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2 Der Steuerberater

3 Bernhard Kislig Der Steuerberater Steuern optimieren ein Leitfaden für die Schweiz ein ratgeber aus der beobachter-praxis

4 Dank Verlag und Autor danken Stefan Hunziker von der FIVE Informatik AG in Schönbühl für die Zahlentabellen im Download-Angebot und die kritische Durchsicht des Manuskripts. Download-Angebot zu diesem Buch Zu diesem Buch gehört ein Download-Angebot mit aktuellen Abzügen für jeden Kanton und weiteren wichtigen Steuerzahlen: (Code 9520). Beobachter-Edition 2016 Ringier Axel Springer Schweiz AG Alle Rechte vorbehalten Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich Umschlaggestaltung: Jacqueline Roth, Zürich Umschlagfoto: hh5800/istockphoto Reihenkonzept: buchundgrafik.ch Satz: Bruno Bolliger, Losone Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe ISBN eisbn (epub) eisbn (mobi) eisbn (PDF) Mit dem Beobachter online in Kontakt:

5 Inhalt Vorwort Nicht vergessen! 11 Tipps für Ihre Steuererklärung Ohne Steuern kein Staat Warum der Staat Steuern einzieht Die Schweiz auch bei den Steuern ein Sonderfall Direkte und indirekte Steuern Dazu verwendet der Staat die Steuern Steuersysteme Ungleichheiten bereinigen Progressive Steuern oder Flat Rate Tax Die Steuererklärung Knacknuss Steuererklärung Belege und Formulare Vorteile der elektronischen Steuererklärung Hilfe suchen und finden Die Steuererklärung Schritt für Schritt Die richtige Vorbereitung Die einzelnen Felder Lohnausweis, Wertschriftenverzeichnis und andere Beilagen Steuereinschätzung und Einsprache Die Steuererklärung wird abgeändert Der Rechtsweg... 46

6 3 Steuern für Lohnabhängige Abzüge für Normalverdiener Der allgemeine Abzug für Berufsauslagen Weitere Berufsauslagen Kosten für Aus- und Weiterbildung Allgemeine Abzüge Sozialabzüge: für alle Steuerpflichtigen Was gilt für tiefe Einkommen? Sozialhilfe, Renten, Arbeitslosengeld Studierende und Stipendien Nebenerwerb Besondere Regeln für Bessergestellte und Kaderleute Spesen und Sachleistungen: steuerfrei oder nicht? Steuern für Selbständige Selbständigkeit hat Vor- und Nachteile Wichtig: die saubere Buchhaltung Die Buchhaltung muss plausibel sein AHV-Beiträge nicht vergessen Steuern sparen dank Abzügen Abschreibungen bringen am meisten Die Nutzung von Liegenschaften zu geschäftlichen Zwecken Keine Fehler in der Steuererklärung AG, GmbH oder was? Die verschiedenen Rechtsformen Kapital- oder Personengesellschaft, was ist besser? Steuerfolgen bei der Geschäftsaufgabe... 82

7 inhalt 5 Steuern für Paare und Familien Gemeinsame Steuerpflicht für Ehepaare Beide unterschreiben, beide haften Sind Konkubinatspaare steuerlich im Vorteil? Steuern für Kinder Wann werden Kinder selber steuerpflichtig? Abzüge für Kinder Geschieden oder getrennt: Wer darf was abziehen? Steuern für Senioren Renteneinkommen und Ausgaben für Krankheit und Pflege Renten sind steuerpflichtig Krankheits-, Unfall- und Heimkosten Erbschaften richtig planen Grosse Summe, wenig Steuerertrag Schenkungen und Erbvorbezug Steuern sparen auf Erbschaften Rechtzeitig weitergeben Lebensversicherungen sind steuerbegünstigt Das Erbrecht umgehen? Steuern für Hausbesitzer Steuergesetze rund um Haus und Wohnung Die Liegenschaftssteuer Die Handänderungssteuer Die Grundstückgewinnsteuer Weitere Kosten

