Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München: Evaluierung des Klimaschutzprogramms 2010

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1 Endbericht Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München: Evaluierung des Klimaschutzprogramms 2010 Landeshauptstadt München sustainable ag Corneliusstr 10 D München Tel +49 (0) Fax +49 (0)

2 Inhalt 1 Zusammenfassung Einleitung Entstehung des IHKM der Landeshauptstadt München Organisation und Inhalt Stand der KSP Handlungsfeld 1: Wohnungsbau energieeffizientes Bauen im Bestand und Neubau Aufstockung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES)-Budgets Klimaschutzmaßnahmen der städtischen Wohnungsbaukonzerne GEWOFAG und GWG München Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 2: Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung Erarbeitung von Festsetzungen zum Klimaschutz in der Bauleitplanung Entwicklung von Energiekonzepten für Neubaugebiete, Nachverdichtungsbereiche, Bestandsareale Planungsgrundlagen Siedlungsentwicklung und Energieversorgung Einführung verbindlicher Klimaschutzkriterien in der räumlichen Kommunalen Planung Erhalt und Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen Landschaftsentwicklung in Kooperation mit dem Umland Zukauf von Waldflächen im Umgriff von München Aufforstungen von Ausgleichsflächen im Grüngürtel Humus-, Nährstoff- und Energiebilanzen für alle Stadtgüter München Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 3: Mobilität und Verkehr Förderung des Radverkehrs durch des Grundsatzbeschlusses vom Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München, Ausbau Infrastruktur U-Bahn Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München, Ausbau der Trambahn-Infrastruktur Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München, ÖPNV Beschleunigung Bus und Tram Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 4: Energieeffizienz im Gewerbe Neuer Gewerbehof Errichtung einer Solaranlage im Gewerbehof Westend Klimaschutzmaßnahmen der Städtischen Klinikum München GmbH Abbruch und Neubau Wohnhaus 29 im Tierpark Hellabrunn KSP

3 Fassadensanierung Wohngebäude am Wirtschaftshof der Münchener Tierpark Hellabrunn AG Sanierung der GLT im Flamingohaus im Tierpark Hellabrunn CO 2 -neutrales Wachstum des Flughafens München Sanierung der Betriebstechnik in der Olympiahalle und im Olympiastadion Biomüllentsorgung der Münchenstift GmbH Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 5: Energiebereitstellung und -verteilung SWM-Umstellung von Dampf auf Heißwasser im Fernwärmenetz SWM-Strategie Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen Nutzung der Geothermie/Einspeisung ins FW-Netz durch SWM Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 6: Energiemanagement bei stadteigenen Liegenschaften bzw. der elektrischen Verkehrsinfrastruktur der energetischen Zusatzmaßnahmen des Konjunkturpakets II Mittelbereitstellung für Zusatzmaßnahmen Energieeffiziente Gebäudehülle und Heizungsanlagen (EGuH) Fortschreibung der energetischen Baustandards im Neubau und Gebäudebestand Intensivierung des Erfahrungsaustausches zum nachhaltigen Bauen Modellprojekte Neubauten in Passivhaus- bzw. Niedrigstenergiebauweise Bestand sanieren in Niedrigstenergiebauweise mit Passivhauskomponenten Sonderprogramm Stromsparen mit Schwerpunkt Beleuchtungssanierung Zusätzliche Finanzmittel für den Einsatz erneuerbarer Energien Energiesparkonzept ESK Fortführung und Ausweitung des Programms zum energieeffizienten Nutzerverhalten Fifty-Fifty und Pro Klima-Contra CO Optimierung der Straßenbeleuchtung Einsparung bei der Straßenbeleuchtung in Hauptverkehrsstraßen Einsparung bei der Straßenbeleuchtung in Straßen mit Sammelfunktion Einsparung bei der Straßenbeleuchtung in Anliegerstraßen Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung bei Überspannanlagen Reduzierung bzw. Optimierung von Betriebszeiten elektrischer Verkehrstechnik Energieeinsparung durch den Einsatz von LED-Signalgebern und effizienten Steuergeräten Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 7: Beschaffung, Dienstfahrzeuge, Dienstreisen Einsatz von sparsamen (verbrauchsoptimierten) Antriebstechniken bei KFZ Reduzierung des Energieverbrauchs bei Geräten der Büroausstattung Durchführung von Dienstgeschäften vorrangig mit ÖPNV und Dienstrad KSP

4 7.4.1 Energie- und umweltschonendes Fahren schulen Leichtere Fahrzeugkonzepte Start-Stopp-Anlagen Energieeinsparung durch Optimierungsmaßnahmen im Fuhrpark Fazit Handlungsfeld Handlungsfeld 8: Bewusstseinsbildung Umweltbildung mit Schwerpunkt Klimaschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Information für Multiplikatoren der offenen Kinder- und Jugend-(kultur)arbeit Klimaschutznetzwerk Münchner Schulen (vormals Heranführen von Schülern an die Solartechnik (JOULZ) ) Förderung der Holzbauweise Fazit Handlungsfeld Gesamteffekt KSP Beitrag KSP 2010 zum Klimaziel Fazit KSP 2010: Erfolge, Problemfelder und Handlungsempfehlungen KSP

5 1 Zusammenfassung Die Landeshauptstadt München (LHM) hat mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom das Klimaschutzziel des europäischen lokalen Netzwerk Klimabündnis e.v. übernommen. Dieses Ziel sieht die Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen bis zum Jahr 2030 zur Basis von 1990 vor. Zu diesem Zweck hat die LHM im Rahmen des Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM) ihr erstes Klimaschutzprogramm 2010 (KSP) aufgelegt. Die vorliegende Evaluierung des KSP 2010 überprüft die erreichte Emissionseinsparung der einzelnen Maßnahmen und dokumentiert den sgrad. Hindernisse und Problemfelder bei der sowie die Erfolge über die reine Emissionseinsparung hinaus werden dargestellt. Zusätzlich werden Handlungsempfehlungen für Fortführungen des KSP gegeben. Das KSP 2010 besteht aus 55 Maßnahmen und ist in 8 Handlungsfelder gegliedert. Diese konnten eine Gesamteinsparung von rund t CO 2 erzielen, was einer Pro-Kopf- Einsparung von 2,6% im Vergleich zum Basisjahr 1990 entspricht. Für ein erstes Klimaschutzprogramm war das KSP 2010 sehr ambitioniert und kann als klarer Erfolg gewertet werden. Um das Klimaziel bis 2030 zu erreichen, müssen nachfolgende Klimaschutzprogramme ein mindestens ebenso großes Einsparpotenzial aufweisen, wie das KSP Mit den bisherigen begrenzten finanziellen und personellen Mitteln wird es jedoch schwer sein, dieses Klimaziel zu erreichen. Es ist daher notwendig, der Jahrhundert-Aufgabe Klimaschutz langfristig eine adäquate Position einzuräumen. KSP

