Einwohnergemeinde Interlaken

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1 Einwohnergemeinde Interlaken Gemeinderat Eignerstrategie des Gemeinderats für die Industriellen Betriebe Interlaken 0. Vorbemerkung Die Industriellen Betriebe Interlaken sind ein selbstständiges öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen (Anstalt) im Sinne von Artikel 65 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG ). Sie versorgen die Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Unterseen und teilweise angrenzende Gemeinden mit Wasser, Strom und Gas und bieten weitere Dienstleitungen an. Die Einwohnergemeinde Interlaken ist zu 100 Prozent Eigentümerin der Industriellen Betriebe Interlaken. Sie haftet subsidiär für die Verbindlichkeiten der Industriellen Betriebe. 1. Allgemeine Bestimmungen und Zweck Die vorliegende Eignerstrategie ist vom Gemeinderat Interlaken in seiner Klausur vom 14. März 2012 und weiteren Sitzungen vom 9. Juli 2012, 22. Oktober 2012, 14. Dezember 2012 (gemeinsam mit dem Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe Interlaken), 21. Januar 2013 und 8. April 2013 entwickelt worden und soll dem Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe Interlaken als Grundlage für die weitere strategische und organisatorische Entwicklung der Industriellen Betriebe dienen. Die Industriellen Betriebe Interlaken sind ein selbstständiges öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen mit dem Zweck das Strom-, Gas- und Wassernetz in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Unterseen zu betreiben 2 ; Endverbraucher/innen mit Strom zu beliefern, soweit diese das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wünschen; Endverbraucher/innen nach wirtschaftlichen Grundsätzen mit Erdgas zu beliefern, soweit diese das wünschen; Endverbraucher/innen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser zu beliefern; die Versorgung von Endverbraucher/innen mit Wärme (insbesondere Nah- und Fernwärmenetze) auszubauen; netznahe Dienstleistungen und Energiedienstleitungen zu erbringen; weitere das Tätigkeitsfeld abrundende Dienstleistungen zu erbringen. Neben der Festlegung der Eignerstrategie hat der Gemeinderat die Aufsicht über das Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe. Dem Gemeinderat obliegen insbesondere die Integration des Budgets und der Jahresrechnung der Industriellen Betriebe in das Budget und die Jahresrechnung der Gemeinde, so weit gesetzlich vorgeschrieben; die Aufsicht über die Entwicklung der Industriellen Betriebe Interlaken im Rahmen des Unternehmenszwecks; die Genehmigung der Erschliessung neuer Energiequellen und der Erstellung neuer Energieerzeugungsanlagen durch die Industriellen Betriebe, Letzteres nur bei mit Kosten von mehr als einer Million Franken. 1 verwendete Vorlage: Beispiel einer Eignerstrategie des Instituts für Systemisches Management und Public Governance der Universität St. Gallen 2 Versorgungen in weiteren Gemeinden sind möglich (zurzeit Erdgas in der Gemeinde Bönigen und Strom und Wasser in Teilen der Gemeinde Wilderswil) Fax Postfach

2 Eignerstrategie für die Industriellen Betriebe Interlaken Seite 2 Zusätzlich zum Organisationsreglement gibt die Eignerstrategie klare Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie der Industriellen Betriebe Interlaken vor. Die Vorgaben der Eignerstrategie sind vom Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe und von deren Geschäftsleitung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten. Sie soll für alle Anspruchsgruppen Sicherheit in Bezug auf die Ausrichtung des Unternehmens bieten. Wird die Eignerstrategie angepasst, nehmen die Industriellen Betriebe die nötigen Anpassungen in der Unternehmensstrategie vor. 2. Ziele der Eignerin Ziele für alle Geschäftsbereiche a) Unternehmerische Ziele Die Einwohnergemeinde Interlaken verfolgt mit den Industriellen Betrieben eine nachhaltige Sicherstellung der Energie- (Strom, Gas, Wärme oder eine Kombination dieser Energieformen) und Wasserversorgung, die sicher und ressourcenschonend ist, sowie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen solide betrieben wird. Die Entwicklung des Gemeindeunternehmens basiert auf organischem Wachstum, das in allen Geschäftsbereichen 3 mittelfristig 4 selbsttragend ist. Das Gemeindeunternehmen macht seine Angebote in der Region bekannt und bedient interessierte Kundinnen und Kunden im Rahmen der Geschäftsaktivitäten auch über die Bödeligemeinden hinaus, wenn dies zur Sicherung und Entwicklung des Unternehmens beiträgt. Eine flächendeckende Ausbreitung über die Bödeligemeinden hinaus wird nicht angestrebt. Die Industriellen Betriebe entwickeln Förderprogramme zur Entwicklung eines nachhaltigen Energieeinsatzes. Möglichkeiten zur Erweiterung der eigenen Energieproduktion sind projektbezogen zu entwickeln. b) Wirtschaftliche Ziele Die sichere Versorgung und eine innovative Entwicklung gehen einer Gewinnmaximierung vor. Den Vertragsgemeinden steht die vertragliche bzw. reglementarische Entschädigung zu. (Dienst)- Leistungen an die Gemeinde werden in Rechnung gestellt, ausser es sei vertraglich anders geregelt. c) Politische und ökologische Ziele Die Industriellen Betriebe richten sich in ihrer Arbeit nach der Eignerstrategie und berücksichtigen dabei insbesondere den überkommunalen Energierichtplan Bödeli, die Vorgaben der Gemeinde als Energiestadt und die Energiestrategie 2050 des Bundes. 3 als Geschäftsbereiche im Sinne dieser Bestimmung gelten Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Planung/GIS, unter Anrechnung ihrer Anteile an den Bereichen Finanzen/Dienste und Kommunikation/Marketing/Vertrieb 4 mittelfristig kann je nach Geschäftsbereich einen anderen Zeithorizont bedeuten Fax Postfach

