Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis August 2017 Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

2 Preis- und Leistungsverzeichnis August 2017 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten Preismodelle für Privatkonten Preismodelle für Geschäftskonten Kontoauszug (pro Vorgang) Rechnungsabschluss Kontoüberziehungen Kontowecker Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriften: Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank III. Scheckverkehr Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr

3 Preis- und Leistungsverzeichnis August Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse Reiseschecks C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) S-VorsorgePlus 24 II. Wertpapiere Depotleistungen Effektive Stücke Transaktionsleistungen Ersatz von Aufwendungen D. Kredite I. Kredite II. Bankbürgschaft (Aval) E. Sonstiges I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden

4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Regen-Viechtach Ludwigsbrücke Regen II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: III. IV. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Deggendorf, Nr. A/1708 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Regen-Viechtach nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: @sparkasse-regen-viechtach.de 4

5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Standard / Basiskonto Kontoführung pro Monat Barein- und -auszahlung an unseren Kassen Barein- und auszahlung an Geldautomaten der Sparkasse Regen-Viechtach Barein- und auszahlung an anderen Geldautomaten Entgelt für die Ausführung einer Überweisung oder Einzug einer Lastschrift über Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * Lastschrift- oder Scheckeinlösung* Zahlungs-/Überweisungsgutschriften* Entgelt für die Ausführung einer beleghaft erteilten Überweisungen* Eingereichte Schecks* 3,50 0,35 0,10 0,35 0,35 0,65 0,65 Direkt Kontoführung pro Monat - bis zu einem Durchschnittsguthaben von < im Monat - ab einem Durchschnittsguthaben von > im Monat Barein- und -auszahlungen an unseren Kassen Barein- und auszahlungen an Geldautomaten Entgelt für die Ausführung einer Überweisung oder Einzug einer Lastschrift über Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * Lastschrift- oder Scheckeinlösung* Zahlungs-/Überweisungsgutschriften* Entgelt für die Ausführung einer beleghaft erteilten Überweisungen* Eingereichte Schecks* Bereitstellung Kontoauszug im elektronischen Postfach Bereitstellung Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker (je Abruf) Bereitstellung Kontoauszug bei Abholung in der Geschäftsstelle (je Auszug) 6,50 1,50 1,50 0,50 1,00 * Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 2. Preismodelle für Geschäftskonten Kontoführung pro Monat Barein- und -auszahlungen an unseren Kassen* Barein- und -auszahlungen an Geldautomaten* Entgelt für die Ausführung einer Überweisung oder Einzug einer Lastschrift über Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * Entgelt für Gutschrift einer Kartenzahlung* Zahlungs-/Überweisungsgutschriften* Geschäftsvorfall aus Disketteneinreichung * Lastschrift- oder Scheckeinlösung* Entgelt für die Ausführung von beleghaft erteilten Überweisungen * Eingereichte Schecks * Einzahlung Tag- und Nachttresor * Entgelt für Eingang Eilzahlung * 4,50 0,95 0,35 0,10 0,15 0,30 0,35 0,35 0,95 0,95 1,00 0,75 * Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 6

7 Dienstleistung Preis in EUR Girokonto für eingetragene Vereine/Organistationen ohne Erwerbscharakter Kontoführung pro Monat Barein- und -auszahlungen an unseren Kassen Barein- und -auszahlungen an Geldautomaten Entgelt für die Ausführung einer Überweisung oder Einzug einer Lastschrift über Online-Banking (Internet/Btx/EBICS) * Zahlungs-/Überweisungsgutschriften* Lastschrift- oder Scheckeinlösung* Entgelt für die Ausführung von beleghaft erteilten Überweisungen * Eingereichte Schecks * 2,00 0,20 0,20 0,05 0,20 0,20 0,40 0,40 * Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 3. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholung in der Geschäftsstelle Postversand von Kontoauszügen, die nach am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden 35 Tagen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 0,50 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 0,50 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 7

8 5. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 6. Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0, Mobile-Banking-App 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten - fällige Sparraten 0,35 - Schließfachgebühren 0,35 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8

9 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto per Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Zahlschein Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,65 ( 1,50 im Kontomodell Direkt) 0,10 0, Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,65 ( 1,50 im Kontomodell Direkt) 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 0,10 0,35 1 entfällt 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00, und 1,50 Spesen 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00, und 1,50 Spesen Zusätzlich 1 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Euro-Expresszahlung online entfällt 2,50 entfällt 2,50 entfällt Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) SHARE 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen OUR 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00, 1,50 Spesen und 2 OUR- Gebühr Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 0,95 - per elektronischem Postfach 0,25 - per Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag/Dauerlastschrift: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung 1 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 11 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem 0,35 Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen 0,35 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 1,50 Spesen 50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 % des Gegenwertes, mind. 1,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z. B. US-Dollar. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 10

11 a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 15 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) - - übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00, 1,50 Spesen und 2 OUR-Gebühren Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 1 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 1 (OUR) 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00, 1,50 Spesen und 2 OUR-Gebühren cc) Preis in EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand 0,95 - per elektronischem Postfach 0,25 - per Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 11

12 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag/Dauerlastschrift: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 16 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage bei Fremdwährung, mind. 1,00 und 1,50 Spesen Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 2 1,50 des Gegenwertes, mind. 1 zzgl. 0,25 Courtage, mind. 1,00 und 1,50 Spesen 2. Lastschriften 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 12

