Arbeit. Soziales. Steuern INFOS FÜR GRENZGÄNGER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeit. Soziales. Steuern INFOS FÜR GRENZGÄNGER"

Transkript

1 Arbeit Soziales Steuern INFOS FÜR GRENZGÄNGER

2 Impressum Herausgeber: Text: Redaktion: Bildnachweis der Titelseite: Gestaltung: Druck: Deutscher Gewerkschaftsbund Region Bodensee-Oberschwaben Jahnstraße 26, D Ravensburg Elisabeth Grübel, Dipl.-Volkswirtin impuls GmbH Konstanz Katzgasse 7, D Konstanz Vorarlberg Tourismus Presse- und Informationsamt, Vaduz Appenzellerland Tourismus Touristinformation Konstanz GmbH albers mediendesign, Konstanz Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH&Co.KG, Konstanz Haftungsausschluss: Diese Broschüre soll Arbeitnehmern als Orientierungshilfe dienen, sie enthält allgemeine Informationen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden und es können aus der Broschüre keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind vorbehalten. Stand: 1. Januar 2004 (2. Auflage Juli 2004) Weitere Broschüren können über die DGB-Region Bodensee-Oberschwaben bezogen werden: DGB-Region Bodensee-Oberschwaben Jahnstraße 26 D Ravensburg Kritik, Anregungen, Hinweise und Änderungswünsche für eine etwaige Neuauflage bitte an folgende Adresse richten: DGB-Büro für transnationale Kooperation Beyerlestraße 1 D Konstanz Tel. +49 (0) 75 31/ Andreas.Pfeuffer@dgb.de

3 I n f o s f ü r G r e n z g ä n g e r 3 Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, sind Sie in der Bodenseeregion ansässig und haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie es wäre, in den Nachbarstaat zur Arbeit zu fahren? Dann kann und will Sie diese erste Grenzgängerbroschüre der»eures-grenzpartnerschaft Bodensee«ermuntern, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Wenn Sie bereits Grenzgänger/in sind, finden Sie Tipps und Kontaktadressen zur Lösung von Problemen. Die Förderung der Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen in der internationalen Bodenseeregion und die Schaffung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes, das ist das Ziel der»european Employment Services«mit ihrer Partnerschaft von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Arbeitsverwaltungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg und den Ostschweizer Kantonen. Das Fürstentum gehört zum»ewr«, hat Beobachterstatus und kooperiert, ohne formell Mitglied zu sein. Die ist kein EU-Staat. Seit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens zur Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 befindet sich die allerdings in einem 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht. Zu diesem Prozess gehören die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der Sozialsysteme. In diesem Sinn fühlen sich die Ostschweizer Kantone den gemeinsamen Zielen der EURES-Grenzpartnerschaft Bodensee verpflichtet. Von Fragen zur Ausbildung bis zur Rente spannt sich der thematische Bogen dieser Broschüre. Weil wir alle voneinander Lernende in unserer internationalen Bodenseeregion sind, ist sicherlich noch nicht alles perfekt in unseren»infos für GRENZGÄN- GER«und wir sind für konstruktive Anregungen zur Weiterentwicklung stets dankbar. Wir danken der Verfasserin Elisabeth Grübel für ihre unermüdliche Arbeit. Wir danken ebenso herzlich den Fachleuten in Behörden, Verbänden, Versicherungen und Informationszentren in,, der und für Zuarbeiten, Hilfen und Korrekturen. Wir hoffen, ein ansprechendes Nachschlagewerk zu präsentieren, das Sie gern in die Hand nehmen und das einen kleinen Beitrag zum Zusammenwachsen unserer wunderschönen Bodenseeregion leistet. Mit freundlichen Grüßen Johannes Rutz Präsident (Amt für Arbeit St. Gallen) Gottfried Christmann Co-Präsident (Deutscher Gewerkschaftsbund) Dr. Christoph Jenny Co-Präsident (Wirtschaftskammer Vorarlberg)

4 4 I n f o s f ü r G r e n z g ä n g e r Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung Vorwort 1 Einleitung 4 I. Von der Arbeitsuche zum Arbeitsvertrag 1. Arbeitsuche 1.1. Grundsätzliches Arbeitsuche in Arbeitsuche in Arbeitsuche in der Arbeitsuche in Arbeitsbewilligung 2.1. Grundsätzliches Arbeiten in Arbeiten in Arbeitsbewilligung für die Arbeiten in Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen 3.1. Grundsätzliches Anerkennung in Anerkennung in Anerkennung in der Anerkennung in Arbeitsrecht 4.1. Grundsätzliches Arbeitsrecht in Arbeitsrecht in Arbeitsrecht in der Arbeitsrecht in 54 II. Soziale Sicherheit grenzüberschreitend 1. Krankenversicherung 1.1. Grundsätzliches Krankenversicherung bei Beschäftigung in Krankenversicherung bei Beschäftigung in Krankenversicherung bei Beschäftigung in der Krankenversicherung bei Beschäftigung in Unfallversicherung 2.1. Grundsätzliches Unfallversicherung in Unfallversicherung in Unfallversicherung in der Unfallversicherung in Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod 3.1. Grundsätzliches Pensionsversicherung in Drei-Säulen-System der Vorsorge in Drei-Säulen-System der Vorsorge in der Rentenversicherung in 125

5 I n f o s f ü r G r e n z g ä n g e r 5 Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung 4. Arbeitslosenversicherung 4.1. Grundsätzliches Arbeitslosenversicherung in Arbeitslosenversicherung in Arbeitslosenversicherung in der Arbeitslosenversicherung in Familienleistungen 5.1. Grundsätzliches Leistungen in Familienbeihilfe Kinderbetreuungsgeld Leistungen in Leistungen in der Familienzulagen Bedarfsleistungen an betreuende Eltern Leistungen in Kindergeld Erziehungsgeld 151 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 1. Besteuerung der Arbeitseinkommen 1.1. Grundsätzliches Arbeiten in und Wohnen in der und Wohnen in Steuerpflichtig in Arbeiten in und Wohnen in und Wohnen in der und Wohnen in Steuerpflichtig in Arbeiten in der und Wohnen in und Wohnen in Steuerpflichtig in der Arbeiten in und Wohnen in und Wohnen in der Steuerpflichtig in Besteuerung der Renten, Pensionen und Pensionskassenauszahlungen 2.1. Grundsätzliches Besteuerung in Besteuerung in Besteuerung in der Besteuerung in 180 Gesetzliche Feiertage 182 Abkürzungen 183

