Bericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/2174: Planung der S-Bahn-Linie S4 Fortsetzung der Planung unter Verwendung von Zuweisungen des Bundes gem. 5 Regionalisierungsgesetz (Senatsantrag) Vorsitz: Dr. Mathias Petersen Schriftführung: Thilo Kleibauer I. Vorbemerkung Die Drucksache wurde am 17. November 2015 gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin federführend dem Haushaltsausschuss und mitberatend dem Verkehrsausschuss überwiesen. Die Stellungnahme des Fachausschusses ist als Anlage beigefügt. Der Haushaltsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2015 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die FDP-Abgeordneten stellten fest, dass die in der Drucksache erwähnten 915 Millionen Euro auf heutigen Preisen basierten. Detaillierte Kostenberechnungen sollten im Laufe der Zeit erfolgen. Sie fragten, weshalb in der Drucksache keine Berücksichtigung der Preisentwicklung stattfinde und welche Kostensteigerungen bis zur Fertigstellung des Projekts in zehn Jahren zu erwarten seien. Des Weiteren interessierte sie, ob die Entscheidung Hamburgs gegen Olympia Auswirkungen auf die Zahlungsbereitschaft des Bundes zur Folge haben könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, zuletzt im Oktober ausführliche Gespräche über die Finanzierung mit dem Bund geführt zu haben. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) sei zwischenzeitlich an die Seite Hamburgs gerückt und daher auch dazu bereit, über die DB Netz AG die Planungen zu finanzieren. Auf der Ebene des Bundes gebe es allerdings differenzierte Haltungen. Bezogen auf die Auswirkungen des Olympiareferendums zitierten die Senatsvertreterinnen und -vertreter folgenden Ausspruch eines Amtsleiters: Dank Olympia konnten wir segeln, jetzt müssen wir wieder rudern. Die Situation stelle sich derzeit zweifelsohne so dar, dass der Ansporn, der mit der Olympiabewerbung einhergegangen sei, nicht mehr bestehe. Gleichwohl werde hartnäckig weiter an der Planung der S-Bahn-Linie S4 gearbeitet. Das Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium habe ergeben, dass die standardisierte Bewertung gemeinsam fortgeschrieben werde, damit das erzielte Ergebnis generell förderfähig sei. Ansonsten werde darum gerungen, dass in dem Entwurf des Verkehrswegeplanes, der aller Voraussicht nach im Frühjahr 2016 vorgelegt werde, sowohl das dritte Gleis als auch der Knoten Hamburg mit Prüfvorbehalt für den mehrgleisigen Ausbau weiterhin dargestellt seien.

2 Drucksache 21/2665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Senatsvertreterinnen und -vertreter ergänzten, weiterhin mit der DB AG die Möglichkeiten zur Optimierung des Bauprogramms und dessen verkehrlicher Auswirkungen zu besprechen. Die Variante, die in Hamburg den Verzicht auf das fünfte Puffergleis und im Bereich Bargteheide den Wegfall eines Gleises sowie des Haltepunktes Dehlingsdorf vorsehe, werde von Hamburg seit Längerem favorisiert, da damit Kostenreduktionen einhergingen. Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Meyer habe in der gemeinsamen Sitzung des Hamburgischen Verkehrsausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags signalisiert, dass die EBWU-Variante inzwischen auch für Schleswig-Holstein akzeptabel sei. Dies sei ein großer Vorteil für die weiteren Verhandlungen. Im weiteren Prozess müsse darauf geachtet werden, dass in dem Prozess, den der Bundesverkehrswegeplan erlebe, der Nutzen auch für den Schienenpersonenfernverkehr und den Güterverkehr auf der Fehmarnbelt-Achse bewertet werde. Für den Bereich Kopenhagen Hamburg werde dies in Kürze durch den Bund erfolgen, aber auch für den Knoten Hamburg und den überlasteten Hauptbahnhof sei eine Bewertung im Jahr 2016 vorgesehen. In der Folge werde es eine Finanzierungsvereinbarung geben. Wenn die Verhandlungen in nicht allzu ferner Zukunft erfolgreich abgeschlossen sein sollten, werde eine weitere Drucksache die Bürgerschaft erreichen, in der die weitere Finanzierung dargelegt werde. Welche Kostensteigerungen einzuplanen seien, hänge unmittelbar davon ab, wann ein verkehrspolitisch mit dem Bund abgestimmtes Papier vorliege. Einzubeziehen seien dabei nicht nur der Regionalverkehr, sondern auch der Güter- und Personenfernverkehr. Wenn die Planfeststellung abgeschlossen sei, könne betrachtet werden, welche Kostensteigerungen durch die Inflation oder weitere Faktoren zu erwarten seien. Derzeit sei es nicht möglich, hierzu belastbare Aussagen zu treffen. Die SPD-Abgeordneten fragten, ob es der Bund sei, der sich weigere, derartige Betrachtungen vorzunehmen und prophylaktisch einen Inflationsausgleich