6 2 Einleitung 2.1 Entstehung des IHKM der Landeshauptstadt München Die aktuellen klimatischen Entwicklungen weltweit belegen, dass an einem schnellen und effektiven Schutz des Klimas kein Weg mehr vorbeiführt: Politik und Klimaforschung stimmen weitgehend darin überein, dass der vom Menschen verursachte Anstieg der Durchschnittstemperatur auf zwei Grad Celsius begrenzt werden muss, um die Risiken für die Weltgemeinschaft zu verringern und das Ausmaß der Folgeschäden einzugrenzen. Voraussetzung dafür ist eine deutliche Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen. In diesem Zusammenhang sind besonders die großen Städte und Metropolen gefordert, da dort ein Großteil der Treibhausgase emittiert wird. Gleichzeitig bieten sich hier auch die größten Chancen für eine nachhaltige Reduktion des CO 2 -Ausstoßes. Die Landeshauptstadt München (LHM) hat mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom die Klimaschutzziele des europäischen lokalen Netzwerk Klimabündnis e.v. übernommen. Diese lauten: Reduzierung der CO 2 -Emissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent und Halbierung der CO 2 -Emissionen pro Kopf auf Basis des Jahres 1990 bis spätestens Der gleiche Stadtratsbeschluss beauftragte die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM), um die Einhaltung des angestrebten Klimaziels zu gewährleisten. Das IHKM ist eine von vier wichtigen Säulen im Klimaschutz der Landeshauptstadt München. Neben dem IHKM, welches besonders die relevanten Handlungsfelder in der Verwaltungsverantwortung erschließt, ist das Bündnis München für Klimaschutz (MfK) auf den Privatsektor fokussiert. Die dritte Säule besteht aus Kooperationen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, wie zum Beispiel die Initiative der EU-Kommission "Konvent der Bürgermeister". Hierbei handelt es sich um einen Prozess zur verstärkten Einbindung der Kommunen in die europaweiter Klimaschutzziele. Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich unter anderem, ein Jahr nach ihrem Beitritt zum Konvent der Bürgermeister einen Aktionsplan für nachhaltige Energie ( Sustainable Energy Action Plan - SEAP) vorzulegen und regelmäßig über die Fortschritte bei der zu berichten. Das IHKM sowie das städtische CO 2 -Monitoring sind Teil des Berichts der Landeshauptstadt München an das Büro des Konvents der Bürgermeister. Die Leitlinie Ökologie bildet die vierte Säule der Münchner Klimaschutzstrategie. Die fachliche Grundlage für das IHKM ist das Gutachten des Öko-Instituts Kommunale Strategien zur Reduktion der CO 2 -Emissionen um 50% am Beispiel der Stadt München 1 aus dem Jahr Das Gutachten definiert rund 40 kommunal beeinflussbare Handlungsfelder zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und quantifiziert ihr technisch mögliches Reduktionspotential. Das erste Maßnahmenpaket des IHKM das Klimaschutzprogramm 2010 umfasst die Aktivitäten für den Zeitraum von 2010 bis 2012 und wurde im Juni 2010 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Das IHKM soll künftig alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Die Zuständigkeiten im Bereich Klimaschutz sind in der Münchener Stadtverwaltung auf verschiedene Referate verteilt. Mit dem Grundsatzbeschluss zum IHKM wurde eine referatsübergreifende Steuerung der städtischen Klimaschutzaktivitäten festgelegt. Ziel ist es, die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen zu steigern und Synergien besser zu nutzen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) hat dabei die Aufgabe, in enger Abstimmung mit allen städtischen Referaten und Dienststellen das IHKM zu entwickeln. Dazu bündelt das 1 Öko-Institut (2004) Kommunale Strategien zur Reduktion der CO 2-Emissionen um 50% am Beispiel der Stadt München Endbericht in Auftrag der Landeshauptstadt München, Freiburg. Autor1=&ISchlagw1=&sortieren=date&dokid=237 (Letzter Zugriff ) KSP

7 RGU die in referatsübergreifenden Arbeitsgruppen erarbeiteten Klimaschutzmaßnahmen und -strategien. 2.2 Organisation und Inhalt Zur Entwicklung des IHKM wurden drei Entscheidungs- und Arbeitsebenen eingerichtet (siehe Abb. 1): Die zentrale Koordinierung erfolgt über den Lenkungskreis, der sich aus den Leitungsebenen der einzelnen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung zusammensetzt. Der Lenkungskreis initiiert und steuert den Gesamtprozess des IHKM und wird vom dritten Bürgermeister der Landeshauptstadt München geleitet. Die fachliche Arbeit im operativen Bereich koordiniert die Projektgruppe: Sie erstellt das Handlungsprogramm Klimaschutz in München und verantwortet seine Weiterentwicklung bis zum Erreichen der vom Stadtrat beschlossenen CO 2 -Reduktionsziele. Die Projektgruppe erarbeitet Vorschläge für den Lenkungskreis, die Leitung liegt beim RGU. Abbildung 1: Organigramm IHKM Die Projektgruppe untergliedert sich in acht themenspezifische Arbeitsgruppen, in denen Klimaschutzmaßnahmen und Standards erarbeitet werden. Teilnehmer der Arbeitsgruppen sind Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der einschlägigen Referate. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeitsgruppen orientieren sich an den im Gutachten des Öko-Instituts definierten wirksamsten Handlungsfeldern zur CO 2 -Vermeidung: 1. Wohnungsbau - energieeffizientes Bauen im Bestand und Neubau 2. Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung 3. Mobilität und Verkehr KSP