6 6 I n f o s f ü r G r e n z g ä n g e r Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung Wer ist Grenzgänger 1? Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen und in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an Ihren Wohnort zurückkehren. Im jeweiligen Ausländer- und Steuerrecht kann der Begriff weiter eingegrenzt sein. So ist Voraussetzung für eine (ausländerrechtliche) Grenzgängerbewilligung in der, dass sich Wohn- und Arbeitsort innerhalb bestimmter Grenzzonen befinden (s. dazu Kapitel Arbeitsbewilligung). Unterschiedliche Kriterien gelten für die steuerrechtliche Behandlung als Grenzgänger, die eine Besteuerung am Wohnsitz vorsieht. Je nach Grenzsituation gelten hierfür andere Vorschriften (s. Kapitel Besteuerung der Arbeitseinkommen). 1 Um der besseren Lesbarkeit willen wird im Text darauf verzichtet, durchgängig die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden. Steht die männliche Form allein, sind immer auch Frauen angesprochen. 2 Der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) umfasst die 15 EU-Staaten sowie, Island und Norwegen. An wen wendet sich diese Broschüre? Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an Bewohner der Bodenseeregion, die grenzüberschreitend eine Arbeitsstelle suchen oder die bereits als Grenzgänger beschäftigt sind. Darüber hinaus liefert sie Hinweise für Arbeitgeber und andere Personen, die beruflich mit Grenzgängern in Kontakt kommen und Informationen zu Themen außerhalb ihres eigenen Fachgebiets suchen. Erfasst werden neun verschiedene Grenzgängersituationen. Den vier Staaten am Bodensee als»erwerbsländern«können jeweils zwei oder drei Wohnländer zugeordnet werden. wird aufgrund des Beobachterstatus bei der Grenzpartnerschaft in erster Linie als Beschäftigungsland, nicht als Land des Wohnsitzes berücksichtigt. Die überstaatlichen Regelungen gelten aber grundsätzlich auch für Grenzgänger, die in wohnen und in den Nachbarländern oder beschäftigt sind. Wer nicht Staatsangehörige/r des EWR 2 oder der ist, sollte sich unbedingt persönlich vor Ort beraten lassen, da für Drittstaatsangehörige teilweise abweichende Regelungen gelten. Die Broschüre ist nicht gedacht für Arbeitnehmer, die von Ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit ins Ausland geschickt werden (Entsendung). Für sie gelten andere Vorschriften.

7 I n f o s f ü r G r e n z g ä n g e r 7 Vorwort Inhaltsverzeichnis Einleitung Wie ist diese Broschüre aufgebaut? Die Broschüre behandelt in elf Kapiteln die wichtigsten Themen aus den drei großen Sachbereichen Arbeit, Soziales und Steuern. Im ersten Abschnitt eines jeden Kapitels werden die überstaatlichen Regelungen vorgestellt, wichtige Begriffe erklärt und praktische Empfehlungen gegeben. In den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Ländern wird vor allem auf die innerstaatlichen Gegebenheiten eingegangen. Zum besseren Verständnis sollte der Abschnitt»Grundsätzliches«einleitend oder begleitend zum Länderabschnitt gelesen werden. Begriffe, die im ersten Abschnitt erläutert wurden, werden im speziellen Teil nicht mehr erklärt. Für die meisten Leser sind wahrscheinlich vor allem die Bedingungen im Zielland von Interesse. Teilweise gelten für Grenzgänger jedoch auch die Bestimmungen am Wohnsitz bzw. es kann sinnvoll sein, die Leistungen im Beschäftigungsland mit denen im Wohnland zu vergleichen. In der Regel finden Sie am Ende eines jeden Abschnittes die Adresse(n) des/r wichtigsten Ansprechpartner/s zum Thema. Welche Änderungen ergeben sich für Grenzgänger mit der 2. Stufe des Freizügigkeitsabkommens? Zum 1. Juni 2004 tritt die 2. Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie bringt weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der Europäischen Union, die in der arbeiten möchten. Zum einen wird der Inländervorrang aufgehoben, d.h. Arbeitnehmer aus der müssen bei Neueinstellungen nicht mehr vorrangig gegenüber Personen aus der EU berücksichtigt werden. Zum anderen entfällt die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Ein Gesuch auf Arbeitsbewilligung kann künftig auch durch den Arbeitnehmer selbst gestellt werden. Die Grenzgängerbewilligung 3 ist jedoch weiterhin (bis 31. Mai 2007) an einen Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Grenzzonen gebunden (s. auch Kapitel Arbeitsbewilligung). 3 Vorteil gegenüber einer Aufenthaltsbewilligung: Keine Höchstzahlen (Kontingente)

8

9 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht I. Von der Arbeitsuche zum Arbeitsvertrag

10 Inhaltsverzeichnis Kapitel Arbeit I. Von der Arbeitsuche zum Arbeitsvertrag 1. Arbeitsuche 1.1. Grundsätzliches Arbeitsuche in Arbeitsuche in Arbeitsuche in der Arbeitsuche in Arbeitsbewilligung 2.1. Grundsätzliches Arbeiten in Arbeiten in Arbeitsbewilligung für die Arbeiten in Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen 3.1. Grundsätzliches Anerkennung in Anerkennung in Anerkennung in der Anerkennung in Arbeitsrecht 4.1. Grundsätzliches Arbeitsrecht in Arbeitsrecht in Arbeitsrecht in der Arbeitsrecht in 54

11 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 9 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 1. Arbeitsuche 1.1 Grundsätzliches Wie finde ich eine Arbeitsstelle? Die wichtigsten Informationsquellen bei der Stellensuche sind die Anzeigenteile der Tageszeitungen, Online-Stellenbörsen, die öffentlichen Arbeitsvermittlungen und private Personalvermittlungsagenturen. Auf den Homepages der öffentlichen Arbeitsvermittlungen finden Sie neben Stellenangeboten und vielen anderen Informationen auch Links zu regionalen und branchenbezogenen Stellenbörsen sowie zu privaten Stellenvermittlern. Stellen- und Ausbildungsangebote in ganz Europa und weitere nützliche Informationen finden Sie über das EURES-Portal der Europäischen Kommission Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, stehen Ihnen die EURES-Berater der Arbeitsvermittlungen zur Verfügung. Sie können sich auch zur Arbeitsuche ins Ausland begeben und unter bestimmten Voraussetzungen die dortige Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie sich von der Arbeitsvermittlungsstelle am Wohnsitz das Formular E 303 ausstellen lassen. Nicht vernachlässigen sollte man bei der Stellensuche auch persönliche Kontakte zu Personen, die bereits als Grenzgänger arbeiten. Fragen Sie, ob in deren Unternehmen Bedarf für Ihr gewünschtes Tätigkeitsfeld bestehen könnte. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, im Internet mehr über Firmen in Ihrer Region zu erfahren und versuchen Sie, über Initiativbewerbungen Kontakt aufzunehmen.

12 10 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht Wo finde ich die EURES-Berater? Derzeit sind die folgenden EURES-Berater und -Beraterinnen im Bodenseeraum tätig: EURES-Beratung in Arbeitsmarktservice (AMS) Bludenz Dietmar Müller Tel. +43 (0) dietmar.mueller@801.ams.or.at EURES-Beratung in der bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) RAV St. Gallen RAV Schaffhausen Kurt Müller Anita Scherrer Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) kurt.mueller@sg.ch anita.scherrer@ktsh.ch RAV Zürich RAV Frauenfeld Hanspeter Zingg Silvia Krauss Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) hanspeter.zingg@vd.zh.ch silvia.krauss@kttg.ch EURES-Beratung in Agentur für Arbeit Friedrichshafen Agentur für Arbeit Konstanz Sabine Hohloch Gisela Schrodin Tel. +49 (0) Tel. +49 (0) sabine.hohloch@arbeitsamt.de gisela.schrodin@arbeitsamt.de Agentur für Arbeit Kempten Helmut Demeter Tel. +49 (0) helmut.demeter@arbeitsamt.de Wo kann ich mich über Ausbildungsmöglichkeiten im Nachbarland informieren? Informationen zu betrieblichen und schulischen Ausbildungsgängen erhalten Sie bei den europäischen Berufsberatungszentren in Lörrach und Rosenheim, bei den Ämtern für Berufsbildung in den er Kantonen und in (Schaan) sowie den Berufsinformationszentren des Arbeitsmarktservice in Vorarlberg und der Agenturen für Arbeit (Arbeitsämter) in. Europäisches Berufsberatungs- Europäisches Berufsberatungszentrum zentrum für für die und Agentur für Arbeit Rosenheim Agentur für Arbeit Lörrach Wittelsbacher Str. 57 Brombacher Str. 2 D Rosenheim D Lörrach Tel. +49 (0) Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Fax +49 (0) Rosenheim.Europaservice@ Loerrach.Europaservice@ arbeitsamt.de arbeitsamt.de

