40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Harald Koch, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Richard Pitterle, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. 40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerindividuelleErfolgimBildungssystemhängtinDeutschlandinhohem MaßevomEinkommenunddergesellschaftlichenStellungdesElternhauses ab.dasbundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)spielteinewichtige Rolledabei,sozialeUngleichheitenimBildungssystemabzubauen.DieGesetzesbegründungformuliertedenAnspruch, sozialeunterschiede [ ]auszugleichen und durchgewährungindividuellerausbildungsförderungaufeine beruflichechancengleichheitderjungenmenschenhinzuwirken (Bundestagsdrucksache VI/1975). UnmittelbarnachseinerEinführungimJahr1971wurdengut44Prozentder Studierendengefördert.InderFolgenähertesichdiesozialeZusammensetzung derstudierendenschaftderstrukturdergesamtgesellschaftan.allerdings habenheutenurrund20prozentderstudierendeneinenarbeiteralsvaterund 8ProzenteineArbeiterinalsMutter (vgl.19.sozialerhebungdesdeutschen Studentenwerks,hrsg.2010).GemessenanihremAnteilinderaltersspezifischen Bevölkerungvon39ProzentsindArbeiterkinderanHochschulendamitdeutlich unterrepräsentiert. Inzwischen,zum40.JahrestagdesGesetzes,istfestzustellen,dassdasGesetz denursprünglichenansprüchenimmerwenigergerechtwird.deranteildergefördertenstudierendenbetrug2008keine18prozentmehr.erschreckendniedrig istauchderanteilderdemgrundenachbafög-berechtigtenstudierendenmit nur71prozent.rundzweidrittelderstudierendenarbeitennebendem Studium.DasBAföGleistete2009mitnur15Prozenteinenverhältnismäßig geringenbeitragzurfinanzierungvonstudierenden (48Prozentleistetendie Eltern,26ProzentleistetedereigeneVerdienstlautder19.Sozialerhebung). NichtzuletztdeutenmehrereIndikatorendaraufhin,dassdiesozialeAusgrenzung an den Hochschulen nicht abnimmt sondern zunimmt. DieseZahlenbelegen,dassdieheutigeAusgestaltungdesBAföGandenBedürfnissenvielerSchülerinnen,SchülerundStudierendenvorbeigeht.Esistdeshalb geboten,dasjubiläumzumanlasszunehmen,dasbundesausbildungsförderungsgesetz zu reformieren.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einengesetzentwurffüreineausweitungderausbildungsförderungvorzulegen, der folgende Elemente enthält: 1.DieBedarfssätzemüssendentatsächlichenBedarffürLebensunterhaltund AusbildungderAuszubildendenberücksichtigen.Siesindzum1.Oktober 2011umzehnProzentanzuheben.Zusätzlichistzuregeln,dassjährlich automatischdieentwicklungderlebenshaltungs-undausbildungskosten mindestens ausgeglichen wird. 2.DieAusbildungsförderungistzukünftignichtmehrmitVerschuldungverbunden, sie wird wieder als Vollzuschuss gewährt. 3.DerKreisderBerechtigtenwirddeutlicherweitert:IneinemerstenSchritt werdenzum1.oktober2011dieförderungvonschülerinnenundschülern anweiterführendenallgemeinbildendenschuleninderoberstufe,berufsfachschulensowiefach-undfachoberschulklassenwiederhergestellt,die Höchstaltersgrenzevon30bzw.35Lebensjahrengestrichen,BeschränkungenfürdieFörderungeinesMasterstudiumsaufgehoben,FördermöglichkeitenfürSchülerinnen,SchülerundStudierendeinTeilzeitgeschaffenunddie Einkommensfreibeträge um zehn Prozent angehoben. 