Das Faktorverfahren. Stand: 01/2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Faktorverfahren. Stand: 01/2009"

Transkript

1 Das Faktorverfahren Gerechtere Aufteilung der Steuerklassen bei Ehegatten Stand: 01/2009 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße Haselünne Tel.: / , Fax / info@toennemann.de

2 Das Faktorverfahren Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können derzeit für den Lohnsteuerabzug zwischen zwei Lohnsteuerklassenkombinationen wählen: Steuerklassenkombination IV/IV: Beide Ehegatten werden nach der Steuerklasse IV besteuert; Steuerklassenkombination III/V: Einer der Ehepartner (der Höherverdienende) wird in die Steuerklasse III und der andere in die Steuerklasse V eingeordnet. Je nach der Höhe und dem Verhältnis der Arbeitseinkünfte der Ehegatten zueinander ist die eine oder andere Steuerklassenkombination vorteilhafter. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten annähernd gleich viel verdienen. Bei der Steuerklassenkombination III/V wird für den Lohnsteuerabzug fiktiv angenommen, dass das Verhältnis der beiden Arbeitsverdienste 60:40 beträgt. Da in den meisten Fällen von diesem unterstellten Verhältnis abgewichen wird, kommt es bei der Kombination III/V häufig zu einer unzutreffenden Besteuerung, die erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung berichtigt wird. Unverhältnismäßig hoher Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V ergibt sich, weil der Grundfreibetrag sowie die Pauschalen für Sonderausgaben und Vorsorge in doppelter Höhe in die Lohnsteuerklasse III eingearbeitet sind. Die hohe Steuerbelastung, die erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen wird, findet keine Akzeptanz bei den in erster Linie hiervon betroffenen Frauen. Die Steuerklasse V wird deshalb als Hindernis angesehen, z. B. nach der Elternzeit eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das neue Faktorverfahren soll diese Ungerechtigkeiten aufheben. Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Haselünne Seite 2

3 Faktorverfahren bei Ehegatten Alternative Lohnsteuerabzugsmethode für Doppelverdiener-Ehegatten Bereits im Koalitionsvertrag vom hat die Bundesregierung die Einführung eines Anteilsverfahrens für den Lohnsteuerabzug bei Doppelverdiener-Ehegatten vereinbart, um die hohe Steuerbelastung in Fällen der Steuerklasse V zu beseitigen, die in der Praxis ganz überwiegend Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Das Anteilsverfahren, das eine nach dem Verhältnis der jeweiligen Arbeitslohnbezüge der Ehegatten aufzuteilende Gesamtsteuerlast im Lohnsteuerabzugsverfahren vorsah, konnte im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2008 aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Mehrheit finden. Mit der Einführung eines überarbeiteten, modifizierten Aufteilungsverfahrens trägt der Gesetzgeber den bisherigen Einwendungen Rechnung, indem als Aufteilungsmaßstab nicht mehr die Lohnbezüge, sondern der Faktor festgelegt ist, der sich aus dem Verhältnis der Einzellohnsteuer des Ehegatten zur Gesamtlohnsteuer beider Ehegatten ergibt ( 39f EStG). Wirkungsweise des optionalen Faktorverfahrens Das neue Lohnsteuerabzugsverfahren für Doppelverdiener- Ehegatten ist als zusätzliche Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vorgesehen, die Ehegatten abwählen können, wenn beide (teilweise) zeitgleich Arbeitslohn beziehen und die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen. Die bisherigen Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben bestehen. Der Aufteilungsmaßstab (Faktor) sowie die antragsabhängige Anwendung haben der zulässigen neuen Berechnungsmethode die Bezeichnung "optionales Faktorverfahren" eingebracht. Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Haselünne Seite 3