8 Steuerfragen beim Kauf und Bau des Eigenheims Steuergünstiges Eigenkapital von der Pensionskasse Finanzierung mit Guthaben der Säule 3a Steuerfragen beim Bau Steuerfragen bei der Nutzung Der Eigenmietwert Renovieren: Was darf man abziehen? Abzug der effektiven Unterhaltskosten oder Pauschalabzug? Hypotheken steuergünstig zurückzahlen Liegenschaft im Geschäfts- oder im Privatvermögen? Spezialfragen Bevorzugt behandelte Handänderungen Eigene Liegenschaften vermarkten: Vorsicht, Steuerfalle! Erbschaft und Schenkung Liegenschaften in anderen Kantonen Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Ausland Altersvorsorge und Geldanlagen Mit der Altersvorsorge Steuern sparen Die drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems Höhere Abzüge dank Einkauf in die 2. Säule Rente oder Kapital? Steuerspareffekte mit der Säule 3a Die Anlagemöglichkeiten im Rahmen der Säule 3a Steuervorteil der Säule 3a ein Fragezeichen Steuerbegünstigung bei der Säule 3b Wirrwarr bei Leibrenten Geldanlage und Steuern ein heisses Thema Wichtig ist die Gesamtrendite Kapitalgewinn und Kapitalertrag

9 inhalt 9 Zahlungsprobleme und Delikte Zahlungsschwierigkeiten bewältigen Vorauszahlung lohnt sich Mit Steuerbehörden kann man reden Halb legal bis illegal Steuerhinterziehung und Steuerbetrug Steuerumgehung Anhang Glossar Nützliche Adressen und Links So lesen Sie die Steuerrechnung Literatur Stichwortverzeichnis

10

11 VoRwort Vorwort Dieser Steuerberater erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung und hilft Geld zu sparen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie die Steuererklärung elektronisch oder auf Papier ausfüllen. Elektronische Formulare vereinfachen zwar die Arbeit, indem sie zum Beispiel die eingegebenen Zahlen automatisch zusammenrechnen. Doch bei vielen Fragen lässt die Menüführung die Steuerpflichtigen im Stich. Etwa wenn es darum geht, was als Nebenerwerb zu deklarieren ist oder wie der Liegenschaftsunterhalt steuerlich optimiert werden kann. Was in Programmen zum Ausfüllen der Steuererklärung ebenso fehlt, sind konkrete Tipps, um Geld zu sparen oder um die Steuern mit einer Planung über einige Jahre zu optimieren. Möglich wäre dies zum Beispiel bei Wohneigentum oder bei Erbschaften. Hilfreiche Erläuterungen zum Thema Erbschaften finden Sie im Kapital für Senioren. Dieses Kapitel erscheint mit der vorliegenden Ausgabe zum ersten Mal. Es ist nicht nur für Menschen geschrieben, die sich bereits aus dem Arbeitsleben verabschiedet haben. Wer sich vorausschauend auf diesen Lebensabschnitt vorbereitet, findet dort nützliche Hinweise aus steuerlicher Sicht. Der Steuerberater enthält zudem neue Informationen zu steuerpolitischen Entscheiden, die in der ganzen Schweiz gelten. Über einen Internetlink erhalten Sie Zugang zu aktuellen Zahlen und zu den Abzügen pro Kanton. So erfahren Sie, wo Ihr Kanton steht und ob sich allenfalls ein Umzug auch steuerlich lohnen würde. Die im Internet zur Verfügung gestellten Tabellen und Grafiken erstellt das auf Steuersoftware spezialisierte Unternehmen FIVE Informatik. Die Investition in dieses Buch kann sich für Sie also mehrfach auszahlen: Dank den Steuertipps sparen Sie Geld, dank den hilfreichen Erläuterungen können Sie in vielen Fällen auf einen Steuerexperten verzichten oder Ärger vermeiden. Bernhard Kislig, im Januar

