Lohnsteuerpflicht in der Erwachsenenbildung

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1 Lohnsteuerpflicht in der Erwachsenenbildung Wer muss in Zukunft Lohnsteuer zahlen und warum? Was ändert sich dadurch?

2 Mitte letzten Jahres hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die steuerliche Differenzierung zwischen Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, ) und Erwachsenenbildungseinrichtungen aufgehoben. Diese verstößt gegen den Gleichheitssatz. In Zukunft fallen unter den Begriff Bildungseinrichtung Schulen, Uni s, Fachhochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen. Es wurde klargestellt, dass gemäß 25 Abs.1 Z5 Einkommenssteuergesetz Einkünfte von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, lohnsteuerpflichtig sind. Im Einkommenssteuergesetz ist geregelt, welche Einkünfte lohnsteuer- und welche einkommenssteuerpflichtig sind. In diesem Gesetz wird die Grenze zwischen ArbeitnehmerIn und UnternehmerIn in Steuerfragen gezogen und die Absetz- bzw. Abschreibungsmöglichkeiten aufgezählt. Bei keiner dieser beiden Vertragsarten wird der»echte DienstnehmerInnenbegriff«aus dem Arbeitsverfassungsgesetz, Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz Einkommenssteuergesetz angewendet. Die Änderung im Einkommenssteuergesetz betrifft daher nur Personen mit einem freien Dienstvertrag bzw. Werkvertrag, da durch die Lohnsteuerpflicht auch diese Personen in den»echten DienstnehmerInnenbegriff«nach dem Einkommenssteuergesetz fallen, wenn bestimmte Kriterien zutreffen. Leider zeigt die Praxis, dass viele freie Dienstverträge bzw. Werkverträge eigentlich echte Dienstverträge sein sollten. Durch die Umgehung eines echten Dienstverhältnisses sparen Unternehmen Personalkosten, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern (zb Kommunalsteuer). Bei der Prüfung, ob eine Person Lohn- oder Einkommens-steuer zu zahlen hat, wird daher erst der Vertrag geprüft und im Anschluss daran, ob die Regelung des 25 Abs. 1 Z5 Einkommenssteuergesetz anzuwenden ist. Jetzt fragen sich alle:»was heißt das?«die Antwort gibt das Finanzministerium per Erlass. (Ein Erlass ist eine»handlungsanleitung«für Finanzbeamte). Darin sind Kriterien gennant, die zeigen, ob Lohnsteuer bezahlt werden muss. Weiters ist in diesem Erlass geregelt, wie festgestellt wird, ob jemand lohnsteuerpflichtig ist. Wer muss in Zukunft Lohnsteuer zahlen und warum? Lohnsteuer müssen Personen zahlen, die nach dem Einkommenssteuergesetz (Einkommenssteuergesetz) echte DienstnehmerInnen sind oder Einkünfte nach dem oben angeführten 25 Abs. 1 Z5 Einkommenssteuergesetz erzielen - unabhängig von der Vertragsform. Die Details dazu wurden (teilweise klar, teilweise unklar) im Erlass des Finanzministerium geregelt: 1. Es ist zu prüfen, ob der bestehende Vertrag ein freier Dienstvertrag bzw. Werkvertrag ist. Grundlage der Prüfung ist nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Arbeitsalltag. Dabei ist ausschlaggebend ob der/die Unterrichtende, Vortragende, Lehrende Achtung: Personen mit Gewerbeschein sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Klar ist die Sache bei Personen, die einen echten Dienstvertrag haben. Für sie gelten das Arbeitsrecht, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen. Abhängig vom Vertrag ergibt sich ein voll sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das heißt diese Personen sind echte DienstnehmerInnen laut Arbeitsverfassungsgesetz, Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Einkommenssteuergesetz. Bei einem freien Dienstvertrag gelten weder Arbeitsrecht, Kollektivverträge noch Betriebsvereinbarungen. Diese Personen sind nicht voll sozial versichert. Sie bezahlen Einkommenssteuer. Bei einem Werkvertrag (mit oder ohne Gewerbeschein) ergibt sich ausgehend vom Vertrag eine Sozialversicherung bei der gewerblichen Sozialversicherung und Einkommenssteuerpflicht. an Ort und Zeit, gebunden ist (zb Kurszeiten sind vorgegeben) die Materialien des/der Dienstgebers/in benützt werden Anweisungen des/der Dienstgebers/in zur Vermittlung von Lehrinhalten folge leisten muss Unternehmerrisiko trägt sich vertreten lassen kann ohne Konsequenzen befürchten zu müssen u.v.m. Überwiegen die Kriterien eines echten Dienstverhältnis, ist die Person echte DienstnehmerIn nach dem Einkommenssteuergesetz und muss daher Lohnsteuer bezahlen. Die Lohnsteuer ist von ihrem/r Arbeitgeber/in an das Finanzamt abzuführen.