4 Für die Lohnsteuerberechnung nach dem Faktorverfahren ist bei Doppelverdiener-Ehegatten folgendes Verfahren festgelegt: Faktorermittlung Unter dem Faktor ist ein auf der Lohnsteuerkarte einzutragender Multiplikator Y:X zu verstehen, der vom Finanzamt auf drei Nachkommastellen zu berechnen ist. Im Faktorverfahren ist zunächst die voraussichtliche Jahreslohnsteuer für jeden Ehegatten getrennt nach der Steuerklasse IV zu berechnen. Damit werden anders als bei der Steuerklasse V bei dem jeweiligen Ehegatten auch die ihm persönlich zustehenden Freibeträge (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer- Pauschbetrag, Kinderfreibetrag) steuermindernd berücksichtigt. Auf Antrag sind die auf der Lohnsteuerkarte eintragungsfähigen Freibeträge, z. B. für erhöhte Werbungskosten ( 39a Abs. 1 Nr. 1-6 EStG), vom voraussichtlichen Jahresarbeitslohn abzuziehen. Die Summe der Lohnsteuer, die sich danach für beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV ergibt, ist die vom Gesetzgeber als X bezeichnete Ausgangsgröße des Faktors. Als weitere Rechengröße ist nach dem Gesetzeswortlaut Y zu ermitteln. Y ist die voraussichtliche Einkommensteuer, die sich für den Gesamtjahresarbeitslohn beider Ehegatten nach dem Splittingtarif ergibt. Der aus Y:X errechnete Quotient ist der für die Lohnsteuerberechnung der Ehegatten maßgebende Faktor. Er ist stets kleiner als 1, also als Null mit drei Kommanachstellen vom Finanzamt zu bescheinigen. Anwendung des Faktors beim jeweiligen Ehegatten- Arbeitslohn Im Faktorverfahren wird auf den Arbeitslohn des einzelnen Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt. Zusätzlich wird die Lohnsteuer der Steuerklasse IV durch Multiplikation mit dem berechneten Faktor gemindert, weil dieser wie bereits ausgeführt immer kleiner als Eins ist. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens kommt damit bereits im Lohnsteuerab- Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Haselünne Seite 4

5 zugsverfahren zum Tragen. In die Bemessungsgrundlage für X und Y sind ausschließlich die Lohnbezüge für das erste Dienstverhältnis einzubeziehen. Arbeitslöhne, die nach der Steuerklasse VI zu besteuern sind, bleiben außer Ansatz. Freibeträge im Sinne des 39a Abs. 1 Nr. 1-6 EStG werden auf Antrag abgezogen. Praxis-Beispiel Berechnung des Faktors Ehemann A bezieht EUR Arbeitslohn, die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse IV beträgt EUR Ehefrau B bezieht EUR Arbeitslohn, die 0 EUR Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse IV beträgt Summe Gesamtlohnsteuer IV/IV (X) beträgt EUR EUR Die Gesamteinkommensteuer im Splittingverfahren beträgt Die Berechnung ist vom Finanzamt durchzuführen. Faktor Y : X berechnet sich mit 0,833 (4.000 EUR : EUR). Er ist vom Finanzamt auf den Lohnsteuerkarten der Ehegatten jeweils neben der Lohnsteuerklasse IV einzutragen. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer für A wie folgt: EUR (Lohnsteuer bei EUR Arbeitslohn in Lohnsteuerklasse IV) x 0,833 = 3.998,40 EUR. Der Arbeitgeber von B wendet auf den Arbeitslohn von EUR die Steuerklasse IV und anschließend den Faktor 0,833 an, was zu einer Lohnsteuer von 0 EUR (= 0 x 0,833) führt. Das Berechnungsbeispiel für das Faktorverfahren geht von Jahresbeträgen und geschätzten Steuerbeträgen aus. Bei der monatlichen Lohnabrechnung ist für die Einbehaltung der Steuerabzugsbeträge der Faktor auf die Lohnsteuer der Steuerklasse IV für den steuerpflichtigen Brutto-Monatsarbeitslohn der Ehegatten anzuwenden. Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Haselünne Seite 5