8 4. Energieeffizienz im Gewerbe 5. Energiebereitstellung und -verteilung 6. Energiemanagement bei städtischen Liegenschaften bzw. Infrastruktur 7. Beschaffung, Dienstfahrzeuge, Dienstreisen 8. Bewusstseinsbildung Die Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern unterscheiden sich sowohl in ihrer Anzahl als auch in ihrer Wirkung. Erfasst und beschrieben wurden die ausgewählten Klimaschutzmaßnahmen nach einem einheitlichen sschema mittels eines eigens entwickelten Maßnahmenblattes. Sofern möglich, wurden für jede Maßnahme die erzielbaren CO 2 -Einsparungen, die Kosten für die Minderung je Tonne CO 2 sowie qualitative Kriterien wie die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit erfasst. Die einzelnen Referate und das RGU, in seiner Funktion als steuernde Einheit, wurden in 2010 durch das externe Fachinstitut, die Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbh (FfE), unterstützt. Aufgabe der FfE war es unter anderem, die im Rahmen des IHKM entwickelten Maßnahmen hinsichtlich ihres Beitrags zur CO 2 -Reduzierung zu bewerten und eine Prognose der CO 2 -Reduktionen zu erstellen. Hierzu wurden die Maßnahmen in berechnete und geschätzte Maßnahmen sowie Maßnahmen ohne CO 2 -Einsparung eingeteilt. Um den sgrad sowie die realisierten CO 2 -Einsparungen der Maßnahmen des Klimaschutzpakets 2010 zu prüfen, wurde in 2012 als Fachbetreuung die Unternehmensberatung sustainable AG beauftragt. Im Rahmen der Evaluierung des KSP 2010 wurden mittels eines Maßnahmenblatts - und im Regelfall in direktem Kontakt mit den Maßnahmenzuständigen - der sgrad ermittelt sowie die Hindernisse in der abgefragt. Ebenfalls wurden die relevanten Daten erhoben um die CO 2 - Einsparung nach angenommener vollständiger der Maßnahme zu berechnen. Dieser Wert ist für den Zeitraum eines Jahres für alle relevanten Maßnahmen berechnet worden. Die Emissionsfaktoren, die den CO 2 -Berechnungen zu Grunde liegen, stammen aus der Emissionsdatenbank GEMIS 4.7. In der der Maßnahmen wird der Beitrag zum Klimaziel, ein möglicher zusätzlicher Mehrwert der Maßnahmen neben den Emissionsreduktionen sowie mögliche finanzielle Payback-Effekte der Maßnahmen hervorgehoben. Des Weiteren werden Lösungsvorschläge für Hindernisse in der aufgezeigt und Empfehlungen für eine zukünftige Fortführung der Maßnahme ausgesprochen. Das Fazit zu jedem Handlungsfeld gibt eine Übersicht der Gesamteinsparungen, bewertet das Maßnahmenpaket und weist auf mögliche Wechselwirkungen mit anderen Handlungsfeldern hin. Die Arbeitsgruppen des IHKM haben insgesamt 200 operative und strategische Maßnahmen zum Klimaschutz erarbeitet. Für das Klimaschutzprogramm 2010 wurden davon 55 Maßnahmen ausgewählt. Der operative Teil (50 Maßnahmen) umfasst alle Aktivitäten, die einen quantifizierbaren oder schätzbaren CO 2 -Effekt oder zumindest eine indirekte Wirkung hervorrufen (das trifft auf nicht quantifizierbare Maßnahmen zu, z. B. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit). Der strategische Teil des Klimaschutzprogramms 2010 beinhaltet insgesamt fünf Maßnahmen, deren unmittelbarer CO 2 -Effekt zwar nicht quantifizierbar ist, die aber eine unverzichtbare Grundlage für die Entwicklung weiterer operativer Maßnahmen bilden (z. B. Festsetzungen zum Klimaschutz in der Bauleitplanung, Planungsgrundlagen für die Siedlungsentwicklung und Energieversorgung). Grundsätzlich ist zu bemerken, dass eine Stadtverwaltung zusammen mit den städtischen Gesellschaften sowie den von der Stadt ausgereichten Fördermitteln für Private nur einen Teil der CO 2 -Emissionen aus allen Sektoren des Stadtgebiets beeinflussen kann. Allerdings ist von einer hohen Signalwirkung auf andere städtische Akteure auszugehen, wenn die Stadtverwaltung selbst mit gutem Beispiel vorangeht. Ein umfassendes städtisches Beratungsangebot kann zudem private Akteure motivieren, ebenfalls in KSP

9 Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. KSP

10 3 Stand der KSP Handlungsfeld 1: Wohnungsbau energieeffizientes Bauen im Bestand und Neubau Aufstockung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES)-Budgets Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die Landeshauptstadt München seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Es ist eine bewährte und in der Bevölkerung nachgefragte Maßnahme aus einem Handlungsfeld mit großem Einsparpotential. Die durch das im Rahmen des IHKM finanzierte jährliche Erhöhung des Etats um 4 Mio. Euro von 10 auf 14 Mio. Euro entspricht der Nachfrageentwicklung der Münchner Gesellschaft. Im Jahr 2010 wurde die Aufstockung des FES aufgrund der späten Beschlussfassung und der Rücknahme einiger großer Förderanträge nicht umgesetzt (sgrad 0%). Im Jahr 2011 wurde das Fördervolumen von 4 Mio. Euro komplett ausgeschöpft (sgrad 100%). Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Daten für den Zeitraum vom bis zum vor. In diesem Zeitraum wurden 261 Anträge mit knapp 5,1 Mio. Euro durch das KSP 2010 gefördert, was zu einer Reduzierung des Energiebedarfs um ca MWh führte und einer Einsparung von tco 2 entspricht. 2 Einsparung: Es ist damit zu rechnen, dass, wie schon 2011, auch 2012 die volle Summe von 4 Mio. Euro bis zum Jahresende 2012 beantragt und damit gebunden wird (sgrad 100%, die Auszahlung erfolgt erst mit Fertigstellung und anschließender Prüfung dieser Maßnahmen). Nach Fertigstellung aller geförderten Maßnahmen, die durch die Aufstockung des FES- Budgets in den Jahren 2011 und 2012 ausgelöst wurden, ist mit einer jährlichen Einsparung von ca tco 2 /a zu rechnen. 3 Mittelverwendung: ausgegebene Mittel für das gesamte Programm (14 Mio. Euro/a): Euro (Stand ) Mittelbindung für das gesamte Programm (14 Mio. Euro/a): Euro Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fördergelder bei Antragstellung gebunden werden. Erst bei Vorliegen aller Unterlagen kann die Förderfähigkeit der Maßnahmen geprüft werden und erst nach Fertigstellung kann die Förderung ausbezahlt werden, was unter Umständen zwei bis drei Jahre nach Antragstellung sein kann. Aus diesem Grund ist ein vollständiger Mittelabfluss zum Ende des KSP 2010 nicht praktikabel, die Mittel sind aber über das Ende des KSP 2010 hinaus gebunden. 2 Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass den berechneten Zahlen die Annahmen nach Antragseingang zugrunde liegen. 3 Die Abweichung zur vormals prognostizierten Einsparung erklärt sich durch die Verschärfung des rechtlichen Standards um 30% (EnEV 2009), die Korrektur der Emissionsfaktoren und durch die vermehrte Förderung von Neubauten, die im Gegensatz zu Renovierungen weniger CO 2 einsparen. Über die Lebensdauer der Maßnahmen ergibt sich eine kumulierte Einsparung von CO 2-Emissionen von rund t CO 2. KSP