4.DieBerufsausbildungsbeihilfewirdausgebaut,sodassLernendeinbetrieblichensowieaußer-undüberbetrieblichenAusbildungenbeiindividuellem BedarfauchunterstütztwerdenkönnenwennsieeineneigenenHaushalt gründen,bisdurchgeeignetemaßnahmenindiesenbereichenderberufsausbildungeineausbildungsvergütungsichergestelltist,dieauszubildende grundsätzlich von weiterer staatlicher Unterstützung unabhängig macht. 5.DieFörderhöchstdauerbemisstsichnichtmehrnachadministrativfestgesetztenRegelstudienzeiten,sondernfachspezifischnachdertatsächlichen durchschnittlichen Studiendauer. 6.FürStudierendemitBehinderungwirdauchüberdenerstenberufsqualifizierendenAbschlusshinauseinebedarfsgerechteAssistenzbeimBesuchder Hochschule (LeistungenderEingliederungshilfenach 54Absatz1Nummer2desZwölftenBuchesSozialgesetzbuch)alsNachteilsausgleicheinkommens- und vermögensunabhängig gewährt. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einkonzeptzuerarbeiten,wiedieausbildungsförderungfürallevolljährigen, diesichinausbildungbefinden,beijeweilsindividuellembedarfmittelfristig zueinerelternunabhängigenförderungausgebautwerdenkann,ohneneue sozialebenachteiligungenentstehenzulassen.eineentsprechendereformder Ausbildungsförderungmusssoausgestaltetsein,dasssozialschlechtergestellte HaushalteentlastetwerdenundfinanzstarkeHaushalteetwaüberhöhereEinkommen-,Vermögen-undErbschaftsteuerneinenstärkerenBeitragzurAusbildung junger Menschen leisten. Berlin, den 29. Juni 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6372 Begründung BildungisteinMenschenrecht,dessenVerwirklichungPrioritäthabenmuss. VieleStudienbelegenaber,dassdasdeutscheBildungssystemnochmehrals diebildungssystemeandererindustriestaatenkinderundjugendlichesystematischbenachteiligt,wennsieaushaushaltenmitniedrigeneinkommenoder ausarbeiterhaushaltenkommenodereinenmigrationshintergrundhaben.faktischkönnensieaufgrundihrersozioökonomischenherkunftdeutlichseltener ihregewünschtenausbildungswegerealisieren.deutlichbenachteiligtwerden auch Menschen mit Behinderung. DasBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)warlangeZeiteinerder wichtigstenbausteinezurüberwindungsozialerbenachteiligungen.dasziel mussessein,allenmenschenunabhängigvomgeldbeutelihrerelternoderihrersozialenherkunfteinefreiewahlihrerausbildungundihresberufsweges zuermöglichen.esistnichthinnehmbar,dassdiewahrscheinlichkeitvonbildungsabschlüsseninhohemmaßevondersozialenherkunftabhängt.lautder 19.SozialerhebungdesDeutschenStudentenwerksnehmen73Prozentaller Akademikerkinder, aber nur 17 Prozent aller Arbeiterkinder ein Studium auf. EinewesentlicheUrsacheistdasmehrgliedrigeSchulsystem,dasdieSchülerinnenundSchülerzueinemfrühenZeitpunktsortiert.VieleBildungshürden sindjedochfinanziellerart.76prozentder StudienberechtigtenohneStudienabsicht gebendasfehlenderfinanziellenvoraussetzungenalsgrundfürihren Studienverzichtan;bei69ProzentdieserGruppewürdenStudiengebühren die nochinhamburg,bayern,niedersachsenundbaden-württembergzuentrichtensind diefinanziellenmöglichkeitenübersteigen (vgl.studienentscheidung im Kontext der Studienfinanzierung, HIS: Forum Hochschule 5/2011). DasBAföGistdazubestimmt,AuszubildendeindieLagezuversetzen,ihren LebensunterhaltundihreAusbildungskostenzubestreiten.BeiderEinführung desbafögbetontediebundesregierung,dassmitdemgesetznureinstückauf demwegzumabbauvonbildungsschrankenzurückgelegtwurdeundstellte weitereschritteinaussicht (109.SitzungdesDeutschenBundestagesam 