einzurechnen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass der Bund ebenso wie die DB AG mit eigenen Kostentabellen arbeite. Insbesondere die DB AG verwende differenzierte Kostenrisiken-Programme, was eine andere Methodik der Berechnung zur Folge habe. Da es sich bei dem Projekt S-Bahn-Linie S4 um ein Bundesprojekt handele, werde sich Hamburg dem Reglement der Deutschen Bahn AG und des Bundes unterwerfen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, dass derzeit noch keine Haushaltsmittel für den Bau eingeworben würden. Diese würden mit den entsprechenden Jahresscheiben und den zu erwartenden Preissteigerungen beaufschlagt. Im Augenblick werde um die überschaubaren Mittel für die Planungen geworben, bei denen die Preissteigerung bis 2018 in die präsentierten Zahlen eingeflossen sei. In den Leistungsphasen 3 und 4 seien insgesamt 70 Millionen Euro veranschlagt, es bestehe aber Grund zu der Annahme, dass weniger Mittel benötigt würden. Bislang sei von Maximalkosten für Hamburg in Höhe von 22,5 Millionen Euro ausgegangen worden, die aller Voraussicht nach jedoch unterschritten würden. Nachdem kein weiterer Fragebedarf bestand, wies der Vorsitzende auf das einstimmige Votum des mitberatenden Verkehrsausschusses sowie die damit verbundene Resolution des Schleswig-Holsteinischen Landtags und der Hamburgischen Bürgerschaft hin und leitete sodann zur Abstimmung über. III. Ausschussempfehlung 1. Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Senatsantrag aus der Drs. 21/2174 anzunehmen. 2. Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft zudem einstimmig die Annahme der folgenden Resolution, die wortgleich auch dem Schleswig- Holsteinischen Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wurde: Vorbemerkung: Der Hamburger Hauptbahnhof ist die zentrale Drehscheibe des Personennah- und -fernverkehrs in Norddeutschland. Hier beginnen und enden sehr viele Züge, die aus den benachbarten Bundesländern kommen oder dahin 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2665 fahren. Insgesamt ist der Hamburger Hauptbahnhof der am stärksten frequentierte Bahnhof Deutschlands. Durch die Lage des Bahnhofs gibt es keine Möglichkeit, ihn räumlich auszubauen und um weitere Gleise zu ergänzen. Dies hat zur Folge, dass es im Bahnhof sehr häufig beispielsweise durch belegte Gleise zu Verspätungen für Züge bei der Ein- und Ausfahrt kommt. Die DB Netz AG hat den Hauptbahnhof daher als künftig überlastet erklärt (nach 16 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung). Eine Entlastung kann nur geschaffen werden, wenn es gelingt, Verkehre von den Fernverkehrsgleisen auf die S-Bahn-Gleise zu verlagern. In der Knotenstudie im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde vorgeschlagen, die Regionalzüge der Linie Bad Oldesloe Hamburg durch eine S-Bahn zu ersetzen. Dies würde Kapazitäten auf den Fernbahngleisen schaffen. Hierfür ist es erforderlich, dass neue S-Bahn-Gleise ab Hamburg-Hasselbrook Richtung Bad Oldesloe errichtet werden. Diese neuen Gleise hätten auch den Vorteil, dass auf der Bestandsstrecke von Lübeck nach Hamburg zusätzliche Kapazitäten für den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr frei würden. Aktuell werden auf Kosten Hamburgs und Schleswig-Holsteins die Vorplanung und die Genehmigungsplanung für dieses Projekt S4 vorangetrieben. Dabei wird auch der Nahverkehrsnutzen der Maßnahme im Rahmen einer Standardisierten Bewertung ermittelt. Da das Projekt aber wesentlich auch ein Fernverkehrsprojekt auf einem europäischen TENT-Korridor ist, muss eine Bewertung der Nutzen für den Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr erfolgen, damit eine umfassende Bewertung für die Beratung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im Jahr 2016 vorliegt. Ziel muss es sein, dass ein Ausbau der Eisenbahnstrecke Lübeck - Hamburg und sein Nutzen für den Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr im neuen BVWP weiterhin berücksichtigt wird. Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird aufgefordert, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die auch von dem Schleswig-Holsteinischen Landtag geteilte Erwartung der Bürgerschaft aufzugreifen und in diesem Sinne gegenüber dem Bund tätig zu werden. Thilo Kleibauer, Berichterstattung 3