13 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 11 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht An die Europäischen Berufsberatungszentren können Sie sich auch mit Fragen zu Ausbildungsmöglichkeiten in wenden. Was bietet der Lehrlingsaustausch»Xchange«? Im Rahmen des Programms»Xchange«können junge Leute für vier Wochen ein Praktikum in einem ausländischen Ausbildungsbetrieb machen. Es handelt sich dabei um eine Aktion der Internationalen Bodenseekonferenz und der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer. Daher ist über die Bodenseegebiete hinaus auch ein Austausch mit Betrieben in Tirol, Salzburg, Südtirol, der Lombardei, Graubünden und im Tessin möglich. Teilnehmen können Lehrlinge und Auszubildende aus allen anerkannten Ausbildungsberufen, das erste Lehrjahr sollte aber bereits abgeschlossen sein.»xchange«hilft bei der Suche eines Ausbildungsbetriebs im Zielland. Zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten wie Reisekosten kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Informationen gibt es im Internet unter Dort finden Sie unter»xnet«auch die Adressen der regionalen Kontaktstellen. Diese sind bei der Wirtschaftskammer in Vorarlberg (Feldkirch), den Ämtern für Berufsbildung in und der sowie den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern in Baden-Württemberg und Bayern angesiedelt. Sie können sich mit Fragen auch direkt an die Projektleitung wenden: Projektleitung Xchange Dr. Stefan Veigl Klausmühle 18 A-6911 Lochau Tel veigl.xchange@aon.at

14 12 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht In den folgenden Abschnitten finden Sie weitere Informationsquellen und Adressen für die Arbeitsuche in den vier Staaten der Bodenseeregion. 1.2 Arbeitsuche in Welches sind die wichtigsten Informationsquellen? Stellenanzeigen finden Sie in der Samstagsausgabe der Vorarlberger Nachrichten sowie mittwochs und samstags im Mitteilungsblatt Wann und Wo. Nützliche Internetadressen enthält nachstehende Tabelle Staatliche Arbeitsvermittlung Vorarlberger Nachrichten Branchenverzeichnis Branchenverzeichnis Wo finde ich die öffentliche Arbeitsvermittlung? Stellen werden durch das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt. Arbeitsmarktservice Bregenz Zweigstelle Kleinwalsertal Rheinstraße 32 Walserstraße 71 A-6901 Bregenz A-6992 Hirschegg Tel. +43(0) Tel. +43(0) Fax +43(0) FAX +43 (0) ams.bregenz@802.ams.or.at ams.kleinwalsertal@802.ams.or.at Arbeitsmarktservice Dornbirn Arbeitsmarktservice Feldkirch Grabenweg 4 Galuragasse 3 A-6850 Dornbirn A-6800 Feldkirch Tel. +43 (0) Tel. +43 (0) Fax +43 (0) Fax +43 (0) ams.dornbirn@804.ams.or.at ams.feldkirch@805.ams.or.at Arbeitsmarktservice Bludenz Bahnhofplatz 1b A-6700 Bludenz Tel. +43 (0) Fax +43 (0) ams.bludenz@801.ams.or.at

15 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 13 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 1.3 Arbeitsuche in Welches sind die wichtigsten Informationsquellen? Stellenanzeigen für finden Sie in folgenden Zeitungen: er Vaterland (dienstags und donnerstags) Volksblatt in (dienstags und donnerstags) Vorarlberger Nachrichten (samstags) Die Internetadressen der Vorarlberger Nachrichten sowie einer Auswahl an privaten Personalvermittlungsbüros enthält die folgende Tabelle: Vorarlberger Nachrichten Handwerkliche, techn., kaufm. Berufe Handwerkliche, techn., kaufm. Berufe, Gastronomie Kaufm. Berufe und Kaderpersonal (Führungskräfte) Kaufm. Berufe, techn. Spezialisten, Kaderpersonal Handwerkliche, techn., kaufm. Berufe Eine Liste mit weiteren Internetadressen und eine Aufstellung der in vertretenen Personaldienstleister sind beim Amt für Volkswirtschaft (s. unten) erhältlich. Wo finde ich die öffentliche Arbeitsvermittlung? Stellen werden von der Abteilung Arbeit beim Amt für Volkswirtschaft vermittelt. Herr Uwe Fischer berät Arbeitsuchende aus dem Ausland. Amt für Volkswirtschaft Abteilung Arbeit Arbeitsvermittlung/Beratung Gerberweg 5 FL-9490 Vaduz Tel Fax Uwe.Fischer@avw.llv.li

16 14 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 1.4 Arbeitsuche in der Welches sind die wichtigsten Informationsquellen? Stellenanzeigen finden Sie in folgenden Zeitungen: St. Galler Tagblatt (dienstags, donnerstags und samstags) Tages-Anzeiger (Region Zürich, dienstags, donnerstags und samstags) Alpha, Beilage zum Tages-Anzeiger für Kaderstellen (Führungskräfte, samstags) Thurgauer Zeitung (mittwochs und samstags) Neue Zürcher Zeitung (samstags) Schaffhauser Nachrichten (mittwochs und samstags) Eine Auswahl an Online-Stellenbörsen und weitere hilfreiche Internetadressen enthält die folgende Tabelle: Staatliche Arbeitsvermittlung St. Galler Tagblatt Tages-Anzeiger Neue Zürcher Zeitung Diverse Zeitungen Das er Job-Portal Stellen in der Ostschweiz Stellen in der Region Schaffhausen Links zu Vermittlern und Stellenbörsen Durchsucht mehrere Stellenplattformen Sucht in 6 Job-Datenbanken Verband der Personaldienstleister Branchenverzeichnis

17 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 15 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht Wo finde ich die öffentliche Arbeitsvermittlung? Zuständig sind die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bzw. die kantonalen Arbeitsämter. RAV St. Gallen Kantonales Arbeitsamt Unterstrasse 4 Appenzell A.Rh. CH-9001 St. Gallen Regierungsgebäude Tel. +41 (0) CH-9102 Herisau 2 Fax +41 (0) Tel. +41 (0) info-stg@sg.ch Fax +41 (0) walter.hafner@alk.ar.ch Kantonales Arbeitsamt Amt für Wirtschaft und Arbeit Appenzell I.Rh. Verwaltungsgebäude Marktgasse 2 Promenade CH-9050 Appenzell CH-8510 Frauenfeld Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Fax +41 (0) jakob.signer@vd.ai.ch ww3.tg.ch Amt für Wirtschaft und Arbeit RAV Schaffhausen Bereich Arbeitsmarkt & RAV Mühlentalstrasse 105 Walchestrasse Stock Postfach CH-8200 Schaffhausen CH-8090 Zürich Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Fax +41 (0) rav@ktsh.ch kathrin.grunder@vd.zh.ch