24.März1971).IndenletztenJahrzehntenistdieAusbildungsförderungjedoch ganzimgegenteildieseraufgabeimmerwenigergerechtgeworden.seit Anfangder80er-JahresetzteinderFolgeeinerestaurativeEntwicklungimHinblickaufdiesozialeZusammensetzungderStudierendenschaftundspezielldie BildungsbeteiligungvonArbeiterkindernein.DienotwendigenErhöhungender BedarfssätzeundEinkommensfreibeträgeimBAföGwurdenverschleppt.ZudemwerdenStudiengebührennichtberücksichtigt,obwohlsieeindeutigzur ErhöhungderAusbildungskostenbeitragen.EsklaffteineFinanzierungslücke vonmindestenszehnprozent,dievieleauszubildendeüberzusätzlicheerwerbstätigkeitdecken.diesekluftmussineinemerstenschrittgeschlossen werden.umzukünftigeinauseinanderdriftendertatsächlichenkostenderausbildungundderhöhedesbafögzuvermeiden,musseinsystemfüreineautomatischedynamisierungderbedarfssätzeentwickeltwerden.dabeimussauch diebestehendestrukturungleicherbedarfssätzefürstudierendeundauszubildendeinunterschiedlichenschulischenausbildungenüberarbeitetundvereinheitlicht werden. DieBundesregierungverlangtzunehmendvondengefördertenStudierenden, dasssiesichverschulden,umihrstudiumzufinanzieren.diesistderfalsche Weg,denn71ProzentderStudienberechtigtenohneStudienabsichtnennendie AngstvorVerschuldungalsGrundfürihrenStudienverzicht (vgl.studienentscheidungimkontextderstudienfinanzierung,his:forumhochschule5/2011). GeradefürFrauenstelltdieseinbesondershohesVerzichtsmotivdar (74Prozent derfrauenund66prozentdermänner).alsdasbaföganfangder80er-jahre aufein (zinsloses)volldarlehenssystemumgestelltwurde,hattediesdeutlichen EinflussaufdieBAföG-Gefördertenquote.DiebisherigeDarlehenskomponente

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode imbafögverunsichertvielestudierendeundschrecktinsbesonderestudieninteressierteausfinanzschwachenschichtenvonderaufnahmeeinerausbildung aneinerhochschule,akademieoderhöherenfachschuleab.diebafög-leistungensolltendeshalbzukünftig,wieinderanfangszeitdesbafög,füralle BerechtigtenohnedieNotwendigkeitderVerschuldung,alsoalsVollzuschuss, bezahlt werden. DasBAföGkommtnureinerkleinenMinderheitderStudierendenundsehr wenigenschülerinnenundschülernzugute.derkreisderbafög-berechtigtenmussdeutlichausgeweitetwerden.zudemwerdenvieleauszubildendein BerufsausbildungenvondenLeistungenderBerufsausbildungsbeihilfeausgeschlossen, obwohl sie keine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. SchülerinnenundSchülerausbildungsbenachteiligtenSchichtenmüssenfrüh unddurchgängiggefördertwerden.siesindbesondersaufeineverlässliche Ausbildungsförderungangewiesen.DementsprechendsolldasBAföGfür SchülerinnenundSchülerinderOberstufeallgemeinbildenderSchulenwieder vollständigeingeführtwerden.auchdieförderungfürauszubildendeinvollzeitschulischenausbildungsgängenmussausgebautwerden,sodassauch SchülerinnenundSchülerunterstütztwerden,dieweiterbeiihrenElternwohnenodereineneigenenHaushaltgründen,unabhängigdavon,obsieverheiratet sindoderkinderhaben.diealtersgrenzenvon30bzw.35lebensjahren (letzterefürgefördertemasterstudiengänge)müssenfallen.siestellenvorallemfür MenscheneinHindernisdar,dieimAnschlussaneineBerufsausbildung,an JahrederBerufstätigkeitoderaneineFamilienphasestudierenodersichausbildenmöchtenoderdieHochschulzugangsberechtigungandersalsaufdem traditionellenwegerworbenhaben,damitalsofürgenaudiegruppen,diees