11 Das FES aktiviert die Reduktionspotentiale Dritter in Höhe von t CO 2 /a, indem Bürger und Investoren der Immobilienbranche der Stadt München durch Förderungsanreize motiviert werden, in Energieeinsparung zu investieren. Dadurch werden Einsparpotentiale mobilisiert, die nicht im direkten Einflussbereich der LHM liegen, aber in einen Sektor mit großem Hebel für den Klimaschutz Münchens fallen. Zusätzlich löst die Maßnahme hohe Investitionen für den Klimaschutz in der Region aus und schafft Arbeitsplätze. So werden schätzungsweise durch 1 Euro Förderung Investitionen in Höhe von 4 Euro initiiert. 4 Neben der Förderung für den Eigentümer können die Nutzer der Immobilien nach zusätzlich mit einer Einsparung an Energiekosten rechnen. Allgemein ist eine langfristige Planung des vorgesehenen Fördervolumens ratsam, damit die zur Verfügung stehenden Mittel den Antragsstellern rechtzeitig bekannt gemacht und folglich voll ausgeschöpft werden können. 4 Siehe Förderprogramm Energieeinsparung der LH München Erfolgsstatistik der Jahre KSP

12 1.3 Klimaschutzmaßnahmen der städtischen Wohnungsbaukonzerne GEWOFAG und GWG München Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG haben sich im Zuge dieser Maßnahme verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards zum Primärenergiebedarf der neu gebauten oder modernisierten Wohneinheiten zu übertreffen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, der aktuell vorgeschriebene gesetzliche Standard, sieht Höchstwerte des zulässigen Primärenergiebedarfs für Neubauten und modernisierte Immobilien vor. Die Wohnungsbaugesellschaften streben mit dem KfW-EH-70-Standard für Neubauten einen um 30% niedrigeren Primärenergiebedarf an, als vorgeschrieben. Auch modernisierte Wohneinheiten sollen einen etwa 30% niedrigeren Primärenergiebedarf aufweisen, als er nach EnEV einzuhalten ist. Hierzu verzichtet die Landeshauptstadt auf die Gewinnausschüttung der Gesellschaften für die Jahre 2008 bis 2019, die Mittel werden u.a. für die höheren Investitionskosten bei Bau und Sanierung der Wohneinheiten genutzt. Der Beschluss des Stadtrats zur der Maßnahme erfolgte Ende 2008, sodass die Maßnahme aufgrund der längeren Planungshorizonte im Immobilienbereich jetzt erste Fertigstellungen aufweisen kann. So konnten im Jahr 2011 bereits 990 Wohneinheiten als Neubau oder modernisiert fertiggestellt werden, die den höheren Anforderungen entsprechen. Im Jahr 2012 wurden mit Stand Ende April bereits fast 400 Wohneinheiten realisiert und für die folgenden Jahre sieht die weitere Planung vor, jährlich insgesamt Neubauten und Modernisierungen abzuschließen. Die Zielsetzung von 30% weniger Primärenergiebedarf der einzelnen Wohneinheiten wurde in vielen Fällen noch übertroffen, sodass im Durchschnitt ein um fast 50% geringerer Primärenergiebedarf erreicht wird. Einzelne Immobilien konnten sogar als Passiv- oder Plusenergiehaus realisiert werden und es kommt teilweise eine CO 2 -neutrale Energieversorgung zum Einsatz. Die jährlich eingesparte Menge CO 2 beträgt Stand Ende April etwa 490 t CO 2 (540 t CO 2äq ). 5 Für die der Maßnahmen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie die Initiierung von Modellprojekten und die technische Begutachtung energetischer Konzepte bei der Vergabe städtischer Grundstücke hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine E14-Stelle vergeben, die seit August 2012 besetzt ist. Zum Übertreffen der Zielsetzung kommt es, weil die Gesellschaften bereits in der Planungsphase jeder einzelnen Immobilie die Möglichkeiten zur Verringerung des Primärenergiebedarfs analysieren und so die jeweils höchsten Standards realisieren, die mit vertretbaren Mitteln zu erreichen sind. Wenn in einigen Fällen höhere Standards mit unwesentlichen Mehrinvestitionen erreicht werden können, werden diese umgesetzt. So kann schon jetzt noch mehr Primärenergieeinsatz vermieden werden, als vorgesehen. 5 Die Einsparung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Primärenergiebedarf der tatsächlich umgesetzten Standards aller betrachteten Wohneinheiten und dem zugelassenen Maximalwert der EnEV Stand der : April KSP

13 Zusätzlich zur Emissionsminderung profitieren von den höheren energetischen Standards vor allem die Mieter durch niedrigere Energiekosten. Zudem kommt durch die von höheren energetischen Standards der Stadt München eine Vorbildfunktion zu, die auch in den nächsten Jahren Bestand haben sollte. Mit der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 werden die zulässigen Primärenergiebedarfe jedoch weiter sinken, sodass die Mehrkosten für den Bau entsprechend besser ausgestatteter Immobilien steigen werden. Da sich die höheren Investitionskosten aber in der Qualität der Immobilien und den Emissionseinsparungen und Energiekosten in deren Nutzungsphase niederschlagen, sollten auch in Zukunft die Möglichkeiten zum Übertreffen der Standards ergriffen werden und die Zielsetzung der Wohnungsbaugesellschaften der kommenden EnEV angepasst werden. KSP