18 16 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 1.5 Arbeitsuche in Welches sind die wichtigsten Informationsquellen? Stellenanzeigen finden Sie in den folgenden Zeitungen sowie in verschiedenen wöchentlich erscheinenden lokalen Anzeigenblättern: Südkurier (westliches Bodenseegebiet, mittwochs und samstags) Schwäbische Zeitung bzw. Lindauer Zeitung (östliches Bodenseegebiet, mittwochs und samstags) Allgäuer Zeitung bzw. Der Westallgäuer (angrenzendes Bayern, samstags) Eine Auswahl der wichtigsten Online-Informationsquellen enthält die folgende Tabelle: (früher: Öffentliche Arbeitsvermittlung Südkurier Stellenbörse Schwäbische Zeitung u. Lindauer Zeitung Allgäuer Zeitung Stellenbörse Stellenbörse Stellenbörse Sucht unter verschiedenen Stellenbörsen und überregionalen Zeitungen Stellen im Bodenseegebiet Branchenverzeichnis Wo finde ich die öffentliche Arbeitsvermittlung? Stellen werden von den Agenturen für Arbeit vermittelt. Agentur für Arbeit Konstanz (mit Geschäftsstellen in Singen, Stockach und Überlingen) Stromeyersdorfstr. 1 Schützenstr. 69 D Konstanz D Ravensburg Tel. +49 (0) Tel. +49 (0) Agentur für Arbeit Ravensburg (mit Geschäftsstellen u.a. in Friedrichshafen und Wangen) Fax +49 (0) Fax +49 (0) Konstanz@arbeitsamt.de Ravensburg@arbeitsamt.de Agentur für Arbeit Kempten Geschäftsstelle Lindau Rottachstr. 26 Hundweilerstr. 1 D Kempten D Lindau Tel. +49 (0) Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Fax +49 (0) Kempten@arbeitsamt.de Lindau@arbeitsamt.de

19 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 17 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 2. Arbeitsbewilligung 2.1 Grundsätzliches Wann benötige ich eine Arbeitsbewilligung? Als Staatsangehörige/r eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes 1 (EWR) benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung, wenn Sie in der arbeiten wollen. Innerhalb des EWR benötigen Sie (als Staatsangehörige/r eines dieser Länder) keine Arbeitsbewilligung. Als Bürger oder Bürgerin der benötigen Sie zur Arbeitsaufnahme in einem der drei Nachbarländer im Bodenseegebiet nur im Fall von eine Beschäftigungsbewilligung. Wenn Sie weder die Staatsangehörigkeit eines EWR-Landes noch die der haben, gelten die Regelungen für sogenannte Drittstaatsangehörige und Sie erhalten nur in besonderen Fällen eine Arbeitsgenehmigung als Grenzgänger/in. Was beinhaltet das Abkommen zum freien Personenverkehr zwischen der EU und der? Das Abkommen erleichtert stufenweise den Zugang von EU-Bürgern zum Arbeitsmarkt in der und von er Bürgern zum Arbeitsmarkt in der EU. Es regelt u.a. die Erteilung von Arbeitsbewilligungen, die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Es zählt zu den sieben bilateralen Abkommen, die im Jahr 1999 zwischen der und der Europäischen Union unterzeichnet wurden, und trat am 1. Juni 2002 in Kraft. 1 Der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die Europäische Union,, Island und Norwegen.

20 18 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht In den folgenden Abschnitten finden Sie Details zu den notwendigen Formalitäten vor/bei der Arbeitsaufnahme in einem der vier Länder der Bodenseeregion. Die Angaben beziehen sich in der Regel nur auf Grenzgänger. Für Aufenthaltsbewilligungen zum Daueraufenthalt (Wohnsitz) im Beschäftigungsland gelten andere Regelungen. Hinweis: Falls Sie als Grenzgänger/in eine zusätzliche Unterkunft für den Wochenaufenthalt im Beschäftigungsland 2 beziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde polizeilich anmelden. 2.2 Arbeiten in Welche Formalitäten sind notwendig, wenn ich in arbeiten will? Wenn Sie Staatsangehörige/r eines EU/EWR-Landes sind, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Sie haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Wenn Sie Staatsangehörige/r der sind, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber beim örtlichen Arbeitsmarktservice eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Normalerweise erhalten Sie diese ohne Probleme. Wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind und bisher noch nicht in gearbeitet haben, benötigen Sie eine Beschäftigungsbewilligung. Sie erhalten diese nur in bestimmten Fällen, beispielsweise für Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegebereich oder wenn Sie als Saisonkraft in Tourismus oder Landwirtschaft arbeiten wollen. An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Auskünfte und Antragsformulare für Bewilligungen erhalten Sie beim örtlichen Arbeitsmarktservice. Die Adressen finden Sie im Kapitel Arbeitsuche. 2 In ist das nicht möglich.

21 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 19 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 2.3 Arbeiten in Welche Formalitäten sind notwendig, wenn ich in arbeiten will? Wenn Sie Staatsangehörige/r eines EWR-Landes sind, benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung. Der Arbeitgeber muss Sie jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Stellenantritt beim Ausländer- und Passamt melden. Die Grenzgängermeldebestätigung sollten Sie bei jedem Grenzübertritt mit sich führen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber Sie abzumelden. Wenn Sie Staatsangehörige/r der sind, benötigen Sie keine Meldebestätigung. Wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind, benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung. Diese erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie eine gültige Zusicherung auf Aufnahme in eine EWR-Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung der vorlegen. Bei Zusicherung auf Aufnahme in eine EWR-Staatsbürgerschaft müssen Sie zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung für die angestrebte Tätigkeit nachweisen. Die Bewilligung ist so lange gültig, wie Sie die Arbeitsstelle innehaben und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Sie wird jeweils für ein Jahr erteilt. Wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind und eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung der vorlegen, ist die Gültigkeitsdauer der Bewilligung an die Arbeitsstelle und die Dauer des Arbeitsvertrages bzw. die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltes in der geknüpft. An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Auskunft erteilt das Ausländer- und Passamt in. Ausländer und Passamt Heuweg 6 FL-9490 Vaduz Tel (0) Fax +423 (0) info@apa.llv.li

22 20 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 2.4 Arbeitsbewilligung für die Wer gilt als Grenzgänger? Grenzgänger im arbeitsbewilligungsrechtlichen Sinn sind Ausländer/ innen, die ihren Wohnsitz in einer ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der Grenzzone in der erwerbstätig sind. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens einmal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren. Wo liegen die Grenzzonen? Die Grenzzonen in der Bodenseeregion umfassen das österreichische Bundesland Vorarlberg, das Fürstentum, die er Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau, Zürich (ausgenommen die Bezirke Affoltern und Horgen) und Schaffhausen sowie die deutschen Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Sigmaringen, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach, Lindau und Oberallgäu. Welche Bewilligung benötige ich? Wenn Sie mindestens einmal wöchentlich an Ihren Wohnsitz außerhalb der zurückkehren, benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung (G). Eine Aufenthaltsbewilligung ist hierfür nicht nötig. Wenn Sie während der Arbeitswoche in der wohnen, müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Sind Sie Staatsangehörige/r eines EU- oder EFTA 3 -Landes, dann benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung EG/EFTA. Sind Sie Staatsangehörige/r eines Landes außerhalb von EU und EFTA, dann benötigen Sie eine normale Grenzgängerbewilligung 4. 3 EFTA: Island,, Norwegen, 4 Diese Bewilligung wird manchmal auch als Grenzgängerbewilligung BVO bezeichnet. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Grenzgängerbewilligung erhalte? Für die Grenzgängerbewilligung EG/EFTA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Wohnsitz in der Grenzzone eines Nachbarlandes Arbeitsort in der schweizerischen Grenzzone Stellenbesetzung durch einheimische Person ist nachweislich nicht möglich (Inländervorrang, gilt bis zum 31. Mai 2004) Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag Orts- und branchenübliche Entlohnung und Arbeitsbedingungen (wird bis zum 31. Mai 2004 kontrolliert) Mindestens wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort

23 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 21 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht Für die normale Grenzgängerbewilligung (betrifft Drittstaatsangehörige) müssen zusätzlich die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Es handelt sich um eine qualifizierte Funktion und es liegen besondere Gründe 5 für eine Bewilligung vor. Der Gesuchsteller hat ein dauerndes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarstaat der und wohnt seit mindestens 6 Monaten in der Grenzzone des Nachbarlandes. Eine Stellenbesetzung durch EU/EFTA-Staatsangehörige ist nachweislich nicht möglich (Rekrutierungspriorität). Es gilt auch nach dem 31. Mai 2004 (im Gegensatz zur Grenzgängerbewilligung EG/EFTA) der Inländervorrang und die Kontrolle der Lohnund Arbeitsbedingungen. Wenn Sie zwischen 18 und 30 Jahren alt sind und in der eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen (Praktikum, Volontariat), so fallen Sie unter die Regelung für»stagiaires«6, und die Vorrangbehandlung für Inländer wird nicht angewandt. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzaufenthaltsbewilligung, die maximal 1 Jahr gültig ist. Wie erhalte ich eine Arbeitsbewilligung? Der Arbeitgeber muss das Gesuch beim kantonalen Ausländeramt 7 stellen (ab Juni 2004 ist dies auch durch den Arbeitnehmer selbst möglich). Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Arbeitgeber die zu besetzende Stelle zuvor bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet hat. Diese prüft, ob einheimische Stellensuchende für die Tätigkeit zur Verfügung stehen und meldet dies dem zuständigen kantonalen Ausländeramt. Für den Antrag benötigen Sie je nach Kanton die folgenden Unterlagen: Arbeitsvertrag Passfoto eine Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte die Wohnsitzbescheinigung des Wohnsitzes in der ausländischen Grenzzone Lebenslauf Ausbildungsunterlagen Die Grenzgängerbewilligung EG/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der über unbeschränkte Zeit oder für länger als ein Jahr abgeschlossen wurde. Bei Verträgen über einen kürzeren Zeitraum gilt die Bewilligung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bis zum 31. Mai 2007 müssen Grenzgänger den Wechsel des Arbeits- 5 Als besondere Gründe können z.b. Servicearbeiten für Produkte aus dem Herkunftsland, Spezialistentransfer in multinationalen Unternehmen oder für den Arbeitsmarkt in der wichtige wirtschaftliche Gründe gelten. 6 Stagiaire: französich für Praktikant, Referendar u.ä. 7 In einigen Kantonen kann das Gesuch auch an die regionale Arbeitsvermittlung (RAV) gestellt werden.

24 22 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht ortes und der Arbeitsstelle bei der zuständigen kantonalen Ausländerbehörde melden, damit sichergestellt ist, dass sie nur innerhalb der Grenzzone erwerbstätig sind. Achtung! Die Stelle darf erst angetreten werden, wenn die Bewilligung vorliegt. Die Bewilligung sollten Sie bei jedem Grenzübertritt mit sich führen. Was ändert sich für Grenzgänger durch das Abkommen zum freien Personenverkehr? Für Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit eines EU- oder EFTA-Staates ergeben sich hinsichtlich des Bewilligungsverfahrens u.a. folgende Erleichterungen: Seit 1. Juni 2002 ist ein 6-monatiger Voraufenthalt in einer ausländischen Grenzzone nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung. Sie können nun für jede Grenzzone in der eine Bewilligung beantragen, es muss nicht unbedingt die benachbarte Grenzzone sein. Es besteht nur mehr eine wöchentliche Heimkehrpflicht. Zum 1. Juni 2004 wird der Inländervorrang aufgehoben. Der Arbeitgeber muss dann nicht mehr nachweisen, dass es für die zu besetzende Stelle keine geeigneten Bewerber auf dem inländischen Arbeitsmarkt gibt. Das Gesuch auf Erteilung der Grenzgängerbewilligung kann dann auch vom Arbeitnehmer gestellt werden. Die Kontrolle der Löhne und der Arbeitsbedingungen entfällt. Zum 1. Juni 2007 sollen die Grenzzonen ganz abgeschafft werden. Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages werden Aufenthaltsbewilligungen erteilt, so dass Sie nicht mehr gezwungen sind, regelmäßig an den Wohnsitz außerhalb der zurückzukehren.

25 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 23 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Auskunft erteilen die kantonalen Ausländerämter, das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung sowie die EURES Berater (Adressen s. im Kapitel Arbeitsuche). Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei den kantonalen Ausländerbehörden. Ausländeramt des Kantons Amt für Ausländerfragen St. Gallen Appenzell Innerrhoden Oberer Graben 32 Marktgasse 2 CH-9001 St. Gallen CH-9050 Appenzell Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) Fax +41 (0) ruth.mathis@jpmd.ai.ch (Sicherheit) (Verwaltung) Amt für Ausländerfragen Ausländeramt des Appenzell Ausserrhoden Kantons Schaffhausen Dorfplatz 5 Stadthausgasse 10 CH-9043 Trogen CH-8200 Schaffhausen Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Fax +41 (0) info@afa.ar.ch auslaenderamt@ktsh.ch (Verwaltung) Kanton Zürich (außer Stadt Stadt Zürich Zürich und Winterthur) Arbeitsbewilligungen Amt für Wirtschaft und Arbeit Ausstellungsstrasse 88 Abt. Arbeitsbewilligungen CH-8031 Zürich Walchestrasse 19 Tel. +41 (0) CH-8090 Zürich Fax +41 (0) Tel. +41 (0) jürg.frev@abw.stzh.ch Fax +41 (0) ab@vd.zh.ch Ausländeramt des Stadt Winterthur Kantons Thurgau Arbeitsamt Winterthur Schlossmühlestr. 7 Museumstrasse 3 CH-8510 Frauenfeld CH-8402 Winterthur Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) Fax +41 (0) ww3.tg.ch (Amtsverzeichnis) Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung Quellenweg 9/15 CH-3003 Bern-Wabern Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@imes.admin.ch

26 24 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 2.5 Arbeiten in Welche Formalitäten sind notwendig, wenn ich in arbeiten will? Wenn Sie Staatsangehörige/r eines EU/EWR-Landes sind, haben Sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es sind keine Formalitäten notwendig. Wenn Sie er Bürger/in sind, können Sie als Grenzgänger/in ebenfalls ohne besondere Formalitäten in arbeiten. Es wird keine Arbeitsgenehmigung mehr verlangt. Falls Sie nicht täglich in die zurückkehren, sondern in eine Wohnung oder sonstige Unterkunft haben, müssen Sie sich bei der Meldebehörde am Wohnort anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Diese erhalten Sie bei den örtlichen Ausländerämtern. Wenn Sie Drittstaatsangehörige/r sind, erhalten Sie in der Regel keine Arbeitsgenehmigung für. An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Auskünfte erteilen die Agenturen für Arbeit. Die Adressen finden Sie im Kapitel Arbeitsuche. Fragen zum Aufenthaltsrecht beantworten die Ausländerämter der Gemeinden. Bürgerzentrum Singen Ausländeramt Konstanz Standes-, Einwohner- und Verwaltungsgebäude Laube Ausländerwesen Untere Laube 24 August-Ruf-Str. 13 D Konstanz D Singen Tel. +49 (0) /755/756 Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Fax +49 (0) auslaenderamt@stadt.konstanz.de 4buez.stadt@singen.de Ausländeramt Überlingen Ausländeramt Friedrichshafen Christophstraße 1 Adenauerplatz 1 D Überlingen D Friedrichshafen Tel. +49 (0) Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Fax +49 (0) Ausländeramt Lindau Landratsamt Bregenzer Str. 35 D Lindau Tel. +49 (0) /413 Fax +49 (0)