3 Eignerstrategie für die Industriellen Betriebe Interlaken Seite 3 d) Soziale Ziele Die Industriellen Betriebe sind eine Arbeitgeberin, die attraktive Arbeitsplätze mit fairen Bedingungen anbietet. Die Lohnpolitik ist transparent und bewegt sich im Rahmen der personalrechtlichen Grundlagen der Einwohnergemeinde Interlaken, unter Berücksichtigung von branchenüblichen Standards. Die Industriellen Betriebe setzen die Gleichstellung von Mann und Frau um und fördern die Aus- und Weiterbildung. Die Industriellen Betriebe betreiben eine aktive Personalentwicklung, die den Veränderungen in der Branche Rechnung trägt. Bei Unternehmen, an welchen die Industriellen Betriebe eine namhafte Beteiligung halten, setzen sie sich für eine analoge Personalpolitik ein. e) Kooperationen und Beteiligungen Kooperationen und Beteiligungen sind in allen Bereichen für eine Verbesserung der eigenen Marktposition anzustreben. Sie orientieren sich an der Unternehmens- und Eignerstrategie und werden durch ein laufendes Risikomanagement mit Berichterstattung an die Gemeinde begleitet. Direkte Beteiligungen an Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken sind ausgeschlossen. Geplante Mehrheitsbeteiligungen und Beteiligungen von mehr als zwei Millionen Franken erfordern die Zustimmung des Gemeinderats. 5 Ziele für den Bereich Stromversorgung Die Industriellen Betriebe sichern eine Grundversorgung, die hohen Qualitätsansprüchen genügt und gleichzeitig wirtschaftlich und günstig für die Kundschaft ist. Die Preise sind marktkonform anzusetzen und sollen einen angemessenen Gewinn ermöglichen. Bei der Strombeschaffung sind so weit möglich und wirtschaftlich vertretbar ökologische Varianten zu wählen. Strom aus Atomkraft und Kohlekraftwerken ist möglichst auszuschliessen. Mit benachbarten und vorgelagerten Netzbetreibenden wird ein partnerschaftliches Verhältnis gepflegt. Die Industriellen Betriebe streben auch im (teilweise) geöffneten Strommarkt an, in ihrem Versorgungsgebiet der wichtigste Stromlieferant zu bleiben. Ziele für den Bereich Gasversorgung Die Industriellen Betriebe sichern die sichere und wirtschaftlich günstige Versorgung der Kundschaft mit Gas in der geforderten Qualität. Die Preise sind marktkonform anzusetzen und sollen einen angemessenen Gewinn ermöglichen. 5 Diese Bestimmung gilt erst nach Änderungen des Organisationsreglements für die Industriellen Betriebe Interlaken und des Vertrags der drei Bödeligemeinden. Fax Postfach