4 Drucksache 21/2665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage Stellungnahme des Verkehrsausschusses an den federführenden Haushaltsausschuss über die Drucksache 21/2174: Planung der S-Bahn-Linie S4 Fortsetzung der Planung unter Verwendung von Zuweisungen des Bundes gem. 5 Regionalisierungsgesetz (Senatsantrag) Vorsitz: Ole Thorben Buschhüter Schriftführung: Martin Bill I. Vorbemerkung Die Drucksache 21/2174 ist von der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft im Vorwege gemäß 53 Absatz 1 Geschäftsordnung am 17. November 2015 federführend dem Haushaltsausschuss und mitberatend dem Verkehrsausschuss überwiesen worden. Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2015 abschließend mit der Vorlage befasst. Zeitgleich tagte im selben Sitzungsraum auch der Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages. II. Beratungsinhalt Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das Thema und der aktuelle Sachstand dazu bereits ausführlich im Rahmen einer Selbstfassung unter dem Tagesordnungspunkt 1 derselben Sitzung in Anwesenheit der Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtags erörtert worden seien. Der Verkehrsausschuss legte die als Anlage 1 beigefügte interfraktionelle gemeinsame Resolution des Schleswig-Holstein Landtags und der Hamburgischen Bürgerschaft vor und beschloss, hinsichtlich des Beratungsinhalts auf den Bericht des Verkehrsausschusses an die Bürgerschaft zur Selbstbefassung über gemeinsame Verkehrsprojekte von Hamburg und Schleswig-Holstein zu verweisen. Die Protokollerstellung über die Beratung lag in Händen des Wirtschaftsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Über die Beratung wird ein Protokoll (Verkehrsausschussprotokoll 20/07) erstellt, das in der Parlamentsdokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft eingesehen werden kann. III. Ausschussempfehlung Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem federführenden Haushaltsausschuss einstimmig der Bürgerschaft zu empfehlen, die Drucksache 21/2174 sowie die als Anlage 1 beigefügte gemeinsame Resolution des Verkehrsausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags anzunehmen. Martin Bill, Berichterstattung 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2665 Anlage 1 (Zusatz-)Antrag zur Drs. 21/2174 (HH) von SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP, AfD (HH) (Gemeinsame Resolution des Schleswig-Holsteinischen Landtags und der Hamburgischen Bürgerschaft) Der Hamburger Hauptbahnhof ist die zentrale Drehscheibe des Personennah- und - fernverkehrs in Norddeutschland. Hier beginnen und enden sehr viele Züge, die aus den benachbarten Bundesländern kommen oder dahin fahren. Insgesamt ist der Hamburger Hauptbahnhof der am stärksten frequentierte Bahnhof Deutschlands. Durch die Lage des Bahnhofs gibt es keine Möglichkeit, ihn räumlich auszubauen und um weitere Gleise zu ergänzen. Dies hat zur Folge, dass es im Bahnhof sehr häufig beispielsweise durch belegte Gleise zu Verspätungen für Züge bei der Ein- und Ausfahrt kommt. Die DB Netz AG hat den Hauptbahnhof daher als künftig überlastet erklärt (nach 16 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung). Eine Entlastung kann nur geschaffen werden, wenn es gelingt, Verkehre von den Fernverkehrsgleisen auf die S-Bahngleise zu verlagern. In der Knotenstudie im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde vorgeschlagen, die Regionalzüge der Linie Bad Oldesloe Hamburg durch eine S-Bahn zu ersetzen. Dies würde Kapazitäten auf den Fernbahngleisen schaffen. Hierfür ist es erforderlich, dass neue S-Bahngleise ab Hamburg-Hasselbrook Richtung Bad Oldesloe errichtet werden. Diese neuen Gleise hätten auch den Vorteil, dass auf der Bestandsstrecke von Lübeck nach Hamburg zusätzliche Kapazitäten für den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr frei würden. Aktuell werden auf Kosten Hamburgs und Schleswig-Holsteins die Vorplanung und die Genehmigungsplanung für dieses Projekt S4 vorangetrieben. Dabei wird auch der Nahverkehrsnutzen der Maßnahme im Rahmen einer Standardisierten Bewertung ermittelt. Da das Projekt aber wesentlich auch ein Fernverkehrsprojekt auf einem europäischen TEN-T-Korridor ist, muss eine Bewertung der Nutzen für den Schienenpersonenfernund Schienengüterverkehr erfolgen, damit eine umfassende Bewertung für die Beratung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im Jahr 2016 vorliegt. Ziel muss es sein, dass ein Ausbau der Eisenbahnstrecke Lübeck Hamburg und sein Nutzen für den Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr im neuen BVWP weiterhin berücksichtigt wird. Der Landtag und die Bürgerschaft mögen beschließen: Die Landesregierung und der Senat werden aufgefordert, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die gemeinsame Erwartung der beiden Parlamente aufzugreifen und in diesem Sinne gegenüber dem Bund tätig zu werden. 5

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