27 I. Von der Arbeitsuche zum Arbeitsvertrag 25 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 3. Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen 3.1 Grundsätzliches Muss ich meinen Berufsabschluss bzw. mein Diplom 1 anerkennen lassen? Ja, wenn Ihr Beruf im Land, in dem Sie arbeiten wollen, zu den reglementierten Berufen zählt. Nein, wenn Ihr Beruf dort nicht zu den reglementierten Berufen zählt. Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der besitzen, müssen Sie für Ihren konkreten Fall abklären lassen, ob es eine Regelung gibt und wie diese aussieht. 2 Welche Berufe sind reglementiert? Reglementiert sind Berufe, bei denen Zugang und Ausübung des Berufes durch gesetzliche Vorschriften an eine Qualifikation gebunden sind. Die Listen der reglementierten Berufe umfassen jeweils ca. 100 Berufsbezeichnungen, wobei eine abschließende Aufstellung schwierig ist, da immer wieder neue Berufe hinzukommen. Einige Berufe sind in allen Ländern der Bodenseeregion reglementiert, wie z. B. Ärzte und Krankenschwestern bzw. -pfleger, bei anderen Berufen gibt es nationale bzw. innerhalb der auch kantonale Unterschiede. Zu den reglementierten Berufen zählen neben den Gesundheitsberufen je nach Land beispielsweise auch Architekten, Steuerberater, Förster, Fremdenführer, Skilehrer und Sozialpädagogen. In Zweifelsfällen erfahren Sie bei der nationalen Kontaktstelle des Aufnahmestaates (Adressen s. unten), ob Ihr Beruf im jeweiligen Land reglementiert ist. Nach welchen Regeln werden die Berufsabschlüsse anerkannt? In Bezug auf die reglementierten Berufe kommen spezielle (sektorale) und allgemeine Richtlinien der Europäischen Union zur Anwendung. Seit dem 1. Juni 2002 gelten diese auch zwischen den EU-Staaten und der 3 (zwischen den EU-Staaten und gelten sie schon länger). Für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Apotheker, Architekten und Anwälte (Dienstleistungserbringung) gelten sektorale Richtlinien. Die Anerkennung erfolgt automatisch, muss aber beantragt werden. 1 Mit Diplom wird in diesem Text dem internationalen Sprachgebrauch folgend ein qualifizierter Ausbildungsabschluss jeglicher Art bezeichnet. Das kann, muss aber nicht ein Hochschulabschluss sein. 2 Das gilt auch, wenn Sie Ihr Diplom in einem EU-/EWR Staat oder der erworben haben. 3 Ausnahme: Die dritte allgemeine Richtlinie ist noch nicht Teil des Freizügigkeitsabkommens -EU.

28 26 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht Bei den übrigen reglementierten Berufen werden drei allgemeine Richtlinien zur Diplomanerkennung angewendet. Mit ihnen werden zum einen reglementierte Berufe erfasst, für die eine mindestens dreijährige Hochschulausbildung erforderlich ist, zum anderen reglementierte Berufe mit Berufsausbildung ohne bzw. mit kürzerem Hochschulstudium (u.a. paramedizinische, sozialpädagogische, kaufmännische und handwerkliche Berufe). Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Ausbildungen für sich entsprechende Tätigkeitsfelder gleichwertig sind und eine Anerkennung zu erfolgen hat. Wenn sich die Ausbildung im Ausbildungsstaat wesentlich von der im Aufnahmestaat unterscheidet, kann zum Ausgleich solcher Unterschiede ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung zur Auflage gemacht werden. Einschlägige praktische Berufserfahrung ist zwingend zu berücksichtigen. Für die Anerkennung von akademischen Abschlüssen als Voraussetzung für eine weitere (Hochschul)Ausbildung gelten andere Regeln. Informationen zur Vergleichbarkeit und Anerkennung von Hochschulabschlüssen finden Sie im Internet unter 4 und unter 5. Wer ist zuständig für die Anerkennung der Abschlüsse? Zuständig ist immer eine Anerkennungsbehörde im Aufnahmestaat. Welche Behörde das für Ihren Beruf ist, können Sie bei der nationalen Kontaktstelle des Aufnahmestaates erfragen oder sich direkt an eine der in den folgenden Abschnitten aufgeführten Adressen wenden. 4 ENIC: European Network of Information Centres NARIC: National Academic Recognition Information Centres 5 anabin: Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise Welche Dokumente muss ich einreichen? Welche Dokumente benötigt werden, entscheidet die zuständige Anerkennungsbehörde. Meist werden folgende Unterlagen verlangt: Ausgefülltes Antragsformular Nachweis der Staatsangehörigkeit (Kopie des Passes oder der Identitätskarte) Kopie von Diplom, Abschlusszertifikat, Zeugnis u. ggf. Übersetzung Arbeitszeugnisse, Nachweis von Berufspraxis (nur in bestimmten Fällen) Evtl. zusätzliche Dokumente wie Gesundheitszeugnis, Leumundszeugnis oder Führungszeugnis. Diese dürfen aber nur verlangt werden, wenn auch inländische Antragsteller sie vorzulegen haben.

29 I. Von der Arbeitsuche zum Arbeitsvertrag 27 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht Die Anerkennung meines Diploms wurde abgelehnt, was nun? Falls die zuständige Behörde eine Anerkennung des Diploms ablehnt, muss sie dies begründen und dem Antragsteller die Möglichkeit einräumen, die fehlenden Kenntnisse nachzuholen. Dieser kann hierbei in der Regel zwischen einer Eignungsprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen. Für Berufe, bei denen die Kenntnis nationaler Rechtsvorschriften nötig ist, kann die Eignungsprüfung vorgeschrieben werden. Verweigert werden kann die Anerkennung, wenn die Ausübung des Berufs im Ausbildungsstaat eine Ausbildung auf Sekundarschulniveau erfordert, im Aufnahmestaat jedoch hierfür eine Hochschulausbildung vorgeschrieben ist, die regelmäßig vier Jahre übersteigt. Wo kann ich mich sonst über die Vergleichbarkeit von Ausbildungen informieren? Für anerkannte Ausbildungsberufe, darunter viele nicht reglementierte Lehrberufe, besteht zwischen und schon seit längerer Zeit ein bilaterales Gleichstellungsabkommen. Die Inhaber entsprechender Prüfungszeugnisse besitzen in beiden Ländern die gleiche Qualifikation und die gleichen Rechte ohne zusätzliche Prüfung und ohne Einzelfallentscheidung. Ob Ihr Beruf oder Ausbildungsziel unter diesen ca. 100 anerkannten Berufen ist, erfahren Sie beim Europäischen Berufsberatungszentrum für in Rosenheim. Mit Fragen zur Ausbildung in der und in können Sie sich an das Europäische Berufsberatungszentrum in Lörrach wenden. Europäisches Berufsberatungszentrum für Arbeitsamt Rosenheim Wittelsbacher Str. 57 D Rosenheim Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Europäisches Berufsberatungszentrum für die und Arbeitsamt Lörrach Brombacher Str. 2 D Lörrach Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Loerrach.Europaservice@arbeitsamt.de