4 Eignerstrategie für die Industriellen Betriebe Interlaken Seite 4 Ziele für den Bereich Wasserversorgung Die Industriellen Betriebe sorgen für eine sichere Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, die den Qualitätsansprüchen der Gesetze und Vorgaben genügt und gleichzeitig wirtschaftlich und günstig für die Kundschaft ist. Der Bereich Wasserversorgung ist kostendeckend, aber nicht gewinnbringend zu gestalten. Ziele für erneuerbare Energien Sinnvolle Markterweiterungen mit erneuerbaren Energieträgern wie Biogas, Windenergie, Photovoltaik, Holz, Erdwärme oder Abwärmenutzungen sind zu prüfen und bei Erfolgsaussichten in Angriff zu nehmen. Die Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen werden gefördert. Ziele für Energieeffizienz Die Industriellen Betriebe fördern die Energieeffizienz in allen Geschäftsbereichen aktiv. Ziele für den Bereich Dienstleistungen Netznahe Dienstleistungen werden mindestens kostendeckend und weitere im Rahmen des Unternehmens sinnvolle Dienstleistungen werden gewinnorientiert angeboten und und runden das Tätigkeitsfeld des Gemeindeunternehmens ab. 3. Vorgaben zur Führung a) Strategische Führungsebene Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Industriellen Betriebe als strategischer Führungsebene richtet sich neben der politischen Vertretung nach der Fachkompetenz. Interessenkollisionen sind zu vermeiden und die Ausstandsregeln zu beachten. Dem Gemeinderat Interlaken steht das Verwaltungsratspräsidium zu. Er kann jedoch auf das Präsidium, nicht aber auf den Sitz verzichten. 6 b) Entschädigung der strategischen Führungsebene Der Gemeinderat legt die Entschädigungen des Verwaltungsrats der Industriellen Betriebe fest. 4. Vorgaben zur Kontrolle a) Reporting / Berichterstattung Mindestens halbjährlich orientiert das Interlakner Verwaltungsratsmitglied den Gemeinderat mündlich oder schriftlich über den Geschäftsverlauf, die Marktentwicklung, die grösseren laufenden Projekte und Investitionen (Rück- und Ausblick), die Entwicklung und die Zielerreichung in den Kooperationen und Beteiligungen sowie Fragen, die in nächster Zukunft eine gemeinsame Klärung bedingen. Bei dringenden Angelegenheiten erfolgt die Orientierung in der nächsten Sitzung des Gemeinderats, bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen unverzüglich. Einmal jährlich nach der ordentlichen Revision wird der Gemeinderat über das interne Kontrollsystem (IKS) und das Risk Management orientiert. 6 Der fakultative Verzicht auf das VR-Präsidium für die Interlakner Gemeinderatsvertretung erfordert Änderungen des Organisationsreglements für die Industriellen Betriebe Interlaken und des Vertrags der drei Bödeligemeinden. Fax Postfach

5 Eignerstrategie für die Industriellen Betriebe Interlaken Seite 5 Einmal jährlich findet ein Austausch zwischen einer Delegation des Gemeindeunternehmens und dem Gemeinderat statt. Der Gemeinderat orientiert den Grossen Gemeinderat bei Bedarf. b) Controlling Das Gemeindeunternehmen unterzieht sich einer ordentlichen Revision durch ein vom Gemeinderat auf Antrag des Verwaltungsrats der Industriellen Betriebe bestimmtes Revisionsunternehmen. Der Revisionsbericht ist dem Gemeinderat zusammen mit dem Jahresbericht und der Jahresrechnung zur Kenntnis zu bringen. 5. Vorgaben zu Qualität, Sicherheit und Risiko a) Beschaffungswesen Das Beschaffungswesen richtet sich nach den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen. b) Haftung Die Industriellen Betriebe schliessen angemessene Versicherungen für den Betrieb ab. Sie entschädigen die Einwohnergemeinde Interlaken mit einem jährlichen Pauschalbetrag, der sich am Risiko orientiert, für die Abdeckung der subsidiären Haftung der Einwohnergemeinde. 7 c) Unterhalt und Betrieb der Netze Die Industriellen Betriebe gewährleisten den Betrieb von sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Netzen nach Massgabe der jeweiligen eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebungen sowie der einschlägigen Normen der Fachverbände. Die Netze sind werterhaltend instand zu halten und nach dem aktuellen Stand der Technik zu bewirtschaften. 6. Vorgaben zur Transparenz a) Strategieprozess Die Unternehmensstrategie der Industriellen Betriebe Interlaken und deren Kompatibilität mit der Eignerstrategie ist periodisch einer Überprüfung im Sinne einer rollenden Planung zu unterziehen. b) Information gegen Aussen Die Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Industriellen Betriebe Interlaken hat Anspruch auf Informationen über sämtliche Angelegenheiten des Gemeindeunternehmens, so weit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Die Organe der Industriellen Betriebe informieren aktiv, auch aus Unternehmen, bei denen sie eine Mehrheitsbeteiligung halten. Amtliche Veröffentlichungen erfolgen im Anzeiger Interlaken, so weit übergeordnete Vorschriften nicht eine weitergehende Veröffentlichung verlangen. 7 Die Haftungsfrage ist mittelfristig rechtlich neu zu beurteilen. Fax Postfach

6 Eignerstrategie für die Industriellen Betriebe Interlaken Seite 6 7. Genehmigung und Inkrafttreten Die Eignerstrategie tritt mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 8. April 2013 sofort in Kraft. Sie wird dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Die Eignerstrategie wird mindestens zu Beginn einer Legislaturperiode überprüft und allenfalls angepasst. Interlaken, 8. April 2013 IM NAMEN DES GEMEINDERATES INTERLAKEN sig. Graf Urs Graf Gemeindepräsident sig. Goetschi Philipp Goetschi Sekretär Fax Postfach

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