55 Spielordnung Stammspieler

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1 55 Spielordnung Stammspieler Einsatzbeschränkungen von Spielern im Seniorenbereich

2 55 Nr. 1 Grundsätzlich darf jeder Spieler eines Vereins an einem Wochenende nur an einem Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) teilnehmen. Hiervon ausgenommen sind Spieler einer unteren Mannschaft, die an diesem Wochenende bei ihrem zweiten Spiel in einer höheren Mannschaft mitwirken.

3 55 Nr. 2 Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) sind Amateur- oder Vertragsspieler nach einer Schutzfrist von zwei Tagen für Pflichtspiele der nächst niederen Mannschaft ihres Vereins spielberechtigt. Bei ausgesprochener Spielsperre wird diese Regelung erst nach Ablauf der Sperrzeit wirksam. Kommt es an einem Spieltag (Freitag bis Sonntag bzw. Montag bis Donnerstag) zu einem Spielausfall wegen Spielverlegung, Spielabsetzung oder Spielabsage der höheren Mannschaft bzw. ist kein Spiel für die höhere Mannschaft angesetzt, so darf von den eingesetzten Spielern des letzten durchgeführten Spiels der höheren Mannschaft kein Spieler in einer niederen Mannschaft des Vereins mitwirken. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn erst nach Durchführung des Spieles der niederen Mannschaft am Spieltag das Spiel der höheren Mannschaft verlegt, abgesetzt oder abgesagt wird.

4 55 Nr. 2 Schutzfrist Ligaspieler am Sonntag Uhr Spieler in der 2. Mannschaft am Dienstag, Uhr? Nein! 2 Tage - nicht 48 Stunden! Neu ab 2009/10: Es muss für die höhere Mannschaft am Spieltag ein Spiel angesetzt sein!!!

5 Definition: Spieltage Wochenendspiele: 55 Nr. 2 Freitag bis Sonntag Wochentagsspiele: Montag bis Donnerstag

6 55 Nr. 2 Schutzfrist am Beispiel 2. und 3. Mannschaft eines Vereins Der Spieler wird am Samstag in der 2. Mannschaft eingesetzt. Die Schutzfrist läuft 2 Tage. Der Spieler ist grundsätzlich ab Dienstag grundsätzlich frei. Voraussetzung für den Einsatz in der 3. Mannschaft ist, dass am Spieltag auch für die 2. Mannschaft ein Spiel angesetzt ist. (Erinnere Spieltag Mo-Do oder Fr-So). Ansonsten darf kein Spieler, der in der 2. Mannschaft eingesetzt wurde spielen. für die höhere Mannschaft angesetzt ist. Wichtiger Zusatz: Ist das Spiel der 2. Mannschaft vor der 3. angesetzt und das Spiel der 2. fällt aus, dürfen keine Spieler der 2. eingesetzt werden!!! Neu ab der Serie 2009/10!!!

7 55 Nr. 3 Die Einschränkung gemäß Nr. 1 und 2 gilt nicht für Spieler der 3. Liga, der Regionalliga, der Schleswig-Holstein-Liga, die mit Beginn des Spieljahres am 01. Juli das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ( 11 a DFB-Spielordnung) bzw. für alle Spieler in den darunter liegenden Spielklassen, die mit Beginn des Spieljahres am 01. Juli das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Freigeholte A-Junioren bzw. freigeholte B-Juniorinnen fallen nicht unter diese Ausnahmeregeln. Die Einschränkung gemäß Nr. 1 und 2 gilt nicht für Spieler, die mit Beginn des Spieljahres das 40. Lebensjahr vollendet haben bzw. älter sind.

8 55 Nr. 4 Der Einsatz eines Spielers ist in den letzten 4 Meisterschaftsspielen der niedrigeren Mannschaft nicht mehr möglich, wenn der Spieler in mehr als 6 Meisterschaftsspielen ab 01 Januar des Spieljahres in einer höheren Mannschaft eingesetzt wurde. Dieses gilt auch für folgende Entscheidungsspiele in diesem Zeitraum. Nach dem Einsatz in den letzten beiden Pflichtspielen des Spieljahres einer höheren Mannschaft kann ein Spieler an Pflichtspielen niedrigerer Mannschaften des Vereins nicht mehr teilnehmen.

9 55 Nr Mannschaft 2. Mannschaft

10 55 Nr Mannschaft 2. Mannschaft

11 55 Nr Mannschaft 2. Mannschaft

12 11 Jugendordnung Einsatzbeschränkungen von Spielern im Jugendbereich

13 11 Jugendordnung 11 Beschränkung des sportlichen Einsatzes Der Einsatz der Jugendlichen in der jeweils nächst höheren Altersklasse ist den Vereinen überlassen. Kein Jugendlicher darf an einem Tag mehr als ein Pflichtspiel austragen, an einem Wochenende nicht mehr als 3 Spiele. Ein Austausch zwischen den Junioren-/Juniorinnenmannschaften der gleichen Altersklasse eines Vereins ist nicht statthaft. Jedoch dürfen aus der Mannschaft des letzten Verbandsspiels bis zu drei Spieler(innen), bei 7-er Mannschaften bis zu zwei Spieler(innen) in der nächst niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden. Nach beendeter Punktspielserie der 1. Mannschaft ist der Einsatz dieser Spieler(innen) in unteren Mannschaften nicht mehr zulässig, wenn diese Spieler(innen) in einem der beiden letzten Punktspiele der 1. Mannschaft mitgewirkt haben. Im Bereich der D- bis G-Junioren und der Juniorinnen dürfen beliebig viele Spieler(innen) ein- und ausgewechselt werden. Wobei auch ein Wiedereinwechseln und -auswechseln von ausgewechselten Spielern/Spielerinnen möglich ist. Bei den A- bis C-Junioren/Juniorinnen ist Vorstehendes mit der Einschränkung gültig, dass hier die Spielerzahl auf 15 beschränkt ist. Alle eingesetzten Spieler/Spielerinnen gehören zum Spiel.

14 Überprüfungen Spielausschuss, wie auch der Jugendausschuss überprüfen die Spielberechtigungen nur, wenn eine schriftliche Beschwerde gegen die Spielwertung eingeht. (ElPoFa des Vereins) Alternativ Anzeige beim Kreisgericht gem. 25 der Rechtsordnung Spielwertung (ist mit Kosten verbunden)

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