6 Antrags- und Eintragungsverfahren Der Antrag auf Anwendung des optionalen Faktorverfahrens kann wie ein Steuerklassenwechsel längstens bis zum des laufenden Kalenderjahrs gestellt werden. Ein Steuerklassenwechsel, zu dem auch das Faktorverfahren zählt, ist grundsätzlich einmal während des Kalenderjahrs zulässig. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann von beiden Ehegatten nur gemeinsam gestellt werden. Beide Ehegatten müssen dabei ihre voraussichtlichen Arbeitslöhne aus ihren jeweils ersten Dienstverhältnissen erklären. Ein Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist nicht erforderlich. Die formlose Antragstellung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Berücksichtigung von Freibeträgen im Sinne des 39a Abs. 1 EStG beim Faktorverfahren beantragt wird. In diesem Fall ist das Vordruckformular für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu verwenden. Als Ergebnis der Antragstellung trägt das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit dem ermittelten Faktor auf den Steuerkarten der beiden Doppelverdiener-Ehegatten ein. Die Eintragung erfolgt mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats. Die gleichzeitige Bescheinigung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ist für den Zeitraum ausgeschlossen, für den das Faktorverfahren angewendet wird. Etwaige Steuerfreibeträge sind bei diesem Verfahren bereits über den Faktor bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Hinweis Pflichtveranlagung bei der Einkommensteuer Das Faktorverfahren ist nach Ablauf des Jahres an eine Pflichtveranlagung bei der Einkommensteuer geknüpft ( 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG i. d. F. des JStG 2009). Erst nach Ablauf des Kalenderjahrs kann die nach der Splittingtabelle sich ergebende Jahreseinkommensteuer zutreffend ermittelt werden. Als Folge der Pflichtveranlagung ist die Durchführung des betrieblichen Jahresausgleichs bei Anwendung des Faktorverfahrens ausgeschlossen ( 42b Abs. 1 Nr. 3b EStG i. d. F. des JStG 2009). Die Einführung der neuen Lohnsteuerberechnungsmethode für Ehegatten ist wegen der damit verbundenen Vorlaufzeiten erst für das Lohnsteuerverfahren 2010 vorgesehen ( 52 Abs. 52 Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Haselünne Seite 6

7 EStG i. d. F. des JStG 2009). Das Faktorverfahren muss in die vorhandenen Lohnabrechnungssoftwareprogramme eingearbeitet werden. Dazu hat das BMF in dem Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer auch das Faktorverfahren zu berücksichtigen ( 39f Abs. 4 EStG). Aufgrund des bereits fortgeschrittenen Zeitablaufs im Gesetzgebungsverfahren war die rechtzeitige technische Umsetzung zum nicht sichergestellt. Diese Informationen haben wir sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung können wir aber nicht übernehmen. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig ändern ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Haselünne Seite 7

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen

Mehr

Der aktuelle Tipp. Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Der aktuelle Tipp. Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Der aktuelle Tipp STAND: DEZEMBER 2015 Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Stand: 11.11.2015 (endgültig) Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Stand: 27.11.2014 (endgültig) Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen, können

Mehr

Lohnsteuerklassen - Steuerklassenwechsel - Faktorverfahren

Lohnsteuerklassen - Steuerklassenwechsel - Faktorverfahren Lohnsteuerklassen - Steuerklassenwechsel - Faktorverfahren Inhalt 1 Steuerklassen 1.1 Neuerungen bei eingetragenen Lebenspartnern 2 Steuerklasseneinteilung 3 Steuerklassenwechsel 3.1 Wahl der Steuerklasse

Mehr

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013. I. Grundsätze

SONDERINFO. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013. I. Grundsätze SONDERINFO Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und ab 2013 Der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) 39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:

Mehr

- IV C 5 - S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 - (BStBl I Seite 762)

- IV C 5 - S 2363/07/0002-03, DOK 2010/0751441 - (BStBl I Seite 762) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Lohnsteuer-Tabellen 2011

Lohnsteuer-Tabellen 2011 Beck-Texte im dtv 5764 Lohnsteuer-Tabellen 2011 Tag, Woche, Monat, Jahr mit Vorbemerkungen, Übergangstabellen und Solidaritätszuschlag. Einkommensteuer- Tabellen 2011. Grundtabelle, Splittingtabelle 21.