3 Wenn jemand mehr als 15 Vortragsstunden pro Woche im Durchschnitt eines Semesters bei einem/r ArbeitgeberIn leistet, entspricht das einer Eingliederung in den Betrieb. Es wird trotzdem Einzelfall bezogen geprüft, da nach Meinung des Ministeriums sowohl der Zeitraum als auch die Lehrverpflichtung kürzer sein kann als der genannte Zeitraum. Die 15 Vortragsstunden pro Woche im Durchschnitt eines Semesters sind auf Grund eines Urteils eine erste Orientierung. 2. Handelt es sich um einen tatsächlichen freien Dienstvertrag bzw. Werkvertrag, ist im zweiten Schritt zu prüfen, ob die Kriterien des Finanzministeriums zutreffen. Diese Kriterien beurteilen zwei Ebenen. Jene des Bildungsinstitutes und jene des Unterrichtenden. a) Auf der Ebene des Institutes muss Sie sind dann auch arbeitslosenversichert. Achtung: Ein echter Dienstvertrag, bei dem das Arbeitsrecht und Kollektivverträge zur Anwendung kommen, ergibt sich damit nicht automatisch. Wo können Sie Fragen stellen? Wo können Sie Ihren Vertrag prüfen? Unsere Türen stehen Ihnen offen! In unserer Rechtsberatung arbeiten wir für Sie persönlich. Durch immer komplizierter werdende Gesetze und Verträge entstehen Unsicherheiten und manchmal wird auf diesem Weg versucht, rechtswidrige Regelungen zu vereinbaren. Für GPA Mitglieder schöpfen wir alle Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung aus - nötigenfalls auch vor Gericht. ein gesetzlich geregelter,, Studien-, Lehr- oder Stundenplan oder Wir prüfen Ihren Vertrag! ein Studien-, Lehr- oder Stundenplan eines akkreditierten Lehrganges oder Studiums oder Bitte wenden Sie sich an unsere ExpertInnen in den Bundesländern! ein Studien-, Lehr- oder Stundenplan eines Lehrganges, der länger als vier Semester dauert vorliegen. b) Gleichzeitig muss auf der Ebene des Unterrichtenden ein regelmäßiges Tätig sein vorliegen. Diese Regelmäßigkeit ergibt sich ab einer Vortragsstunde pro Woche. Treffen beide Kriterien zu (a + b), dann sind Sie zwar arbeitsrechlich noch immer freie/r DienstnehmerIn bzw. unterliegen einem Werkvertrag. Sie sind aber lohnsteuerpflichtig und echte/r DienstnehmerIn nach dem Einkommenssteuergesetz. Die Lohnsteuer ist von ihrem/r Arbeitgeber/in an das Finanzamt abzuführen. Was ändert sich, wenn Lohnsteuer bezahlt werden muss? Die betreffende Person muss an Stelle einer Einkommenssteuererklärung eine ArbeitnehmerInnenveranlagung machen. Ausser es liegen gemischte Einkünfte vor. Gravierend ist dabei, dass bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung die Fahrt zum Arbeitsort nicht mehr abgesetzt werden kann. Dafür gibt es aber den sogenannten Verkehrsabsetzbetrag. Ansonsten sind die Absetzmöglichkeiten gleich. Weiters bedeutet die Lohnsteuerpflicht, dass sie auch nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz echte/r Dienstnehmer/in sind und damit von ihrem/ihrer Auftraggeber/in voll zu versichern sind. Service kostet Geld. Die notwendigen Ressourcen für unsere Arbeit ermöglichen die Mitglieder der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier durch ihre Beiträge. Mit 1% des Bruttoeinkommens, maximal EUR 8,72 pro Monat bei atypisch Beschäftigten, sichern Sie sich unser komplettes Leistungspaket. Sie können sich auch an ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt wenden um die beschriebene Prüfung einzuleiten bzw. Fragen zu stellen. Menschen, die im Bildungsbereich arbeiten können sich speziell in der work@education vernetzen. Es gibt Informationsveranstaltungen und die Möglichkeit im Forum auf unserer Homepage zu diskutieren. Unter finden Sie alle wichtigen Infos zu aktuellen Themen. Ihre AnsprechpartnerInnen bei der GPA-DJP in den Bundesländern finden Sie unter: (Rubrik Bundesländer), erreichen. der Nummer oder per service@gpa-djp.at