14 Fazit Handlungsfeld 1 Die Haushalte emittieren 31% der Gesamtemissionen der Stadt München und sind damit, nach der Wirtschaft, der zweitgrößte Emittent. Auf diesen Sektor hat die LHM keinen direkten Einfluss zur Emissionsreduktion. Das Klimaziel der Stadt München ist durch eine alleinige Emissionsreduktion im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung jedoch schwer erreichbar. Deswegen bedarf es Maßnahmen durchzuführen, die auf eine Reduktion der Emissionen außerhalb des direkten Einflussbereichs der LHM, wie beispielsweise den Haushalten, hinwirken. Im KSP 2010 wurden im Handlungsfeld 1 zwei Maßnahmen durchgeführt, die das Einsparpotential der Haushalte im Gebäudebereich mobilisieren und zu einer langfristigen Reduktion durch energieeffizientes Bauen im Bestand und Neubau von insgesamt t CO 2 /a führen. Die LHM sollte weiterhin bei Neubau oder Sanierung, die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen z. B. nach ENEV unterbieten (beispielsweise mit KfW EH 70) und anspruchsvollere Energieziele haben. Der aktuell gültige Standard der Energieeinsparverordnung ENEV 2009 soll im Laufe der Jahre 2012/13 mit der Verschärfung des gesetzlichen Standards durch ENEV 2012 abgelöst werden. Dementsprechend sollte geprüft werden, ob auch die Ansprüche der LHM angepasst werden können. Diese Standards der LHM sollten maßnahmenübergreifend verwendet und für interne Bauvorhaben, für geförderte private Bauvorhaben, Bauvorhaben der Beteiligungsgesellschaften und Bauvorhaben auf städtischen Grund durch dritte Bauträger gelten. Die Ausgestaltung der eigenen Anforderungen sollten auch aus einer Kostenperspektive betrachtet werden. Einerseits sind ambitioniertere Effizienzmaßnahmen auch kostenintensiver andererseits ist mit einer kontinuierlichen Energiepreissteigerung zu rechnen. Aus den Erfahrungen der Maßnahmen des Handlungsfelds 6 können Vergleichswerte für Kosten-Nutzenverhältnisse herangezogen werden und mit geplanten, sofern vergleichbaren Bauvorhaben abgeglichen werden. Die Ausgestaltung der anspruchsvollen Effizienzanforderungen sollten auch unter dem Aspekt betrachtet werden, dass Investitionen dort vorgenommen werden sollten, wo sie den größten Nutzen und größte CO 2 -Einsparung generieren. Aus Sicht der Vorbildfunktion der LHM ist eine Unterschreitung des gesetzlichen Standards in jedem Fall zu empfehlen. Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen werden durch Investitionen in Energieeffizienz im Gebäudebereich Einsparungen an Energiekosten für die Haushalte erzielt, die in den meisten Fällen die Investitionskosten über die lange Lebensdauer der Maßnahme amortisieren. Zusätzlich initiiert das FES durch jeden geförderten Euro 4 Investitionen in Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich. Somit sind auch von einem rein wirtschaftlichen Standpunkt die Maßnahmen des Handlungsfelds 1 mit dem aktuellen gesetzlichen Standard erstrebenswert. Aufgrund steigender Anforderungen mit der Einführung der EnEV 2012 wird eine gleichbleibend hohe Unterschreitung der gesetzlichen Standards zukünftig mit höheren Kosten verbunden sein. Perspektivisch wird die Wirtschaftlichkeit der Unterschreitung des gesetzlichen Standards mit der Einführung der ENEV 2012 voraussichtlich abnehmen. Die Bemühungen innerhalb des Handlungsfelds 1 sollten durch zusätzliche Maßnahmen auch über die Nutzung der gut funktionierenden und etablierten Instrumente wie dem FES und den Wohnungsbaugesellschaften hinaus weiter ausgedehnt werden. Um den Energieverbrauch in privaten Gebäuden zu senken braucht es neben den baulichen Voraussetzungen zudem eine Veränderung im Nutzerverhalten. Hier empfiehlt es sich auf bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs aus anderen Handlungsfeldern zurückgreifen und die gewonnenen Erkenntnisse in dem Bereich der privaten Gebäude umzusetzen. KSP

15 3.2 Handlungsfeld 2: Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung Erarbeitung von Festsetzungen zum Klimaschutz in der Bauleitplanung Ziel dieser Maßnahme ist es, grundsätzliche Zielsetzungen des Klimaschutzprogramms in der Bebauungsplanung, der Städtebauförderung und im Wohnungsbau zu verankern und zu implementieren. Durch die Erstellung eines Rechtsgutachtens sollen diesbezüglich Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Durch die 2011 erfolgten gesetzlichen Neuregelungen auf Bundesebene im BauGB und der Planzeichenverordnung wurde der Rahmen für klimaschutzbezogene Festsetzungen in der Bauleitplanung neu gefasst. Zwar mangelt es in Bezug auf diese Neuerungen nach wie vor an sbeispielen aus dem kommunalen Bereich sowie an einer konkretisierenden Rechtsprechung, die Erarbeitung eines Rechtsgutachtens wird aber momentan aufgrund der gesetzlichen Neuerungen nicht mehr für erforderlich erachtet. Die Implementierung der gesetzlichen Änderungen in den Vollzug der Bauleitplanung fand über eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Stadtplanung bereits in ausgewählten Bereichen statt (z. B. integrierte Energiestadtplanung Freiham, Überlegungen zum Thema Nachhaltigkeit beim Modellprojekt Bayernkaserne, Wettbewerbsvorgaben für das Kreativquartier Dachauer Straße). Weitere Neuerungen relevanter Normen im Bereich des Klimaschutzes, wie in der BauNVO und der EnEV, stehen derzeit noch aus. Im Rahmen des KSP 2010 wurden für die Erarbeitung von rechtssicheren Regelungen klimarelevanter Festsetzungen mit besonderen Schwerpunkten in der Bauleitplanung, in der Städtebauförderung und im Wohnungsbau Euro veranschlagt. Im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum IHKM vom wurde durch einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen rosa Liste für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung festgelegt, die Finanzierung zur der vorgeschlagenen Maßnahmen per Finanzierungsbeschluss separat beantragen zu lassen. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Novelle des BauGB ist ein entsprechendes Rechtsgutachten hinfällig geworden. Da die Festsetzungen und Darstellungen in den Bauleitplänen eine grundlegende Wirkung auf die bauliche Entwicklung der Stadt haben, können sie dazu genutzt werden, die Erschließung von Potentialen zur CO 2 -Einsparung im Gebäude- und Verkehrsbereich vorzubereiten und klimawirksame Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Eine nachhaltige Stadtplanung ist eine wichtige Voraussetzung für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Da die gesetzliche Neuerung der dieser Maßnahme zuvor kam, wird die Maßnahme (Erstellung eines Rechtsgutachtens) im Klimaschutzprogramm 2013 nicht fortgeführt. Die Rechtsprechung zu diesem Themenfeld sollte dennoch stetig mitverfolgt werden, um möglichst frühzeitig neue Erkenntnisse für das Verwaltungshandeln berücksichtigen zu können. Bezogen auf die gesetzlichen Vorgaben im BauGB sollten die Möglichkeiten zur Festsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der laufenden Verfahren weiter erprobt und evaluiert werden. Zudem kann evaluiert werden, ob die LHM die Möglichkeit hat, den Klimaschutz stärker in der Bauleitplanung zu integrieren, als dies derzeit gesetzlich vorgesehen ist. Die LHM kann dadurch eine Vorreiterrolle einnehmen. KSP