12 Nicht vergessen! 11 Tipps für Ihre Steuererklärung 1 Keine Probleme mit dem Ausfüllen Sie wollen möglichst wenig Ärger beim Ausfüllen der Steuererklärung? Die wichtigste Voraussetzung dafür: Sammeln Sie laufend alle notwendigen Belege, also Lohnausweis, Zinsausweise, Belege zu Berufsauslagen wie Fahrtkosten, Rechnungen für die Fremdbetreuung sowie die Ausbildung der Kinder, Spendenbescheinigungen Im Idealfall ordnen Sie die Belege von Anfang an. Damit ist eine gute Grundlage geschaffen. Mehr Informationen, wie sie den Aufwand für die Steuererklärung reduzieren können, finden Sie ab Seite Die Steuerrechnung halbieren Ein Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton wäre die wirksamste Methode, um Steuern zu sparen. Wenige Kilometer Distanz können die Steuerlast mehr als halbieren. Arbeitsplatz, Hausbesitz, Schulbesuch der Kinder, Verwurzelung an einem Ort sprechen allerdings meist dagegen. Kommt hinzu, dass an steuergünstigen Orten die Hauspreise und Mieten oft deutlich höher sind. Doch wenn ohne hin ein Umzug ansteht, können sich Überlegungen zur Wahl des Wohnorts steuerlich lohnen. Mehr dazu auf Seite Weiterbildung lohnt sich doppelt Wer sich weiterbildet erhöht nicht nur seine Chancen auf eine bessere Arbeitsstelle, er spart auch Steuern. Anfang 2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildungskosten unterscheidet. Das erleichtert die Steuerabzüge. Bei der direkten Bundessteuer sind jährlich bis zu Franken abziehbar. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, blättern Sie auf Seite

13 Nicht vergessen! 11 Tipps für Ihre Steuererklärung 4 Mit der Altersvorsorge Steuern sparen Generell gilt, dass die 2. Säule eine ideale Möglichkeit bietet, Steuern zu sparen. Haben Sie Lücken, können Sie diese füllen und die Einzahlungen dafür voll vom steuerbaren Einkommen abziehen. Viele Unternehmen haben für ihre Kader leute sogenannte Beletage-Versicherungen eingerichtet. Zwar sind die Einkaufssummen nach oben begrenzt, aber sie bieten für Gutverdienende dennoch lukrative Möglichkeiten, grosse Steuerabzüge vorzunehmen. Weitere Informationen dazu lesen Sie ab Seite Beim Bauen die richtige Finanzierung wählen Beim Bau eines Eigenheims wäre es aus Gründen der Liquidität und der Verzinsung natürlich vorteilhaft, die Baukreditzinsen sofort vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können. Das können Sie tun, wenn Sie bereits über Grundbesitz verfügen: Anstelle eines Baukredits nehmen Sie eine normale Hypothek auf einem anderen Haus auf, das Ihnen gehört. Die Zinsen dieser Hypothek können Sie sofort vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer mehr übers Steuernsparen mit Liegenschaften erfahren will, blättert auf Seite Aufpassen bei Haussanierungen Steuerbehörden werden hellhörig, sobald ein Zimmer vergrössert und eine Wand versetzt wird. Das taxieren sie als wertvermehrende Inves tition, die Steuerpflichtige nicht sofort abziehen können. Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung, wenn Sie möglichst viele werterhaltende Ausgaben vom Einkommen abziehen wollen. Mehr zu Steuerfallen beim Umbau ab Seite Die Progression der Säule 3a brechen Wenn Sie sich die Ersparnisse der Säule 3a auf einen Schlag auszahlen lassen, versteuern Sie den Betrag aufgrund der Progression zu einem 13