4 Jetzt Mitglied werden! Jetzt Mitglied werden! Familienname... Vorname... Frau Herr SV-Nr./Geburtsdatum Akad. Grad...Geburtsname... Straße/Haus-Nr.... PLZ/Wohnort... Telefonisch erreichbar Angestellte/r Lehrling Werkvertrag geringfügig beschäftigt Freier Dienstvertrag Selbstständig (Gewerbeschein) Zeitarbeitskraft SchülerIn StudentIn dzt. ohne Beschäftigung Zweitmitgliedschaft FacharbeiterIn Derzeitige Tätigkeit... Ich war bereits Mitglied der Gewerkschaft von/bis... Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Nach Zusendung Ihrer Anmeldebestätigung haben Sie unter Verwendung Ihrer Mitgliedsnummer die Möglichkeit, sämtliche für Sie wichtigen Informationen wie Kollektivvertrag, Informationen zu aktuellen Themen, Aktivitäten unserer Interessengemeinschaft, etc., einzuholen. Unsere Internetadresse: Beschäftigt bei Firma (bzw. Schule/Universität)... Dienstort... Anschrift... Branche... WerberIn-Mitgliedsnummer... Die Betragszahlung erfolgt mit Einzugsermächtigungsverfahren. Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Ich ermächtige die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) den folgenden Mitgliedsbeitrag (= 1 % meines Bruttogehaltes/Bruttolohnes, meiner Bruttolehrlingsentschädigung bzw. Grenzbeitrag) von meinem unten angeführten Konto einzuziehen: Höhe des monatlichen Beitrages: EUR monatlich alle 2 Monate jedes Quartal 1/2 jährlich jährlich (Schüler-/StudentInnen, Zweitmitgliedschaft) Konto-Nr. Geldinstitut... Bankleitzahl Im Jänner jeden Kalenderjahres erhalte ich gemeinsam mit der Finanzamtsbestätigung eine Information für die Anpassung meines Beitrages. Basis für den Prozentsatz der Anhebung ist ein gewichteter Durchschnitt von bestimmten Kollektivvertragsabschlüssen der GPA- DJP innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 12 Monaten. Sollte ich mit der Anpassung nicht einverstanden sein, habe ich die Möglichkeit, mit dem beigelegten Formular den tatsächlich gültigen Mitgliedsbeitrag bekannt zu geben. Nur ankreuzen wenn ein Betriebsabzug gewünscht wird: Betriebsabzug - da in meinem Betrieb ein Betriebsabzug möglich ist, erkläre ich mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den Arbeitgeber (Dienstgeber) von meinem Gehalt/Lohn, meiner Lehrlingsentschädigung abgezogen wird. Ich ermächtige den Arbeitgeber, alle im Zusammenhang mit der Betragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des DSG 18 (1) bzw. 7 (1) an die GPA-DJP zu übermitteln. Sollte ich den Gehalts/Lohnabzug, Lehrlingsentschädigungsabzug im Betrieb nicht mehr wünschen oder ich aus dem Betrieb ausscheiden, kann die Zahlungsart ohne Rücksprache auf Einzugsermächtigungsverfahren umgestellt werden. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Beitrittsmonat/-jahr... Datum/Unterschrift (Diese Unterschrift gilt gleichzeitig als Berechtigung für o.a. Einzugsermächtigungsverfahren.) 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Telefon , Fax , service@gpa-djp.at DVR , ZVR