16 2.2.1 Entwicklung von Energiekonzepten für Neubaugebiete, Nachverdichtungsbereiche, Bestandsareale Ziel der Maßnahme ist die Integration von Energiekonzepten und Nachhaltigkeitskriterien in das formelle und informelle Planungsinstrumentarium der Stadt München. Die der Maßnahme befindet sich teilweise noch in der Planungsphase. Im Vorfeld und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) sollen für Baugebiete einer gewissen Größe alle planerisch relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Realisierung von Energiekonzepten abgearbeitet werden. Die der Maßnahme erfolgt über klimatisch-energetische Qualifizierung der Instrumente von Stadt- und Grünplanung. In den jeweiligen Baugebieten sollen beispielsweise die Energiebedarfe, Möglichkeiten zu deren Minimierung und die Potentiale zur Energieversorgung insbesondere durch erneuerbare Energien analysiert werden. Für die der Maßnahme gibt es zum einen die Möglichkeit, einzelne Gutachten für zukünftige Baugebiete zu erstellen, zum anderen steht auch die Durchführung von Grundlagenuntersuchungen ( Energiekonzepte und Baugebiete bzw. Planerische Fragestellung bei Energieversorgungskonzepten ) zur Diskussion. Über das genaue weitere Vorgehen wird noch entschieden. Auf der Ebene ausgewählter Pilotvorhaben (z. B. Projekt Energiegerechte Stadtentwicklung Freiham) erfolgte bereits eine klimatisch-energetische Qualifizierung der informellen und formellen Planungsinstrumente der Stadt- und Grünplanung. Die Strategie, Nachhaltigkeitskriterien möglichst frühzeitig zu integrieren, wird auch für die Auslobung der Wettbewerbe zur Bayernkaserne und für die Dachauer Straße fortgeführt. Bereits im Jahr 2009 wurde die solarenergetische Optimierung von Wettbewerbsergebnissen (Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom ) obligatorisch. Im Rahmen der Bewerbung zu den Olympischen Winterspielen 2018 wurde mit dem Planungswettbewerb für die Entwicklung des Olympischen Dorfes und des Mediendorfes (Dezember 2010) beispielgebend für alle weiteren Planungen die Themen des energieeffizienten und nachhaltigen Städtebaus in die Auslobung integriert und flossen in die ein. Die Bedeutung der Maßnahme wurde durch übergeordnete gesetzliche Anforderungen, etwa aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BauGB- Klimaschutznovelle) weiter befördert. Die Methodik zur Entwicklung von Energiekonzepten soll unter Berücksichtigung der aus den Pilotvorhaben resultierenden Erfahrungen weiter fortentwickelt und angewandt werden. Für das Jahr 2012 fallen dafür insgesamt Euro an. Sachkosten für Grundlagenuntersuchungen zu Energiekonzepte und Baugebiete wurden in Höhe von Euro veranschlagt; ursprünglich wie folgt verteilt auf die Jahre 2010 ( Euro), 2011 ( Euro) und 2012 ( Euro). Zudem wurde eine Stelle, welche unter anderem für die dieser Maßnahme zuständig ist, geschaffen und zum 1. April 2012 besetzt. Gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum IHKM vom wurde für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung festgelegt, die Finanzierung zur der vorgeschlagenen Maßnahmen per Finanzierungsbeschluss separat beantragen zu lassen. Dieser befindet sich derzeit in Vorbereitung und soll nach der Sommerpause 2012 eingebracht werden. Die Maßnahme ist auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Neubauten ausgerichtet. Durch die Integration in die entsprechenden Planungsgrundlagen wird ein sehr großer Hebel erreicht, der KSP

17 die übergeordneten gesetzlichen Anforderungen, etwa aufgrund der BauGB-Klimaschutznovelle und den anstehenden Novellierungen der Fachgesetze (EnEV) unterstützt und erweitert. Eine Quantifizierung der Einsparungen kann erst anhand von konkret auf Basis dieser Konzepte realisierten Projekte und Baumaßnahmen erfolgen. Für die weitere der Maßnahme ist es wichtig, dass die Mittel im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses l für die der Maßnahme bereitgestellt werden. KSP

18 2.4.1 Planungsgrundlagen Siedlungsentwicklung und Energieversorgung Die Maßnahme sieht die Entwicklung von Planungsgrundlagen für die Siedlungsentwicklung und Energieversorgung vor, um langfristig eine CO 2 -Einsparung auf Verbraucherseite (Optimierung Siedlungsstrukturen) und Versorgerseite (Energieversorgungspotentiale und -Infrastruktur) zu erzielen. Dafür sind die notwendigen räumlichen Planungsgrundlagen zu schaffen. Bisher konnte die Maßnahme nur zu etwa 5% umgesetzt werden. Die der Maßnahme erfolgt im Bereich des Referats für Stadtplanung und Bauordnung über die klimatisch-energetische Qualifizierung der informellen (Strukturkonzepte, Energieleitplanung/Energienutzungsplan/Energieatlas) und formellen Planungsinstrumente (vorbereitende Bauleitplanung (FNP), vorbereitende Untersuchungen (VU) im Rahmen des besonderen Städtebaurechts). Das RGU wird im Rahmen der Maßnahme für das Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und den SWM einen "Energienutzungsplan" erarbeiten, in dem dargestellt werden soll, wie die Energieversorgung von Neubau- und Bestandsgebieten grundsätzlich erfolgen kann. Dieser "Energienutzungsplan" dient als s- und Entscheidungsgrundlage. Er besteht aus Instrumenten (Karten, Checklisten, Plänen), die auch für die Erstellung von Energiekonzepten für Baugebiete benötigt werden. Bereits vorhandene Daten (z. B. Solarpotentialkarte, Grundwassertemperaturen etc.) und Pläne werden verknüpft. Ein interner Arbeitskreis der Stadtverwaltung hat bereits mit der Materialsammlung begonnen, welche die Basis zur Erarbeitung eines Datenkatalogs bildet. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird auch ein Gutachten vergeben werden, um die zukünftige Situation des Wärme- und Kältebedarfs im Stadtgebiet bewerten zu lassen und zielführende Planungsgrundlagen zu schaffen. Grund für den niedrigen sgrad ist der Mangel an Personal und Mittel, da gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum IHKM vom für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung festgelegt wurde, die Finanzierung zur der vorgeschlagenen Maßnahmen per Finanzierungsbeschluss separat beantragen zu lassen. Dieser befindet sich derzeit in Vorbereitung und soll nach der Sommerpause 2012 eingebracht werden. Die Maßnahme ist auf eine Verbesserung des Klimaschutzes bei der rahmensetzenden Planung und Realisierung von städtebaulichen Vorhaben sowie auf die optimale Gestaltung der Energieversorgung im Rahmen zukünftiger städtebaulicher Planungen ausgerichtet. Die Integration von energetischen Aspekten und Klimaschutzkriterien in die Planungsverfahren stellt einen großen Hebel dar, der die übergeordneten gesetzlichen Anforderungen wie z. B. die BauGB-Klimaschutznovelle und die anstehenden Novellierungen der Fachgesetze (EnEV etc.) unterstützt und erweitert. Eine Quantifizierung der Einsparung kann erst anhand von konkret auf Basis dieser Konzepte realisierten Projekten (z. B. Erweiterung Fernwärmenetz) und Maßnahmen erfolgen. Für die weitere der Maßnahme ist es wichtig, dass die Mittel im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses I für die der Maßnahme bereitgestellt werden. KSP