14 höheren Tarif. Sowohl beim Bund wie auch in den Kantonen können Sie die Progression dadurch brechen, dass Sie alle fünf Jahre die Aus - zahlung von Teilbeträgen Ihres 3a-Guthabens zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Amortisation der darauf lastenden Hypotheken verlangen. Sie interessieren sich für die Finanzierung von Wohneigentum? Dann lesen Sie ab Seite Erbschaften weitsichtig planen Wer ein Haus kauft, das er nicht selbst bewohnt, sollte dies in einem Kanton mit tiefen Erbschaftssteuern tun. Denn Liegenschaften werden in ihrem Standortkanton besteuert, und das kann für die Erben einen grossen Unterschied bedeuten. Alles zum Thema Steuern sparen bei Erbschaften finden Sie ab Seite Steuerfreie Aktiengewinne Die Dividende fällt bei Aktienanlagen nicht ins Gewicht. Interessant sind die Kursgewinne und diese sind steuerfrei. Freilich sollten Sie bei Aktienanlagen bestimmte Regeln einhalten: Kaufen Sie Aktienfonds statt Einzelaktien; und investieren Sie nur Geld, auf das Sie die nächsten zehn Jahre nicht angewiesen sind. Für kurzfristige Anlagen, die gleichzeitig sicher sein sollen, eignen sich Aktien nicht. Mehr über Wertpapiere lesen Sie ab Seite Umwandlung der Firma in eine AG prüfen Planen Sie als Inhaber einer Personengesellschaft eine Übergabe oder Nachfolgeregelung? Dann lohnt es sich, die Umwandlung in eine AG oder GmbH zu prüfen. Bei diesen Rechtsformen gelten stille Reserven als Kapitalgewinne und können steuerfrei übertragen oder verkauft werden. Das aber nur, wenn die Umwandlung mindestens fünf Jahre vor der Übergabe stattgefunden hat. Wenn ein Verkauf früher über die Bühne geht, werden Sie von den Steuerbehörden trotzdem zur 14

15 Nicht vergessen! 11 Tipps für Ihre Steuererklärung Kasse gebeten. Die Umwandlung selbst ist steuerfrei. Wissenswertes über Steuereinsparungen für Selbständige finden Sie ab Seite Attraktive Zinsen erhält, wer früh einzahlt Wer seine Steuerrechnung schon früh begleicht, kann profitieren. Das ist mindestens so attraktiv wie das Überweisen aufs Bankkonto, da das Steueramt in manchen Kantonen für früh bezahlte Steuern einen Zins vergütet. Dieser ist in der Regel höher als die Zinssätze von Privatkonten bei Banken. Mehr über den Umgang mit Steuerrechnungen ab Seite

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17 Ohne Steuern kein Staat Leistungen zum Wohl der Gesellschaft müssen finanziert sein. Dazu braucht es Steuern. Sonst gäbe es keine Polizei, keine öffentlichen Strassen und auch keine soziale Sicherheit. Die Steuern sind die Einnahmen der öffentlichen Hand. Ohne diese Einnahmen gäbe es keinen Bundesstaat, keine Kantone, keine Gemeinden. 17

18 Warum der Staat Steuern einzieht Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle jeder Gemeinde, jeder Stadt, jedes Kantons, jedes Landes. Ohne Steuern könnten sie nicht funktionieren. Gleichzeitig sind dies die einzigen Institutionen, die Steuern erheben dürfen mit ganz wenigen Ausnahmen, etwa den Kirchen. Dass der Staat Steuern einzieht, lässt sich damit begründen, dass er im Gegenzug Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner erbringt, indem er Schulen unterhält, Strassen und Eisenbahnlinien baut, mit Polizei und Armee die Menschen im Inneren und gegen aussen schützt und vieles mehr tut. Woher der Staat das Geld bekommt (2014) Mehrwertsteuer Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Mineralölsteuer Nichtfiskalische Einnahmen Übrige Fiskaleinnahmen Stempelsteuer Tabaksteuer 22,6 Mia. 18,0 Mia. 5,6 Mia. 5,0 Mia. 3,7 Mia. 4,6 Mia. 2,1 Mia. 2,3 Mia Mia. Franken (gerundet) 2014 sanken die Einnahmen des Bundes auf 63,9 Milliarden Franken (Vorjahr: 65 Milliarden). 23,6 Milliarden sind direkte Steuern (Bundessteuer, Ver rech nungssteuer) und 36,6 Milliarden sind indirekte Steuern. Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement 18