5 mitmachen - mitreden - mitbestimmen mitmachen - mitreden - mitbestimmen Interessengemeinschaften Ihr Zusatznutzen ohne Extrakosten Interessengemeinschaften (IGs) der GPA-DJP bringen Menschen mit ähnlichen Berufsmerkmalen zusammen. Zum Austauschen von Erfahrungen und Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemeinsamer beruflicher Interessen. Mit Ihrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche Interessengemeinschaften >> erhalten Sie mittels Newsletter (elektronisch oder brieflich) regelmäßig Informationen über Anliegen, Aktivitäten und Einladungen für Ihre Berufsgruppe; >> können Sie Ihre beruflichen Interessen auf direktem Weg in die Kollektivvertragsverhandlungen Ihres Branchenbereichs einbringen; >> erschließen Sie sich Mitwirkungsmöglichkeiten an Projekten, Bildungsveranstaltungen, Kampagnen, Internet-Foren und anderen für Ihre Berufsgruppe maßgeschneiderten Veranstaltungen, auch auf regionaler Ebene; >> nehmen Sie von der Interessengemeinschaft entwickelte berufsspezifische Dienstleistungen und Produkte in Anspruch (Fachberatung auf regionaler Ebene, Bücher, Broschüren und andere Materialien); >> beteiligen Sie sich an demokratischen Direktwahlen Ihrer beruflichen Vertretung auf bundes- und regionaler Ebene und nehmen dadurch Einfluss auf die gewerkschaftliche Meinungsbildung und Entscheidung. work@professional für GeschäftsführerInnen, TeamleiterInnen, KonstrukteurInnen, DirektorInnen, TechnikerInnen, WissenschaftlerInnen, MeisterInnen, freiberufliche ManagerInnen, Abteilungs-, ProjektleiterInnen, ÄrztInnen, SpezialistInnen auf anderen Gebieten - kurz FachexpertInnen und Führungskräfte. work@flex für WerkvertragnehmerInnen, freie DienstvertragnehmerInnen und GewerbescheininhaberInnen ohne eigene Angestellten. work@social für Alten-, Kranken-, BehindertenbetreuerInnen, SozialarbeiterInnen, aber auch Angestellte in sozialen Berufen. work@it für IT-SpezialistInnen, MitarbeiterInnen bei EDV-Projekten, im Internet und neuen Medien sowie in der Telekommunikation. work@education für ErwachsenenbildnerInnen, (freie) TrainerInnen, LehrerInnen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten, Menschen in Beratungsberufen. work@external für AußendienstmitarbeiterInnen, ServicetechnikerInnen, mobile KrankenpflegerInnen, BaustellenleiterInnen, LeiterInnen internationaler Forschungsprojekte, ForstaufseherInnen oder KundenbetreuerInnen von Versicherungen. work@migration für Menschen die in Österreich ohne österreichische Staatsbürgerschaft leben bzw. diese erst während Ihres Aufenthaltes erwerben, MitarbeiterInnen in Beratungsstellen, in Initiativen von MigrantInnen, ÖsterreicherInnen, die in einem fremden Land leben sowie Menschen, denen dieses Thema wichtig ist. Ich möchte mich in folgende Interessengemeinschaften eintragen. work@professional work@flex work@social work@external work@education work@it work@migation Dieses Service ist für mich kostenlos. Frau Herr Akad. Grad... Familienname... Vorname... Berufsbezeichnung.... Betrieb... Telefonisch erreichbar Datum/Unterschrift 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Telefon , Fax , service@gpa-djp.at DVR , ZVR

6 Foto: Bilderbox, GPA-DJP Impressum: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Interessengemeinschaft 1034 Wien, Alfred Dallinger-Platz 1 DVR: , ÖGB ZVR-Nr.:

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