Mehr

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN 3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013

Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013 Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013 Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geplant. Das haben die Finanzminister

Mehr

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen

Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Hinweise zum Lohnsteuerabzug in 2013 Mit der Einführung der Elektronischen

Mehr

Steuererklärung. Alles, was Sie rund um die Steuererklärung wissen müssen

Steuererklärung. Alles, was Sie rund um die Steuererklärung wissen müssen Steuererklärung Alles, was Sie rund um die Steuererklärung wissen müssen Abgabepflicht Zuständigkeit Abgabefrist Steuerformulare Hilfestellungen Verhaltensknigge Wertvolle Tipps und kostenlose Gestaltungshinweise

Mehr

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Stand: 19.11.2015 Quelle: www.elster.de Allgemeine Fragen... 3 Warum wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft?... 3 1 Was benötigt mein Arbeitgeber

Mehr

1. Bisheriges Verfahren bis einschließlich 2010

1. Bisheriges Verfahren bis einschließlich 2010 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL FAX E-MAIL

Mehr

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v. Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins

Mehr

Wer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung

Wer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung 1 Im Hinblick auf die Frage, wer eine Steuererklärung einreichen muss bzw. darf, unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Während im Rahmen der

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen

Mehr

11.10.2012. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

11.10.2012. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, das BMF hat den vorläufigen Entwurf eines Einführungsschreibens zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und Anwendungsgrundsätze

Mehr

In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet?

In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? 1. Aufgabe In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? Werbungskosten Vorsorgeaufwendungen Andere Sonderausgaben 1. Aufwendungen für

Mehr

Lohnsteuer. Lohnsteuerkarte

Lohnsteuer. Lohnsteuerkarte Lohnsteuer Lohnsteuerkarten Steuerklassen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten Wenn sich etwas ändert (z.b. Heirat oder Geburt eines

Mehr

# 4 01.09.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 4 01.09.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, in diesem Newsletter informieren wir Sie über Änderungen, die ab 2016 für die Lohnsteuerbescheinigung der Mitarbeiter zu beachten sind. Insbesondere

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf Folgendes hingewiesen:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf Folgendes hingewiesen: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin der Länder

Mehr

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Gesetzestext 35a Stand: Art. 1 Nr. 13 Gesetz zur steuerlichen

Mehr

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2011

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2011 Axel-Friedrich Foerster Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2011 Neue Rechtsgrundlagen und Rechenwerte ab 01.01.2011 Kompaktwissen Lohn und Personal 9. Auflage Axel-Friedrich

Mehr

GEPRÜFTE/-R PERSONALFACHKAUFMANN/-FRAU. Lohnsteuer P-P 13

GEPRÜFTE/-R PERSONALFACHKAUFMANN/-FRAU. Lohnsteuer P-P 13 GEPRÜFTE/-R PERSONALFACHKAUFMANN/-FRAU Lohnsteuer P-P 13 Alle Rechte vorbehalten! Diese Arbeitsunterlage ist ausschließlich zum Gebrauch in den Studiengängen der Akademie Handel e. V. und ihrer lizenzierten

Mehr

Informationsbrief Juli 2009

Informationsbrief Juli 2009 Datum im Juni 2009 Informationsbrief Juli 2009 Inhalt 1 Verluste durch "ortsübliche" Leerstandszeiten bei Ferienwohnungen anrechenbar 2 Kindergeld: "Fallbeilregelung" ist nicht verfassungswidrig 3 Steuerermäßigung

