festgelegte BVG-Minimalzins betrug % (2009: 2 %). Diese Werte werden bei der APK als Schattenrechnung geführt. Damit wird sichergestellt, dass die Minimalleistungen nach BVG auf jeden Fall erfüllt sind. 5.4 Entwicklung des Vorsorgekapitals für Renten Entwicklung CHF CHF Anfangsbestand per '117'558'591 3'036'817'999 Netto-Zunahme 80'618'602 80'740'592 Stand am '198'177'193 3'117'558'591 Das Vorsorgekapital der Renten hat im Berichtsjahr nominell weniger als im Vorjahr zugenommen, nämlich knapp 2.6 % Zusammensetzung CHF CHF Barwert der laufenden Renten (inkl. Anwartschaft) 3'182'529'019 3'115'964'647 Sparguthaben der Invalidenrentner im Beitragsprimat (BP) 13'218'138 0 Barwert der Beitragsbefreiung der Invalidenrentner im BP 2'430'036 1'593'944 Total per '198'177'193 3'117'558' Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens Das letzte versicherungstechnische Gutachten wurde per 31. Dezember 2008 erstellt. Der Experte stellt im Gutachten fest: dass die zeitliche begrenzte Unterdeckung und damit eine zeitlich begrenzte Abweichung vom Grundsatz der jederzeitigen Sicherheit zulässig ist, da die APK im Sinne von Art. 65c BVG sicherstellt, ihre Leistungen bei Fälligkeit zu erbringen; dass die reglementarischen und versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den zurzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen; dass die für die Rentenbezüger geäufnete Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung voraussichtlich nicht genügen wird, um die zukünftig notwendige Verstärkung auf den Vorsorgekapitalien zu finanzieren (vgl. dazu Ziff des Anhangs). 33

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