Kurzinformation Ökologie

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1 September 2010 uventus GmbH Am Wiesenbusch Gladbeck Tel.: 02043/ info@uventus.de

2 1 Arbeitsschwerpunkte der uventus GmbH Im Rahmen der vorhabensbezogenen Planungsleistungen sind neben der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in den vergangenen Jahren zunehmend artenschutzrechtliche Fragestellungen und die Notwendigkeit zur Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang mit möglichen Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten in den Blickpunkt gerückt. Die uventus GmbH deckt das daraus erwachsene Leistungsprofil vollständig ab. Vorhabensbezogene Planungen Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Planung / Realisierung von Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten gemäß Ökokonto VO NRW. Dieses Arbeitsfeld wird durch die uventus GmbH seit mehr als 10 Jahren entwickelt. Flächen- und Maßnahmenpools / Ökokonten 2 Artenschutz Nach 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten für besonders (bga) und streng (sga) geschützte Arten folgende Verbote: 1. Wild lebenden Tieren der bga nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. Wild lebende Tiere der sga und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der bga aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der bga oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Regelungen von 44 (1) BNatSchG September von 9

3 Ergänzend wird im ursprünglich durch die BNatSchG-Novelle vom Dezember 2007 neu eingeführten heutigen 44 Abs. 5 der Zusammenhang zwischen Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie und europäische Vogelarten mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hergestellt. Bei der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind nur für die oben genannten Gruppen die Verbotstatbestände von 44 Abs. 1 zu beachten. In NRW wurde dazu vom MUNLV bzw. MKULNV eine Liste sogenannter planungsrelevanter Arten erstellt, die laufend aktualisiert wird. Diese Arten sind im Wesentlichen Gegenstand von artenschutzrechtlichen Prüfungen (ASP). Zusammenhang zwischen Artenschutz und Eingriffsregelung Grünspecht - streng geschützte und planungsrelevante Vogelart Im Unterschied zur früheren naturschutzfachlichen Planungspraxis gelten die artenschutzrechtlichen Vorschriften unmittelbar für sämtliche möglicherweise artenschutzrechtlich relevanten Vorhaben / Maßnahmen, das heißt ohne Koppelung an bestimmte Zulassungsverfahren. In NRW gilt seit April 2010 die VV Artenschutz. Sie fungiert als Leitfaden für die Durchführung von ASP. VV Artenschutz NRW Die VV Artenschutz hält ein 2-stufiges Prüfsystem bereit, wie es bereits in anderen Fachplanungen etabliert ist. In einem ersten Prüfschritt wird eine artenschutzrechtliche Vorprüfung von möglicherweise artenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen auf Basis von vorhandenen Unterlagen oder Informationen zum 2-stufiges Prüfsystem September von 9

4 geplanten Vorhaben und zu planungsrelevanten Arten vorgenommen (FIS, FOK LANUV, bioökologische Kartierungen etc.). Sofern dieser Arbeitsschritt zu dem Ergebnis führt, dass artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist die ASP erforderlich, die in der Regel auf einer gezielten Erhebung planungsrelevanter Artengruppen im Einwirkungsbereich des geplanten Vorhabens aufbaut. 3 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 3.1 Ziele Vorhaben, die erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes nach sich ziehen können, sind in der Regel nach der naturschutzrechtichen Eingriffsregelung zu bewerten. Eingriffe in Natur und Landschaft Sofern ein Bauvorhaben als Eingriff in Natur und Landschaft eingestuft wird, ist die Maßnahme zu dokumentieren und es sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erarbeiten sowie Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen vorzuschlagen. Das Planungsinstrument zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP). Die rechtliche Beurteilung von Eingriffen in Natur- und Landschaft hängt von der Art des Vorhabens ab. Instrument des Landschaftspflegerischen Begleitplans Eingriff durch den Bau einer Rohrleitung September von 9