Mehr

I ALLGEMEINE STEUERTRICKS. Die Unkenntnis der Steuergesetze. zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig. Mayer Amschel Rothschild, Bankier

I ALLGEMEINE STEUERTRICKS. Die Unkenntnis der Steuergesetze. zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig. Mayer Amschel Rothschild, Bankier Allgemeine SteuerTricks 41 I ALLGEMEINE STEUERTRICKS Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig. Mayer Amschel Rothschild, Bankier 1 Jedes

Mehr

Der Arbeitnehmer legt bei Beginn einer neuen Beschäftigung seine Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer legt bei Beginn einer neuen Beschäftigung seine Arbeitspapiere 3 Arbeitspapiere 3.1 Übersicht Arbeitspapiere Der Arbeitnehmer legt bei Beginn einer neuen Beschäftigung seine Arbeitspapiere vor. Eine Übersicht wichtiger Arbeitspapiere: Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis,

Mehr

Kirchensteuer - als Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer

Kirchensteuer - als Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer Kirchensteuer - als Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer Die Kirchensteuer wird von allen steuerpflichtigen Einkünften im Wege der Veranlagung durch die

Mehr

Ingrid Erhard Dozentin für Steuerrecht

Ingrid Erhard Dozentin für Steuerrecht ELStAM-Verfahren: Fragen und Antworten für Arbeitgeber (FAQ) Ab dem 1.1.2013 wird der Lohnsteuerabzug mit der elektronischen Lohnsteuerkarte durchgeführt werden (ELStAM-Verfahren). Arbeitgeber können die

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2011 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

Wichtige Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum ELStAM-Verfahren

Wichtige Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum ELStAM-Verfahren Wichtige Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum ELStAM-Verfahren Nach erfolgreicher Einführung des ELStAM-Verfahrens wird die bundesweite ELStAM-Hotline zum 31.12. 2015 eingestellt. Die Aufgaben der

Mehr

Informationen: www.copps-porcher.de E-Mail technische Fragen: support@copps-porcher.de

Informationen: www.copps-porcher.de E-Mail technische Fragen: support@copps-porcher.de Informationen: www.copps-porcher.de E-Mail technische Fragen: support@copps-porcher.de Freeware zur allgemeinen Ermittlung der Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung in 2012. Stand 22.12.2011 Mit

Mehr

des Einkommensteuergesetzes

des Einkommensteuergesetzes des Einkommensteuergesetzes 39c ESt nicht vorgelegt, so ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn für Beschäftigungszeiten bei früheren Arbeitgebern mit dem Betrag

Mehr

GA Seite 1 (Stand 12/2014) 153. Änderungen

GA Seite 1 (Stand 12/2014) 153. Änderungen GA Seite 1 (Stand 12/2014) 153 Aktualisierung, Stand 12/2014 Wesentliche Änderungen a) Änderung des 153 Abs. 3 SGB III Änderungen Mit dem Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung

Mehr

Lohnsteuer. Stand: Oktober 2009. HWK Oberbayern - Dr. Marcus Mey, Rechtsanwalt

Lohnsteuer. Stand: Oktober 2009. HWK Oberbayern - Dr. Marcus Mey, Rechtsanwalt Lohnsteuer Stand: Oktober 2009 1 Lohnsteuer (1) Lohnsteuer: Teil der Einkommensteuer (Vorauszahlung im laufenden Jahr, gewöhnlich monatlich mit Gehaltsabrechnung) Besonderheit: Verpflichtung des Arbeitgebers,

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf Folgendes hingewiesen:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf Folgendes hingewiesen: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin der Länder

Mehr

Informationsbrief für die Personalabteilung

Informationsbrief für die Personalabteilung Informationsbrief für die Personalabteilung Inhalt: 1. ELENA Verfahren ab dem 01.01.2010 2. Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung 3. Neue Steuerklasse ab 2010 ( Faktorverfahren ) 4. Neues Brutto/Netto

Mehr

BM Partner. Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für die Praxis

BM Partner. Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für die Praxis Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für die Praxis Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 26. November 2010 Seminar UNI-BUD in Warschau 26.11.2010 BM Partner Revision

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 09/08 Amselgrund im OT Zernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen... S.

Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 09/08 Amselgrund im OT Zernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen... S. Jahrgang 20, Nr. 14, vom 25.11.2009 für die Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung 09/08 Amselgrund im OT Zernsdorf der... S.112 Umlegungsausschuss der -Umlegungsverfahren

Mehr

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 Das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) kann nach einer einjährigen Verschiebung wegen technischer Schwierigkeiten

Mehr

Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 05/10

Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 05/10 Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 05/10 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de

Mehr

Wie komme ich an meine ID-Nr.?

Wie komme ich an meine ID-Nr.? Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wichtige Neuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren 4 2. Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern 4 3. Daran müssen Sie selber denken 4 4. Wie funktioniert das ELStAM-Verfahren?

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind für den Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 die folgenden Regelungen zu beachten:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind für den Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 die folgenden Regelungen zu beachten: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf (Stand: 02.10.2012) POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste

Mehr

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen 1. Definition Im allgemeinen versteht man unter einer Abfindung eine Entschädigung, die vom entlassenden Arbeitgeber wegen einer von ihm veranlassten Beendigung

Mehr

VI. Steuererhebung. 1. Erhebung der Einkommensteuer

VI. Steuererhebung. 1. Erhebung der Einkommensteuer des Einkommensteuergesetzes 36, 37 ESt bestimmten Prozentsatz ermäßigt. 2Der Prozentsatz bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die festgesetzte Erbschaftsteuer zu dem Betrag steht, der sich ergibt,

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Inhaltsverzeichnis 1. Verfahrenswechsel 1.1 Einleitung 1.2 Ihre Vorteile auf einen Blick 1.3 Der Countdown bis zum Start die Lohnsteuerkarte 2011 1.4 Erstmalige

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern

61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern 61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern EStG 26, 26a, 33a Abs. 2, 33b, 35a Ab Veranlagungszeitraum 2013 haben Ehegatten und Lebenspartner neben der Zusammenveranlagung die Möglichkeit,

Mehr

Fachinformationen LOHNAKAD GmbH Juni 2015

Fachinformationen LOHNAKAD GmbH Juni 2015 Inhalt: 1. Aktuelles aus der Entgeltabrechnung Seite 2 2. Thema des Monats: Arbeitgeberdarlehen Seite 3 3. Serie: Grundlagen der Entgeltabrechnung Teil 2 Seite 6 Seite 1 1. Aktuelles aus der Entgeltabrechnung

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 4: Ermittlung der

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer

Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Aufteilung der gesamtschuldnerischen Haftung von Ehegatten im Rahmen der Einkommenssteuer Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Agnes Fischl, Michael Lettl und Dr. Ulrike Tremel, Unterhaching Im Heft

Mehr

Steuerrechtliche Behandlung der bkv

Steuerrechtliche Behandlung der bkv Steuerrechtliche Behandlung der bkv Wichtige Hinweise zur AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bkv) Stand: Januar 2015 Steuerrechtliche Behandlung der AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2015 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Steuertipps für Familien

Steuertipps für Familien Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kinder bedeuten Lebensglück, Erfüllung und Zukunft. Sie sind die Zukunft jeder Familie, aber auch unseres Landes. Die

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen. Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen. Inhaltsverzeichnis 2 Amtsblatt für die Stadt Fürstenberg/Havel Inhaltsverzeichnis Sondersatzung der Stadt Fürstenberg/Havel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Dorfstraße im Bereich von der