19 2.4.2 Einführung verbindlicher Klimaschutzkriterien in der räumlichen Kommunalen Planung Die Maßnahme sieht die Einführung verbindlicher Klimaschutzkriterien in der räumlichen kommunalen Planung vor. Die der Maßnahme erfolgt über klimatisch-energetische Qualifizierung der informellen und formellen Planungsinstrumente. Die Strategie ist es dabei, energetische Aspekte und Klimaschutzkriterien frühzeitig in die Planungsverfahren zu integrieren. Erste Ansätze hierzu existieren bereits (Dachauer Straße, Freiham, etc.). Die Maßnahme wurde durch zwei wesentliche Neuerungen hinfällig: Zum einen wurde sie durch die 2011 erfolgten gesetzlichen Neuregelungen auf Bundesebene im BauGB (BauGB-Klimaschutznovelle) und der Planzeichenverordnung abgelöst. Dadurch wurde der Rahmen für klimaschutzbezogene Festsetzungen in der räumlichen kommunalen Planung neu gefasst. Die der Maßnahme wird nicht mehr für notwendig erachtet. Mit dem Planungswettbewerb für die Entwicklung des Olympischen Dorfes und des Mediendorfes (Dezember 2010) wurden beispielgebend für alle weiteren Planungen die Themen des energieeffizienten und nachhaltigen Städtebaus in die Auslobung integriert und flossen in die ein. Zudem ist die solarenergetische Optimierung von Wettbewerbsergebnissen mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom obligatorisch. Aus den oben beschrieben Gründen wird diese Maßnahme im Klimaschutzprogramm 2013 nicht weiter fortgeführt. Allerdings sollte in diesem Fall analog zu der Maßnahme und unter Berücksichtigung der Maßnahmen (Energiekonzepte) und (i. W.: Energienutzungsplan) evaluiert werden, ob und welche Möglichkeit die LHM hat, weitere Klimaschutzkriterien in der räumlichen kommunalen Planung einzuführen. Dadurch könnte eine weiterreichende in der räumlichen kommunalen Planung, insbesondere bezogen auf informelle Planungsinstrumente, stattfinden. Die LHM hätte so die Möglichkeit, eine Vorreiterrolle einzunehmen. KSP

20 2.6.1 Erhalt und Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen Ziel der Maßnahme ist die Durchführung von Untersuchungen zum Erhalt und zur Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen. Dabei stehen vor allem Themen wie Frischluftleitbahnen, die optimale Verteilung von Freiflächen, die Lage und Entwicklung von Ausgleichsflächen und Standards für klimawirksame Siedlungsstrukturen sowie für die Begrünung von Freiflächen im Vordergrund. Die Maßnahme ist in zwei Teilschritte gegliedert. Zunächst soll eine Klimafunktionskarte für das Stadtgebiet erstellt werden. Im Anschluss daran werden weitere Grundlagenuntersuchungen bzw. Gutachten zur Erhaltung und Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen durchgeführt. Die Maßnahme befindet sich momentan noch am Anfang ihrer. Für die Erstellung der Klimafunktionskarte wurde Ende 2011 ein Werkvertrag vergeben. In diesem Rahmen werden klima- und immissionsökologische Bedingungen in München untersucht und entsprechende Planungshinweise formuliert. Zudem soll diese Klimafunktionsanalyse Aufschluss über den weiteren Untersuchungsbedarf im zweiten Teilschritt der Maßnahme geben. Die Karte wird im Laufe des Jahres 2013 fertiggestellt werden. Die Fertigstellung der Klimafunktionskarte ist Basis für weitere Grundlagenuntersuchungen bzw. Gutachten. Für die Klimafunktionskarte wurden seitens des Referats für Gesundheit und Umwelt im Klimaschutzprogramm Euro bewilligt. Davon sind für die Erstellung der Karte Euro gebunden. Die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2012 für Dienstreisen, Messgeräte und eine Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst belaufen sich auf ca Euro. Zudem soll eine Stelle eingerichtet werden. Das Auswahlverfahren hierzu ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat für die sich anschließende Grundlagenuntersuchung zur Erhaltung und Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen Euro veranschlagt. Gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum IHKM vom wurde für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung festgelegt, die Finanzierung zur der vorgeschlagenen Maßnahmen per Finanzierungsbeschluss separat beantragen zu lassen. Dieser befindet sich derzeit in Vorbereitung und soll nach der Sommerpause 2012 eingebracht werden. Es ist geplant, die Maßnahme im KSP 2013 fortzusetzen. Da es sich bei der Maßnahme um die Erstellung einer Klimafunktionskarte und die Durchführung von Grundlagenuntersuchungen handelt, kann direkt kein CO 2 eingespart werden. Es wird jedoch eine Grundlage für weitere Aktivitäten im Bereich Klimawirksame Freiflächen und Siedlungsstrukturen geschaffen. Der Erhalt und die Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen leisten sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz als auch zur Bewältigung und Abmilderung der Klimafolgen: Die Erhaltung von Wald- und Grünflächen bzw. die weitere Entwicklung von Freiflächen und Vegetationsstrukturen haben einen positiven Einfluss auf die CO 2 -Bilanz. Werden Wohnen, Arbeiten und Erholen besser miteinander vernetzt, können zusätzliche Fahrten reduziert werden, was zum Klimaschutz beiträgt. Durch die Entwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen kann das Stadtklima positiv beeinflusst werden. Sie haben daneben vielfältige andere ökologische, KSP

21 soziale und auch ökonomische Dienstleistungsfunktionen und tragen maßgeblich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Bei einer Entwicklung von klimawirksamen Flächen können Aspekte der Anpassung berücksichtigt werden. Hierdurch werden wichtige Beiträge für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in verschiedenen Sektoren (Gesundheit und Erholung, Tourismus, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft etc.) geleistet. KSP