30 28 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 3.2 Anerkennung in Wo finde ich die nationale Kontaktstelle? Die nationale Kontaktstelle ist beim Bildungsministerium angesiedelt: NARIC Herr Dr. Kasparovsky Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Teinfaltstraße 8 A-1014 Wien Tel. +43 (0) naric@bmbwk.gv.at Wer ist zuständig für die Anerkennung der Abschlüsse? Für die Anerkennung von Universitätsdiplomen, Matura, Abschlüssen technischer, kaufmännischer oder wirtschaftlicher Ausbildungen mit Diplom und Informationen dazu ist das Bildungsministerium (s. oben) mit den folgenden Ansprechpartnern zuständig: Universitätsdiplome Matura Ansprechpartner: Herr Dr. Kasparovsky Ansprechpartnerin: Frau Bauer Tel. +43 (0) Tel. +43 (0) Fax +43 (0) Fax +43 (0) heinz.kasparovsky@bmbwk.gv.at silvia.bauer@bmbwk.gv.at Kaufmännische und wirtschaftliche Technische Ausbildung mit Diplom Ausbildungen mit Diplom Ansprechpartnerin: Frau Smutni Ansprechpartner: Herr Burda Tel. +43 (0) Tel. +43 (0) Fax +43 (0) Fax +43 (0) sabine.smutni@bmbwk.gv.at fred.burda@bmbwk.gv.at Für berufliche Abschlüsse ist das Wirtschaftsministerium zuständig: Berufliche Abschlüsse (Lehrberufe) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung III/3 Stubenring 1 A-1010 Wien Ansprechpartnerin: Frau Spiesz Tel. +43 (0) Fax +43 (0) andrea.spiesz@bmwa.gv.at

31 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 29 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 3.3 Anerkennung in Wer ist zuständig für die Anerkennung akademischer Abschlüsse? Die nationale Kontaktstelle ist beim Schulamt angesiedelt: Schulamt des Fürstentums Abteilungsleiter Mittel- und Hochschulwesen/ Bildungsprogramm Sokrates Austrasse 79 FL-9490 Vaduz Tel Fax helmut.konrad@sa.llv.li Wer ist zuständig für die Zulassung im Bereich der reglementierten Berufe? Auskünfte zu den einzelnen reglementierten Berufen und zur Anerkennung in erhalten Sie direkt bei folgenden Amtsstellen: Gesundheitsberufe Lehrerberufe Sozial- und Präv.med. Dienststelle Schulamt Postplatz 4 Austrasse 79 FL-9494 Schaan FL-9490 Vaduz Tel Tel info@sa.llv.li Finanzdienstleistungsberufe Architekten, Ingenieure Amt für Finanzdienstleistungen Hochbauamt Haus Risch, Aeulestrasse 51 Städtle 38 FL-9490 Vaduz FL-9490 Vaduz Tel Tel info@hba.llv.li Industriell-gewerbl. Berufe Amt für Volkswirtschaft Gerberweg 5 FL-9490 Vaduz Tel info@avw.llv.li

32 30 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 3.4 Anerkennung in der Wo finde ich die nationale Kontaktstelle? Die nationale Kontaktstelle ist beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie angesiedelt: Nationale Kontaktstelle für Berufsdiplome Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 CH-3003 Bern Tel. +41 (0) Fax +41 (0) kontaktstelle@bbt.admin.ch Wer ist zuständig für die Anerkennung der Abschlüsse? Je nach Art Ihres Ausbildungsabschlusses ist eine der folgenden Stellen zuständig: Universitätsabschlüsse Abschlüsse in den Bereichen Generalsekretariat CRUS Erziehung, Soziale Arbeit und Kunst Stelle für Anerkennungsfragen (Fachhochschulniveau) Sennweg 2 Konferenz der kant. Erziehungs- CH-3012 Bern direktoren EDK Tel. +41 (0) Zähringerstr. 25 Fax +41 (0) Postfach 5975 christine.gehrig@crus.ch CH-3001 Bern Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Sonstige Ausbildungen im Apotheker Gesundheitswesen Bundesamt für Gesundheit erisches Rotes Kreuz Abteilung Recht, Sektion Berufsbildung Medizinalprüfungen Werkstrasse 18 Sägestrasse 65 CH-3084 Wabern CH-3003 Bern Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) Diplome nach Berufsbildungsgesetz (Lehre) Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Effingerstrasse 27 CH-3003 Bern Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@bbt.admin.ch Ausbildungen in den Bereichen Soziale Arbeit, Kunst und Musik (Sekundarstufe II und Tertiäre höhere Fachschule) Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT wie nebenstehend

33 I. Vo n d e r A r b e i t s u c h e z u m A r b e i t s v e r t r a g 31 Arbeitsuche Arbeitsbewilligung Ausbildungsabschlüsse Arbeitsrecht 3.5 Anerkennung in Wo finde ich die nationale Kontaktstelle? Nationale Kontaktstelle ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) Lennéstr. 6 D Bonn Tel. +49 (0) Fax +49 (0) zab@kmk.org Wer ist zuständig für die Anerkennung der Abschlüsse? Zuständig sind häufig regionale und lokale Behörden. Genaueres erfahren Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, dort können Sie sich auch direkt an folgende Personen wenden: Ansprechpartnerin für Abschlüsse aus Tel. +49 (0) Ansprechpartnerin für Abschlüsse aus der und Tel. +49 (0)

INFOS FÜR GRENZGÄNGER. Arbeit, Soziales und Steuern. in Tirol Graubünden Südtirol. Tirol. Südtirol. Graubünden

INFOS FÜR GRENZGÄNGER. Arbeit, Soziales und Steuern. in Tirol Graubünden Südtirol. Tirol. Südtirol. Graubünden INFOS FÜR GRENZGÄNGER Arbeit, Soziales und Steuern in Tirol Graubünden Südtirol Tirol Graubünden Südtirol Impressum Herausgegeben im Auftrag der Grenzpartnerschaft EURES TransTirolia Herausgeber: Autonome

Mehr

Infos für Grenzgänger

Infos für Grenzgänger Infos für Grenzgänger Was sind Grenzgänger? Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat wohnen, dauerhaft in einem anderen Staat arbeiten und regelmässig an ihren Wohnort zurückkehren. Arbeitnehmer,

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Arbeitsmarktzulassung

Arbeitsmarktzulassung Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für kroatische Staatsangehörige 1 Die nachfolgenden Informationen beschreiben die wesentlichen Voraussetzungen zur

Mehr

3. Anerkennung von Berufsabschlüssen

3. Anerkennung von Berufsabschlüssen I. Von der Arbeitssuche zum Arbeitszeugnis 21 3. Anerkennung von Berufsabschlüssen 3.1 Grundsätzliches Hinweis: In den folgenden Abschnitten werden einige Abkürzungen (z. B. EWR) verwendet, die für verschiedene

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Häufige Fragen im internationalen Sozialversicherungsrecht Laurence Uttinger 30. Oktober

Mehr

xchange grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch Wir vermitteln Lehrlingen Auslandserfahrung

xchange grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch Wir vermitteln Lehrlingen Auslandserfahrung xchange grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch Wir vermitteln Lehrlingen Auslandserfahrung Worum geht es bei xchange? xchange bietet Auszubildenden die Chance, vier Wochen der betrieblichen Ausbildung

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Grenzgänger. Infos für. EURES Bodensee Infos für Grenzgänger 2007

Grenzgänger. Infos für. EURES Bodensee Infos für Grenzgänger 2007 Was ist EURES? EURES (European Employment Services) ist ein Programm der europäischen Kommission und dient dem Informationsaustausch in Fragen der grenzüberschreitenden Beschäftigung und der Arbeitskräftemobilität.

