Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 10. Juli 2014 KSA JHA

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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 80/2014 den 26. Juni 2014 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 10. Juli 2014 KSA JHA Betreff: Anlagen: Kurzzeitunterbringung und Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit wesentlicher Behinderung Konzeption Kurzzeit in Gastfamilien Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die konzeptionellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Betreuungssituation für Familien mit wesentlich geistig und/oder körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen aus dem Landkreis zu verbessern. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Finanzierung der Kurzzeitunterbringung erfolgt vorrangig über Mittel aus der Pflegeversicherung. Ein weitergehender Bedarf wird als Einzelfallhilfe gewährt und ist im Gesamtaufwand der Eingliederungshilfe im Teilhaushalt 6, Ergebnishaushalt bei Produktgruppe 3110 veranschlagt. Sachdarstellung: Familien mit schwer mehrfachbehinderten Kindern sind hohen Belastungen ausgesetzt, da kontinuierlich ein umfänglicher Pflege- und Betreuungsaufwand ge-

2 - 2 - geben ist. Der Gesetzgeber hat deshalb zur Entlastung der Familien die Möglichkeit der Kurzzeitpflege vorge sehen. Die Kurzzeitpflege ist im SGB XI als Verhinderungspflege bei Krankheit, Urlaub und Erschöpfung geregelt. Darüber hinaus haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen im Sinne der Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII Ansprüche auf Kurzzeitunterbringung in Einrichtungen zur Sicherstellung der Betreuung und Pflege. Sie wird in der Regel bis zu 8 Wochen pro Jahr gewährt. Flankierend bieten die Familienentlastenden Dienste und offenen Hilfen im Landkreis Entlastung durch individuelle Betreuung und Gruppenangebote an. Für die Freizeitangebote wurden die Zuschüsse mit dem laufenden Haushalt erhöht, auch die Freizeitanbieter leisten einen Beitrag für die Familien. Kurzzeitunterbringung Im Landkreis Esslingen existieren keine Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung und auch keine Kurzzeitplätze. Allerdings bestehen seit vielen Jahren im stationären und teilstationären Bereich gute und tragfähige Kontakte zur Diakonie Stetten im Rems-Murr-Kreis, die mit der Sonderschule am Heim in Kernen-Stetten über die ergänzende Struktur verfügt und auch Kurzzeitunterbringung anbietet. Die Zugänge zu Plätzen der Kurzzeitunterbringung gestalten sich für die Familien schwierig. Die Bedarfe für die Kurzzeitunterbringung sind vor allem in den Ferienzeiten gegeben, also für einen Zeitraum von 10 bis 12 Wochen im Jahr. So müssen Sommerferienzeiten bereits ein Jahr im Voraus gebucht werden. Alle Leistungserbringer haben mit der Situation zu tun, dass die Plätze mehr als drei Viertel des Jahres nicht belegt sind und demzufolge das Vorhalten der Angebote personell und wirtschaftlich kaum darstellbar ist. Die betroffenen Familien sind bislang auf Angebote in anderen Kreisen angewiesen, wobei nur in wenigen Landkreisen Kurzzeitplätze vorhanden sind. Stadt-/Landkreis Anschrift Träger Platzzahl Angebot Rems-Murr-Kreis Diakonie Stetten, Schlossberg Kernen Rems-Murr-Kreis Kurzzeit am Gurgelbach Verein für Behinderte Schorndorf e.v. Wiesenstraße Rudersberg-Steinenberg Stadt Stuttgart Stadt Stuttgart Kurzzeit-Unterbringung Wohnanlage Fasanenhof, Laubeweg 1, Stuttgart Kindergästehaus des Caritasverbandes Stuttgart e.v., Gnesenerstraße 85, Stuttgart Lebenshilfe Göppingen e.v. Heubachstraße Heiningen Diakonie Stetten Verein für Behinderte Schorndorf e.v. Wohnanlage Fasanenhof ggmbh 5 Plätze ab 3 Jahre auch für ES 6 Plätze 6 bis 17 Jahre auch für ES 10 Plätze ab 1 Jahr Aufnahmen auch für ES Caritasverband 12 Plätze ab 3 Jahre vorrangig Stuttgart LK Göppingen Lebenshilfe 6 Plätze im ab 6 Jahre Aufbau Stadt Ulm Lebenshilfe 6 Plätze Kinder und Aufschnaufhaus, Am Pfannenstiel, Donau-Iller e.v. Jugendliche Ulm-Jungingen auch für ES Tabelle: Stadt- und Landkreise mit kreisübergreifenden Kurzzeitplätzen Erhebung der Sozialplanung Januar 2014 In den letzten drei Jahren (2011 bis 2013) wurden durch 65 Familien ergänzende Leistungen der Kurzzeitunterbringung über die Eingliederungshilfe in Höhe von insgesamt rund Euro in Anspruch genommen. Dies bedeutete im Mittel