5 Für nach Fachplanungsrecht durchzuführende Maßnahmen (z. B. Bau- und Betrieb von Rohrleitungen, Straßenbau, Gewässer Um- und Ausbau) ist das Naturschutzrecht anzuwenden. Maßgeblich ist dabei das BNatSchG in Verbindung mit den Naturschutzgesetzen der Länder, in Nordrhein-Westfalen das Landschaftsgesetz (LG-NW). Danach sind nicht vermeidbare Eingriffe zu minimieren und vorrangig auszugleichen (Ausgleich) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatz). Gemäß 16 BNatSchG und 5a LG NW können Maßnahmen zur ökologischen Flächenentwicklung auch vor Durchführung eines Eingriffs erbracht und durch die zuständigen Behörden anerkannt werden. Beurteilung nach Fachplanungsrecht Eingriff durch Wohnbebauung Mit Bauleitplanverfahren verbundene Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung dem BNatSchG zu beurteilen. Im Baurecht wurde die Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bereits seit Ende der 90er Jahre forciert, indem die Möglichkeit geschaffen wurde, Kompensationsmaßnahmen losgelöst von Zeit und Ort des Eingriffes vorzunehmen. Beurteilung nach Baurecht Sofern keine eigenen Flächen für die Durchführung vorab erbrachter Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen, können Vorhabenträger auch auf Flächen Dritter zurückgreifen. September von 9

6 3.2 Landschaftspflegerische Begleitplanung LBP beschreiben den Eingriff in Natur und Landschaft einschließlich seiner Wechselwirkungen sowie die sich daraus ableitenden Kompensationserfordernisse und legen konkrete Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -minderung fest. Darüber hinaus enthalten LBP konkrete Angaben zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. An dieser Stelle bilden sie die Schnittstelle zur Bereitstellung von Kompensationsflächen aus Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten. Im Einzelnen sind LBP folgendermaßen aufgebaut: Aufgaben des LBP Darstellung des geplanten Vorhabens Festlegung des vom Vorhaben beeinflussten Raumes Erfassung, Beschreibung und Bewertung der verschiedenen Bestandteile von Natur und Landschaft Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung von Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen Eingriffsbilanzierung Beschreibung von voraussichtlichen Kompensationsflächen Ggf. Planung von Kompensationsmaßnahmen Inhalte des LBP Darstellung des Ausgangszustandes in Form einer Biotoptypenkarte September von 9

7 4 Flächen- und Maßnahmenpools / Ökokonten 1 Im Mai 2008 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung mit der Ökokonto VO erstmals einen Leitfaden vorgelegt, der die Anerkenntnis von vorab erbrachten Kompensationsmaßnahmen regelt. Durch die Baurechtsnovelle von 1998 angeregt, ist die Planung von Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten jedoch bereits seit einigen Jahren gängige Praxis. Ökokonto VO in NRW Bei der Planung von Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten wird die kompensationsseitige Komponente von LBP aus diesen herausgelöst sowie zeitlich und räumlich unabhängig von geplanten Vorhaben umgesetzt. In dieser Vorgehensweise liegt ein großer Vorteil von Poollösungen, da die aufwendige Suche und Planung von Kompensationsflächen im Zuge konkreter Vorhaben entfällt und ohne zeitliche Verzögerungen auf bereits realisierte Planungen bzw. Maßnahmen zurückgegriffen werden kann. Folgende wesentliche Schritte sind zum Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten erforderlich: Pools als kompensationsseitige Komponente von LBP Beschleunigung von Zulassungsverfahren Grundlagenermittlung Auswahl geeigneter Biotopwertverfahren Analyse vorhandener Nutzungen Definition ökologischer Entwicklungsziele Erarbeitung flächengenauer Entwicklungsmaßnahmen Fundierte Datenerfassung und -verwaltung mit Hilfe eines GIS Schritte zum Aufbau von Pools In Ergänzung zu diesen grundsätzlichen Anforderungen sind auch Aspekte der Kostenberechnung und des Poolmanagements von Bedeutung bei Planung und Realisierung von Ökokonten. Poolmanagement und Kostenermittlung 1 Gemäß Ökokonto VO werden Flächen- und Maßnahmenpools, in denen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Flächen bereits vor der Verrechnung mit einem Eingriffsvorhaben erbracht werden, als Ökokonto bezeichnet. September von 9