13 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 18 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 0,95 - per elektronischem Postfach 0,25 - per Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 19 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 0,95 - per elektronischem Postfach 0,25 - per Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift 17 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 13

14 a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 20 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 0,35 Monaco 0,35 San Marino 0,35 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand 0,95 - per elektronischem Postfach 0,25 - per Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 21 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro der Schweiz 0,35 Monaco 0,35 San Marino 0,35 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand 0,95 - per elektronischem Postfach 0,25 - per Kontoauszugsdrucker 0,25 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschriftinkasso 22 frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR 20 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 21 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 14

15 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Bei belegloser Auftragserteilung bzw. bei Auftragserteilung mit Datenträger je Datenträger je Datei je Lastschrift 0,10 a) Bei beleghafter Auftragserteilung je Sammelauftrag je darin enthaltener Lastschrift 0,95 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Jahrespreise MasterCard Standard Karte/Visa Card - Hauptkarte 3 - Zusatzkarte 3 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 75,00 - Zusatzkarte 75,00 MasterCard Business 3 MasterCard Business Gold 75,00 b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu Siehe Kapitel B vertretende Umstände verursacht: Nummer II 3.1 a - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN Siehe Kapitel B Nummer II 3.1 a c) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 23 Portokosten d) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 3,00 - per elektronischem Postfach 3,00 e) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich 23 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 15

16 g) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 24 1,75 % des Umsatzes h) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 25 1,75 % des Umsatzes i) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) j) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarten a) Jahrespreise: Sparkassen-Card 7,50 Sparkassen-Kundenkarte 2,50 b) Täglicher Verfügungsrahmen 26 Sparkassen-Card je nach Einsatz 27 : Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 28 Geldautomaten o An Geldautomaten der Sparkasse bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu EUR o An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu EUR Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 29 Aufladen der Geldkarte 200 Sparkassen-Kundenkarte: Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten entfällt c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN 7,50 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) 24 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 26 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 27 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 28 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 29 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 16

17 e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 30, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 31 unentgeltlich 1,00 % des Gegenwertes in, mind. 0,77, max. 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1,00 % des Gegenwertes in, mind. 0,77, max. 3,83 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an 0,35 unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,35 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,35 an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder unentgeltlich dem girogo-logo gekennzeichnet sind 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer Sparkassen-Card unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 32, die ein direktes Kundenentgelt 33 erheben: 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 17

18 - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro entfällt entfällt unentgeltlich 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR bei ZD im EWR 34, die kein direktes Kundenentgelt 35 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR bei ZD im EWR 36 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR bei ZD außerhalb des EWR 37 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 2,00 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR 2,00 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 38 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto (siehe Kapitel B Nummer I, 1 bis 3 Preismodelle) Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 1 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 1 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 1 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II a) und Kapitel B Nummer II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 34 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 35 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 38 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 39 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

19 4.2. Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer I, 1 bis 3 Preismodelle) Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. Bereitstellung von PushTan* Bereitstellung von HBCI-Chipkarte einmalig 1 Bereitstellung von smstan* - monatlich - je smstan* Bereitstellung eines ChipTan-Generators einmalig 1 *Für die smstan/pushtan wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn durch diese smstan/pushtan nach Autorisierung durch den Kunden ein Zahlungsauftrag ausgelöst wurde und vom Zahlungsdienstleister auftragsgemäß ausgeführt wurde Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung: Kunden ID mtl. 1 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID mtl. 2,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID einmalig 25,00 Einrichtung: Konto Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 40 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. und/oder b) - pro bereitgestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,02 - pro bereitgestelltem Umsatz 40 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 19

20 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 41 Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 42 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 43 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 2,50 - je Einzelauftrag 2,50 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 44 ) 0,10 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 45 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 46 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 47 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 48 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 49 ) 41 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 44 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 45 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 20

21 - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 0,75 - je Einzelauftrag 0,75 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 50 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 51 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten 52 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 53 ) - je Sammelbuchung 0,10 - je Einzelauftrag 0,10 - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro- Währung sind unter abrufbar. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, und 31. Dezember, - Heilig Drei Könige (6. Januar) - Fronleichnam - Maria Himmelfahrt (15. August) - Allerheiligen (1. November) Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 21

22 Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Uhr Uhr Uhr entfällt III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,35 Scheckeinzug (Inland) 0,65 Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Portokosten Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 25,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag + 2 Geschäftstage - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 54 per Scheck - in EUR 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 1 zzgl. Spesen 1,50 - in Fremdwährung 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 1 zzgl. Courtage 0,25 des Scheckbetrages, mindestens 1,00 zzgl. Spesen 1,50 per Barscheck - in EUR 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 1 zzgl. Spesen 1,50 - in Fremdwährung 1,75 des Scheckbetrages, mindestens 1 zzgl. Courtage 0,25 des Scheckbetrages, mindestens 1,00 zzgl. Spesen 1, Scheckzahlungen aus dem Ausland - in EUR 1,50 des Scheckbetrages, mindestens 1 zzgl. Spesen 1,50 - in Fremdwährung 1,75 des Scheckbetrages, mindestens 11,00 zzgl. Courtage 0,25 des Scheckbetrages, mindestens 1,00 zzgl. Spesen 1,50 54 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 22

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