19 1 Ohne Steuern kein Staat Allerdings haben die Steuern nicht nur den Zweck, dem Staat Einnahmen zu beschaffen. Sie können auch dazu dienen, ein bestimmtes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen; in diesem Fall spricht man von Lenkungsabgaben. Beispiele sind etwa die Tabak- oder die Alkoholsteuer. Wie wichtig Steuern sind, zeigt sich daran, dass sie in der Schweiz für Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt rund drei Viertel aller Einnahmen ausmachen. Der Rest der Einnahmen stammt aus verschiedenen anderen Gebühren, von Passgebühren bis zu Museumseintritten, und aus Finanzgeschäften (also aus Zinsen auf dem Vermögen), beim Bund etwa aus den Dividendenerträgen der Swisscom-Beteiligung und den Gewinnen der Nationalbank. Die Schweiz auch bei den Steuern ein Sonderfall Das schweizerische Steuersystem zeichnet sich durch verschiedene Besonderheiten aus: Nicht weniger als vier Institutionen erheben Steuern: der Bund, die Kantone, die rund 2400 Gemeinden und die Kirchen. Auch sind die direkten Steuern je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich hoch. In den teuersten Gemeinden zahlt man mit dem gleichen Einkommen mehr als doppelt so viel wie in den günstigsten (siehe die Tabelle «Einkommenssteuern in den Kantonen» unter Die Eigenheiten des schweizerischen Steuersystems hängen mit der Geschichte unseres Landes und mit der speziellen politischen Struktur zusammen. Am meisten fällt auf, dass die föderalistische Struktur also die Aufgliederung in die Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden auch bei den Steuern zu erkennen ist (siehe die Zusammenstellung auf der nächsten Seite). Dadurch hat der Bund im Vergleich zu anderen Staaten recht wenig Kompetenzen. Und die Politiker achten peinlich darauf, dass dies so bleibt. So ist zum Beispiel in der Bundesverfassung genau aufgelistet, welche Steuern der Bund erheben darf; in Artikel 128 sind sogar die Obergrenzen für die direkte Besteuerung in Prozent festgelegt. Alle anderen Steuern sind für 19

20 Bund, Kantone, Gemeinden: Wer kassiert was ein? Direkte Steuern Indirekte oder Verbrauchssteuern Der Bund kassiert Einkommenssteuern (von Privatpersonen) Gewinnsteuern (von Unternehmen) Verrechnungssteuern Wehrpflichtersatz Stempelsteuern Mehrwertsteuer Alkohol- und Tabaksteuern Zölle Treibstoffsteuern Autobahnvignette Die Kantone kassieren Einkommens- und Vermögenssteuern (von Privatpersonen) Gewinn- und Kapitalsteuern (von Unternehmen) Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuern Erbschafts- und Schenkungssteuern Grundstückgewinnsteuern Liegenschaftssteuern Handänderungssteuern Lotteriegewinnsteuern Motorfahrzeugsteuern Hundesteuern Vergnügungssteuern Stempelsteuern Plakatsteuern Andere, zum Beispiel Wasserwerksteuern Die Gemeinden kassieren Einkommens- und Vermögenssteuern (von Privatpersonen) Gewinn- und Kapitalsteuern (von Unternehmen) Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuern Erbschafts- und Schenkungssteuern Grundstückgewinnsteuern Liegenschaftssteuern Handänderungssteuern Lotteriegewinnsteuern Gewerbesteuern Hundesteuern Vergnügungssteuern Feuerwehrsteuern Andere, zum Beispiel Kurtaxen, Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren Die Kirchgemeinden kassieren Kirchensteuern (von Personen und teilweise auch von Unternehmen) Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement 20

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