3 - 3 - durchschnittliche Betreuungskosten über Euro. Hinzu zu rechnen sind die vorrangig einzusetzenden Leistungen aus der Pflegeversicherung, die bis maximal Euro pro Kalenderjahr für längstens 4 Wochen gewährt werden. Das Durchschnittsalter der Kinder und Jugendlichen lag bei 13,2 Jahren. Das jüngste Kind war 5 Jahre, die Ältesten waren 18 Jahre alt. Folgende Optionen sind in Betracht zu ziehen: Kurzzeitunterbringung in Gastfamilien: Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Diakonie Stetten eine Konzeption zur Kurzzeitunterbringung in Gastfamilien erstellt (Anlage). An diesem Prozess waren auch Vertreterinnen der Eltern von Kindern mit Behinderung beteiligt. Das Angebot stellt eine Alternative zur institutionellen Lösung dar. Zwischen den Gast- und Herkunftsfamilien kann sich ein kontinuierlicher Kontakt entwickeln, so dass auch kurzfristige Bedarfe abgedeckt werden könnten. Allerdings bestehen hohe Anforderungen an die Gastfamilien, da es sich um aufwändige Pflegeund Betreuungssituationen bei den Kindern und Jugendlichen handeln kann. Daher wird die Akquise von Gastfamilien eher schwierig sein und sich auf eine kleine Anzahl begrenzen. Dennoch soll das Angebot auf Grundlage der beigefügten Konzeption mit der Diakonie Stetten aufgebaut werden, da zu erwarten ist, dass Familien mit Kindern bei weniger schwerwiegenden Einschränkungen auf diese Möglichkeit zurückgreifen und dadurch insgesamt der Druck auf die Nachfrage von Kurzzeitplätzen abnehmen wird. Die Finanzierung setzt sich aus drei Komponenten zusammen, den Kosten der Unterkunft und Verpflegung, einer Betreuungspauschale für die Gastfamilie entsprechend des Pflegeaufwandes und einer Trägervergütung für die Gewinnung sowie Qualifizierung vor und die Betreuung der Familie während der Maßnahme. Eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung soll abgeschlossen werden. Der Ausbau der Kurzzeitplätze bei der Diakonie Stetten in Kernen durch Bildung eines Kontingentes für Eltern aus dem Landkreis Esslingen stellt eine Variante im Sinne einer Übergangslösung dar. Bereits gegenwärtig nutzen einzelne Familien aus unserem Landkreis das vorhandene Angebot über 5 Kurzzeitplätze. Durch eine Kontingentregelung, verbunden mit Erhöhung um beispielsweise 2 Plätze, könnten für Familien die Wahlmöglichkeiten ausgebaut werden. Ein großer Träger wie die Diakonie Stetten kann Personal bedarfsbezogen flexibler einsetzen, da eine Anbindung an die stationäre Einrichtung für Kinder gegeben ist. Zum Landkreis Esslingen besteht eine kurze Entfernung, ggf. ist auch der Schulbesuch möglich. Als Nachteil kann angeführt werden, dass das Angebot dann nicht im Landkreis besteht und höhere Beförderungskosten sowie Kosten für eine Kontingentregelung zu Buche schlagen. Eingestreute Kurzzeitplätze an Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Landkreis: Das geplante Angebot liegt im Landkreis. Allerdings besteht bei höherer Platzzahl ein finanzielles Risiko für den Leistungserbringer aufgrund begrenzter Auslastung, bei längeren Betreuungszeiten ist eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt erforderlich. Es ist nur jeweils ein Platz realisierbar, da in der Regel die räumlichen Voraussetzungen in den vorhandenen Einrichtungen nicht gegeben sind. Die Durchmischung Erwachsene und Kinder ist aus fachlicher Sicht kritisch zu beurteilen. Sie ist am ehesten denkbar, wenn Jugendliche und junge Erwachsene zusammentreffen.