Mehr

ges-forum Steuerfreiheit für Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen*) ( 3 Nr. 39 Satz 2 EStG-E)

ges-forum Steuerfreiheit für Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen*) ( 3 Nr. 39 Satz 2 EStG-E) Jahresendausgabe 2009 ges-forum Aktuelles für Ihre Entsende- und Vergütungspraxis Aktuelle steuerliche Entwicklungen mit Stand vom 17.12.2009 Auch in diesem Jahr wurden zahlreiche und umfangreiche steuerliche

Mehr

Verfahren und Übergangsregelung bei der ELStAM-Einführung

Verfahren und Übergangsregelung bei der ELStAM-Einführung Seite 1 von 6 10.10.2012 BMF Entwurf Verfahren und Übergangsregelung bei der ELStAM-Einführung Die Finanzverwaltung hat den Entwurf des ausführlichen BMF-Schreibens zum erstmaligen Abruf der elektronischen

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt fü r Steuern 2010/0801807

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt fü r Steuern 2010/0801807 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Franz Konz. Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch. Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ. Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2010/2011

Franz Konz. Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch. Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ. Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2010/2011 Franz Konz Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2010/2011 Mit den Einkommensteuertabellen für 2010 20. Ausgabe 2 Überblick Das

Mehr

Franz Konz. Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch. Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ. Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2008/2009

Franz Konz. Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch. Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ. Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2008/2009 Franz Konz Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2008/2009 Mit den Einkommensteuertabellen für 2008 18. Ausgabe Das Beste geben

Mehr

Belegschaftsrabatte richtig versteuern

Belegschaftsrabatte richtig versteuern Billiger ist nicht umsonst Belegschaftsrabatte richtig versteuern Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen, kann der Rabatt

Mehr

Lohnsteuernachforderung

Lohnsteuernachforderung Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Auslieferung der ELStAM im Zuge eines Jahreswechsels. Inhalt 1 Auslieferungstermin der geänderten ELStAM... 2 2 Wegfall oder Änderung von Freibeträgen...

Mehr

3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge

3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge 3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge In die vier Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung teilen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils (etwa!) hälftig.

Mehr

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler LOHNSTEUER 2015 Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wichtige Neuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren 4 2. Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern 4 3. Daran müssen Sie selber

Mehr

Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Auslandsaufenthalts Haufe Redaktion, Haufe Redaktion, Redaktion

Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Auslandsaufenthalts Haufe Redaktion, Haufe Redaktion, Redaktion Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Auslandsaufenthalts Haufe Redaktion, Haufe Redaktion, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 1. Januar 2016 3 Grenzgänger HI2537859

Mehr

ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung?

ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung? ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung? Harald Jäger (DATEV eg) 18.01.2010 Rostock Datenübermittlungsverfahren heute Finanzbehörden Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung

Mehr

Inhalt. 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines

Inhalt. 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 21 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) Inhalt 1. Gesetzliche

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Minijobs richtig besteuern (Privathaushalte)

Minijobs richtig besteuern (Privathaushalte) Minijobs richtig besteuern (Privathaushalte) Inhalt I. Das Haushaltsscheckverfahren II. Wie kann ich das Haushaltsscheckverfahren nutzen? III. Allgemeines zu Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Mehr

Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Stand 01.01.2015)

Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Stand 01.01.2015) Verpflichtung Der Arbeitgeber ist zur Führung und geordneten Aufbewahrung von Lohnunterlagen für alle Beschäftigten verpflichtet. Lohnunterlagen sind: Firmen-/ Personalstammdaten Brutto-/Nettolohnabrechnungen

Mehr

Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich zur

Mehr

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler LOHNSTEUER 2013 Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wichtige Neuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren 4 2. Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern 4 3. Daran müssen Sie selber

Mehr

Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle (ohne Teilbetrag für die Rentenversicherung bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale)

Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle (ohne Teilbetrag für die Rentenversicherung bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale) Hinzuverdienst Dipl.-Kffr. Carola Hausen, Mario Scharf TK Lexikon Sozialversicherung 1. Januar 2016 Hinzuverdienst HI521386 Zusammenfassung LI1924489 Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere

Mehr

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler LOHNSTEUER 2014 Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, in dem vorliegenden Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler sind alle wichtigen Informationen und Regelungen zum

Mehr

AKTUELLES ZUR LOHNSTEUER Z. B. ZU REISEKOSTEN, ZUM VERPFLEGUNGSMEHRAUFWAND, ZUR DOPPELTEN HAUSHALTSFÜHRUNG ETC.