22 2.6.9 Landschaftsentwicklung in Kooperation mit dem Umland Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung von Gutachten und die Erarbeitung von Konzepten zur Entwicklung des Grüngürtels bzw. zur Verflechtung von Freiräumen mit dem Umland. Auf dieser Basis soll das Grünsystem in der Stadt sowie der Grüngürtel am Stadtrand in Kooperation mit den Umlandgemeinden weiterentwickelt werden. Die Maßnahme befindet sich momentan noch in der Vorbereitungsphase, mit der wurde noch nicht begonnen. Die Maßnahme wurde in die folgenden Teilmaßnahmen untergliedert: Konzept Stadtgrenzen übergreifende Rad- und Fußwegeverbindungen mit dem Umland, Gutachten Landschaftsbild, Gutachten Landschaftsverträgliche Potentiale für erneuerbare Energien und Konzept Regionales Ausgleichsflächenkonzept. Bei der Durchführung sind verschiedene Schnittstellen zu anderen Konzeptionen und Planungen zu beachten. Daher sind umfangreiche Vorarbeiten und Abstimmungen erforderlich, die insgesamt voraussichtlich noch bis 2013 andauern werden. Zudem wurden für die oben beschriebenen Teilmaßnahmen noch keine Mittel bewilligt. Insgesamt wurden Euro veranschlagt. Die Sachkostenmittel der einzelnen Teilmaßnahmen teilen sich ursprünglich jeweils zu 25%, 50% und 25% auf die Jahre 2010, 2011 und 2012 auf: Euro für das Konzept Stadtgrenzen übergreifende Rad- und Fußwegverbindungen mit dem Umland Euro für das Gutachten Landschaftsbild am Stadtrand/Stadtrandlandschaft Euro für das Gutachten Landschaftsverträgliche Potentiale für Erneuerbare Energien Euro für das Konzept Regionale Ausgleichsflächen Für die Bereiche Regionales Ausgleichsflächenkonzept und Gutachten Landschaftsbild/Stadtrand-Landschaft wird derzeit keine Priorität gesehen, so dass diese aus Kapazitäts- und Kostengründen momentan nicht weiter verfolgt werden bzw. im Rahmen anderer Gutachten mit behandelt werden sollen. Gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zum IHKM vom wurde für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung festgelegt, die Finanzierung zur der vorgeschlagenen Maßnahmen per Finanzierungsbeschluss separat beantragen zu lassen. Dieser befindet sich derzeit in Vorbereitung und soll nach der Sommerpause 2012 eingebracht werden. Diese Maßnahme schafft die Basis zur konkreter Projekte in der Landschaftsentwicklung bzw. im Ausbau des Naherholungsangebots. Solche Projekte wirken sich positiv auf die Erreichung des Klimaziels der LHM aus: Der Erhalt und die Entwicklung von Wald- und Grünflächen hat einen positiven Einfluss auf die CO 2 -Bilanz. KSP

23 Die Notwendigkeit für CO 2 -relevanten Freizeitverkehr sinkt durch ein erhöhtes Naherholungsangebot am Stadtrand und in den Nachbarkommunen. Ein breites Angebot an Naherholungsflächen bedient analog zu Maßnahme (klimawirksame Freiflächen) vielfältige Funktionen für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung und fördert direkt die Lebensqualität der Münchner Bevölkerung und verschönert das Stadt- und Landschaftsbild. Zudem kann Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten werden. Eine konzeptionelle Grundlage, deren Entwicklung vorliegende Maßnahme anstrebt, ist Voraussetzung dafür, dass die LHM von den oben aufgezählten Punkten profitieren kann. Prinzipiell ist dieses Vorgehen beispielhaft. Für die weitere der Maßnahme ist es wichtig, dass die Mittel im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses für die der Maßnahme bereitgestellt werden. KSP

24 2.7.2 Zukauf von Waldflächen im Umgriff von München Ziel der Maßnahme ist der Zukauf von Waldbeständen und deren Eingliederung in den Bestand der städtischen Forstverwaltung. Kann durch den Zukauf der Waldflächen eine Überführung in andere Formen der Landnutzung verhindert werden, trägt diese Maßnahme positiv zur CO 2 -Reduktion bei. Das Ausmaß der Zukäufe soll in etwa 10 ha Wald pro Jahr betragen. 10 ha Wald wurden auch vor Beginn des KSP 2010 im Durchschnitt jährlich zugekauft. Die Maßnahme konnte bisher nicht umgesetzt werden. Seit 2010 wurden keine Waldzukäufe aus dem KSP-Budget getätigt, da derzeit keine Waldflächenangebote auf dem Markt vorhanden sind. Die Städtische Forstverwaltung ist in permanentem Kontakt mit potentiellen Anbietern um frühzeitig an Verkaufsangebote zu gelangen. Momentan sind Flächenzukäufe allerdings nicht planbar. Die gebunden Mittel für diese Maßnahme betragen Euro. Bisher wurden wegen der begrenzten Verfügbarkeit von Waldflächen keine Mittel verwendet. Auch wenn zugekaufte Wälder keine Auswirkungen auf die Gesamt-CO 2 -Bilanz haben, können durch die richtige Bewirtschaftung von Waldflächen der Atmosphäre beträchtliche Mengen an CO 2 entzogen und in Form von Kohlenstoff gebunden werden. Die tatsächliche CO 2 -Minderung hängt von der Bestockung (Baumarten, Altersstruktur, Vorrat) und von der Art der forstlichen Bewirtschaftung (Waldbau, Durchforstung) ab. Eine wichtige Rolle spielt auch der Erhalt des Waldbodens (Humusauflage und Mineralboden) als wichtiger Kohlenstoffspeicher. Das Einsparpotential dieser Maßnahme ist generell hoch. Die Empfehlung ist daher, trotz des knappen Angebots und den damit einhergehenden hohen Preisen für Waldflächen, die Zukäufe weiter zu verfolgen. In Anbetracht der relativ hohen Kosten der Maßnahme ist es für ihre CO 2 -Effizienz allerdings essentiell, bestimmte Aspekte, die das CO 2 -Einsparpotential positiv beeinflussen, zu berücksichtigen. Im Rahmen des KSP 2013 wurde zu diesem Zweck eine Analyse durch die Fachbetreuung angefertigt, in der das Einsparpotential dieser Maßnahme unter Berücksichtigung wesentlicher Einflussfaktoren evaluiert wurde. Wie bereits oben erwähnt, hängt die CO 2 -Minderung im Wesentlichen von der Bestockung, der Art der forstlichen Bewirtschaftung und dem Erhalt des Waldbodens ab. Zudem kann durch die langfristige Verwendung von Holzprodukten die Fixierung von Kohlenstoff verlängert werden. Die CO 2 -Minderung wird optimiert, wenn diese Holzprodukte klimaschädliche Werkstoffe und fossile Brennstoffe ersetzen. Der Substitutionseffekt ist am größten, wenn Holz zuerst als Werkstoff eingesetzt und danach energetisch genutzt wird (Kaskadennutzung). Insgesamt ist deshalb aus kohlenstoffökologischer Sicht eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit moderatem Vorratsaufbau im Wald bei gleichzeitiger Mehrfachnutzung von Holz zu empfehlen. Es ist anzumerken, dass die forstlichen Maßnahmen erst über längere Zeiträume ihre volle Wirkung entfalten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren kommt die Analyse zu dem Ergebnis, dass durch den jährlichen Zukauf von 10 ha Wald eine Einsparung in Höhe von ca t CO 2 /a möglich ist, wenn man durch den Zukauf von Waldflächen eine Überführung in andere Formen der Landnutzung verhindert. KSP

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