4 - 4 - Der Aufbau einer bislang nicht vorhandenen stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Landkreis im Zuge der Konversion von Plätzen aus dem Rems-Murr-Kreis mit angeschlossenen Kurzzeitplätzen stellt eine langfristige Option dar. Dadurch entsteht ein dauerhaftes stabiles Angebot, finanzielle Risiken sind eingrenzbarer. Das Angebot ist allerdings nicht kurzfristig umsetzbar, da räumliche Voraussetzungen (Gebäude mit investiver Förderung) zu schaffen sind. Gegenwärtig werden 8 Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter von 10 bis 24 Jahren in der Komplexeinrichtung in Kernen in Zuständigkeit der Eingliederungshilfe des Landkreises Esslingen betreut, eine Person lebt beim gleichen Träger in Cannstatt. Zu klären wird sein, ob Umzüge gewünscht sind. Die Frage der weiteren Beschulung ist gleichfalls zu prüfen. Aus sozialplanerischer Sicht ist die Schaffung einer Einrichtung von zwei 6er-Gruppen für Jugendliche und 2 bis 3 Kurzzeitplätze in Verbindung mit stationären Plätzen für junge Erwachsene sinnvoll. Diese Kombination ist unter wirtschaftlichen und personellen Gesichtspunkten tragfähiger als eine Insellösung. Ferienbetreuung Die Träger der Familienentlastenden Dienste halten verschiedene Betreuungsangebote vor. Beispielsweise bietet die Lebenshilfe Esslingen ein Kindergartenferienprogramm für 10 Kinder in den Räumlichkeiten des Schulkindergartens der Rohräckerschule an. Die Betreuung erfolgt durch Personal aus den Schulkindergärten auf Grundlage der steuerfreien Übungsleiterpauschale. Außerdem wird ein Sommerferienprogramm für 10 Schulkinder bei der Lebenshilfe durch eigenes Personal durchgeführt. Die Lebenshilfe Kirchheim führt mehrere Freizeiten durch. Inklusive Angebote des Kreis- und Stadtjugendrings kommen als weitere Maßnahmen hinzu. Die Träger der Behindertenhilfe haben in Gesprächen mit der Sozialplanung ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, zusätzliche Ferienangebote zu koordinieren und die Betreuung zu organisieren. Die Finanzierung erfolgt über einen Elternbeitrag, der nach behinderungsbedingtem Bedarf und bei entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall durch aufstockende Leistungen im Rahmen der Familienentlastenden Dienste übernommen wird. Zur Ferienbetreuung an den Sonderschulen und Schulkindergärten ist aus Sicht des Schulträgers vorstellbar, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sofern dem keine notwendigen Sanierungsmaßnahmen entgegenstehen. Ob darüber hinaus weitere schulische Möglichkeiten bestehen, wird derzeit in Gesprächen mit dem Staatlichen Schulamt Nürtingen geklärt. Zusammenfassung Die Verwaltung empfiehlt ein mehrgleisiges Vorgehen, um die Situation der betroffenen Familien zu verbessern. Die Kurzzeitunterbringung soll kombiniert mit einem Angebot einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit wesentlicher geistiger und/oder körperlicher Behinderung aufgebaut werden. Die anderen Maßnahmen (Kurzzeit in Gastfamilien, einzelne Kurzzeitplätze und Verbesserungen in der Ferienbetreuung) sind flankierend zur Entlastung zu sehen und bieten den Familien mehr Wahlmöglichkeiten. Heinz Eininger Landrat

5 Konzeption Betreutes Wohnen in Familien der Diakonie Stetten BWF Kurzzeit in Gastfamilien

6 1. Einleitung S Rechtliche Grundlagen S Zielgruppe / Ziele S Fallkonstellation S Aufgaben S Rahmenbedingungen S Versorgungs- und Einzugsgebiet S Leistungen S Finanzierung S Personal S Qualitätssicherung S Dokumentation / Evaluation S. 9 2

7 1. Einleitung Betreutes Wohnen in Familien (BWF) ist die Integration von Menschen mit Behinderungen in einen Familienverband. Der Begriff Familie wird dabei nicht im engen Sinne verstanden, auch andere Lebensgemeinschaften oder Alleinstehende kommen als betreuende Familie in Frage. Das BWF für Erwachsene hat in der Diakonie Stetten eine lange Tradition gelang es erstmals, einen jungen Mann in die damalige Familienpflege zu vermitteln. BWF ist eine Lebensform, die Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Alter und ihrer Behinderung kurz-, mittel- bzw. langfristig aufnimmt und bedarfsorientierte, vielfältige und gemeindenahe Wohn- und Lebensplätze bietet die individuelle Wertschätzung und persönliche Bindungen ermöglicht die Entwicklung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gestattet Respekt vor der Selbstbestimmung gewährt die sich weitgehend an gesellschaftlich normalen Lebensbedingungen orientiert die in einem überschaubaren Lebens und Lernfeld stattfindet die die Möglichkeit zur Weiterentwicklung bietet die Möglichkeit zum Aufbau verlässlicher sozialer Beziehungen die in einzigartiger Weise familiäre, d.h. ehrenamtliche Ressourcen und professionelles Handeln verbindet Die Kurzzeit in Gastfamilien im Rahmen des BWF richtet sich an junge Menschen bis Ende der Schulpflicht mit Behinderung die für einen begrenzten Zeitraum, nicht in ihrer Familie leben können. Möglich ist eine kurzfristige Unterbringung, dies erfordert Flexibilität aller Beteiligten. Die Rahmenbedingungen für das BWF Kurzzeit in Gastfamilien werden über Verträge zwischen den Familien, dem Landratsamt Esslingen und der Diakonie Stetten festgelegt. 3