8 Gehölzpflanzung als Ausgleichsmaßnahme Insbesondere die Ermittlung der Kosten ist angesichts des zunehmenden Handels mit ökologischen Entwicklungsflächen eine wichtige Komponente, um die Flächenentwicklung effektiv und wirtschaftlich realisieren zu können. Wichtige Variablen der monetären Flächenbewertung sind: Grad der möglichen ökologischen Aufwertung Herstellungskosten Pflegekosten für definierte Zeiträume Ausgangskosten der ökologischen Entwicklungsfläche (Kosten für Land oder forstwirtschaftliche genutzte Fläche) Verwaltungs- und Planungskosten Wichtige Komponenten der Kostenermittlung Die uventus GmbH hat auf dieser Basis ein Kostenberechnungsmodell zur Ermittlung von Preisen für ökologische Entwicklungsflächen konzipiert. Das Access-gestützte Modell berechnet preisliche Richtwerte für die Veräußerung / Bereitstellung von ökologischen Entwicklungsflächen bzw. Ökopunkten. Wesentliche Grundlagen der Berechnung bilden hinterlegte Datenbanken mit Entwicklungsszenarien, die unmittelbar mit den zu erwartenden Aufwertungsgraden gekoppelt sind, sowie eine Kostendatei mit zu erwartenden Herstellungs-, Entwicklungsund Pflegekosten. Kostenberechnungsmodell Die Software ermöglicht eine schnelle, übersichtliche und transparente Ermittlung von monetären Richtwerten für ökologische Entwicklungsflächen. September von 9

9 Zentrales Modul des Kostenberechnungsmodells 5 Die Leistungen der uventus GmbH im Einzelnen Aufgrund der fachlich engen Verzahlung von artenschutzrechtlichen Fragestellungen mit aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung resultierenden Aufgaben bietet die uventus GmbH die komplette naturschutzfachliche Begleitung von raumrelevanten Vorhaben, angefangen von Durchführung von bioökologischen Kartierungen über die Erstellung der erforderlichen Gutachten und die Planung von Kompensationsflächen, z. B. in Form von Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten, bis hin zur ökologischen Baubegleitung an. Darüber hinaus werden Leistungen wie das Poolmanagement, die Bereitstellung geeigneter Software und die Kostenermittlung von ökologischen Entwicklungsflächen erbracht. Komplette Begleitung von Planungen Die Leistungen im Einzelnen: Floristische und faunistische Erhebungen Ökologische Fachgutachten (z. B. Artenschutz, FFH-VU) Landschaftspflegerische Begleitpläne FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen Ökologische Baubegleitung Unterstützung bei der Bedarfsermittlung von zukünftigen Kompensationsflächen September von 9

10 Grobflächenanalyse von Liegenschaften hinsichtlich der Ermittlung von Gebieten, die grundsätzlich als Kompensationsfläche in Betracht kommen Entwicklung von Flächen- und Maßnahmenpools bzw. Ökokonten Bearbeitung und Darstellung mit Hilfe eines GIS Behördenmanagement Ermittlung von monetären Richtwerten für ökologische Entwicklungsflächen Verwaltung von Kompensationsflächenpools Monitoring Anlage und Pflege Kompensationsflächenkatastern Durchführung der dinglichen Sicherung von Kompensationsflächen Unser Leistungsangebot ist modular aufgebaut, so dass je nach dem individuellen Planungsstand unserer Kunden maßgeschneiderte Arbeitspakete angeboten werden können. Modularer Aufbau September von 9

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