Fragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV
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- Mareke Bruhn
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1 Fragen und Antworten zur Umsetzung der 1. BImSchV Hans-Peter Ewens Bundesumweltministerium Bonn ISH Frankfurt, 10. März 2015
2 Ziele der novellierten 1. BImschV Nachhaltige Reduzierung der Staubfrachten aus Kleinfeuerungsanlagen Anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte Einbeziehung der Bestandsanlagen mit ausreichenden Übergangsfristen zur Einhaltung der Anforderungen Langfristige Planungssicherheit für die Betreiber, den Vollzug und den Herstellern von Kleinfeuerungsanlagen Bundeseinheitliche Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen Keine abweichenden Regelungen in Deutschland Keine unterschiedlichen Emissionsgrenzwerte für die gleichen Anlagen Bundeseinheitliche Überwachung der Anlagen
3 Stand der Umsetzung bei den Heizungsanlagen Heizkessel und Filter Es bestand Einvernehmen, dass anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte den Betrieb der Anlagen langfristig sichert, für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte jedoch Neuentwicklungen im Kesselbereich und bei den Staubminderungseinrichtungen erforderlich werden. Hierzu wurden Übergangsfristen zur Einhaltung der Werte festgelegt (Einhaltung der Stufe 2 ab , bzw für Scheitholzkessel) Differenzierter Entwicklungsstand für neue Kesselanlagen und Probleme mit der Einhaltung der Stufe 2.
4 Messgeräte Stand der Umsetzung bei den Heizungsanlagen Problem: Beim Inkrafttreten der 1. BImSchV stand kein geeignetes Messgerät zur Verfügung. Nunmehr sind Messgeräte am Markt vorhanden Online-Messverfahren für Staub und CO geeignet für Überwachung der Stufe 1 und Stufe 2 Brennstoffe Nummer 1 bis 8 erweiterte Messunsicherheit im Entwurf VDI 4207 berücksichtigt Messunsicherheit wird zu Gunsten des Betreibers ausgelegt.
5 Weiterer Handlungsbedarf 1. Brennstoffqualität und -sicherung, erweiterte Normung-, Standardisierung und Zertifizierung in Bezug auf die Emissionsminderung bei Anlagen mit Holzhackschnitzeln. 2. Reduzierung der Schwankungsbreite der Inhaltsstoffzusammensetzung und Qualitätskriterien von Biobrennstoffen und deren Auswirkungen auf das Emissionsverhalten der Anlagen. 3. Emissionsarme Verbrennungstechnik von automatisch beschickten Biomassefeuerungen in der Praxis mit Ausnahme von Prüfstandsuntersuchungen. 4. ÖA-Maßnahmen und Beratung, Zielgruppen: Betreiber, Projektnehmer, Schornsteinfeger, Anlagenbetreiber. Seite: 5
6 Lenkungsausschuss (LA) zu Maßnahmen in Bezug auf die Einführung der 2. Stufe der 1. BImSchV Aufgaben: Koordination die Arbeiten zu Emissionsminderungsmaßnahmen und -aktivitäten zu den o.g. Forschungsthemen Abstimmung, Vernetzung und Kommunikation nach Außen sowie Einleitung von ÖA-Maßnahmen und Beratung. Struktur: Steuerung (FNR, BMEL, BMUB, BMWi) AG Technologie AG Qualitätsicherung und Normung AG ÖA und Beratung AG Politische Rahmenbedingungen AG Sprecher Herr Dr. Kuptz, TFZ AG Sprecher Herr Krämer, IBT AG Sprecher Herr Ewens, BMUB Seite: 6
7 Broschüre zum Thema: Holzhackschnitzelheizungen Was muss aktuell beachtet werden? Seite: 7
8 Stand der Umsetzung bei den Einzelraumfeuerungsanlagen Einhaltung der Stufe 2 frühzeitig erreicht. Ausreichendes Angebot an Einzelraumfeuerungsanlagen, die die Stufe 2 auf dem Prüfstand einhalten.
9
10 Kilotonnen Staubemissionen und Prognose (Stand 2005; korr. 2009) Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen - Prognose 35,0 30,0 25,0 20,0 Kleinfeuerungsanlagen Trend 15,0 Novelle 1.BImSchV 10,0 5,0 0,0 Jahr
11 Kilotonnen Staubemissionen und Prognose (Stand 2010) Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen - Prognose 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 Kleinfeuerungsanlagen Trend Novelle 1.BImSchV Werte bis ,0 5,0 0,0 Jahr
12 PM 10 -Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Tausend Tonnen Holz Kohle Heizöl, leicht Erdgas
13 PM 10 aus Holzfeuerungen in Berlin und Brandenburg, Winter und Herbst 2012
14 Auslegungsfragen zur Umsetzung der 1. BImSchV 1. Mit dem Inkrafttreten der Novelle der 1. BImSchV sind bei den Vollzugsbehörden, den Herstellern, Betreibern und Verbänden Auslegungsfragen aufgetreten. Die Auslegungsfragen stehen vorrangig im Zusammenhang mit den neu eingeführten Regelungen zu den Festbrennstofffeuerungen. 2. Die Umweltministerkonferenz hat 2011 und 2013 Auslegungsfragen beschlossen und diesen den Ländern zur Anwendung empfohlen (
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hans-Peter Ewens Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bonn Tel.:
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