besonderszuförderngilt.indiesemzusammenhangdürfenauchstudierende, SchülerinnenundSchülerinTeilzeitnichtgenerellvoneinerFörderungausgeschlossenwerden (BeispielPsychotherapeutenausbildung).AuchdieBeschränkungderBAföG-FörderungaufbestimmteMasterstudiengängeistnicht gerechtfertigtundmussbeseitigtwerden.derniedergangdesanteilsder BAföG-GefördertenunterdenMenscheninAusbildungistaucheineFolgedavon,dassdieGrenzenfürdieEinkommenderElternvielzuniedrigangesetzt sind.dieeinkommensfreibeträgemüssendeshalbineinemerstenschrittum zehnprozentangehobenwerden.auchfürsieisteinejährlicheautomatische Mindestanpassung vorzusehen. ImRahmenderArbeitsförderungmusszukünftigermöglichtwerden,dassAuszubildendeinbetrieblichenoderaußerbetrieblichenBerufsausbildungenBerufsausbildungsbeihilfeauchdannerhalten,wennsieeineneigenenHaushalt gründen.siehabeneinrechtdarauf,alsselbständigemenschenbehandeltzu werden.berufsausbildungsbeihilfewirddannunnötig,wenndurchgeeignete Maßnahmenendlichsichergestelltist,dassAuszubildendeinBerufsausbildungen eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. DieFörderhöchstdauerdesBAföGbemisstsichnichtnachdertatsächlichen Studiendauer,sondernnachPlanzahlen.Diesführtdazu,dassStudierendeoft inderschlussphaseihresstudiumszurfinanzierungihreslebensunterhaltes andiebankenverwiesenwerden.dieförderdauermussdeshalbfachspezifisch der tatsächlichen durchschnittlichen Studiendauer angepasst werden. DurchdieAufspaltungderbisherigenStudiengängeMagisterundDiplomin BachelorundMasteristfürStudierendemitBehinderungeineVerkürzung ihreransprücheaufassistenzimstudiumverbunden.diebeschränkungdieser Ansprüche auf die Bachelorphase des Studiums ist zu beseitigen. Studierende,SchülerinnenundSchülerinderOberstufeundAuszubildende habendasrecht,alseigenständigepersonenbehandeltzuwerden.siemüssen indielageversetztwerden,dieentscheidungüberihrenausbildungs-und

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6372 Berufswegselbständigzutreffen.Schon1970hattendieSPDaufihremSaarbrückerParteitagunddieBundesregierunginihremGrundsatzbeschlussvom 4.Juli1970dieEntwicklungderindividuellenAusbildungsförderunginRichtungaufFamilienunabhängigkeitbeschlossen.DieUmsetzungbliebjedoch aus.deshalbwirddiebundesregierungaufgefordert,einkonzeptdafürzuentwickeln,dieausbildungsförderungfürallevolljährigeninausbildungbei individuellembedarfmittelfristigzueinerelternunabhängigenförderungauszubauen.einebessereausbildungsförderungkostetgeld.esgehtumdiekostenfürdieausbildungdernächstengenerationen,dienichtprivat,sondernvon dergesellschaftzutragensind.diesekostenmüssensolidarischfinanziert werden.deshalbistdurchdiesteuer-undabgabenpolitiksicherzustellen,dass dieausweitungderförderungzueinerverbesserungfürsozialschlechter gestelltehaushalteführt,währendhohevermögen,privateinkommenundgewinneverstärktzurfinanzierungdiesergesellschaftlichenaufgabeherangezogen werden. DieAusweitungdesBAföGisteineentscheidendeVoraussetzungdafür,dass sichjungemenschenunabhängigvonihrersozialenherkunftfüreinenihren InteressenentsprechendenBerufentscheidenundeinequalifizierteAusbildung abschließenkönnen,dassmehrschülerinnenundschülereinehochschulzugangsberechtigungerwerbensowiedafür,dasssieunabhängigvonihrer sozialenherkunfteinstudiumaufnehmenunderfolgreichzuendeführenkönnen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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