Bundesministerium des Innern Berlin, den 22. Juni 2012

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1 Bundesministerium des Innern Berlin, den 22. Juni 2012 Ergebnisse der Einbürgerungsstudie 2011 und der qualitativen Studie der Forschungsgruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Optionsregelung und zum Einbürgerungsverhalten I. Die Optionsregelung Das Optionsverfahren Seit dem 1. Januar 2000 erwerben die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt in Deutschland hat und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt ( 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG). Kinder, die am 1. Januar 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, konnten im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2000 einen Antrag stellen und unter den gleichen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben ( 40b StAG). Dieser Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit der Verpflichtung verbunden, sich zwischen der Vollendung des 18. und des 23. Lebensjahrs für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit zu entscheiden (sog. Optionspflicht). Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres ist der Verlust der anderen Staatsangehörigkeit nachzuweisen, es sei denn, die Beibehaltung der anderen Staatsangehörigkeit wurde von der Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt. Der Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden. Unterbleibt die Optionserklärung oder wird der Nachweis über den Verlust der anderen Staatsangehörigkeit nicht erbracht, geht die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes mit Vollendung des 23. Lebensjahres automatisch verloren. Die Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder informieren die Optionspflichtigen nach Vollendung des 18. Lebensjahres über deren Optionspflicht und bieten zugleich eine Beratung an. In der Regel folgen weitere Informations- und Hinweisschreiben insbesondere zum Auslaufen der Antragsfrist für die Beibehaltungsgenehmigung mit Vollendung des 21. Lebensjahres und zum Ende der Optionsfrist. Die ersten Kinder aus der Übergangsregelung des Geburtsjahrgangs 1990 erreichten im Jahr 2008 mit Vollendung des 18. Lebensjahrs das optionspflichtige Alter. In den kommenden Jahren bis 2017 erreichen jährlich weitere bis Jugendliche aus der Übergangsregelung das Optionsalter. Aktuell befinden sich ca junge Menschen in der Optionsphase. Ab 2018 werden ca Jugendliche aus den Geburtsjahrgängen ab 2000 jährlich in das optionspflichtige Alter hineinwachsen. Diese haben die deut-

2 2 sche Staatsangehörigkeit über das ius soli nach 4 Abs. 3 StAG unmittelbar mit ihrer Geburt erworben. Die Länder, die das Staatsangehörigkeitsrecht als eigene Angelegenheiten ausführen, haben zum Stichtag 31. Dezember 2011 erste Zahlen zum Entscheidungsverhalten der Optionspflichtigen aus dem Geburtsjahrgang 1990 vorgelegt. Für diese Gruppe endet die Optionsfrist im Laufe des Jahres 2013: - 70 % der Optionspflichtigen hatten sich zum Erhebungszeitpunkt bei den Staatsangehörigkeitsbehörden gemeldet und für die deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit optiert % von diesen haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden % der Optionsverfahren waren zum Stichtag bereits abgeschlossen. - In 13 % der Fälle ist ein Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung gestellt worden. Soweit die Anträge schon beschieden worden sind, ist ihnen in der Regel stattgegeben worden. Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011 und der qualitativen Studie zur Optionsregelung Im Rahmen der Studien wurden bis Juni 2011 Optionspflichtige im Alter bis einundzwanzig Jahren befragt. In der qualitativen, nicht repräsentativen Studie wurden mit 27 Optionspflichtigen Leitfadeninterviews durchgeführt. Im Rahmen der repräsentativen bundesweit durchgeführten Einbürgerungsstudie 2011 wurden auch 401 Optionspflichtige zum Optionsverfahren befragt. Aufgrund des Alters konnten nur Optionspflichtige aus der Übergangsregelung in die Untersuchung einbezogen werden. Im Zeitpunkt der repräsentativen Befragung hatten diese noch zwischen 18 und 30 Monate Zeit bis zum Ende ihrer Optionsfrist. 5,6 % der über 18jährigen hatten über das erste Schreiben hinaus bereits ein weiteres Informationsschreiben erhalten. Die große Mehrheit der Optionspflichtigen entscheidet sich für die deutsche Staatsangehörigkeit. Weniger als 2 % votieren für die ausländische Staatsangehörigkeit. Hauptgründe der Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit sind, dass man die Rechte eines Deutschen (86,4%) sowie die Vorteile eines EU-Bürgers (85,3 %) behalten will und man schon immer in Deutschland lebt (83,4 %). Die Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit findet bei den Eltern der Optionspflichtigen breite Unterstützung. Insgesamt spielen äußere Einflüsse nur eine untergeordnete Rolle und wird die Entscheidung in erster Linie durch eigenständige individuelle Motive geprägt. 87,1 % schätzen es als Vorteil ein, sich ihre Staatsangehörigkeit aussuchen zu dürfen. Dabei wäre es einem knappen Drittel jedoch lieber, diese Entscheidung nicht treffen zu müssen und beide Staatsangehörigkeiten behalten zu können (29 %). Ist eine Entschei-