AKTUELLES ZUR LOHNSTEUER Z. B. ZU REISEKOSTEN, ZUM VERPFLEGUNGSMEHRAUFWAND, ZUR DOPPELTEN HAUSHALTSFÜHRUNG ETC. AKTUELLES ZUR LOHNSTEUER Z. B. ZU REISEKOSTEN, ZUM VERPFLEGUNGSMEHRAUFWAND, ZUR DOPPELTEN HAUSHALTSFÜHRUNG ETC. Uwe Komm Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Vortrag am 7. Juni 2013 Seminar UNI-BUD in Kolberg

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Der Jahreswechsel 2009/2010 in der Entgeltabrechnung

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Der Jahreswechsel 2009/2010 in der Entgeltabrechnung Jahreswechsel Entgeltabrechnung 2009 / 2010 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Der Jahreswechsel 2009/2010 in der Entgeltabrechnung Referent: Alexander Enderes alga-fachreferent und Mitglied

Mehr

Vorsorgepauschale ab 2010 ( 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und Absatz 4 EStG)

Vorsorgepauschale ab 2010 ( 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 und Absatz 4 EStG) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung

Mehr

Versteuerung von Pensionen

Versteuerung von Pensionen Versteuerung von Pensionen 11 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten Stand: Juli 2013

Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten Stand: Juli 2013 Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten Stand: Juli 2013 Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, stehen als Aushilfskräfte meist in einem Arbeitsverhältnis. Das heißt, sie sind für die

Mehr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, 45 Jahre alt (Steuerklasse III, kinderlos, keine Kirchensteuerpflicht),

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, 45 Jahre alt (Steuerklasse III, kinderlos, keine Kirchensteuerpflicht), Abfindungen 1 1 Abfindungen 1.1 Abfindung, Fünftelregelung Ein Arbeitnehmer, 45 Jahre alt (Steuerklasse III, kinderlos, keine Kirchensteuerpflicht), mit einem laufenden Monatslohn von 2.620 EUR erhält

Mehr

BMF - I A 5 27. Feb 04. Einkommensteuertarif 1958-1964 60,0 53 50,0. Durchschnittsbelastung. 20 20,0 grenz58 10,0

BMF - I A 5 27. Feb 04. Einkommensteuertarif 1958-1964 60,0 53 50,0. Durchschnittsbelastung. 20 20,0 grenz58 10,0 BMF - I A 5 27. Feb 04 1. Einkommensteuertarif 1958 (1958-1964) Ei nkommensteuerbelastung in v.h. Einkommensteuertarif 1958-1964 6 53 5 4 20 2 grenz58 1 durch58 a) bis 1.680 DM (Grundfreibetrag): 0; b)

Mehr

Auf die Erläuterungen unter 1. Allgemeines wird gesondert hingewiesen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Auf die Erläuterungen unter 1. Allgemeines wird gesondert hingewiesen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

I. Betragsmäßige Änderungen

I. Betragsmäßige Änderungen Viktor Sarrazin Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Dienstsitz Bonn Graurheindorfer Straße

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Ihr Finanzamt informiert

Ihr Finanzamt informiert Ihr Finanzamt informiert Merkblatt zur Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf das Schweizer Vorsorgesystem Für Grenzgänger in die Schweiz ergeben sich bei der Besteuerung von Zahlungen in bzw. aus Schweizer

Mehr

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015

Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2014/2015 - 1 - Lohnsteuer 2014/2015 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2013 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei

Mehr