8 Mit der Kurzzeit in Gastfamilien wird das Angebot des BWF nun erweitert. 2. Rechtliche Grundlagen Kurzzeit in Gastfamilien für Menschen mit Behinderung erfolgt auf der Rechtsgrundlagen von 39 SGB XI (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) 53 SGB XII (Leistungsberechtigte und Aufgaben) Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflege wird auch Verhinderungspflege genannt. Die gesetzliche Grundlage für die Ersatzpflege ist 39 SGB XI. Kurzzeitpflege in Gastfamilien ist ein Angebot für Menschen mit Behinderungen im Sinne des 53 (1)ff SGB XII. 3. Zielgruppe / Ziele Das BWF Kurzzeit in Gastfamilien richtet sich an junge Menschen mit einer wesentlichen geistigen und / oder körperlichen Behinderung, im Sinne des 53 Abs. 1 SGB XII, bis zum Ende der Schulpflicht. Ziel des Angebotes ist es, die pflegenden Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum zu entlasten. Dies erfolgt flexibel in Bezug auf Zeitpunkt und Dauer der Unterbringung. Die Gastfamilie und das BWF haben die Aufgabe, dem Pflegekind innerhalb des befristeten Unterbringungszeitraum einen geschützten Rahmen zu bieten und ihm Halt zu geben. Die Kurzzeit in Gastfamilien ermöglicht, dass während der Verhinderung der Herkunftsfamilie, individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingegangen wird. 4

9 Die Gastfamilien werden auf ihre Aufgaben vorbereitet und durch das Betreute Wohnen in Familien der Diakonie Stetten e.v. begleitet. 4. Fallkonstellation Familien mit behinderten Angehörigen brauchen Entlastungszeiten, um sich von den alltäglichen Belastungen zu erholen. Es kann aber auch sein, dass die Pflegeperson erkrankt oder vorübergehend aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Pflege und Betreuung auszuführen. Der Aufenthalt in der Gastfamilie kann für wenige Tage oder auch für Wochen erfolgen. 5. Aufgaben 5.1 Sorgeberechtigte Eltern benennen und beschreiben ihre Situation und den Hilfebedarf für das Kind/den Jugendlichen klären die Übernahme der Kosten mit dem Leistungsträgern Mitwirkung bei der Vorbereitung Kurzzeitpflege in Gastfamilien Bereitschaft zur Zusammenarbeit 5.2 Pflegekinderdienst / Steuerung Werbung und Qualifizierung von Familien gemeinsam mit dem Leistungserbringer Hilfeplanerstellung Kooperation mit dem BWF Kurzzeitpflege in Gastfamilien Überprüfung und Erteilung der Pflegeerlaubnis, wenn die Gastfamilie im Landkreis Esslingen lebt und wenn ein Kind/Jugendlicher sich länger als 8 Wochen bei einer Kurzzeitpflegefamilie befindet. 5

10 5.3 Gastfamilie Einlassen und Einstellen auf eine Beziehung mit dem Pflegekind auf Zeit. Bereitschaft zur Kooperation mit der Herkunftsfamilie, Leistungsträger und dem BWF- Team. Dies bedeutet ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in des BWF. Diese Kooperation basiert auf gegenseitiger Transparenz in allen Angelegenheiten, die das BWF-Verhältnis in Kurzzeitpflege betreffen. Betreuung und Pflege entsprechend dem Entwicklungsstand und den individuellen Bedürfnissen des Kindes/Jugendlichen. Stellen die äußeren Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen sicher. 5.4 Leistungsträger Fall- und Hilfeplanverantwortung Information über die Ausgestaltung der Hilfe an alle Beteiligten Vor und während der Unterbringung wird das BWF-Team über alle wesentlichen Daten des Kindes/Jugendlichen sowie dessen Eltern informiert. 5.5 Leistungserbringer Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Menschen mit Behinderung, ihrem Wohl gilt die vorrangige Verpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BWF. Orientierung in der Begleitung an den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen und den konkreten Situationen. Individuell vereinbarte Kontaktdichte der BWF- Mitarbeiter/innen in den Familien, um zu gewährleisten, dass die Klient/innen und die Pflegefamilie gut in der Kurzzeit unterstützt und begleitet werden. Dokumentation der Begleitung. Wahrnehmung der/des Einzelnen mit ihren/seinen Wünschen, Fähigkeiten und Bedürfnissen und außerdem den gesamten Sozialraum, in welchem 6