3 3 dung jedoch unumgänglich, so überwiegen klar die Gründe für die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Entscheidung führt bei 5,6 % der Befragten zu einer Verunsicherung in der familiären oder beruflichen Lebensplanung. Bei 12,9 % ist sie mit Gewissenszweifeln verbunden. Eine deutliche Mehrheit der Optionspflichtigen (70,6 %) lehnt die Aussage, dass das Aufgeben der anderen Staatsangehörigkeit Gewissenskonflikte verursacht, aber ab. Viele Optionspflichtige melden sich nach Zugang des Informationsschreibens nur zögerlich bei den Staatsangehörigkeitsbehörden. Häufig ist es der Wunsch, beide Staatsangehörigkeiten behalten zu können; es wird auf eine entsprechende Gesetzesänderung gehofft (64 %). Bei vielen stehen aktuell andere Themen im Vordergrund (44 %), wie der Schul- oder Ausbildungsabschluss. Ein Grund dürfte aber auch eine gewisse Trägheit gegenüber dem Kontakt mit Behörden sein. Ein großer Teil der befragten Optionspflichtigen verfügt nur über ein unzureichendes Wissen zum Optionsverfahren. Viele nehmen das Beratungsangebot der Staatsangehörigkeitsbehörden nicht wahr. Weniger als 10 % der über 18jährigen hatten zum Zeitpunkt der Befragung die von den Staatsangehörigkeitsbehörden angebotene Beratung in Anspruch genommen. Ein Drittel der Optionspflichtigen (34 %), die noch nicht auf das Behördenschreiben reagiert haben, geht fälschlicher Weise davon aus, dass dieses Verhalten keine rechtlichen Konsequenzen habe. Viele der Befragten verstehen es nicht, warum sie ihre andere Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, während andere sie behalten dürfen (50 %). Die unzureichenden Kenntnisse eines Teils der Optionspflichtigen bergen die Gefahr in sich, dass die Betroffenen wichtige Fristen versäumen. Wenn sie sich nicht rechtzeitig um die Entlassung aus ihrer anderen Staatsangehörigkeit kümmern, kann dies dazu führen, dass sie mit Vollendung des 23. Lebensjahres ungewollt die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesministerium des Innern, ein Informationskonzept zu erarbeiten, das unter Einbeziehung moderner Medien gezielt auf die Gruppe der Optionspflichtigen ausgerichtet ist. II. Das Einbürgerungsverfahren Einbürgerungsvoraussetzungen Für einen Einbürgerungsanspruch nach 10 Staatsangehörigkeitsgesetz müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. - Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. - Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts.

4 4 - Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen, es sei denn, deren Inanspruchnahme ist nicht zu vertreten. - Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, wenn dies möglich und zumutbar ist. Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Einbürgerungsbewerber aus anderen EU-Staaten und der Schweiz sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. - Keine Verurteilung wegen einer Straftat - abgesehen von Bagatellstrafen. - Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. - Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland - Einbürgerungstest. Einbürgerungszahlen Nach dem Höchststand im Jahr 2000 mit Einbürgerungen gingen die Zahlen bis auf Einbürgerungen im Jahr 2008 zurück. Seitdem steigen die Zahlen wieder kontinuierlich an und haben 2010 die Marke von überschritten. Auch für das Jahr 2011 ist wieder mit einem leichten Anstieg zu rechnen. Der Höchststand der Einbürgerungszahlen im Jahr 2000 beruhte u.a. auf einer Reihe von Sonderfaktoren, deren Wirkung sich in den Folgejahren abgeschwächt hat. Hierzu gehörten u.a. die ca überwiegend in den Jahren 2000 und 2001 erfolgten Einbürgerungen nach der Übergangsregelung des 40 b StAG. Auch die Verkürzung der Einbürgerungsfristen von fünfzehn auf acht Jahre zum 1. Januar 2000 hatte zunächst zu einem spürbaren Anstieg geführt. Ergebnisse der BAMF-Einbürgerungsstudie 2011 zum Einbürgerungsverhalten Bei der Einbürgerungsstudie 2011 wurden im Rahmen einer quantitativen Studie 319 seit 2005 Eingebürgerte, 403 aktuell im Einbürgerungsverfahren befindliche Personen, 411 Nicht-Eingebürgerte, welche die Voraussetzungen für eine Einbürgerung weitestgehend erfüllen, sowie 401 Optionspflichtige aus der Übergangsregelung nach 40 b StAG befragt. Die Einbürgerungsanforderungen werden von 53,2 % der Eingebürgerten als nicht hoch eingeschätzt; 16,3 % empfinden sie als hoch. Bei den im Verfahren Befindlichen sind es 57,6 % bzw. 22,2 %. Der Einbürgerungstest wird von 3,8 % der Eingebürgerten und 14,9 % der im Verfahren Befindlichen, die an ihm teilgenommen haben, als schwer eingestuft. Von den Nicht- Eingebürgerten schätzten 17,1 % den Einbürgerungstest als schwer und 22,8 % als zumindest mittelschwer ein. Von den Nichteingebürgerten werden drei Hauptgründe genannt, die gegen eine Einbürgerung sprechen: der gesicherte Aufenthaltsstatus, der sie Deutschen in weiten Tei-

5 5 len bereits gleichstellt (68 %), der Wunsch nach Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (67 %) und die Kosten des Einbürgerungs- und Entlassungsverfahrens (46 %). Die Verfahren zur Einbürgerung selbst werden mehrheitlich als nachvollziehbar und wenig belastend wahrgenommen. Über 90 % der Eingebürgerten sind mit der Entscheidung, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, auch heute noch zufrieden. Etwa die Hälfte der Nicht-Eingebürgerten kennt die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen nicht, und fast ein Fünftel wusste nicht, wo man sich über die Einbürgerung informieren kann. Die Bereitstellung von Informationen und Beratungsangeboten zur Einbürgerung in anderen Sprachen sehen jeweils etwa ein Drittel der Eingebürgerten und der im Verfahren Befindlichen als wünschenswert an. Bei den Nichteingebürgerten sind es fast 50 %.

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