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Anerkennung ausländischer Abschlüsse"

Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung ausländischer Abschlüsse" Dezember 2011 Fachbereich Migration und Existenzsicherung Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung 1.10.2010 bis 31.12.2013 im Diakonischen

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229

Mehr

1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU

1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU 1 Jahr Personenfreizügigkeitsabkommen CH - EU Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin www.niclaw.ch 1 niclaw Übersicht: Geltungsbereich des Abkommens Rechtsgrundlagen und Umsetzung Neue Bewilligungskategorien

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Grenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier

Grenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier Grenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier Deutsch-französisches Forum, 27. November 2009 Sylvia Müller-Wolff, EURES-Beraterin, Arbeitsagentur Karlsruhe 1993: Gründung EURES

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,

Mehr

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten

Mehr

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Beauftragte für Chancengleichheit Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Zurück in den Beruf Motiviert zurückkehren erfolgreich durchstarten! Haben Sie in letzter Zeit schon einmal

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT

NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT NEUER AUSLÄNDERAUSWEIS IM KREDITKARTENFORMAT Warum ein neuer Ausländerausweis? Mit Inkrafttreten des Schengener Abkommens wird die Schweiz als neuer Schengenstaat zur Einführung eines Ausländerausweises

Mehr

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Stand: 1. Jänner 2015 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum Krankenpfleger,

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Vortragsreihe 2015. Einladung zu Fachvorträgen und Workshops BIZ & DONNA

Vortragsreihe 2015. Einladung zu Fachvorträgen und Workshops BIZ & DONNA Vortragsreihe 2015 Einladung zu Fachvorträgen und Workshops BIZ & DONNA Die Vortragsreihe BIZ & DONNA richtet sich an Frauen aller Alters- und Berufsgruppen, die erwerbstätig sind oder sein wollen. In

Mehr

1 SCHÜLERFRAGEBOGEN Wir wollen kurz vorstellen, um was es geht: ist ein Projekt des Regionalverbands Saarbrücken. Das Ziel ist es, die Unterstützung für Schüler und Schülerinnen deutlich zu verbessern,

Mehr

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei

Mehr

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz

Mehr

Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige

Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige Amt für Wirtschaft und Arbeit Seite 1/5 Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft für Drittstaatsangehörige Bitte wählen Sie die Bezeichnung Ihres Antrages Nebenerwerb/zusätzliche Teilzeitstelle

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Kontrollfragen Einwohnerwesen

Kontrollfragen Einwohnerwesen Kontrollfragen Einwohnerwesen 1. Über welche Arten von Einwohnern muss die Einwohnerkontrolle Auskunft geben? 2. Welchen weiteren Amtsstellen muss die Einwohnerkontrolle dienen? 3. Was sollte eine Karteikarte

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch: Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Erleichterung der Berufsanerkennung von Personen. mit Migrationshintergrund

Erleichterung der Berufsanerkennung von Personen. mit Migrationshintergrund Erleichterung der Berufsanerkennung von Personen mit Migrationshintergrund Der Anteil an qualifizierter Zuwanderung ist stark gestiegen: 35,0% AkademikerInnen und Pflichtschulanteile von ZuwanderInnen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Merkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1)

Merkblatt Erteilung der Niederlassungsbewilligung (1) Volkswirtschaftsdepartement Amt für Migration Einreise und Aufenthalt Steistegstrasse 13 Postfach 454 6431 Schwyz Telefon 041 819 22 68 Telefax 041 819 22 59 www.sz.ch/migration Merkblatt Erteilung der

Mehr

Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013)

Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen und Rücksendung dieses Formulars an Bildungsdirektion,

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Wir brauchen Sie in Bayern. Berufliche Perspektiven für ausländische Studenten und Absolventen deutscher Hochschulen

Wir brauchen Sie in Bayern. Berufliche Perspektiven für ausländische Studenten und Absolventen deutscher Hochschulen Wir brauchen Sie in Bayern Berufliche Perspektiven für ausländische Studenten und Absolventen deutscher Hochschulen Liebe ausländische Studentinnen und Studenten bayerischer Hochschulen! Willkommen in

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Dienstleistungsangebote ZAV Incoming und EURES Deutschland

Dienstleistungsangebote ZAV Incoming und EURES Deutschland Dienstleistungsangebote ZAV Incoming und EURES Deutschland Handlungsfelder zur Steigerung des Fachkräfteangebots Bundesagentur für Arbeit, Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland, 2011. Seite 2 Steigender

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

4. Arbeitslosenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit 103 4. Arbeitslosenversicherung 4.1 Grundsätzliches Wo erhalte ich Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenentschädigung? Grundsätzlich erhalten Grenzgänger Arbeitslosengeld

Mehr

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Hochschule Georg Simon-Ohm Nürnberg Studiengang und -fach: International Business/ BWL In welchem Fachsemester befinden Sie

Mehr

F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen

F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen

Mehr

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Erstausbildung junger Erwachsener NUTZEN SIE DIE CHANCE FÜR IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT Das Erwerbspersonenpotenzial wird

Mehr

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Universität München Studiengang und -fach: Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre In welchem Fachsemester

Mehr

Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz Arbeiten in der Schweiz Die Personal Search AG ist spezialisiert und hilft Ihnen Ihren Arbeitseinsatz in der Schweiz auf einfache Art zu ermöglichen. Welche Vorteile hat temporäre Arbeit? Um die Chance

Mehr

Zukunft. Weg. Deine. Dein

Zukunft. Weg. Deine. Dein Schüler aus der Schweiz sind an den Zinzendorfschulen herzlich willkommen. Auf unseren Gymnasien könnt ihr das Abitur ablegen und damit später an allen Hochschulen in Europa studieren. Ideal ist das vor

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Informationen zum Praktikum

Informationen zum Praktikum Informationen zum Praktikum in der Höheren Berufsfachschule und zur Erlangung der Fachhochschulreife für die Fachrichtungen Handel und E-Commerce Fremdsprachen und Bürokommunikation Organisation und Officemanagement

Mehr

Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen Roswitha Sopper-Bannert IHK Frankfurt am Main Aus- und Weiterbildung Bearbeitung bei den IHKs Bei den Mitgliedsunternehmen der IHKs werden

Mehr

Willy Müller Förderstiftung

Willy Müller Förderstiftung Antrag für Förderbeitrag Die Willy Müller Förderstiftung unterstützt und fördert junge Menschen in handwerklichen, gewerblichen oder Dienstleistungsberufen mit Stipendien und Darlehen in ihrer beruflichen

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Das muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE.

Das muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Das muss drin sein Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie wollen alle dieselbe Politik machen. Und sie wollen sich alle für dieselben Sachen stark machen.

Mehr

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch

Mehr

INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER

INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Regierung von Oberbayern INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf (Diätassistent/in, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits-

Mehr

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache:

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache: Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache: Allgemeine Hinweise Was finden Sie in den Dienst-Bereichen dieser Internet-Seite?

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Notwendige Dokumente

Notwendige Dokumente Au-Pair in China Programm Notwendige Dokumente Im Laufe deiner Bewerbung und vor deiner Abreise nach China wirst du folgende Dokumente - in der Regel in untenstehender Reihenfolge - benötigen: Dokument

Mehr