11 sie/er lebt. Auswahlverfahren laut der Leistungsbeschreibung des BWF. Von einer Vermittlung ausgeschlossen sind Familien, in denen Probleme wie ausgeprägtes Suchtverhalten, Gewalt und Missbrauch gegenüber Abhängigen oder Kindern und/oder Gefahr von finanzieller Abhängigkeit bekannt sind. Die für die Pflege und Betreuung verantwortliche Person verfügt in der Regel über Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung und in der Pflege. Werbung und Qualifizierung von Familien mit Unterstützung durch den Leistungsträger. 6. Rahmenbedingungen Die Kurzzeit in Gastfamilien findet in der Regel bis zu 8 Wochen pro Jahr statt. 7. Versorgungs- und Einzugsgebiet Die Kinder und Jugendliche mit Behinderung leben im Landkreis Esslingen. Die Unterbringung erfolgt vorrangig im Landkreis Esslingen. Es kann jedoch je nach individueller Situation auch außerhalb des Landkreis Esslingen eine Unterbringung erfolgen. 8. Leistungen Das Team des Betreute Wohnen in Familien Kurzzeit in Pflegefamilien der Diakonie Stetten e.v. sorgt für eine fachlich qualifizierte und kontinuierliche Begleitung der Betreuungsverhältnisse. Im Einzelnen umfasst dies folgende Leistungen: Suche nach geeigneten Familien, Paaren, Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften Begleitung der Kennenlern- und Anbahnungsphase und Verantwortung für den Vermittlungsprozess der Menschen mit Behinderungen und der BWF- Familie regelmäßige Begleitung des Menschen mit Behinderung und der Gastfamilie 7

12 Beratung bei Entwicklungsprozessen, Krisenprävention und Intervention Information bei administrativen und rechtlichen Fragen Kooperation mit den am Hilfeprozess beteiligten Personen, Ämtern, Einrichtungen, Betreuer/innen, einschließlich der Herkunftsfamilie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Sozialraumgestaltung Mitwirkung bei der Hilfeplanung Sicherstellung der Qualitätsstandards Neue Interessenten erreichen wir über Beiträge in den Tageszeitungen und Anzeigen in Wochenblättern oder Mitteilungsblätter in den Gemeinden. 9. Finanzierung Für die Gastfamilien: Die Kosten richten sich nach dem Aufwand an Betreuung und Pflege. Zu Grunde gelegt wird die Einstufung durch die Pflegekassen. Diese beteiligen sich an den Kosten für Verhinderungspflege. Wenn der zur Verfügung stehende Betrag für Verhinderungspflege bereits von den Familien in Anspruch genommen wird, klärt die Eingliederungshilfe des LRA Esslingen die Kostenbeteiligung und den Hilfebedarf. Für die Kurzzeit in Gastfamilien der Diakonie Stetten: Es wird eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlossen. 10. Personal Das Team des BWF mit Fachdienstleitung ist der Geschäftsführung des Bereiches Wohnen unterstellt. Im Team des BWF arbeiten erfahrene Sozialpädagog/innen, Sozialarbeiter/innen, Heilpädagog/innen und Heilerziehungspfleger/innen. Supervision und angemessene Fort- und Weiterbildungsangebote werden von den Mitarbeiter/innen regelmäßig in Anspruch genommen. 8

13 11. Qualitätssicherung In der BWF-Leistungsbeschreibung und den BWF- Qualitätsstandards sind alle Aufgaben und Verpflichtungen der einzelnen Vertragspartner, der Verlauf einer Begleitung detailliert beschrieben. 12. Dokumentation und Evaluation Es erfolgt eine Dokumentation der Begleitung. Das LRA Esslingen und das BWF der Diakonie Stetten e.v. vereinbaren die Rahmenbedingungen für die Evaluation. Die Konzeption wird zunächst bis zum befristet und erprobt. Mit dem Landratsamt Esslingen abgestimmte Konzeption Stand Thomas, Weiler; Elke Krumrey Diakonie Stetten e.v. 9

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